Es wird das rechtspositivistische Rechtsverständnis von Weber erklärt und hinterfragt werden. Vergleichend dazu werden die Thesen von Hans Kelsen und Gustav Radbruch herangezogen. Das Modell der Radbruchschen Formel, das in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland Eingang gefunden hat, wird erläutert. Es soll als Kontrast zu dem Modell Webers aufzeigen, dass trotz rechtspositivistischen Rechtsverständnisses eine moralische Legitimation der Rechtsnorm unabdingbar sein kann.
Herrschaft ist ein in der Alltagssprache oft beiläufig verwendeter Begriff. Dabei wirft dieser bei näherer Betrachtung viele Fragen auf: Warum folgen Menschen einem System, welches andere Menschen ihnen auferlegen? Welche Bedingungen müssen zum Bestand dieses Herrschaftsverhältnisses erfüllt sein? Der deutsche Soziologe und Philosoph Max Weber, welcher zu den bedeutendsten Wissenschaftlern auf dem Gebiet der Herrschaftslehre zählt, hat auf diese Fragen Antworten gegeben, die näher untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
B Herrschaft nach Max Weber
C Typen der Herrschaft
D Rechtspositivismus
I Kelsen
II Trennung von Recht und Gerechtigkeit
III Naturrecht
E Moralphilosophische Rechtfertigbarkeit des Rechts
I Nach Weber
II Nach Gustav Radbruch
F Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Phänomen der Herrschaft im Kontext rechtspositivistischer Rechtsverständnisse, indem sie die Ansätze von Max Weber vergleichend den Thesen von Hans Kelsen und Gustav Radbruch gegenüberstellt, um die Notwendigkeit einer moralischen Legitimation der Rechtsnorm zu hinterfragen.
- Analyse der Herrschaftstypen nach Max Weber (legal, traditional, charismatisch)
- Untersuchung des Rechtspositivismus und der Trennung von Recht und Moral
- Kontrastierung mit der Naturrechtslehre und der "Radbruchschen Formel"
- Bedeutung der moralischen Legitimation innerhalb moderner Rechtssysteme
Auszug aus dem Buch
D Rechtspositivismus
Das positive Recht ist das geltende Recht. „positiv“ ist dabei auf das mittelalterlich- lateinische positivus, positum, ponere (setzen, stellen, legen) zurückzuführen. In engerer Bedeutung ist das positive Recht also das gesetzte, bzw. positivierte Recht. Vereinzelt, so auch von Weber, wird die Meinung vertreten, dass nur gesetztes Recht auch geltendes Recht sein kann. Dies schließt die Anerkennung von Gewohnheitsrecht aus.
Dem Rechtspositivismus liegt nach Friedrich Carl von Savigny die Annahme zugrunde, dass der Mensch Recht setzen und gültig werden lassen kann. Savigny löst dabei die Objektivität des Rechts vom subjektiven Willen des Rechtsanwenders. Voraussetzung zum Funktionieren ist aber die Akzeptanz der Rechtsordnung als von einer höheren Macht gegeben.
Savigny steht Weber mit seiner Theorie nahe, als dass er nur den Glauben an die Legitimität der Rechtsordnung als von einer höheren Macht gesetzt zur Bedingung der Gültigkeit der Rechtsordnung ernennt.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Einführung in den Begriff der Herrschaft und die Zielsetzung der vergleichenden Analyse zwischen Webers Rechtspositivismus und Gegenpositionen.
B Herrschaft nach Max Weber: Definition von Herrschaft und Macht sowie die Bedeutung des Legitimitätsglaubens für das Funktionieren von Herrschaftsverhältnissen.
C Typen der Herrschaft: Detaillierte Betrachtung der legalen, traditionalen und charismatischen Herrschaft mit Fokus auf bürokratische Strukturen.
D Rechtspositivismus: Erörterung der Grundlagen des positiven Rechts, ergänzt um Kelsens Grundnorm-Theorie, das Spannungsfeld zur Gerechtigkeit und die Naturrechtslehre.
E Moralphilosophische Rechtfertigbarkeit des Rechts: Diskussion über das Fehlen einer moralphilosophischen Begründung bei Weber und die Erweiterung durch die Radbruchsche Formel.
F Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Relevanz moralischer Korrektive für moderne Rechtssysteme angesichts historischer Erfahrungen.
Schlüsselwörter
Rechtsphilosophie, Max Weber, Herrschaft, Rechtspositivismus, Hans Kelsen, Gustav Radbruch, Rechtsgeltung, Radbruchsche Formel, Legitimität, Naturrecht, Moral, Rechtssicherheit, Gerechtigkeit, Bürokratie, Rechtsnorm
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Konzept der Herrschaft und hinterfragt, inwieweit das rechtspositivistische Verständnis von Normen moralische Begründungen benötigt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Herrschaftstheorie Max Webers, die Abgrenzung zum Rechtspositivismus sowie der Vergleich mit den rechtstheoretischen Positionen von Kelsen und Radbruch.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es aufzuzeigen, dass trotz rechtspositivistischer Strukturen eine moralische Legitimation des Rechts unabdingbar sein kann, um Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsphilosophische Literaturanalyse, bei der die Theorien verschiedener Denker vergleichend gegenübergestellt werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Herrschaftstypen, die Erläuterung des Rechtspositivismus und die moralphilosophische Rechtfertigung des Rechts anhand der Radbruchschen Formel.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, Herrschaft, Legitimität und die Radbruchsche Formel definieren.
Inwiefern unterscheidet sich die Radbruchsche Formel von Webers Ansatz?
Während Weber Recht primär durch formale Legalität und Legitimitätsglauben definiert, fordert Radbruch ein Korrektiv durch die Gerechtigkeit, bei dem das Recht bei unerträglichem Widerspruch seine Geltung verlieren kann.
Warum ist die Auseinandersetzung mit der Radbruchschen Formel heute noch relevant?
Die Arbeit verdeutlicht ihre Bedeutung insbesondere bei der Aufarbeitung historischer Unrechtsregime, etwa in Prozessen gegen NS-Täter oder bei den Mauerschützenprozessen.
- Quote paper
- Vincent Hofmann (Author), 2016, Das rechtspositivistische Rechtsverständnis von Weber in Bezug auf die Thesen von Hans Kelsen und Gustav Radbruch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/882469