Gratis online lesen
Page 1
Page 2
Kontrollmöglichkeiten des Parlaments: 1.) Kleine Anfragen 2.) Große Anfragen 3.) Mündliche Anfragen 4.) Aktuelle Stunden 5.) Untersuchungsausschüsse 6.) Wehrbeauftragter 7.) Budgetrecht 8.) Petitionsausschuss des Bundestags 9.) Konstruktives Misstrauensvotum Bundestagswahlsystem: Für die Wahl zum Bundestag und zum Landtag gilt ein Wahlsystem, das als "Personalisierte Verhältniswahl" bezeichnet wird; es entspricht im Ergebnis der Verhältniswahl, auch wenn es Elemente der Mehrheitswahl enthält. Bei der Bundestagswahl hat der Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er einen Kandidaten einer Partei im Wahlkreis nach dem Prinzip der Mehrheitswahl, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Die Sitze werden entsprechend dem Anteil an den Zweitstimmen verteilt. Ausschlaggebend ist also die Zweitstimme. Die Listen werden für alle 16 Bundesländer getrennt ausgestellt (Landeslisten). Der Wähler kann mit der Erststimme für den Wahlkreiskandidaten einer Partei und mit der Zweitstimme für die Liste einer anderen Partei stimmen. Überhangmandate entstehen, wenn für eine Partei in einem Bundesland mehr Kandidaten in den Bundestag gewählt werden, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen in diesem Land zusteht. Bei der Verteilung der Sitze werden nur Parteien berücksichtigt, die mehr als 5% der Stimmen oder mindestens 3 Direktmandate erlangt haben.
- Arbeit zitieren
- Benjamin Sorg (Autor:in), 2000, Die Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99138
Kostenlos Autor werden
Kommentare