Im Rahmen der sich immer weiter öffnenden Grenzen in Europa und den neuen technischen Möglichkeiten, die Anfang der achtziger Jahre aufkamen, wurde es für die Europäische Gemeinschaft notwendig, eine einheitliche und effektive Medienpolitik mit großer Tragweite, auch im Hinblick auf die Angleichung der vielen verschiedenen nationalen Medienvorschriften, zu entwickeln.
Das sensible Thema Medien konnte nur durch die Gemeinschaft, auch gegen den Widerstand einiger Mitgliedsstaaten (auch Deutschland) aufgegriffen werden, weil der Europäische Gerichtshof den Rundfunk 1974 als Dienstleistung klassifiziert hatte. Dadurch fiel er in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft. Der kulturelle Aspekt des Rundfunks, der besonders von den öffentlich-rechtlichen Sendern und einigen Mitgliedsstaaten betont wird, ist hierdurch stark in den Hintergrund getreten.
Wenn man von europäischer Medienpolitik spricht, wird eigentlich immer die Fernsehrichtlinie gemeint. Sie bezieht sich größtenteils auf das Fernsehen, in sehr geringem Maße aber auch schon auf neuere Medienarten wie zum Beispiel Video on Demand. Alle diese Medienarten, die durch Bild und Ton definiert werden, lassen sich unter dem Dach der audiovisuellen Medien zusammenfassen.
Die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ sorgt dafür, dass es in der EU ein einheitliches Mindestmaß an Standards im Bereich des Rundfunks gibt. Sie orientiert sich dabei vor allem an wirtschaftlichen Interessen. Auch das Media Programm dient vornehmlich der Förderung von wirtschaftlichen Interessen, auch wenn durch die Förderung europäischer Produktionen eine gewisse Förderung europäischer Kultur vollzogen wird.
Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf der Entwicklung einer europäischen Medienpolitik von der Entstehung und Veränderung der Fernsehrichtlinie bis heute, sowie eines kurzen Ausblicks in die mögliche Zukunft europäischer Medienpolitik.
Da in der europäischen Medienpolitik nur audiovisuelle Medien eine große Rolle spielen, beschränke ich mich auf diese.
Der Bereich der Kultur fällt laut EG-Vertrag fast nur in den Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten und die Europäische Gemeinschaft darf hier nur fördernd tätig werden.
Da einige Mitglieder und Organisationen die Medien dem Bereich Kultur zuordnen und nicht als Dienstleistung betrachten, gab und gibt es Widerstand gegen die Medienpolitik der EU. Dadurch ergibt sich eine Kompetenzproblematik zwischen den Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft in dem Punkt: Wie weit darf sich die EU in die „Kultur“ der Mitgliedsstaaten einmischen?
Hier werde ich auf mögliche Kritik an der Medienpolitik der Europäischen Union eingehen und versuchen darzustellen, inwiefern sich die Kritik an der Medienpolitik der EU auf die aktuelle Diskussion zur Aktualisierung der Fernsehrichtlinie niederschlägt und zu welchen Veränderungen es in der zukünftigen Medienpolitik im Vergleich zu heute wahrscheinlich kommen wird.
Gliederung
1. Einleitung
2. Akteure der Medienpolitik auf europäischer Ebene
3. Die europäische Medienpolitik
3.1 Die Entstehung einer europäischen Medienpolitik
3.2 Der Weg zur Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ des Rates der EG und deutschen Reaktionen
3.3 Die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“
3.4 Weitere Bereiche europäischer Medienpolitik
4. Kritik und Probleme der europäischen Medienpolitik
5. Ausblick auf die künftige Medienpolitik der Europäischen Union
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung der europäischen Medienpolitik mit einem spezifischen Fokus auf den audiovisuellen Sektor, wobei die historische Genese sowie die aktuelle Praxis der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ kritisch beleuchtet werden.
- Entwicklung und Bedeutung der Fernsehrichtlinie der EU
- Rolle der zentralen Akteure in der europäischen Medienlandschaft
- Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Regulierung und kultureller Vielfalt
- Kritik an der ökonomischen Ausrichtung der Medienpolitik
- Zukunftsperspektiven und Novellierung zur "Content-Richtlinie"
Auszug aus dem Buch
3. Die europäische Medienpolitik
Anfang der 80er Jahre beginnen technische und strukturelle Entwicklungen das Medium Fernsehen zu verändern. Durch neue Kabel- und Satellitentechniken wird das gezielt grenzüberschreitend übertragbare Fernsehen möglich. Dadurch war die Frequenzknappheit, die private Rundfunkveranstalter in Europa nicht zuließ, nicht mehr gegeben. Nach der Auflösung des öffentlich-rechtlichen Sendemonopols in den EU-Staaten drängten die privat-kommerziellen Veranstalter auf den gesamteuropäischen Markt. Aufgrund der verschiedenen nationalen Vorschriften wurde eine Angleichung dieser Bestimmungen zur Gewährleistung des freien Binnenmarktes erforderlich (vgl. Gruber 1995, S. 23, 196.).
Der Beginn der Europäischen Medienpolitik lässt sich zu Beginn der achtziger Jahre festmachen, als das Europäische Parlament eine Entschließung zur Informationspolitik verabschiedete (vgl. Holtz-Bacha 2006, S.68.).
Da der Europäische Gerichtshof den Rundfunk 1974 als Dienstleistung bezeichnete, unterstellte er ihn somit dem freien Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt. Auf dieser Grundlage fühlte sich die EG, die laut EWG-Vertrag, eine Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, für den Bereich Medienpolitik zuständig (vgl. Kleist 1995, S. 57).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Notwendigkeit einer europäischen Medienpolitik aufgrund technischer Entwicklungen und der Einordnung des Rundfunks als Dienstleistung.
2. Akteure der Medienpolitik auf europäischer Ebene: Dieses Kapitel stellt die relevanten Institutionen wie die Kommission, den Ministerrat, das Europäische Parlament sowie den Europarat und die EBU vor.
3. Die europäische Medienpolitik: Hier wird der historische Weg von den Anfängen in den 80er Jahren bis zur Implementierung der zentralen „Fernsehen ohne Grenzen“-Richtlinie nachgezeichnet.
4. Kritik und Probleme der europäischen Medienpolitik: Das Kapitel analysiert die Konflikte zwischen wirtschaftlicher Regulierung durch die EU und dem Schutz kultureller Belange sowie die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
5. Ausblick auf die künftige Medienpolitik der Europäischen Union: Abschließend wird die Notwendigkeit einer Novellierung der Richtlinie vor dem Hintergrund neuer Medienformate wie Video on Demand diskutiert.
Schlüsselwörter
Medienpolitik, Europäische Union, Fernsehen ohne Grenzen, Audiovisuelle Medien, Rundfunk, Binnenmarkt, Dienstleistung, Kommission, Kulturpolitik, Medienregulierung, Wettbewerbsrecht, Media Programm, Europäische Rundfunkunion, Europarat, Digitalisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entstehung und Entwicklung der europäischen Medienpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Fernsehrichtlinie und der audiovisuellen Regulierung durch die EU.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören der Binnenmarkt für audiovisuelle Dienste, die Rolle der EU-Organe, der Schutz kultureller Vielfalt und die fortschreitende Ökonomisierung des Sektors.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Darstellung, wie sich die Medienpolitik der EU von der ursprünglichen „Fernsehen ohne Grenzen“-Richtlinie bis zur heute diskutierten Content-Richtlinie entwickelt hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse zur europäischen Politikfeldanalyse und der Auswertung offizieller Dokumente und Verträge der Gemeinschaft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der Akteure, eine historische Herleitung der Medienpolitik sowie eine kritische Analyse der aktuellen Probleme und Zukunftsaussichten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Die zentralen Begriffe sind Medienpolitik, Europäische Union, audiovisuelle Medien, Rundfunk, Binnenmarkt, Dienstleistungsfreiheit und kulturelle Vielfalt.
Wie steht die EU zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Die EU betrachtet den Rundfunk primär als Dienstleistung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, was zu einem Konflikt mit der kulturellen Sonderstellung führt, die oft von Mitgliedsstaaten betont wird.
Warum wird die Fernsehrichtlinie zur „Content-Richtlinie“ weiterentwickelt?
Aufgrund der technischen Entwicklung hin zu Internet-basierten Angeboten wie Video on Demand ist der rein fernsehzentrierte Ansatz nicht mehr zeitgemäß, weshalb der Geltungsbereich ausgeweitet wird.
- Quote paper
- Hendrik Hillebrand (Author), 2007, Die Medienpolitik der Europäischen Union mit Schwerpunkt auf dem audiovisuellen Sektor, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86572