christlichen Dogmatismus sowie die Überwindung ständischer Vorurteile und kirchlich-religiöser Herrschaftsansprüche durch kritisches Denken, geistige Freiheit und Tolleranz. Kant definierte Aufklärung folgerichtig als:"Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit." (Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Hilfe eines anderen zu bedienen). Daraus ergab sich das Motto dieser Zeit:"Habe Mut, dich deines eigenen Verstands zu bedienen!"
3. Nachweis von absulotistischen und aufgeklärten Elementen im Regierungsstil Friedrichs
Sichtbare Elemente seines aufgeklärten Regirunsstiles waren - die Erkenntnis "der König ist der erste Diener des Staates" und hat dem Wohle des Volkes zu dienen und zahlreiche dazugehörende Reformen wie:
- die Justizreform (Abschaffung der Folter, zusätzlicher Quälerei bei Todesstrafen und der Rechtsungleichheit)
- die Schulreform (Einführung einer allgemeinen Schulpflicht von 5-15; Fördern der Bildung in Naturwissenschaft, Philosophie, Logik, Redekunst).
Trotz dieser augeklärten Elemente ist nicht zu übersehen, dass er ein absoluter Herrscher war. Aussenpolitisch strebt er eine Großmacht an, dazu vergrößert er das preußische Heer auf ca. 200000 Mann zum Schutz und zur Erweiterung des Herrschaftsgebietes (in den 3 Schlesischen Kriegen). Innnenpolitisch setzte er die für den Absolutismus typische Wirschaftsform um, indem er ausländische Fachkräfte mit Steuervergünstigung, Wehrdienstbefreiung und freier Religionsausübung lockte. Weiterhin ordnete er die Verwaltung in einem streng hirarchischtischen System an (mit Aufstiegschanchen und treuer Königsergebenheit der Beamten). Friedrich II. schränkt die Macht der Stände ein vor allem der Geistlichkeit durch den Wegfall des Bildungsmonopols mit der Schulreform.
4. Unsere Bewertung der Politik Friedrichs
Unser Standpunkt zu seiner Politik ist der folgende. Wir denken es war auf jeden Fall eine Verbesserung im Vergleich zum strengen Absolutismus, da Friedrich II. tiefgreifende Reformen zum Wohle des Volkes durchführte und sich als Diener des Staates verstand. Daraus ergibt sich für uns eine positive Beeinflussung der Situation der breiten Masse der Menschen des Herrschaftsterritoriums. Trotzdem bleibt es ein absoluter Herrscher, der alle Gewalten in sich vereint - exekutive, legislative, judikative (da er sich die Kontrolle der Gerichte auch nach der Justizreform vorbehielt). Friedrich II. war nicht zwingend an das Volk gebunden (nur durch seine Auffassung) und stand über dem System ohne jede Kontrollmöglichkeit von Seiten des Volkes, der Gesetze und Gerichte.
Anhang:
Quellenverzeichnis:
Grundkurs Geschichte Band 2, MS Encarta 99
Arbeit zitieren:
Sebastian Eckstein, 2001, Friedrich der II. - aufgeklärter Absolutismus, München, GRIN Verlag GmbH
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