2
A. Von der Müllabfuhr zur ökologischen Kreislaufwirtschaft
I. Bis zum Ende der 60er Jahre hatte der Umweltschutz in Deutschland noch keinen erkennbaren Stellenwert. Die Zeit des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg war geprägt von der wirtschaftlichen Verbesserung der Lebensverhältnisse. Erst mit dem Umweltprogramm der Bundesregierung aus dem Jahre 1971 wurde eine Trendwende im politischen Bewusstsein
deutlich. 1
Zunehmend wurde von den verantwortlichen Akteuren der allzu sorglose Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen beklagt (Altlasten, wilde Müllkippen, globale Klimaveränderungen, Waldverluste etc.) und neue gesetzgeberische Vorsorgemaßnahmen gefordert. Auch das Abfallrecht in Deutschland wurde lange Zeit nur als „Müllabfuhrrecht“ der Kommunen verstanden. Erst als die Abfallberge immer größer und die Deponiereserven immer kleiner wurden, rückten Initiativen zur Vermeidung, Verwertung und sicheren Entsorgung der
Wohlstandsauswirkungen in den Vordergrund. 2
So wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 Nr.24 GG) im Jahre 1972 eine umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes geschaffen und das Abfallbeseitigungsge- (7.6.1972) 3 verabschiedet. Es erfuhr mehrere Novellen bis zur Umbenennung in ein „Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz)“ 4 im Jahr 1986. Be- der neue Titel sollte den vorsichtigen Paradigmenwechsel vom Abfallbeseitigungsrecht zur ökologischen Abfallwirtschaft signalisieren, ohne allerdings konkrete Regeln für den Kreislauf von Stoffen vorzusehen.
Am 12. Juni 1991 trat dann die Verpackungsverordnung in Kraft, die Handel und Industrie zur Rücknahme und stofflichen Verwertung von Verpackungsabfällen verpflichtete und als konkreter Wegbereiter einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft selbst internationale Beachtung fand.
Das dort bereits normierte Prinzip der Produktverantwortung von Produzenten und Konsumenten über die Gebrauchsphase hinaus wurde schließlich nach langjähriger, heftiger politischer Debatte auf den gesamten Warenverkehr in Deutschland durch das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfäl- kurz: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG / AbfG) 5 übertragen. Dieses Gesetz
löste das vorbezeichnete AbfG ebenso ab wie die alte Rollenverteilung, nach der die Wirtschaft Abfall produziert und die Gemeinden / Kreise auf Kosten der Allgemeinheit die Abfälle zu entsorgen haben.
Im Sommer 1998 wurde die Verpackungsordnung überarbeitet 6 und an die Vorgaben des KrWG/AbfG sowie der EG-Verpackungsrichtlinie vom 20.12.1994 7 angepasst.
Die Vision geschlossener Wirtschaftskreisläufe im Abfallbereich hat also nunmehr erste gesetzliche Formen angenommen.
1 BT-Drs. VI 2710
2 vgl. zur historischen Entwicklung: Hoppe/Beckmann/Kauch, Umweltrecht, 2.A., S.711 m.w.N.
3 BGBI. I S.41
4 v. 27.8.1986 (BGBl. I S.1410)
5 v. 27.9.1994 (BGBl. I 2705) in Kraft getreten am 7.10.1996; BT-Drs. 12/5672
6 BGBl. I S. 2379, zuletzt geändert durch VO v. 28.8.2000, BGBl. I S.1344
7 94/62/EG; Abl.Nr.L 365/10 v. 31.12.1994
3
II. Diese finden sich aber nicht nur auf Bundesebene. Sie sind auch Gegenstand zahlreicher Bestimmungen auf internationaler, europarechtlicher , Landes- und kommunaler Ebene.
Angesichts der wenig übersichtlichen und weit verzweigten Regelungen wurde von vielen Experten bereits mehrfach die Einführung eines einheitlichen Umweltgesetzbuches angemahnt. Ob und wann dies besonders im Interesse einer rechtssicheren Anwendung der diversen Regeln geschehen wird, ist zur Zeit aber noch völlig ungeklärt. III. Neue Verpflichtungen - neue Strukturen: das Kreislaufwirtschaftsgesetz
8 v. 22.3.1989 (BGBl. 1994 II S.2703)
9 vgl. den guten Überblick des Berliner Umweltsenates zum EU-Abfallrecht unter der Homepage: http://www.sensut.verwalt-berlin.de/sensut/umwelt/dfh/abfall/recht_eu.shtml
16 Übersicht der weiteren Verordnungen des Bundes in: Bender/Sparwasser/Engel, Umweltrecht, 4.Aufl., S.615 f
10 BGBl. I S. 2771
11 BGBl. I S. 1913
12 BGBl. I S. 2126
13 BGBl. I S.1447
14 BGBl. I S. 1382
15 BGBl. I S. 1421
17 GMBl. 139, ber. S.469
18 Banz. Nr. 99a
19 Die landesrechtlichen Regelungen sind im Einzelnen zitiert bei Hoppe/Beckmann/Kauch, a.a.O., S. 715 Fn. 49
20 zum Regelungsgegenstand der kommunalen Abfallwirtschaftssatzungen vgl. Bender u.a., a.a.O., S.618
4
Mit diesem Bundesgesetz wurde die Philosophie der Kreislaufwirtschaft im Abfallbereich Realität. Die damalige Umweltministerin Angela Merkel formulierte es so: „ Die Verantwortung für ein Produkt darf nicht mehr mit seiner Herstellung enden. Sie muss Gebrauch und umweltfreundliche Entsorgung, das heißt vor allem Wiederverwendung und
Wiederverwertung, mit beinhalten. So schließt sich der Kreis.“ 21
Den stetig wachsenden Müllhalden (1990 waren es in Deutschland bereits 55 Millionen Tonnen Haus- und Geschäftsmüll sowie Marktabfälle) sollten mit konsequenter Einführung des Verursacherprinzips begegnet werden. Der bisherige Ansatz, beim Abfallaufkommen „end of the pipe“ zu denken, wird nun abgelöst durch Systeme bereits beim Entstehen der Abfälle.
21 DIE WELT v. 5.10.1996
23 zur Struktur der DSD AG im Einzelnen: Hoppe u.a., S.754 ff; Bender u.a., S. 600 ff, 644 f m.w.N.; vgl. auch Homepage der DSD AG im Internet: http://www.gruener-punkt.de
24 VGH Kassel , AZ: 8 TG 3140/98, vgl. Pressemitteilung des HessVGH im Internet, Marktplatz Recht: http://www.complex.de/djn/nachrichten/rechtsprechung/r99464.shtml
(DSD gegen den hessischen Lahn-Dill-Kreis, der einen Großteil der Leichtverpackungen wieder über die Rest- mülltonnen erfassen und zusammen mit der Firma Landbell AG entsorgen lassen wollte)
25 zu dieser grundsätzlichen Kontroverse über eine etwaige Monopolstellung der DSD vgl. die Abhandlungen von M. Sutter und B. Baars in: Optimierung der Verwertung von Verpackungsabfällen (Hrsg.: K.Wiemer, M.Kern; Witzenhausen 2000, Neues aus Forschung und Praxis); Internet: http://www.abfallforum.de
26 vgl. Übersicht der Länderregelungen bei Hoppe, a.a.O., S.758 Rdr.251
8
B. Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
∗ Für 1996 nachträglich durch die Novellierung der Verpackungsverordnung beschlossen. Das bi slang mögliche „Trittbrettfahrerproblem“ (= Zuführung einzelner Verpackungen in das Wertstoffsystem ohne Entrichtung der erforderlichen Lizenzgebühr, z.B. Serviceverpackungen von Bäckern, Metzgern und ähnlichen Branchen) sollte entschärft werden. Berechnungsgrundlage für die Verwe rtungsquoten ist jetzt nicht mehr der landesweite Verpackungsverbrauch, sondern jeweils die Menge an Verkaufsverpackungen, mit der sich Hersteller / Vertreiber an dem dualen System beteiligt haben.
26 vgl. zur aktuellen Kontroverse einer drohenden Zwangspfandregelung die Ausführungen unter der Rubrik „Neues aus der Abfallwirtschaft“: Zwangspfand auf Einwegsysteme - Meilenstein oder Störfaktor in der Abfall-Kreislaufwirtschaft? m.w.Nachweisen zu den ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen des Sanktionsin- strumentes;
t oder 82 Kilogramm / EW (1998), also um rund 13 %. Diese Ergebnisse der Abfallpolitik würdigte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem neuesten Gutachten 2000 ausdrücklich mit dem Hinweis, dass die Abfallwirtschaft gegenüber dem Stand der 80er Jahre Erfolge durch die duale Entsorgung erzielt habe. 2. Dem Dualen System wird manchmal kritisch vorgeworfen, in der Entsorgung von Ver- sei ein faktisches Monopol entstanden. 28 Insoweit bringt die Novelle
der VerpackungsVO von 1998 nun eine Öffnung für mehr Wettbewerb sowohl durch andere duale Systeme , wie auch durch Selbstentsorger. Die Wahl der Systempartner vor Ort wird allerdings wesentlich von den Kommunen bestimmt und der Wettbewerb damit eingeschränkt. Auch die bestehenden langen Vertragslaufzeiten von 10 Jahren sind aus den
27 DIE WELT vom 4.5.2000 (DSD-Pressekonferenz zum Mengenstromnachweis 1999)
28 vgl. hierzu etwa die Zusammenfassung der Kritik bei Hoppe u.a., a.a.O., S. 755 m.w.N.
10
gesetzlichen Regeln nicht abzuleiten; sie wurden von Ländern und Kommunen in der Verhandlungen mit der DSD vehement eingefordert. Die zentrale Systemfrage lautet daher primär: Erreicht man geringere Kosten eher durch den Wettbewerb der verschiedenen Systeme unter gleichen Bedingungen oder durch die Vergabe von Leistungen im Wett- der Entsorger innerhalb eines Systems? 29 Insoweit muss nun auch die DSD die
Entsorgungsleistungen für das Sammeln, Sortieren und Verwerten von Verpackungen ausschreiben. Die Pflicht zur Abstimmung dualer Systeme mit kommunalen Entsorgungsträgern wird in der Novelle beibehalten.
Wie bereits angemerkt möchte sich in Hessen und dann bundesweit neben der DSD ein weiteres duales Entsorgungssystem (vgl. http://www.landbell.de) etablieren. Zur Frage der rechtlichen Beurteilung der gewählten Ansätze vergleiche bereits die obigen Ausführungen im Text unter den Fußnoten 24, 25.
Dieses Konkurrenzsystem für die Hausmüllentsorgung startete zunächst eine Initiative im hessischen Lahn-Dill-Kreis (Dezember 1997). Zusammen mit dem Landkreis gründete die Fa Herhoff GmbH ein Gemeinschaftsunternehmen mit dem Ziel, ein alternatives Abfallentsorgungskonzept für die ca. 270.000 Einwohner zu entwickeln. Das Modell plant den Ausstieg aus dem Dualen System von grauer Tonne und „Gelbem Sack“. Stattdessen will der hessische Kreis ein neues Sammelsystem betreiben und die Haushalte veranlassen, kleinen Verpackungsmüll wieder ungetrennt in die graue Restmülltonne zu werfen. Allerdings ist das Projekt bislang über eine Testphase nicht hinausgekommen, da das Umweltministerium der Antragstellerin (Fa Landbell AG) noch keine endgültige Freistellungsgenehmigung erteilt hat. In einer eigens für ca. 20 Mio. Mark gebauten und im November 2000 in Betrieb genommenen „Energetischen Verbrennungsanlage in Aßlar („EVA": Betreiberin Firma Herhof-Umwelttechnik GmbH) soll der Restmüll getrocknet, bestimmte Bestandteile (Holz, Papier, Plastik, Stoff etc.) heraussortiert, zu sog. Trockenstabilat ge- und als Brennstoff verkauft werden. 30 Über die zukünftige Preisgestaltung dieses
„Brennstoffs aus Müll“ gibt es zur Zeit noch keine gesicherten Erkenntnisse, insbesondere darüber, wieviel die EVA-Betreiberin pro Tonne Brennstoff zu zahlen hat (z.Zt. mehr als 100 DM/t? zukünftige Zuzahlung 30-40 DM?). Insoweit können auch noch nicht die Auswirkungen dieser Verwertungs- bzw. Beseitigungsart von Rest- und Verpackungsabfällen auf die kommunalen Abfallgebühren und damit die Kostenbelastungen für die Bürger zuverlässig beurteilt werden.
D. Siedlungsabfallwirtschaftspläne und -bilanzen in den einzelnen Ländern I. Gesamtabfallaufkommen auf Bundesebene
In der Abfallstatistik des Bundes sind die Bilanzdaten der letzten Jahre noch nicht aktuell erfasst (vgl. hierzu die Kritik des Sachverständigenrates für Umweltfragen in seinem Gutachten 2000, wonach der Bund leider nur vorläufige Daten bis zum Jahr 1996 vorlegen
könne 31 ).
29 M.Sutter in: „Optimierung der Verwertung von Verpackungsabfällen“, a.a.O., S. 11 ff
30 ausführliche Darstellung des Entsorgungssystems durch den Vorstandsvorsitzenden der Landbell AG Wolfgang Schertz in: Fachbuchreihe Abfall-Wirtschaft des Witzenhausen-Instituts, a.a.O., S. 107 - 120 m.w.N.; zur Anlage und zum Trockenstabilat-Verfahren vgl. auch im Internet: http://www.herhof.com/inhalt
31 vgl. Rat von Sachverständigen von Umweltfragen (Kurzfassung des Gutachtens 2000 unter der Adresse: http://umweltrat.de/gut00kf.zip per download erhältlich)
Tonne) eingesammelten Abfälle ging von 26,5 Mio. t (1990) um 13 % auf 23 Mio. t (1993) und damit auf 66 % des gesamten Abfallanteils zurück. Von dem eingesammelten Restmüll wurden mit 16,6 Mio. t 72 % auf Deponien abgelagert und mit 6,4 Mio. t ca. 28% in Müllverbrennungsanlagen behandelt. Noch 1991 kamen rund 50 % des Hausmüllvolumens aus Verpackungsmaterial. Der Verpackungsverbrauch ist jedoch nach Erlass der Verpackungsverordnung allein bis zum Jahr 1998 bereits um 13 % zurückgegangen
(1991: 95 kg/EW; 1998: 82 kg/EW). 32
II. Abfallwirtschaftspläne der Bundesländer
Nach § 29 KrWG-/AbfG sind die einzelnen Bundesländer gehalten, spätestens bis zum 31.12.2000 Abfallwirtschaftspläne aufzustellen. In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies nach überörtlichen Gesichtspunkten auf der Ebene der fünf Regierungsbezirke. Sie stellen die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen dar. Soweit dies zur Darstellung der Entwicklungsbedarfe (Entsorgungssicherheit 10 Jahre) erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten.
Am 20. August 2000 veröffentlichte das Bundesumweltministerium „Eckpunkte für die
Zukunft der Entsorgung von Siedlungsabfällen“ 33 , wonach u.a. bis spätestens 2020 alle
Siedlungsabfälle vollständig und umweltgerecht zu verwerten seien, um Deponien überflüssig zu machen.
Nicht alle Bundesländer haben es bisher geschafft, ihren Abfallwirtschaftsplan rechtzeitig und rechtskonform vorzulegen (z.B. Niedersachsen), andere werden zur Zeit überarbeitet oder befinden sich noch im parlamentarischen Beratungsgang (z.B. Bayern).
III. Abfallwirtschaftsbilanzen in den Bundesländern
Unabhängig von einigen länderspezifischen Besonderheiten gibt es beim Siedlungsabfallaufkommen übereinstimmende Grundtrends:
32 Bender u.a., a.a.O., S.597, 600 ff
33 Pressemitteilung des BMU Nr.127/99 zu finden in: http://home.t-online.de/home/043473178-0001/pm170.htm
12
⇒ die Haus- und Sperrmüllmengen verzeichneten bis Anfang der 70er Jahre einen expo- Anstieg, stabilisierten sich dann auf hohem Niveau und gingen ab 1990 sukzessive zurück;
⇒ beim Gewerbeabfall waren Ende der 80er Jahre die größten Zuwachsraten festzustel- Insbesondere mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 1986 und der damit vorgeschriebenen Verwertungspflicht für die gewerblichen Abfallbesitzer (statt Beseitigung auf Deponien) kam es dann zu einem drastischen Rückgang der Gewerbeabfallmengen.
Um abfallwirtschaftliche Erfolge oder Trends aufzeigen zu können, ist jeweils eine differenzierte Einzelbetrachtung der unterschiedlichen Abfallfraktionen und ihrer Entwicklung erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass die Abfallbilanzen der Bundesländer nur diejenigen Abfallmengen ausweist, die den Trägern der öffentlichen Abfallentsorgung überlassen wurden. Das bedeutet, dass Abfallströme, die an den öffentlichen Stellen vorbeigehen, in diesen Bilanzen nicht ablesbar sind. 1. Beispiel für Gesamttrends beim Siedlungsabfallaufkommen
(Abfallbilanz 1999 von Baden-Württemberg) 34
2. Das Wertstoffaufkommen umfasst alle Abfallbestandteile, die zur Verwertung oder zur Herstellung verwertbarer Zwischen- oder Endprodukte geeignet sind. In Baden-Württemberg wurden z.B. 1999 insgesamt gut 1,64 Millionen Tonnen Wertstoffe (einschließlich der Mengen der DSD AG) erfasst. Das Aufkommen Pro-Kopf beträgt hier 157 Kilogramm je Einwohner. In BW bestehen mit der DSD seit 1993 Verträge für alle Kreise des Landes. Mit 46 % wurden 1999 etwas weniger als die Hälfte des Wertstoffaufkommens im Land (760.000 Tonnen) über die DSD erfasst; dies sind 73 kg pro Einwohner. Diese Wertstoffmenge setzt sich wie folgt zusammen: 244.000 t Verpackungen aus Pa-
34 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Abfallbilanz 1999)
13
pier/Pappe/Kartonagen, 329.000 t Glas-, 67.000 t Metall-, 94.000 Kunststoffverpackun-
35
Gesamtabfallaufkommens, der Wertstoff- und Restmüllmengen der Jahre 1991 - 1998 in
Bayern 36 :
35 Abfallbilanz BW, Teil 3, S.30 in: http://uvm.baden-wuerttemberg.de
14
In Berlin ergab sich im Juni 1997 bei einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung zur Bestimmung der Menge und Zusammensetzung des Hausmülls folgendes Bild: Menge insgesamt (754.000 Mg = 217,4 kg/EW*a).; Hauptbestandteil: Bioabfall (Küchen- und Gartenab- = 30%; Verpackungsanteil: 20%; alle anderen Fraktionen jeweils unter 10%. 37
Mit Allgemeinverfügung vom 11.12.1992 stellte die für Abfall zuständige oberste Landesbehörde die Einrichtung einer regelmäßigen Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen auf Antrag der DSD AG fest.
In Berlin werden verwertbare Abfälle aus dem Hausmüll über Behälter am Grundstück (Holsystem) oder über Container im öffentlichen Straßenbereich (Bringsystem) getrennt in folgenden Fraktionen erfasst: Papier/Pappe/Karton (PPP), Glas, Leichtverpackungen (LVP), Bioabfall.
3. Weiterführende Hinweise zur Situation in den anderen Bundesländern:
⇒ Brandenburg: Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Siedlungsabfälle vom 8. Juni 2000 (veröf- im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 30 v. 2.August 2000; Bestellung über Brandenburgische Universitätsdruckerei, K.-Liebknecht-Str.24-25,14476 Golm)
⇒ Abfallwirtschaftsplan Bremen (http://umwelt.bremen.de/buisy/abfall/index.html) ⇒ Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle Hamburg 1995 (als Broschüre über die Umwelt- Hamburg / Fachamt Abfallwirtschaft, Billstr.84,20539 Hamburg zu beziehen)
⇒ Abfallwirtschaftsplan Hessen - Teilplan 1 (Siedlungsabfälle) vom 21.12.1999 (Bestellung
über das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, Mainzer Str.80,65189 Wiesbaden)
oder im Internet: http://www.mulf.hessen.de/umwelt/abfallwirtschaft/abfall.htm
36 im Internet unter: http://www.bayern.de/stmlu/abfall
37 http://www.sensut.verwalt-berlin.de/sensut/umwelt/dfh/abfall/siedlung_hausmuell.shtml
15
⇒ Abfallwirtschaftsplan Mecklenburg-Vorpommern vom 13.Januar 2000 (Herausgeber:
Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schloßstr.6-8,19053 Schwerin)
⇒ Niedersächsische Abfallbilanzen 1997 und 1998 (Herausgeber: Niedersächsisches U m- / Nieders. Landesamt für Statistik, Archivstr.2, Postfach 4107, 30041 Hannover
oder im Internet: http://www.mu.niedersachsen.de/pdf/Abfallbilanz98.pdf
⇒ Abfallwirtschaft NRW (Statusbericht 1997, Abfallbilanzen 1995 - 1997): Hrg.: Ministeri- für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstr.3, 40476 Düsseldorf als CD / Broschüre oder unter http://www.murl.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/boden/murlhtml/main.html; die A bfallwirtschaftspläne werden von den fünf Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster aufgestellt und sind unter der jeweiligen Homepage abrufbar.
⇒ Abfallbilanz Rheinland Pfalz 1999 ( Hrg.: Ministerium für Umwelt und Forsten, Kaiser-Friedrich-Str.1,55116 Mainz)
⇒ Abfallwirtschaftsplan Saarland - Teilplan Siedlungsabfälle, Dezember 1997 (Hrg.: Minis- für Umwelt, Keplerstr.18, 66024 Saarbrücken)
⇒ der Abfallwirtschaftsplan in Sachsen aus dem Jahre 1995 wird nach Auskunft des U m- und Landwirtschaftsministeriums z.Zt. überarbeitet; aktuelle Abfall-Bilanzzahlen (1999) vgl. im Internet unter: http://www.lfug.de (Sächs. Landesamt für Umwelt und Geologie)
⇒ in Sachsen-Anhalt z.Zt. noch kein Abfallwirtschaftsplan / Teilplan Siedlungsabfall, son- nur ein Abfallentsorgungsplan / Teilplan Sonderabfall-AER vom 1. Juli 1997 im Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Olvenstedter Str.4, 39108 Magdeburg erhältlich; kurze Übersicht zum Siedlungsabfallaufkommen im I nternet unter:
http://www.stala.sachsen-anhalt.de/umwelt/umwelt2.htm
⇒ Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein (Strukturen - Daten 1996 / 1997/ 1998)+ Abfall- - Teilplan Siedlungsabfall (1998; wird zur Zeit überarbeitet!), Broschüren zu beziehen über das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes SH, Frank Hermann, V 137, Postfach 50 09, 24062 Kiel)
⇒ Abfallwirtschaft in Thüringen (Landesabfallwirtschaftsplan - Teilplan Siedlungsabfall
wird zur Zeit vom Umweltministerium erarbeitet; eine knappe Datenübersicht der Abfallbilanz 1998 ist im Internet zu finden unter: http://tlujena.de/contentfrs/umwpoit2000/22_00101_01_polber16.html)
• Literatur:
Bender, Bernd „Umweltrecht - Grundzüge des öffentlichen Umweltschutzrechts“ / von Reinhard Sparwasser und Rüdiger Engel; 4. Aufl. - Heidelberg: Müller 2000 Hoppe, Werner „Umweltrecht“ / von Werner Hoppe; Martin Beckmann; Petra Keuch; 2.Aufl.
- München: Beck 2000
16
„Optimierung der Verwertung von Verpackungsabfällen“, Klaus Wiemer, Michael Kern (Hrg.), Fachbuchreihe Abfallwirtschaft des Witzenhausen-Instituts für Abfall, Energie und Umwelt; Neues aus Forschung und Praxis, 1.Aufl. 2000 (Kirchstr.8, 37213 Witzenhausen) „Abfallwirtschaftlicher Informationsdienst“ - Nachrichten und Meldungen für die vorsorgeorientierte Abfallwirtschaft (8 X im Jahr) und „MüllMagazin“ (vierteljährliche Fachzeitschrift); Rhombos-Verlag, Kurfürstenstr. 17, 10785 Berlin; Internet: http://www.rhombos.de
Öko-Institut für angewandte Ökologie e.V. „DSD - Vision 2020; Jenseits vom Grünen Punkt“ in: http://www.oeko.de/deutsch/chemie/visionen.htm
„Berliner Erklärung zur Entwicklung der Duales System Deutschland AG, 2000“; (zu b eziehen über DSD, Frankfurter Str.720-726, 51145 Köln); Internet: http://www.gruenerpunkt.de
Weitere nützliche Links im Internet:
• Europa:
Dokumente der Europ. Kommission: http://europa.eu.int/comm/index de.htm Das Recht der Eur. Union: http://europa.eu.int/eur-lex/ Europäisches Parlament: http://www.europarl.de/
• Bund:
Deutscher Bundestag: http://www.bundestag.de Bundesrat: http://www.bundesrat.de
Bundesminist. für Umwelt; Naturschutz und Reaktorsicherheit: http://www.bmu.de/ Deutsche Bundesstiftung Umwelt: http://www.umweltstiftung.de Umweltbundesamt Berlin: http://www.umweltbundesamt.de/ Umweltmanagement unter einem D,A,CH: http://www.umweltdatenbank.de
• Bundesländer:
Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt und Verkehr; http://www.uvm.badenwuerttemberg.de Bayern: Bay. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen; http://www.bayern.de/STMLU/
Berlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Raumordnung; http://www.sensut.verwalt-berlin.de
17
Brandenburg: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung; http://www.brandenburg.de/land/umwelt/
Bremen: Umweltressort des Bremer Senats; http://www.umwelt.bremen.de Hamburg: Senat Umwelt und Soziales; http://www.hamburg.de/Umwelt/welcome.htm Hessen: Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten; http://mulf.hessen.de/
Mecklenburg-Vorpommern: Umweltministerium; http://www.mv-regierung.de/um/ Niedersachsen: Nieders. Umweltministerium; http://www.mu.niedersachsen.de Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; http://www.murl.nrw.de/
Rhe inland-Pfalz: Ministerium für Umwelt und Forsten; keine eigenen Internetseiten; vgl. Landesregierung: http://www.rlp.de/
Saarland: Umweltministerium; http://www.umweltserver.saarland.de/ Sachsen: Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft; http://www.lfug.de (Landesamt für Umwelt und Geologie)
Sachsen Anhalt: Ministerium für Raumordnung und Umwelt; http://www.mu.sachsenanhalt.de
Schleswig-Holstein: http://www.schleswig-holstein.de/landsh/landesreg/min umwelt/ Thüringen: Umweltministerium; http://www.thueringen.de/tmlnu/
• Städte und Gemeinden:
Deutscher Städtetag: http://www.staedtetag.de Deutscher Städte-und Gemeindebund: http://www.dstgb.de Deutscher Landkreistag: http://www.landkreistag.de
• Wirtschaft / Verbände / Institute:
Bundesverband der deutschen Industrie: http://www.bdi-online.de Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft: http://www.bde.org Deutscher Industrie- und Handelstag: http://www.diht.de Industrie- und Handelskammern: http://www.ihk.de
18
• Universitäten und Fachhochschulen (Auswahl): TU Dresden (Institut für Abfallwirtschaft und Altlasten): http://rks2.urz.tudresden.de/fghhiaa/ Gesamthochschule Duisburg -Fachgebiet Abfalltechnik: http://www.uniduisburg.de/FB7/fach13.html
Technische Universität Hamburg-Harburg (Abfallwirtschaft): http://www.tu-hamburg.de/aws/ Universität Kassel (Fachgebiet Abfall): http://www.uni-kassel.de/fb14/abfalltechnik/ Technische Universität München (Lehrstuhl für Wassergüte- und Abfallwirtschaft): http://www.cip.bauwesen.tu-muenchen.de
Universität Stuttgart (Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft): http://www.uni-stuttgart.de/siwa/institutdeut.htm Fachhochschule Höxter / Paderborn (Fachbereich Technischer Umweltschutz): http://www.hx.uni-paderborn.de/fb8/
Fachhochschule Münster (Institut für Abfall- und A bwasserwirtschaft, Prof. Gallenkemper): http://www.infa.de
Verfasser:
Rechtsanwalt Werner Stolz, Am Brockhoff 15, 48167 Münster (e-mail: wstolz@muenster.de)
Arbeit zitieren:
Werner Stolz, 2001, Von der Müllabfuhr zur ökologischen Kreislaufwirtschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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