Die Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung in der Montanindustrie nach 1945


Seminararbeit, 2002

15 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

Einführung

1. Vorstellungen zur Neuordnung der Montanindustrie nach 1945
1.1. Die Sozialisierungskonzepte der Gewerkschaften
1.2. Die Pläne der Alliierten zur Entwicklung der Stahl- und Kohleindustrie
1.3. Deutsche Sozialisierungsbemühungen

2. Die Einführung der paritätischen Mitbestimmung in der Stahlindustrie
2.1. Die Gewerkschaften als Bündnispartner der britischen Militärregierung
2.2. Interventionsversuche der Eigentümer der Altkonzerne
2.3. Die Entwicklung im Kohlenbergbau

3. Der Kampf um das Montanmitbestimmungsgesetz 1950/1951
3.1. Auseinandersetzungen um ein allgemeines Mitbestimmungsrecht
3.2. Der Kampf um die Montanmitbestimmung
3.3. Die Montanmitbestimmung wird gesetzlich geregelt

4. Resümee

5. Literaturnachweise

Einführung

Am 10. April 1951 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Mitbestimmung in der Montanindustrie beschlossen. Das Gesetz markierte eine Zäsur in den Bemühungen der Gewerkschaften um die Mitgestaltung der Neuordnung der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und die Durchsetzung der wirtschaftlichen Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer. Eine Zäsur deshalb, weil die Gewerkschaften mit der gesetzlichen Verankerung der 1947/48 in den Eisen und Stahl produzierenden Unternehmen eingeführten paritätischen Mitbestimmung einerseits einen elementaren Erfolg vorweisen konnten, andererseits, weil sie gleichzeitig den Abschied viel weitergehender Forderungen nach genereller gesellschaftlicher Kontrolle der Wirtschaft bedeutete. In der vorliegenden Arbeit soll die Entwicklung der Montanmitbestimmung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nachgezeichnet werden. Unabdingbar ist es dabei, auf die Vorstellungen zur Neuordnung der deutschenWirtschaft nach dem Kriegsende einzugehen. Dabei sollen die Ideen der Gewerkschaften, der Siegermächte und der politischen Entscheidungsträger auf deutscher Seite beleuchtet werden. Dies ist notwendig, um die Einführung der paritätischen Mitbestimmung in der Eisen und Stahl produzierenden Industrie 1947/48, die die Grundlage des späteren Montanmitbestimmungsgesetzes diente, erläutern zu können. Schließlich stehen die Auseinandersetzungen um die gesetzliche Verankerung der Montanmitbestimmung 1950/51 im Vordergrund. Zwei wesentliche Fragen sollen innerhalb dieser Arbeit beantwortet werden:

1. Warum wurde die paritätische Mitbestimmung nur in der Montanindustrie durchgesetzt?
2. Warum waren so starke Auseinandersetzungen um das Montanmitbestimmungsgesetz nötig, wenn die paritätische Mitbestimmung in den Montanunternehmen Jahre zuvor relativ problemlos durchgesetzt werden konnte?

Als Materialbasis dienen vor allem Texte von Norbert Ranft und Horst Thum, wobei sich Ranft vor allem mit der Strukturentwicklung im Bergbau nach 1945 beschäftigt. Ferner werden Dokumente verwendet, deren Quellen im Literaturnachweis im Anhang vermerkt sind.

1. Die Vorstellungen zur Neuordnung der Montanindustrie nach 1945

1.1. Die Sozialisierungskonzepte der Gewerkschaften

Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Generäle am 8. Mai 1945 und dem damit vollzogenen Ende des Zweiten Weltkrieges sahen die Gewerkschaften neben dem politischen Neuanfang auch die Chance für ein neues Wirtschaftssystem in Deutschland. Die Gewerkschaften gingen von der Annahme aus, mit der Niederlage des Nationalsozialsozialismus sei auch das kapitalistische Wirtschaftssystem zusammengebrochen.[1] Ausgehend von den Entflechtungsvorhaben der Allierten in der Eisen- und Stahlindustrie sowie im Kohlenbergbau beanspruchten die Gewerkschaften, eine zentrale Rolle bei der Neuordnung der deutschen Wirtschaft zu spielen. Auf dem ersten Gewerkschaftskongress in der britischen Zone am 12. März 1946 in Hannover-Linden trug der spätere DGB-Chef Hans Böckler die weitgehenden Forderungen der Gewerkschafter vor. Über „Verstaatlichung auf ganzer Linie“ oder „genossenschaftliche Betriebsformen“ müsse geredet werden.[2] Im wesentlichen bestanden die gewerkschaftlichen Forderungen aus folgenden Komponenten: Überführung der Schlüsselindustrien in Gemeineigentum, eine wirtschaftliche Rahmenplanung unter Einbeziehung der Gewerkschaften und die wirtschaftliche Mitbestimmung im Betrieb. Vom Verstaatlichungsgedanken rückten die Gewerkschaften mit der Zeit allerdings ab. Vielmehr sollten die Länder und Kommunen oder zu schaffende Körperschaften der wirtschaflichen Selbstverwaltung als Eigentümer auftreten.[3] Die wirtschaftliche Rahmenplanung sollte sich auf die Geld- und Kreditpolitik sowie auf die Konjunktur- und Investitionsplanung beschränken. Dadurch sollten Fehlinvestitionen, überhöhte Preise und Arbeitslosigkeit verhindert werden. In den Wirtschaftskammern und Betrieben setzte sich sie Forderung nach paritätischer Mitbestimmung durch. Die Gewerkschaften wollten sich nicht nur auf die Mitsprache bei personellen oder sozialen Angelegenheiten beschränken, sondern auch über die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen mitentscheiden dürfen. Hintergrund der weitgehenden Forderungen war die Machtzusammenballung der Unternehmer in der Zeit der Nationalsozialismus. Man dürfe die „Unternehmer keinen Augenblick mehr unter sich allein lassen“, sagte Böckler in Hannover-Linden.[4] Die Sozialsierungsforderungen der Gewerkschaften gingen in dieser Zeit über die Montanindustrie weit hinaus. Sämtliche Schlüsselbereiche der Wirtschaft, also auch die chemische Industrie, die Energiewirtschaft und die Banken sollten in Gemeineigentum und damit unter öffentliche Kontrolle gestellt werden. Diese Form der Wirtschaftsdemokratie soll nach Thum für die Gewerkschaften allerdings nicht das Ende der Arbeiterbewegung bedeutet haben, sondern als Mittel und Weg zur Verwirklichung des Sozialismus.[5]

1.2. Die Pläne der Alliierten zur Entwicklung der Stahl- und Kohleindustrie

Dass die Gewerkschaften in den Nachkriegsjahren so freizügig umfangreiche Machtansprüche stellten, war hauptsächlich der Tatsache geschuldet, dass sie sich der Unterstützung der Besatzungsmächte sicher waren. Eine Zeit lang sollten diese Annahmen vor allem in der britischen Besatzungszone ihre Berechtigung finden. Die britische Militärregierung verfolgte bis zur Einrichtung der Bizone ähnliche Neuordnungspläne wie die Gewerkschaften. Als Grundlage diente das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945. Darin wurde von den Siegermächten festgelegt, das deutsche Wirtschaftsleben zu dezentralisieren, Kartelle und Syndikate zu zerschlagen und das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie zu legen.[6] Die Briten, die die Ziele des Abkommens am konsequentesten umzusetzen versuchten, verfolgten im wesentlichen zwei Ziele. Zum einen sollten die Nazis aus den Schaltstellen von Politik und Wirtschaft verbannt werden, zum anderen sollte die industrielle Produktion in Gang gesetzt werden, damit die Selbstversorgung der Bevölkerung gesichert wird.[7] Im November und im Dezember 1945 wurden sämtliche Kohlenbergbaugesellschaften beschlagnahmt, im August 1946 die Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie. Die Aktien wurden einer treuhänderischen Verwaltung überstellt. Gleichzeitig kündigte die britische Militärregierung an, die Konzerne ihren Alteigentümern nicht wieder zurückzugeben und deutsche Sozialisierungsbemühungen zu unterstützen. Konkrete Strukturformen sollte demokratisch legitimierten deutschen Gremien überlassen werden. Die Amerikaner dagegen setzten sich ebenfalls für eine Entflechtung der Montanindustrie ein, lehnten die Sozialisierung allerdings ab. Während die Entflechtung vorangetrieben wurde, verloren die Sozialisierungspläne an Bedeutung. Die Amerikaner waren zwar ebenso an der Entflechtung der Kartelle und Syndikate interessiert, setzten perspektivisch aber auf privat- und marktwirtschaftliche Strukturen.[8]

[...]


[1] Thum, Horst (1982): Mitbestimmung in der Montanindustrie. Der Mythos vom Sieg der Gewerkschaften. Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte Nr. 45. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart. S.18

[2] Thum, Horst (1991): Wirtschaftsdemokratie und Mitbestimmung. Von den Anfängen 1916 bis zum Mitbestimmungsgesetz 1976. Schriftenreihe des DGB-Bildungswerkes Gewerkschaften, Bd.12, Bund-Verlag, Köln, S. 57

[3] ebenda. S. 58

[4] ebenda. S. 60

[5] Thum, Horst (1982): S. 19

[6] Potsdamer Abkommen, 2. August 1945, B.Wirtschaftliche Grundsätze. §12 u. 13; in: Peters, Jürgen (Hrsg.) Montanmitbestimmung. Dokumente ihrer Entstehung (1979). S.35

[7] Thum (1982): S. 27

[8] Ranft, Norbert (1988): Vom Objekt zum Subjekt. Montanmitbestimmung, Sozialklima und Strukturwandel im Bergbau seit 1945, Bund-Verlag, Köln. S. 23 ff.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung in der Montanindustrie nach 1945
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Proseminar: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Deutschland
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
15
Katalognummer
V8906
ISBN (eBook)
9783638157469
ISBN (Buch)
9783638757089
Dateigröße
504 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mitbestimmung, Montanmitbestimmung, Montanindustrie, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände
Arbeit zitieren
Tilman Trebs (Autor:in), 2002, Die Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung in der Montanindustrie nach 1945, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8906

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung in der Montanindustrie nach 1945



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden