Reichspräsidenten abzusetzen (hatten also nur indirekt Einfluß auf sein Amt und seine Machtbefugnisse).
Anhand dieser umfangreichen Berechtigungen läßt sich erkennen, daß er nahezu diktatorische Vollmachten besaß und somit tatsächlich mehr Einflußnahme vom Reichspräsidenten ausging als vom Volk selber, somit keine optimale Demokratie gegeben war, das Volk also auch nicht total frei war.
Als weiteres Kontrollorgan ist wohl der Reichsrat zu nennen, der die Vertretung der Länder bildete, jedoch nur eingeschränkte Kompetenzen besaß (Einspruchsrecht gegen Gesetze). Und der Vergleich zum Reichstag zeigt auch, wie das Verhältnis des Reiches zu den Ländern war: eine föderalistische Struktur; Reichsrecht brach Länderrecht.
Der wichtigste Punkt, verankert in der Weimarer Verfassung, der das Leben des Volkes wohl am meisten betrifft, steht noch aus: die Grundrechte bzw. Grundpflichten. Grundsätzlich waren in der Verfassung zunächst erstmal die klassischen liberalen Rechte verankert, wie z.B. Rechtsgleichheit, Freizügigkeit, Freiheit der Person, Recht d er freien Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Petitionsrecht, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis. Hinzu traten neue soziale Rechte und Pflichten: Schutz des Staates für die Ehe und Familie, Fürsorge für kinderreiche Familien, Schutz der Jugend gegen Ausbeutung und Verwahrlosung, Trennung von Kirche und Staat, Recht auf Eigentum, aber auch die Möglichkeit der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit, staatliche Anerkennung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, Sorge für den notwendigen Unterhalt eines jeden Deutschen und schon früher erwähnt, die Gleichberechtigung beider Geschlechter. Diese Rechte sind wie oben genannt liberal, also der Freiheit des Einzelnen nur zuträglich, jedoch ist zu erwähnen, daß die Grundrechte nicht unmittelbar einklagbares Recht waren, nicht justitiabel, d.h. der Bürger konnte ihre Verletzung durch die Staatsgewalt (durch zum Beispiel Notverordnungen) vor Gericht nicht geltend machen. Auch Gesetzgebung, Exekutive und Rechtssprechung wurden nicht an die Grundrechte gebunden! Und, so fehlte eine wichtige Kontrollmöglichkeit bzw. Mittel, die Grundrechte der Bevölkerung, die ja positiv zu werten sind, zu schützen und zu sichern. Zusammenfassend kann man jedoch sagen, daß das deutsche Volk im Vergleich zu den Bestimmungen früherer Verfassungen freier geworden ist; diese Freiheit jedoch durch die wertneutrale Formulierung der Verfassung stark mißbraucht werden kann. Denn ohne normative Einschränkungen gibt sie praktisch auch Gegnern der Verfassung die Möglichkeit die Republik und auch damit a uch sie selbst ( die Verfassung) massiv zu bekämpfen. Mein Fazit: die Verfassungsgeber waren zu optimistisch; sie sahen das Wesen der Demokratie im Mehrheitsentscheid und vertrauten zu sehr auf die demokratische Vernunft des Wählers, doch das Volk ist stark beeinflußbar. Als logische Konsequenz gab es häufige Regierungswechsel und unter dieser Bedingung konnte es keine Stabilität auf lange Sicht geben, die Weimarer Verfassung mußte scheitern!
Maria Friebel 12Mat1
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Maria Friebel, 2001, Wertung der Weimarer Verfassung, München, GRIN Verlag GmbH
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Max Ernsts „Au Rendez-vous des Amis“ (1922): Ein präsurrealistisches G...
Hausarbeit, 16 Seiten
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steffi
wertung der weimarer verfassung.
schöne arbeit! hat mir geholfen, mich besser reinzufühlen
am Wednesday, February 27, 2002-