??Heterogen:
Die Gesellschaft hat unterschiedliche Interessen und Strukturen. Dies ist legitim und soll nicht gleichgeschaltet werden.
??Pluralistisch:
Die verschiedenen Interessen können sich frei artikulieren und organisieren. Der Willensbildungsprozess findet durch die Aktivität und Rivalität konkurrierender Gruppen und Parteien statt. Es haben nur kollektiv organisierte Teilinteressen Erfolgsaussichten.
??Rechtsstaat:
Damit der Pluralismus nicht zur Zersplitterung und Auflösung der Gesellschaft führt, gibt es das Repräsentationsprinzip. Nur unabhängige Abgeordnete, die ihre Legitimation in allgemeinen Wahlen bekommen haben, können durch Verhandlungen und Kompromisse verbindliche Entscheidungen treffen. Das Gemeinwohl ergibt sich also im nachhinein (Gemeinwohl a posteriori). Die Machtinhaber müssen vor allem durch die Parteien kontrolliert werden. Die Parteien sind wichtigste Möglichkeit der Bürger an der Politik teilzunehmen und müssen deshalb demokratisch strukturiert sein.
Es gibt zwei Sektoren:
1. Streitigen Sektor:
Der Bereich des Konflikts und der politischen Gestaltung
2. Unstreitigen Sektor:
Anerkennung der Grund- und Menschenrechte, rechtsstaatliche Verfassungs- und
politische Spielregeln (Mehrheitsprinzip, Minderheitenschutz) ? Grundkonsens
Der Grundkonsens und damit die Stabilität des Staates ist nur gewährleistet, wenn die Spielregeln anerkannt und die Belange der Minderheiten beachtet werden.
Fazit: Das durch Ausgleich anzustrebende Gemeinwohl wird zur regulativen Idee einer richtig verstandenen Konkurrenzdemokratie.
?? Unsere Verfassung
Prinzipien: Staatsform Republik, Volkssouveränität, Föderalismus, Gewaltenteilung,
Gewaltmonopol des Staates, Widerstandsrecht, Sozial- und Rechtsstaatsgedanke ?
Ewigkeitsgarantie
Politisches System: freiheitliche demokratische Grundordnung
Im Artikel 21 ist die besondere Bedeutung der Parteien für den Willensbildungsprozess niedergeschrieben. Sie gelten als Sprachrohre des Volkes.
Verfechter: Gerhard Leibholz
Ideologie: Eine moderne Variante der Identitätstheorie, die den Parteienstaat als eine Form der plebiszitären (= volksentscheidenden) Demokratie begreift, die den Bedingungen der Massendemokratie im Flächenstaat Rechnung trägt.
Das Grundgesetz hat aber mit dem Gesetz des freien Mandats auch den Kerngedanken der
repräsentativen Monarchie übernommen ? Konfliktpotenzial durch zwei Theorien.
Die Realität hat das Problem gelöst:
Vor wichtigen Entscheidung wird die Partei gefragt und das gesetzlich geregelte freie Mandat ist zu einem imperativen, parteigebunden Mandat geworden.
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II. Parteien
?? Parteiendiskussion
In der Bundesrepublik verlieren immer mehr Leute das Vertrauen in Parteien. Es stellt sich die Frage, ob die Parteien ihren Machtanspruch nicht mißbrauchen oder überziehen und ob aus der Mitwirkung nicht schon längst eine Dominanz des politischen Prozesse geworden ist. Die Parteien beantwortet politische Fragen fast immer nur mit Blick auf die nächsten Wahlen und entscheiden nach Kategorien des Machterhalts. Des weiteren ist die Rekrutierung des Führungspersonals in politischen Institutionen weitgehend ihre Sache. Damit ist die Parteipolitisierung der öffentlichen Angelegenheiten vollkommen.
Vielen erscheinen die politischen Parteien als erstarrt und unfähig zeitgenössische Probleme aufzugreifen. Junge Leute meiden deshalb die Parteien und ihre Jugendorganisationen. Es entsteht eine Gefahr für die Zukunft der Demokratie. Als Alternative zu den Parteien gehen viele Menschen in Bürgerinitiativen oder ähnliches.
Man kann die Parteien aber nicht einfach so abschaffen. Eine offene, freiheitliche, pluralistische Gesellschaft braucht konkurrierende Parteien, damit sich die verschiedenen Interessen organisieren, artikulieren können und dann im politischen Willensbildungsprozess ausgeglichen werden können.
Fazit: Die Forderung nach Reformen, einer Öffnung und einer Attraktivierung der Parteien ist für manche zu wenig. Sie fordern einen Rückzug des Staates und damit eine Selbstbeschränkung der Parteien, welche deren Akzeptanz in der Bevölkerung wieder verbessern würde.
?? Entwicklung der Parteien
Das deutsche Parteiensystem entwickelte sich im 19. Jahrhundert als ein Vielparteiensystem. Es entstanden folgende Parteien:
(1) Liberale Parteien für das Bürgertum
(2) Konservative Parteien für Adel und Großgrundbesitzer (3) Sozialistische Parteien für die Arbeiterschaft (4) Katholische Partei
Die liberalen und konservativen waren eher locker organisiert; ihnen gegenüber stand die sozialdemokratische Partei als eine Massenpartei mit eine straffen Organisation. Das Vielparteiensystem wurde durch die Verfassung des Kaiserreiches unterstützt, da diese nur die Gesetzgebung für die Parteien in sich barg und die Parteien damit nicht mehrheitsfähig werden mußten. Sie waren eher Interessenvertretungen. Ihren Typus nannte man Interessen- oder Klassenpartei. Die sozial sehr heterogene (ähnlich einer Volkspartei) Zentrumspartei, die eine klare Ideologie hatte, war eine Weltanschauungspartei.
Nach dem zweiten Weltkrieg entstand ein Vierparteiensystem. Diese vier Parteien lauteten wie folgt:
(1) Christlichen Demokraten
(2) Liberalen (3) Sozialdemokraten (4) Kommunisten
In Laufe der Jahre ging die Zahl der Parteien im Bundestag von 10 auf 3 zurück. Zwei Hauptparteien (SPD, CDU mit 90%) und eine mehrheitsbeschaffende Partei. Dadurch entstand eine Stabilität der Regierung und des Parteiensystems. Die Parteien CDU und SPD entwickelten sich zu Volksparteien. Dieser Prozess ging in zwei Phasen vor sich:
(1) Der CDU gelang es bis 1961 die Wähler der kleineren bürgerlichen Parteien an sich zu ziehen. Sie vergrößerte damit den Abstand zur SPD erheblich.
(2) Das Godesberger Programm der SPD 1959 bereitet den Weg zur Volkspartei für diese. Sie kehrte vom Marxismus ab und wurde damit für eine bürgerliche Wählerschaft interessant. Die
SPD glich sich auch der Außenpolitik der Westintegration von Adenauer an.
3
Seit dem Godesberger Programm spricht man von einer Entideologisierung der Parteiprogramme und einer Entwicklung der Parteien von Weltanschauungs- zu Volksparteien. Grundlage dieser Tatsache war eine gesellschaftliche Veränderung nach dem 2. Weltkrieg:
(1) Rascher wirtschaftlicher Aufstieg und Wohlstand für eine breite Bevölkerung sorgten für eine soziale Befriedung (2) Durch eine soziale und räumliche Mobilität kam es zu einer Lockerung der alten weltanschaulichen Bindungen (3) Durch institutionelle Einflüsse wie der 5%-Klausel und dem Zwang zur Mehrheitsbildung gab es einen Konzentrationsprozess
Das Parteiengefüge hat sich durch die Grünen und die PDS wieder erheblich geändert und machte auch neue Bündnisse der Parteien untereinander möglich.
?? Innerparteiliche Demokratie
Die Kandidatenaufstellung bzw. der Listenplatz ist heute entscheidender für ein Bundestagsmandat als die Wahl an sich. An diesem Vorgang ist aber nur ein ganz kleiner Teil der Bevölkerung beteiligt. Dies erscheint nicht als demokratisch. Es stellt sich natürlich die Frage nach einer Veränderung dieses Systems, das vielleicht auch nicht das optimale im Hinblick auf die Qualifikation der Bewerber ist.
Die Wahlkreiskandidaten werden durch eine Versammlung der Parteimitglieder des entsprechenden Wahlkreises oder deren Vertreter gewählt. Die Wahl durch Delegierte herrscht vor, aber alternativ dazu gibt es die Urwahl der Basis. Sie erhöht zwar die demokratische Legitimation, aber erhöht die Chance populistischer Kandidaten gegenüber hochqualifizierter Kandidaten. Die Landesparteitage oder Landesdelegiertenkonferenz entscheiden formal über die Landeslisten. Sie stimmen aber weitestgehend nur noch den von den Landesvorständen oder Personalfindungskommisionen ausgearbeiteten Vorschlägen zu. Bei den Listen sollte auf die regionale Ausgewogenheit, die verschiedenen Flügel und auf die Frauen geachtet werden. Durch den großen Einfluß der Parteivorstände entsteht der Typus des angepassten Politikers, der sich von unten nach oben dient und nur durch ein parteikonformes Verhalten wieder nominiert wird. Andererseits werden kompetente Seiteneinsteiger, die von der Basis oft nicht richtig akzeptiert werden, eher von der Parteiführung unterstützt. Weitere Abhängigkeit bringt die Professionalisierung der Politik, da viele Abgeordnete auf ihr Mandat und das Geld angewiesen sind und da sie dadurch natürlich alles vermeiden, was ihre Nominierung gefährdet. Es gibt zahlreiche Vorschläge das System der Nominierung zu ändern. Sie wollen vor allem die Macht der Vorstände einschränken und die Basis und nicht parteigebundene Wähler daran teilnehmen lassen:
??Das Verhältnis von Direkt- und Listenmandate soll zugunsten einer Erhöhung des Anteils der
Direktmandate verändert werden.
??Man soll bei den Bundestagswahlen die Möglichkeit haben zu kommulieren und zu
panaschieren.
??Es sollen „primaries“ durchgeführt werden.
In der Partei hat die Führung eindeutig Vorrang. Es kommt zu Oligarchisierung der Parteien. Sie hat 3 Ursachenkomplexe:
(1) Technisch-administrativ: In großen Organisationen ist eine Entscheidung aller über alles nicht möglich. Die Parteien müssen sehr kurzfristig und schnell Entscheidungen treffen und verstärken damit das Problem der Herrschaft einer kleinen Gruppe.
(2) Psychologisch: Die Menschen personalisieren die Politik und identifizieren die Partei mit ihren Führern. Dies ist auf Führungsbedürfnis, Dankbarkeit und Verehrungsbereitschaft der Massen zurückzuführen.
(3) Intellektuell: Bildungunterschiede, vor allem aber Organisations- und Spezialwissen verstärken die Absonderung der Spitze von der Parteibasis.
Des weiteren haben die Parteivorstände zahlreiche Mittel ihre Macht zu erhalten, wie z.B. Tagesordnungsmanipulation.
4
Diese Tabelle soll die Machtunterschiede zwischen Parteispitze und Basis noch einmal
verdeutlichen:
Parteiengesetze: Wirklichkeit:
Gliederung in Gebietsvorstände Mangelnder Informationsstand der Mitglieder
Höchste Organe sind die Mitgliederversammlung bzw Die Deutschen haben einen Harmonieanspruch darum
müssen alle Mitglieder hinter der Partei stehen
die Parteitage
Führung wird unabhängiger
Wahl des Vorstandes und der Delegierten mindestens Wähler wollen nicht Programme sondern einzelne
alle 2 Jahre Personen sehen Diese müssen natürlich geschützt
werden und dürfen nicht beschädigt werden
Niemand darf willkürlich ausgeschlossen werden Bei der Komplexität der Politik muß man sich
spezialisieren kein Durchblick
Die Regierung muß gedeckt werden da sie schon unter
dem Druck der Opposition steht
Parteien stehen nicht mehr für einzelne Ideologien,
sondern sind Volksparteien
Durch die 5 -Klausel kann man sich nicht erfolgreich
abspalten kein Druck erzeugbar
Diskussion in der Partei Schwäche in den Medien
Eines ist jedoch sicher: Keine Partei kann auf Dauer der Basis ihren Willen aufzwingen
Wahlrechtsänderung
Deutschland hat zwar ein großes Parlament nach der Anzahl der Sitze aber wenn man die Zahl
derer betrachtet die ein Abgeordneter vertritt ist das deutsche Parlament eigentlich schlank
Dadurch ergibt sich dass die einfachste Lösung um das Parlament zu verkleinern die
Vergrößerung der Wahlbezirke aufgrund dem Verlust der Bürgernähe nicht möglich ist Deshalb
wird vor allem über eine Veränderung des Wahlsystems gesprochen Das Wahlsystem ist eine
zentrale Frage und beeinflußt verschiedene Bereiche:
(1) Politische Kultur des Staates
(2) Parteienspektrum
(3) Innerparteiliche Struktur
(4) Zusammensetzung des Parlaments
(5) Politische Verhalten der Parteien zueinander
Wahlen haben vor allem diese Aufgaben:
1. Legitimation: Wahlen legitimieren die Gewählten Interessen ihrer Wähler zu vertreten und
politische Macht auf Zeit auszuüben
2. Kontrolle: Am Wahltag kann der Wähler entscheiden ob er die letzte Regierung für gut
befand oder nicht Er kann seine Zustimmung oder seinen Protest in der Wahl ausdrücken
3. Funktionalität: Wahlen sollen eine Regierung herbeiführen und dem Wähler die Möglichkeit
geben Personen und Programme zu wählen
4. Gerechtigkeit: Jeder soll die gleichen Chancen haben
In Deutschland gibt es das personifizierte Verhältniswahlrecht Dies ist eine Kombination der
beiden Grundtypen:
(1) Mehrheitswahl: Das ganze Land wird in so viele Wahlkreise eingeteilt wie das Parlament
Sitze hat Der Sieger jedes Wahlkreises zieht dann direkt ins Parlament ein Vorteile dieses
Systems sind die mehrheitsfördernde Wirkung der Wettbewerbscharakter und die engere
Beziehung zwischen Abgeordnetem und Wähler
(2) Verhältniswahl: Die Abgegeordnetensitze werden den Parteien im Verhältnis zu der Zahl der
erhaltenen Stimmen zugeteilt Der Wähler stimmt nicht für einen Kandidaten sondern für die
von einer Partei aufgestellte Kandidatenliste Dieses System wird als gerecht als empfindlich
auf Entwicklungen in der Wählerschaft und günstig für die von den Parteien gewollte
Fraktionszusammensetzungen (Frauen) eingestuft
5
Zu einer Änderung des Wahlrechts bedarf eines einer einfachen Mehrheit im Bundestag. Außer den allgemeinen Grundsätzen allgemein, direkt, frei, gleich und geheim gibt es keine weitere Bestimmung für das Wahlsystem.
?? Zuschauerdemokratie/ Teilnehmerdemokratie
Da in der repräsentativen Demokratie alle Bereiche des staatlichen Entscheidens und Handelns dem direkten Einfluß der Bürgerinnen und Bürger entzogen sind, spricht man von einer Zuschauerdemokratie. Die Menschen werden von großen Organisationen (Parteien, Verbände, Verwaltung, Medien) entmündigt. Ein Aussage, die dieses Verhältnis besonders trifft ist: „Vom monarchischen Absolutismus zum Parteienabsolutismus“.
Andere behaupten wir leben in einer Polyarchie, da die Wählerschaft zusammen mit Parteiführungen, Wirtschaftsverbände, Kirchen und Medien die herrschende Gewalt ist. Dieser Zustand soll mit einer Einführung der Plebiszite verändert werden. Die Lösung schwieriger Probleme geht das ganze Volk an und bedarf der Hilfe von ihm. Bisher sind auf Bundesebene Plebiszite nur erforderlich bei einer Neuordnung der Bundesländer. Auf den ersten Blick scheinen wir überrepräsentiert, aber wenn man jedoch das Parteiengesetz, die Vereinigungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Meinungsfreiheit und das Recht gegen Verwaltung, Regierung und Gesetzgebung zu klagen berücksichtigt, dann hellt sich das Bild wieder auf.
Es gibt Vorschläge die repräsentative Demokratie durch Volksentscheide und Volksbegehren zu erweitern:
Auswahl von politischen Personal:
(1) Nominierung von Kanzlerkandidaten und Vorständen in Form einer Mitgliederbefragung (2) Stärkere Beteiligung von Parteimitgliedern und Wählern bei der Aufstellung der Landeslisten (3) Bundespräsidentenwahl durch das Volk
Entscheidungsprozess bei Sachfragen:
(1) Direkte Entscheidung des Volkes bei grundsätzlichen Fragen der Nation (2) Bürgerbefragung bei der Festsetzung politischer Prioritäten
?? Möglichkeiten heute auf politische Einflußnahme:
(1) Wahlen
(2) Abstimmungen (3) Mitgliedschaft (4) Beeinflussung der Meinungsbildung durch Leserbriefe, Petitionen, Demonstrationen (5) Rechte einsetzten durch Klagen
III. Bundestag
?? Funktionen
Aufgrund seiner direkten Wahl durch das Volk hat der Bundestag die höchste demokratische Legitimation. Seine Funktionen sind folgende:
(1) Artikulationsfunktion: Die Meinungen und Auffassungen des Volkes kommen im Parlament zu Ausdruck.
(2) Wahlfunktion: Der Bundestag ist an der Wahl aller anderen Institutionen (Kanzel, Präsident, Bundesgerichte, Wehrbeauftragter) beteiligt.
(3) Gesetzgebungsfunktion: Er bildet zusammen mit dem Bundesrat die Legislative.
(4) Budgetrecht: Er beschließt über den Haushalt.
(5) Kontrollfunktion: Regierung kritisieren und kontrollieren, Gegenvorschläge machen. Beispiele dafür sind Anfragen, Debatten, Untersuchungsausschüsse, konstruktives Mißtrauensvotum, Verhinderung der Verfassungsänderung bei 1/3 der Mandate und Verfassungsklagen.
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Es gab einen Funktions- und Bedeutungswandel des Bundestags. Früher (Monarchie) stand er der Regierung dualistisch gegenüber, heute verläuft die Trennlinie zwischen Parlamentsopposition und dem Interessenverbund bestehend aus Regierung und Koalitionsfraktionen. Die Funktionen des Parlaments werden also aufgespalten. Die Parlamentsmehrheit hat die Wahl- und Gesetzgebungsfunktion inne, die Opposition die Artikulations- und Kontrollfunktion. Des weiteren wandern viele Zuständigkeitsbereiche des Parlaments an die europäische Union ab. Das Parlament hat drei sogenannte verfassungsrechtliche Stellungen:
1. Indemnität: Kein Abgeordneter darf wegen dem, was er im Parlament gesagt oder getan hat,
gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden
2. Immunität: Ein Abgeordneter kann nur mit Zustimmung des Parlaments gerichtlich zur
Verantwortung gezogen oder verhaftet werden.
3. Freies Mandat: Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und nicht an
Weisungen und Aufträge gebunden.
Die beiden ersten Sonderstellungen haben in der Demokratie an Bedeutung verloren. Auch das Recht des freien Mandats hat einen anderen Stellenwert durch den Parteienstaat bekommen. Der Abgeordnete ist in die Strukturen seines Wahlkreises und seiner Partei eingebunden und auch in die des Parlaments. Um erfolgreich zu sein und seine Wiederwahl nicht zu gefährden, muss er auf die Partei bzw. die Fraktion Rücksicht nehmen und es entsteht eine Abhängigkeit.
Hier nur eine Zusammenfassung des Themas:
?? Fraktionen
Eine Fraktion ist ein Zusammenschluß von Abgeordneten derselben Partei. In den Fraktionssitzungen wird diskutiert und mehrheitlich über das Auftreten und die Marschroute im Plenum und in den Ausschüssen entschieden. Im Plenum stimmen die Mitglieder dann meist geschlossen ab. Dies nennt man Fraktionsdisziplin. Sie ist für die Handlungsfähigkeit des Bundestags enorm wichtig. Bei manchen (moralischen) Entscheidungen wird aber auf sie verzichtet.
?? Mehrheiten
Im Bundestag sind je nach Beschlusslage verschiedene Mehrheiten nötig:
(1) Relative Mehrheit: Auf einen Vorschlag müssen mehr entfallen, als auf einen anderen.
(2) Absolute Mehrheit: Die Mehrheit aller abstimmenden Abgeordneten ist erforderlich. (3) Qualifizierte Mehrheit: Mehrheit der Mitglieder des Bundestags (Kanzlerwahl, Verfassungsänderung).
?? Ausschüsse
Die vom Bundestag gebildeten Ausschüsse sind entsprechend der Fraktionsstärke besetzt.
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?? Arbeitskreise
Es gibt Arbeitskreise der Fraktionen, die sich mit anstehenden Gesetzesvorlagen beschäftigen. Sie tragen dann ihre Ergebnisse der Fraktion vor, wo sie diskutiert werden und über sie entschieden wird. Die Arbeitskreisvorsitzenden werden als politische Elite angesehen.
?? Informelle Zusammenschlüsse
Innerhalb der Fraktionen gibt es noch mehrere informelle Zusammenschlüsse, die versuchen die Meinung der Fraktion zu beeinflussen. Es sind vor allem regional und themenbezogene (Frauen, Gewerkschaften) Zusammenschlüsse.
?? Fazit
Die Eingebundenheit des Abgeordneten in ein soziales Umfeld, das Abhängigkeit erzeugt, und eine hohe zeitliche Inanspruchnahme führen dazu, dass neue Ideen und Innovationen sich unter Umständen schwer durchsetzen und die anstehenden Sachfragen nicht systematisch und durchdringend genug vom Parlament angegangen werden können.
?? Wahlfunktion
Die Wahl des Bundeskanzlers durch das Parlament und das Recht, ihn durch die Wahl eines neues Kanzlers abzusetzen, sind die herausragenden Merkmale der parlamentarischen Systems und machen den Hauptunterschied zum präsidentiellen Regierungssystem aus. Der Bundestag hat aber noch weitere Wahlaufgaben:
(1) Wahl des Bundespräsidenten
(2) Wahl des Wehrbeauftragten (3) Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter (4) Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshof
?? Regierungsbildung
Die Regierungsbildung ist formal das Recht des Bundeskanzlers. Er schlägt dem Bundespräsidenten die Minister vor, die dieser dann bewilligt. Die Parteien- und Fraktionsführungen der Koalitionsparteien geben den Ausschlag bei der Kabinettsbildung. Es ist deutlich die Sorge um den künftigen Zusammenhalt der Parlamentsmehrheit zu erkennen. Bei der Ernennung der Minister sind folgende Punkte zu beachten:
(1) Innerparteiliche Gruppierungen
(2) Geographische Herkunft (3) Frauenanteil (4) Religionszugehörigkeit
Knappe Mehrheitsverhältnisse erhöhen den Einfluss der Regierungsfraktionen.
?? Kanzlerdemokratie
In der Zeit von Adenauer wurden folgende Beispiele für eine Kanzlerdemokratie und kein parlamentarisches Regierungssystem angeführt.
(1) Die Bundestagswahlen sind Kanzlerwahlen
(2) Mit der Volkswahl und der Parlamentsmehrheit hat der Kanzler eine besondere Legitimation (3) Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik (4) Der Bundeskanzler hat eine starke Position, da er nur durch die Wahl eines anderen Kanzlers abgesetzt werden kann
Nach Adenauer verlor der Begriff der Kanzlerdemokratie durch die relativ kurzen Amtszeiten seiner Nachfolger an Bedeutung und gewann sie erst wieder bei den langen Amtszeiten von Helmut Schmidt und Helmut Kohl.
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?? Gesetzgebung
Der Bundestag kann zusammen mit der Bundesregierung und dem Bundesrat Gesetzentwürfe einbringen. Die Bundesregierung bringt aber weit mehr und weit erfolgreicher Gesetzesinitiativen ein. Das Parlament hat dadurch einen Bedeutungs- und Funktionsverlust erlitten. Gesetzesinitiativen der Regierung können auf Anregung von Beamten in Ministerien und Behörden, auf Abgeordnete, Parteitagsbeschlüsse, Koalitionsabsprachen, parlamentarische Anfragen oder Vorstöße von Verbänden zurückgehen.
Die Möglichkeit der Opposition Gesetzentwürfe einzubringen stehen schlecht, da sie keinen Beamtenapparat in den Ministerien zur Verfügung hat. Deshalb greift die Opposition auf Fachleute in ihren Regierungsländern zurück. Es gibt verschieden Gesetzgebungsarten des Bundes:
(1) Ausschließliche Gesetzgebung: Zu ihr gehören elf Bereiche, vor allem außenpolitische Angelegenheiten, Verteidigung, Währung, Zoll, Staatsangehörigkeit, Einwanderung usw. (2) Konkurrierende Gesetzgebung: Die Gesetzgebungskompetenz liegt solange bei den Ländern, wie der Bund kein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung sieht. Als wichtigste Begründung für bundesgesetzliche Regelung gilt die Wahrung der Einheitlichkeit der Verhältnisse.
(3) Rahmengesetzgebung: Der Bund hat das Recht Rahmenvorschriften zu erlassen, die im Detail dann durch die Gesetzgebung der Länder geregelt wird. Dazu gehört z.B. das Hochschulwesen.
Neben der unterschiedlichen Regelung der Gesetzgebungskompetenz ist auch die legislative Mitwirkung des Bundesrat verschieden. Man unterscheidet zwei Arten von Gesetzen:
(1) Zustimmungspflichtiges Gesetz: Dazu gehören alle verfassungändernden Gesetze sowie Gesetze, die die Beziehung zwischen Bund und Ländern regeln. Ohne die Zustimmung des Bundesrats können diese Gesetze nicht erlassen werden.
(2) Einspruchsgesetz: Der Bundesrat kann zwar Einspruch gegen ein Gesetz einlegen, aber der Bundestag kann durch eine Mehrheit seiner Mitglieder den Einspruch zurückweisen.
?? Weg eines Gesetzes
1. Initiative von Regierung, Bundestag oder Bundesrat
2. Zuleitung an Bundesrat ? 6 Wochen Beratungszeit, Änderungsvorschläge werden gemacht
3. Erste Lesung im Plenum ohne lange Beratungszeit
4. Zustellung an Ausschüsse ? wichtigste Stufe, da Prüfung und konkrete Vorschläge gemacht
werden, Hearing von Experten, daneben beschäftigen sich Fraktionsausschüsse und
Arbeitskreise mit dem Thema ? Beschlußempfehlung an das Plenum
5. Zweite Lesung im Plenum ? öffentliche Diskussion
6. Dritte Lesung folgt unmittelbar ? Schlußabstimmung, meistens Billigung des Gesetzes
7. Prüfung durch Bundesrat ? zustimmungspflichtiges Gesetz, Einspruchsgesetz
8. Vermittlungsausschuss bei Meinungsverschiedenheiten. Er arbeitet einen
Kompromißvorschlag aus. Er besteht aus 16 Mitglieder des Bundestags (je nach Fraktionsstärke) und 16 Vertretern des Bundesrats (je Land einer).
9. Unterzeichnung des Gesetzes durch Minister, Kanzler und zuletzt Präsidenten
?? Parlamentarische Kontrolle
Parlamentarische Kontrolle gliedert sich in drei Richtungen:
(1) Richtungskontrolle: Sie ist die bedeutendste. Parlamentsmehrheit und Opposition überprüfen inwieweit das Handeln der Regierung ihren Zielsetzungen entspricht (2) Effizienzkontrolle: Es wird geprüft, ob die Regierung ihre Mittel ökonomisch nutzt. (3) Rechtskontrolle: Das Parlament prüft, ob die Regierung im Einklang mit der Verfassung und den Gesetzen handelt.
Diese Kontrollen werden auf zwei Arten durchgeführt:
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(1) Evidenzkontrolle: Sie ist eine möglichst lautstarke und öffentliche Kontrolle der Opposition,
die damit versucht die Regierung abzulösen.
(2) Innere Kontrolle: Die Koalitionsfraktionen üben eine verdeckte, möglichst der Öffentlichkeit verborgene Kritik aus. Regierung und Parlamentsmehrheit sind kein einheitlicher Block, aber wollen in der Öffentlichkeit Geschlossenheit demonstrieren, obwohl es in Arbeitskreisen und Fraktionssitzungen Kritik und Kontrolle gibt. Die Parlamentsmehrheit nimmt dort Einfluss und dort findet der Ausgleich der Interessen statt, nicht im Plenum.
Knappe Mehrheitsverhältnisse beeinflussen die Kontrollmöglichkeiten erheblich, da die Parlamentsmehrheit dadurch mehr Druck auf die Regierung ausüben kann.
Eine Aufzählung parlamentarischer Kontrollmöglichkeiten:
(1) Konstruktives Mißtrauensvotum
(2) Freies Mandat ggf. Parteienwechsel (3) Große und kleine Anfragen, Fragestunden (4) Aktuelle Debatten (5) Haushalts- und Finanzkontrolle (Budgetrecht) (6) Verhinderung einer Verfassungsänderung bei 1/3 der Mandate (7) Petitionswesen (8) Untersuchungsausschüsse bei ¼ der Mandate (9) Klagen beim Bundesverfassungsgericht
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Arbeit zitieren:
Marco Eipper, 2000, Staatslehre, München, GRIN Verlag GmbH
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Der Bundestag - Kontrolleur der Regierung?
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