Die Rolle der Frau im Nationalsozialismus. Die Frage ihrer Täterschaft im Regime

Eine kurze Darstellung


Facharbeit (Schule), 2019

15 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhalt

Vorwort

1. Das Nationalsozialistische Frauenbild
1.1 Das Idealbild der Frau
1.2 Gesetzliche Durchsetzung
1.3 Mutterkreuzkult und Lebensborn
1.4 Folgen und Erfolge

2. Frauen im Kriegsalltag
2.1 Rolle in der Familie
2.2 Rolle in der Wirtschaft

3. Bildung und Erziehung junger Mädchen
3.1 Bund Deutscher Mädel

4. Frauen im NS-Regime
4.1 Frauen im Konzentrationslager
4.2 Frauen in der Verwaltung
4.3 Frauen als SS-Ehefrauen
4.4 Frauen im Sozial- und Gesundheitsdienst
4.5 Frauen als Mitläuferinnen und Zuschauerinnen

5. Fazit und Schlusswort

6. Quellenverzeichnis
6.1 Bücher
6.2 Internetartikel

Vorwort

Der oberflächliche Eindruck von der Rolle der Frau im Nationalsozialismus ist häufig, dass die Frau in eine Opferrolle gesteckt wird, da man Weiblichkeit immer noch stark mit den Attributen Naivität und Abhängigkeit in Verbindung bringt. Kann man also sagen, dass das NS Regime von rein patriarchalen Strukturen geprägt war und man es wirklich pauschalisieren kann, dass das Geschlecht „Frau“ mehr Mitläufer als Täter war? Betrachtet man diesen Aspekt zusätzlich vor dem Hintergrund der durchaus zahlreichen weiblichen Widerstandskämpferinnen, so wird deutlich, dass das allgemein vertretene Frauenbild dazu führt, dass man Frauen sehr selten mit einer aktiven Täterrolle assoziiert. Dass dies zu kurz gefasst und vor allem falsch geschlussfolgert ist, wird im Folgenden behandelt. Ebenso wird die Rolle der Frau in der Kriegsgesellschaft, ihr Idealbild und die Anforderungen an sie, untersucht, da diese Aspekte die Grundlagen für Schuld oder Unschuld liefern. Danach geht diese Arbeit auf bestimmte Frauentypen in unterschiedlichen Abteilungen der Kriegsmaschinerie Hitlers ein und befasst sich intensiv mit der Auseinandersetzung, ob eine Pauschalisierung des weiblichen Geschlechts entweder als Widerstandskämpferinnen oder als Täterinnen möglich und vertretbar ist. Dazu werden beide Ansichten faktisch untersucht, um sich ein detailliertes Bild von der damaligen Situation machen zu können.

1. Das Nationalsozialistische Frauenbild

Da man unter dem Reich Hitlers einen totalitären Staat auf rassischer Grundlage versteht, verwundert es nicht, dass das NS-Regime auch für die Rolle der Frau eine bestimmte Charakterisierung vorschrieb. Dies bezieht sich sowohl auf Äußerlichkeiten, als auch auf das Verhalten, sowie die Abstammung. Im Folgenden wird erläutert, wie das nationalsozialistische Frauenbild aussah, wie es durchgesetzt wurde und welche Folgen, beziehungsweise Erfolge, diese Durchsetzung aufweisen konnte.

1.1 Das Idealbild der Frau

Im Allgemeinen sprach sich Hitler gegen jegliche Form der frühen Emanzipation der Weimarer Republik aus: „das Wort von der Frauenemanzipation ist ein nur vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort. Wir empfinden es nicht als richtig, wenn das Weib in die Welt des Mannes eindringt, sondern wir empfinden es als natürlich, wenn diese beiden Welten geschieden bleiben.“1 Man legte also besonders Wert darauf, dass die Wirkungsbereiche beider Geschlechter getrennt blieben, beziehungsweise wurden. Der Wirkungsbereich der Frau war eingeschränkter als der des Mannes. Ihr Reich sollte Heim, Küche und Herd sein, die Familie an oberster Priorität stehen. Das Frauenbild lässt sich hierbei besonders gut anhand der biblischen Schöpfungsgeschichte nachvollziehen, in der die Frau das „unterworfene und dienende Geschlecht“2 darstellt und Bereiche wie Politik oder Wirtschaft dem Wirken der Frau vollständig entzogen werden: „Sie haben keine Sehnsucht nach dem Büro und Parlament. Ein trautes Heim, ein lieber Mann und eine Schar glücklicher Kinder steht ihrem Herzen näher.“3

Für das Ansehen einer Frau, war besonders ihre reine, arische Abstammung wichtig, ebenso wie Charaktereigenschaften wie Selbstlosigkeit, Gehorsam oder Treue. Das deutlichste Idealbild der Frau, schuf Hitler aber mit der Idealisierung der Mutterschaft. Die Wertigkeit oder das Ansehen einer Frau wurde nun auch daran bestimmt, wie viele Kinder sie zur Welt brachte, oder ob sie überhaupt fruchtbar war. Die Frauen wurden zu Gebärmaschinen für Hitlers Traum einer Weltmacht. Um die Geburtenrate also möglichst stark anzuheben, entwickelte das NS-Regime mehrere Gesetze, sowie Förderungen.

1.2 Gesetzliche Durchsetzung

Innerhalb diesem Unterkapitel wird die gesetzliche Durchsetzung des deutschen Idealbilds der Frau behandelt. Ziel Nummer eins war insbesondere, dass man die Frauen aus der Wirtschaft in den häuslichen Raum zurückdrängt, damit sich die Frauen voll und ganz auf ihre Rolle als Mutter und Hausfrau konzentrieren konnten und die freien Arbeitsplätze von arbeitslosen Männern besetzt werden konnten. Eine Trennung, wie Hitler sie vorgesehen hatte: Die Frau in Haus und Heim und der Mann in Politik und Wirtschaft. Diese Zurückdrängung wurde durch Erlassungen wie das „Reinhardt-Programm“ von 1933 erreicht, welches die Förderung von wertvoller Arbeit wie dem Straßenbau, aber auch das Ausscheiden der Frau aus der Wirtschaft vorsah. Innerhalb des Programms wurden Beamtinnen entlassen, Doppeldienerfamilien wurden dazu aufgerufen, dass die Frau ihren Beruf niederlegen soll und die Bevorzugung männlicher Bewerber bei Stellenausschreibungen wurde durch propagandistische Appelle an die Bevölkerung getragen.4

Auch die Ehedarlehen trugen ihren Teil zur Berufsaufgabe der Frauen bei: ab 1933 wurde das Darlehen an Ehemänner ausgezahlt, mit der Voraussetzung, dass die zuvor berufstätige Frau, ihre Arbeit aufgab. Die Rückzahlung des Darlehns verringerte sich dann um jeweils 25% bei jeder Geburt eines Kindes.

Die Abtreibungspolitik wurde im Mai 1933 wieder verschärft, durch das eingeführte Verbot von Abtreibungsmitteln. Dadurch und dass der Zugang zu Verhütungsmitteln enorm erschwert wurde, erhoffte man sich eine Steigerung der Geburtenrate von „rassisch wertvollen“ Kindern. Im Gegenzug dazu wurden „rassisch minderwertige“ Frauen (egal ob wegen dem Glauben, der Hautfarbe oder der politischen Einstellung) oftmals brutal zu Abtreibungen gezwungen und anschließend zwangssterilisiert. Wenn eine Frau ein „rassisch wertvolles“ Kind abtrieb, musste sie mit harten Bestrafungen und gegebenenfalls der Todesstrafe rechnen.

Des Weiteren wurden die Steuern für Kinderlose erhöht, während parallel dazu die staatliche Kinderbeihilfe, Wohlfahrten für kinderreiche Familien und Nachwuchsorganisationen eingerichtet wurden.5 Bei der Erzeugung möglichst vieler arischer Nachkommen wurde dann auch die Bildung hinten angestellt: das passive Wahlrecht wurde den Frauen abgesprochen, die Karriere in der Justiz war ihnen nicht mehr möglich und der Frauenanteil an Universitäten wurde auf 10% beschränkt.

1.3 Mutterkreuzkult und Lebensborn

Es gab aber auch noch andere Vorgehensweisen. Beispielsweise wurde 1938 der in Vergessenheit geratene Muttertag wieder eingeführt und damit auch das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter“, was man heute auch allgemein als „Mutterkreuzkult“ bezeichnet. Damit sollte eine Glorifizierung und weitreichende gesellschaftliche Wertschätzung der Mutterschaft erreicht werden. Das Ehrenkreuz war im Dritten Reich ungefähr mit einer militärischen Auszeichnung zu vergleichen. Obwohl die Verleihung des Mutterkreuzes mit vielen Auflagen verbunden war, bekamen bis 1945 etwa 5 Millionen Frauen das Ehrenkreuz verliehen.6 Die Mutterschaft wurde damit in den Augen des NS-Regimes zu einem Beitrag für den Krieg, denn „Mütter, eure Wiegen sind wie ein schlafendes Heer. Stets bereit zu siegen werden sie nimmermehr leer.“7 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., der explizit darauf abzielte, die „arische Rasse“ zu züchten. Unter den Frauen, die in einem der 13 Lebensbornheime entbunden, waren viele, die von SS-Männern schwanger wurden. Letztere wurden oft auch aktiv von Vorgesetzten dazu aufgefordert, trotz bestehender Ehen, Verhältnisse mit Frauen in den Lebensbornheimen zu unterhalten. Insgesamt wurden etwa 11.000 Kinder in den Heimen geboren, vermutlich die Hälfte davon unehelich.

1.4 Folgen und Erfolge

Im Jahr 1938 wurde die Geburtenrate im deutschen Reich auf 1,97 Prozent erhöht. Im Vergleich zwischen den Jahren 1932/33, sank der Prozentsatz der Kinderlosen von 33% auf 20,6 %, und während damals nur 9% vier oder mehr Kinder hatten, so waren es 1939 bereits 21,7 %.8 Somit kann man sagen, dass sich die Strategien des NS-Regimes für die Erhöhung der Geburten ausgezahlt hat. Die Zurückdrängen der Frauen aus der Arbeitswelt war mäßig erfolgreich: Zwar fiel der Prozentsatz der arbeitstätigen Frauen zwischen 1933 und 1935 von 37,1% auf 31,6% und die Anzahl der Frauenabgänge aus der Wirtschaft, die durch verschiedene Entlassungen sowie Heiratsprämien erwirkt wurde, betrug 900 000, aber - die Zahl der arbeitstätigen Frauen stabilisierte sich wieder, insbesondere durch neue Generationen, die auf den Arbeitsmarkt kamen.

Dennoch wurde explizit durch den Mutterkreuzkult die Mutterschaft ungemein aufgewertet und ebenso die Rolle der Hausfrau. Dies zeigt sich auch daran, welch einen hohen Stellenwert Mutterkreuzträgerinnen in der damaligen Gesellschaft hatten: Die Hitlerjugend salutierte vor ihnen, sie hatten Vortritt bei Behörden und stets einen Ehrenplatz auf besonderen Veranstaltungen.9

2. Frauen im Kriegsalltag

Besonders gegen Ende des Krieges, weitete sich der Wirkungsbereich der Frau wieder aus, diesmal insbesondere auf die Wirtschaft. Der Spagat zwischen Mutter im trauten Heim und Vollzeitbeschäftigter, war nur für wenige zu stemmen.

2.1 Rolle in der Familie

Die heile Familie, die durch das NS-Regime propagandiert wurde, sah in der Realität anders aus. Ehemänner und Söhne waren an der Front, während im deutschen Reich immer mehr Lebensmittelrationierungen vorgenommen wurden. Da die Umstände zuhause ähnlich schwerwiegend wie bei den Soldaten an der Front war, wurde der Kriegsalltag im deutschen Reich auch „Heimatfront“ genannt. Somit wurde die damals entmündigte Frau zum Familienoberhaupt und musste selbst viel Verantwortung tragen.

2.2 Rolle in der Wirtschaft

Doch nicht nur in der Familie merkte man das Fehlen der Männer. Auch die Wirtschaft befand sich in schlechten Zeiten und besonders die Rüstungsindustrie wurde nicht annähernd dem Bedarf von der Front gerecht. Die aus der Wirtschaft zurückgedrängten Frauen an Heim und Herd, wurden 1938 nun durch die Einführung einer einjährigen Dienstpflicht für Mädchen unter 25 Jahren, wieder an ihre Arbeitsplätze gezwungen: Die Frauen waren Spielball für die Bedürfnisse des NS-Regimes und des Krieges.10 Die Mutterrolle fiel für die Meisten Frauen trotzdem nicht weg, aber sie wurde durch das Ausbleiben von Betreuungsangeboten und immensen Schichtdiensten noch erschwert. Die Frauen waren in dieser Zeit einer großen psychischen Belastung und Überforderung ausgesetzt.

[...]


1 Hellwig, G. (1997): Weg zur Gleichberechtigung. In: Bundeszentrale für politische Bildung: Frauen in Deutschland. Informationen zur politischen Bildung, Heft 254

2 https://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/die-deutsche-frau-und-ihre-rolle-im-nationalsozialismus/#_ftn2 (15.10.18)

3 Anna Maria Sigmund, „Die Frauen der Nazis“, Seite 6

4 Speck, Mareike (2003): „Frauen im Nationalsozialismus“, Seite 5

5 https://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/die-deutsche-frau-und-ihre-rolle-im-nationalsozialismus/#_ftn2 (15.10.18)

6 https://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/die-deutsche-frau-und-ihre-rolle-im-nationalsozialismus/#_ftn2 (15.10.18)

7 (1942): „Die neue Gemeinschaft“, Seite 175

8 Thalmann, Rita (1984):“ Frausein im Dritten Reich“, Seite 124

9 http://www.spiegel.de/einestages/mutterkreuze-unter-hitler-mutterkult-im-nationalsozialismus-a-967822.html (15.10.18)

10 Thalmann, Rita (1984):“ Frausein im Dritten Reich“, Seite 163

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Rolle der Frau im Nationalsozialismus. Die Frage ihrer Täterschaft im Regime
Untertitel
Eine kurze Darstellung
Note
1,0
Jahr
2019
Seiten
15
Katalognummer
V959015
ISBN (eBook)
9783346307217
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Nationalsozialismus, Bund Deutscher Mädel, Frauenbild, Drittes Reich
Arbeit zitieren
Anonym, 2019, Die Rolle der Frau im Nationalsozialismus. Die Frage ihrer Täterschaft im Regime, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/959015

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