Macht und Gewalt durch Pflegende in Pflegestationen deutscher Krankenhäuser? Eine Analyse des stationären pflegerischen Alltags


Masterarbeit, 2020

79 Seiten, Note: 1,6


Leseprobe

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Ziel, Fragestellung und Aufbau

3 Methodik

4 Theoretisches Verständnis von Macht und Gewalt

4.1 Die personale (direkte) Gewalt

4.2 Die strukturelle Gewalt

4.3 Kulturelle Gewalt

5 dip-Studie

6 Fazit und mögliche Präventivmaßnahmen

Anhang

7 Literaturquellen


Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit (eigene Darstellung)

Abb. 2: Vertragliche und deliktische Haftung (eigene Darstellung)

Abb. 3: Arbeitsrechtliche Regressansprüche (eigene Darstellung)

Abb. 4: Deliktsformen (eigene Darstellung)

Abb. 5: Ausbreitung des Coronavirus

Abb. 6: Todesfälle auf der Intensivstation des Klinikums Delmenhorst (Quelle Strawski 2019: Ex-Krankenpfleger Niels Högel...)

Abb. 7: Demografische Entwicklung in der Pflege (Quelle: Dtsch Arztebl 2020; 117(4): A-131 / B-118 / C-114)

Abb. 8: Pflegekräfte und Ärzte pro 1.000 stationäre Fälle in der EU und der Schweiz

Abb. 9: Häufigkeiten von persönlichen Gewalterfahrungen in der Praxis [Alle Befragten]

Abb. 10: Häufigkeiten von persönlichen Gewalterfahrungen in der Praxis [Schüler]

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Schweigen-begünstigende Faktoren (Quelle: KOLBE/GRANDE 2016: 303) 35

Tab. 2: Berufszugehörigkeit innerhalb der Gruppe der Befragten (Quelle: dip 2017: 7) 47

Tabelle 1: Gewalt und ihre Unterformen (Quelle: FRIESACHER, HEINER in CNE Schwerpunkt: Nur das Ende…, S. 32) 52

Tabelle 2: Gewaltdelikte gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2006 (Quelle: WALTER 2008: 56) 53

Tabelle 3: Delikte mit Gewaltanteilen und gewaltnahe Delikte, die polizeilich nicht zur Gewaltkriminalität gezählt werden, im Jahr 2006 (Quelle: WALTER 2008: 59) 53

 

1 Einleitung

Wie häufig Gewalt in der Pflege vorkommt, ist nicht genau bekannt. Es gibt bisher nur wenige verwertbare Daten. Doch eins ist sicher: Macht und Gewalt in der Pflege sind ein relevantes Problem, zumal Experten von einer hohen Dunkelziffer ausgehen.

Im deutschsprachigen Raum liegen zum Thema Gewalt und Aggression in Pflege- und Betreuungsberufen nur wenige Publikationen vor (vgl. ZEH 2009: 457).

Empirische Studien und Erfahrungsberichte Betroffener sind Indizien, dass Gewalt in der Pflege in allen Handlungsfeldern anzutreffen ist (vgl. JACOBS 2016, HIRSCH 2011, SCHNEIDER 2006, STRÄTLING-TÖLLE 2000).

Besonders schockierend sind Berichte aus den Medien über die Mordserie des Krankenpflegers{1} Niels Högel.

Das Landgericht Oldenburg hat den Serienmörder und Ex-Krankenpfleger im Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt (STRAWSKI in Stern Online 2019). Er war bereits 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er seinen Opfern zwischen 2000 und 2005 mit Medikamenten zu Tode gespritzt hatte (dpa in Zeit Online 2019).

Nils Högel konnte fünf Jahre lang morden, weil Kliniken und Behörden es anscheinend versäumt hatten, den Ursachen der zahlreichen Todesfälle auf den Grund zu gehen (vgl. KROGMANN in NWZONLINE.de 2018).

Genauere Betrachtungen dieser Gewaltexzesse zeigen, dass es „erstens weder nur Einzelfälle sind und zweitens die Tötung von Patienten nur das Ende einer Gewaltspirale darstellen, die viel subtiler bei sprachlichen Entgleisungen und Vernachlässigungen beginnt“ (FRIESACHER 2018: 30).

Es wurden in Deutschland bisher sieben Täter aus der pflegerischen Berufsgruppe wegen 56 vollendeter Tötungsdelikte rechtskräftig verurteilt (vgl. BEINE 2018: 38).

Weltweit sind in den vergangenen Jahren mehr als 40 Tötungsdelikte aus dem klinischen Umfeld vor Gerichten verhandelt worden – seit 1976 sieben in Deutschland (vgl. BEINE 2018: 44).

Die Mordserie des Krankenpflegers Niels Högel zeigt in exemplarischer Weise die Komplexität der Entstehung von Gewalt. Nicht nur der Täter selbst, sondern das Zusammenspiel eines gesamten Systems ermöglichte es, einen Schaden unvorstellbaren Ausmaßes zu verwirklichen. Dass die „Institution Krankenhaus“ sowie gesellschaftliche Ursachen mitursächlich sein können, zeigt dieser Fall eindrücklich, weil erstmalig auch gegen Klinikmitarbeiter/innen wie Pflegekräfte, Stationsleitungen und Oberärzt/innen Anklage wegen Totschlags durch Unterlassen erhoben wurde (BINGENER in faz.net 2016).

Es ist daher erforderlich, die multifaktoriellen Ursachen des Phänomens „Gewalt“ sowie dessen Wirkungen immer in ihrer Gesamtheit zu betrachten und nicht isoliert voneinander (vgl. OSTERBRINK 2015: 158). Ausgelöst wird Gewalt durch unterschiedliche Faktoren – wobei Ursache und Auslöser von Gewalt zu trennen sind (vgl. OSTERBRINK 2015: a. a. A.). Gerade unter Präventionsgesichtspunkten ist es notwendig, die institutionellen Ursachen dieses Phänomens genauer zu untersuchen und darzustellen. Denn – im Vergleich zu individuellen und gesellschaftlichen Faktoren – lassen sich diese durch Einführung von wissenschaftlich fundierten Präventionsmaßnahmen vergleichsweise einfach verändern. Außerdem mangelt es wie bereits oben erläutert an einer theoretischen Fundierung der institutionellen Ursachen.

2 Ziel, Fragestellung und Aufbau

Ziel dieses Masterthesis ist es, zu klären, inwieweit und in welchem Umfang Macht und Gewalt durch Pflegende in Pflegestationen deutscher Krankenhäuser ausgeübt wird.

Seit dem 28. August 2017 ist der Öffentlichkeit erst das enorme Ausmaß der Straftaten des Krankenpflegers Niels Högel bewusst geworden. Er hat wahrscheinlich während seiner fünfjährigen Tätigkeit als Krankenpfleger über 100 Menschen in den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst töten können. In einer Pressekonferenz sagte der Oldenburger Polizeipräsident Johan Kühme: “Die aktuellen Ergebnisse der Sonderkommission sprengen jede Vorstellungskraft.“ (vgl. HERTREITER 2017: 8). Niels Högel war bereits im Februar 2015 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.{2}

Doch warum wird in diesem Gutachten der Fokus so sehr auf diese anscheinend außergewöhnliche Mordserie gelegt? Die Antwort ergibt sich aus Fragen, die sich fast jedem automatisch erschließen, wenn er sich die genauen Abläufe der damaligen Geschehnisse noch einmal gedanklich vor Augen führt und kritisch reflektiert. Es ergeben sich daraufhin unweigerlich folgende Fragen:

[1] Welche institutionellen Rahmenbedingungen sind den Patiententötungen in den bekannten Fällen in den Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst vorausgegangen und haben diese begünstigt? Warum sind diese trotz vorhandener Verdachtsmomente nicht bald unterbunden worden?

[2] Lassen sich die institutionellen Ursachen der Patiententötungen mit Ansätzen aus der Psychologie, Soziologie oder Organisationstheorie (Pflegemanagement) theoretisch erklären?

[3] Lassen sich die Erkenntnisse aus den Ergebnissen auf alle Pflegestationen deutscher Krankenhäuser übertragen – welche Präventionsmaßnahmen lassen sich aus den Ergebnissen ableiten?

Diese Fragenkomplexe spiegeln den Aufbau der Arbeit wider: Im ersten Schritt wird, nach einer kurzen Erläuterung des methodischen Vorgehens (3.Abschnitt), das theoretische Verständnis von Macht und Gewalt erörtert (4.Abschnitt). Im zweiten Schritt werden Theorien zur Entstehung von Gewalt (5.Abschnitt) und zum organisationalen Schweigen diskutiert (6.Abschnitt). Mithilfe der so gewonnen Erkenntnisse werden in einem dritten Schritt ein Fazit gezogen und Präventionsmaßnahmen angedacht (6. Abschnitt).

3 Methodik

Bei der Bearbeitung oben genannter Fragestellung wurden folgende Methoden angewendet: Im ersten Schritt erfolgte eine Literaturrecherche mit Hilfe des Literaturmanagement-Programms „EndNote X9“, sowie „PubMed“ (englischsprachige textbasierte Meta-Datenbank) und der Suchmaschine „Google Scholar“. Um über die Phänomene Macht und Gewalt durch Pflegende einen Überblick zu erhalten, wurde mit folgenden Suchbegriffen gesucht:

img1.png Macht* AND Pflege*

img1.png Gewalt* AND Pflege*

Um internationale Studien zu sichten, wurden folgende Begriffe verwendet:

img1.png abuse* AND nursing* OR hospital*

img1.png neglect* AND nursing*

Um einen Überblick über das Phänomen Patiententötungen in Deutschland zu erlangen, wurde mit diesen Suchbegriffen gesucht:

img1.png Patiententötung* OR Krankentötung*

img1.png serial* AND murder* and patient*

Um „institutionelle Ursachen“ von Patiententötungen und Gewalt zu klären, wurde auf folgende Begriffskombinationen erweitert:

img1.png (Gewalt* OR agressi*) AND (institution* OR organisation*)

img1.png (violence* Or abuse* OR agressi* AND (institution* or orgasisation*){3}

Weltweit existiert keine einheitliche Systematik zur Erfassung von Gewalt in Pflegestationen von Krankenhäusern. Lediglich für psychiatrische Einrichtungen liegen mehrere Studien vor (vgl. ZEH ED AL. 2009: 452).

Um einen Überblick über Vorkommen von Gewalt und Aggression in Pflegestationen deutscher Krankenhäuser zu bekommen, wurde zunächst die aktuelle deutschsprachige Literatur zum Thema analysiert. Bei der Darstellung und Analyse der Messinstrumente wurde auf internationale, überwiegend englischsprachige Quellen aus Großbritannien und den USA zurückgegriffen. Die Recherche erfolgte u. a. auf „CNE.thieme.dePortal“, „Ref Thieme - Lernportal“ sowie Journal-Datenbank „Thieme E-Journals – Das Gesundheitswesen/Volltext – Thieme Connect. Studien zu Gewalt und Aggression in Pflege- und Betreuungsberufen beziehen sich fast ausschließlich auf psychiatrische Einrichtungen{4} in Großbritannien und den USA (vgl. ZEH 2009: 449). Aussagen über Prävalenzraten werden durch den Einsatz unterschiedlicher Erhebungsinstrumente in den Studien erschwert. Es fehlt auch eine einheitliche Definition von Gewalt und Aggression (vgl. ZEH 2009: 449-450). Die Fremdbeurteilungsskalen werden von Pflegekräften ausgefüllt, die entweder Zeuge oder selbst Ziel eines Angriffes, aber auf Seiten der Patienten waren. Da keine einheitliche Operationalisierung von Gewalt/Aggression zur Verfügung steht, ist der Fokus der einzelnen Skalen unterschiedlich (vgl. ZEH 2009: 450). Überwiegend erfassen die Skalen aggressives Verhalten oder erfassen zusätzlich die Schwere des Übergriffes. Einige andere fokussieren eher die Ursächlichkeit von aggressivem Verhalten, vernachlässigen aber die möglichen Auswirkungen der Übergriffe auf die Opfer (vgl. ZEH a. a. O.). Eine Übersicht über Instrumente zur Erfassung aggressiven Verhaltens befindet sich im Anhang (Abschnitt 7.6).

Die Forschungen und Publikationen zur Prävalenz von Gewalt und Aggression im deutschsprachigen Raum sind eher dürftig (vgl. ZEH 2009: 457). Die Studien beschäftigen sich vorwiegend mit der Anzahl der auffälligen Patienten oder der Anzahl der betroffenen Beschäftigten als Opfer von Patientengewalt (vgl. ZEH a. a. O.).

Studienergebnisse der Gewaltforschung hängen aber erheblich vom Meldeverhalten und der Qualität der Erhebungsinstrumente ab. Doch was kann überhaupt Gegenstand einer Erhebung sein? Abschnitt vier versucht darauf eine Antwort zu geben. Es wird das theoretische Verständnis von Macht und Gewalt dargestellt. Dieses teilt sich in drei Hauptbereiche, „die personelle (direkte) Gewalt“ (Abschnitt 4.1), die strukturelle Gewalt (siehe Abschnitt 4.2) und die kulturelle Gewalt (Abschnitt 4.3) auf. Abschnitt 4.2.4 zeigt, dass Gewalt in der Pflege nicht von polizeilichen Statistiken explizit erfasst wird. Auch Recherchen im Kriminologischen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität zeigten diesbezüglich keinen Erfolg.

Besondere Patienten in Kliniken stellen behinderte und pflegebedürftige Menschen dar. Sie zeichnet eine erhöhte Verletzbarkeit (Vulnerabilität) aufgrund funktionaler und kognitiver Einschränkungen aus. Gewaltdelikte werden in diesem Bereich von der Forschung selten in gemeinsamer Perspektive thematisiert, obwohl bei beiden Gruppen Gemeinsamkeiten nicht nur hinsichtlich der Gefährdung, sondern auch der Forschungsprobleme bestehen (vgl. PAIN 1999: in Theorising age in criminology). Ursächlich hierfür sind die eingeschränkte Befragbarkeit von Patienten, aber auch Schwierigkeiten bei der Unterscheidung von Viktimisierungsfolgen einerseits und die Auswirkungen von Krankheits- oder Alterungsprozessen andererseits. Die Erhebung valider Daten ist deswegen außerordentlich schwierig (HEITMEYER 2006: 152). Nach Ansicht Heitmeyers seien chronisch Kranke und Pflegebedürftige, Demenzkranke, geistig Behinderte und Personen mit starken Einschränkungen des Seh-, Hör- und Sprechvermögens bei Viktimisierungsbefragungen typischerweise unzureichend berücksichtigt. Nach seiner Ansicht sei die Forschungslage diesbezüglich „beunruhigend defizitär“. Abschnitt 4.2.4 wirft einen Blick auf die „polizeilich erfasste Gewaltkriminalität“, um Aussagen über die Eignung dieses „Assessmentinstrumentes“ zur Verdeutlichung von Gewaltphänomenen in Pflegestationen deutscher Krankenhäuser geben zu können.

Es existieren zahlreiche Intentionen, einen Übergriff nicht zu melden. Zahlreiche Beschäftigte im Gesundheitssektor sehen Gewalt und Aggression als Bestandteil ihres Berufes an (vgl. GRASSI ET AL. 2006:698-703; LEE 1999: 685-691 ; JANSEN ET AL. 2006: 44-53). Das individuelle Verständnis von Gewalt kann sogar so weit gehen, dass aggressive Ereignisse als harmlos interpretiert werden (vgl. LUNDSTRÖM ET AL. 2007: 84-90). So kann durch bewusste oder unbewusste Unterdrückungen von traumatisierenden oder unangenehmen Gedanken und Gefühlen, die als Schutzmechanismus gegen Angst und Hilflosigkeit fungieren, ein „Nichtmelden“ von Gewaltereignissen zustande kommen (vgl. FARRELL ET AL. 2006: 778-787). Angst, als unprofessionell bewertet zu werden, kann ebenfalls als eine Ursache für „Nichtmelden“ in Betracht kommen. Abschnitt 4.2.1 analysiert das „Schweigen“ aller Beteiligten im System „Krankenhaus“ und versucht vorher in Abschnitt 4.2 „strukturelle Gewalt“ mit dem Model Erving Goffmans der „Totalen Institution“ erfassbar zu machen. Patienten, welche in „ökonomische Schablonen“ von moderner Instrumente-Medizin gepresst werden, können schnell Opfer von Gewalt werden, wenn es einzelnen Individuen, wie z. B. Niels Högel im Krankenhausalltag möglich ist, durch ein „standardisiertes Ausdrucksrepertoire“ die „Chance“, die „Situation“ und die „Fassaden“, das „Bühnenbild“ neu zu definieren. Im Abschnitt 4.1.3 wird mit Goffmans Strategiemodell „Rollendistanz“ versucht, Ursachen und Intentionen Högels bildhaft zu analysieren und darzustellen. Die juristische Verantwortung für die Folgen von „Gewalt“ werden in Abschnitt 4.1.1 ausführlich erläutert. Es geht in diesem Abschnitt um zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit, vertragliche und deliktische Haftung und um arbeitsrechtliche Regressansprüche. Nicht nur Niels Högel hat die juristischen Konsequenzen seiner unvorstellbar grausamen Taten tragen müssen. Auch viele seiner Vorgesetzten stehen heute vor Gericht und müssen sich wegen „Organisationsverschulden“ für die Folgen von „Macht“ und „Gewalt“ juristisch verantworten. In Abschnitt 4.1.2 werden anhand der preisgekrönten Falldokumentation Karsten Krogmanns in der Nordwest Zeitung (bzw. in NWZonline.de), mit zahlreichen Textauszügen, die damaligen Ereignisse beschrieben. Institutionelle Rahmenbedingungen sind weitere Aufdeckungsbarrieren, – sie werden in Abschnitt 4.2.2 genannt und beschrieben. Das „CORRECTIV-Recherchen für die Gesellschaft“ und „Deutschlandradio“ haben bereits 2016 kritische Recherchen über „Qualitätsberichte deutscher Krankenhäuser“ durchgeführt und sind zu erschreckenden Erkenntnissen gekommen. Die Autoren bemängeln u. a., dass man seit Jahren in einer Einrichtung Leitlinien für Operationstechniken missachte. Im Abschnitt 4.2.3 geht man explizit von der These aus, dass „Qualitätsberichte“ geeignet seien, Qualitätsmängel, also bis hin zum Pflegefehler, zu verschleiern. Fehler bei der Pflege sind auch eine Form von Gewalt, die, wenn man sie bewusst übergeht, zur „Vorsätzlichkeit“ im deliktischen Sinne ausarten kann. Das Beispiel „TAVI-Zentrum“ in diesem Abschnitt verdeutlicht dies dem Betrachter sehr anschaulich. Der Abschnitt 4.3 zeigt die Folgen kultureller Gewalt am Beispiel „Wertvorstellungen der Gesellschaft“. Kann der Umgang mit „dem Toten“ dazu beitragen, dass Macht und Gewalt nicht erkannt, und deren Eskalation nicht unterbrochen werden kann?

Abschnitt fünf zeigt das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. 2016 die Ergebnisse einer Befragung von Pflegefachpersonen und Pflegeschülern. Die Befragung bezog sich auf vier zueinander in Beziehung stehende Aspekte des Themas Gewalt.{5} Die Studie soll u. a. die Häufigkeit von Gewalterfahrungen und die damit automatisch verbundenen Phänomene „Macht“ und „Gewalt“ im Pflegealltag verdeutlichen.

Abschnitt sechs zieht abschließend ein Fazit und nennt einige Beispiele möglicher Präventivmaßnahmen.

4 Theoretisches Verständnis von Macht und Gewalt

Der Soziologe Max Weber definiert den Begriff Macht folgendermaßen:

„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“ (WEBER 2005: 38).

Diese Definition ermöglicht es dem Handelnden, in diversen Situationen gegen den Willen eines anderen zu handeln und seinen eigenen Willen durchzusetzen. Der französische Philosoph Michel Foucault vermeidet eine theoretische Objektivierung des Begriffes und umschreibt ihn folgendermaßen: „Unter Macht, scheint mir, ist zunächst zu verstehen: die Vielfältigkeit von Kraftverhältnissen, die ein Gebiet bevölkern und organisieren; das Spiel, das in unaufhörlichen Kämpfen und Auseinandersetzungen diese Kraftverhältnisse verwandelt, verstärkt, verkehrt; die Stützen, die diese Kraftverhältnisse aneinander finden, indem sie sich zu Systemen verketten – oder die Verschiebungen und Widersprüche, die sie gegeneinander isolieren; und schließlich die Strategien, in denen sie zur Wirkung gelangen und deren großen Linien und institutionelle Kristallisierungen sich in Staatsapparaten, in Gesetzgebung und in den gesellschaftlichen Hegemonien verkörpern“ (FOUCAULT 1995: 113–114).

Foucault ist der Meinung, dass Macht sich auf die Manipulation des Körpers sowie der Einstellungen und Überzeugungen des einzelnen Individuums richtet. Das „Werkzeug“ zur Veränderung bezeichnet er als „Disziplinen“. Diese beinhalten bis auf das Kleinste geregelte Zeiteinteilungen, Kontrolle der Sitzweisen und Haltungen und eine entsprechende Architektur und Raumaufteilung (vgl. FOUCAULT a. a. O.).

Vom Begriff Macht ist der Begriff Herrschaft abzugrenzen. Er ist als Spezialfall von Macht anzusehen und bedeutet eine institutionalisierte Macht oder ein „institutionalisierendes Dauerverhältnis der Machtausübung“. Typische Merkmale sind zunehmende Entpersönlichung und Formalisierung, welche durch feststehende Regeln und Verfahrensweisen geprägt werden (vgl. FRIESACHER 2018: 2). Der Krankenhausbereich ist dafür das beste Beispiel.

Von Macht und Herrschaft sind die Phänomene Aggression und Gewalt abzugrenzen (vgl. FRIESACHER a. a. O.).

Ohne Zweifel gehört Gewalt in der Pflege zu den Tabuthemen. Ursächlich dafür ist, dass Gewalt fast immer negativ assoziiert wird. Aber auch, dass, was dann damit assoziiert wurde, im völligen Gegensatz zum traditionellen Verständnis von Pflege steht. Darum wird auch nicht über dieses Thema gesprochen. So nach dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Wird dann doch über dieses Thema gesprochen, hat dies eher entlastende Wirkung, weil man über „Andere“ spricht (vgl. SCHREINER, PAUL-W. 2001: 51).

Der Gerichtsreporter Gerhard Maunz bezeichnete Gewaltaktionen in Pflegebeziehungen als „einen neuen Tatbestand“ (vgl. MAUZ in Spiegel 1989: 59). Das eigentlich Neue sei aber nur, dass Gewaltaktionen gegenüber Pflegebedürftigen als kriminelle Handlungen gewertet werden, an die Öffentlichkeit gelangen und auch seitens der Judikative sanktioniert werden. Der im August 2003 verstorbene Journalist und Berichterstatter zahlreicher Gerichtsverfahren der Nachkriegszeit GERHARD MAUZ war der Ansicht, dass die sozialpolitisch oftmals idealisierte Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen in den Familien, vor allem in bäuerlichen Großfamilien aufgrund Tagesablauf füllender Aufgaben in nicht wenigen Fällen dem entsprochen haben, was wir heute unter Gewalt in Pflegebeziehungen bezeichnen.

Er führt weiter aus, es gebe zahlreiche Schilderungen darüber, dass auch gerade in sozial besser gestellten Kreisen aus erbrechtlichen bzw. finanziellen Motiven hinfällig gewordene Menschen, die ihre sozialen Aufgaben/Rolle nicht mehr bewältigen konnten, ermordet wurden. Obwohl dies in der Öffentlichkeit bekannt oder zumindest geahnt wurde, seien die Verantwortlichen nie angeklagt worden, weil sowohl die Täter als auch die Opfer vielfach entweder über dem Gesetz standen oder die Macht hatten bzw. über Beziehungen verfügten, sich Sanktionen zu entziehen oder Gesetze in ihrem Sinne zu interpretieren (vgl. MAUZ a. a. O.). Demzufolge scheinen Gewalthandlungen an Pflegebedürftigen ein ziemlich „altes Phänomen“ zu sein.

Jedoch ist völlig neu, dass es, wie im Fall „Niels Högel“, um professionelle Pflege geht und diese noch nicht allzu lange besteht.

Die folgende Analyse versucht, sich dem Thema Gewalt durch Pflegende in Pflegestationen deutscher Krankenhäuser unter verschiedenen Gesichtspunkten zu nähern. Die Perspektiven dieser Analyse sind:

- zum einen die des Krankenpflegers (es soll hier künftig die genderneutrale Berufsbezeichnung verwendet werden!).

- zum anderen die der Soziologie und Ethik. Dies erfordert ein Verlassen der konkreten Situation und die Fokussierung auf die Umfeldbedingungen, die Strukturen, in denen die Taten stattgefunden haben, sowie die wertmäßigen moralischen Aspekte, die das Tatgeschehen erst möglich machten (vgl. SCHREINER 2001: 52).

Doch was alles kann unter dem Begriff Gewalt definiert werden?

Wilhelm Vossenkuhl definiert Gewalt aus dem Blickwinkel der Ethik als weiterhin negativ besetzten Begriff (vgl. VOSSENKUHL, WILHELM 1992: 94):

„Gewalt ist ein Handeln, das menschliches Leben unmittelbar verletzt, bedroht oder mittelbar gefährdet. Die potenzielle oder aktuelle Überlegung der Gewalt-Mittel wird zur Durchsetzung bestimmter Zwecke in vorsätzlicher Weise eingesetzt. Diese Gewalt hebt bestehende Rechtsverhältnisse auf. Ihr Erfolg hängt, sofern er nicht unmittelbar physischer Natur ist, von der Erzeugung von Angst ab. Damit schafft Gewalt physischen und psychischen Schrecken. Gewalt ist in letzter Konsequenz auf den Tod gerichtet. Mit der Aufhebung von Rechtsverhältnissen und der Erzeugung von Angst zerstört Gewalt die intersubjektiven Bedingungen menschlicher Gesellschaft.“

Es gibt zahlreiche Definitionen des Begriffs Gewalt (vgl. hierzu HIRSCH 2017:70 ff; BECK/SCHLICHTE 2018: Theorien der Gewalt). Um mehr Struktur und Übersicht in diese Vielfalt von Definitionen zu bringen, bietet sich zunächst das soziologische Modell des Gewaltdreiecks von Galtung an, welches das Phänomen Gewalt in drei große Bereiche unterteilt (vgl. OSTERBRINK 2015: 43):

- die personale (direkte) Gewalt,

- andererseits die strukturelle (indirekte) Gewalt,

- schließlich noch die kulturelle Gewalt, die Vorläufer für direkte und indirekte Gewalt sein kann (vgl. PACHER 2014 in News).

4.1 Die personale (direkte) Gewalt

Personale (direkte) Gewalthandlungen sind direkt auf eine andere Person bezogen und der Gewaltakt ist unmittelbar als solcher zu erkennen (vgl. OSTERBRINK 2015: 44). Die Handlung kann entweder in einem aktiven Tun oder in einem Unterlassen einer gebotenen Handlung bestehen. Beide Alternativen haben eine sofortige negative Veränderung zur Folge und nachteilige Auswirkungen auf die Befindlichkeit des Betroffenen (vgl. OSTERBRINK a. a. O.). Man kann bei personaler Gewalt zwischen zwei Hauptformen unterscheiden:

Erstens die Misshandlung (Abuse), die als aktives Tun betrachtet wird. Zweitens die Vernachlässigung (Neglect), welche als das Unterlassen von Handlungen gewertet wird (vgl. FRIESACHER 2018: 32).

Ausdrucksformen dieser Gewalt können körperliche, psychische, finanzielle und sexuelle Gewalt sowie die Einschränkungen des freien Willens oder eine Vernachlässigung sein (vgl. OSTERBRINK a. a. O.).

Unter körperlicher (physischer) Gewalt sind alle Arten von Misshandlungen zu verstehen, die darauf gerichtet sind, einer anderen Person körperlichen Schaden zuzufügen und dadurch Schmerzen auszulösen (vgl. OSTERBRINK a. a. O.). Körperliche Gewalt findet die absolute Grenze in der Tötung eines Menschen. Zur physischen Gewalt in der Pflege zählen z. B. auch die Verabreichung falscher Medikamente oder einer Überdosis (vgl. HÖFERT 2016: 140). So geschah dies bereits in Oldenburg, wo Niels Högel mindestens 36 Patienten getötet hatte (vgl. KROGMAN in NWZONLINE.DE, 29.08.2017). Er tötete nachweislich außer mit Ajmalin auch mit Sotalol{6}, Lidocain{7}, Amiodron{8} und Kaliumchlorid{9} (vgl. BEINE 2018: 40). Mit welcher Kaltblütigkeit Niels Högel dabei vorgegangen ist, wird aus der Schilderung des Journalisten Karsten Krogmann, der damals in der Nordwest Zeitung-Online ausführlich über die Ereignisse im Fall Niel Högel berichtet hatte, auf besonders dramatischer Weise deutlich.{10}Aber sind diese Art von Tötungsdelikten typisch für Pflegestationen deutscher Krankenhäuser? Es existieren keine systematischen Erhebungen über die Häufigkeit von Tötungshandlungen in deutschen Kliniken. Lediglich eine eigene Pilotstudie befragte Ärzte, Kranken- und Altenpfleger mit einem Fragebogen zu diesem Themenkomplex. 5.066 Personen beendeten den Fragebogen, 4.629 wurden in die Studie eingeschlossen. Je nach Berufsgruppe gaben zwischen 1,42 % (Pflege) und 3,39 % (Ärzte) der Befragten an, bereits selbst einmal aktiv das Leiden von Patienten beendet zu haben. Mehr als zwei Drittel der Personen, die selbst lebensbeendende Handlungen durchgeführt hatten, waren nie um aktive Sterbehilfe gebeten worden (vgl. BEINE, K. H; SCHUBERT, T. (2017): 83-88). Eine Übersicht von BEINE über Tötungsserien in deutschen Krankenhäusern findet sich in Abschnitt 8.4. Doch ist die Verantwortlichkeit einzelner Handelnder der Institution Krankenhaus zuzuschreiben? – Oder stellt jede Tatverübung der Pflege eine höchst persönliche und eigenverantwortliche Handlung dar?

4.1.1 Haftung in der Pflege

Haftungsrechtliche Normen dienen dem Persönlichkeitsschutz der behandlungs-bzw. pflegebedürftigen Menschen. Dies wird im deutschen Recht über zwei verschiedene Verfahren gewährleistet. Der zivilrechtliche Rechtsgu¨terschutz ist geprägt durch die Regulierung der wirtschaftlichen Folgen schadensstiftender Rechtsgutverletzungen.

Der strafrechtliche Schutz dagegen greift bei der Verletzung elementarer Verhaltensregeln und dient der Durchsetzung des Interesses der Gesellschaft und des Staates, dass sich die Mitglieder der Gesellschaft rechtskonform verhalten. Kommt es also zu einem Haftungsfall bzw. Schadenseintritt im Zusammenhang mit der Pflichtverletzung gegenüber einem Pflegebedürftigen, bestehen die in Abb. 1 dargestellten beiden Rechtsfolgen.

img2.png

Abb. 1: Zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit (eigene Darstellung)

Bei der Verletzung von Rechtsgütern, wie im vorliegenden Fall Gesundheit und Körper, außerhalb oder unabhängig von bestehenden Vertragsverhältnissen, greift die Haftung wegen unerlaubter Handlungen (Delikt) ein (siehe Abb.2).

Im Fall Niels Högel werden nicht nur der Täter selbst, sondern auch seine Vorgesetzten zivilrechtlich und strafrechtlich zu Verantwortung gezogen. Die in Frage kommenden Vorschriften sind den folgenden Abb. 2, 3 und 4 zu entnehmen:

img3.png

Abb. 2: Vertragliche und deliktische Haftung (eigene Darstellung)

Ende der Leseprobe aus 79 Seiten

Details

Titel
Macht und Gewalt durch Pflegende in Pflegestationen deutscher Krankenhäuser? Eine Analyse des stationären pflegerischen Alltags
Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule  (Gesundheit und Pflege)
Note
1,6
Autor
Jahr
2020
Seiten
79
Katalognummer
V888833
ISBN (eBook)
9783346204844
ISBN (Buch)
9783346204851
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewalt in der Pflege, Gewaltprävention, Personalführung, Haftung in der Pflege, institutionelle Gewalt, strukturelle Gewalt, Organisationsverschulden, Patiententötung, Niels Högel
Arbeit zitieren
Klaus Schrage (Autor:in), 2020, Macht und Gewalt durch Pflegende in Pflegestationen deutscher Krankenhäuser? Eine Analyse des stationären pflegerischen Alltags, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/888833

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