Im Rahmen dieser Masterarbeit wird der Versuch unternommen, die Thematik des Dieselskandals möglichst praxisnah zu sortieren und zu analysieren. So führen die einzelnen Ansprüche durch klassische zivilrechtliche Probleme. Zunächst wird der technische Hintergrund zum "Dieselskandal" und möglicher Abschalteinrichtungen geklärt, dann folgt eine Betrachtung der kaufrechtlichen Ansprüche, mit dem Fokus auf Durchsetzung möglicher Mängelrechte der Nacherfüllung. Gegenüber dem Hersteller wird ein Anspruch aus dem Deliktsrecht geprüft und damit der Frage nachgegangen, inwieweit VW Millionen Kunden sittenwidrig geschädigt haben könnte. Dabei ist es nicht Ziel der Arbeit sämtliche Verbraucheransprüche zu analysieren, was aufgrund der Vielzahl der Konstellationen kaum zu bewältigen ist. Allerdings deckt der Fokus der Arbeit, mit dem Kauf eines Neuwagens der VW-Gruppe, verkauft durch einen gewerblichen Händler, bereits viele konvergente und auf andere Sachverhalte übertragbare Situationen ab. Ausführungen für Gebrauchtwagen werden an kontextrelevanten Stellen inkludiert.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. DER DIESELSKANDAL
I. HINTERGRUND AUS DEM EUROPARECHT
II. ABSCHALTEINRICHTUNGEN IN TYP EA 189 MOTOREN
C. KAUFRECHTLICHE ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM HÄNDLER
I. VORLIEGEN EINES MANGELS § 434 I BGB
II. ANSPRÜCHE IM GEWÄHRLEISTUNGSRECHT
1. Nachbesserung § 439 I Alt. 1 BGB
a) Softwareupdate als aufgezwungene Nachbesserung
b) Softwareupdate als vertragsgemäßer Zustand der Nachbesserung
aa) Software behebt Mangel
bb) kein vertragsgemäßer Zustand
cc) Beweislast
2. Neulieferung § 439 I Alt. 2 BGB
a) Unmöglichkeit der Neulieferung aus § 275 I BGB
aa) Untergang der Gattung
bb) Lieferung des Folgemodells
cc) Umfang der Beschaffungskosten im Rahmen der Unmöglichkeit
b) Unverhältnismäßige Kosten der Neulieferung
3. Keine Verjährung der Ansprüche
III. ZWISCHENERGEBNIS
D. DELIKTSRECHTLICHE ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM HERSTELLER
I. ANSPRUCH AUS § 826 BGB - VORSÄTZLICHE SITTENWIDRIGE SCHÄDIGUNG
1. Schaden
a) Vorliegen eines Vermögenschadens
b) Negativer Vertrag als Zweckverfehlung
2. Sittenwidrigkeit
a) Sittenwidriges Herstellerverhalten
b) Situation für Gebrauchtwagen
3. Haftungsbegründende Kausalität
4. Subjektive Voraussetzungen für eine Haftung gemäß §§ 826, 31 BGB
a) Schädigungsvorsatz
b) Haftung einer juristischen Person gemäß § 31 BGB
aa) Zurechnung für die Vorstandsebene
bb) Sekundäre Darlegungs- und Beweislast
5. Rechtsfolge als Schadensersatz aus §§ 249 ff. BGB
a) Keine Anrechnung von Nutzungsvorteilen
b) Kategorisches Bereichungsverbot
c) Kompromisslösung des Vorteilsausgleichs
II. ERWERB NACH OFFENLEGUNG DES SKANDALS/VERJÄHRUNG DER ANSPRÜCHE
E. ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die zivilrechtliche Haftung von Volkswagen im Kontext des sogenannten „Dieselskandals“. Ziel ist es, die Erfolgsaussichten für betroffene Kunden sowohl im Rahmen kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche gegenüber Händlern als auch deliktsrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller systematisch und praxisnah zu sortieren.
- Technische Grundlagen und Problematik von Abschalteinrichtungen
- Kaufrechtliche Mängelhaftung und Nacherfüllung bei manipulierten Fahrzeugen
- Deliktsrechtliche Haftung des Herstellers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
- Problematiken der Vorteilsanrechnung und Schadensberechnung
- Relevanz der Kenntniserlangung für Verjährung und Zurechnung
Auszug aus dem Buch
I. Vorliegen eines Mangels § 434 I BGB
Damit der Käufer mögliche Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen kann, muss die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft sein. Die Abschalteinrichtung und die damit verbundenen höheren Emissionswerte könnten einen solchen Mangel darstellen. Gemäß § 434 I S. 1 BGB ist eine Sache mangelhaft, wenn sie von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Eine Beschaffenheitsvereinbarung über mögliche Emissionswerte ist aber regelmäßig nicht Bestandteil eines Kaufvertrages und daher als möglicher Mangel ungeeignet. Liegt eine explizite Vereinbarung nicht vor, wird ein Mangel angenommen, wenn die Sache von der üblichen Beschaffenheit abweicht und sich damit nicht für die übliche Verwendung eignet (§ 434 I S. 2 Nr. 2 BGB). Ein solches Abweichen könnte gegeben sein, da ein Kunde nach objektiven Kriterien erwarten kann, dass ein Fahrzeug die zugelassen Abgaswerte nicht nur aufgrund einer unzulässigen Software einhält. Dazu muss aber festgestellt werden, dass erhöhte Emissionswerte nichts an der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges ändern. Eine gewöhnliche Verwendung eines Fahrzeuges ist gegeben, sofern seine Zulassung nicht gehindert wird und außerdem in Zukunft die Gefahr einer möglichen Nutzungseinschränkung nicht besteht. Vorrangig kommt es somit auf die Betriebserlaubnis an. Da die verwendete Abschalteinrichtung unzulässig ist und eine Zulassung über das Typengenehmigungsverfahren der VO (EG) Nr. 715/2007 verhindern würde, fehlt es bereits an der üblichen Beschaffenheit. Für zugelassene Fahrzeuge kann das KBA nach § 5 I FZV die Halter des Fahrzeuges verpflichten, den Mangel des Fahrzeuges zu beseitigen und ggfs. bei Verweigerung die Stilllegung veranlassen. In diesem Zusammenhang versendete das KBA am 14.10.2015 eine Umrüstungsanordnung per Softwareupdate für
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Einführung in den Dieselskandal und Darlegung des methodischen Vorgehens bei der Analyse zivilrechtlicher Ansprüche.
B. DER DIESELSKANDAL: Technische und europarechtliche Grundlagen sowie die Funktionsweise der illegalen Abschalteinrichtungen in EA 189 Motoren.
C. KAUFRECHTLICHE ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM HÄNDLER: Analyse der Gewährleistungsrechte, insbesondere des Vorliegens eines Sachmangels und der komplexen Problematik der Nacherfüllung.
D. DELIKTSRECHTLICHE ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM HERSTELLER: Prüfung des Anspruchs auf vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sowie Zurechnungs- und Beweisfragen im deliktsrechtlichen Kontext.
E. ABSCHLIEßENDE BEWERTUNG: Kritische Zusammenfassung der prozessualen Gesamtsituation und der Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung für betroffene Verbraucher.
Schlüsselwörter
Dieselskandal, Volkswagen, Abschalteinrichtung, Kaufrecht, Gewährleistungsrecht, Nacherfüllung, Neulieferung, Deliktsrecht, Sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB, Vorteilsausgleich, Nutzungsersatz, Beweislast, Typ EA 189, Schadensersatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die juristischen Konsequenzen des VW-Dieselskandals für betroffene Fahrzeugkäufer unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Zivilrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Schwerpunkte liegen auf kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen (wie Nachbesserung/Neulieferung) und deliktsrechtlichen Schadensersatzforderungen gegen Volkswagen wegen sittenwidriger Täuschung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die komplexen Ansprüche geschädigter Kunden strukturiert zu analysieren und aufzuzeigen, wie Gerichte diese in der Praxis bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, basierend auf aktueller Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung kaufrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Händler sowie deliktsrechtlicher Ansprüche gegen VW als Hersteller, inklusive der Debatte um Vorteilsanrechnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Dieselskandal, Abschalteinrichtung, Nacherfüllung, Sittenwidrigkeit (§ 826 BGB) und Schadensersatz.
Inwiefern ist ein Softwareupdate kaufrechtlich problematisch?
Es ist umstritten, ob das Update den Mangel dauerhaft behebt oder ob es durch Folgeprobleme (Kraftstoffverbrauch, Verschleiß) keinen vertragsgemäßen Zustand herstellt.
Warum ist die deliktsrechtliche Haftung für Gebrauchtwagenkäufer umstritten?
Einige Gerichte bezweifeln, dass sich die Sittenwidrigkeit des Herstellers auf den Sekundärmarkt ausweitet, da VW bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht direkt profitiert.
Was besagt die sekundäre Beweislast?
Sie entlastet Verbraucher in Zivilprozessen, da diese keinen Einblick in interne Prozesse von VW haben, weshalb der Konzern gefordert ist, substanziell zur Klärung beizutragen.
Was ist die unbillige Entschädigung im Kontext der Nutzungsanrechnung?
Es wird kritisiert, dass durch hohe Kilometeranrechnung bei langen Prozessdauern der Schadensersatz nahezu aufgezehrt wird, was den Hersteller für seine Verzögerungstaktik belohnen könnte.
- Arbeit zitieren
- Chris Tanschus (Autor:in), 2020, Der "Dieselskandal". Zivilrechtliche Ansprüche geschädigter Kunden im VW-Abgasskandal, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/990782