Das Jahr 1943 ist zweifelsfrei eines der dramatischsten der neueren italienischen Geschichte: Das faschistische Italien, das 1940 an der Seite Deutschlands in den Zweiten Weltkrieg eingetreten war, wurde mit der Landung der Alliierten auf Sizilien im Juli 1943 unmittelbares Kampfgebiet. Nur zwei Wochen später wurde der Diktator Benito Mussolini abgesetzt. Italien schloss im September einen Waffenstillstand mit den Alliierten und erklärte im Oktober dem vormaligen Verbündeten Deutschland den Krieg.
Gleichzeitig hatte Mussolini in den von den Deutschen besetzten Nordgebieten die „Repubblica Sociale Italiana“ (RSI) gegründet, die im offiziellen Geschichtsbild Italiens als das düsterste Kapitel bezeichnet wird (vgl. Reinhardt 2003: 289). Die radikalen und kompromisslosen Tendenzen des Faschismus, die in Italien seit der Machtergreifung Mussolinis 1922 bis zu dessen Absetzung im Juli 1943 nicht voll zur Geltung gekommen waren, äußerten sich nun in der von deutschen Truppen besetzten RSI. Die repressive Verfolgung der „Verräter“ des 25. Juli und der Partisanen, die Verfolgung und Deportation von italienischen Juden, für die die RSI-Regierung mitverantwortlich war, sowie das „Programm von Verona“ der Faschistischen Partei, das eine Wendung zu einem Linksfaschismus beinhaltete, waren die Bestandteile dieses radikalen Faschismus.
Die vorliegende Arbeit hat zwei Schwerpunkte: Zum einen werden die Ursachen für den Zusammenbruch des ersten faschistischen Regimes in Italien aufgezeigt. Zum anderen werden die Merkmale des radikalen Faschismus in der RSI herausgearbeitet. Die Ausarbeitung kann sich nicht nur auf die Umbruchsjahre 1943 bis 1945 beschränken, im Rahmen der bereits erwähnten Ursachenforschung muss auch auf die Außen- und Innenpolitik Italiens der 1930er Jahre eingegangen werden. Im ersten Hauptteil werden die Ursachen für das Ende der Herrschaft Mussolinis im Juli 1943 untersucht. Nach einer knappen Abhandlung über die Bildung der Regierung Badoglio und die Waffenstillstandsverhandlungen mit den Alliierten geht es im zweiten Hauptteil um die Analyse der Kennzeichen des radikalen Faschismus in der RSI. Da sich vor allem der Linksfaschismus und die Bekämpfung der Antifaschisten in der RSI an den Werten und Programmen aus der faschistischen Anfangszeit orientierten, wird in diesem Zusammenhang auch auf den Aufstieg und die Etablierung des Faschismus in Italien Bezug genommen. Es schließen sich Schlussbetrachtung und Fazit an.
Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Der Zusammenbruch des faschistischen Regimes 1943
2.1) Der Sturz Mussolinis und das Ende der faschistischen Herrschaft
2.2) Die Ursachen für den Zusammenbruch des faschistischen Regimes
2.2.1) Die wachsende Abhängigkeit vom Deutschen Reich und die militärischen Niederlagen im Zweiten Weltkrieg
2.2.2) Mögliche innenpolitische Ursachen
2.2.3) Zwischenfazit zur Ursachenforschung
3) Die Bildung der Regierung Badoglio und der Waffenstillstand vom September 1943
4) Die „Repubblica di Salò“
4.1) Die Gründung der „Repubblica di Salò“ im September 1943
4.2) Die Kennzeichen des radikalen Faschismus
4.2.1) Die Abrechnung mit den „Verrätern“ des 25. Juli 1943
4.2.2) Die Bekämpfung des antifaschistischen Widerstandes
4.2.3) Die Judenverfolgung
4.2.4) Der Linksfaschismus
4.3) Der Untergang der „Repubblica di Salò“ im April 1945
5) Schlussbetrachtung und Fazit
6) Literaturverzeichnis
1) Einleitung
Das Jahr 1943 ist zweifelsfrei eines der dramatischsten der neueren italienischen Geschichte: Das faschistische Italien, das 1940 an der Seite Deutschlands in den Zweiten Weltkrieg eingetreten war, wurde mit der Landung der Alliierten auf Sizilien im Juli 1943 unmittelbares Kampfgebiet. Nur zwei Wochen später wurde der Diktator Benito Mussolini abgesetzt. Italien schloss im September einen Waffenstillstand mit den Alliierten und erklärte im Oktober dem vormaligen Verbündeten Deutschland den Krieg.
Gleichzeitig hatte Mussolini in den von den Deutschen besetzten Nordgebieten die „Repubblica Sociale Italiana“ (RSI[1] ) gegründet, die im offiziellen Geschichtsbild Italiens als das düsterste Kapitel bezeichnet wird (vgl. Reinhardt 2003: 289). Die radikalen und kompromisslosen Tendenzen des Faschismus, die in Italien seit der Machtergreifung Mussolinis 1922 bis zu dessen Absetzung im Juli 1943 nicht voll zur Geltung gekommen waren, äußerten sich nun in der von deutschen Truppen besetzten RSI. Die repressive Verfolgung der „Verräter“ des 25. Juli und der Partisanen, die Verfolgung und Deportation von italienischen Juden, für die die RSI-Regierung mitverantwortlich war, sowie das „Programm von Verona“ der Faschistischen Partei, das eine Wendung zu einem Linksfaschismus beinhaltete, waren die Bestandteile dieses radikalen Faschismus.
Die vorliegende Seminararbeit beinhaltet zwei Schwerpunkte: Zum einen werden die Ursachen für den Zusammenbruch des faschistischen Regimes in Italien aufgezeigt. Zum anderen werden die Merkmale des radikalen Faschismus in der RSI herausgearbeitet. Die Ausarbeitung kann sich nicht nur auf die Umbruchsjahre 1943 bis 1945 beschränken, im Rahmen der bereits erwähnten Ursachenforschung muss auch auf die Außen- und Innenpolitik Italiens der 1930er Jahre eingegangen werden.
Im ersten Hauptteil werden die Ursachen für das Ende der Herrschaft Mussolinis im Juli 1943 untersucht. Nach einer knappen Abhandlung über die Bildung der Regierung Badoglio und die Waffenstillstandsverhandlungen mit den Alliierten geht es im zweiten Hauptteil um die Analyse der Kennzeichen des radikalen Faschismus in der RSI. Da sich vor allem der Linksfaschismus und die Bekämpfung der Antifaschisten in der RSI an den Werten und Programmen aus der faschistischen Anfangszeit orientierten, wird in diesem Zusammenhang auch auf den Aufstieg und die Etablierung des Faschismus Bezug genommen. Es schließen sich Schlussbetrachtung und Fazit an.
2) Der Zusammenbruch des faschistischen Regimes 1943
Das Ende der seit 1922 bestehenden Herrschaft Mussolinis ist weder durch eine Revolution „von unten“, also durch das Volk, noch durch eine militärische Niederlage verbunden mit einer Besetzung des Landes und der Übernahme der staatlichen Gewalt durch die Besatzungsmacht – wie etwa in Deutschland nach dem 8. Mai 1945 – hervorgerufen worden, sondern vollzog sich „innerhalb der Strukturen der faschistischen Partei und mit verfassungsmäßigen Mitteln“ (Ferraris 1992: 34).
Es folgt eine knappe Darstellung der Ereignisse im Juli 1943, in deren Zentrum die Absetzung Mussolinis steht, bevor die Ursachen für den Zusammenbruch des Regimes analysiert und gewichtet werden. Darüber hinaus wird untersucht, wann der Niedergang der faschistischen Herrschaft einsetzte.
2.1) Der Sturz Mussolinis und das Ende der faschistischen Herrschaft
Eine Opposition zu Benito Mussolini hatte sich schon vor 1943 sowohl beim König als auch in dessen Umfeld sowie bei Generalstabschef Ambrosio und der Generalität gebildet. Die Entlassung von fünf Ministern – unter ihnen Graf Ciano und Dino Grandi – am 6. Februar durch den „Duce“ zeigte erstmals die Krise, in der sich die Regierung befand, und stärkte gleichzeitig die Opposition. Die Folge war die Bildung einer zunächst geheimen Koalition, deren Ziel es war, Italien aus dem Bündnis mit Deutschland und aus dem Zweiten Weltkrieg herauszulösen (Vgl. Schieder 1962: 491 f.). Mussolini schien von den Geheimgesprächen zwischen dem König und den Politikern aus der faschistischen und der vorfaschistischen Zeit nichts gewusst zu haben. Nach der Landung der Alliierten auf Sizilien am 9. und 10. Juli 1943 ergriffen die Gegner Mussolinis die Initiative und betrieben die Einberufung des Großen Faschistischen Rates (Vgl. Nolte 1979: 299).
Der bereits zur Jahreswende 1922/23 geschaffene Große Faschistische Rat war das Forum der einflussreichsten Persönlichkeiten des Regimes und das oberste Organ der faschistischen Partei und des Staates. Mitglieder waren der Premierminister, die Quandrumvirn (die Anführer des „Marsches auf Rom“), die Leiter höchster Staats- und Parteiämter, ein Teil der Minister sowie vom „Duce“ ernannte, besonders verdiente Mitglieder. Der Rat entschied seit dem Wahlgesetz vom 17. Mai 1928 über die 400 vorzuschlagenden Abgeordneten der Nationalfaschistischen Partei (Vgl. Schieder 1962: 466, 469). Darüber hinaus war der Rat – zuletzt einberufen im Dezember 1939 – seit den Gesetzen vom 9. Dezember 1928 und 14. Dezember 1929 für Verfassungsänderungen und die Thronfolgeregelung zuständig (vgl. Reinhardt 2003: 273). Es ist bis heute nicht geklärt und geradezu unverständlich, warum Mussolini der Einberufung des Rates zustimmte oder warum er zumindest nicht die Aufnahme des vom Justizminister Dino Grandi vorbereiteten Tagesbefehls, der unter anderem vorsah, dem König wieder den Oberbefehl über die Streitkräfte zu übertragen, in die Tagesordnung verweigerte, wozu er gesetzlich in der Lage gewesen wäre (vgl. Nolte 1979: 299).
In einer Nachtsitzung vom 24. auf den 25. Juli 1943 wurde der Antrag Grandis mit 19 Ja-Stimmen, sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. Weitere wichtige Bestandteile des Antrags waren die Rückübertragung der durch die Verfassung vorgesehenen Verantwortlichkeiten an den König, den Großen Faschistischen Rat, die Regierung, das Parlament und die Korporationen[2] (Vgl. Clark 1996: 299). Alles in allem handelte es sich um ein Misstrauensvotum gegen den bisherigen „Duce“ und Regierungschef Mussolini, was als ebenso einmaliger wie „unerhörter Vorgang in der Geschichte totalitärer Regime“ (Schieder 1962: 493) zu bezeichnen ist. Am Nachmittag des 25. Juli, als Mussolini dem König Vittorio Emanuele III. den Antrag des Großen Faschistischen Rates überreichte, wurde er von diesem entlassen und beim Verlassen des Palastes, ohne Widerstand zu leisten, verhaftet. Der König ernannte am Abend Marschall Pietro Badoglio zum neuen Premierminister. Die Carabinieri hatte in der Zwischenzeit Radiostationen, Postämter und die Fernsprechvermittlung übernommen. Die neue Regierung löste die Faschistische Partei ebenso auf wie den Großen Faschistischen Rat, das 1926/27 eingerichtete Tribunale Speciale per la Difesa dello Stato (Vgl. Clark 1996: 299).
Die Bevölkerung reagierte erleichtert auf das Ende der faschistischen Herrschaft: Menschen kamen spontan auf den Straßen zusammen, feierten und entsorgten ihre Parteiabzeichen (vgl. Reinhardt 2003: 287). Die bislang noch zensierten Zeitungen trennten sich von ihren faschistischen Autoren und forderten ebenso wie die bislang noch im Untergrund erschienenen Blätter einen baldigen Friedensschluss. Die faschistischen Führer zogen sich ins Privatleben zurück, versteckten sich oder gingen ins Exil (Vgl. Tannenbaum 1972: 363). Der Volkszorn gegen die Faschisten hielt sich aber in Grenzen. So verlor in Rom kein einziger Faschist sein Leben, regelmäßig blieb es bei Sachbeschädigungen. In der Hauptstadt wurden Bilder und Büsten von Mussolini zerstört, 31 Parteilokale wurden gestürmt und zertrümmert. Nur in den Industriestädten Norditaliens kam es zu körperlicher Gewalt gegen ehemalige Parteifunktionäre (Vgl. Woller 1996: 12). Die Zurückhaltung der Bevölkerung hatte zwei Gründe: Zum einen war das Wesen des Faschismus zwar undemokratisch, sein Repressionssystem jedoch war bei weitem nicht so engmaschig und seine Rassenpolitik war nicht so ausgeprägt wie bei den deutschen Nationalsozialisten. Zum anderen genoss die antifaschistische Opposition in der Bevölkerung einen schwachen Rückhalt; die faschistische Partei zählte im Jahr 1939 3,4 Millionen Mitglieder (Vgl. ebenda: 2 f.).
Alles in allem vollzog sich der Untergang des Regimes „very quickly and successfully – but then a coup d’état is not all that difficult if king, army, police, populace and even most governing politicians are all on the side of the rebels“ (Clark 1996: 299). Die Absetzung Mussolinis „brachte das imposante Gebäude des Faschismus wie ein Kartenhaus zum Einsturz, nicht einmal Elitetruppen der Miliz rührten einen Finger, die längst isolierte Partei verschwand aus dem Leben der Nation, als wäre sie nie gewesen“ (Nolte 1979: 299).
2.2) Die Ursachen für den Zusammenbruch des faschistischen Regimes
Die Absetzung Mussolinis war „das Werk von einstigen Steigbügelhaltern, Profiteuren und Aktivisten des Faschismus“ (Woller 1996: 13). Deshalb muss der unmittelbare Grund für den Zusammenbruch des Regimes auch in einem Auseinanderbrechen des Konsenses liegen, also des einigenden Bandes, das diese Machtclique um Mussolini jahrelang zusammengehalten hatte. Was führte zu einem Ende dieses Konsenses zwischen Mussolini, den Faschisten und den Eliten am Hofe und dem Generalstab und dadurch mittelbar zum Untergang des Regimes?
Im Schrifttum herrscht weitgehend Einigkeit: Gängigerweise werden der Verlauf des Zweiten Weltkriegs sowie die von vielen Italienern zu eng empfundene Anbindung Italiens an das Deutsche Reich als Ursachen angeführt. Teilweise wird in der Literatur aber auch auf die italienische Innenpolitik hingewiesen, der in der Spätphase des Regimes zumindest Teile der Bevölkerung kritisch gegenüberstanden. Nach der Analyse der italienischen Außenpolitik von 1935/36 bis 1943 werden deshalb auch mögliche innenpolitische Gründe kurz zusammengefasst.
2.2.1) Die wachsende Abhängigkeit vom Deutschen Reich und die militärischen Niederlagen im Zweiten Weltkrieg
Ausgangspunkt der folgenden Betrachtung der Entwicklung des deutsch-italienischen Verhältnisses seit 1935/36 bildet der Krieg Italiens gegen das Kaiserreich Äthiopien. Es war der Versuch Mussolinis, den relativ kleinen italienischen Kolonialbesitz zu erweitern. Der von italienischer Seite mit äußerster Brutalität geführte Krieg forderte zwischen Oktober 1935 und Mai 1936 neben 4000 italienischen rund 250.000 einheimische Todesopfer (Vgl. Reinhardt 2003: 282). Am 9. Mai 1936 marschierten italienische Truppen in Addis Abeba ein und Äthiopien wurde unter die Souveränität Italiens gestellt (vgl. Schieder 1962: 481).
2.2.1.1) 1935-1939: Die Annäherung an das Deutsche Reich, Mussolinis expansive
Außenpolitik und der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges
Der Äthiopien-Krieg hatte schwerwiegende Folgen: Einerseits bewirkte der Sieg eine Stärkung der Beliebtheit Mussolinis sowie des Regimes im Inneren, andererseits schwand aber das Ansehen des „Duce“ im Ausland. Zudem wirkte sich der Äthiopien-Krieg auf die Beziehungen zwischen den europäischen Großmächten und Italien aus. Der Völkerbund verhängte wirtschaftliche Sanktionen gegen Italien, die allerdings nur halbherzig umgesetzt wurden. Noch bedeutsamer war jedoch die Diskreditierung des Mussolini-Regimes bei den westlichen Demokratien, wodurch sich Italien beinahe zwangsläufig an das nationalsozialistische Deutsche Reich annäherte, das im Winter 1935/36, also während der „Sanktionskrise“, dem Land wirtschaftliche und propagandistische Hilfe leistete (Vgl. Reinhardt 2003: 282). In den folgenden Jahren intensivierten sich die deutsch-italienischen Beziehungen und später wurden sie dem Mussolini-Regime zum Verhängnis. Nachdem die beiden Diktaturen ab Juli 1936 im spanischen Bürgerkrieg die Bewegung des Generals Franco unterstützt hatten, begann im Oktober 1936 mit dem Besuch des Außenministers Graf Ciano in Berlin, der dort ein deutsch-italienisches Geheimprotokoll unterzeichnete, die Phase der engeren bilateralen Kooperation. In seiner Rede am 1. November 1936 in Mailand verkündete Mussolini die „Achse Rom-Berlin“. Ein Jahr später trat Italien dem Antikominternpakt Deutschlands und Japans bei (Vgl. Schieder 1962: 483 f.).
Dass Mussolini im März 1938 nicht gegen den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich protestierte, obwohl dieser in Italien ein allgemeines Unbehagen hervorrief (vgl. Nolte 1979: 295), war ein erstes Indiz für die Unterordnung Italiens unter die Interessen Adolf Hitlers. Die Sudetenkrise bot Mussolini jedoch eine Profilierungschance. Ende September 1938 trat er bei der Münchener Konferenz als Friedensvermittler auf. Damit konnte er das bei den Westmächten aufgrund des Äthiopien-Krieges verlorene Prestige zumindest teilweise wiedergewinnen (vgl. Schieder 1962: 486). „Als er nach Italien zurückkehrte, grüßten ihn Millionen und aber Millionen – nicht wenige sogar auf den Knien – in aufrichtiger Ergriffenheit als Retter des Friedens und Europas“ (Nolte 1979: 295), denn das Münchener Abkommen wurde in Italien als Hoffnungszeichen gegen einen möglichen Krieg Deutschlands wahrgenommen (vgl. Ferraris 1992: 31).
[...]
[1] Für die bedeutungsgleichen Ausdrücke „Repubblica Sociale Italiana“ und „Repubblica di Salò“ wird im Folgenden das Kürzel „RSI“ verwendet.
[2] Korporationen sind Organisationen, die durch Zwang in hierarchische und autoritäre Entscheidungsprozesse eingebunden sind (vgl. Schubert/Klein 2003: 172 f.). Am 7. Oktober 1938 war die Kammer der „Fasci und Korporationen“ geschaffen worden, eine Beratungskörperschaft, die sich u.a. aus den 500 Mitgliedern des Nationalrats der Korporationen und den Räten der 22 Korporationen zusammensetzte und mit der Regierung kooperierte (vgl. Schieder 1962: 474).
- Arbeit zitieren
- Philipp Schnorbus (Autor:in), 2006, Das Ende des Faschismus in Italien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89605
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