1. Privat:
Geberländer haben Interesse ihre Hilfe möglichst groß erscheinen zu lassen einheitliche Bewertungskriterien durch DAC (Entwicklungshilfeausschuss der OECD) bewertet werden öffentliche und private Mittel als Marktkonditionen oder Zuschüsse 1.1 geschäftlich motivierte Privatinvestitionen oder Kredite abhängig von Rahmenbedingungen des Entwicklungslandes für ausländische Privatinvestoren (z.B. Joint ventures vermeiden durch Beteiligungskapital Rückzahlungen und somit Verschuldungen) 1.2 private Finanztransfers
Direktinvestitionen (Problem: starke Schwankungen und Konzentration auf „starke“ Entwicklungsländer)
2. Öffentlich
öffentliche Entwicklungshilfe: öffentliche Leistungen, die auf Entwicklungsförderung orientiert sind (Zielgröße wurde vorgegeben (0,7 % des BSP/Jahr), jedoch nicht eingehalten und auf Grund von Haushaltsdefiziten sogar weiter abgebaut → Zeichen für Ignoranz; USA:
wenigste Hilfe);
Gerechte Mittelverteilung
Entwicklungshilfe soll nach Bedürftigkeit gerecht auf Empfängerländer verteilt werden finanzielle Begünstigung der LLDC; Verzicht auf Rückzahlung früherer Kredite zur Bekämpfung des Verschuldungsproblems
Hilfe bedingt durch außen- und sicherheitspolitische, wirtschaftliche und traditionelle Beziehungen der Geberländer Völkerrechtlicher Grundsatz: alle Länder sind gleich
- 20/20-Vorschlag
Entwicklungshilfe für Bedürftige in den Entwicklungsländern freiwillige, bilaterale Grundlage interessierte Industrie- und Entwicklungsländer
20% der Entwicklungshilfe (IL) und 20% des Haushalts (EL) für soziale Grunddienste
1. Öffentlich - privat
öffentliche Hilfe überwiegt quantitativ; Gebot der Nicht-Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten
privat (z.B. Spenden → Kirche); Partnerorganisationen in EL → bessere Erreichbarkeit von
Randgruppen Nachteil:
Geberländer verlangen oft von EL benötigte Maschinen aus Geberland zu kaufen (→ gebundene E-Hilfe)
2. Bilateral - multilateral
2.1 bilateral: zweiseitig zwischen IL und EL
2.2 multilateral: über internationale Organisationen; Kernstück der EU-Entwicklungshilfe sind Verträge von Lomé mit 70 AKP Ländern(z.Z. Lomé IV)
→ breit angelegte Zusammenarbeit mit Handelsvereinbarungen (Zugang für AKP zu EU-
Markt) und Institutionalisierung (gemeinsamer Ministerrat, paritätische parlamentarische Versammlung)
→ STABEX: bei Ausfuhrerlössenkungen bei Agrarrohstoffen Ausgleichzahlungen an AKP
Bsp. für multilaterale Zusammenarbeit: - Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)
- Weltbank (nimmt Kredite an internationalen Kapitalmärkten auf und vergibt sie zu „harten“ Konditionen zu Entwicklungszwecken weiter) International Development Association (IDA): zinslose Kredite - regionale Entwicklungsbanken Vorteile:
- weniger an Interessen der Geberländer orientiert (im vgl. zu bilateral) → Ausrichtung auf
Wirksamkeit
- internationale Organisationen haben bessere Möglichkeit auf entwicklungsfördernde Bedingungen zu drängen (z.B. innere Reformen) Nachteile: - stärkere Bürokratisierung - Ineffizienz
- einseitige Kontrolle durch Geberländer → bilateral von Geberländern bevorzugt
3. bedingungslos - konditional
4. Projekt- und Programmhilfe
Arbeit zitieren:
2001, Entwicklungshilfe und entwicklungspolitische Zusammenarbeit - Motive für Entwicklungshilfe, München, GRIN Verlag GmbH
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