Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen unterschiedlichsten Zwecken, wie der sicheren Lieferung von Produkten (Transportverpackungen), der Aufnahme und dem Schutz von Waren (Verkaufsverpackungen) und der Darbietung von Erzeugnissen (Umverpackungen). Verpackungsabfälle gehören mit etwa 50 % nach dem Volumen und etwa 30 % nach dem Gewicht zur wichtigsten Abfallart des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle.
Hauptsächlich bestehen Verpackungen aus Glas, Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz - wertvollen (sekundären) Rohstoffen, deren Wiederverwendung oder Verwertung zur Schonung der natürlichen Rohstoffquellen dient.
Für die Abfallentsorgung waren ausschließlich die Gemeinden zuständig, bis erkannt wurde, dass sie mit ihren Abfallbewältigungssystemen, die vorrangig auf Beseitigung ausgerichtet waren, das Müllwachstum nicht nachhaltig beeinflussen konnten.
Um dem stetigen Anstieg der Verpackungsmengen entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung am 12. Juni 1991 die Verpackungsverordnung (VerpackV) erlassen. Mit dieser Verordnung wurde erstmals eine umfassende Regelung im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Verwirklichung der Produktverantwortung geschaffen und die Verantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr Produkt von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsorgung ausgedehnt (Verursacherprinzip). Der Schwerpunkt bei der Bewältigung des Verpackungsmülls sollte von der reinen Beseitigung in Richtung Vermeidung und Verwertung verlagert werden. Umgesetzt wurde diese Inpflichtnahme von Herstellern und Vertreibern durch die Festlegung von Rücknahme- und Verwertungsauflagen.1
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Die Verpackungsverordnung
- rechtliche Grundlagen
- Abfallbeseitigungsgesetz, EG-Abfallrahmenrichtlinie
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Europäische Verpackungsrichtlinie
- Anwendungsbereich
- Abfallwirtschaftliche Ziele
- Verpackungsarten
- Rücknahme-, Pfanderhebungs- und Verwertungspflichten
- Sammel- und Verwertungssysteme
- Die Duale System Deutschland AG (DSD AG)
- Novellierungen der VerpackV
- vom 28. August 1998
- vom 01. Juli 2001
- rechtliche Grundlagen
- Pro und Kontra der Pfanderhebungspflicht für Einweg-Getränkeverpackungen
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert die Verpackungsverordnung und ihre Bedeutung im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. Sie beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Anwendungsbereiche und die Ziele der Verordnung.
- Rechtliche Grundlagen und Entwicklung der Verpackungsverordnung
- Abfallwirtschaftliche Ziele und Bedeutung der Kreislaufwirtschaft
- Verpackungsarten und deren Auswirkungen auf die Umwelt
- Rücknahme-, Pfanderhebungs- und Verwertungspflichten von Herstellern und Vertreibern
- Sammel- und Verwertungssysteme und die Rolle des Dualen Systems Deutschland AG
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problematik des Verpackungsmülls dar und führt in die Thematik der Verpackungsverordnung ein. Das Kapitel über die rechtlichen Grundlagen der Verpackungsverordnung befasst sich mit den relevanten Gesetzen und Richtlinien, die die Verordnung grundlegen. Es werden die Abfallbeseitigungsgesetz, die EG-Abfallrahmenrichtlinie, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Europäische Verpackungsrichtlinie erläutert. Die nachfolgenden Abschnitte behandeln den Anwendungsbereich der Verpackungsverordnung, ihre abfallwirtschaftlichen Ziele sowie verschiedene Verpackungsarten und die damit verbundenen Rücknahme-, Pfanderhebungs- und Verwertungspflichten.
Schlüsselwörter
Die Hausarbeit befasst sich mit den zentralen Themen der Verpackungsverordnung, der Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung, Verpackungsarten, Recycling, Pfandsystem, Duales System und Produktverantwortung.
- Arbeit zitieren
- Franziska Lenz (Autor:in), 2002, Ein- und Mehrwegverpackungen - die Verpackungsverordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8986