Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Politische Wissenschaft
Oberseminar: Wahlsysteme zwischen abhängiger und unabhängiger Variable
Wintersemester 1999/2000
WAHLRECHTSREFORM IN NEUSEELAND -
VORBILD FÜR GROßBRITANNIEN ?
Steffen Blatt
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ... 3
1. Die Wahlrechtsreform in Neuseeland ... 4
2. Die Wahlsystemdiskussion in Großbritannien ... 10
3. Wahlrechtsreform in Neuseeland - Vorbild für Großbritannien? ... 15
Tabellen ... 19
Literaturverzeichnis ... 20
Einleitung
Bis zum Beginn der neunziger Jahre galt das Wahlsystem in westlichen Demokratien als eine der stabilsten und am wenigsten dem Wandel unterzogenen Institutionen. Wahlrechtsänderungen wurden nur in geringem Maße vorgenommen und in den meisten Fällen nur innerhalb des etablierten Mehrheits- oder Verhältniswahlsystems1. Eine Ausnahme bildete lediglich Frankreich, wo innerhalb kurzer Zeit beide Systeme zur Anwendung kamen.
Die Jahre 1993 und 1994 brachten allerdings einen tiefgreifenden Wandel im Bezug auf Wahlrechtsreformen. Innerhalb von vier Monaten fand in drei Ländern ein Wechsel des Wahlsystems hin zu Variationen der personalisierten Verhältniswahl nach deutschem Vorbild statt. Bemerkenswert ist, dass die früheren Wahlsysteme dieser Länder über das gesamte Spektrum der Möglichkeiten reichten. Italien wählte vor der Reform nach dem reinen Verhältniswahlrecht, während in Japan eine Variation der Mehrheitswahl, das single-non-transferable-vote (SNTV)-System, in Verbindung mit Listenwahl zur Anwendung kam2. Am gravierendsten gestaltete sich der Wandel allerdings in Neuseeland. Hier wurde das deutsche Wahlsystem nahezu unverändert übernommen.
Diese Arbeit will zum einen die Hintergründe und Ursachen untersuchen, die zur Wahlrechtsreform in Neuseeland geführt haben. Zu diesem Zweck sollen im ersten Teil sowohl Entwicklungen im politischen System als auch gesellschaftliche Veränderungen beschrieben werden, die zu diesem Einschnitt beigetragen haben. Im zweiten Teil wird die Wahlsystemdiskussion in Großbritannien dargestellt. Zum Schluß soll untersucht werden, ob im Vereinten Königreich mit Neuseeland vergleichbare Entwicklungen feststellbar sind, sowie die Aussichten für eine ähnliche Reform erörtert werden.
Mit diesem Ansatz entferne ich mich bewußt von der eigentlichen Fragestellung des Seminars nach dem Wahlsystem als abhängiger oder unabhängiger Variable. Auch wenn nicht ausdrücklich auf diese Frage eingegangen wird, so soll sie deswegen nicht vollkommen außer Acht gelassen werden. Vielmehr ist es vonnöten, sich immer bewußt zu machen, in welchem Kontext das Wahlsystem betrachtet wird. So kann man mit Blick auf die gesellschaftspolitischen Veränderungen, die zu einer Ausdifferenzierung des Parteiensystems und in letzter Konsequenz auch zur Reform des Wahlsystems führen, dieses ohne weiteres als abhängige Variable bezeichnen. Konzentriert man allerdings den Fokus der Betrachtung z.B. allein auf die Auswirkungen des (geänderten) Wahlsystems auf das (zukünftige) Parteiensystem, so muß man das Wahlsystem als unabhängige Variable sehen. Ich werde diese theoretischen Zusammenhänge im Folgenden nicht expressis verbis aufzeigen, bin mir ihres Vorhandenseins aber durchaus bewußt.
1. Die Wahlrechtsreform in Neuseeland
Am 6. November 1993 entschieden die neuseeländischen Wähler in einem zusammen mit der Parlamentswahl abgehaltenen Referendum, ihr bis dahin bestehendes einfaches Mehrheitswahlrecht durch ein personalisiertes Verhältniswahlrecht nach deutschem Muster zu ersetzen. Die Änderung des Wahlrechtes in Neuseeland stellt wohl - abgesehen von der Unabhängigkeit von Großbritannien 1852 - den bemerkenswertesten Einschnitt in die politische Landschaft des Inselstaates dar. Bemerkenswert deshalb, weil Neuseeland lange Jahre als Musterbeispiel des ,,Westminster"- Modells mit einfacher Mehrheitswahl und starrem Zweiparteiensystem galt.3
[...]
1 z. B. Änderungen der Sperrklausel oder der Berechnungsformel für die Verteilung der Mandate in Deutschland
2 vergl. Norris 1995, S. 5
3 Einziger wichtiger Unterschied zum britischen Modell war die Einrichtung von vier getrennten landesweiten Maori-Wahlkreisen, in denen nur Kandidaten antreten durften, die von den neuseeländischen Ureinwohnern abstammten. Dies sollte dieser ethnischen Minderheit eine angemessene Repräsentation im Parlament garantieren. Die Maori konnten entscheiden, ob sie in den Maori- oder den allgemeinen Wahlkreisen ihre Stimme abgeben möchten.
Arbeit zitieren:
Magister Artium Steffen Blatt, 2000, Wahlrechtsreform in Neuseeland - Vorbild für Großbritannien?, München, GRIN Verlag GmbH
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