Die Arbeit vermittelt zunächst einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung des EuGH zum Thema Kindergeld und evaluiert dabei die Entwicklung bis heute. Zum anderen beschäftigt sie sich im Kern mit der Frage, ob eine Indexierung des Kindergeldes für EU-Ausländer mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Unter anderem stellen sich die Fragen: Welcher Staat ist zum Beispiel für die Bereitstellung der Familienleistung primär zuständig? Soll sich die Höhe der Leistungen an den im Wohnstaat der Familie gezahlten Leistungen oder an denjenigen des Beschäftigungsstaates orientieren?
Die Indexierung des Kindergeldes für EU-Ausländer ist ein aktuelles Thema, das polarisiert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Familienleistungen sich im europäischen Vergleich durch eine große Heterogenität in Bezug auf Zielsetzung, Anspruchsvoraussetzungen und Finanzierung auszeichnen. Gerade im Fall von grenzüberschreitenden Sachverhalten werfen sie im Zusammenhang mit der in Art. 45 AEUV verankerten Grundfreiheit auf Arbeitnehmerfreizügigkeit viele Fragen auf. Darüber hinaus ist das Wohlstandsgefälle zwischen den einzelnen Mitgliedstatten nach wie vor hoch. So ist es wenig verwunderlich, dass bei politischen Diskussionen um den missbräuchlichen Zuzug von Unionsbürgern und anderen Migranten in die Sozialsysteme der reicheren Mitgliedstaaten auch die Zahlung von Kindergeld ins Visier rückt. Bestrebungen, Kindergeld für EU-Ausländer zu beschränken oder diese vom Bezug ganz auszuschließen sind daher nicht neu.
Im Rahmen der Debatte um einen Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union stellte der Europäische Rat im Jahr 2016 die Option in Aussicht, das Kindergeld für dort lebende Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten an den Lebensstandard des Wohnmitgliedstaates ihrer Kinder zu koppeln. Die Kommission hat daraufhin mit Blick auf die weitere EU-Mitgliedschaft Großbritanniens am 13.12.2016 Reformvorschläge zur Änderung der VO (EG) Nr. 883/2004 vorgelegt. Mit dem Austrittsansuchen des Vereinigten Königreichs vom 29.03.2017 ist eine Annahme der Verordnung jedoch gegenstandslos geworden. Österreich hat diese Idee wieder aufgegriffen und eine entsprechende Indexierung für im Ausland lebende Kinder, welche zum Jahresbeginn 2019 in Kraft trat, eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Kurzdarstellung der gemeinschaftsrechtlichen Koordinierung der Familienleistungen
C. EuGH-Rechtsprechung zum Thema Kindergeld
I. Beschäftigungsland- vs. Wohnlandprinzip „Pinna I“
1. Sachverhalt
2. Argumentationslinie des EuGH
II. Weitere Rechtsprechung
1. Die Tatbestandsgleichstellung
a) Urteile „Bronzino“ und „Gatto“
b) Urteil „Trapkowski“
2. Das Günstigkeitsprinzip
a) Urteile „Bosmann“, „Hudzinski“ und „Wawrzyniak“
b) Urteil „Franzen“
3. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich
4. Der Fall „Bogatu“
5. Der Gleichbehandlungsgrundsatz
D. Bewertung der Rechtsprechung bis heute
E. Indexierung des Kindergeldes
I. Bezugsgröße der Indexierung
II. Nationale Regelung zur Indexierung des Kindergeldes am Beispiel Österreichs
1. Vereinbarkeit mit dem sekundären Unionsrecht
a) Koordinierungsverordnung (EG) Nr. 883/2004
aa) Art. 67 S. 1 VO (EG) Nr. 883/2004
bb) Art. 7 der VO (EG) Nr. 883/2004
cc) Art. 4 der VO (EG) Nr. 883/2004
(1) Offene Ungleichbehandlung
(2) Versteckte Ungleichbehandlung
(3) Rechtfertigung
b) Art. 7 der Freizügigkeitsverordnung (EU) Nr. 492/2011
2. Zwischenergebnis
III. Sekundärrechtsänderung im Bereich des koordinierenden EU-Sozialrechts
1. Vereinbarkeit mit dem primären Unionsrecht
a) Legislativer Ausgestaltungsspielraum?
b) Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
aa) Offene Diskriminierung
bb) Versteckte Diskriminierung
(1) Vorliegen einer Diskriminierung
(2) Rechtfertigung
c) Verbot der Einführung neuer Unterschiede auf Sekundärrechtsebene
d) Vereinbarkeit mit dem primärrechtlich verankerten Exportprinzip
e) Vereinbarkeit mit Art. 34 Abs. 2 GRCh
2. Zwischenergebnis
IV. Zusammenfassung
V. Rechtsschutzmöglichkeiten
1. Rechtsschutz auf europäischer Ebene
a) Vertragsverletzungsverfahren
b) Direktklage vor den europäischen Gerichten
2. Rechtsschutz auf nationaler Ebene
F. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Indexierung des Kindergeldes für EU-Ausländer, wie sie beispielsweise durch ein nationales Gesetz in Österreich umgesetzt wurde, mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist. Die Forschungsfrage fokussiert sich dabei darauf, inwieweit eine solche Maßnahme gegen das Diskriminierungsverbot und den Grundsatz des Leistungsexports im EU-Sozialrecht verstößt, sowohl auf nationaler als auch auf einer theoretischen Sekundärrechtsebene.
- Europäische Koordinierung von Familienleistungen
- EuGH-Rechtsprechung zum Kindergeld (Wohnland- vs. Beschäftigungslandprinzip)
- Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit
- Exportierbarkeit von Sozialleistungen
- Rechtliche Prüfung der österreichischen Indexierungsregelung
Auszug aus dem Buch
II. Nationale Regelung zur Indexierung des Kindergeldes am Beispiel Österreichs
Österreich hat eine Indexierungsoption in österreichisches Recht implementiert, deren Problemfelder im nachfolgenden betrachtet werden. Seit dem 01.01.2019 ist dort die Reform der Familienbeihilfe in Kraft getreten, aufgrund welcher ab Einführung die Höhe der Familienbeihilfe an das jeweilige Preisniveau der Lebenshaltungskosten des Wohnortstaates des Kindes angepasst wird. Gleichzeitig wurde ein Absetzbetrag für Familien („Familienbonus Plus“) in der Höhe von maximal 1.500 € bzw. 500 € pro Kind und Jahr eingeführt, dessen exakte Höhe sich wiederum an dem Preisniveau der Lebenshaltungskosten des Wohnorts des Kindes bemisst. Durch die Indexierung der Familienbeihilfe nach der Kaufkraft beim Leistungsexport soll eine Entlastung der Eltern im jeweils gleichen relativen Ausmaß herbeigeführt und damit die Gefahr einer „Überförderung“ vermieden werden. Ein Widerspruch zum Unionsrecht wird von der österreichischen Regierung aufgrund der relativen Gleichbehandlung nicht gesehen. Dies führt zu der Rechtsfrage, ob eine solche bloß relative Gleichbehandlung tatsächlich ausreicht, um eine Diskriminierung (und damit einhergehend einen Widerspruch zum Unionsrecht) zu vermeiden oder ob vielmehr eine absolute Gleichbehandlung (gleicher Leistungsbetrag) erforderlich ist. Nach Rechtsprechung des EuGH liegt eine Diskriminierung nur dann vor, wenn „unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder (…) dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird.“ Das führt zu der weitergehenden Frage, ob sich Arbeitnehmer mit Kindern, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Beschäftigungsstaat wohnen überhaupt in einer vergleichbaren Lage wie diejenigen, deren Kinder im Beschäftigungsstaat wohnen, befinden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Indexierung von Kindergeld für EU-Ausländer ein und beleuchtet den aktuellen rechtlichen sowie politischen Kontext.
B. Kurzdarstellung der gemeinschaftsrechtlichen Koordinierung der Familienleistungen: Das Kapitel erläutert die Grundsätze des EU-Koordinierungsrechts und betont, dass dieses primär die Freizügigkeit sichert, statt Sozialsysteme zu harmonisieren.
C. EuGH-Rechtsprechung zum Thema Kindergeld: Es werden wichtige Leitentscheidungen des EuGH analysiert, die das Verständnis des Beschäftigungsland- und Wohnlandprinzips sowie des Günstigkeitsprinzips prägen.
D. Bewertung der Rechtsprechung bis heute: Dieser Abschnitt evaluiert die Entwicklung der Rechtsprechung und kommt zu dem Ergebnis, dass diese überwiegend arbeitnehmerfreundlich ist, sieht jedoch in neueren Urteilen Einschnitte bei der Freizügigkeit nicht wirtschaftlich aktiver Personen.
E. Indexierung des Kindergeldes: Den Hauptteil bildend, untersucht dieses Kapitel die Vereinbarkeit einer Indexierung mit EU-Recht, sowohl auf nationaler Ebene als auch durch eine hypothetische Änderung des Sekundärrechts.
F. Fazit und Ausblick: Das Fazit stellt zusammenfassend fest, dass eine Indexierung des Kindergeldes nach derzeitigem Unionsrecht nicht vereinbar ist und betont die Notwendigkeit solidarischen Handelns der Mitgliedstaaten.
Schlüsselwörter
Kindergeld, Unionsrecht, Indexierung, Familienleistungen, EuGH, Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Sozialrecht, Koordinierungsverordnung, Exportprinzip, Wanderarbeitnehmer, Sozialversicherungsrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Familienbeihilfe, Wohnsitzfiktion.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Hausarbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit der sogenannten „Indexierung“ von Kindergeldleistungen für EU-Ausländer im Kontext des europäischen Sozialrechts.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Kernbereichen gehören das EU-Koordinierungsrecht für soziale Sicherheit, die einschlägige Rechtsprechung des EuGH zu Familienleistungen und die Frage der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist die Beantwortung der Frage, ob nationale Regelungen zur Indexierung des Kindergeldes, wie sie etwa Österreich eingeführt hat, mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar sind.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Autorin wendet eine rechtswissenschaftliche Analysemethode an, indem sie europarechtliche Bestimmungen und die umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes systematisch auswertet und auf den spezifischen Sachverhalt anwendet.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Vereinbarkeit mit bestehendem Sekundärrecht und die Prüfung, ob eine Änderung des EU-Sekundärrechts mit dem Primärrecht vereinbar wäre.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Klassische Begriffe sind hierbei Kindergeld, Unionsrecht, Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot und Koordinierungsverordnung.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des EuGH bei diesem Thema?
Der EuGH wird als maßgebliche Instanz dargestellt, die durch ihre überwiegend wanderarbeitnehmerfreundliche Auslegung der Freizügigkeitsrechte die Entwicklung des europäischen Sozialrechts entscheidend steuert.
Warum ist das "Pinna I"-Urteil für die Untersuchung von so großer Bedeutung?
Dieses Leiturteil setzte wichtige Akzente für das Verbot von Diskriminierung im Kontext der sozialen Sicherheit und dient bis heute als Referenz für die Auslegung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Inwieweit stellt die österreichische Regelung einen Sonderfall dar?
Österreich wird als konkretes Fallbeispiel angeführt, da es eine Indexierung implementiert hat, die nach Ansicht der Kommission und der Autorin gegen zentrale EU-Verordnungen (insb. VO 883/2004) verstößt.
- Arbeit zitieren
- Lioba Geppert (Autor:in), 2020, Ist eine Indexierung des Kindergeldes für EU-Ausländer mit dem Unionsrecht kompatibel?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/935539