Leseprobe
Gliederung
1.) Einleitung
2.) Begriffsklärung „Hochkonfliktscheidungen“
2.1) Merkmale der Eltern in hochstrittigen Elternsystemen
2.2) Charakteristika einer „Hochkonfliktscheidung“
3.) Entstehungsbedingungen
3.1) Das drei Stufen Modell für eskalierte Elternkonflikte
4.) Beratung und Intervention
4.1) Besonderheiten für die Beratung und Intervention
4.2) Folgen und Risiko der Beratenden in der Arbeit mit Hochkonfliktscheidungen
5.) Fazit
6.) Quellen
1.) Einleitung
Das die Liebe zwischen zwei Menschen enden kann ist kein außergewöhnliches oder neuartiges Phänomen. Die Gründe sowie auch der Umgang mit der Trennung können jedoch zahlreich sein und mitunter weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.
Insbesondere wenn aus der ehemaligen Liebesbeziehung Kinder entstanden sind, gibt es zahlreiche Aspekte, die während der Trennungsphase und auch für das Leben im Anschluss beachtet werden müssen. So müssen neben rechtlichen Absprachen, wie dem Aufenthalt der gemeinsamen Kinder oder dem Umgangsrecht auch Abmachungen über das Verhalten während der Trennung gegenüber dem Kind oder die künftige Erziehung getroffen werden.
Dieser Problematik standen im Jahre 2011 187.640 Eheleute gegenüber (Statistisches Bundesamt). Bei 92.892 dieser Ehescheidungen waren minderjährige Kinder in die Trennung der Eltern involviert. Dies betraf im Jahr 2011 148.239 Kinder in Deutschland.
Doch was passiert, wenn es keine Absprachen geben kann und das Kind die Trennung der Eltern mit all ihren schmerzhaften Konflikten direkt miterleben muss? Wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind Abmachungen treffen zu können um ihrem Kind die Trennung zu erleichtern?
Circa 30.000 Kinder, deren Eltern eine Scheidung vollziehen, erleben, neben der eigentlichen Trennung ihrer Eltern, dauerhafte und starke Konflikte der Eltern mit. Das entspricht circa 5- 10 Prozent aller Scheidungen in Deutschland (vgl. Dietrich et. al 2010 und Dietrich, Paul 2007).
Diese von starken Emotionen begleiteten Auseinandersetzungen haben einen großen Einfluss auf die kindliche Entwicklung und gehen über die eigene Familie hinaus. Familien, in denen Streitigkeiten vorherrschen, die sich über Jahre hinweg vollziehen nehmen einen Großteil von Beratungsangeboten sowie gerichtlichen Anhörungen und psychologischen Gutachten ein.
Da dieses Phänomen seit dem Ende der 1990er Jahre zunehmend an Präsenz gewinnt, erscheint eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik als unumgänglich (vgl. Dietrich, Paul 2006, S. 13f.). So geschehen in einer Forschungsgruppe des Entwicklungspsychologen Wassilios E. Fthenakis im Zeitraum von 2000- 2003. Innerhalb dieser Forschungsgruppe „Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft“ wurde sich der Thematik der sogenannten Hochstrittigkeit auf wissenschaftlicher Basis genähert, um Merkmale und Ursachen des Phänomens zu untersuchen sowie auch methodologische Erkenntnisse zu dem therapeutischen Umgang mit solchen Partnerschaften zu generieren. Nichtsdestotrotz ist es bis heute nicht gelungen ein eigenes Konzept im Umgang mit hochstrittigen Elternschaften zu entwickeln.
Ziel dieser Arbeit wird es sein, das Phänomen der hoch strittigen Elternschaften zu betrachten. Es werden Merkmale und mögliche Ursachen des Phänomens aufgezeigt, sowie der Versuch einer Charakterisierung der beteiligten Parteien vorgenommen. Im weiteren Verlauf werden aus der Problematik resultierende Risiken aufgezeigt um ebenfalls den therapeutischen Aspekt zu beleuchten. Hierbei sollen insbesondere die Folgen der Arbeit mit hoch strittigen Elternschaften fokussiert werden, um die große Reichweite dieser Thematik aufzuzeigen.
2.) Begriffsklärung „hoch strittige Elternschaft“ oder „Hochkonfliktscheidungen“
Streitigkeiten gehen allen Ehescheidungen voraus. Ein großer Teil von sich trennenden Eheleuten schafft es in dieser Phase eigenständige Lösungen und Absprachen bezüglich vorhandener Kinder oder der Teilung gemeinsamer Güter vorzunehmen.
Doch wie bereits angemerkt gelingt dies circa fünf Prozent aller sich scheidenden Eheleute nicht. Hier werden familiengerichtliche Interventionen benötigt oder therapeutische Sitzungen veranschlagt um während der Trennung durch professionelle Moderatoren zu vermitteln.
Der Fokus der Streitigkeiten liegt in diesen besonderen Fällen zumeist im Sektor des Umgang- und Aufenthaltsrechtes für gemeinsame Kinder (vgl. Dietrich, Paul 2006; S. 13f.). Im Folgenden sollen Merkmale von hoch strittigen Elternschaften sowie ausgewählte Charakteristika einer Hochkonfliktscheidung aufgezeigt werden um im Anschluss Entstehungsbedingen zu erörtern.
2.1) Merkmale der Eltern
Innerhalb der Forschungsgruppe „Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft“ konnten einige kennzeichnende Persönlichkeitsmerkmale bei den Betroffenen Eltern herausgearbeitet werden. Es zeigte sich, dass nachfolgende Charakteristika bei hochkonflikt Eltern häufiger auftreten, als bei „normalen“ Scheidungen, welche somit bei der Diagnostik einer Hochstrittigkeit eine besondere Bedeutung einnehmen (vgl. Dietrich et al. 2010).
So konnte beispielsweise eine reduzierte Offenheit für neue Erfahrungen beobachtet werden. Diese Reduktion zeigt sich in einem „.schwache[n] Interesse an neuen Erfahrungen, Erlebnissen und Eindrücken.“ (Dietrich et al. 2010, S. 13).
In Übereinstimmung mit dieser Eigenschaft zeigt sich bei hochkonflikt Eltern meist ein starkes Bewusstsein für Traditionen, ein konservatives Auftreten sowie unflexible Denkstrukturen. Über Jahre ausgeübte Verhaltensweisen und Ansichten werden somit beibehalten und neue Denkansätze erst einmal abgelehnt.
Hinzu kommt eine reduzierte Verträglichkeit der betroffenen Parteien. Das Charakteristikum der geringen Verträglichkeit wurde auf Grund eines geringen Niveaus bei hochkonflikt Eltern festgestellt. Die Persönlichkeit wird durch Eigenschaften wie Argwohn, einer geringen Fähigkeit zur Zusammenarbeit oder Ver- trauensbildung sowie einer überempfindlichen oder differenzierten Haltung dominiert.
Die Eltern weisen des Öfteren eine „gering erlebte Selbstwirksamkeit in der Elternbeziehung“ auf (Dietrich et al. 2010, S. 13).
Die eigene Rolle als Elternteil wird als nicht gleichberechtig erlebt und die persönlichen Handlungsalternativen als unzureichend wahrgenommen. Daraus resultiert eine „Opfer“- Haltung der Betroffenen sowie das Gefühl der „Auslieferung“. Aus diesem Grund wird die Denkweise ausgeprägt man müsse sich verteidigen und gegebenenfalls gegen den ehemaligen Partner arbeiten um diesem Opfer- Status entfliehen zu können.
Hinzu kommt, dass die Individuen unflexible Denkstrukturen aufweisen. Innerhalb der Situationen, in denen Streitigkeiten an Brisanz zulegen, können die Betroffenen auf kein breites Angebot von Denk- und Handlungsalternativen zugreifen. Die Folge sind immobile Verhaltensweisen, die insbesondere bei betroffenen Vätern beobachtet werden konnten. Die eigenen Ansichten sind in der subjektiven Wahrnehmung zentral, sodass kein Verständnis für andere Gesichtspunkte aufgebracht werden kann.
In Übereinstimmung mit dem soeben vorgestellten Charakteristikum kann auch ein weiteres Merkmal betrachtet werden. Hierbei handelt es sich um „Wahrnehmungsverzerrungen“ der Betroffenen (Dietrich et. al 2010, S. 14).
Diese Eigenschaft verdeutlicht die Wahrnehmung als Opfer in der Beziehung sowie die Bereitschaft beziehungsweise der Anspruch des ehemaligen Partners aktiv gegen die eigene Person zu arbeiten. Daraus folgt eine Negierung der Persönlichkeit des Partners und das eigene Selbstbild gewinnt an Bedeutung.
Hochkonflikt Eltern zeichnen sich des Weiteren durch eine gestörte Emotionsregelung aus. Die ablehnenden Emotionen gegenüber dem ehemaligen Partner können oftmals nicht adäquat ausgelebt werden. Die Folge daraus ist, dass die während der Trennung oder auch zuvor erworbenen negativen Gefühle gegenüber dem Partner in die weiteren Streitigkeiten mit einbezogen werden und somit auch nicht verarbeitet werden können.
Folgen dieser Eigenschaften können, wie die Forschungsgruppe innerhalb der Studie „Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft“ herausarbeiten konnte, beispielsweise Depression der Betroffenen darstellen oder der Wunsch sowie die aktive Umsetzung einer positiven Selbstdarstellung nach außen (vgl. Dietrich et al. 2010, S. 14).'
Auf Grund der aufgezeigten beobachteten Persönlichkeitsmerkmale zeigt sich bereits die besondere Schwierigkeit im Umgang mit hochkonflikt Eltern. Die besondere Intensität der Charakteristika macht es Interventionsteams schwer, einen professionellen Umgang der beiden Parteien miteinander zu bewirken. Insbesondere in der therapeutischen Arbeit müssen die typischen Eigenschaften der Eltern beachtet und in den Lösungsansatz integriert werden, um die Eltern zu einer Mitarbeit zu bewegen. Die Objektivität muss währenddessen stets beachtet werden um einer Eskalation entgegen zu wirken und Fortschritte erreichen zu können.
Auf der Grundlage dieser Charaktereigenschaften wird nachfolgend eine Beschreibung typischer Kennzeichen einer Hochkonfliktscheidung vorgenommen, um die Weite und Komplexität des Phänomens einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.
2.2) Charakteristika einer „Hochkonfliktscheidung“
Das Hauptmerkmal bei sich scheidenden Elternschaften liegt im konflikthaften Verhalten der ehemaligen Eheleute. Hierbei handelt es sich um normale Phasen der Verarbeitung einer solchen Trennung, die mit starken Emotionen wie „...Wut, Verachtung des Partners, rachsüchtige[m] Verhalten, Konfliktspiralen sowie pola- risierte[n] Ansichten.“ einhergehen (Dietrich, Paul 2006; S. 14).
Bei dem Phänomen der Hochstrittigkeit herrschen ebenfalls starke Emotionen vor. Diese flachen in diesem Fall jedoch nicht nach einer bestimmten und individuell determinierten zeitlichen Periode ab, sondern bleiben über einen langandauernden Zeitraum auf dem gleichen Niveau beziehungsweise gelangen immer wieder auf ein noch höheres Konfliktniveau. Die Streitigkeiten eskalieren. Wenn zu diesem hohen, zeitüberdauernden Konfliktniveau auch Beratungsangebote sowie weitere gerichtliche oder außergerichtliche Interventionen keine Verbesserungen bewirken wird von „.Hochstrittigkeit.“ gesprochen (Dietrich, Paul 2006; S. 14).
Nach der amerikanischen Scheidungsforscherin Janet R. Johnston weisen Eltern in hoch strittigen Elternschaften weitere kennzeichnende Merkmale auf (vgl. Johnston 1999 zitiert in Dietrich, Paul; S. 14f.).
So sind dauerhafte Konflikte im Bereich der Verständigung der ehemaligen Partner zu beobachten, ebenso wie eine differenzierte Vorstellung von der Erziehung der gemeinsamen Kinder. Die ehemalige Partnerschaft wird weiterhin von starken negativen Emotionen begleitet. Zwischen den ehemaligen Partnern herrsche somit eine starke Feindseligkeit vor, welche einem Vertrauensverhältnis entgegen stehe. Des Weiteren beschreibt Johnston „.sowohl offene als auch verdeckte Feindseligkeiten“ in deren Fokus stets der Rechtsstreit um gemeinsame Kinder „.über Sorgenrecht und Umgang sowie dessen häufige Wiederaufnahme.“ steht. Die Feindseligkeit ist mitunter so weitreichend, dass auch „.verbale und physische Gewaltanwendungen“ auftreten können.
Die Partner beschuldigen sich des Öfteren gegenseitig. Hierbei werden dem Partner meist Fehlverhalten gegenüber Aspekten des Umgangs mit dem Kind, Fehler in der Erziehung aber mitunter auch gewalttätiges Verhalten zugesprochen.
Eine zentrale Stellung nehmen die Kinder von hoch strittigen Eltern ein. Die Eltern Kind Beziehung zu dem jeweiligen Anderen Elternteil wird manipuliert und der Partner emotional unter Druck gesetzt. Hinzu kommt, dass innerhalb einer gerichtlichen oder therapeutischen Intervention getroffene Absprachen in der Regel nur bedingt eingehalten werden.
Diese Merkmale bieten bereits einen umfangreichen Überblick über die Komplexität hochkonflikthafter Elternsysteme. Doch so unterschiedliche die Individuen selbst sind, so unterschiedlich können auch die Verhaltensweisen während der Trennung auftreten. Demzufolge muss angemerkt werden, dass nicht alle Eltern, die in das Phänomen der „Hochstrittigkeit“ einzuordnen sind, (alle) diese Charakteristika aufweisen.
Aus diesem Grund soll ein weiterer Ansatz zur Merkmalsbeschreibung dargestellt werden.
Einen weiteren Ansatz zur Charakterisierung hochstrittiger Elternsysteme nehmen Homrich, Muenzenmeyer-Glover und Blackwell- White vor. Demzufolge können bei mehrmaligen gerichtlichen Teilnahmen folgende Merkmale beschrieben werden (Homrich, Muenzenmeyer-Glover und Blackwell- White 2004 zitiert in Dietrich, Paul 2006; S. 15).
Als ein zentrales Merkmal beschreiben sie, in Übereinstimmung mit Johnston, die Emotionalität beider Parteien. Emotionale Streitigkeiten ziehen somit die größte Aufmerksamkeit auf sich, sodass die Parteien nicht in der Lage sind, Konflikte eigenständig zu klären. Selbst bei kleineren Konflikten benötigen die Eltern in diesen Situationen einen gerichtlichen Rahmen zu Klärung beziehungsweise andere Moderatoren um in eine Kommunikation treten zu können.
Als weiteres Charakteristikum erweist sich der Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Diese werden nach Homrich, Muenzenmeyer-Glover und BlackwellWhite in die Streitigkeiten des ehemaligen Paares mit einbezogen. Wie auch bei Johnston erkennbar, wird die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil mitunter stark manipuliert, was schwerwiegende Folgen für die Kinder nach sich ziehen kann.
Eltern, die sich in einer Hochstrittigkeit befinden, werden spezielle Interventionsangebote wie eine Auseinandersetzung mit Hilfe eines Therapeuten oder Media- tionen angeboten. Wenn auch diese nicht- gerichtlichen Angebote keine Verbesserung der Kommunikation und des Umgangs der Eltern mit sich bringt, sind die Charakteristika einer Hochstrittigkeit erfüllt.
Die aufgezeigten Charakteristika verdeutlichen die Tiefe der Problematik und deuten bereits weitreichende Konsequenzen an. Die Eltern sind nicht mehr in der Lage miteinander in einer Kommunikation zu treten und können die Verantwortung für den richtigen Umgang mit ihren Kindern nicht mehr wahrnehmen. Zumeist weisen beide Eltern die Merkmale einer Hochstrittigkeit auf, jedoch zeigen die zunehmenden wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit dem Phänomen, dass bei circa 33% der Eltern ein Partner die treibende Kraft darstellt (vgl. Homrich, Muenzenmeyer-Glover und Blackwell- White 2004 zitiert in Dietrich, Paul 2006; S. 15). Hier erhält ein Partner den Konflikt durch wiederkehrende Anschuldigungen oder durch das provozierend weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen. Innerhalb der therapeutischen Arbeit ist es somit unerlässlich die treibende Kraft auszumachen und dieser aktiv entgegenzuwirken. Dies gestaltet sich jedoch, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Emotionalität als schwierig und verlangt aus diesem Grund den Einsatz individueller und verschiedener Arbeitstechniken seitens der BeraterInnen.
Doch wie kann es soweit kommen, dass die Kommunikation nur noch mit der Hilfe von Gerichten oder anderer Interventionsteams aufrechterhalten werden kann? Im folgenden Abschnitt werden zur Klärung dieser Frage Entstehungsbedingungen von hochstrittigen Elternschaften näher aufgezeigt.
3.) Entstehungsbedingungen
Im Verlauf der Entstehung von Hochstrittigkeit gibt es zahlreiche Faktoren, die einen Einfluss auf diesen Prozess haben und ihn gegebenenfalls beschleunigen können. So wirken neben individuellen Faktoren auch externe Faktoren auf das Phänomen, was somit die vielfältigsten Ursachen aufweisen kann.
Im Zuge der Auseinandersetzung der Scheidungsforscherin Johnston konnten jedoch einige Faktoren aufgezeigt werden, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung hoch strittiger Elternschaften einnehmen (vgl. Dietrich; Paul 2006; S. 15ff.).
So sind zum Ersten die emotionalen Bindungen sowie intrapsychische Bewältigungsformen zu nennen. Es wird davon ausgegangen, dass bei hoch strittigen Elternschaften eine tiefere emotionale Bindung der Partner vorherrscht als bei „normalen“ Scheidungen. Die Problematik entsteht demzufolge nicht in den negativen Emotionen gegenüber dem Partner, wie Enttäuschung, Trauer oder Wut sondern rührt eher von einem Unvermögen der emotionalen Trennung her (vgl. Masheter 1997 in Dietrich, Paul 2006).
Intrapsychische Bewältigungsformen liegen, ebenso wie das dargestellte Unvermögen einer emotionalen Trennung, im Individuum selbst. Nach Kunkel bedingen kognitive Verarbeitungsmechanismen im Individuum die dysfunktionale Trennungsbewältigung vom ehemaligen Partner. Diese Verarbeitungsmechanismen bewirken daraus folgend eine als stressig und auch als Bedrohung erlebte Scheidung (vgl. Kunkel 1997 in Dietrich, Paul 2006).
Das Individuum erleidet demzufolge einen empfundenen Schaden, zum Beispiel den Verlust des Partners, welche mit einer bestehenden Bedrohung einhergeht. Die Bedrohung bezieht sich hierbei zumeist auf den Verlust des Kindes, da rechtliche Absprachen bezüglich des Aufenthaltes getroffen werden müssen. Die daraus resultierenden Unsicherheiten manifestieren sich in Ängsten. Bei hoch strittigen Elternschaftssystemen wird davon ausgegangen, dass die normalen Abwehrmechanismen, die notwendig sind um die entstanden Ängste in adäquater Form zu bewältigen, durch eine selektive Wahrnehmung ausschließlich negativer Informationen über den ehemaligen Partner ergänzt werden.
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- Arbeit zitieren
- Katrin Geier (Autor:in), 2012, Hochkonfliktscheidungen. Das Phänomen von hoch strittigen Elternschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/949607
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