Seit der Wiedervereinigung Deutschlands ist insbesondere in den neuen Bundesländern der Kreditbedarf aufgrund der fehlenden "Kapitaldecke" ungleich höher als in den alten Bundesländern. Die durch die sog. "Flut-Katastrophe" im Sommer des Jahres 2002 angerichteten Schäden in Ostdeutschland und die anhaltende "Konjunkturschwäche" werden diese Entwicklung weiter forcieren. Dies verleiht aber nicht nur der Frage der Kreditvergabe, sondern auch der Problematik der Kreditsicherung eine ganz aktuelle Bedeutung.
Es ist, bzw. war gängige Praxis der Kreditinstitute, die Gewährung von Krediten davon abhängig zu machen, dass die Ehefrau oder ein naher Verwandter des Hauptschuldners die Bürgschaft hierfür übernimmt. Praxisrelevant sind dabei keineswegs nur die Fälle des vermögenden Bürgen. Im Gegenteil fordern die Banken Bürgschaften ein, obwohl oder gerade weil der Bürge vermögenslos ist und auch über kein nennenswertes Einkommen verfügt. Diese Bürgen sind im Haftungsfall dann in den meisten Fällen nicht in der Lage die für ihre Einkommensverhältnisse "astronomischen" Kredite zu bedienen.
Ob derartige Bürgschaften sittenwidrig i.S.v. § 138 I und somit nichtig sind hatte bereits im Jahre 1910 das OLG Dresden zu entscheiden. Die Frage beschäftigt die Rechtsprechung also schon geraume Zeit und die Aufmerksamkeit in Rechtsprechung und Literatur nimmt stetig zu. Die Folgen für die bankrechtliche Praxis beziehungsweise für das Einzelschicksal des Bürgen sind je nach Lösung der Problematik weitreichend und einschneidend.
Die vorliegende Arbeit will einen Überblick über den Gang der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsverträgen geben, dabei die Gründe für die Entwicklung der Rechtsprechung aufzeigen und schließlich die neuere Rechtsprechung zu diesem Thema darstellen und kritisch auswerten. Dabei soll der aktuelle Stand der Rechtsprechung im Hinblick auf seine praktischen Auswirkungen und die Frage der Gebotenheit der neueren Rechtsprechungsentwicklung durchaus auch skeptisch hinterfragt werden, ohne jedoch alternative Rechtssprechungskriterien konkret entwickeln zu wollen.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. HAUPTTEIL
I. Grundlagen
1. Grundlagen des Bürgschaftsrechts
2. Grundlagen zur Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1
3. Interesse der Banken an Bürgschaften von Vermögenslosen
4. Gründe der Bürgen für den Abschluss ruinöser Bürgschaftsverträge
II. Die „alte BGH-Rechtsprechung“ zu sittenwidrigen Bürgschaften (bis 19.10.1993)
1. „Söhnefall“–BGH-Urteil vom 19.1.1989
2. „Brautleutefall“ – BGH-Urteil vom 28.2.1989
3. „Studentenfall“ – BGH-Urteil vom 19.5.1991
4. Zusammenfassung und Kritik
III. Grund und Grundlage für eine Änderung der Rechtsprechung
1. BVerfG-Beschluss vom 19.10.1993
2. BVerfG-Beschluss vom 5.8.1994
3. Unbestimmtheit der Anforderungen an die Zivilgerichtsbarkeit
IV. „Auf dem Weg zu neuen Ufern“
1. BGH-Urteil vom 24.2.1994
2. Voraussetzungen der Überforderung
3. Schutz vor Vermögensverschiebungen
4. Lösung über § 242 BGB
5. Unterschiedliche Kriterien für Kinder und Ehefrau des Hauptschuldners am Beispiel der Frage von Einzel- oder Gesamtbetrachtung
6. Aufklärungspflichten?
7. Eigeninteresse des Bürgen
8. Zusammenfassung
V. Vereinheitlichte Grundsätze der neueren Rechtsprechung des BGH und fortbestehende Differenzen zwischen IX. und XI. Senat
1. BGH-Urteil vom 27.1.2000
2. Krasse finanzielle Überforderung
3. Vermutung der Ausnutzung
4. Möglichkeiten der Widerlegung der Vermutung
5. Schutz vor Vermögensverschiebungen
6. Berücksichtigung dinglicher Belastungen
7. Sittenwidrigkeit bei fehlender Überforderung oder fehlender emotionaler Beziehung
8. Anwendung der Grundsätze auf den GmbH- oder Kommandit-Gesellschafter?
VI. Praktische Auswirkungen der neuen Rechtsprechung
1. Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis
2. Auswirkungen auf die Kreditfähigkeit und volkswirtschaftliche Konsequenzen
3. Auswirkungen auf Altfälle (Vollstreckung von nach alter Rechtsprechung ergangenen Titeln)
4. Auswirkungen auf das Verhältnis von Gläubiger- und Schuldnerschutz
VII. Kritik
1. Ausgangspunkt: BVerfG-Entscheidung – strukturelle Unterlegenheit
2. Konformität der neuen Rechtsprechungsgrundsätze mit den Anforderungen des BVerfG an die Zivilgerichtsbarkeit
3. Neue Rechtslage als Grund für eine teilweise Rückkehr zur alten Rechtsprechung?
a) Insolvenzrechtsreform
b) Anhebung der Pfändungsfreibeträge
C. SCHLUSSGEDANKEN
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsverträgen, analysiert kritisch die Gründe für den Wandel durch das Bundesverfassungsgericht und bewertet die Auswirkungen der neueren Rechtsprechung auf die Kreditpraxis und die wirtschaftliche Entwicklung.
- Entwicklung der BGH-Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften
- Einfluss der BVerfG-Beschlüsse auf die zivilrechtliche Inhaltskontrolle
- Kriterien der finanziellen Überforderung und der emotionalen Bindung
- Folgen für die Kreditvergabepraxis und den Gläubigerschutz
- Bewertung der Rechtsprechung im Kontext neuer insolvenzrechtlicher Rahmenbedingungen
Auszug aus dem Buch
Die „alte BGH-Rechtsprechung“ zu sittenwidrigen Bürgschaften (bis 19.10.1993)
Im sog. „Söhnefall“ hatten sich zwei nahezu mittellose junge Männer selbstschuldnerisch für ihren Vater bis zu einem Höchstbetrag von DM 350.000,- verbürgt. Der IX. Senat für Zivilsachen vermochte in diesem Fall keine Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrages zu erkennen. Die Beklagten seien in der Lage gewesen das Risiko einer Bürgschaft zu erkennen, wovon der Gläubiger auch ohne weitere Aufklärung ausgehen konnte. Zudem umfasse „die Freiheit der Vertragsgestaltung als Teil der Privatautonomie“ für jeden unbeschränkt Geschäftsfähigen das Recht, „sich zu Leistungen zu verpflichten, die er nur unter besonders günstigen Bedingungen erbringen kann.“
Im sog. „Brautleutefall“ wurden zwei Verlobte von der Bank in Anspruch genommen, die sich für den Zwischenkredit (DM 260.000,-) eines mit den Eltern gemeinsam geplanten Eigenheims selbstschuldnerisch verbürgt hatten. Auch hier verneinte der BGH die Sittenwidrigkeit des Bürgschaftsvertrages. Der Gläubiger könne davon ausgehen, dass ein voll Geschäftsfähiger sich über Risiko und Tragweite seines Handelns im Klaren ist, so dass es keiner zusätzlichen Aufklärung bedarf. Auch eine analoge Anwendung des § 310 oder eine nicht zu vertretende Unmöglichkeit kommen nicht in Betracht.
Im sog. „Studentenfall“ hatte der IX. Zivilsenat des BGH die Gelegenheit sich mit einer unterdessen ergangenen Entscheidung des XI. Senats (sog. „Griechenfall“) auseinander zusetzen, in der erstmals die Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung vermögensloser naher Angehöriger bejaht wurde. Ein 21-jähriger Student hatte die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Betrag von DM 100.000,- für den Geschäftsbetrieb seiner Eltern übernommen. Trotz der abweichenden Rechtsprechung des XI. Senats verneinte der IX. Senat auch hier die Sittenwidrigkeit. Er sehe keine Veranlassung zu einer Rechtsprechungsänderung, denn der XI. Senat habe sich einer Kritik enthalten und zudem die dem IX. Senat zustimmenden Literaturstimmen unerwähnt gelassen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Grundlagen: Erläutert die rechtliche Natur der Bürgschaft als akzessorische Schuld und die Anwendung der Generalklausel des § 138 BGB bei Bürgschaftsverträgen.
II. Die „alte BGH-Rechtsprechung“ zu sittenwidrigen Bürgschaften (bis 19.10.1993): Analysiert frühe BGH-Urteile wie den „Söhne-“ oder „Brautleutefall“, in denen die Sittenwidrigkeit trotz finanzieller Überforderung regelmäßig verneint wurde.
III. Grund und Grundlage für eine Änderung der Rechtsprechung: Beschreibt die Intervention des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Praxis als verfassungsrechtlich unhaltbar kritisierte.
IV. „Auf dem Weg zu neuen Ufern“: Untersucht die ersten Versuche des IX. Senats des BGH, die neuen Vorgaben des BVerfG in die eigene Rechtsprechung zu integrieren.
V. Vereinheitlichte Grundsätze der neueren Rechtsprechung des BGH und fortbestehende Differenzen zwischen IX. und XI. Senat: Diskutiert die Annäherung der Senate und die Herausbildung einheitlicher Kriterien für die krasse finanzielle Überforderung.
VI. Praktische Auswirkungen der neuen Rechtsprechung: Beleuchtet die Konsequenzen für die Bankenpraxis, die Kreditvergabe und die schwierige Situation bei der Vollstreckung von Altfällen.
VII. Kritik: Hinterfragt kritisch, ob die aktuelle Rechtsprechung das Ziel des Bürgenschutzes überschießt und welche Auswirkungen neue gesetzliche Rahmenbedingungen haben.
Schlüsselwörter
Bürgschaftsrecht, Sittenwidrigkeit, § 138 BGB, Kreditsicherung, finanzielle Überforderung, Bundesverfassungsgericht, BGH-Rechtsprechung, strukturelle Unterlegenheit, Privatautonomie, Ehegattenbürgschaft, Insolvenzrecht, Restschuldbefreiung, Pfändungsfreibeträge, Gläubigerschutz, Vertragsgerechtigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaftsverträgen durch nahe Angehörige.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind der Schutz finanziell überforderter Bürgen, das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und staatlicher Inhaltskontrolle sowie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, den Wandel der Rechtsprechung nachzuvollziehen, die Gründe für diesen Prozess darzustellen und kritisch zu bewerten, ob die neuere Rechtsprechung den richtigen Ausgleich zwischen den Interessen von Gläubigern und Bürgen schafft.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung von höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil umfasst den historischen Überblick der BGH-Rechtsprechung, die verfassungsrechtlichen Impulse, die darauffolgenden Anpassungsprozesse der Senate und die praktischen Folgen für den Wirtschaftsverkehr.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernelemente sind Bürgschaftsrecht, Sittenwidrigkeit, krasse finanzielle Überforderung und die neueren insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen, die die Problematik beeinflussen.
Welche Rolle spielt die Insolvenzrechtsreform für die Argumentation des Autors?
Der Autor argumentiert, dass durch die neuen Restschuldbefreiungsmöglichkeiten das Risiko der „lebenslangen Knebelung“ gesunken ist, was eine weniger restriktive Rechtsprechung bei der Sittenwidrigkeit von Bürgschaften rechtfertigen könnte.
Wie bewertet der Autor die Auswirkung der Pfändungsfreibeträge?
Der Autor sieht in der Anhebung der Freibeträge eine maßgebliche Veränderung der Situation, die dazu führt, dass viele vormals als sittenwidrig eingestufte Bürgschaften unter neuer Rechtslage kritisch zu hinterfragen sind, da die "krasse finanzielle Überforderung" faktisch neu definiert werden muss.
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- Daniel Schnabl (Author), 2002, Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zu sittenwidrigen Bürgschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9252