Thomas Albrecht,
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNG 1: UNTERNEHMENSSTRUKTUR DER MÜLLER AG BIS JUNI 2002
ABBILDUNG 2: UMSATZERLÖSE DER MÜLLER AG VON 1999 BIS 2002
ABBILDUNG 3: UMSATZ DES GESCHÄFTSBEREICHS GETRÄNKEDOSE VON 1999 BIS 2001
ABBILDUNG 4: PRODUKTIONSSTANDORTE IN EUROPA
ABBILDUNG 5: HIERARCHIE WERK 13 HILDESHEIM
ABBILDUNG 6: DAS KLASSISCHE HALBTAGSMODELL DER ALTERSTEILZEIT.
ABBILDUNG 7: DAS DEGRESSIVE MODELL DER ALTERSTEILZEIT
ABBILDUNG 8: DER MEHRFACHE WECHSEL ZWISCHEN ARBEITS- UND FREISTELLUNGSPHASE
ABBILDUNG 9: DAS BLOCKZEITMODELL DER ALTERSTEILZEIT
ABBILDUNG 10: DIREKTE WIEDERBESETZUNG.
ABBILDUNG 11: WIEDERBESETZUNG DURCH UMSETZUNGSKETTE
ABBILDUNG 12: WIEDERBESETZUNG DURCH FUNKTIONSBEREICHE
ABBILDUNG 13: DIE FÖRDERUNG IM BLOCKZEITMODELL.
ABBILDUNG 14: ALTERSPYRAMIDE WERK HILDESHEIM
ABBILDUNG 15: ZWEIFAKTOREN-THEORIE VON HERZBERG.
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1: Kennzahlen Müller AG / Packaging.
Tabelle 2: Reihenfolge der Antragssteller Altersteilzeit.
Tabelle 3: Modellrechnung Altersteilzeit.
Tabelle 4: Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zur Modellrechnung Altersteilzeit.
III
Thomas Albrecht, 287470 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
a. a. O.
Abs. AG Anm. Art. AtG.
Aufl. BA BAG
BBG BfA BGBl. bzw. CCE CEO d. h. EstG
ggf. GmbH Hrsg. i. d. R. i. S. i. S. d. LVA
ml o. V. ohne Verfasser OECD
PET S. s. Siehe s. o. siehe oben SGB
sog. u. a. u. U. USD
usw. vgl. v. H. Verf. z. B.
z. T. IV
Thomas Albrecht, 287470
1. Einleitung
Unter dem Druck eines für das wirtschaftliche Wachstum notwendigen Strukturwandels und angesichts anhaltend hoher und weiterhin steigender Arbeitslosigkeit wird seit zwei Jahrzehnten das vorzeitige Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben gefördert. Es galt lange Zeit als sozialverträglich, die Arbeitsplatzchancen junger Menschen zu sichern, indem den Ält eren der vorzeitige Ruhestand ohne nennenswerte finanzielle Abschläge ermöglicht wurde. Ob dies ohne Alternative war, mag rückblickend mit einem Fragezeichen versehen werden. Der Gesetzgeber, die Gewerkschaften und auch die Unternehmen haben dies gemeinsam so gesehen und ihr Handeln daran ausgerichtet. 1
Da diese Praxis nicht mehr finanzierbar war, wurde auch aus diesem Grund das Altersteilzeitgesetz am 23.07.1996 (BGBl. I S. 1078) erlassen, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.06.2000 (BGBl. I S. 910). Es ist gültig bis zum 31.12.2009. Mit dem Altersteilzeitgesetz hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.08.1996 eine weitere Form der Teilzeitarbeit gescha ffen, die älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen soll. Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag ab, wird dies durch Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit gefördert, wenn die Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahres spätestens ab 31.12.2009 vermindert und damit die Einstellung eines sonst arbeitslosen Arbeitnehmers ermö glicht wird (vgl. § 1 AtG).
Die bisherige sozialrechtliche Problematik, wonach die Versicherungs- und Beitragspflicht in den Sozialversicherungen von der Arbeitsleistung gegen Entgelt abhängig war, ist durch die Neuregelung des § 7 SGB IV behoben. Insbesondere bei längeren Freistellungsphasen, wie sie im Altersteilzeitarbeitsvertrag vereinbart werden können, entstanden Schwierigkeiten im Hinblick auf die Fälligkeit und die Verteilung der Beiträge zur Sozialversicherung und bei vorzeitiger Beendigung mit Arbeitszeitüberhang. § 7 Abs. 1a SGB IV bestimmt jetzt, dass auch solche Vereinbarungen als Beschäftigungsverhältnisse gelten, wenn das Arbeitsentgelt auch in Zeiten der Freistellung kontinuierlich weitergezahlt wird.
Neben der Zielsetzung, älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand zu ermöglichen, sollen gleichzeitig junge (meist arbeitslose) Arbeitnehmer in den Betrieb integriert werden. Diese werden im Idealfall von den ausscheidenden Mitarbeitern in das Arbeitsgebiet eingearbeitet. Unternehmen können so ihre Mitarbeiterstruktur verbessern, junges Know-how integrieren und von finanziellen Hilfen des Arbeitsamtes profitieren, da die Wiederbesetzung finanziell gefördert wird.
1 vgl. Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände: Ältere Mitarbeiter im Betrieb, 03/2002, S. 2 1/66
Thomas Albrecht, 287470
Somit stellt Altersteilzeit eine betriebswirtschaftlich attraktive Alternative zum betrieblichen Vorruhestand dar und ist ein wichtiger Bestandteil der Personalplanung. Die Altersteilzeit bietet aber auch die Möglichkeit, sich ohne Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes von älteren Arbeitnehmern zu trennen. In diesem Fall entfällt die Förderung durch die BA. Allerdings sind ältere Mitarbeiter eine häufig unterschätzte Ressource im Unternehmen. Sie ve rfügen oft über langjährige Erfahrung und ein breitgefächertes Know-how. Es ist daher immer zu überlegen, ob Altersteilzeit die beste und sinnvollste Lösung ist, oder ob das Know- how nicht vielleicht noch anders besser nutzbar gemacht werden kann. Ältere Arbeitnehmer, die Freude an ihrer Tätigkeit und das Gefühl haben, nachgefragtes Wissen zu besitzen, sind i. d. R. nicht häufiger krank als jüngere Arbeitsnehmer.
Die Altersteilzeitvereinbarung bietet jedoch nicht nur Vorteile. Zum einen muss die finanzielle Situation des jeweiligen Mitarbeiters individuell betrachtet werden. Personen, die schon in Vollzeit ein relativ hohes Lohn- bzw. Gehaltsniveau erreicht haben, können sich den Abschluss eines Altersteilzeitvertrags wahrscheinlich ohne größere Einschränkungen leisten. Umgekehrt ist es Mitarbeitern, die in einer niedrigeren Lohn- bzw. Gehaltsgruppe beschäftigt sind, oftmals nur schwer möglich, auf 18 v. H. ihrer bisherigen Einkünfte und darüber hinaus auf 0,3 v. H. Abschlag in der gesetzlichen Rentenversicherung für jeden Monat, der zur Inanspruchnahme der vollen gesetzlichen Rente fehlt, zu verzichten (maximal 18 v. H. Abschlag). Unternehmen wie z. B. Müller AG müssen vor dem Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung eine genaue Aufstellung der in den kommenden Jahren entstehenden (Zusatz-) Kosten erstellen. Dafür ist im Betrieb eine genaue Kenntnis der gesetzlichen, tarifvertraglichen sowie betriebsbedingten Regelungen erforderlich. Zur Umsetzung gehört auch die Untersuchung, inwieweit sich die Altersteilzeitvereinbarungen (zunächst im Werk, dann im Konzern betrachtet) auf die strategische Personalplanung auswirken. Es muss rechtzeitig, im Prinzip schon beim Abschluss des Vertrages, entschieden werden, ob der Arbeitsplatz mit Beginn der Freistellungsphase neu besetzt wird - oder nicht. In jedem Fall ist zu überlegen, das spezielle Wissen bzw. Know- how des durch Altersteilzeit ausscheidenden Mitarbeiters (beispielsweise durch Schulungen, die dieser Mitarbeiter durchführt) auf die jüngeren Kollegen zu übertragen.
Ziel dieser Diplomarbeit soll die Darstellung der gesetzlichen, tarifvertraglichen sowie die für Müller AG in Hildesheim im Zusammenhang mit dem Instrument der Altersteilzeit geltenden betriebsbedingten Regelungen sein. Dabei werden sowohl die Situation der Mitarbeiter als auch die des Unternehmens betrachtet und bewertet. Außerdem soll untersucht werden, ob es speziell im Zusammenhang mit der Personalplanung weitere Optimierungspotentiale gibt.
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Thomas Albrecht, 287470
2. Die Müller AG
Das Unternehmen Müller AG wurde ursprünglich unter dem Namen Blechwarenfabrik Becker & Mertens am 07. Januar 1898 in Hildesheim gegründet, wo es bis zum Umzug nach Coburg im Jahr 1996 auch seinen Firmensitz ha tte.
Abbildung 1: Unternehmensstruktur der Müller AG bis Juni 2002 2
Die Müller AG ist heute ein weltweit operierender Hersteller von Verpackungsmitteln, der sich bis vor kurzem, wie aus Abbildung 1 zu entnehmen ist, in drei Geschäftsbereiche aufteilte: PET-Verpackungen, White-Cap-Verschlüsse und Getränkedosen.
Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 02.07.2002 hat der australische Verpackungskonzern Packaging Limited - nach Zustimmung der Kartellbehörden - die weltweiten PET und White Cap-Aktivitäten (Verschlüsse) von Müller AG erworben. Die Transaktion betrifft rund 6.700 Mitarbeiter von Müller AG in 48 Werken in Amerika, Europa, Asien und Nordafrika. Die veräußerten Bereiche erzielten 2001 ein Umsatzvolumen von 1,900 Milliarden Euro. Der Kaufpreis beträgt 1,725 Milliarden Euro nach Abzug von Minderheitsbeteiligungen und vor Abzug von Nettofinanzschulden. Den Erlös setzt Müller AG zur Schuldentilgung (rund 1,000 Milliarde Euro) ein.
Der Bereich Getränkedosen, Central Can Europe - mit einem Umsatz von 953 Millionen Euro und rund 2.500 Mitarbeitern in 2001 - wird von Müller AG weitergeführt.
2 vgl. Internet: www.Müller AG.de vom 17.09.2002 3/66
Thomas Albrecht, 287470 Tabelle 1: Kennzahlen Müller AG / Packaging 3
Insgesamt erzielten in 2001 über 9.000 Mitarbeiter in 20 Ländern und 70 Werken einen Umsatz von fast drei Milliarden Euro. Müller AG beschäftigt rund 82 v. H. der Belegschaft außerhalb Deutschlands, davon 38 v. H. in den USA, 6 v. H. in Lateinamerika und 2 v. H. in Asien. 4
Aus Abb. 2 kann man ersehen, dass die Umsätze des Unternehmens seit 1999 jedes Jahr um ca. 500 Mio. Euro gestiegen sind.
3 vgl. Internet www.Müller AG.de am 17.09.2002
4 vgl. Müller AG auf einen Blick, Coburg 2001, o. V.
5 vgl. Internet: www.Müller AG.de am 17.09.2002 4/66
Thomas Albrecht, 287470
Das Werk 13 in Hildesheim ist dem Getränkedosenbereich Central Can Europe / Asia zugeordnet. Dieser machte mit 38 v. H. etwas mehr als ein Drittel der Umsatzerlöse der Müller AG aus, auf die PET-Verpackungen entfielen 43 v. H. und die White-Cap-Verschlüsse trugen mit 19 v. H. zum Gesamtumsatz bei. 6
Der heutige Firmenname ergab sich aus einer Änderung der Firmenbezeichnung von Blechwarenfabrik Becker & Mertens in J. A. Müller AG Blechwarenwerke im Jahr 1913. Des weiteren ist die Beteiligung des amerikanischen Unternehmens Central Can Company (CCC) im Jahr 1935 zu erwähnen, die 20 v. H. am Grundkapital von Müller AG übernahm. Durch die Fusion mit der Leitmann-Werke GmbH wurde im Jahr 1967 die Müller AG-Werke AG gegründet. Mit 51 v. H. wurde 1969 die Aktienmehrheit durch die amerikanische Central Can Group überno mmen. Dies spiegelt sich heute noch in der Bezeichnung Central Can Europe wieder. Im Jahr 1991 übernahm die damalige VIAG AG die Aktienmehrheit, indem sie ihren Anteil auf 61,4 v. H. aufstockte. 7
Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 17. Dezember 2002 erwirbt der US-Konzern Foot Corporation von der Holdinggesellschaft AV Packaging deren Gesellschaftsanteile an der Müller AG. Der Kaufpreis beträgt 1,175 Milliarden Euro abzüglich Pensionsverpflichtungen und Finanzschulden plus liquide Mittel und Bankguthaben sowie übliche Kaufpreisanpassungen im Rahmen des Vollzugs der Transaktion. Die Transaktion erfolgte vorbehaltlich der Zustimmung der Kartellb ehörden, die mittlerweile vorliegt. Müller AG wird mit dem Geschäftsbereich Getränkedosen künftig als Tochtergesellschaft der Foot Corporation geführt. In Europa und Nordamerika stellen beide Unternehmen zusammen pro Jahr mehr als 45 Milliarden Dosen her. Der Geschäftsbereich Getränkedosen von Müller AG hat sich in den vergangenen Jahren als starke Nummer 2 im europäischen Markt behauptet. Foot ist der größte Gertränkedosenproduzent in Nordamerika. „Unser Ziel war es, die erfolgreiche Fortführung unseres Getränkedosengeschäfts langfristig zu sichern. Die Foot Corporation, deren Kerngeschäft ebenfalls die Produktion von Getränkedosen ist, war daher unser Wunschkandidat für eine industrielle Partnerschaft“, begründet William T. Riker, Vorsitzender des Vorstands der Müller AG, die Entscheidung. Der Foot Corporation ermögliche die Akquisition den Einstieg in den europäischen Markt. Mit einem Absatzvolumen von über 38 Milliarden Einheiten in 2001 ist Europa nach den USA weltweit der zweitgrößte Markt für Getränkedosen. Foot ist bisher mit Produktionsstandorten in Nord- und Südamerika sowie Asien präsent. Mit der Übernahme von Müller AG gewinnt das Unternehmen
6 vgl. Internet: www.Müller AG.de am 17.09.2002
7 vgl. Müller AG: Präsentation Werk 11, Hildesheim 2001, o. V. 5/66
Thomas Albrecht, 287470
zwölf Fertigungsstätten in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Polen und den Niederlanden hinzu, die über moderne Produktionsanlagen und qualifizierte Arbeitskräfte verfügen. Foot beabsichtigt, alle Standorte von Müller AG in unveränderter Form weiter zu führen. „Für unsere Mitarbeiter bieten sich bei der Foot Corporation, die durch die Übernahme zum globalen Marktführer aufgestiegen ist, vielversprechende Perspektiven. Unsere Kunden profitieren von einer erweiterten Produktpalette, der internationalen Präsenz und der integrierten Technologieführerschaft sowohl bei Weißblech als auch bei Aluminium“, betont William T. Riker. 8
Rund 2.500 Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Getränkedosen von Müller AG sind in die Transaktion eingebunden. Der Bereich erzielte 2001 ein Umsatzvolumen von rund 950 Millionen Euro. Die Geschäftseinheit wird als europäische Tochtergesellschaft der Foot Corporation durch William T. Riker als Chairman und CEO geführt. Die Zentrale verbleibt am Standort Coburg. 9 Die an der New Yorker Stock Exchange gelistete Foot Corporation ist einer der weltweit führenden Hersteller von Metall- und Kunststoffverpackungen für die Getränke- und Lebensmittelindustrie. Ein weiterer Geschäftsbereich des Unternehmens ist die Raumfahrttechnik, die unter Foot Aerospace & Technologies Corp. firmiert. Foot erzielte im Jahr 2001 einen Umsatz von insgesamt 3,7 Milliarden USD. Davon entfielen rund 3,3 Milliarden USD auf den Bereich Verpackungen und 400 Millionen USD auf den Bereich Aerospace und Technologie. 10
2.1 Der Getränkedosenbereich Central Can Europe
Der Unternehmensbereich Getränkedosen stellt zweiteilige Getränkedosen aus Weißblech und Aluminium in verschiedenen Gebindegrößen (150 ml bis 500 ml) für Softgetränke, Bier, Mineralwasser etc. her. Außerdem werden 5-Liter-Party-Fäßchen produziert, die bisher ausnahmslos auf dem Biersektor Verwendung finden.
Central Can Europe umfasst Werke in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Polen und der Tschechischen Republik. Während es sich bei den meisten Werken um Dosenwerke (Dosenkörperherstellung) handelt, werden nur noch in den Werken Hildesheim und Deeside (Großbritannien) Getränkedosendeckel hergestellt.
8 vgl. Pressemitteilung Müller AG, Coburg, vom 30.08.2002
9 ebenda
10 ebenda 6/66
Thomas Albrecht, 287470
Aus Abb. 3 kann man ersehen, dass die Umsätze des Geschäftsbereichs Getränkedose von 1999 bis 2001 jedes Jahr um ca. 100 Mio. Euro gestiegen sind.
Abbildung 4: Produktionsstandorte in Europa 12
Abb. 4 zeigt, dass der Getränkebereich von Müller AG europaweit über zehn Standorte zur Dosenproduktion sowie zwei Standorte zur Produktion von Getränkedosendeckeln verfügt.
2.2 Das Werk 13 in Hildesheim
Bei Werk 13, dem Ort der Untersuchung, handelt es sich um ein reines Produktionswerk für Getränkedosendeckel. Es ist als solches dem Geschäftsbereich Central Can Europe/Asia (Getränk e- 11 vgl.Internet: www.Müller AG.de vom 17.09.2002
12 vgl. Müller AG: Präsentation Werk 11, Stand 01.10.2002, o. V. 7/66
Thomas Albrecht, 287470
dosen) der Müller AG zugeordnet. Pro Jahr werden im Werk 13 etwa sieben Milliarden Deckel hergestellt. 13
Auf einem insgesamt 50.000 m² umfassenden Gelände sind neben der eigentlichen Produktionsstätte und den versorgenden Betriebsbereichen zur Zeit noch zwei weitere Organisationseinhe iten von Central Can Europe angesiedelt.
Die Werkshierarchie sieht zurzeit folgendermaßen aus:
Wie man aus Abb. 5 ersehen kann, beschäftigt Müller AG zum Stichtag 21.02.2002 192 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Werk Hildesheim.
3. Das Instrument der Altersteilzeit
Das Altersteilzeitgesetz schafft den Rahmen für ältere Arbeitnehmer, einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen.
13 vgl. persönliches Gespräch mit Frau Daniela Narloch, stellvertretende Leiterin Produktionsplanung, 30.10.2002 14 vgl. Müller AG: Ordner „Werksaufbau Stand 21.02.2002“, Hildesheim, o. V. 8/66
Thomas Albrecht, 287470
Die Möglichkeit zur Altersteilzeitarbeit eröffnet sich Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa drei Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschä ftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gestanden haben (§ 2 Abs.1 Nr.3 AtG).
Die Arbeitszeit dieser Beschäftigung muss nicht der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprochen haben. Die Beschäftigungszeit kann beispielsweise auch durch eine mehr als geringfügige Teilzeitbeschäftigung erfüllt werden. Hat der Arbeitnehmer innerhalb der Fünfjahresfrist Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe oder eine andere Entgeltersatzleistung i. S. d. § 26 Abs. 2 SGB III (z. B. Krankengeld, Versorgungskrankengeld) bezogen, werden auch die Zeiten des Leistungsbezugs als versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten berücksichtigt.
Altersteilzeit ist grundsätzlich auch aus Teilzeit möglich. Ausgangsbasis für die Reduzierung der Arbeitszeit und die Berechnung der Aufstockungsleistungen ist in diesem Fall die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt der Teilzeitbeschäftigung. 15
Grundsätzlich kann Altersteilzeit nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Auch das Altersteilzeitgesetz selbst sieht keinen Rechtsanspruch vor. Ein Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer lässt sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag herleiten. 16
3.1 Die verschiedenen Arbeitszeitmodelle während der Altersteilzeit
Es gibt vier verschiedene Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Altersteilzeit. Diese Modelle sollen in den folgenden Abschnitten dargestellt werden. Es soll dabei nur kurz umrissen werden, welche Möglichkeiten es gibt. Wichtig ist bei allen Modellen, dass der Arbeitnehmer insgesamt nur die Hälfte seiner bisherigen Arbeitsleistung erbringen darf. Mehr ist laut Gesetz nicht erlaubt, denn die Altersteilzeit dient dazu, älteren Menschen den Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.
15 vgl. Boemke, Burkhard/Föhr, Silvia: Arbeitsformen der Zukunft, Heidelberg 1999, S. 42
16 ebenda 9/66
Thomas Albrecht, 287470 3.1.1 Das klassische Halbtagsmodell
Im klassischen Halbtagsmodell reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung während der gesamten Dauer der Altersteilzeit auf die Hälfte der täglichen Arbeitszeit:
Abbildung 6: Das klassische Halbtagsmodell der Altersteilzeit 17
3.1.2 Das degressive Modell
Das degressive Arbeitsmodell bietet die Möglichkeit, am Anfang der Altersteilzeit länger als nur die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit zu arbeiten. Am Ende wird dies durch einen höheren Freizeitanteil ausgeglichen.
Abbildung 7: Das degressive Modell der Altersteilzeit 18
17 vgl. Internet: www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/atg/02_3arbeitszeit_modelle.html vom 17.09.2002
18 vgl. Internet: www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/atg/02_3arbeitszeit_modelle.html vom 17.09.2002 10/66
Thomas Albrecht, 287470
3.1.3 Der mehrfache Wechsel zwischen Arbeits - und Freistellungsphase
Abbildung 8: Der mehrfache Wechsel zwischen Ar beits- und Freistellungsphase 19
Beim Modell des mehrfachen Wechsels zwischen Arbeits- und Freistellungsphase folgt auf eine Phase, in der der Arbeitnehmer arbeitet, eine Freizeitphase. Insgesamt darf der Arbeitnehmer aber auch nur die Hälfte seiner bisherigen Vollzeitarbeitsleistung erbringen.
3.1.4 Das Blockzeitmodell
Durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit halbiert; allerdings muss das Ergebnis keine regelmäßige Halbtagsbeschäftigung sein. Denkbare Modelle sind auc h Arbeit und Freistellung im täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Wechsel. In der Praxis wird häufig ein sog. „Blockzeitmodell“ vereinbart:
Abbildung 9: Das Blockzeitmodell der Altersteilzeit 20
19 vgl. Internet: www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/atg/ 15_3graphik_modell_mit_mehrfachem_wechsel.html vom 17.09.2002
20 vgl. Internet: www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/atg/15_4_1graphik_blockzeitmodell.html v. 17.09.2002 11/66
Thomas Albrecht, 287470
Bei dieser Variante der Arbeitsvorausleistung werden grundsätzlich zwei gleich große Zeitblöcke gebildet (eine Arbeitsphase und eine sich hieran anschließende Freistellungsphase von entsprechender Dauer). In der Arbeitsphase arbeitet der Arbeitnehmer zu den gleichen Arbeitszeiten wie bisher, in der Freistellungsphase ist er komplett von der Arbeit freigestellt. Dieses Modell wird bei der Müller AG im Rahmen der Altersteilzeit angeboten. Die genaue Durchführung wird im weiteren Verlauf dieser Diplomarbeit erläutert.
3.2 Die gesetzliche Regelung der Altersteilzeit
Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand wurden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Rahmenbedingungen für Vereinbarungen über Altersteilzeitarbeit geschaffen. Das Arbeitsamt fördert die Teilzeitarbeit von Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte vermindern. Wie die Arbeitszeit verteilt wird, bleibt den Vertragspartnern überlassen. Der ältere Arbeitnehmer kann täglich mit verminderter Stundenzahl oder an bestimmten Tagen der Woche oder im wöchentlichen oder im mona tlichen Wechsel arbeiten. Bedingung ist lediglich, dass über einen Gesamtzeitraum von bis zu drei Jahren die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird. Dieser Zeitraum kann auf bis zu zehn Jahre erweitert werden, wenn dies durch Tarifvertrag zugelassen ist. Die Altersteilzeitvereinb arung muss immer mindestens bis zum Rentenalter reichen. 21
In diesem Kapitel soll dargestellt werden, was durch das AtG sowie Verordnungen gesetzlich geregelt ist. Darüber hinaus soll erläutert werden, welche Möglichkeiten und Grenzen das AtG bietet. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das AtG die Mindestvorgaben für den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages beinhaltet. Es ist gleichzeitig der Rahmen für die Ausgestaltung eines speziellen Tarifvertrages, den es u. a. auch bei Müller AG gibt.
3.2.1 Finanzielle Auswirkungen
Während der Altersteilzeit erhält der Arbeitnehmer insgesamt geringere Leistungen als bisher in Vollzeitarbeit, da die Arbeitszeit nur noch 50 v. H. beträgt. Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Altersteilzeit 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt
21 vgl. Cramer, Jörg; Förster, Wolfgang; Ruland, Franz (Hrsg.): Handbuch Altersversorgung, Frankfurt/Main 1998, S. 118 12/66
Arbeit zitieren:
Thomas Albrecht, 2002, Optimierungspotentiale der Personalplanung durch das Instrument der Altersteilzeit am praktischen Beispiel, München, GRIN Verlag GmbH
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