Der öffentliche Personennahverkehr in der VR China als Investitionsprojekt


Diplomarbeit, 2002

128 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung Warum gerade China?

1 Rahmenbedingungen für Projektfinanzierungen in der VR China
1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
1.1.1 Einleitung
1.1.2 Wirtschaftsstruktur
1.1.3 Wirtschaftswachstum
1.1.4 Arbeitsmarkt
1.1.5 Inflation, Geldpolitik und Staatshaushalt
1.1.6 Finanzmarkt
1.1.7 Konvertibilität
1.1.8 Direktinvestitionen
1.1.9 Außenwirtschaft
1.2 Politische Rahmenbedingungen
1.2.1 Einleitung
1.2.2 Politische Entwicklung in der VR China
1.2.3 Die chinesische Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik
1.2.4 WTO-Beitritt
1.2.5 Das politische System
1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen in der VR China
1.3.1 Einleitung
1.3.2 Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen
1.3.3 Devisenrecht und Finanzierung
1.3.4 Rahmenbedingungen für zusätzliche Sicherheiten bei Projektfinanzierungen
1.3.5 Steuerliche Rahmenbedingungen bei Projektfinanzierungen
1.3.6 Rechtsform der Projektgesellschaft
1.4 Kulturelle Rahmenbedingungen
1.4.1 Einleitung
1.4.2 Geschäftspraktiken
1.4.3 Guanxi

2 Projektfinanzierung in der VR China
2.1 Einleitung
2.2 Konstitutive Merkmale der Projektfinanzierung
2.2.1 Cash Flow Related Lending
2.2.2 Risk Sharing
2.2.3 Off balance Sheet Financing
2.3 Typische Beteiligte einer Projektfinanzierung
2.4 Vertragsstruktur bei einer Projektfinanzierung
2.5 Phasen der Projektfinanzierung
2.6 Risikokategorien bei Projektfinanzierungen
2.6.1 Technische Risiken
2.6.2 Wirtschaftliche Risiken
2.6.3 Länderrisiken
2.6.4 Sonstige Risiken
2.7 Projektanalysen
2.8 Die Finanzierung von Projekten
2.8.1 Eigenkapitalfinanzierung
2.8.2 Fremdkapitalfinanzierung
2.8.3 Betreibermodelle
2.8.4 Erfolgsstrategien für Projektfinanzierungen in China

3 Der ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) in China
3.1 Einleitung
3.2 Marktübersicht
3.3 Möglichkeiten für ausländische Investoren
3.4 Marktstruktur und Marktteilnehmer
3.4.1 Heimische Anbieter
3.4.2 Internationale Hersteller auf dem chinesischen Markt
3.4.3 Abnehmer
3.5 Zuständige staatliche Stellen
3.6 Sonstige Marktgegebenheiten
3.7 Analyse des Investitions- und Finanzierungssystems im öffentlichen Personennahverkehr in China
3.7.1 Problemanalyse
3.7.2 Problembereiche
3.7.3 Anforderungen an die Investitions- und Finanzierungsstruktur im öffentlichen Verkehr in China
3.7.4 Szenarien für den öffentlichen Personennahverkehr

4 Neuorganisation des öffentlichen Verkehrssektors in der VR China am Beispiel von Shanghai
4.1 Anforderungen an den ÖPNV
4.2 Aktionsplan und geplante Projekte
4.3 Notwendige Strukturmaßnahmen im ÖPNV
4.3.1 Bildung eines Verkehrsverbundes:
4.3.2 Einführung monopolistischer Konkurrenz:
4.3.3 Finanzierungsquellen
4.4 Der Transrapid: Ein Sonderfall
4.4.1 Projektbeschreibung
4.4.2 Finanzierung
4.4.3 Vertragsstruktur

Zusammenfassung/Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Die Quellen zu den im Folgenden angeführten Abbildungen sind unterhalb der jeweiligen Abbildung angegeben. Die Quellen zu den im Verzeichnis enthaltenen Abbildungen stammen – wo nicht anders angegeben – aus dem Jahr 2001.

Abbildung 1: Makroökonomische Performance Chinas von 1987-97

Abbildung 2: Chinas Anteil an der Industrieproduktion nach Eigentumsverhältnissen, 1978-96

Abbildung 3: Wirtschaftswachstum in den größten Industrieregionen

Abbildung 4: Arbeitslosenrate in den urbanen Gebieten Chinas

Abbildung 5: Entwicklung der Chinesischen Fremdwährungsreserven

Abbildung 6: Überblick ausländische Direktinvestitionen in China

Abbildung 7: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der chinesischen Städte und Provinzen

Abbildung 8: Übersicht über die chinesische Steuerverwaltung

Abbildung 9: Abschreibungszeiträume für Anlagevermögen

Abbildung 10: Übersicht über die Eigenkapitalanforderungen bei FIEs

Abbildung 11: Ausgestaltungsformen von Joint-Ventures bei Projektfinanzierungen in China

Abbildung 12: Darstellung des Grundungsprozesses einer FIE

Abbildung 13:Vergleich Joint Venture – Wholly Foreign Owned Enterprise

Abbildung 14: Grundstruktur der Projektfinanzierung im Verbleich zu konventioneller Kreditfinanzierung

Abbildung 15: Überdeckungsrelationen

Abbildung 16: Beteiligte einer Projektfinanzierung

Abbildung 17: Vertragsstruktur bei Projektfinanzierungen

Abbildung 18: Übersicht der wiechtigsten Exportkreditversicherer

Abbildung 19: Zuordnung der Projektbeteiligten zu den Projektphasen

Abbildung 20: Mögliche Ablaufstruktur des Planungsprozesses für eine Projektfinanzierung

Abbildung 21: Schuldenbelastung in den einzelnen Projektphasen

Abbildung 22: Beispiel für ein ursachenbezogenes Risikoklassifikationsschema

Abbildung 23: Technische Risiken

Abbildung 24: Wirtschaftliche Risiken

Abbildung 25: Möglichkeiten zur Kompensation von Länderrisiken bei Projektfinanzierungen

Abbildung 26: Risikokategorien bei Infrastrukturprojekten

Abbildung 28: Varianten des BOT-Modells

Abbildung 29: Verkehrsinfrastrukturprojekte in der VR China

Abbildung 30: Top 5 Exporters of Rail and Urban Transit Infrastructure Development Equipment to China in Mio. Euro

Abbildung 31: Top 5 Exporteure von Zügen (oder Komponenten davon) und Signaltechnik nach China in Mio. Euro

Abbildung 32: Probleme im chinesichen ÖPNV-Wesen

Abbildung 33: Organisationsstruktur einer Verbundlösung

Abbildung 34: Aufgabengebiete von Verkehrsverbünden

Abbildung 35: Summary of New Mass Rapid Transit Projects For The „10th-Five-Year-Plan“ (2001-2005)

Abbildung 36: Projektbeschreibung Transrapid Shanghai

Abbildung 37: Eigentumsverhältnisse Maglev Transportation Development Co. Ltd

Abbildung 38: Eigentumsverhältnisse Maglev Transportation Development Co. Ltd

Abbildung 39: Vertragsstruktur des Transrapid Projekts

Der öffentliche Personennahverkehr in der VR China als Investitionsprojekt

Einleitung Warum gerade China?

Die Antwort ergibt sich aus einer Verkettung von Faktoren. So ist das bevölkerungsreichste Land der Welt mit rund 1,3 Milliarden Menschen und einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 8,3 % in den letzten fünf Jahren der Wachstumsmarkt schlechthin. Im World Economic Outlook des IMF (International Monetary Fond) von 2001 heißt es:

... China has the highest growth forecast of virtually any country, at 7 percent, [1]

Laut den Berechnungen des IMF könnte China in einigen Jahren die größte Volkswirtschaft der Welt werden und mit einem Anteil von 20% an der Weltwirtschaft den USA den Rang abgelaufen haben. Wenn das prognostizierte Wachstum von 7% erreicht werden kann, so wird sich das chinesische Bruttoinlandsprodukt bis 2010 im Vergleich zu 2000 verdoppelt haben.

Da Wirtschaftswachstum mit steigendem Mobilitätsbedürfnis korreliert, ist in China mit einem massiven Anstieg des Bedarfs an Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsmitteln zu rechnen. Weil es aus umweltpolitischen Gründen nicht wünschenswert und aus organisatorischen Gründen (Stichwort „Verkehrschaos“) wohl auch nicht machbar wäre, den gesamten Zuwachs an Verkehr im Bereich des motorisierten Individualverkehrs (MIV) anzusiedeln, kommt der Forcierung des öffentlichen Personen- und Gütertransports und speziell dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) besondere Bedeutung zu. Hinzu kommt, dass im Reich der Mitte bereits derzeit großer Nachholbedarf auf dem Gebiet des ÖPNV besteht. Die schlecht ausgebaute bzw. teilweise fehlende Verkehrsinfrastruktur ist ein entscheidender Engpass für die chinesische Wirtschaft und somit für das Wirtschaftswachstum.

Um die derzeitige Situation zu verbessern, wurde im 10. Fünf-Jahres-Plan (2001 bis 2005) die Durchführung eben solcher notwendiger Verkehrsinfrastrukturprojekte als explizites Ziel festgeschrieben.

Schon jetzt investiert die VR China jährlich viele Milliarden Euro in Verkehrsprojekte. Das bekannteste Beispiel dafür ist wohl der Bau des Transrapid in Shanghai, wo in Zusammenarbeit mit Siemens die erste Hochgeschwindigkeitsmagnetschwebebahn der Welt errichtet wird. Alleine dieses Projekt lässt sich der chinesische Staat ca. 3 Milliarden Euro kosten.

Das Beispiel Transrapid spiegelt einen wichtigen Trend wider. In China verfügt man oft weder über die finanziellen Mittel noch über das technische Know-how, um solche Großprojekte alleine auf die Beine zu stellen. Deshalb wird versucht, ausländische Kapitalgeber und Know-how-Träger mit Steuervorteilen und anderen Vergünstigungen ins Land zu holen. Der anstehende WTO-Beitritt Chinas verspricht eine Verbesserung des Investitionsklimas für ausländische Investoren mit sich zu bringen[2].

Deutsche Unternehmen genießen in China großes Ansehen, da mit Deutschen besonders in technischen Dingen große Kompetenz und fundiertes Fachwissen verbunden wird. Durch die zusehends voranschreitende wirtschaftliche Öffnung Chinas, ergeben sich auch für mittelständische Unternehmen, für die sich ein Markteintritt bisher schwierig gestaltet hatte, neue Möglichkeiten.

Die sehr verlockenden Chancen sollten jedoch nicht über die zweifellos vorhandenen Risiken eines solchen Schrittes hinwegtäuschen. Die politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Strukturen im Land können teilweise Probleme bereiten. So ist z.B. das, für ausländische Investoren so wichtige, Devisenrecht tückisch und schwierig zu handhaben. Auf jeden Fall ist es ratsam, ein Engagement gewissenhaft vorzubereiten und sich genaue Kenntnis über die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verschaffen. Dabei ist fachkundige Beratung unerlässlich.

1 Rahmenbedingungen für Projektfinanzierungen in der VR China

1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.1.1 Einleitung

Die VR China ist in den[3] letzten Jahren das Zugpferd des Wirtschaftswachstums im südostasiatischen Raum gewesen. Beachtliche 8,3% durchschnittliches Wachstum konnte die chinesische Wirtschaft im Zeitraum von 1996 bis 2000 verbuchen. Der wirtschaftliche Erfolg fußt vor allem auf zwei Faktoren: Dem Außenhandel und der staatlichen Investitionspolitik, die einen starken Binnenmarkt sichert.

Die 1,3 Milliarden Chinesen erwirtschafteten im Jahre 2000 ein BIP von 1,17435 Milliarden Euro und damit ein durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen von 906 Euro.

Umgelegt auf die Gesamtbevölkerung ist jedoch beispielsweise ein Taiwaner rund 16,5 mal produktiver, als ein Festlandschinese[4].

Im HDI (Human Development Index)[5] der Vereinten Nationen liegt China derzeit auf Rang 106 direkt hinter Albanien. Hongkong rangiert auf Platz 25. Daraus geht deutlich hervor, dass die wirtschaftliche Entwicklung sowohl in Hongkong als auch in Taiwan nach wie vor viel weiter vorangeschritten ist als in der VR China.

In China selbst wird die von den Kommunisten lange Zeit betriebene Arbeitsteilung der Regionen immer mehr zu einem Wettkampf um Ressourcen und Investitionen. Die küstennahen Gebiete an der Süd- und an der Ostküste mit Ihren Sonderwirtschaftszonen und einer gut ausgebauten Infrastruktur sind klar im Vorteil gegenüber den Landesteilen in Zentral- und Westchina. In den dortigen Provinzen gibt es weder zufriedenstellende Infrastruktur, noch ausreichend Angebot an ausgebildeten Arbeitskräften. Speziell in diesen Regionen will die chinesische Regierung in den kommenden Jahren die Mehrzahl ihrer milliardenschweren Infrastrukturprojekte verwirklichen, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Für die großen Technologie- und Finanzstädte, wie Shanghai, Hongkong und Shenzen, hat die Regierung eigene Pläne.

Shanghai, das Finanzzentrum Chinas, soll verstärkt zu einem High-Tech-Zentrum ausgebaut werden.

Auch Hongkong soll zu einem Zentrum für Innovation und Technologie ausgebaut werden. Die Stadt ist das wichtigste Tor Chinas zur restlichen Welt. Über 40% des chinesischen Außenhandels werden über die Sonderverwaltungszone abgewickelt. Außerdem sind Unternehmen aus Hongkong die wichtigsten Investoren im Mutterland. Über die Hälfte der 364.345, über ausländische Direktinvestitionen finanzierten, Projekte gingen im Jahr 2000 auf Hongkonger Firmen zurück.

Die Sonderverwaltungszone Macao ist wirtschaftlich eng mit Südchina verbunden. Vor allem zu der chinesischen Sonderwirtschaftszone Zhuhai gibt es intensive Wirtschaftsbeziehungen. Für Macao sprechen die gute Infrastruktur, sowie die 700 km lange Küstenlinie. Im Jahre 2000 stiegen die Investitionen Macaos in die VR China um 18% auf 318 Mio. Euro, was sehr beachtlich ist.

Abbildung 1 gibt einen Überblick über die makroökonomische Performance Chinas von 1987-97

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung1: Makroökonomische Performance Chinas von 1987-97

Quelle: Central Intelligence Agency, www.cia.gov/.../products/china_economy/ 02macroeconomics.gif

1.1.2 Wirtschaftsstruktur

Wirtschaftssektoren

Nach Wirtschaftssektoren ist die Industrie nach wie vor, mit einem Anteil von knapp der Hälfte des erwirtschafteten BIP Spitzenreiter vor dem Dienstleistungssektor mit ca. einem Drittel. Die einst dominierende Landwirtschaft erwirtschaftet derzeit nur noch rund 17%.

Staatsunternehmen

Im Rahmen der Ende der 90er Jahre angelaufenen Reformen bei den Staatsunternehmen sollen Überkapazitäten abgebaut und veraltete Strukturen neu organisiert werden. Gut 21 Millionen Stellen wurden im Staatssektor seit 1997 abgebaut. 1999 gab es nach Auskunft des staatlichen Statistikamtes rund 61.300 Staatsunternehmen bzw. Unternehmen, an denen der Staat eine Mehrheitsbeteiligung besitzt. In der Statistik enthalten sind jedoch nur Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 5 Mio. RMB (ca. 660.000 Euro). Künftig sollen die großen und mittleren Staatsbetriebe rechtlich unabhängig arbeiten, Steuern zahlen und selbst für erwirtschaftete Gewinne und Verluste verantwortlich sein. Erfolge der Reformen sind bereits sichtbar. Im Jahre 2000 erzielten 70% der Betriebe, die 1997 noch Verluste gemacht hatten, Gewinne bzw. erreichten immerhin die Gewinnschwelle.

Die Reorganisation der verstaatlichten Wirtschaft wird, vor dem Hintergrund des WTO-Beitritts, mit Hochdruck vorangetrieben und soll 2010 abgeschlossen sein. Angestrebt werden von der Nationalen Kommission für Wirtschaft und Handel die Auflösung von Monopolen, wie z.B. in der zivilen Luftfahrt, im Elektrizitäts- und im Bankensektor sowie im für den ÖPNV relevanten Eisenbahnsektor.

Privatisierung

Im Zuge der Privatisierung wurden bereits zahlreiche Staats- und Kollektivunternehmen an die Börsen in Shanghai und Shenzen gebracht, Mitarbeiterbeteiligungen ausgegeben, an das Management verkauft oder in Joint-Ventures mit ausländischen Unternehmen eingebracht. Belegt wird dies durch einen fast 20%igen Rückgang der Zahl an Staatsbetrieben seit 1995. Im gleichen Zeitraum wuchs die Zahl der Privatunternehmen um 30% und liegt nunmehr bei 1,76 Mio. Betrieben, in denen rund 20 Mio. Beschäftigte angestellt sind. Die Erlöse aus seiner Politik des „gaizhi“ (Veränderung der Eigentumsstrukturen) will Staatschef Jiang Zemin in einen von der Regierung verwalteten Sozialversicherungsfonds einzahlen, um so die Reform des Sozialsystems zu finanzieren.

Der neue Status der Privatwirtschaft ist im März 1999 auch in der chinesischen Verfassung niedergeschrieben worden. Nach Berechnungen der International Finance Corporation (IFC) erwirtschaftete der Privatsektor, zu dem auch internationale Joint-Ventures gehören, rund ein Drittel des BIP Chinas. Der gesamte nicht-staatliche Sektor unter Miteinbeziehung privater Landwirtschaft, kollektiver und auslandsinvestierter Betriebe kommt sogar auf fast zwei Drittel. Der Repräsentant der Privatwirtschaft ist die All-China Federation of Industry and Commerce (ACFIC) und deren regionale FICs. Es ist dies die größte Organisation außerhalb der KPCH.

Die sog. FIEs (Foreign Invested Enterprises; Unternehmen mit ausländischer Beteiligung) produzierten Ende 1999 14% des chinesischen Industrie-Outputs und wickelten etwa die Hälfte des chinesischen Außenhandels ab.

Beijing betrachtet den privaten Sektor jedoch immer noch nur als Ergänzung zur staatlichen Wirtschaft. Dies ist deshalb problematisch, da durch die Schutzmaßnahmen für Staatsbetriebe und die restriktive Vergabepolitik der chinesischen Bankenwelt privaten Unternehmen der Zugang zum chinesischen Markt erheblich erschwert wird.

Abbildung 2 zeigt eine Übersicht über die Entwicklung des Industrieoutputs gemessen an den Eigentumsverhältnissen seit 1978.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung2: Chinas Anteil an der Industrieproduktion nach Eigentumsverhältnissen, 1978-96

Quelle: Central Intelligence Agency, www.cia.gov/cia/di/products/ china_economy/05output.gif

1.1.3 Wirtschaftswachstum

... China has the highest growth forecast of virtually any country, at 7 percent, [6]

So lautet die aktuelle Prognose des IMF aus dem Jahre 2001. Durch einen Zuwachs von 8% sorgte die chinesische Wirtschaft letztes Jahr für ein neues Rekordergebnis beim BIP mit 1.17486 Milliarden Euro. Der Schnitt der letzten fünf Jahre beträgt sogar 8,3% an realem BIP-Zuwachs. Seit dem Tod Mao Zedongs Ende der 1970er Jahre und des in der Folge eingeleiteten Reformprozesses hat sich das BIP der VR China mehr als vervierfacht. Zugegebenerweise war der Ausgangspunkt nach dem Chaos, welches der „Große Sprung vorwärts“ in ganz China hinterlassen hatte, denkbar niedrig. Nichtsdestotrotz ist ein solch kontinuierlich stabiles Wachstum beeindruckend.

Nach dem Willen der chinesischen Regierung wird die Wirtschaft auch in gleicher Manier weiterwachsen. 7% durchschnittliches Wirtschaftswachstum hat man sich für die nächsten fünf Jahre vorgenommen. Sollte diese positive Entwicklung tatsächlich anhalten, könnte China, so prognostiziert der IMF, 2007 die USA und die EU überholen und die stärkste Wirtschaftsmacht der Welt werden. Die nachstehende Grafik (Abbildung 3) zeigt die Prognosen des IMF für die größten Wirtschaftsräume im Detail.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung3: Wirtschaftswachstum in den größten Industrieregionen

On the bottom axis of the graph, you see the year. On the right, you see the percentage of the world economy that the regions account for. The area in grey beyond 1997 are the predictions of the International Monetary Fund (IMF). Following the predictions of the IMF China will overtake the United States and Europe to become the world's largest economy in about 2007. By 2010, it will be three times larger than Japan.

Quelle: IMF Okt. 1997

Ende 2000 war zwar eine leichte Abkühlung der Konjunktur festzustellen, jedoch bereits zu Beginn des Jahres 2001 zog das Wirtschaftswachstum wieder an und stieg im ersten Quartal um 8,1%.

Möglich wird diese positive Entwicklung vor allem durch zwei Faktoren. Zum Einen durch den florierenden Außenhandel. Die chinesische Warenausfuhr legte im Jahre 2000 um 27,8% zu. Und zum Anderen durch die staatlichen Investitionen. Alleine 2000 wurden über 13 Milliarden Euro in Infrastruktur- und Technologieprojekte investiert. Die erheblichen staatlichen Interventionen haben auch bedingt, dass die chinesische Wirtschaft als einzige in Südostasien die Asienkrise relativ unbeschadet überstanden hat.

Die Nachfrage der Privathaushalte hingegen ist mit lediglich rund 300 Mio. Euro im Jahr 2000 noch keine verlässliche Stütze für die chinesische Wirtschaft. Doch auch hier geht es, dank eines Zuwachses von 9,2% gegenüber 1999, bergauf. Außerdem plant die Staatsführung durch Aufstockung von Pensionsgeldern, Kompensationszahlungen für Arbeitslose und die Erhöhung staatlicher Gehälter die private Nachfrage weiter zu stärken.

Die Kaufkraft konzentriert sich vor allem auf die Ballungszentren. Mit gut 830 Euro war das Einkommen der Stadtbevölkerung im Jahre 2000 rund 2,8 mal so hoch wie das der Landbevölkerung (298 Euro).

Ausblick

Laut den Prognosen wird sich die „Einkommens-Schere“ mittelfristig noch weiter öffnen. Der WTO-Beitritt und die damit verbundenen Subventionsbeschränkungen für den Agrarsektor, werden die chinesische Landwirtschaft weiter unter Druck setzen.

Besser sind hingegen die Aussichten für das Wirtschaftswachstum im Allgemeinen. 2002 wird mit einem Wachstum von 7,5% gerechnet. Wie bisher wird der Staat (mit einem Investitionsvolumen von fast 20 Milliarden Euro alleine im Jahr 2001) erheblich dazu beitragen.

Die derzeit schwache US-Konjunktur wird sich hingegen negativ auf den chinesischen Außenhandel auswirken. Es dürfte aber möglich sein, die Einbußen durch Zuwächse auf dem europäischen und dem asiatischen Markt auszugleichen.

Zum Bremsklotz für das Wachstum könnten allerdings die steigende Arbeitslosigkeit und die Stagnation der Einkommen auf dem Land werden.

1.1.4 Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt präsentierte sich, nach Auskunft des staatlichen Statistikamtes, mit einer Arbeitslosenquote von 3,3% oder 6,6 Mio. Beschäftigungslosen zum Jahresende 2000 recht freundlich[7]. An dieser Stelle muss allerdings hinzugefügt werden, dass nur Erwerbslose in den Städten von diesem System erfasst, also Millionen von Arbeitslosen auf dem Land nicht berücksichtigt werden. Auch hier wirft der WTO-Beitritt bereits seine Schatten voraus. Denn die Staatsbetriebe, die nach dem Beitritt massiver ausländischer Konkurrenz ausgesetzt sein werden, beginnen bereits mit Rationalisierungsmaßnahmen und Entlassungen in großem Stil.

Nach Wirtschaftssektoren macht der Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten mit knapp 50% immer noch den größten Teil aus. Diese Zahl ist jedoch, laut Auskunft des Ministeriums für Arbeit und Soziales, weiter im Abnehmen begriffen[8]. Der Dienstleistungssektor hingegen ist im Aufwind und legt stark zu. Auch die Industrie vergrößert ihren Anteil, wohingegen die Zahl der Personen, die im verstaatlichten Sektor tätig sind, stark abnimmt. Gleichzeitig steigt die Zahl der Beschäftigten im Privatsektor stark an. So wurden rund 19 Mio. Chinesen, die ihren Arbeitsplatz in Staatsbetrieben verloren hatten, von Unternehmen der Privatwirtschaft aufgenommen.

Abbildung 4 zeigt die offizielle Arbeitslosenstatistik für die urbanen Gebiete Chinas von 1987-97.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung4: Arbeitslosenrate in den urbanen Gebieten Chinas

Quelle: Central Intelligence Agency, www.cia.gov/cia/di/products/ china_economy

1.1.5 Inflation, Geldpolitik und Staatshaushalt

Inflation

Anders als die meisten[9] Staaten der Erde hatte China in den vergangenen Jahren mit einer Deflation zu kämpfen. Die Überkapazitäten in der Industrie, welche als Ursache für die Preisrückgänge anzusehen sind, scheinen jedoch nun langsam abgebaut. 1999 gingen die Preise im Schnitt noch um 1,4 Prozentpunkte zurück. Im Februar 2001 lag die Preissteigerung bereits bei 1,6%. Ende 2002 soll dieser Wert um 2,5% liegen.

Geldpolitik

Die Geldpolitik in der VR China ist im Herbst 2000 in Bewegung gekommen, als die chinesische Zentralbank (The People´s Bank of China) ihr striktes Zinsregime gelockert hat. Seither können die chinesischen Geschäftsbanken marktübliche Zinssätze für Einlagen und Kredite in fremder Währung ab 3 Mio. US$ verlangen. Im Zeitraum von drei Jahren sollen allmählich alle Zinskontrollen fallen. Man will die chinesische Bankenwelt so auf die schärfere Konkurrenz nach dem WTO-Beitritt vorbereiten.

Außerdem versucht die chinesische Zentralbank durch die Vergabe von Konsumentenkrediten, Hypothekardarlehen und Krediten für die Schul- und Universitätsausbildung den privaten Konsum zu stimulieren und die Liquidität der Wirtschaft zu erhöhen. So stieg die Geldmenge M1, zu der Bargeld und Sichteinlagen zählen, im Jahr 2000 um erhebliche 16%, die Geldmenge M2 (einschließlich Termingeldern) legte immerhin noch um 12,3% zu.

Staatshaushalt

Der Staatshaushalt Chinas wurde in den letzten Jahren durch die expansive Fiskalpolitik der Regierung stark belastet. Von 1995 bis 1999 hat sich die Staatsverschuldung auf 96,8 Milliarden Euro verdoppelt. Schuld sind vor allem die hohen Investitionen in Infrastrukturprojekte. Von 1997 bis 2000 wurden gut 47,5 Milliarden Euro, die durch das Begeben von Staatsanleihen aufgebracht werden, in solche Projekte gesteckt. 2001 und 2002 sollen jeweils weitere knapp 20 Milliarden Euro fließen. Des Weiteren belasten die dringend erforderlichen Investitionen in die soziale Sicherung und die längst überfällige Freisetzung von Mitteln für den Umweltschutz sowie die bestehenden Kreditrisiken im Bankensektor den Staatshaushalt. Die chinesische Führung bekräftigt jedoch, es bestünde kein Anlass zur Sorge. 2003 sollen die wichtigsten Infrastrukturprojekte sowie die Reformen der Staatsbetriebe weitgehend abgeschlossen sein. Dann könne man auch zu einer gemäßigteren Finanzpolitik zurückkehren. Außerdem steht den Schulden ein 184,6 Milliarden starker Devisenpolster gegenüber, nach dem japanischem, der zweitgrößte der Welt.

Abbildung 5 zeigt die Entwicklung der Chinesischen Fremdwährungsreserven von 1992-97.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung5: Entwicklung der Chinesischen Fremdwährungsreserven

a) Daten bis Ende September

Quelle: Central Intelligence Agency, : www.cia.gov/cia/di/products/ china_economy/

1.1.6 Finanzmarkt

Um den privaten Konsum anzuregen und mehr Geld an die schwach kapitalisierten Börsen zu bringen, hat die chinesische Zentralbank seit 1997 bereits sieben Mal die Zinsen für Spareinlagen gesenkt und im November 2000 eine 20%ige Zinsertragsteuer auf Spareinlagen eingeführt.

Der Aktienmarkt in China ist immer noch segmentiert in A-Aktien, die in Renminbi notiert sind und nur von Inländern gekauft werden können und in B-Aktien, die bis vor Kurzem nur von Ausländern gekauft werden durften und die auf US$ (Shanghai) oder Hongkong-Dollar (Shenzen) lauten. Seit Juni 2001 steht der Handel mit B-Aktien offiziell allen Besitzern von Fremdwährungskonten offen. Man will so den B-Aktienmarkt beleben.

Derzeit befinden sich noch 54% der Aktien jener Unternehmen, die an den Börsen in Shanghai und Shenzen notiert sind, im Staatsbesitz und werden daher nicht gehandelt. Aber auch hier werden Reformen angekündigt, um die börsennotierten Unternehmen an das internationale Marktumfeld heranzuführen.

1.1.7 Konvertibilität

Der Wechselkurs des Renminbi mit dem US-Dollar liegt seit 1998 bei 8,28 zu 1. Seit diesem Zeitpunkt ist die chinesische Währung fest an den US$ gekoppelt. Zum Euro ergab sich im Jahresschnitt 2000 ein Kurs von 7,62 Renminbi zu einem Euro. Trotz guter Rahmenbedingungen wird die Währung auf kurze Sicht wohl nicht freigegeben werden. Aber langfristig muss sich ein flexibles Wechselkurssystem entwickeln. Es wird erwartet, dass spätestens mit der Öffnung des chinesischen Kapitalmarktes eine Freigabe des Renminbi erforderlich wird.

1.1.8 Direktinvestitionen

Abhängig davon welche Statistiken herangezogen werden, ist die chinesische Wirtschaft bereits eine der 10 größten der Welt. China ist nach den Vereinigten Staaten von Amerika der zweitgrößte Empfänger von ausländischem Kapital. Das Reich der Mitte ist allerdings auch einer der größten zehn Geldgeber auf den Weltmärkten, noch vor den meisten europäischen Ländern.

Bis Jahresende 2000 vereinbarte China insgesamt 365.974 ausländische Investitionsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 742.313 Milliarden Euro. Dieser Trend geht auch weiter nach oben. Viele Investoren wollen sich gerade jetzt, mit Blick auf den WTO-Beitritt Chinas, Projekte in der Volksrepublik sichern. So wurden in den ersten drei Monaten des Jahres 2001 um fast 45% mehr ausländische Investitionen vereinbart als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Realisierung der Projekte wird jedoch oftmals verzögert, denn die Geldgeber wollen anscheinend erst eine Weile abwarten, wie sich die wirtschaftliche Öffnung tatsächlich gestaltet.

Um weitere ausländische Investoren anzulocken, wurden mittlerweile die Gesetze über chinesisch-ausländische Joint-Ventures und über Unternehmen in ausländischem Besitz geändert. Viele bisherige Auflagen, wie Devisenausgleich, Lokalisierung der Produktion und Mindestprozentsätze bezüglich der Exportquote, wurden abgeschafft. Außerdem müssen Rohmaterialien und Energieträger nicht mehr hauptsächlich in China eingekauft werden. (Abbildung 6 gibt einen Überblick über die ausländischen Direktinvestitionen in China von 1998 bis 2000)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung6: Überblick ausländische Direktinvestitionen in China

1.1.9 Außenwirtschaft

Der chinesische Außenhandel wuchs im Jahre 2000 um fast ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr und kam auf ein neues Rekordvolumen von 520,3 Milliarden Euro, wobei die Exporte um 27,8 % und die Importe sogar um beträchtliche 35,8 % zulegten. Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung hatten die FIEs (Foreign Invested Enterprises), die rund die Hälfte der Auslandsgeschäfte abwickelten. 2001 gab es kein ähnlich starkes Wachstum. Die schwache US-Konjunktur und die anhaltende Rezession in Japan ließen nur ein geringes Wachstum zu. Ein neuer Wachstumsschub wird mit dem WTO-Beitritt erwartet. Der Abbau von Importbeschränkungen und Zollsenkungen sollten vor allem die chinesischen Importe steigen lassen.

Die Güterstruktur im chinesischen Außenhandel hat sich hin zu Maschinen, elektronischen Erzeugnissen sowie Hightechprodukten gewandelt. Zwar ist China nach wie vor einer der größten Bekleidungsproduzenten weltweit, jedoch machen Bekleidung und Textilien nur noch 20% der Exporte aus.

Die wichtigsten Handelspartner Chinas sind Japan, die EU, Hongkong und die USA.

Die Leistungsbilanz wies Ende 2000 noch einen Überschuss von 9,4 Milliarden Euro aus. Durch das zu erwartende geringere Wachstum im Außenhandel und die sich in Folge verschlechternde Handelsbilanz wird für 2001 jedoch ein Leistungsbilanzdefizit von ca. 4,1 Milliarden Euro prognostiziert. 2002 wird diese Lücke noch größer werden.

1.2 Politische Rahmenbedingungen

1.2.1 Einleitung

Die moderne Geschichte Chinas, so wie es sich uns heute darstellt, beginnt am 1. Oktober 1949, als Mao Zedong an der Spitze der kommunistischen Partei nach langem Bürgerkrieg die Volksrepublik China proklamierte. Auch wenn die großen Dynastien vergangener Jahrtausende verschwunden sind, so präsentiert sich China als Volksrepublik Anfang des 21. Jahrhunderts vielleicht stärker als je zuvor in der Geschichte, mit einer stetig wachsenden Bedeutung in der Weltwirtschaft und in der Weltpolitik.

1.2.2 Politische Entwicklung in der VR China

China hat seit 1949 einige[10] politische Richtungsänderungen durchlebt. War man zu Anfang noch eng mit der damaligen Sowjetunion verbunden, sollte sich das schnell ändern und die Beziehungen bald empfindlich abkühlen. Das Reich der Mitte war von Mitte der 1960er bis zu Maos Tod 1976 fast völlig von der Außenwelt isoliert. Erst mit der „Wachablöse der alten Garde“ an der Spitze der KPCH (Kommunistische Partei China) begann China sich politisch wie wirtschaftlich zu öffnen, eine aktive Rolle in internationalen Organisationen zu übernehmen und diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufzubauen (1978). Des Weiteren versuchte man mit den sog. „vier Modernisierungen“ in der Landwirtschaft, der Industrie, der Landesverteidigung und auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, die Wirtschaft in Schwung zu bringen. Man setzte sich ein Ziel von 7,2% jährlichem Wirtschaftswachstum und erreichte so bis zum Jahre 2000 eine Vervierfachung des BIP. Außerdem wurden notwendige, aber sehr radikale Schritte zur Bekämpfung des Bevölkerungswachstums gesetzt.

1.2.3 Die chinesische Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik

Außenpolitik

Nach ihrer Niederlage im chinesischen Bürgerkrieg, hatten sich die Nationalisten unter dem General Chiang Kai-shek 1949 nach Taiwan zurückgezogen und jeglichen direkten Kontakt mit dem Festland gekappt. Lediglich indirekte Kontakte über Hongkong und Macao waren gestattet. Nichtsdestotrotz erreichte der Handel mit dem Mutterland auf diesem Umweg im Jahre 2000 ein Volumen von gut 34 Milliarden Euro. Und es werden wohl auch die wirtschaftlichen Interessen sein, die eine nachhaltige Annäherung der beiden Staaten mit sich bringen werden.

Die Beziehungen hatten sich erst im März 2000 nach den Präsidentschaftswahlen in Taiwan deutlich abgekühlt. Die Wahl Chen Shui-bains, dessen Demokratische Fortschrittspartei traditionell für die Unabhängigkeit Taiwans steht, hatte zu heftigem „Säbelrasseln“ in Beijing geführt. Durch die Wahl eines weiteren Präsidenten, nämlich Georg W. Bush in den USA, wurde die Situation zusätzlich angeheizt. Die neue amerikanische Regierung betrachtet China weniger als “strategischen Partner“, wie die alte Clinton-Administration, sondern eher als „strategischen Konkurrenten“ und betreibt, so scheint es, eine Art Eindämmungspolitik gegenüber China. Speziell die von Bush im April 2001 getroffene Entscheidung über neuerliche Waffenlieferungen an Taiwan, aber auch der Konflikt um ein US-Spionageflugzeug, welches auf der Insel Hainan notlanden musste, belasten die Beziehungen zwischen Washington und Beijing. Die militärische Unterstützung Taiwans erschwert auch die von China angestrebte Wiedervereinigung des Inselstaates mit dem Mutterland und stellt daher aus chinesischer Sicht einen Angriff auf die Souveränität des Landes dar. Das Dilemma für die chinesische Führung ergibt sich dabei aus der Sachlage, dass die USA zum Einen das größte Hindernis für die Wiedervereinigung mit Taiwan darstellen, jedoch zum Anderen dringend zum Aufbau der eigenen Wirtschaft benötigt werden.

In Beijing will man, wie bereits Hongkong und Macao, auch Taiwan mit dem Modell „Ein Land, zwei Systeme“ „heimholen ins Reich der Mitte“. An der Praktikabilität dieses Systems sind jedoch jüngst Zweifel aufgetreten, als die Verwaltungssekretärin von Hongkong, Anson Chan, im April 2001 aus offiziell privaten Gründen zurücktrat. Hinter der Hand wird jedoch über eine massive Einflussnahme aus Beijing in diesem Zusammenhang spekuliert. Tatsächlich versucht China eine Wiedervereinigung mit Taiwan mit allen Mitteln zu erreichen. Dabei kann man sich selbst Gewalt, sprich gewaltsame Annektierung als Mittel zum Zweck, vorstellen, sollte sich Taiwan für unabhängig erklären.

Aus Taipeh kommen derweil gemäßigte Töne. Es werde keine Unabhängigkeitserklärung geben, solange Taiwan nicht angegriffen werde, wie der neue Präsident Chen betonte. In seiner Neujahrsrede 2001 sprach er sogar von einer „wirtschaftlichen und kulturellen Integration“. Auf seinen neuen „Schmusekurs“ gegenüber Beijing reagierten aber sowohl die chinesische Staatsführung als auch seine eigenen Landsleute nur sehr zurückhaltend.

Fakt ist, einen völligen Bruch mit dem Mutterland kann sich Taiwan nicht leisten, da der chinesische Markt zu wichtig ist. Dies gilt vor allem jetzt, da die Konjunktur in den USA, dem wichtigste taiwanesischen Exportmarkt, schwächelt. So bewegen sich Taiwan und die VR China auf wirtschaftlicher Ebene bereits aufeinander zu. Der WTO-Beitritt Chinas und Taiwans dürfte diese Entwicklung beschleunigen. Bereits im März 2001 hieß es aus Taipeh, man sei zu einer Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen nach dem WTO-Beitritt bereit. In Taiwan ist man sich also bewusst, dass nach einem Beitritt viele Restriktionen im Handel mit China fallen und Liberalisierungsschritte gesetzt werden müssen. So will die Kommission für die Angelegenheiten des Festlands das strikte Handelsverbot mit dem Festland lockern. Außerdem sollen die Auflagen für taiwanesische Unternehmen, die Geschäftsinteressen auf dem Festland haben, überprüft werden und mehr Investitionen zugelassen werden. Auch die Einschränkungen, denen chinesisches Engagement in Taiwan unterliegt, sollen überdacht werden. Derzeit darf ein Unternehmen, das sich zu mehr als 20% in der Hand von Festlandschinesen befindet, nur mit Sondergenehmigung in Taiwan tätig werden. In Taiwan setzt sich zunehmend die Meinung durch, dass eine verstärkte wirtschaftliche Verflechtung mit China keine Bedrohung für die taiwanesische Wirtschaft, sondern vielmehr eine Art Sicherheitsgarantie für Taiwan darstellt.

Innenpolitik

Der im März 2001 vom Nationalen Volkskongress verabschiedete 10. Fünf-Jahres-Plan 2001 bis 2005 legt die wirtschaftlichen und politischen Schwerpunkte der nächsten Jahre fest. Durchaus positiv zu bewerten ist, dass die wirtschaftlichen Reformen der abgelaufenen Periode fortgesetzt werden sollen.

Ein zentrales sozialpolitisches Ziel der kommenden fünf Jahre ist die Förderung und Entwicklung der wirtschaftlich schwachen Zentral- und Westprovinzen. Außerdem sollen das Rechtssystem und die soziale Absicherung der Bürger verbessert werden. Ein weiterer großer Brocken, den Ministerpräsident Zhu Rongji angehen will, ist die weit verbreitete Korruption. Die Bestechlichkeit von Staats- und Parteifunktionären kostete den Fiskus im Jahre 2000 geschätzte 3 Milliarden Euro. Außerdem leidet das Image und die Glaubwürdigkeit der KPCH massiv unter der zunehmenden Zahl von Korruptionsfällen, die 2000 im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft angestiegen waren.

Der KPCH selbst steht im Herbst 2002 die größte Personalrochade seit dem Tod des Parteigründers Mao Zedong ins Haus. Eine neue Führungsgeneration wird die jetzige Staats- und Parteiführung ablösen. Jiang Zemin muss sowohl seinen Posten als Generalsekretär der KPCH als auch sein Amt als Staatspräsident räumen. Er wird jedoch als Vorsitzender der einflussreichen Militärkommission weiterhin eine entscheidende Rolle spielen. Auch Li Peng, der zweitwichtigste Mann im Staat, muss seine Funktion als Vorsitzender des Nationalen Volkskongresses niederlegen. Jiang Zemin wird voraussichtlich der jetzige Vizepräsident und stellvertretende Vorsitzende der Zentralen Militärkommission Hu Jintao nachfolgen. Hu gilt als Konsenspolitiker, der bei internationalen Spannungen (z.B. bei der versehentlichen Bombardierung der chinesischen Botschaft in Belgrad während des Kosovo-Krieges) immer den Dialog gesucht hat.

Ungewöhnlich früh sind diese und auch alle anderen Personalentscheidungen bereits ein Dreivierteljahr vor dem Machtwechsel bekanntgegeben worden. Man möchte so nach außen Stabilität und Kontinuität demonstrieren. Dies ist deshalb wichtig, weil die Flügelkämpfe um den Führungsanspruch in der Partei zwischen den Traditionalisten um Jiang Zemin und dem Reformer Zhu Rongji, dem drittwichtigsten Mann in China, in letzter Zeit zu zunehmender Verunsicherung hinsichtlich der künftigen chinesischen Politik geführt hatten.

Allgemein wird der Ruf nach wirtschaftlichen und politischen Reformen immer lauter. Die Reformer, denen die nunmehr erfolgreich abgeschlossenen WTO-Beitrittsverhandlungen mit den USA und der EU zusätzlichen Aufwind geben, gewinnen immer mehr die Oberhand. Zhu schlägt eine Trennung von Politik und Wirtschaft vor. Nur so könne das derzeit hohe Wirtschaftswachstum beibehalten werden. Mit dieser Forderung sägt er an den Grundfesten der Partei. Denn die Kommunisten begründen ihr politisches Monopol damit, dass nur ein starker Staatsapparat die Wirtschaft steuern könne. So könnte ein Rückzug aus der Wirtschaft das gesamte Einparteiensystem ins Wanken bringen.

Allgemein kann erwartet werden, dass die vierte Führungsgeneration den eingeschlagenen Reformkurs beibehalten wird, jedoch gleichzeitig mit einem neuen Selbst- und Nationalbewusstsein auf dem internationalen Parkett auftreten wird.

Wirtschaftspolitik

Wie bereits oben angesprochen, ist eines der Hauptziele des 10. Fünf-Jahres-Planes, das Wirtschaftswachstum konstant bei 7% zu halten und so das chinesische BIP bis 2010 im Vergleich zu 2000 zu verdoppeln. Exakt wären dazu 7,2% durchschnittliches Wirtschaftswachstum notwendig. In der letzten Periode war ein Durchschnitt von 8,3% erreicht worden[11].

Einige Änderungen wird auch der WTO-Beitritt Chinas mit sich bringen. So ist man dabei, die Steuergesetzgebung zu reformieren und die Investitionsbedingungen in Übereinstimmung mit der WTO-Reglementierung zu bringen.

Es wird erwartet, dass durch Zollsenkungen und die Aufhebung bestehender Zutrittsbarrieren für ausländische Unternehmen erhebliche Effizienzgewinne und neue Wachstumsimpulse erzielt werden können.

Aufbau der Infrastruktur :

Zur Förderung von Auslandsinvestitionen hat der Staatsrat im November 2000 ein einheitliches Regelwerk für Investitionsanreize für ausländische Kapitalgeber verabschiedet. Ein zentraler Teil dieser Maßnahmen bezieht sich auf Investitionen im Infrastrukturbereich. Nach den Vorstellungen Beijings soll innerhalb der nächsten Jahre verstärkt auf Betreibermodelle, wie BOT (Built Operate Transfer) oder TOT (Transfer Operate Transfer), zurückgegriffen werden, um Infrastrukturprojekte zu finanzieren. Speziell im Transportsektor will man dahingehend die Initiative ergreifen, wie ein Regierungssprecher bei der letzten China Road Transportation Working Conference im November 2001 betonte.

Entwicklung der Provinze n:

Der Aufbau der Wirtschaft in den Provinzen in Zentral- und Westchina ist das erklärte Ziel der Staatsführung im 10. Fünf-Jahres-Plan.

Laut der chinesischen Regierung zählen zu den Westprovinzen die Landesteile Sichuan, Gansu, Guizhou, Yunnan, Qinghai und Shaanxi, die Stadt Chongqing und die autonomen Provinzen Ningxia, Tibet und Xinjiang. Zusammengenommen ist das die Hälfte der Fläche der VR China, auf der aber nur ein Viertel der Bevölkerung lebt und auf die lediglich 3% der ausländischen Investitionen, die von 1979 bis 1999 in China getätigt wurden, entfielen. Auch das nationale Engagement in diesem Gebiet hält sich in Grenzen, da nur 15% der Bankkredite in den letzten Jahren in diesen Landesteilen vergeben wurden.

Die Einrichtung von sieben sog. Sonderwirtschaftszonen (SEZ; Special Economic Zones) entlang der Südostküste hat die Regionen im Landesinneren einem beträchtlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Küstengebieten ausgesetzt. Zwar sind die Lohn- und Immobilienkosten in den Westprovinzen so niedrig, wie nirgendwo sonst in China, jedoch schrecken ausländische Geldgeber auf Grund der praktisch nicht vorhandenen Infrastruktur und den damit einhergehenden logistischen Problemen vor Investitionen zurück.

Die Regierung hat jedoch ihre Investitionspolitik in den letzten Jahren geändert. Derzeit sind 245 Großprojekte in den Westprovinzen genehmigt (bzw. durchlaufen den Genehmigungsprozess). Für deren Finanzierung sollen auch ausländische Investoren ins Land geholt werden. Der Schwerpunkt des Engagements liegt auf dem Ausbau der Infrastruktur, vor allem im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und des Straßen- und Schienennetzes. Darüber hinaus gilt das Interesse der Regierung, wie auch das von ausländischen Kapitalgebern, der Erschließung der Bodenschätze und Energievorkommen in diesem Raum. So sind die Investitionen in den westlichen Provinzen im Jahr 2000 mit 17,9% deutlich stärker als in Zentralchina (2,7%) und an der Ostküste (6,1%) gestiegen.

Die Provinzen entlang der Ost- und Südküste sind anders als die Westprovinzen wirtschaftlich sehr gut entwickelt und tragen maßgeblich zum beachtlichen Wirtschaftswachstum des Riesenreiches bei. In diesem Gebiet befinden sich auch die Special Economic Zones. Die wirtschaftlich stärkste Provinz ist, nach dem BIP des Jahres 1999, Guangdong im Südosten des Landes, gefolgt von den Ostprovinzen Jiangsu, Shandong und Zhejiang. Die Rangliste der Städte führt überlegen Shanghai vor Beijing und Tianjin an[12]. (Abbildung 7 gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der chinesischen Städte und Provinzen.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung7: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der chinesischen Städte und Provinzen

1.2.4 WTO-Beitritt

China ist seit Anfang 2002 Mitglied der WTO (World Trade Organization). Damit wurde eine 15 Jahre währende Verhandlungsphase endlich beendet und ein neues Kapitel in den Wirtschaftsbeziehungen Chinas zum Rest der Welt eingeläutet. Allerdings ist die Euphorie über den Beitritt im Land nicht uneingeschränkt. Während die Privatwirtschaft und ausländische Unternehmen in China dem Beitritt und der damit verbundenen Öffnung des chinesischen Marktes nahezu entgegenfiebern, fürchtet vor allem die wenig effiziente staatliche Wirtschaft die zu erwartende ausländische Konkurrenz.

Auswirkungen des Beitritts Chinas zur Welthandelsorganisation (WTO)

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen hat China einige wichtige Zugeständnisse an die Welthandelsorganisation gemacht, wodurch sich die Situation ausländischer Firmen und Investoren auf dem chinesischen Markt verbessern dürfte. Dazu gehören:

- Eine schrittweise Senkung der Einfuhrzölle und das Anwenden internationaler Standards bei Importlizenzierungen,
- Verbesserter Schutz von geistigem Eigentum und Verbesserungen beim Markenschutz,
- Anwendung von internationalen Standards bei Projektfinanzierungen.

Diese Zugeständnisse sollen maßgeblich dazu beitragen, das Risiko von Projekten in China zu senken. Außerdem erwartet man ein Ansteigen der Investitionen von Ausländern in der Volksrepublik sowie vermehrten Handel mit anderen Staaten.

China hat im Zuge der bilateralen Verhandlungen mit den einzelnen WTO-Mitgliedsstaaten verschiedene Zugeständnisse bei den Einfuhrzöllen gemacht. Die Regelung ist nun so, dass der niedrigste bilateral vereinbarte Tarif für alle WTO-Staaten Gültigkeit haben wird. Allerdings ist anzumerken, dass die Zollsenkungen schrittweise, über einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt werden. Generell ist es so, dass die Implementierung der neuen WTO-konformen Regelungen einige Jahre dauern dürfte.

1.2.5 Das politische System

China hat seit der Gründung der Volksrepublik am 1. Oktober 1949 ein Einparteiensystem, in dem die Chinese Communist Party (KPCH; Kommunistische Partei China) die gesamte Macht in sich vereint.

Das politische System und die zentrale Planwirtschaft haben einen riesigen, schier unüberschaubaren Staatsapparat mit sich gebracht. Um der teils unklaren Kompetenzverteilung und Ineffizienzen im System zu begegnen, wurde bereits vor einigen Jahren mit der Reformierung der bestehenden Strukturen begonnen. Seit 1998 wurde eine Reihe von Reformen mit dem Ziel durchgeführt, den Staatsapparat zu verkleinern und eine Trennung zwischen staatlichen Institutionen und staatlicher Wirtschaft zu erreichen[13].

Obwohl die Strukturen der Kommunistischen Partei und des Staates rein formal voneinander getrennt sind, gibt es doch zum Teil erhebliche personelle Überschneidungen in den Entscheidungsgremien auf Staats- und Parteiebene.

China ist eher zentralistisch als föderalistisch organisiert. Das Staatswesen in China ist sehr hierarchisch aufgebaut und regional gegliedert. Der Zentralregierung in Beijing unterstehen 22 Provinzen, fünf autonome Gebiete, vier „regierungsnahe Städte“ (Beijing, Shanghai, Tianjing und Chongqing) sowie zwei Sonderverwaltungszonen (Hong Kong und Macao). Auf der nächsten Hierarchieebene liegen 175 Bezirke und darunter über 2000 Kreise. Parallel dazu verläuft die Organisationsstruktur der kommunistischen Partei.

Der nationale Volksrat (National Peoples Congress; NPC) ist das höchste Entscheidungsgremium. Er setzt sich aus den gewählten Abgeordneten aller Landesteile zusammen. Der Volksrat muss über Gesetzesanträge des Staatsrates entscheiden und diese genehmigen. Nach der Verfassung hat der nationale Volkskongress zwei Aufgaben. Erstens entscheidet er, als Chinas höchste gesetzgebende Instanz, über Gesetze und Gesetzesänderungen und setzt diese in Kraft (einschließlich der Verfassung). Und zweitens hat er als höchstes rechtsstaatliches Gremium die Aufgabe, Personen auf die wichtigsten Stellen zu entsenden bzw. von dort abzuberufen (den Präsidenten und den Vizepräsidenten des nationalen Volkskongresses, den Premier und die Vizepremiers des Staatsrates, den Präsidenten des obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt).

Die höchste Exekutive in China ist der Staatsrat (State Council). Er besteht aus 29 Ministerien und staatlichen Kommissionen und rund 17.000 Angestellten. Der Staatsrat ist eng mit der KPCH verbunden. Er wird vom nationalen Volkskongress bestellt und setzt sich aus einem Premierminister, vier Vizepremiers, dem Generalsekretär und fünf Staatskanzlern zusammen.

1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen in der VR China

1.3.1 Einleitung

Obwohl sich die chinesische[14] Regierung in den letzten Jahren sichtlich darum bemüht, die Investitionsbedingungen im Land zu verbessern und so ausländisches Kapital anzuziehen, bleibt die Gesetzeslage, zumindest in Hinsicht auf Projektfinanzierungen[15], weiterhin oft unklar.

Dabei beschränken sich die bestehenden Verordnungen großteils darauf, den Rechtsschutz der chinesischen Seite zu erhöhen und die größtmögliche Kontrolle über den Bereich der Projektfinanzierung zu behalten. So dürfen keine Garantien von chinesischen Banken oder staatlichen Institutionen hinsichtlich der Projektperformance abgegeben werden. Außerdem ist der Gesetzgeber sehr darauf bedacht, dass chinesische Projektpartner keine Finanzmittel, die nicht direkt durch das Projekt erwirtschaftet werden, zur Finanzierung von Vorhaben verwenden. Alle Projektfinanzierungen müssen einen aufwendigen Genehmigungsprozess durchlaufen und bedürfen der Zustimmung sowohl der staatlichen Planungskommission (SDPC; State Development Planning Commission) als auch der SAFE (State Administration for Foreign Exchange)[16].

1.3.2 Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen

Markenschutz/Schutz von geistigem Eigentum

Obwohl in China eine Verbesserung der Situation beim Markenschutz bzw. dem Schutz geistigen Eigentums sichtbar wird, sind das Fälschen von Handelsmarken und das Nachbauen patentgeschützter Technologie nach wie vor an der Tagesordnung. Nicht zuletzt wegen des internationalen Drucks im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur WTO wird in China bereits einiges gegen den Diebstahl geistigen Eigentums getan. Allerdings muss gesagt werden, dass die Maßnahmen der Regierung oft nur an der Oberfläche erfolgreich sind und es noch Jahre dauern wird, bis ein verlässlicher Markenschutz in China gewährleistet werden kann.

Patentanmeldungen von ausländischen Firmen müssen beim nationalen Patentamt des China Council for the Promotion of International Affairs oder der Shanghai Intellectual Property Administration eingereicht werden. Alle Anträge werden innerhalb von 18 Monaten nach Antragsstellung veröffentlicht.

In China sind Handelsmarken für 10 Jahre ab dem Genehmigungsdatum gültig und können dann jeweils für weitere 10 Jahre verlängert werden. Beantragt werden müssen Handelsmarken von Ausländern bei der Industrie- und Handelsvereinigung (State Administration of Industry and Commerce).

Staatliche Preisfestsetzung

Da Preise bei öffentlichen Versorgungsleistungen (U-Bahn-Tickets, Maut bei Autobahnen, Stromabgabepreise usw.) immer noch stark reglementiert sind, ist die Festsetzung des Preisniveaus ein äußerst heikles Thema bei den Vertragsverhandlungen zwischen den staatlichen chinesischen Stellen und der Projektgesellschaft. Außerdem müssen auch Preisänderungen während der Konzessionsperiode erst von staatlicher Seite genehmigt werden. Wenn möglich sollte daher eine Preisspanne, innerhalb derer sich der Abgabepreis bewegen darf, vereinbart werden. Außerdem müssen Preise immer in Landeswährung kalkuliert werden. Dies kann bei Kursschwankungen problematisch werden, wenn Devisenkredite in ausländischer Währung zurückgezahlt werden müssen.

Staatliche Preisfestsetzung bedeutet für den Projektbetreiber außerdem, ein Risiko zu tragen, dass von einer anderen Partei mit unterschiedlicher Interessenslage kontrolliert wird.

Lange Vorlaufzeiten

Infrastrukturprojekte in der VR China haben gemeinhin eine sehr lange Vorlaufzeit. Von den langfristigen Planungen für Versorgungsleistungen der Zentralregierung werden die Entwicklungspläne auf Provinzebene abgeleitet und Projekte konkretisiert. Dabei können zwischen staatlicher Planung und tatsächlicher Nachfrageentwicklung beträchtliche Diskrepanzen entstehen. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Zeitspanne zwischen der Planung und der Umsetzung auf Grund der komplexen Entscheidungsfindung meist recht groß ist.

In Beijing ist man sich dieses Problems bewusst und so hat die Regierung beispielsweise für BOT-Projekte eine schnelle Abwicklung der Vertragsverhandlungen und des Genehmigungsprozesses zugesichert[17].

Zugeständnisse an ausländische Investoren

Obwohl es der Regierung in China bisher nicht gelungen ist, eine ausgereifte Rechtsgrundlage für BOT zu schaffen, sind doch einige wichtige Änderungen im chinesischen Recht auf das Bemühen Beijings um ausländisches Engagement mittels BOT zurückzuführen.

Internationale Ausschreibung

Alle Projekte, die mittels Projektfinanzierung realisiert werden sollen, müssen mittels einer von der SDPC überwachten Ausschreibung vergeben werden. Die geltenden Bestimmungen sagen jedoch nichts über den Fall von direkten Verhandlungen zwischen den Parteien aus und legen damit die Vermutung nahe, dass die Regierung versucht, mit den bestehenden Regelungen bessere Kontrolle über den Bereich der Projektfinanzierung und den Devisenfluss zu behalten.

Kompensationszahlungen

Im Falle massiver Verluste der Projektgesellschaft, verursacht durch eine Änderung der chinesischen Gesetzeslage während der Konzessionsperiode, sichert der Gesetzgeber dem Investor Kompensationszahlungen zu. Außerdem können vertraglich festgelegte Zahlungen für den Fall der vorzeitigen Konzessionsauflösung seitens der Regierung vereinbart werden.[18].

Rechtliche Regelungen für Projektfinanzierungsvorhaben

In China gibt es hauptsächlich zwei Bestimmungen, die sich auf Projektfinanzierung im Allgemeinen beziehen. „The Administration of Project Financing Outside China Tentative Procedures[19] “ beinhaltet alle bestehenden Bestimmungen betreffend Projektfinanzierungen in der VR China. „The Administration of Borrowing of International Commercial Loans by Domestic Organizations Procedures[20] “ bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Projektfinanzierungen im Hinblick auf Auslandsfinanzierungen.

In den Bestimmungen wird Projektfinanzierung als „… Finanzierungsmethode, bei der ausländisches Kapital für ein Projekt in China ausgeliehen wird und die Schuldentilgung alleine aus den Projekt-Cash-Flows und dem Vermögen der Projektgesellschaft erbracht wird …“ beschrieben. Merkmale einer Projektfinanzierung sind demnach:

- Den Schuldnern stehen keine Finanzmittel außerhalb des Projektes (Projekt-Cashflows und Vermögen der Projektgesellschaft) zur Verfügung.
- Heimische (chinesische) Projektbeteiligte können Garantieleistungen in Hinblick auf die Schuldentilgung nur im Rahmen der zu erwartenden Projekt-Cashflows und des Vermögens der Projektgesellschaft abgeben.
- Es dürfen keine weiteren finanziellen Garantien von chinesischen Projektbeteiligten abgegeben werden.

Auch wenn die Frage der Garantieleistungen eine Einschränkung der Möglichkeiten zur Umsetzung des Risk-sharing-Prinzips bedeutet, ist die Möglichkeit einer breiten Risikoverteilung bei Infrastrukturprojekten in China durchaus gegeben. Für nähere Erläuterungen wird auf den Punkt 1.2.2.2 Risk Sharing verwiesen.

Weitere Bestimmungen und Gesetze, die Einfluss auf Projektfinanzierungen in China haben, sind:

- The PRC Security Law, welches sich mit der Besicherung von Krediten befasst.
- The BOT Circular, der sich speziell mit BOT-Finanzierungen befasst.
- The Economic Contract Law, welches Vertragsbeziehungen zwischen chinesischen und ausländischen Rechtspersönlichkeiten regelt. Hierin wird festgelegt, dass jeder Vertrag, der eine chinesische Partei miteinbezieht, auf chinesischem Recht beruhen muss. Allerdings kann die Schiedsgerichtsbarkeit frei vereinbart werden (beispielsweise Singapur, Hong Kong oder Stockholm).

Rechtssicherheit

Unzulängliches Rechtssystem und Korruption[21]

Eine Projektfinanzierung ist ein Netzwerk von Verträgen, welches die Vertragsparteien an das Projekt bindet. Die Rechtsgültigkeit dieser Verträge ist zu einem großen Maße von der geltenden Gesetzeslage im Gastland abhängig.

In China, wie auch in anderen südostasiatischen Staaten, existiert bis dato keine zufriedenstellende gesetzliche Grundlage für Projektfinanzierungen bzw. zur Handhabung und Durchsetzung der diesbezüglichen Verträge.

In China gibt es beispielsweise bis heute noch kein endgültiges BOT-Gesetz, sondern nur einen vorläufigen Gesetzesentwurf.

Außerdem kann es auf Grund von unklaren Kompetenzverteilungen innerhalb des chinesischen Staatsapparats zu Unklarheiten über die Zuständigkeit von Behörden kommen. Oft müssen zahlreiche Instanzen durchlaufen werden, um z.B. eine Genehmigung zu erhalten. Dabei vergrößert die hohe Zahl an staatlichen Stellen, die bei einer Projektfinanzierung involviert sind, die Wahrscheinlichkeit von Interessenkonflikten mit der Projektgesellschaft, aber auch zwischen den einzelnen Stellen.

Zwar beseitigt die von der Zentralregierung vorgeschlagene Dezentralisierung von Vertragsverhandlungen auf Provinzebene eine Stufe der Bürokratie, aber andererseits muss dadurch die Projektgesellschaft eine Bewertung hinsichtlich der projektrelevanten Kriterien (finanzielle Lage, Kompetenzen und Kompetenzverteilung) der lokalen Stellen und Behörden vornehmen. Dies ist eine Aufgabe, die sich in der Praxis sehr schwierig gestalten kann[22].

Die weit verbreitete Korruption stellt ein nicht unerhebliches Problem bei Projekten in China dar. Durch die entscheidende Rolle, welche die Regierung bei der Vergabe von Projekten und Konzessionen an Betreiber spielt und auf Grund der für Außenstehende meist nicht nachvollziehbaren Entscheidungsfindung bzw. Entscheidungskriterien bei der Vergabe, wird dieser Umstand zusätzlich verschlimmert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass bestehendes Recht oft gegen ausländische Firmen ausgerichtet ist bzw. dass Gesetze zu Ungunsten von ausländischen Firmen ausgelegt werden.

Eine Studie der Deutschen Handelskammer Shanghai aus dem Jahre 2001 zeichnet folgendes Bild der Situation von deutschen Unternehmen in China:

- Danach gaben über drei Viertel (75,5%[23]) der befragten Unternehmen an, dass ihre Geschäftsaktivitäten durch nicht zollbedingte Handelsbarrieren in ungerechtfertigtem Umfang behindert würden. Gleichzeitig erhoffen sich jedoch ebensoviele (77,5%), dass sich die Situation nach dem WTO-Beitritt verbessern wird.
- In puncto Gesetzeslage bzw. Rechtsunsicherheit kann zusammengefasst folgendes gesagt werden: Über die Hälfte (54%) der Befragten gab an, dass verbindliche Regelungen nicht landesweit angewandt werden und dass dies zu Nachteilen für das Unternehmen führe. Für knapp 60% sind häufige Gesetzesänderungen, die zu kurzfristig bekannt gegeben werden, ein Problem. Außerdem würden bestehende Gesetze nicht effizient genug implementiert und durchgesetzt (62,4%; zutreffend oder teilweise zutreffend).
- Auf die Frage, ob es unfaire Wettbewerbsverzerrung durch den chinesischen Staat zu Gunsten der heimischen Unternehmen gebe, antworteten 38,6% mit Ja.
- Gefragt nach den Bedingungen bei öffentlichen Ausschreibungen, gaben gut ein Drittel (36,5%) der Befragten an, benachteiligt zu werden. Fast genau so viele (33,6%) jedoch waren der Meinung, dass dies nicht zutreffe.

Schiedsgerichtsbarkeit

Die Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen bleibt in China sehr schwierig. Seit kurzem gibt es deshalb die CIETAC[24] (China International and Trade Arbitration), die bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen Joint-Ventures oder WFOE beteiligt sind, als Schlichtungsstelle eingeschaltet werden kann.

Das gewöhnliche Verfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen in China ist sehr langwierig und lückenhaft. Viele ausländische Unternehmen in China haben hohe Außenstände gegenüber chinesischen Partnern, ohne sich Hoffnung auf eine gerichtliche Durchsetzung ihrer Forderungen machen zu dürfen[25].

Zollsystem

Importbestimmungen

Eines der häufigsten Probleme ausländischer Firmen, die in China tätig werden wollen, ist das Fehlen von klaren und einheitlichen Gesetzen und Durchführungsbestimmungen beim Import von Waren, Teilen und Materialien für die Umsetzung eines Projektes. Diese Probleme spiegeln teilweise die unklare Kompetenzverteilung innerhalb des chinesischen Staatsapparates wider. So agieren die lokalen Stellen oftmals eigenmächtig und folgen nicht den gesetzlichen Vorgaben aus Beijing. Auch Entscheidungsprozesse sind oft undurchsichtig und nur schwer nachzuvollziehen bzw. nachzuprüfen. Solche Geschäftspraktiken erzeugen eine gewisse Rechtsunsicherheit und wirken sich negativ auf das Projektrisiko einzelner Vorhaben aus.

Hohe Importzölle waren bisher einer der Gründe für erhöhte Finanzierungskosten bei Projektfinanzierungen in China. Für Komponenten und Ausstattung in der Schwerindustrie liegen die Tarife zwischen 12% und 20%. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Einfuhrzölle nach dem WTO-Beitritt Chinas langsam gesenkt werden.

Die Importkosten werden außerdem durch die Mehrwertsteuer von 17% in die Höhe geschraubt. Wobei hier anzumerken ist, dass sowohl Importzölle als auch die Mehrwertsteuer nicht immer gleich angewendet werden und bei bevorzugten Unternehmen mitunter auch niedriger ausfallen können. Es gibt weiterhin zahlreiche Zollbefreiungen für Projektgesellschaften mit Projekten im Infrastrukturbereich, wie z.B. im öffentlichen Personennahverkehr.

Eine Befreiung von den Importzöllen kann auch erreicht werden, indem man beispielsweise Maschinen in Teile zerlegt einführt und diese dann mit Hilfe chinesischer Arbeitskräfte zusammensetzt. Da so Arbeitsplätze geschaffen werden, zeigen sich die Behörden gerne zu Kompromissen bereit.

Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, Güter über die SEZ (Special Economic Zones), die offenen Küstenstädte oder sonstige wirtschaftliche Sonderzonen ins Land zu holen, da diese Gebieten oftmals niedrigere Zölle oder Zollbefreiungen in Aussicht stellen.

1.3.3 Devisenrecht und Finanzierung

Die Verwendung von Fremdwährung in der VR China unterliegt einer Reihe von Beschränkungen. Die nationale Währung (Renminbi; abgekürzt RMB) gilt als teilkonvertibel. Inländische Geschäfte müssen grundsätzlich auf RMB lauten. In Transaktionen mit ausländischen Partnern muss eine ausländische Währung verwendet werden. Unter die devisenrechtlichen Bestimmungen fallen auch Sicherheiten zur Absicherung von Fremdwährungsverbindlichkeiten und die Zahlungen durch Akkreditiv (Letter of Credit).

Der Zahlungsverkehr

Es ist zu beachten, dass alle geschäftlichen Transaktionen von Devisen und Valuten, also ausländischen Währungen, in China der Genehmigung durch die State Administration of Exchange Control (SAEC) bedürfen.

Die Genehmigung einer Transaktion wird meist durch ein Akkreditiv der Bank of China bestätigt. Zahlungen auf Grundlage dieser Akkreditive erfolgen in der Regel erst nach Erhalt aller Dokumente, was einige Wochen dauern kann.

Die chinesischen Käufer sind meist gut vertraut mit der Anwendung von Akkreditiven sowie von anderen internationalen Exportfinanzierungsmechanismen und verlangen zur eigenen Absicherung oft eine Kreditverpflichtung (“stand by letter of credit“) von der Hausbank des Exporteurs zum Zeitpunkt der ersten Abschlagszahlung. Die Raten für Abschlagszahlungen von größeren Anlagen oder Technologie-Exporten aus dem Ausland betragen gewöhnlich zwischen 15% und 25%. Bis zu 75% des Kaufpreises werden bei Lieferung beglichen.

Ausländische Firmen, die Geschäftsverbindungen mit China unterhalten, weisen immer wieder darauf hin, dass sowohl staatliche als auch private chinesische Partner üblicherweise eher nachlässig sind, wenn es um die pünktliche Bezahlung bzw. die Zahlung entsprechend der Vertragsmodalitäten geht.

Kredite

Die Finanzierung durch Kredite ist nur im Rahmen der genehmigten Gesamtinvestitionssumme für das Projekt zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Darlehen von einer Bank oder von Gesellschaftern vergeben werden.

Fremdwährungsdarlehen müssen von der SAFE genehmigt werden. Von der Genehmigungspflicht betroffen sind alle Devisenkredite von ausländischen Banken oder sonstigen Darlehensgebern, sowie sämtliche RMB-Darlehen von inländischen Kreditinstituten und Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute in China.

1.3.4 Rahmenbedingungen für zusätzliche Sicherheiten bei Projektfinanzierungen

Neben den erwarteten Projekt-Cashflows, die den Kreditgebern als primäre Kreditabsicherung dienen, werden bei Projektfinanzierungen je nach Risikobewertung des Projektes zusätzliche Sicherheiten verlangt.

Bei Finanzierungskonzepten, die ausländische Geldgeber miteinbeziehen, sind in China nur drei Arten von Sicherheiten erlaubt: Garantie, Hypothek und Pfand.

Hypothek

Im Falle der Projektierung von Liegenschaften stellen Hypotheken auf das Vermögen der Projektgesellschaft die beste Besicherungsart für Kreditgeber dar. Bei der Finanzierung von anderen Arten von Infrastruktur kann diese Möglichkeit zur Kreditbesicherung dazu verwendet werden, eine dritte Partei daran zu hindern, das Eigentum an der Projektanlage zu übernehmen.

Im Allgemeinen stellt die Überschreibung des Anlage- und Umlaufvermögens der Projektgesellschaft nur einen begrenzten Wert für die Kreditgeber dar. Dies hat den einfachen Grund, dass die Geldgeber in der Regel nicht

über das notwendige Know-how oder die Konzession verfügen, um die Anlage zu betreiben und so Cashflows zu generieren.

In China ergibt sich zusätzlich ein Problem aus der Rechtslage. An Grund und Boden kann kein Eigentum erworben werden. Es werden lediglich Landnutzungsrechte für einen bestimmten Zeitraum (maximal 50 Jahre für wirtschaftliche Zwecke) eingeräumt. Nach dem Ablauf dieser Frist gehen die Eigentumsrechte an der Liegenschaft samt darauf befindlichen Gebäuden an den Staat zurück.

Garantie

Im westlichen Gesetzeskontext wird unter Garantie meist eine Zahlungsgarantie, also das Versprechen einer Partei im Bedarfsfall die Schulden einer anderen zu übernehmen, verstanden. Bei Projektfinanzierungen wird auch der Terminus der Performancegarantie häufig verwendet, also die Garantie einer Leistungserbringung.

Im chinesischen Recht gibt es lediglich Garantien betreffend der Schuldendienstleistung und keine Performancegarantien. Generell ist es staatlichen Stellen in China nicht erlaubt, Garantien für ausländische Geldgeber in Hinblick auf Schuldentilgung abzugeben. Eine Ausnahme stellen Kredite von Regierungen anderer Staaten und internationalen Finanzinstitutionen dar, die bei Infrastrukturprojekten Verwendung finden (Transportwesen, Energiesektor usw.). Bei Infrastrukturprojekten wird eine Ausnahme gemacht, da solche Projekte aus sich heraus oft nur einen begrenzten Projekt-Cashflow realisieren können und außerdem dem nationalen Interesse dienen.

Das Besicherungsgesetz der VR China (The Security Law of China) verbietet Provinzregierungen die Absicherung von Projektrisiken mittels Garantieleistungen. Da diese Regelung das Risiko der Projektgesellschaft erheblich erhöht, werden zum teilweisen Ausgleich in den meisten Fällen sog. „comfort letters“ mit den Provinzregierungen unterzeichnet. Solche Vereinbarungen begründen jedoch keinen Rechtsanspruch und sind im Bedarfsfall oft unzureichend[26]. So bleibt das Fehlen von staatlichen Garantieleistungen eines der größten Hindernisse bei der Absicherung von Projektfinanzierungen in China.

Während diese Umstände klar das wahrgenommene Risiko bei Projektfinanzierungen in China erhöhen, schließen sie weder eine Privatisierung von öffentlicher Infrastruktur, noch ein Engagement ausländischer Investoren bei Infrastrukturprojekten aus. Allerdings zieht ein erhöhtes Projektrisiko auch höhere Finanzierungskosten (Risikoaufschlag) mit sich. Durch das ohnehin beschränkte Gewinnpotential bei Projekten im Bereich von öffentlichen Versorgungsleistungen wird die Realisierbarkeit von Projekten so derzeit stark beschränkt.

Aus Sicht der chinesischen Regierung werden die Maßnahmen damit gerechtfertigt, dass so nur Projekte gewählt werden, die wirklich erfolgversprechend sind. Außerdem dienten die Maßnahmen der Sicherheit der Bevölkerung, die nicht den Bankrott von fehlgeschlagenen Projekten zu tragen habe[27].

Pfand

Pfandrechte beziehen sich auf bewegliche Vermögensgegenstände und vertragliche Rechte einer Projektgesellschaft. Pfandrechte begründen ein dingliches Eigentumsrecht - im Gegensatz zu Garantien, die ein schuldenrechtliches Anspruchsrecht begründen.

Eine Garantieleistung kann folglich nur von der Partei eingefordert werden, mit welcher der Anspruch vertraglich vereinbart wurde. Bei Besitzrechtsansprüchen, wie im Falle einer Verpfändung, kann der Anspruch von auch von jeder anderen Partei geltend gemacht werden.

Dies erhöht die Möglichkeit der Geldgeber im Bedarfsfall die Sicherheit zu Geld zu machen. Pfandrechte als Kreditsicherheiten wirken sich daher allgemein positiv in der Risikobewertung aus.

1.3.5 Steuerliche Rahmenbedingungen bei Projektfinanzierungen

Im Folgenden werden das chinesische Steuersystem sowie die für Projektgesellschaften relevanten Bestimmungen und Steuern dargestellt.

Steuersystem

Die Steuerverwaltung in China (Abb. 8) ist in drei Ebenen gegliedert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung8: Übersicht über die chinesische Steuerverwaltung

Rechnungslegung und steuerliches Verfahren

Die Rechnungslegungsvorschriften bei privaten Firmen entsprechen in den Grundzügen denen westlicher Länder. Die rechtliche Grundlage sind die Ausführungsvorschriften zum Körperschaftssteuergesetz für FIEs (Foreign Invested Enterprises).

Die wichtigsten Punkte zur Rechnungslegung sind:

- Es ist anerkannt, dass die Rechnungslegung für steuerliche Zwecke von derjenigen für handelsrechtliche Zwecke abweichen kann.
- Nach Erhalt der Business License muss das FIE innerhalb von 30 Tagen bei der örtlichen Steuerbehörde gemeldet werden.
- Jedes Unternehmen ist verpflichtet Bücher entsprechend der geltenden Vorschriften zu führen.
- Der von den Finanzbehörden vorgegebene Kontenplan muss eingehalten werden.
- Die Vorgaben für den Geschäftsbericht (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) müssen eingehalten werden. Der Geschäftsbericht muss von einem chinesischen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
- Die Buchführung muss auf Originalbelegen basieren und die Belege sind mindestens 15 Jahre aufzubewahren.
- Die Bücher sind grundsätzlich in Landeswährung (RMB) und in der Landessprache zu führen. Mit Genehmigung ist auch eine zweisprachige Buchführung zugelassen.
- Das Rechnungsjahr entspricht dem gregorianischen Kalenderjahr. Eine Abweichung davon wird nur in Einzelfällen genehmigt.
- WFOEs (Wholy Foeign Owned Enterprises) müssen 10% des Gewinns einer gesetzlichen Rücklage zuführen, bis diese 50% des Stammkapitals erreicht. Auch JVs (Joint-Ventures) müssen eine solche Rücklage bilden, wenn auch in geringerer Höhe. Die Bildung von sog. Unternehmensentwicklungsfonds und Arbeitnehmersozialfonds ist hingegen weitestgehend freiwillig.
- Vierteljährlich ist eine vorläufige Steuererklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung ist eine Abschlagszahlung von 25% der für das laufende Geschäftsjahr geschätzten Körperschaftsteuer zu leisten.

Körperschaftsteuer

Steuersatz: FIEs unterliegen einer Körperschaftsteuer von 33% ihres Welteinkommens. Sie setzt sich aus einer 30%igen nationalen und einer 3%igen lokalen Körperschaftsteuer zusammen.

Gewinnermittlung: Die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens erfolgt grundsätzlich auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich der Nebenkosten. Zulässige Bewertungsverfahren für Umlaufvermögen sind FIFO, LIFO und das gewogene oder das gleitende Durchschnittsverfahren. Immaterielles Anlagevermögen ist ebenfalls mit den historischen Kosten zu aktivieren.

Abschreibung von Anlagevermögen: Abschreibungen sind grundsätzlich nach der linearen Methode vorzunehmen. Die Abschreibungszeiträume sind wie folgt (Abb. 9):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung9: Abschreibungszeiträume für Anlagevermögen

Verlustvortrag: Ein Verlustvortrag ist innerhalb von 5 Jahren möglich, wohingegen ein Verlustrücktrag nicht vorgesehen ist[28].

Steueranreize für Infrastrukturprojekte[29]

Man bedient sich der gerade bei Infrastrukturprojekten weit verbreiteten Methode von Steuerferien, um Investitionen attraktiver werden zu lassen. Normalerweise werden FIEs mit einer Körperschaftssteuer von 30% und einer lokalen Körperschaftssteuer von 3% bedacht. Unternehmen die an Infrastrukturprojekten beteiligt sind, kommen in den Genuss von zahlreichen Steuerbefreiungen. Die hinsichtlich von Verkehrsinfrastrukturprojekten Relevanten sind:

1. Eine Halbierung der Körperschaftssteuer auf 15% für FIEs, die an Projekten im Energie- oder Transportsektor oder an anderen Projekten, die in einer „costal open economic zone“, einer „special economic zone“, einem „economic and technological development area“ oder in einem weiteren vom Staatsrat dafür ausgewiesenen Gebiet liegen, beteiligt sind.
2. FIEs, die an Projekten im Zusammenhang mit Bahnanlagen, Flughäfen, Autobahnen, Kraftwerken usw. bzw. an Projekten im Stadtteil Pudong in Shanghai mit einer Laufzeit von 15 oder mehr Jahren beteiligt sind, werden in den ersten fünf Gewinnjahren von der Körperschaftssteuer befreit. Außerdem wird eine 50%ige Reduktion der Körperschaftssteuer für die darauffolgenden 5 Jahre gewährt.
3. Volle Einfuhrzollbefreiung auf Maschinen, Ausrüstung und Rohstoffe für FIEs, die Projekte im Infrastrukturbereich durchführen.
4. Eine Steuerrückzahlung von 40% für FIEs, die ihre Gewinne in Infrastrukturprojekte in der VR China reinvestieren.

1.3.6 Rechtsform der Projektgesellschaft

Es gibt verschiedene Möglichkeiten[30] für ausländische Unternehmen und Privatpersonen in der VR China investiv tätig zu werden. Die Voraussetzung, um sich auf dem chinesische Markt zu engagieren, ist, dass das Projekt in einen geförderten oder erlaubten Wirtschaftsbereich fällt, wie sie taxativ im “Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue” aufgelistet sind.

Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Transport sind in diesem Katalog ausdrücklich als erwünscht erwähnt[31]. Außerdem gibt es für Infrastrukturinvestitionen allgemein und für Transportunternehmen im Speziellen Sonderregelungen und extra Investitionsanreize.

Die im Zusammenhang mit Projektfinanzierung relevanten Formen zur Gründung einer Projektgesellschaft sind:

- Die Gründung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft (WFOE)
- Die Gründung eines Equity-Jonint-Ventures (EJV)
- Die Gründung von Cooperative-Joint-Ventures bzw. einer Construction Cooperation, einer Unterart des CJV.

Der weitaus größte Teil ausländischer Investitionen fließt in solche Foreign Invested Enterprises (FIEs). Eine Beteiligung an existierenden privaten oder verstaatlichten Betrieben ist eher die Ausnahme. Problembereiche sind vor allem durch staatliche Beschäftigungspolitik aufgeblähte Belegschaften, unklare Vermögensverhältnisse und veraltete Produktionsanlagen.

Die gesetzlichen Bestimmungen über Gründung, Tätigkeit und Liquidation von Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung sind in einem eigenen Teilbereich des chinesischen Gesellschaftsrechts geregelt.

Rechtliche Bestimmungen

Um den Wirtschaftsstandort China für ausländische Investoren attraktiver zu machen, wurden mit Jahreswechsel 1997/98 drei wichtige Rechtsakte erlassen:

- Dokument des State Council Guofa [1997] No. 37 “Notes of the State Council on Adjustment of the Policy for Tax Collection of Imported Equipment” (“Dokument Nr. 37”);
- Dokument No. 7 der State Planning Commission, State Economic and Trade Commission und des Ministry of Foreign Trade and Economic Cooperation zur Neufassung des “Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue” (“Guidance Catalogue 1998”);
- Die sog. „Rote Liste: PRC Customs “Catalogue of Import Commodities not exempt from Tax for Foreign Investment Projects”.

Dokument Nr. 37

Eine Foreign Invested Enterprise (FIE) kann Ausrüstungsgegenstände im Rahmen der Gesamtinvestitionssumme des Projekts („total amount of investment“) importabgabenbefreit in die VR China einführen. Diese Regelung gilt für FIEs, die nach dem 1. Januar 1998 genehmigt worden sind und deren Vorhaben in die Kategorien „encouraged“ (gefördert) oder „limited B“ (erlaubt) des Investitionslenkungskataloges von 1998 fällt und deren geplantes Investitionsprojekt einen Technologietransfer beinhaltet. Ob ein Projekt die Voraussetzungen erfüllt, wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde im Zuge der Genehmigung der Durchführbarkeitsstudie entschieden.

Eine solche Abgabenbefreiung ist ebenfalls für Ausrüstungsgegenstände gültig, die im Rahmen der Projektdurchführung benötigt bzw. genutzt und durch Kredite ausländischer Regierungen oder internationaler Finanzorganisationen finanziert werden. Dies gilt auch für Ausrüstungsgegenstände, die vom ausländischen Partner im Rahmen eines Veredelungsverkehrs zur Verfügung gestellt werden ohne dass ein Kaufpreis bezahlt wird. Ebenfalls von Einfuhrabgaben befreit ist erforderliche Technologie, die im Zusammenhang mit Ausrüstungsgegenständen eingeführt wird.

Der Investitionslenkungskatalog

Die Zulässigkeit einer ausländischen Direktinvestition im Rahmen einer FIE richtet sich nach dem Wirtschaftssektor, in den das Projekt fällt, der angestrebten Beteiligungshöhe und schließlich dem Ort, an dem die Gesellschaft ihren Sitz haben soll.

Die Unterteilung nach Sektoren erfolgt in “Encouraged Projects”, “Restricted Projects Type A”, “Restricted Projects Type B” und “Prohibited Projects” sowie den nicht ausdrücklich vom Guidance Catalogue erwähnten (sonstigen) Projekten, die der Kategorie “Permitted” zugeordnet werden.

Im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur Welthandelsorganisation (WTO) hat sich die chinesische Seite in den bilateralen Handelsabkommen zu einer weitreichenden Öffnung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen bereit erklärt. Dementsprechend wird auch der Guidance Cataloge überarbeitet oder durch andere ausländische Direktinvestitionen lenkende Mechanismen ersetzt werden müssen.

Die Rote Liste

Hierin sind 20 Positionen erfasst, die nicht steuerbefreit sind. Die aufgelisteten Gegenstände können nach Ansicht des Gesetzgebers auch in China erworben und sollen daher nicht importiert werden. Betroffen sind vor allem elektrische und elektronische Geräte, wie Fernseher oder Kameras. Baustoffe, Maschinen und Anlagenkomponenten, die zur Errichtung eines Unternehmens benötigt werden, sind nicht enthalten.

Zuständige Behörden

Generell sind die Kompetenzverteilungen bei Genehmigungsverfahren zur Gründung einer FIE nicht einheitlich geregelt und hängen von der Investitionssumme (einschließlich den Projektkrediten), dem Wirtschaftsbereich und der angestrebten Investitionsform ab.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen[32]:

- Genehmigung des Projektvorschlages: Diese Aufgabe fällt, in Abhängigkeit von der Höhe des Investitionsvolumens, in den Zuständigkeitsbereich der Planungsbehörden auf Kommunal- oder Stadtebene bzw. bei Investitionen über 100 Mio. US$ in den des Staatsrates.
- Genehmigung zur Unternehmensgründung: Bei einem Investitionsvolumen von bis zu 30 Mio. US$ sind in der Regel die Kommissionen für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit (Commission of Foreign Trade and Economic Cooperation; COFTEC) auf Provinzebene zuständig. Nach Höhe der Investition abgestuft, werden kleinere Projekte an Kommissionen in einer niedrigeren Hierarchieebene abgegeben. Diese Behörden unterstehen dem Ministerium für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit (MOFTEC), welches für Investitionsvolumina zwischen 30 und 100 Mio. US$ zuständig ist. Über 100 Mio. US$ liegt die Genehmigungskompetenz beim Staatsrat.

Wesentlich vereinfacht wird das Genehmigungsverfahren bei der Gründung eines Unternehmens in einer sog. Wirtschafts- und Technologieentwicklungszone (Economic and Technology Developmet Zone; ETDZ), in einer Entwicklungszone für Hoch- und neue Technologien (High and New Technology Development Zone; HTDZ) oder in von manchen Städten eingerichteten Technologieparks. Sie haben vielfach eigene Behörden für ausländische Investitionen (Foreign Investment Commission), die als zentrale Anlaufstelle für den Investor im Umgang mit sämtlichen am Genehmigungsprozess beteiligten Behörden dienen. Bei Investitionsvorhaben mit einem Volumen von mehr als 30 Mio. US$ muss allerdings das reguläre Verfahren eingehalten werden.

Machbarkeitsstudie

Grundlage einer jeden Entscheidung in Bezug auf die Genehmigung einer FIE ist die Machbarkeitsstudie, in der nachgewiesen werden muss, dass das Projekt voraussichtlich wirtschaftlich erfolgreich sein wird.

Die Machbarkeitsstudie ist bei den zuständigen Genehmigungsbehörden einzureichen und soll dazu dienen, die Vereinbarkeit des Projektes mit dem gültigen Wirtschaftsplan (Fünf-Jahres-Plan) und somit letztlich die Vorteilhaftigkeit (z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur usw.) für die chinesische Seite zu prüfen.

Obwohl unter diesem Gesichtspunkt eine möglichst positive Darstellung des Vorhabens sinnvoll erscheint, ist doch anzuraten, der Studie realistische Prognosen (Rentabilität, Gewinne) zu Grunde zu legen. Aufgrund der Machbarkeitsstudie wird nicht nur über die Zulassung des Unternehmens, sondern auch über dessen Einordnung in eine bestimmte Steuerklasse, über die steuerfreie Einfuhr von Maschinen und Anlagenkomponenten usw. entschieden.

In der Praxis wird die Studie wegen ihrer weitreichenden Bedeutung oft bereits im Vorfeld mit den Behörden abgestimmt.

Der Kern der Machbarkeitsstudie ist eine Art Business-Plan für die Gründung der Projektgesellschaft, in dem alle für das Projekt relevanten Elemente enthalten sein müssen. Von den Investitionsbehörden werden im Allgemeinen folgende Punkte als wesentlich betrachtet[33]:

- Möglichst präzise Beschreibung des Unternehmensgegenstandes;
- Die Beteiligungsverhältnisse sowie Angaben über den ausländischen Investor und gegebenenfalls den chinesischen Joint-Venture-Partner. Bei Projektfinanzierungsvorhaben ist außerdem ein Qualifikationsnachweis des ausländischen Partners vorzulegen;
- Eine Darstellung der zu tätigenden Investitionen, insbesondere der Bar- und Sacheinlagen, der Einbringung von Technologie und der Finanzierung der Investitionen;
- Ein Überblick über die Produktions- und Absatzpläne, vor allem mit Blick auf die erwarteten Exporte;
- Darstellung der Beschaffungswege für Rohstoffe und Anlagenkomponenten, insbesondere im Hinblick auf zu importierende Produkte.
- Die Faktoren der Standortwahl, wie Umweltauswirkungen des Vorhabens, die Nutzung von Energie und natürlichen Ressourcen;
- Eine Prognose des Arbeitskräftebedarfs

Mindestkapital und Kapitalaufbringung

Die Mindestanforderungen an das Stammkapital einer FIE sind vom Unternehmensgegenstand und vom konkreten Projekt abhängig. Laut dem chinesischen Gesellschaftsrecht ist für Produktionsunternehmen ein Stammkapital von mindestens 500.000 RMB (ca. 67.000 Euro) und für Dienstleistungsbetriebe von mindestens 100.000 RMB (ca. 13.000 Euro) vorgeschrieben. Das Stammkapital kann von mindestens 2 und höchstens 50 Gesellschaftern in Form von Bar- oder Sacheinlagen eingebracht werden. Einlagenfähig sind Gegenstände des Anlagevermögens wie Grundstücksrechte und Gebäude, Anlagen und Maschinen sowie immaterielle Güter wie Patente. Zu beachten ist, dass auch nicht eintragungsfähige Technologien (z.B. technisches Know-how der ausländischen Investoren) als Sacheinlage zugelassen sind.

Maschinen und Ausrüstungsgegenstände müssen für den Produktionszweck des Unternehmens unerlässlich sein und dürfen nicht in vergleichbarer Qualität aus chinesischer Produktion beziehbar sein.

Eingebrachte gewerbliche Schutzrechte oder Technologien müssen sich zur Herstellung in China dringend benötigter Produkte eignen und müssen im Eigentum des Investors stehen (geleaste Vermögenswerte dürfen also nicht verwendet werden).

Die geltenden Fristen zur Kapitalaufbringung sind unbedingt einzuhalten, da ein Nichteinhalten das automatische Erlöschen der Investitionsgenehmigung zur Folge haben kann. Wenn die Kapitaleinlage auf einmal zu leisten ist, beträgt die Frist sechs Monate ab Erteilung der Business-License. Bei einer Leistung in Teilbeträgen ist der erste Teil von mindestens 15% des Stammkapitals innerhalb von 90 Tagen zu einzuzahlen.

Nach der Einlage ist diese von einem chinesischen Wirtschaftsprüfer zu überprüfen (Capital-Verification). Die Bescheinigung darüber ist bei der AIC (Administration of Industrie and Commerce) einzureichen.

Der zur Genehmigung einer FIE erforderlichen Machbarkeitsstudie ist auch ein Finanzplan über den Finanzbedarf der Projektgesellschaft beizulegen. Dabei gelten für das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital (einschließlich Projektkrediten) folgende Anforderungen (Maximum Leverage), wobei die Summe aus Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung als Gesamtinvestitionssumme bezeichnet wird. Abbildung 10 gibt einen Überblick über die vorgeschriebenen Verhältnisse zwischen Gesamtinvestition und Eigenkapital.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung10: Übersicht über die Eigenkapitalanforderungen bei FIEs

So soll die Finanzierung des Projektes sichergestellt, aber auch der kurzfristige Abfluss von Devisen verhindert werden. Nimmt die FIE Fremdwährungsdarlehen auf, die den genehmigten Rahmen sprengen, kann die Registrierung verweigert werden.

Die Erhöhung des Stammkapitals bzw. der Gesamtinvestitionssumme muss von der ursprünglichen Genehmigungsbehörde abgesegnet werden. Durch eine Erhöhung der Gesamtinvestitionssumme darf weder die vorgeschriebene Eigenkapitalquote unterschritten werden, noch darf sich das Beteiligungsverhältnis der Partner ändern. Hierzu sind auch die geltenden Bestimmungen hinsichtlich ausländischer Investitionen in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen zu beachten.

Joint-Ventures[34]

Unter dem Begriff „Joint-Venture“ versteht man eine internationale Unternehmenskooperation, bei der die beteiligten Unternehmen ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit behalten. Die Vorliebe von Untenehmen, Direktinvestitionen in Form von Joint-Ventures zu tätigen, lässt sich vor allem durch zwei Merkmale erklären:

- Gestaltungsflexibilität: Der lokale Partner im Gastland kann dabei eine Einzelperson, ein privates Unternehmen, ein Staatsbetrieb oder eine Anzahl von Aktionären sein. So ist es leicht möglich, die Organisationsstruktur des Joint-Ventures an die lokalen Gegebenheiten anzupassen.

- Problemlose Verknüpfung von Know-how und Kapital- und Gütertransfers.

In Abbildung 11 werden die möglichen Ausgestaltungsformen von Joint-Ventures bei Projektfinanzierungen in der VR China dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Präsentation von Björn Etgen (BBLP - Beiten Burkhardt Mittl & Wegener) am nationalen Infrastrukturkongress in Beijing am 11.12.2001

Abbildung11: Ausgestaltungsformen von Joint-Ventures bei Projektfinanzierungen in China

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Joint Ventures, die von Ausländern in der VR China gegründet werden können:

- Equity Joint Ventures („EJV“) und

- Contractual Joint Ventures („CJV“).

Equity-Joint-Venture (EJV)

Ein Gemeinschaftsunternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft (Equity-Joint-Venture; EJV) ist die am häufigsten vorkommende Joint-Venture-Form in China. Das EJV muss als GmbH chinesischen Rechts gegründet werden und die Anteilsbeteiligung des ausländischen Partners muss mindestens 25% betragen. Eine Unterschreitung dieser Grenze ist zwar möglich, auf Grund des damit verbundenen Wegfallens zahlreicher Vorzugsregelungen, z.B. im Steuer- und im Außenhandelsrecht, jedoch nicht empfehlenswert. Der chinesische Partner am Joint-Venture muss eine Kapitalgesellschaft sein.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines EJV sind im Equity-Joint-Venture-Gesetz von 1979 (Fassung von 1990) bzw. in dessen Ausführungsbestimmungen geregelt. Enthält dies keine Regelungen, so greifen subsidiär die Vorschriften des Gesellschaftsgesetzes von 1993 ein[35]. Abbildung 12 gibt einen Überblick über das Gründungsverfahren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das Gründungsverfahren[36]

Üblicherweise steht am Anfang der Gründung eines EJV der Abschluss eines Letter of Intent (LoI). Hierbei handelt es sich um eine Absichtserklärung über die gemeinsamen Ziele und Prinzipien der Zusammenarbeit. Obwohl der LoI rechtlich nicht bindend ist, hat er in der Praxis in erheblichem Maß Einfluss auf die späteren Verhandlungen des Joint-Venture- Vertrags (JV -Vertrag). Daher ist genau darauf zu achten, alle für den späteren Joint-Venture-Vertrag wichtigen Punkte bereits hier anzusprechen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Danach muss ein Projektvorschlag bei der für die Branche zuständigen Behörde eingereicht werden. Im Falle von Verkehrsinfrastrukturprojekten ist dies die State Development and Planning Commission (SDPC) oder, je nach Größe des Projekts, eine untergeordnete Behörde. Dem Projektvorschlag muss der Letter of Intent und eine vorläufige Durchführbarkeitsstudie (Pre-feasibility-study) beigefügt werden.

Nach einem positiven Bescheid über den Projektvorschlag wird nun von den Vertragsparteien der Joint-Venture-Vertrag und die Satzung des zu gründenden Joint-Ventures ausverhandelt. Hierfür gibt es standardisierte Musterverträge vom MOFTEC, welche jedoch nicht verbindlich sind. Diese Verträge sind oft sehr zugunsten des chinesischen Partners konzipiert und sollten daher genau überprüft werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung12: Darstellung des Grundungsprozesses einer FIE

Laufzeit

Generell soll ein Joint-Venture für die Dauer von maximal 30 Jahren eingegangen werden. Bei besonderem Interesse der chinesischen Seite an dem Projekt, wie z.B. bei der Einbringung von Schlüsseltechnologien oder bei sehr hohen Investitionssummen, können auch längere Laufzeiten genehmigt werden.

Organisationsstruktur eines EJV

Vorgeschriebene Organe sind das Board of Directors und ein Management Office. Nicht zwingend vorgeschrieben und daher auch selten vorhanden ist eine Gesellschafterversammlung.

Dem Board of Directors sind alle wichtigen Entscheidungen vorbehalten. Entscheidungen können grundsätzlich nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden. Eine einstimmige Entscheidung ist bei Änderung des Gesellschaftsvertrags, Auflösung und Liquidation des Joint-Ventures, Kapitalerhöhung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder bei Verschmelzung des EJV notwendig. Außerdem ist in diesen Fällen die Zustimmung der ursprünglichen Genehmigungsbehörde erforderlich.

Das Management Office besteht aus einem General Manager und einem oder mehreren Stellvertretern. Der Geschäftsführung obliegt das Tagesgeschäft.

[...]


[1] IMF, Press Conference on the World Economic Outlook, 26.April 2001, http://www.imf.org/external/np/tr/2001/tr010426.htm

[2] PriceWaterhouseCoopers, China´s WTO Entry Brings Exciting Opportunities, 21.08.2001, http://www.pwcglobal.com/extweb/manissue.nsf/DocID/135EAED37CB48BB98525685C000CCA01

[3] CIA Factbook, China, 06.02.2001, http://www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/ch.html

[4] Vgl. B. Scharrer (Rödl&Partner) und G. Schilling/J. Streicher (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001 (Seite12)

[5] United Nations Development Programme, Human Development Index, http://www.undp.org/hdro/98hdi.htm

[6] IMF, Press Conference on the World Economic Outlook, 26.April 2001, http://www.imf.org/external/np/tr/2001/tr010426.htm

[7] Vgl. B. Scharrer (Rödl&Partner) und G. Schilling/J. Streicher (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001 (Seite27)

[8] Vgl. B. Scharrer (Rödl&Partner) und G. Schilling/J. Streicher (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001 (Seite28)

[9] Vgl. B. Scharrer (Rödl&Partner) und G. Schilling/J. Streicher (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001 (Seite28 ff)

[10] Vgl. Paul Halsall, Concise Political History of China, 05.02.2002 http://acc6.its.brooklyn.cuny.edu/~phalsall/texts/chinhist.html

[11] Vgl. B. Scharrer (Rödl&Partner) und G. Schilling/J. Streicher (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001 (Seite 23)

[12] Vgl. B. Scharrer (Rödl&Partner) und G. Schilling/J. Streicher (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001 (Seite 23)

[13] Shanghai Daily, New Government Line Up, Shanghai, Ausgabe vom 20. Feb. 2001

[14] Vgl.Scharrer B. (Rödl & Partner)/ Schilling G. und Streicher J. (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001, Seite 64 ff. oder BBLP Beiten Burkhardt Mittl & Wegener, Investitionen in der Volksrepublik China, Beijing/Hong Kong/München 2001, Seite 105 ff

[15] Bis heute gibt es lediglich zwei vorläufige Verordnungen, die sich direkt auf Projektfinanzierung beziehen (BOT circular, vom 21.08.1995 und die Administration of Project Financing Conducted Outside China Tentative Procedures, vom 16.04.1997). Jedoch existiert noch immer kein endgültiges und umfassendes Gesetz.

[16] Alle Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 100 Mio. US$ müssen vom Staatsrat genehmigt werden. Zwischen 30 und 100 Mio. US$ genügt die Genehmigung der SDPC. Bis 10 Mio. US$ reicht die Zustimmung der lokalen Provinzbehörden aus. Die SAFE ist die oberste staatliche Stelle, wenn es um die Konvertierung und den Transfer von ausländischen Währungen geht.

[17] Melissa T., The China Business Review: The Pressure of Project Finance, 7. März 1998

[18] Hellköter K. AHK Deutschland, BOT in der PR China, Shanghai, September 2000 oder Vgl. Melissa T., The China Business Review: The Pressure of Project Finance, 7. März 1998

[19] The Administration of Project Financing Outside China Tentative Procedures, erlassen von der SDPC und der SAFE, 16. April 1997

[20] The Administration of Borrowing of International Commercial Loans by Domestic Organizations Procedures, erlassen von der People´s Bank of China, 01. Jannuar 1998.

[21] Barriers in Sino-German Trade, erhoben von der Deutschen Handelskammer, Shanghai 2001

[22] Die Zentralregierung fordert die Provinzen auf, Projekte selbst auszuverhandeln. Lediglich bei einer Investitionssumme von mehr als 30 Mio. US$ ist die Genehmigung des Staatsrates einzuholen. BOT finanzierte Projekte müssen jedoch in jedem Fall mit dem Staatsrat vereinbart werden. Vereinbarungen über die Konvertierung von ausländischen Währungen müssen außerdem immer mit der State Administration for Foreign Exchange (SAFE) verhandelt werden.

[23] Bei der Studie standen vier Antwortmöglichkeiten zur Auswahl: Zutreffend; teilweise zutreffend; nicht zutreffend und keine Antwort. In der obigen Auswertung werden die ersten beiden Rubriken als zutreffend gewertet.

[24] In China ist das China International Economic & Trade Arbitration Commission (CIETAC) mit Sitz in Beijing und Shanghai für Schiedssprüche zuständig. China ist Mitglied der New Yorker Konvention aus dem Jahre 1958 über die Vollstreckung von Schiedssprüchen und muss daher die Entscheidungen ausländischer Schiedsgerichte ohne Vornahme einer weiteren Sachprüfung vollstrecken.

[25] Vgl. B. Scharrer (Rödl&Partner) und G. Schilling/J. Streicher (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001, Seite 106

[26] ITICs (International Trust and Investment Corporations) sind Finanzinstitutionen der einzelnen Provinzregierungen, deren Aufgabe es ist Auslandsinvestitionen anzuziehen. Der Bankrott der GITIC 1998 (GITIC ist die ITIC der Provinz Guangdong, die reichste Provinz Chinas.) hatte zur Folge, dass alle Zusagen an ausländische Investoren von Seiten der GITIC verfallen sind. Die Zentralregierung hat klargestellt, dass sie in solchen Fällen nicht subsidiär einspringen wird. Dieser Umstand wirkt sich klar negativ auf die Risikobewertung ausländischer Financiers für Projektfinanzierungen in China aus.

[27] Vgl. Mateen Thobani, Private Infrastructure, Public Risk, Poverty Reduction & Economic Management Unit der Weltbank, Abteilung für Lateinamerika und den Karibischen Raum.

[28] Earnst & Young, Corporate Tax Guide, 05.01.2002, http://www.ey.com/global/vault.nsf/EYPassport/Corporate_Guide_-_Corporate/$file/Corporate_-_WHOLE_FILE.pdf

[29] HKIS (Hong Kong Institute of Surveyors), Overview of Chinese Government Policies to attract BOT investment, 2001-10-29, http://www.hkis.org.hk/publication/journalcontent.htm

[30] Vgl. Scharrer B. (Rödl & Partner)/ Schilling G. und Streicher J. (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001, Seite 48 ff und BBLP Beiten Burkhardt Mittl & Wegener, Investitionen in der Volksrepublik China, Beijing/Hong Kong/München 2001, Seite 20 ff

[31] Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue, erlassen von der State Planning Commission, der State Economic and Trade Commission und des Ministry of Foreign Trade and Economic Cooperation, in Kraft seit dem 1. Jannuar1998

[32] MOFTEC Ministry of Foreign Trade and Economic Cooperation, China´s Attracting Foreign Investment Policy, 05. November 2001, http://www.mofte.gov.cn/moftec_en/zcjs/wzgl/wzgl_01_en.html

[33] Vgl. Scharrer B. (Rödl & Partner)/ Schilling G. und Streicher J. (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001, Seite 42-43

[34] Vgl. Tytko D., Grundlagen der Projektfinanzierung, Essen 1998, Seite 173-174 und Scharrer B. (Rödl & Partner)/ Schilling G. und Streicher J. (F.A.Z.-Institut), Investitionsführer Wirtschaftsraum China, Frankfurt am Main 2001, Seite 48 ff

[35] Vgl. BBLP Beiten Burkhardt Mittl & Wegener, Investitionen in der Volksrepublik China, Beijing/Hong Kong/München 2001, Seite 20 ff

[36] MOFTEC Ministry of Foreign Trade and Economic Cooperation, China´s Attracting Foreign Investment Policy, 05. November 2001, http://www.mofte.gov.cn/moftec_en/zcjs/wzgl/wzgl_01_en.html

Ende der Leseprobe aus 128 Seiten

Details

Titel
Der öffentliche Personennahverkehr in der VR China als Investitionsprojekt
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck  (Institut für Banken und Finanzen)
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
128
Katalognummer
V94100
ISBN (eBook)
9783640151318
ISBN (Buch)
9783640156375
Dateigröße
1265 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Personennahverkehr, China, Investitionsprojekt
Arbeit zitieren
Christoph Schreder (Autor:in), 2002, Der öffentliche Personennahverkehr in der VR China als Investitionsprojekt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94100

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