Inhaltsangabe oder Einleitung
Viele Arbeitnehmer*innen haben die Befürchtung, dass es in ihrem Betrieb eine unzulässige Einflussnahme des*der Arbeitgeber*in auf die Betriebsratswahl gibt. Die Arbeitnehmer*innen haben ein erhebliches Interesse daran, dass der*die Arbeitgeber*in die Betriebsratswahl nicht behindern oder beeinflussen kann.
Die Betriebsratswahl wird durch das Behinderungs- und Beeinflussungsverbot geschützt. Niemand darf die Betriebsratswahl behindern, § 20 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Ferner ist die Beeinflussung einer Betriebsratswahl verboten, wenn sie durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechung von Vorteilen erfolgt, § 20 Abs. 2 BetrVG.
Die Arbeit befasst sich vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen den Interessen die*der Arbeitnehmer*innen und den Interessen die*der Arbeitgeber*innen mit ausgewählten arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Beeinflussung von Betriebsratswahlen durch die*der Arbeitgeber*in.
- Arbeit zitieren
- Sven Mattheß (Autor:in), 2020, Beeinflussung von Betriebsratswahlen durch die*den Arbeitgeber*in. Ausgewählte Rechtsfragen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/943974
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