Risiken einer Bargeldabschaffung im internationalen Kontext. Optionen für das zukünftige gesetzliche Zahlungsmittel


Bachelorarbeit, 2016

85 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen
2.1 Geschichtlicher Abriss
2.2 Geldfunktionen
2.2.1 Zahlungsmittelfunktion
2.2.2 Recheneinheitsfunktion
2.2.3 Wertaufbewahrungsfunktion
2.3 Zahlungsmittel
2.3.1 Bargeld
2.3.2 Sichtguthaben
2.3.3 Elektronisches Geld
2.3.4 Geldersatzmittel
2.4 Kryptowährungen

3 Ausgewählte Chancen und Risiken einer Abschaffung des Bargeldes
3.1 Bessere Kontrolle von Steuerhinterziehungen
3.2 Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche
3.3 Bezahlvorgang
3.4 Kostenvergleich der Zahlungsinstrumente
3.5 Datenschutz und Anonymität
3.6 Negativzinsen
3.7 Ausgabenkontrolle der privaten Konsumenten
3.8 Krisensicherheit
3.9 Fluchtreaktionen in Alternativen

4 Alternativen für das künftige gesetzliche Zahlungsmittel
4.1 Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung
4.2 Optionen
4.2.1 Rückkehr zum Goldstandard
4.2.2 Vollgeld
4.2.3 Kryptowährungen
4.2.4 Jedermannkonten bei der Zentralbank
4.2.5 Währungswettbewerb privater Banken
4.3 Bewertung

5 Schlussbetrachtungen und Ausblick

6 Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Funktionen des Geldes im Überblick

Abbildung 2: Zahlungsmittel

Abbildung 3: Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Abbildung 4: Zusammensetzung Zentralbankgeld

Abbildung 5: Differenzierung des E-Geldes nach Funktionalität

Abbildung 6: Differenzierung des E-Geldes nach Erscheinungsform

Abbildung 7: Japanischer Leitzins „Uncollateralized Overnight Call Rate“ der Bank of Japan

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beispiel zur Tauschmittelfunktion des Geldes

Tabelle 2: Verwendung von Zahlungsinstrumenten nach Haushaltsnettoeinkommen 2014

Tabelle 3: Bewertungsmatrix der Alternativen für das künftige gesetzliche Zahlungsmittel

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In letzter Zeit mehren sich in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft die Stimmen, die eine Abschaffung von Bargeld fordern. Während sich viele Experten dafür aussprechen, ist jedoch auch eine beträchtliche Anzahl von Ökonomen und Währungsexperten dagegen. Es gibt für beide Meinungen eine Vielzahl an überzeugenden Argumenten, die die andere Seite meist jedoch gut zu entkräften weiß. Neu ist die Diskussion um ein mögliches Ende des Bargeldes nicht. Bereits 1975 sagte die Wirtschaftszeitung Business Week eine Revolution des Geldkonzeptes voraus, musste diese Einschätzung einige Jahre später jedoch revidieren.1

Maßgeblich ursächlich für die gegenwärtige Diskussion ist der US-Wirtschaftswissenschaftler und ehemalige Chefökonom des Internationalen Währungsfonds Kenneth Rogoff. Er vertritt vehement die Forderung, weltweit Bargeld oder zumindest Papiergeld weitestgehend abzuschaffen. Rogoff hielt im November 2014 in München einen vielbeachteten Vortrag im Rahmen der Vorlesungsreihe Munich Lectures in Economics an der Ludwig­Maximilians Universität2 und brachte damit die aktuelle Diskussion um eine mögliche Bargeldabschaffung nach Deutschland.3 Das Bargeldverbot stellt nach seiner Ansicht einen möglichen Lösungsweg zur Durchsetzung von Negativzinsen und zur Eindämmung von Kriminalität dar.4 Rogoff sieht in Bargeld zwar nicht die Ursache krimineller Machenschaften, behauptet indes aber, Bargeld ermögliche und erleichtere diese.5 Auch in seinem neuesten Werk Der Fluch des Geldes - Warum unser Bargeld verschwinden wird, das Ende September 2016 veröffentlich wurde, bekräftigt Rogoff diese Forderungen.6 Unter dem Aspekt der Kriminalität sind vor allem Hehlerei, Steuerflucht, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu subsumieren. Neben Rogoff sind als weitere namhafte Befürworter einer Bargeldabschaffung unter anderem der deutsche Wirtschaftsweise Peter Bofinger, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, John Cryan, Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), sowie Larry Summers, US-amerikanischer Politiker, Professor für Wirtschaftswissenschaften und ehemaliger Chefökonom der Weltbank zu nennen.

„Bargeld ist geprägte Freiheit.“7 Mit dieser Aussage schließt Otmar Issing seinen Wortbeitrag zum 2. Bargeldsymposium der Deutschen Bundesbank im Jahre 2014. Die bekannte Aussage des russischen Dichters Fjodor Dostojewski, Geld sei geprägte Freiheit,8 wird von den Gegnern der Bargeldabschaffung in dieser leicht abgewandelten Form gerne angeführt, wenn es darum geht, gegen eine mögliche Abschaffung des Bargeldes zu argumentieren. Unter den Befürwortern des Erhalts von Bargeldes finden sich ebenfalls zahlreiche namhafte Persönlichkeiten, beispielsweise der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, oben erwähnter Otmar Issing, ehemaliger Chefvolkswirt und ehemaliges Direktoriumsmitglied der EZB sowie der amtierende Präsident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann.

In der vorliegenden Arbeit sollen die Argumente für und gegen eine weitgehende Abschaffung von Bargeld, wie es heute existiert, vorgestellt, kritisch reflektiert und vergleichend betrachtet werden. Dabei wird, bezugnehmend auf den Titel der Arbeit, insbesondere auf die Risiken einer Bargeldabschaffung eingegangen. Weiterhin werden, wo dies angebracht ist, internationale Bezüge hergestellt und auf die Situation in anderen Länder verwiesen. Außerdem werden Optionen für ein künftiges gesetzliches Zahlungsmittel vorgestellt.

Die Diskussion um das Bargeld, aber vor allem auch die schrittweise Umsetzung einer weitgehenden Abschaffung von Bargeld, ist in verschiedenen Staaten unterschiedlich weit fortgeschritten. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Situation in Deutschland. Hier sind zahlreiche kritische Stimmen zu vernehmen, da die deutsche Bevölkerung insgesamt sehr bargeldaffin ist.9 Dennoch darf, vor allem im Kontext der europäischen Währungsunion, der Blick ins benachbarte Ausland keineswegs außer Acht gelassen werden. Nichtsdestoweniger würde es den Umfang dieser Arbeit überschreiten, die Situation in anderen Ländern ebenso detailreich darzustellen wie die in Deutschland. Aus ebendiesem Grund ist in dieser Arbeit auch kein empirischer Teil vorgesehen. Für die benötigte Tiefe der Darstellung der Argumentation sind bereits ausreichend adäquate Studien vorhanden, auf die an entsprechender Stelle verwiesen wird.

Um ein grundsätzliches Verständnis der folgenden Debatte zu ermöglichen, werden der Arbeit in Kapitel 2 einige Grundlagen vorangestellt. Zunächst einmal ist zu Beginn zu überlegen, wie genau der Begriff des Geldes zu definieren ist. Darauf folgt in Kapitel 2.1 ein kurzer geschichtlicher Abriss zur Entstehung des Geldes und der verschiedenen Erscheinungsformen von Geld, um zu verstehen, woher das Geld in seiner heutigen Form stammt und welche Funktionen Geld in einer Volkswirtschaft erfüllt. Diese Geldfunktionen werden daraufhin in Kapitel 2.2 genauer betrachtet. Schließlich werden die heutzutage vorhandenen Zahlungsmittel in Kapitel 2.3 aufgeführt und es wird beschrieben, inwiefern diese Geld darstellen oder ersetzen können. Auch die Unterscheidung der beiden Begriffe Geld und Zahlungsmittel wird vorgenommen. Ferner wird die aktuelle und künftige Verbreitung der einzelnen Zahlungsmittel näher beleuchtet. Die Einführung in die Thematik endet mit Kapitel 2.4 mit der neusten Form von Geld, den Kryptowährungen.

Nach diesen einleitenden Kapiteln werden im Hauptteil der Arbeit in Kapitel 3 die zuvor teilweise schon anklingenden Pro- und Contra-Argumente der Diskussion um die Abschaffung des Bargeldes ausführlich vorgestellt, begründet und kritisch beleuchtet. Belegt werden diese durch die Anführung zahlreicher Studien und belastbaren Zahlenmaterials. Insbesondere wird auf ausgewählte Risiken einer möglichen Bargeldabschaffung hingewiesen. Es wird außerdem untersucht, wie sich in Deutschland das Zahlungsverhalten im Alltag tatsächlich entwickelt und welche Präferenzen die deutschen Bürgerinnen und Bürger beim Bezahlvorgang aufweisen.

Kapitel 4 handelt von den Alternativen für das künftige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Frage, warum es überhaupt eines gesetzlichen Zahlungsmittels bedarf und welche Interessen damit verbunden sind, wird in Kapitel 4.1 diskutiert. Im folgenden Abschnitt 4.2 werden fünf ausgewählte Optionen für das künftige gesetzliche Zahlungsmittel vorgestellt und die damit jeweils verbundenen Vor- und Nachteile dargestellt. Außerdem werden die dahinter stehenden Denkschulen und Beweggründe vorgestellt. Kapitel 4.3 gibt eine einordnende Bewertung zu den unterschiedlichen Optionen ab und ordnet diese anhand gewisser Parameter ein.

Das Fazit der Arbeit in Kapitel 5 wägt die stichhaltigsten Argumente der Diskussion um die Bargeldabschaffung gegeneinander ab und geht noch einmal explizit auf ausgewählte Risiken einer Abschaffung des Bargeldes ein. Es wird zudem eine abschließende Einschätzung abgegeben, inwieweit eine Abschaffung des Bargeldes in Deutschland unter Berücksichtigung der aktuellen Situation und den wissenschaftlichen Ideen realistisch zu erwarten ist und welche potentielle Alternative am ehesten geeignet scheint das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel abzulösen.

2 Grundlagen

Der Begriff des Geldes lässt sich am prägnantesten mit der Erklärung der Deutschen Bundesbank definieren: „Geld ist, was als Geld gilt.“10 Dieser Definition bediente sich in ähnlicher Form bereits 1968 Günter Schmölders.11 Hierin kommt zum Ausdruck, dass Geld keine bestimmte Form annehmen muss. Geld ist vielmehr alles, was allgemein als Tausch- und Zahlungsmittel anerkannt wird.12 In Indien passiert es sogar, dass das staatlich ausgegebene und legitimierte Geld seine Funktion als Zahlungsmittel bereits dann einbüßt, wenn sich die Rupienscheine nicht mehr in einem einwandfreien Zustand befinden.13 Was als Geld akzeptiert wird, kann sich durchaus im Laufe der Zeit ändern und es können neue Formen von Geld entstehen.14 Schmölders widmet dem Versuch, eine präzisere und allgemeingültige Begriffsbestimmung zu finden, gleich mehrere Seiten seines Werkes Gutes und schlechtes Geld. Er kommt dennoch zu keinem befriedigenden Ergebnis, da Geld die unterschiedlichsten Formen annehmen kann, welche alle unter einem einheitlichen Geldbegriff subsumiert werden müssten.15 Mussel nähert sich dem Begriff des Geldes von dessen Funktion als Zwischentauschgut. In einer arbeitsteiligen Wirtschaft, so führt er aus, werde es zunehmend schwerer, direkt zu tauschen. Es bedarf daher eines Tauschmediums, das „zwischen die getauschten Güter geschoben wird“16. Er definiert Geld also über dessen Funktionen, nicht über mögliche äußere Erscheinungsformen.17 Die wesentlichen Merkmale von Geld werden über die geschichtliche Betrachtung in Kapitel 2.1 sowie die Funktionen des Geldes in Kapitel 2.2 abgedeckt.

In dem folgenden einleitenden Kapitel 2 Grundlagen wird mehrfach auf dieselben Quellen Bezug genommen. Dies sind zum einen volkswirtschaftliche Standardwerke von Bofinger und Clement et al. Diese scheinen ideal für dieses Grundlagenkapitel geeignet zu sein, da auch die Autoren in ihren Büchern zunächst einmal allgemeine Einführungen in die Thematik der Geldpolitik geben. Daneben wurde vor allem das Standardwerk zu Geld und Geldpolitik der Deutschen Bundesbank in zwei verschiedenen Ausgaben verwendet. Dieses ist bis zu einem gewissen wissenschaftlichen Tiefgang inhaltlich sehr umfangreich und zudem angereichert mit einer Vielzahl an Definitionen. Außerdem ist die Deutsche Bundesbank als sehr verlässliche Quelle für sämtliches Material bezüglich statistischer Erhebungen, Geld, Geldpolitik und Finanzen anzusehen. Schließlich wurde auch das Wirtschaftslexikon der Bundeszentrale für politische Bildung, das von Piekenbrock herausgegeben worden ist, für definitorische Zwecke zu Rate gezogen.

2.1 Geschichtlicher Abriss

Geld kann, wie im vorangegangenen Kapitel festgestellt, vielerlei Erscheinungsformen annehmen und ist daher schwer von seiner Gestalt her zu definieren. Im geschichtlichen Verlauf haben sich die Erscheinungsformen des Geldes stark gewandelt. Die Deutsche Bundesbank beginnt in ihren Ausführungen mit der einfachsten und ursprünglichsten Form von Geld, dem Warengeld, auch Naturgeld genannt. An der Tatsache, dass das lateinische Wort für Geld pecunia lautet, lässt sich festmachen, dass diese Form des Geldes zu den ersten gehörte. Pecunia leitet sich von pecus ab, was Vieh bedeutet. So waren unter anderem Vieh, Felle und Salzbarren erste Zahlungsmittel. Später wurden Edelmetalle als Geld eingesetzt. Ihre Vorteile sind die Seltenheit, Teilbarkeit und Haltbarkeit. Somit unterlag das Zahlungsmittel nicht der Problematik verderblicher Waren. Die Fortentwicklung dieses Warengeldes stellten geprägte Münzen dar. Im Gegensatz zu den vorher verwendeten ungeprägten Edelmetallen entfiel bei genormten Geldstücken das ständige Abwiegen. Die ältesten bekannten Münzen datieren auf das 7. Jahrhundert vor Christus und stammen aus der heutigen West-Türkei. Häufig gaben politische Herrscher diese geprägten Münzen heraus und verwendeten ihre Porträts oder Zeichen als Garantie. Daraus entwickelte sich das Münzregal, welches das hoheitliche Recht bedeutet, Münzen prägen zu dürfen.18 Dieses stand und steht bei dem Münzherrn, der damals der jeweilige Landesherr war. Im Euroraum steht in dieser Tradition bis heute das Münzregal bei den Finanzministern der Euro-Staaten.19 Dennoch ist aufgrund der funktionellen Unabhängigkeit der Zentralbank im Eurosystem geregelt,20 dass die Münzausgabe durch die Staaten einer Genehmigung der EZB bedarf.21

In den damaligen Münzgesetzen wurde geregelt, welche Wertigkeit die einzelnen ausgegebenen Münzen innehatten. Meist lag der Wert der Münzen etwas höher, als das darin gebundene Edelmetall wert war. Dieser Aufschlag diente der Deckung der Prägekosten und stellte außerdem sicher, dass die Münzen nicht wieder eingeschmolzen wurden.22 Münzen, deren Materialwert geringer ist als der Nennwert, werden Scheidemünzen genannt. Dieses System des Scheidegeldes hat sich bis zu den heutigen Euro-Münzen erhalten und weiterentwickelt. Die Materialkosten heutiger Euro-Münzen machen meist nur einen Bruchteil des Nennbetrages aus.23 Aus der Differenz zwischen dem nominalen Ausgabebetrag und den deutlich geringeren Prägekosten resultiert ein erheblicher Gewinn für die Münzherren, die Finanzminister der emittierenden Staaten.24

Die nächste Stufe der Geldentwicklung war, so führt die Deutsche Bundesbank aus, das Papiergeld. Dieses ist deutlich leichter als Metallmünzen. Größere Geldbeträge lassen sich mittels papiernen Geldzeichen schneller, leichter, sicherer und somit auch kostengünstiger transportieren. In China wurde vor über 1000 Jahren das erste Papiergeld ausgegeben. Wertigkeit erhielt dieses per kaiserlichem Erlass. Zudem entstanden im mittelalterlichen Europa Zahlungspapiere auf privater Basis. Händler stellten sich gegenseitig Wechselbriefe aus, welche eine künftige Zahlung einer definierten Menge Gold oder Silber verbürgten. Mit diesen Papieren handelten die Kaufleute untereinander, sodass anstelle von Edelmetallen nur noch Kreditbriefe transportiert und ausgetauscht werden mussten. Sie konnten ähnlich wie Geld genutzt werden, stellten im engeren Sinne aber nur ein Wertpapier25 dar. Ein staatlich organisiertes und legitimiertes Papiergeld konnte sich in Europa lange Zeit nicht durchsetzen. Erst im 17. Jahrhundert breiteten sich von Privatbanken ausgegebene Banknoten aus. Diese privaten Notenbanken gaben Banknoten im Austausch für Gold und Silber aus. Banknoten waren also mit Sicherheiten gedeckt und es bestand gleichzeitig die Garantie, den Nennwert der Banknote jederzeit wieder in Edelmetall ausbezahlt zu erhalten. Der Vorteil der leichteren Handhabung des Papiergeldes wird auf diese Weise mit der Sicherheit von Edelmetallwährungen vereint. Dieses Deckungssystem hat sich bis in das 20. Jahrhundert gehalten.26 Das sogenannte Bretton-Woods-Abkommen aus dem Jahre 1944 sah unter anderem feste Wechselkurse der verschiedenen nationalen Währungen zum US-Dollar vor und legte fest, dass die USA verpflichtet waren, auf Verlangen die US-Dollar-Guthaben anderer Länder in Gold umzutauschen.27 Erst im Jahre 1971 löste Präsident Richard Nixon diese Goldbindung des Dollars auf.28 Spätestens eit diesem Zeitpunkt wird von Fiatgeld gesprochen, ein intrinsischer Wert des Geldes ist nicht mehr vorhanden. Die Akzeptanz des Fiatgeldes beruht letztlich auf der Legitimation durch den emittierenden Staat und ist in dem Vertrauen begründet, dass andere Wirtschaftsteilnehmer die entsprechende Banknote als Zahlungsmittel ihrerseits akzeptieren werden.29 Es besteht daher ständig die Gefahr der schleichenden Geldentwertung durch Inflation, da die Geldmenge nicht durch die Goldvorräte des Staates oder eine vergleichbare Sicherheit limitiert wird.30 Eine unabhängige Zentralbank als Herrscher über die Geldmenge ist für das dauerhafte Funktionieren und Bestehen einer solchen ungedeckten Währung unabdingbar.31 Es gibt ausreichend Beispiele für staatlich eingeführte Währungen nach dem Fiat-Prinzip, die aufgrund negativer Erwartungen oder fehlender Akzeptanz gescheitert sind. Mankiw und Taylor führten in ihrem Werk aus dem Jahre 2011 den Zimbabwe-Dollar an, welcher unter starkem Preisverfall litt.32 Im Jahre 2015 wurde die inzwischen vollkommen wertlos gewordene Währung aus dem Verkehr gezogen. Zu diesem Zeitpunkt wurden fünf amerikanische Dollar für 175 Billiarden Zimbabwe­Dollar eingetauscht.33

Gleichzeitig zur Entstehung des Papiergeldes etablierte sich in Europa, vor allem in den großen Handelsmetropolen Norditaliens, das Buchgeld. Dieses stofflose Geld existierte und existiert nur in den Kontobüchern der Banken und zirkuliert zwischen den einzelnen Konten der Bankkunden.34 Hierdurch entstanden die noch heute verwendeten Begriffe Giralgeld und Girokonto. Giro ist Italienisch und bedeutet Kreis.35 Buchgeld wird auch als Sichtguthaben bezeichnet und in Kapitel 2.3.2 näher vorgestellt.

Vom Fellstück bis hin zum Giralgeld erfüllen alle diese vorgestellten Erscheinungsformen von Geld gewisse Funktionen, welche unabdingbar sind für die Akzeptanz als Zahlungsmittel. Diese Funktionen werden im folgenden Kapitel 2.2 genauer betrachtet.

2.2 Geldfunktionen

Geld erfüllt laut Deutscher Bundesbank im Wesentlichen drei Funktionen.36 Diese sind in der folgenden Abbildung 1 graphisch dargestellt und werden anschließend detailliert erläutert. Piekenbrock greift diese Funktionen in seinem Kompakt-Lexikon Wirtschaft ebenfalls auf. Geld fungiert als Zahlungsmittel, wird als Wertaufbewahrungsmittel gebraucht sowie als Recheneinheit verwendet. Allgemein ist festzuhalten, dass Geld zur Erfüllung der beschriebenen Funktionen gewisse Eigenschaften aufweisen muss. Nach Piekenbrock sollte es „teilbar, transportierbar, haltbar, knapp und begehrt“37 sein. Die Deutsche Bundesbank ergänzt diese Aufzählung um die Begriffe der Wertbeständigkeit und der allgemeinen Akzeptanz.38

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Funktionen des Geldes im Überblick

Quelle: Deutsche Bundesbank 2015a, S.10, eigene Darstellung

2.2.1 Zahlungsmittelfunktion

Geld ist in erster Linie ein allgemeines Tauschmittel, das den Austausch von Gütern vereinfacht.39 Clement, Terlau und Kiy stellen dies an einem einfachen Beispiel dar, welches in Tabelle 1 aufgegriffen wird. Es wird für dieses Exempel eine Volkswirtschaft mit lediglich drei Personen angenommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Beispiel zur Tauschmittelfunktion des Geldes

Quelle: Clement et al. 2013, S. 315, eigene Darstellung

Jede Person bietet genau eine Ware an und fragt exakt eine andere Ware nach. Jeder muss also genau denjenigen Tauschpartner finden, der das gewünschte Gut anbietet und das angebotene nachfragt. In dem obigen Beispiel ist diese doppelte Koinzidenz40 der Wünsche nicht erfüllt. Ein direkter Tausch der jeweils nachgefragten und angebotenen Güter führt bei keiner der drei Personen zu einer Befriedigung der Bedürfnisse. Erst durch indirekte Tauschvorgänge lässt sich diese gewünschte Situation herstellen.41 In einer komplexeren Volkswirtschaft, welche auf diesem Tauschprinzip beruht, fallen hohe Such- und Transaktionskosten an.42 Ohne Geld beträgt die Zahl der Austausch- und somit der Preisverhältnisse bei n Produkten (n-1) * (n/2).43 Im obigen Beispiel sind dies drei.44 Die Komplexität ist überschaubar. Bei einer Volkswirtschaft mit 700 Gütern existieren bereits 244.650 Austauschverhältnisse.45 Hieran wird die Komplexität der Tauschwirtschaft deutlich erkennbar. Steht Geld als Bezugsbasis zur Verfügung, so reduziert sich die Anzahl der Austauschverhältnisse auf (n-1)46, also beispielhaft 699.47 Geld als Tauschmittel, so Schmölders, hat die Arbeitsteilung und damit die Verkehrswirtschaft erst ermöglicht. Ein Naturaltausch zweier Güter werde durch das Zwischentauschgut Geld zu Kauf und Verkauf. Der direkte Austausch zweier Güter entfällt. Auch ein zeitliches Auseinanderfallen zwischen Kauf und Verkauf kann entstehen.48 Dies ist in der Funktion des Geldes als Wertaufbewahrungsmittel begründet, worauf in Kapitel 2.2.3 eingegangen wird.

Ebenfalls zur Zahlungsmittelfunktion zählt, dass Geld auch zur Gewährung von Krediten und Begleichung von Schulden benutzt wird. Hierbei werden keine Güter ausgetauscht, sondern Finanztransaktionen getätigt.49 Kaufkraft wird vom Gläubiger der Geldforderung auf den Schuldner temporär übertragen.50

2.2.2 Recheneinheitsfunktion

Preise für Güter, aber auch Vermögenswerte, werden in Geld ausgedrückt und damit vergleichbar gemacht.51 Geld erfüllt somit die Funktion, Preise angeben zu können52 und letztlich die Funktion eines Maßstabs, um Werte miteinander in Relation setzen zu können.53 Rationales Wirtschaften, so Schmölders, sei dadurch überhaupt erst möglich. Er nimmt im Weiteren eine Differenzierung der drei Geldfunktionen vor. Die Funktion als Recheneinheit sieht er, mit Verweis auf den ebenfalls zur Geldpolitik forschenden Johan Gerbrand Koopmans, auf einer anderen Ebene als die beiden übrigen Geldfunktionen. Er macht dies daran fest, dass Zahlungsmittel- und Wertaufbewahrungsfunktion eine konkrete Verfügungsgewalt über ebenso konkrete Geldeinheiten bedeuten. Die Recheneinheitsfunktion hingegen bestehe abstrakt und beruhe allein auf geistiger Leistung, ohne dass der physische Besitz dieses Geldes unbedingt vonnöten sei.54 Demgegenüber sieht Hillebrand die Zahlungsmittel- und die Recheneinheitsfunktion als die wichtigsten an.55 Aufgrund der Widersprüchlichkeit der verschiedenen Autorenmeinungen werden in dieser Arbeit alle drei Geldfunktionen gleichwertig nebeneinander stehend betrachtet, so wie es auch die Deutsche Bundesbank in oben aufgeführter Abbildung 1 darstellt.

2.2.3 Wertaufbewahrungsfunktion

Geld eignet sich, um Werte zu konservieren und erst zu einem späteren Zeitpunkt einzutauschen.56 Kaufkraft kann somit angesammelt und in die Zukunft übertragen werden. Das Sparen für größere Anschaffungen, wie beispielsweise den Hauskauf, wird so ermöglicht.57 Gibt es kein stabiles Geld, haben die Menschen keine Möglichkeit, ihr Erspartes für längere Zeit bei einer Geschäftsbank anzulegen. Die Alternative zum Sparen in Geld wäre folglich, so Bofinger, die Flucht ins Sachvermögen. Dann würden jedoch für Investitionen der Unternehmen dringend benötigte Finanzierungsmittel fehlen.58 Schmölders macht diese Geldfunktion der Wertaufbewahrung bereits bei frühesten Geldformen aus. Er bezieht sich dabei auf Hort-, Schmuck- und Protzgeld, welche nur selten und zu besonderen Anlässen, wie Hochzeiten oder als Gastgeschenke, den Besitzer wechselten. Ansonsten wurde dieses Geld vornehmlich gehortet und als Zurschaustellungsmittel verwendet, um Rang und Vermögen des Besitzers zu verdeutlichen.59 Mussel ist der gleichen Meinung und benennt die Funktion der Wertaufbewahrung als die historisch älteste der drei Geldfunktionen. Er macht dies daran fest, dass auch in einer Gesellschaft ohne jegliche Arbeitsteilung und Tauschhandlungen Hortgeld im oben beschriebenen Sinne anzutreffen ist.60 Voraussetzung, so resümiert Schmölders, für die Erfüllung dieser wichtigen Geldfunktion sei ein gleichbleibender Wert des Geldes. Verliert Geld hingegen über die Zeit an Wert, so wird dies als Inflation bezeichnet. Inflation bedeutet, dass das Preisniveau einer Volkswirtschaft ansteigt.61 Schmölders spricht von schlechtem Geld, wenn dieses durch Inflation seine Funktionen einbüßt.62 Es ist also festzuhalten, dass die Wertaufbewahrung eine wichtige Funktion und Eigenschaft von Geld ist, damit dieses gemeinhin akzeptiert wird. In Zeiten von hohen Inflationsraten etablieren sich schnell Ersatzwährungen, wie in Deutschland beispielsweise nach dem Zweiten Weltkrieg die inoffizielle Zigarettenwährung die Reichsmark teilweise ablöste.63

2.3 Zahlungsmittel

Nach der historischen Betrachtung der Entstehung von einfachen Geldformen bis zum stofflosen Giralgeld in Kapitel 2.1 und der ausführlichen Beschreibung der Geldfunktionen im vorangegangenen Kapitel 2.2, beschäftigt sich dieses Kapitel unter anderem mit den Formen von Geld in der Gegenwart. Vorab ist zu erwähnen, dass ein semantischer Unterschied zwischen den Begriffen Geld und Zahlungsmittel besteht. Oft werden diese Begriffe synonym verwandt. Geld ist streng genommen, wie folgender Abbildung 2 entnommen werden kann, unter Zahlungsmittel zu subsumieren und somit nur ein Teil der Zahlungsmittel. Es sollen ferner die verschiedenen gegenwärtigen Zahlungsmittel dargestellt und einige zugehörige Charakteristika herausgearbeitet werden. Außerdem wird die Erfüllung der im vorangegangenen Kapitel 2.2 dargestellten Geldfunktionen abgeprüft. Schließlich wird, auf Datenmaterial der Deutschen Bundesbank aufbauend, die derzeitige Verbreitung und alltägliche Nutzung der einzelnen Geldformen verglichen.

Eine Übersicht über die verschiedenen Zahlungsmittel, welche Geld und Geldersatzmittel umfassen, geben Clement, Terlau und Kiy.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Zahlungsmittel

Quelle: Clement et al. 2013, S. 379, eigene Darstellung

Zunächst wird der Bereich des Geldes betrachtet. Dieses lässt sich in drei Unterkategorien einordnen: Bargeld, Sichtguthaben und Elektronisches Geld (E-Geld). Wodurch sich diese jeweils kennzeichnen, ist Gegenstand der folgenden Kapitel.

2.3.1 Bargeld

Bargeld besteht aus den umlaufenden Banknoten und Münzen. Nach § 14 Bundesbankgesetz (BBankG) sind „auf Euro lautende Banknoten [...] das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“64. Dies bedeutet, dass jeder Gläubiger einer Geldforderung Banknoten in unbeschränkter Anzahl von seinem Schuldner annehmen muss, sofern sie vorab nichts anderes vereinbart haben.65 Einschränkungen sind, dem Recht der Europäischen Union (EU) folgend, nur dann erlaubt, wenn nationale Gesetze dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung begrenzen und andere rechtliche Mittel zur Begleichung von Geldschulden bestehen.66 Dies ist in Deutschland nicht der Fall, wie aus § 14 BBankG explizit hervorgeht.67 Das deutsche Münzgesetz regelt, dass niemand bei einer einzigen Zahlung mehr als 50 Münzen annehmen muss.68 Euro-Münzen sind somit beschränkt gesetzliches Zahlungsmittel.69 Die besondere und exklusive Stellung von Euro-Banknoten und -Münzen hebt die Europäische Kommission in ihrer Empfehlung über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel im März 2010 noch einmal ausdrücklich hervor. Darin definiert sie für die EU einheitlich, welche Kriterien der Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels alles umfasst und welche Konsequenzen dies im rechtlichen Umgang mit Bargeld nach sich zieht.70 Zur Ausgabe gesetzlicher Zahlungsmittel ist im Euroraum ausschließlich die Europäische Zentralbank berechtigt.71 In Deutschland betrug der Bargeldumlauf im November 2014 rund 957 Milliarden Euro.72

2.3.2 Sichtguthaben

Sichtguthaben werden auch Buchgeld oder Giralgeld genannt.73 Sichtguthaben können bei Geschäftsbanken oder bei der Zentralbank vorliegen. Als Geschäftsbank werden Wirtschaftsunternehmen bezeichnet, deren Geschäftsmodell auf Dienstleistungen beruht, die mit Geld in Zusammenhang stehen. Geschäftsbanken können im Bereich des Einlagen-, des Kredit- und des Zahlungsverkehrsgeschäftes tätig sein.74 Im November 2014 waren in Deutschland 4.858 Milliarden Euro, also knapp 5 Billionen Euro Sichteinlagen im Umlauf. Damit ist der Umfang mehr als fünfmal so groß wie der Bargeldumlauf mit 957 Milliarden Euro.75 Die herausragende Bedeutung des Buchgeldes im alltäglichen Leben ist anhand dieser Zahlen eindeutig zu erkennen.

Für Sichtguthaben bei den Geschäftsbanken ist der Begriff des Giralgeldes üblich. Giralgeld, auch wenn es im täglichen Geschäftsverkehr nahezu überall zur Begleichung von Geldschulden akzeptiert wird, ist kein gesetzliches Zahlungsmittel.76 Giralgeld stellt lediglich eine Schuldverschreibung der Geschäftsbank gegenüber dem Einlagekunden dar. Auf dem Versprechen der Banken, ihren Kunden deren Einlagen jederzeit in Bargeld umzutauschen, beruht die hohe Akzeptanz als Zahlungsmittel.77 Durch diese Zusage wird Buchgeld trotz fehlender gesetzlicher Legitimierung als Zahlungsmittel in Europa flächendeckend akzeptiert.78 Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Giralgeld zwischen den Konten verschiedener Marktteilnehmer zu transferieren. Möglich ist dies mittels Überweisung, Scheck, per Lastschrift, mit einer Bankkarte oder per Onlinezahlung, wie in nachfolgender Grafik veranschaulicht wird.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Quelle: Deutsche Bundesbank 2015a, S. 58, eigene Darstellung

Mayer und Huber betonen, dass es sich bei Giralgeld um kein gesetzlich legitimiertes Zahlungsmittel handelt. Geschäftsbanken produzieren Giralgeld, nicht die Zentralbank. Es hat sich aufgrund der unkomplizierten, vielseitigen Möglichkeiten, mit Buchgeld zu bezahlen, im Laufe der Zeit ergeben, dass die Menschen und auch staatliche Stellen die Bezahlung mit Giralgeld akzeptieren. Ein Zwang dazu besteht jedoch nicht. Letztlich müssen die Kunden einer Geschäftsbank darauf vertrauen, dass ihre bei der jeweiligen Bank getätigte Einlage durch eine ausreichende Menge Zentralbankgeld gedeckt ist und jederzeit in solches in Form von Bargeld eingetauscht werden kann. Aufgrund der Tatsache, dass sich Geschäftsbanken nur zu einem gewissen Prozentsatz mit Zentralbankgeld refinanzieren müssen, besteht immer das Risiko eines Ausfalls der Geschäftsbank und damit des Verlusts von Kaufkraft.79

Sichtguthaben bei der Notenbank sind von den Sichtguthaben bei den Geschäftsbanken zu differenzieren. Im Gegensatz zum Giralgeld, welches von den privaten Banken geschaffen werden kann, können Sichtguthaben bei der Notenbank nur von dieser Zentralbank respektive dem Eurosystem geschaffen werden. Dementsprechend gehören sie auch zum sogenannten Zentralbankgeld. Dieses wird als Geldbasis, M0 oder auch high powered money bezeichnet und umfasst neben den erwähnten Einlagen bei der Zentralbank auch das von ihr ausgegebene Bargeld.80 Dies ist in Abbildung 4 dargestellt. Die Geldbasis fungiert als Grundlage für die Geldschöpfung der Geschäftsbanken.81

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Zusammensetzung Zentralbankgeld

Quelle: Deutsche Bundesbank 2015a, S. 74, eigene Darstellung

Privatpersonen und Unternehmen haben in der Regel jedoch nicht die Möglichkeit, ein Konto bei der Zentralbank zu eröffnen.82 Dies ist hauptsächlich Banken vorbehalten.83 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Bundesbank besagen in Absatz II, dass einerseits Einlagenkreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung 2013/575/EU berechtigt sind, Konten bei der Deutschen Bundesbank zu führen. Absatz IV der AGB besagt, dass auch Zahlungsdienstleister im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes, öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln und schließlich karitative Einrichtungen Konten bei der Deutschen Bundesbank eröffnen können.84 Die Zentralbank wird wegen ihres eingeschränkten Kundenkreises entweder als Bank der Banken85 oder als „Hausbank des Bundes“86 tituliert. Neben den in den AGB aufgeführten Institutionen haben ehemalige und derzeitige Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank das Privileg, Mitarbeiterkonten und Wertpapierdepots bei ihrem Arbeitgeber zu führen.87 Die Einlagen ihrer Mitarbeiter sind in der Bundesbankbilanz auf der Passivseite unter der Bilanzposition „4.2 Sonstige Verbindlichkeiten“ subsumiert und dem Bilanzleser nicht auf den ersten Blick ersichtlich.88

Festzuhalten bleibt, dass Buchgeld grundsätzlich in zwei voneinander getrennten Kreisen zirkuliert. Münz- und Papiergeld fließen durch beide Kreise.89 In dem einen Kreislauf zirkuliert von Geschäftsbanken geschaffenes Giralgeld, in dem anderen Zentralbankgeld, mit welchem sich maßgeblich die Geschäftsbanken refinanzieren.90 Ebenso durch beide Kreisläufe fließen die betragsmäßig insgesamt als relativ gering einzuschätzenden Überweisungen von den Mitarbeiterkonten der Deutschen Bundesbank auf Konten bei Geschäftsbanken und die umgekehrt stattfindenden Zahlungen. Sichteinlagen bei Geschäftsbanken unterliegen grundsätzlich dem Risiko der Insolvenz des jeweiligen Geldhauses, sind jedoch über Sicherungssysteme bis zu 100.000 Euro je Kunde je Bank gesetzlich abgesichert.91 Sichteinlagen bei der Zentralbank stellen hingegen Zentralbankgeld dar und sind bei dieser jederzeit in Bargeld umtauschbar.92 Eine Zentralbank als Schuldner kann in letzter Konsequenz nicht in ihrer eigenen Währung insolvent gehen, da sie das benötigte Geld jederzeit selbst schaffen kann.93

2.3.3 Elektronisches Geld

Elektronisches Geld (E-Geld), auch digitales Geld genannt, ist neben Bar- und Buchgeld eine weitere Erscheinungsform des Geldes. E-Geld bezeichnet auf einem elektronischen Datenträger gespeicherte Werteinheiten, die der Nutzer zu Zahlungszwecken verwenden kann.94 Die Europäische Zentralbank schreibt bereits in ihrem Monatsbericht von November 2000, E-Geld sei ein zukunftsträchtiges Zahlungsmittel. Als eines der Hauptmerkmale von Transaktionen mit E-Geld nennt die EZB, dass dafür nicht zwingend auf Bankkonten zugegriffen werden müsse. Ferner führt sie als weiteres wesentliches Merkmal von E-Geld an, dass dieses für Zahlungen an Unternehmen genutzt werden könne, die nicht die Emittenten sind.95

Elektronisches Geld kann, wie in Abbildung 5 aufgezeigt, in monofunktionales, begrenzt funktionales und multifunktionales E-Geld unterschieden werden. Bei der Abgrenzung zwischen den beiden erstgenannten Arten sowie der Zuordnung von Zahlungsmitteln zu diesen, sind sich die Autoren uneinig, da diese nahezu deckungsgleich sind. Monofunktionale elektronische Zahlungsmittel, so schreiben es Görgens et al. 2004 genau wie die EZB im Jahre 2000, bezeichnen Zahlungsmittel, die nur vom Emittenten selbst als solche akzeptiert werden. Ein Beispiel hierfür sind Telefonkarten.96 Die EZB schließt monofunktionales E-Geld aufgrund dessen geringer Nutzungsmöglichkeiten nicht in ihre Definition der Geldmenge des E-Geldes mit ein.97 Görgens et al. nennen als weiteres Beispiel für monofunktionale elektronische Zahlungsmittel solche, die beispielsweise ausschließlich im Verkehrsverbund des öffentlichen Nahverkehrs einer Stadt eingesetzt werden können. Die EZB fasst diese hingegen unter den Terminus des begrenzt funktionalen E-Geldes, welcher bei Görgens et al. überhaupt nicht erscheint.

Einig sind sich die Autoren darin, dass multifunktionales E-Geld den Regelfall darstellt. Dieses wird von einer Vielzahl von Unternehmen und Zahlungsempfängern akzeptiert, die nicht Emittent sind. Somit ist eine nahezu universelle Nutzung der gespeicherten Kaufkraft zur Bezahlung gegeben. Multifunktionales E-Geld steht folglich im Fokus der Betrachtungen dieser Arbeit.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Differenzierung des E-Geldes nach Funktionalität

Quelle: Eigene Darstellung

Braatz spricht bei E-Geld von vorausbezahlten Inhaberinstrumenten, ähnlich dem Bargeld. Zum Bezahlen erfolgt keine Buchung auf Girokonten, da die Kaufkraft mittels elektronischer Werteinheiten übertragen wird. Wie Buchgeld ist jedoch auch E-Geld kein gesetzliches Zahlungsmittel und unterliegt keinem Annahmezwang.98

E-Geld kann mehrere Erscheinungsformen annehmen. Es kann auf einem Chip gespeichert werden und findet dabei meist in Form einer Chipkarte Verwendung. Dies wird auch als Kartengeld bezeichnet. Die andere Möglichkeit wird Cyber- oder auch vor allem Netzgeld genannt. Hierbei erfolgt die Speicherung auf der Festplatte eines Computers beziehungsweise auf einem Server.99 Abbildung 6 stellt diese Differenzierung nach Erscheinungsformen des E-Geldes grafisch dar und nennt jeweils ein bekanntes Beispiel.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Differenzierung des E-Geldes nach Erscheinungsform

Quelle: Eigene Darstellung

Paragraph 8a des ZAG besagt, dass das Betreiben von E-Geld-Instituten der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf. Damit ist die Ausgabe von E-Geld der gleichen Regulierung und Aufsicht unterworfen wie es herkömmliche Zahlungsinstitute für die Erbringung von Zahlungsdiensten nach § 8 ZAG sind.100 Dies geht auf eine Initiative der Europäischen Zentralbank zurück.101 Görgens, Ruckriegel und Seitz vermuten in ihrem Werk von 2004, E-Geld könne unter gewissen Bedingungen als Massenzahlungsinstrument in Betracht kommen. Als wesentlichen Faktor betrachten sie, dass eine kritische Masse an Nutzern erreicht werden müsse, um die Stückkosten entscheidend zu senken. E-Geld verursache beim Handel hohe Fixkosten, jedoch nur niedrige Grenzkosten. Somit sei E-Geld als Zahlungsinstrument vor allem dann interessant, wenn es weite Verbreitung finde.102 Kotz äußerte in seinem Aufsatz im Jahre 2002 die Prognose, kartenbasiertes E-Geld sei geeignet, Bargeld als Zahlungsmittel zu verdrängen.103 Metzger konstatiert hingegen in seinem aktuellen Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon, bisher sei dies nicht eingetreten und E-Geld habe sich international nicht in erwartetem Umfang durchsetzen können.104 Dazu passt, dass das in Deutschland weit verbreitete E-Geld-System der deutschen Kreditwirtschaft, die GeldKarte,105 die in Abbildung 6 als Beispiel genannt ist und 1996 erst eingeführt wurde, von den Volks- und Raiffeisenbanken zum Jahre 2018 bereits wieder abgeschafft wird.106

[...]


1 Vgl. Mishkin 2013, S. 100.

2 Vgl. Rogoff 2014b.

3 Vgl. Horstmann et al. 2015, S. 48.

4 Vgl. Rogoff 2014a, S. 2 ff.

5 Vgl. ebd., S. 2 ff.

6 Vgl. Rogoff 2016.

7 Deutsche Bundesbank 2014, S. 53.

8 Vgl. Dostojewski 1862, S. 7.

9 Vgl. Rogoff 2016, S. 88.

10 Deutsche Bundesbank 2015a, S. 12.

11 Vgl. Schmölders 1968, S. 13.

12 Vgl. Deutsche Bundesbank 2016a, S. 1.

13 Vgl. Wheelan 2012, S. 290.

14 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 12.

15 Vgl. Schmölders 1968, S. 10 ff.

16 Mussel 2006, S. 17.

17 Vgl. ebd., S. 28.

18 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 12 ff.

19 Vgl. Deutsche Bundesbank 2010, S. 239.

20 Vgl. Görgens et al. 2004, S. 89 f.

21 S. Europäische Union: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Art. 128 II.

22 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 14.

23 Vgl. Deutsche Bundesbank 2010, S. 243.

24 S. Deutscher Bundestag 23.12.2014: Haushaltsgesetz 2015, S. 22.

25 Urkunde, die ein privates Recht verbrieft, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Vgl. Piekenbrock 2015, S. 609 f.

26 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 14 ff.

27 Vgl. Sautter 2012, S. 2.

28 Vgl. Clement et al. 2013, S. 599.

29 Vgl. Mishkin 2013, S. 98.

30 Vgl. Polleit 2013, S. 2.

31 Vgl. Görgens et al. 2014, S. 80.

32 Vgl. Mankiw und Taylor 2011, S. 619.

33 Vgl. Neuscheler 2015, S. 1 f.

34 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 17.

35 Vgl. Clement et al. 2013, S. 378.

36 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 10.

37 Piekenbrock 2015, S. 219.

38 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 10.

39 Vgl. Clement et al. 2013, S. 315.

40 Das Zusammentreffen zweier Ereignisse.

41 Vgl. Clement et al. 2013, S. 315.

42 Vgl. Bofinger 2015, S. 259.

43 Vgl. Clement et al. 2013, S. 315.

44 (3-1) * (3/2) = 3.

45 (700-1) * (700/2) = 244.650.

46 Vgl. Clement et al. 2013, S. 315.

47 700-1 = 699.

48 Vgl. Schmölders 1968, S. 15.

49 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 15.

50 Vgl. Clement et al. 2013, S. 316.

51 Vgl. Piekenbrock 2015, S. 219.

52 Vgl. Clement et al. 2013, S. 315.

53 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 11.

54 Vgl. Schmölders 1968, S. 19.

55 Vgl. Hillebrand 2003, S. 101.

56 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 11.

57 Vgl. Clement et al. 2013, S. 315.

58 Vgl. Bofinger 2015, S. 259.

59 Vgl. Schmölders 1968, S. 16-18.

60 Vgl. Mussel 2006, S. 18.

61 Vgl. Clement et al. 2013, S. 303.

62 Vgl. Schmölders 1968, S. 8.

63 Vgl. Mussel 2006, S. 19.

64 Deutscher Bundestag 22.10.1992: Gesetz über die Deutsche Bundesbank.

65 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 22.

66 S. Rat der Europäischen Union 11.05.1998: Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro.

67 S. Deutscher Bundestag 22.10.1992: Gesetz über die Deutsche Bundesbank § 14.

68 S. Deutscher Bundestag 16.12.1999: Münzgesetz § 3 Abs. 1.

69 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 22.

70 S. Europäische Union 30.03.2010: Amtsblatt der Europäischen Union L 83, S. 70 f.

71 Vgl. Clement et al. 2013, S. 378.

72 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 56.

73 Vgl. Clement et al. 2013, S. 378.

74 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 126.

75 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 56.

76 Vgl. Clement et al. 2013, S. 378 f.

77 Vgl. Glossar der Deutsche Bundesbank 2016b: Buchgeld.

78 Vgl. Clement et al. 2013, S. 378.

79 Vgl. Mayer und Huber 2014, S. 55 f.

80 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 73 ff.

81 Vgl. Clement et al. 2013, S. 380.

82 Vgl. die Entscheidung des Verwaltungsgericht Frankfurt am Main 11.02.2010, in welcher der Versicherer Talanx AG eine Klage gegen die Deutsche Bundesbank verloren hat. Talanx begehrte in diesem Verfahren von der Deutschen Bundesbank die Eröffnung eines Girokontos zu erwirken.

83 Vgl. Fehr 2011 S. 1 f.

84 Vgl. Deutsche Bundesbank 2016d, Absätze II und IV.

85 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 88.

86 Görgens et al. 2004, S. 102.

87 Vgl. Dowideit 2013, S. 1.

88 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015b, S. 73.

89 Vgl. Mayer und Huber 2014, S. 79.

90 Vgl. Deutsche Bundesbank 2015a, S. 74.

91 Vgl. ebd., S. 119.

92 Vgl. ebd., S. 76.

93 Art. 33.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank besagt, dass ein Fehlbetrag der EZB zunächst durch einen Reservefonds, sollte dieser nicht ausreichen, durch die nationalen Zentralbanken getragen wird. Der haftungsrechtliche und bilanzielle Umgang mit diesem weitergereichten Verlust, sollte er das Eigenkapital einer nationalen Zentralbank übersteigen, ist in der Wissenschaft umstritten.

94 Vgl. Piekenbrock 2015, S. 155.

95 Vgl. Europäische Zentralbank 2000, S. 55.

96 Vgl. Görgens et al. 2004, S. 207.

97 Vgl. Europäische Zentralbank 2000, S. 55.

98 Vgl. Braatz 1999, S. 397 f.

99 Vgl. Piekenbrock 2015, S. 155.

100 S. Deutscher Bundestag 25.06.2009: Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten.

101 Vgl. Europäische Zentralbank 1999, S. 111.

102 Vgl. Görgens et al. 2004, S. 208.

103 Vgl. Kotz 2002, S. 99.

104 Vgl. Metzger, S. 1.

105 Vgl. Piekenbrock 2015, S. 155.

106 Vgl. Freiberger 2014, S. 1 - 2.

Ende der Leseprobe aus 85 Seiten

Details

Titel
Risiken einer Bargeldabschaffung im internationalen Kontext. Optionen für das zukünftige gesetzliche Zahlungsmittel
Note
1,7
Autor
Jahr
2016
Seiten
85
Katalognummer
V901466
ISBN (eBook)
9783346191472
ISBN (Buch)
9783346191489
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bargeldabschaffung, Wirtschaftswissenschaften, Zahlungsmittel, Kryptowährungen, Geld, Bargeld, Kreditkarten
Arbeit zitieren
Daniel Caspar (Autor:in), 2016, Risiken einer Bargeldabschaffung im internationalen Kontext. Optionen für das zukünftige gesetzliche Zahlungsmittel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/901466

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