Die wesentlichen Ziele der Arbeit sind erstens die qualitative Herausarbeitung der Struktur der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht des grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmers und zweitens der Perspektivwechsel auf die zwischenstaatliche Ebene des deutschen internationalen Abschirmgebarens gegenüber der ausländischen Steuergewalt hinsichtlich der eigenen (bundesdeutschen) Besteuerungsansprüche sowie der damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen für den Arbeitnehmer. Während der erste Themenkomplex abstrakt gehalten ist, erfolgen die Erörterungen des zweiten Themenkomplexes durchweg anhand von selbst erschaffenen Fallbeispielen. Von dem deutschen internationalen Steuerrecht ist das ausländische Steuerrecht der fremdstaatlichen Steuerhoheit zu unterscheiden. Letzterem kommt freilich eine entscheidende Bedeutung bei der gesamtsteuerlichen Beurteilung eines Sachverhalts zu, die einen konkreten Zielstaat im Fokus hat.
Grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten gehen zwangsläufig mit einer Überschneidung der nationalen und ausländischen Steuerhoheiten einher. Die Folgen von Doppelbesteuerung stellen volkswirtschaftlich wie auch für den einzelnen Arbeitnehmer naturgemäß ein Problem dar. Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt daher das Ziel der „Einmalbesteuerung“ und bedient sich hierzu verschiedener uni- sowie bilateraler Instrumentarien.
Nach einer ausführlichen Darstellung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit im System des internationalen Steuerrechts erfolgt (aus der Perspektive des bundesdeutschen Steuerrechts) eine Erörterung der Besteuerung zum einen im Hinblick auf Steuerinländer, welche im Ausland tätig sind und zum anderen im Hinblick auf Steuerausländer, welche im Inland tätig sind - beides anhand geeigneter Beispiele. Beachtung finden hierbei vorrangig Sachverhalte mit Bezug zu jenen Staaten, mit welchen die Bundesrepublik Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit im System des Internationalen Steuerrechts
2.1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
2.1.1 Arbeitnehmer
2.1.2 Einkünfte
2.2 Outbound- und Inbound-Aktivität
2.3 Rechtsquellen
2.3.1 Unilaterale Rechtsquellen
2.3.2 Bilaterale Rechtsquellen
3 Struktur der Steuerpflicht
3.1 Steuersätze im OECD-Vergleich
3.2 Steuerpflicht bei Outbound-Aktivität
3.2.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
3.2.1.1 Persönliche Steuerpflicht
3.2.1.1.1 Wohnsitz
3.2.1.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt
3.2.1.2 Sachliche Steuerpflicht
3.2.1.3 Legitimation des Welteinkommensprinzips
3.2.1.4 Outbound-Aktivität bei unbeschränkter Steuerpflicht
3.2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
3.2.2.1 Persönliche Steuerpflicht
3.2.2.2 Sachliche Steuerpflicht
3.2.2.3 Familienstandsbezogene Steuerermäßigungen
3.2.2.4 Sinn und Zweck der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht
3.2.3 Outbound-Wechsel der Steuerpflicht
3.2.3.1 Persönliche und sachliche Steuerpflicht
3.2.3.2 Vergleich der Besteuerung mit und ohne Wechsel der Steuerpflicht
3.3 Steuerpflicht bei Inbound-Aktivität
3.3.1 Beschränkte Steuerpflicht
3.3.1.1 Persönliche Steuerpflicht
3.3.1.2 Sachliche Steuerpflicht
3.3.1.3 Inlandsbezogene Anknüpfungsmerkmale
3.3.1.4 Objektsteuercharakter
3.3.1.5 Veranlagung
3.3.2 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
3.3.2.1 Persönliche und sachliche Steuerpflicht
3.3.2.2 Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität
3.3.2.3 Verhältnis des § 2 AStG zu § 1 Abs. 4 EStG
3.3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht
3.3.3.1 Persönliche Steuerpflicht
3.3.3.2 Sachliche Steuerpflicht
3.3.3.3 Steuerverfahren
3.3.4 Inbound-Wechsel der Steuerpflicht
3.4 Prüfungsreihenfolge der Steuerpflicht
4 Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung
4.1 Begriff und Ursachen der internationalen Doppelbesteuerung
4.2 Outbound- und Inbound-Aktivitäten im Verhältnis zu DBA-Staaten
4.2.1 Bedeutung des OECD-Musterabkommens
4.2.2 Wirkungsweise der Doppelbesteuerungsabkommen
4.2.3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
4.2.4 Einkünfteartikel
4.2.5 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Art. 15 OECD-MA)
4.2.5.1 Einordnung der Einkünfte
4.2.5.2 Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
4.2.5.3 Besteuerung im Tätigkeitsstaat
4.2.5.4 Besteuerungsverzicht des Tätigkeitsstaats
4.2.5.4.1 183-Tage-Regel
4.2.5.4.2 Arbeitgeberkonnex
4.2.5.4.3 Betriebsstätte
4.2.5.5 Grenzgänger
4.2.6 Einkünfte von Künstlern und Sportlern (Art. 17 OECD-MA)
4.2.7 Methodenartikel
4.2.7.1 Freistellungsmethode
4.2.7.2 Anrechnungsmethode
4.3 Outbound- und Inbound-Aktivitäten im Verhältnis zu Nicht-DBA-Staaten
4.3.1 Steueranrechnung (§ 34c Abs. 1 EStG)
4.3.2 Steuerabzug (§ 34c Abs. 2 und 3 EStG)
4.3.3 Auslandstätigkeitserlass (§ 34c Abs. 5 EStG)
5 Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeiten, insbesondere bei Outbound- und Inbound-Aktivitäten. Ziel ist es, die Struktur der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht im nationalen Recht sowie die zwischenstaatliche Abgrenzung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erläutern und praxisnah anhand von Fallbeispielen zu analysieren.
- Struktur der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht bei Inbound- und Outbound-Sachverhalten.
- Anwendung des Welteinkommensprinzips und des Territorialitätsprinzips.
- Mechanismen zur Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung durch Abkommen (DBA).
- Besonderheiten bei Grenzgängern, Künstlern und Sportlern.
- Techniken wie die Freistellungs- und Anrechnungsmethode sowie die Bedeutung von Sonderregelungen wie der 183-Tage-Regel.
Auszug aus dem Buch
3.2.1.1.1 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO).
Als Wohnung wird in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis jede Räumlichkeit anerkannt, die zum dauerhaften Wohnen geeignet und bestimmt ist (AEAO zu § 8, Tz. 3). Es kommt nicht darauf an, ob die Unterkunft nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen oder standesgemäß ist. Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit. Es genügt eine bescheidene Bleibe (AEAO zu § 8, Tz. 3). Eine primitive, den Lebensumständen völlig unangemessene Bleibe ist hingegen als Indiz für eine nicht auf Dauer bestimmte Nutzung zu werten. Eine bloße Schlafstätte erfüllt ebenfalls nicht die Erfordernisse einer Wohnung, da diese nicht auch den Aufenthalt erlaubt. Wohnung im Sinne der Vorschrift kann z.B. ein möbliertes Zimmer, eine Barackenunterkunft für Arbeiter, ein Holzhaus auf einem Laubengrundstück oder ein feststehender Wohnwagen auf einem Campingplatz sein. Ein Hotelzimmer ist nur in Ausnahmefällen als Wohnung anzusehen.
Jemand hat eine Wohnung inne, wenn er die tatsächliche Verfügungsgewalt über sie besitzt (sog. Schlüsselgewalt). Unmaßgebend ist der rechtmäßige Besitz. Die bloße Duldung bei Bekannten oder Freunden stellt kein Innehaben dar, da durch sie nicht die Möglichkeit der jederzeitigen Nutzung der Wohnung umfasst ist. Die Jederzeitigkeit der Nutzung ist z.B. bei einem Standby-Zimmer mehrerer Piloten zu verneinen, da die geringe Wohngröße kein gemeinsames Wohnen gestattet.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung verdeutlicht die Relevanz der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit und definiert die Zielsetzung der Arbeit, die steuerlichen Aspekte qualitativ herauszuarbeiten.
2 Die grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit im System des Internationalen Steuerrechts: Dieses Kapitel erläutert die einkommensteuerrechtlichen Grundlagen sowie die begriffliche Einordnung von Outbound- und Inbound-Aktivitäten und die verschiedenen Rechtsquellen.
3 Struktur der Steuerpflicht: Hier wird die Systematik der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht bei Inbound- und Outbound-Fällen detailliert dargestellt, einschließlich Sonderformen wie der erweiterten oder fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht.
4 Regelungen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung: Dieses Hauptkapitel widmet sich den Mechanismen zur Doppelbesteuerungsvermeidung, insbesondere durch DBA und OECD-Musterabkommen, sowie deren Anwendung auf verschiedene Fallkonstellationen.
5 Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und betont die fortwährende Bedeutung der Problematik der internationalen Doppel- und Minderbesteuerung.
Schlüsselwörter
Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, DBA, Outbound-Aktivitäten, Inbound-Aktivitäten, unbeschränkte Steuerpflicht, beschränkte Steuerpflicht, Ansässigkeit, 183-Tage-Regel, Grenzgänger, Welteinkommensprinzip, OECD-Musterabkommen, Steuerpflicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit primär?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen Einordnung und Behandlung von Arbeitnehmern, die in einem internationalen Kontext tätig sind (Outbound- bzw. Inbound-Aktivitäten).
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Zentrale Themen sind die Bestimmung der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht, die Anwendung des Welteinkommensprinzips und die Methoden zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die qualitative Herausarbeitung der steuerlichen Struktur für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer und der Perspektivwechsel auf die Ebene zwischenstaatlicher Besteuerungsansprüche.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten steuerrechtlichen Analyse, die durch zahlreiche, selbst erschaffene Fallbeispiele zur Veranschaulichung der theoretischen Erörterungen ergänzt wird.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der nationalen Steuerpflichtstrukturen (Outbound/Inbound) und die detaillierte Darstellung der DBA-Regelungen zur Doppelbesteuerungsvermeidung, einschließlich spezifischer Bestimmungen für Grenzgänger, Künstler und Sportler.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit, unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht, Ansässigkeit, 183-Tage-Regel und Doppelbesteuerungsabkommen.
Wie unterscheidet sich die unbeschränkte von der beschränkten Steuerpflicht?
Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt der Arbeitnehmer mit seinem Welteinkommen der deutschen Steuer, während bei der beschränkten Steuerpflicht nur inländische Einkünfte besteuert werden.
Welche Rolle spielt die 183-Tage-Regel in den DBA?
Sie ist ein Kriterium zur Bestimmung des Besteuerungsrechts; bei einer Aufenthaltsdauer unter 183 Tagen im Tätigkeitsstaat verbleibt das Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat, sofern bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
- Arbeit zitieren
- Silvia Hartmann (Autor:in), 2020, Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit bei Outbound- und Inbound-Aktivitäten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/947989