Vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Fragestellung, ob der Verkauf von Darlehensforderungen durch Kreditinstitute gegen das Bankgeheimnis in der Bundesrepublik Deutschland verstößt. Zur Klärung dieser Frage bedient sich der Verfasser vor allem der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH vom 27.02.2007.
Der Verkauf von Forderungen und der damit verbundenen Sicherheiten ist für deutsche Banken ein wichtiges Instrument zur Verbesserung ihrer Liquiditäts-situation. Durch den Forderungsverkauf fließt Liquidität zu und das Kreditrisiko wird auf den Erwerber der Forderung verlagert. Vor allem bei der Veräußerung sog. notleidender Kredite spielt die Möglichkeit des Kreditverkaufs eine große Rolle, da hier das Ausfallrisiko besonders hoch ist. Positive Effekte eines Forderungsverkaufs für die Bank sind bspw. die Entlastung des nach Basel II vorzuhaltenden haftenden Eigenkapitals, sowie eine Verbesserung der Vermögensstruktur und in Folge dessen des eigenen Ratings.
Den Vorteilen des Kreditverkaufs stehen die Verpflichtungen des Bankge-heimnisses entgegen. Denn wird eine Forderung veräußert, benötigt der Käu-fer in der Regel Informationen über den Schuldner wie Höhe des Darlehens, Anschrift und gestellte Sicherheiten. Der Darlehensnehmer geht bei Abschluss eines Kreditvertrages jedoch davon aus, dass seine Daten vertraulich behan-delt und nicht Dritten ggü. offengelegt werden.
Die Verdeutlichung und Lösung dieses Interessenkonflikts soll im Verlauf die-ser Hausarbeit erfolgen. Dazu werden zunächst die Begriffe des Bankgeheim-nisses und Kreditverkaufs erläutert. Im weiteren Verlauf geht der Verfasser auf das Urteil des BGH aus dem Jahr 2007 ein und vergleicht dieses mit der gegensätzlichen Rechtsprechung des OLG Frankfurt aus 2004. Aus dem Kontext dieser Entscheidungen wird die Problematik der immer beliebter werdenden Refinanzierungsalternative des Kreditverkaufs deutlich.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Bankgeheimnis in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Begriff und Definition
2.2 Gegenstand, Umfang und Funktion
2.3 Rechtliche Grundlagen
2.4 Die AGB der Banken und Sparkassen
2.5 Bundesdatenschutzgesetz
2.6 Das Bankgeheimnis als Gewohnheitsrecht
3 Der Kreditverkauf
4 Das Bankgeheimnis als Gegenstand der Rechtsprechung bis 27.02.2007
4.1 Vorbemerkung
4.2 Rechtslage bis zum 25.05.2004
4.3 Das Urteil des OLG Frankfurt vom 25.05.2004 und die neue Rechtslage
4.4 Kritik
5 Das BGH-Urteil vom 27.02.2007 und dessen Folgen
5.1 Vorbemerkung
5.2 Falldarstellung
5.3 Vorinstanzliche Rechtsprechung
5.4 BGH-Rechtsprechung
5.4.1 Vertragliches Abtretungsverbot
5.4.2 Erläuterung
5.4.3 Gesetzliches Abtretungsverbot
5.4.4 Erläuterung
5.5 Kritik
6 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die zentrale Fragestellung, ob der Verkauf von Darlehensforderungen durch Kreditinstitute in Deutschland eine Verletzung des Bankgeheimnisses darstellt. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der rechtlichen Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung des richtungsweisenden BGH-Urteils vom 27.02.2007.
- Grundlagen und rechtliche Einordnung des Bankgeheimnisses in Deutschland
- Methoden und Instrumente des Forderungsverkaufs (Factoring, Securitisation)
- Konflikt zwischen Offenlegungspflichten und Verschwiegenheit
- Kontrastierung der OLG-Frankfurt-Rechtsprechung mit der BGH-Entscheidung
- Anwendbarkeit von Schutzgesetzen und Abtretungsverboten im Bankenrecht
Auszug aus dem Buch
4.3 Das Urteil des OLG Frankfurt vom 25.05.2004 und die neue Rechtslage
Im verhandelten Fall hatte zunächst der Verfügungskläger (nachfolgend: VK) die Untersagung der Verwertung der von ihm gestellten Sicherheit an die GM-Bank durch die Verfügungsbeklagte (nachfolgend: VB) im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes erwirkt (s.a. Abb. 1 diese Seite). Das LG Frankfurt bestätigte die einstweilige Verfügung mit Urteil vom 25.03.2004. Die VB legte darauf gegen das landgerichtliche Urteil Berufung ein und begehrt nun die Erlaubnis zur Verwertung der erworbenen Sicherheit. Zur Absicherung der Darlehen hatte VK Aktien der I-AG als Pfand im Depot bei der GM-Bank hinterlegt. Als diese insolvent wurde, verkaufte der Insolvenzverwalter (nachfolgend: IV) die Forderung und die zugehörige Sicherheit an VB. Nachdem VB erfolglos die Rückzahlung des Darlehens gefordert hatte, möchte sie nun die Sicherheiten verwerten. Das OLG Frankfurt hat somit als Berufungsgericht über die Frage zu entscheiden, ob die Abtretung der Forderung aus Darlehen samt der damit verbundenden Pfandrechte wirksam erfolgte.
Das OLG Frankfurt entscheidet am 25.05.2004, dass die Abtretung der Forderung samt zugehörigen Sicherheiten gegen das Bankgeheimnis verstößt. Die VB ist deshalb nicht berechtigt, die verpfändeten I-AG Aktien zu verkaufen. Dies begründet das OLG mit nachfolgend genannten Argumenten.
1. Die Abtretung der Forderung verstößt gegen das Abtretungsverbot des § 399 Alt. 2 BGB, da stillschweigend zwischen den Parteien ein Abtretungsausschluss vereinbart wurde. Dieser Abtretungsausschluss leitet sich aus dem Bankgeheimnis und der darin innewohnenden Verschwiegenheitspflicht der GM-Bank ab. Dabei gehen die Richter davon aus, dass die Verschwiegenheitspflicht als vertr. Nebenpflicht stets vereinbart wird. Es bedarf also keiner gesonderten Vereinbarung zwischen Kunde und Bank zur Geltung dieser Pflicht. Eine Abtretung bringt in der Regel Informationspflichten, insb. die Auskunftsplicht gem. § 402 BGB mit sich. Diese Auskunftsplicht verstößt gegen die vertr. Verschwiegenheitsplicht. Somit kann eine Zession seitens der Bank nicht wirksam erfolgen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Fragestellung nach der Vereinbarkeit von Forderungsverkäufen mit dem Bankgeheimnis vor und führt in das BGH-Urteil von 2007 ein.
2 Das Bankgeheimnis in der Bundesrepublik Deutschland: Dieses Kapitel definiert das Bankgeheimnis, erläutert dessen Umfang, die rechtlichen Grundlagen und diskutiert die Einordnung als Gewohnheitsrecht.
3 Der Kreditverkauf: Hier werden die verschiedenen Formen des Forderungsverkaufs, wie Factoring, Asset Backed Securitisation und Kreditausfallrisiko-Übertragung, erläutert.
4 Das Bankgeheimnis als Gegenstand der Rechtsprechung bis 27.02.2007: Dieses Kapitel analysiert das OLG-Frankfurt-Urteil von 2004 und die daraus resultierende Kontroverse über die Wirksamkeit von Forderungsabtretungen.
5 Das BGH-Urteil vom 27.02.2007 und dessen Folgen: Das Kapitel behandelt die BGH-Entscheidung, die vertragliche und gesetzliche Abtretungsverbote im Kontext des Bankgeheimnisses verneint und für Klarheit in der Rechtslage sorgt.
6 Fazit: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass der BGH für Rechtssicherheit gesorgt hat, während gleichzeitig verbraucherschutzrechtliche Fragen durch den Gesetzgeber weiter bearbeitet werden.
Schlüsselwörter
Bankgeheimnis, Forderungsverkauf, Abtretungsverbot, BGH-Urteil, Kreditinstitute, Verschwiegenheitspflicht, § 399 BGB, § 398 BGB, Zession, notleidende Kredite, BDSG, Rechtsprechung, Bankauskunft, Sicherheiten, Factoring
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik, ob Banken Forderungen aus Darlehensverträgen an Dritte verkaufen dürfen, ohne damit das Bankgeheimnis und die Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihren Kunden zu verletzen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Bankgeheimnis, die rechtlichen Instrumente der Forderungsabtretung, der Verbraucherschutz sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung durch das OLG Frankfurt und den Bundesgerichtshof.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, auf Basis des BGH-Urteils vom 27.02.2007 zu klären, ob der Verkauf von Kreditforderungen rechtmäßig ist oder ob er aufgrund einer stillschweigenden Vereinbarung oder gesetzlicher Verbote unwirksam ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Verfasser nutzt eine juristische Analyse, bei der er aktuelle höchstrichterliche Urteile auswertet, diese miteinander vergleicht und in den Kontext der bestehenden juristischen Literatur stellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Grundlagen des Bankgeheimnisses und die verschiedenen Arten des Kreditverkaufs dargestellt. Anschließend erfolgt eine detaillierte Analyse der Urteile von 2004 und 2007 sowie deren jeweilige Argumentationslinien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Bankgeheimnis, Forderungsverkauf, Abtretungsverbot, BGH-Rechtsprechung und Zessionsrecht.
Warum war das Urteil des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2004 so umstritten?
Das Urteil sorgte für Unruhe, da es eine sehr weitgehende Interpretation des Bankgeheimnisses vertrat, indem es eine stillschweigende Vereinbarung annahm, die eine Abtretung von Forderungen faktisch als unwirksam einstufte.
Wie unterscheidet sich die Auffassung des BGH von der des OLG Frankfurt?
Der BGH stellt klar, dass kein automatisches Abtretungsverbot aus dem Bankgeheimnis resultiert. Er verneint eine stillschweigende Vereinbarung und betont die schuldrechtliche Natur des Geheimnisschutzes, die das dingliche Geschäft der Abtretung nicht automatisch nichtig macht.
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- Michael Schlang (Author), 2008, Kreditverkauf als Verstoß gegen das Bankgeheimnis?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94174