Die Armut und Ausweglosigkeit der Frauen wird von den Anwerbern und Schleppern ausgenutzt. Sie versprechen Arbeit, Ehe oder auch die Tätigkeit als Prostituierte, aber sie verschweigen die menschenunwürdigen Umstände, die Brutalität und die Rechtlosigkeit, in die die Frauen gezwungen werden. Drohungen, Mißhandlungen und Vergewaltigungen sind dabei an der Tagesordnung. Die Angst der Frauen vor den Zuhältern und ihr zumeist illegaler oder unsicherer Aufenthaltsstatus hindern die Frauen daran, sich Hilfe bei der Polizei oder anderen Behörden zu suchen. Die Täter haben kaum etwas zu befürchten - ein gewinnträchtiges und risikoarmes Geschäft. Kommt es dennoch zum Prozeß, sind die Opfer die einzigen Zeuginnen - doch sie sind oft entweder schon abgeschoben, oder sie schweigen aus Angst um sich und ihre Familie. Ermöglicht wird dieses lukrative Geschäft durch die große Nachfrage der hiesigen Freier und Heiratsinteressenten. Um das Verbrechen Frauenhandel wirksam zu bekämpfen, darf man diesen Aspekt nicht vernachlässigen.
In meiner Hausarbeit versuche ich ein Bild darzustellen, was diese Frauen dazu bewegt, bzw. was die Gründe sind für ihre Entscheidungen und ihr Handeln, was sie alles durchstehen müssen, um ein „besseres“ Leben zu haben und welchen Problemen sie in Deutschland gegenüber stehen.
2. HINTERGRÜNDE UND MOTIVE DER MIGRATION
Eine Möglichkeit, schlechten Lebensbedingungen zu entkommen, ist die Migration. D ie Gründe mögen vielfältig sein, die Folgen sind es nicht: Diskriminierung, Rechtlosigkeit, Ausgrenzung und alltäglicher Rassismus sind die häufigsten Erfahrungen von Frauen, deren a bhängige Lage durch das geltende Recht noch verschärft wird. Ich habe hier versucht, die am häufigsten vorkommenden Motive und Gründe darzustellen und zu erklären. Man muß hier deutlich sagen, daß alle Gründe zusammen eine Rolle spielen um die Entscheidung zu treffen.
2.1 Schlechte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt
Migration ist nicht nur ein Begriff, unter dem sich Millionen von Menschen finden, er b enennt auch einen ökonomischen Faktor. In vielen Ländern des Südens und Ostens werden die Subsistenzgrundlagen und folglich die Arbeits- und Lebensstrukturen zunehmen zerstört. Frauen sind besonders davon betroffen. In zwei Dritteln der Haushalte des Südens und Ostens sind Frauen die Hauptverantwortlichen. Das heißt, sie sind neben Reproduktions- und Erziehungsarbeit auch für den finanziellen Unterhalt der Familie zuständig. Das in diesen Ländern 3
3 Thailand, Philippinen oder Latein-Amerika
2
die schlechten Bedingungen für die Frauen auf dem Arbeitsmarkt herrschen, bekommen die Frauen kein ausreichendes Einkommen. Dies trifft nicht nur Frauen ohne Qualifizierung, sondern auch Frauen, die beruflich gut qualifiziert sind. Die Erwerbsarbeit ist vorwiegend ungeschützt und geprägt von beruflicher Minderbewertung, fehlenden Aufstiegschancen und schlechter Entlohnung. In der immer prekärer werdenden Situation ist Migration eine mögliche Überlebensstrategie, die mit vielen Risiken und Gefahren verbunden ist. Die wirtschaftliche Not der Frauen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und nun auch noch aus Osteuropa wird weiter schamlos ausgenutzt und eine ganze Reihe von anderen Problemen kommen im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung hinzu (z.B. Frauenhandel, Heiratshandel, illegale Arbeitsvermittlung und Zwangsprostitution von minderjährigen Frauen)
2.2 Verantwortungsloses männliches Rollenverhalten
Viele Frauen sind in eine finanzielle Zwangssituation geraten, weil der Vater gemeinsamer Kinder keine materielle Unterstützung gibt und der Mutter die alleinige Verantwortung für die Kinder überläßt. Dazu kommt noch eine Last - der Staat. In Ländern wie Thailand steht den alleinerziehenden Müttern keine staatliche Unterstützung zu. Diese Tatsache zusammen mit dem Einkommen, das sowieso am unteren Existenzminimum liegt, drückt die Frauen in ernste materielle Schwierigkeiten 4 . Das heißt, alles liegt auf den Schultern der Frauen.
2.3 Gute Zukunftsperspektive für die Kinder
Den Wunsch, ihren Kinder eine gute Zukunftsperspektive zu ermöglichen, trägt fast jede Frau in sich. Die meisten möchten ihren Kinder ein besseres Leben ermöglichen, als sie es selbst haben und hatten. Das eigene Wohlergehen ist für die Frauen direkt mit dem Wohlergehen ihrer Kinder verknüpft. "Je erfolgreicher mein Kind ist, desto erfolgreicher und glücklicher" bin auch ich sagen Frauen, die in dem Moment auch das Gefühl des Stolzes haben. Damit sind auch, für viele von ihnen, die Probleme vergessen, die sie noch immer haben.
2.4 Verantwortung der Frau für das materielle Überleben der Familie Die Migrantinnen, die Kinder in Herkunftsländern haben, schicken das Geld zu deren Versorgung nach Hause 5 . Die große Mehrheit der Migrantinnen kommt zudem finanziellen Anforderungen gegenüber anderen Angehörigen in der Heimat nach. Die Eltern und Geschwister wer-
4 Niesner1997: 36
5 Die Kinder sind meistens bei der Großmutter bzw. Großeltern, selten bei Geschwistern oder anderen Familien-
angehörigen.
3
den auch regelmäßig unterstützt 6 . Die materielle Unterstützung der Herkunftsfamilie hängt auch von deren wirklichem finanziellen Bedarf ab. So kann man behaupten, daß die Frauen, die keine finanzielle Unterstützung leisten, meist dem Mittelstand angehören, so daß materielle Hilfe nicht unbedingt notwendig ist 7 .
Die finanzielle Unterstützung beweist einerseits den Erfolg der Migration und anderseits wertet die erfolgreiche Migration die Betreffenden im Verwandtschafts- und Freundeskreis auf. 8
2.5 Sexistische gesellschaftliche Ausgrenzungen
Die Frauen mit abweichendem Sexualverhalten werden schnell marginalisiert. Damit sind hier stigmatisierte Frauen gemeint, denen geringere Chance auf eine "seriöse" Partnerschaft gegeben sind, weil sie ihre Jungfräulichkeit verloren haben 9 . Hier herrscht eine gesellschaftliche Doppelmoral. Auf der einen Seite werden die "unmoralischen" Frauen ausgegrenzt aber auf der anderen Seite steht eine hohe Nachfrage nach Prostituierten (z.B. in Thailand). Für diese "unmoralischen" Frauen läßt sich die geltende Norm des Zusammenlebens in der Ehegemeinschaft nicht mehr realisieren. Sie erfahren gesellschaftliche Ächtung, weil ihr der Zugang zur Institution Ehe und der damit verbundenen Aufwertung verwehrt bleibt. Die Möglichkeit ihre Existenz durch eine Ehe abzusichern, besteht nicht. Sie können dem Heiratsdruck mit einem ausländischen Ehemann nachgeben und ihre materiellen Interessen in einer ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft zu verwirklichen suchen.
2.6 Die Anziehungskraft des Terminus "Ausland"
Der Terminus "Ausland" stand und steht noch immer für viele Frauen (aber nicht nur für sie) als Symbol für Wohlstand und Reichtum. Neben den Informationen, die Leute über Fernsehen und andere Medien bekommen, hören sie über den zunehmenden Wohlstand und, daß Migration Reichtum bedeutet, oder zumindest bedeuten kann, von Migrantinnenfamilien. Die Leute verbinden mit dem "Ausland" Geld, eine bessere Lebenshaltung, Fortschritt und mehr Bequemlichkeit. Migrationsfördernd wirken auch die ausländische Touristenströme, die die Gegensätze zwischen Armut und Wohlstand sehr plastisch demonstrieren. Aber die Wahrheit kommt schnell aufs Licht und damit auch die Enttäuschung.
6 Die manchen Frauen (z.B. aus Thailand) fühlen sie sich verpflichtet.
7 Niesner 1997: 37
8 Der materielle Aufstieg der Familien ist in meisten Fällen auch äußerlich sichtbar.
9 Die Idealisierung von Jungfräulichkeit ist mit der Tabuisierung von weiblicher Sexualität verknüpft (besonde-
res im Land wie Thailand)
4
3. WEGE UND FORMEN DER AUSREISE
Aus M ittel- und Osteuropa, aus Asien, Lateinamerika sowie Afrika werden jährlich mehr als eine Million Frauen in reiche Industrieländer einreisen. Zu den "Spitzenabnehmern" gehört Deutschland.
Die Frauen nutzen verschiedene Vermittlungsformen und Einreisewege. Das es kaum eine legale, selbst zu organisierende Möglichkeit gibt, sind die Migrantinnen oft von den verschiedenen Personen und Gruppen abhängig. Dadurch wird Migration gelenkt oder auch nur unterstützt von:
a) den organisierten Vermittlern, Schleppern und Heiratshändlern b) den (zukünftigen) Ehemännern
c) den Verwandten und Freunden, die bereits in Ausland leben
3.1 Organisierte Vermittler, Schlepper und Heiratshändler
Der Handel mit den Frauen geschieht sowohl durch Prostitutionstouristen als auch durch i nternationale Ehevermittlung und illegale Arbeitsanwerbung. Die Frauen werden wie Ware angeboten. Dieses Geschäft, das „hohe Gewinne bei niedrigem Risiko" verspricht, gilt manchen Beobachtern längst als kaum getarnter Menschenhandel: Die ausländischen Frauen werden hier einseitig an Männer vermittelt, nicht umgekehrt. Hier sucht der Mann aus und bezahlt für die Frau. Der Akt des Bezahlens scheint dabei wichtig zu sein, er macht den Mann zum "Besitzer" der Frau. Die Frauen bleiben bei diesem Handel weitgehend passiv. In den meisten Fällen kennen sie den zukünftigen Partner nicht einmal vom Bild her, sie haben so gut wie keine Auswahlchancen. Oftmals werden sie direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland an die sich interessierenden Kunden weitergegeben. Eine "Umtausch-Garantie" ermöglicht es dem Kunden, die Frau "zurückzugeben", wenn sie ihm, aus welchen Gründen auch immer, nicht oder (nach dem "Ausprobieren") nicht mehr zusagt. Umgekehrt werden Bedenken der Frauen den Männern gegenüber von seiten des Heiratsvermittlers in der Regel erst nach zähen Verhandlungen und Boykotten der Frauen nachgegeben. Hinzu kommen noch die Hilflosigkeit und die Verständigungsschwierigkeiten der ausländischen Frauen, die auch in Bezug auf Gesetze und eigene Entscheidungsspielräume nicht oder ungenügend aufgeklärt wurden. Eine weitere Rolle spielt die Isolation und die Abhängigkeit der Frauen, erst vom Heiratshändler, dem sie die Einreisekosten schulden und der deshalb die Pässe und Rückflugtickets einbehält, und später vom Ehemann. Sie fühlen sich zu freundlichem Entgegenkommen verpflichtet und akzeptieren teilweise die Männer als ihr Schicksal. Die Frauen stehen unter einem enormen
5
Druck, denn sie reisen als Touristinnen ein (jetzt auch mit Sichtvermerk) und müssen innerhalb der drei Monate Aufenthaltsdauer einen Partner finden.
Die betroffenen Frauen werden vielfach unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (z.B. Vermittlung als Tänzerin, Dolmetscherin, Haushaltshilfe o.ä.) in ihren Heimatländern angeworben und illegal oder quasi-legal (Touristenvisa) nach Deutschland verbracht, wo sie, oft unter Anwendung von Einschüchterung, finanziellem Druck oder brutaler Gewalt, zur Prostitution gezwungen werden; Schlepper und Zuhälter vermitteln die Betroffenen zumeist in Bordelle im ländlichen Raum (geringes Entdeckungsrisiko) und/oder reichen sie von Bar zu Bar weiter. Ohne Paß und Geld, mit nur mangelnden Sprachkenntnissen und dem finanziellen Druck der Bordellbesitzer ausgesetzt, leben die Frauen in völliger Abhängigkeit und Isolation; ein Ausweg aus der Prostitution ist kaum je zu erkennen. Wie hoch der Preis ist, den sie zahlen, wird den Frauen oft erst später bewußt.
In der Bundesrepublik gibt es schätzungsweise ca. 60 Heiratsvermittlungsinstitute mit insgesamt 200 Adressen, Niederlassungen oder Lizenznehmern, die sich auf die Vermittlung "ausländisch-exotischer" Frauen spezialisiert haben 10 . Aufgrund der politischen Veränderungen sind in den letzten Jahren zunehmend Osteuropäerinnen zu Opfern der Menschenhändler g e-worden. Nach wie vor sind aber auch Frauen aus Thailand, den Philippinen 11 und anderen Ländern betroffen. Seltener vermittelten Institute auch Thailänderinnen oder hatten sich gar ganz darauf spezialisiert. Dies ist auf eine gewisse Nachfrage und unterschiedliche Klischeebildung zurückzuführen. Philippinas wurden bislang als Quasi-Europäerinnen, unter Bezugnahme auf die spanische Kolonialzeit, betrachtet. Thailänderinnen wurden dagegen als "exotisch-erotische Orchideengeschöpfe" für das Sexgeschäft vorgestellt. Diese strikte Trennung scheint im Bewußtsein der Männer jetzt immer weiter aufzuweichen. Diese Entwicklung ist auch als eine Reaktion der Händler auf die Visumspflicht und auf verschärfte Kontrollen anzusehen. Neben den asiatischen Frauen werden nun auch verstärkt Brasilianerinnen und P olinnen vermittelt. Daneben finden sich immer wieder Anzeigen zu Mexikanerinnen, Indonesierinnen, Ungarinnen und seltener auch zu Ghanesinnen. Der Visumzwang für die asiatischen Länder hat scheinbar auch bei den Heiratshändlern zu einem breiteren "Angebot" g eführt.
10 Dr. Lea Ackermann: Prostitutionstourismus und organisierter Frauenhandel mit Frauen aus Ländern der dritten
Welt: Ausmaß und Hintergründe, 1992
11 In den letzten Jahren wurden Philippinas als treue, familienorientierte und streng katholische Ehefrauen "an-
geboten".
6
3.2 Die Ehemänner als Migrationshelfer
Die zukünftigen Ehemänner und deren Vermittlung haben eine zentrale Funktion bei der formalen Regelung der Einreise und des Aufenthaltes. Aufgrund der ausländerrechtlichen B estimmungen in Deutschland ist die H eirat mit einem deutschen Mann nahezu die einzige Möglichkeit, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erreichen. Diese Möglichkeit nutzen viele Frauen. In der Regel besorgen die Migrantinnen die notwendigen Papiere, d.h. den Reisepaß und die Ledigkeitsbescheinigung, im Herkunftsland selbst. Alle anderen Dokumente 12 und Genehmigungen werden von dem Eheman (oder auch von Vermittlern) organisiert. Standen noch vor wenigen Jahren "anschmiegsame, unterwürfige Asiatinnen" bei bestimmten deutschen Männern hoch im Kurs, ist derzeit die "nichtemanzipierte, häusliche Osteuropäerin" gefragt.
3.3 Verwandte und Freunde
Auch in Deutschland lebende Verwandte und Freunde spielen eine große Rolle bei der Migration der ausreisewilligen, da sie oft die Einreise organisieren und einen dauerhaften Aufenthalt ermöglichen. Soweit sie finanziell dazu in der Lage sind, unterstützen die in Deutschland lebenden Frauen die Migration ihrer Verwandten und ermutigen sie zur Einreise in die BRD. Die Vermittlung über die Verwandte zeigt ein solidarisches und nicht profitorientiertes Interesse. Hier werden eher emotionale oder materielle Gegenleistungen erwartet 13 . Hauptsächlich „erfolgreiche“ Frauen, die sich eine Zukunft in Ausland aufbauen, übernehmen die Rolle der Migrationshelferin. Andere bereits in BRD lebende Frauen, die unter anderem in Sexgewerbe arbeiten, möchte ihre Familienangehörigen nicht nachholen. Sie wollen ihren Familienangehörigen nicht zumuten, in ähnlich schlechte Lebensbedingungen zu geraten 14 . Die Verwandten versuchen manchmal potentielle Ehemänner für die Einreisewilligen zu finden, bevor das 3 -monatige Touristenvisum ausläuft. Neben der Vermittlung im Bekannten-und Freunddeskreis ist die Partnerschaftsanzeige ein oft benutzter Weg. Jedoch steht fest, selbst die Vermittlung über den privaten Verwandtenkreis bietet keine wirkliche Sicherheit für eine gute Zukunft.
4. LEBENSBEDINGUNGEN IN DER MIGRATION
12 darunter fallen die Erlaubnis für die Einreise, das Flugticket und die Genehmigung für den späteren Aufenthalt
in der BRD
13 nicht nur das Geld, sonder Babysitter, Haushaltshilfe oder ähnliches
14 Niesner 1997: 74
7
4.1 Die Heiratsmigrantinnen
Hier stellt sich die Frage, nach welchen inneren Muster die Migrantinnen ihr Leben bestimmen und organisieren und was die Handlungsmotive der Heiratsmigration sind. Man redet hier von drei Typen der Handlungsmotivarionen:
a) die Versorgungsmotivation à materielle Sicherheit für sich und die Kinder ist das Kriterium für die Auswahl des Ehepartners, die anderen Probleme werden als unbedeutend eingestuft 15 . Besonders die Frauen, die schlechte persönliche Erfahrungen mit Männern in Herkunftsland hatten und wegen des Wunsches nach Ver-sorgung migrierten, bewerten des Verhalten deutscher Männer positiv. Bei den Familienangehörigen der Frau findet diese Ehe die Akzeptanz. Solche Familien l eben am meisten am Existenzminimum.
b) die Partnerschaftsorientierung à die Frauen gehen eine emotional motivierte Liebesheirat ein. Sie nehmen keine explizit negative Haltung gegenüber Männern im Herkunftsland und andererseits haben sie keine Überbewertung des deutschen Mannes. Bei diesen Frauen steht die emotionale Bindung und nicht finanzielle Vorteile in Zentrum der Ehe. Diese Eheschließung wird von den Familienangehörigen der Frau n icht akzeptiert, insbesondere wenn sie keine finanzielle Vorteile mit sich bringt.
c) die Individualisierungswünsche à diese Frauen streben einen individuellen Freiraum an und die persönlichen Bedürfnisse werden vor die Gemeinschaftsinteressen gestellt. Sie wollen sich von traditionellen familiären Verflechtungen und Sozialstrukturen im Herkunftsland befreien 16 und auch eine materielle Unabhängigkeit und Eigenständigkeit erreichen.
Daß die meisten Frauen, die aus einem nicht-europäischen oder nicht EU Herkunftsland kommen, einen ungesicherten Aufenthaltsstatus oder gar kein legales Aufenthaltsrecht haben, versuchen sie einen in Deutschland durch die Heirat eines deutschen Mannes oder Mannes, der einen gesicherten Aufenthaltsstatus hat, zu bekommen. Das geht nicht immer so leicht und problemlos.
15 Vgl. Heine-Wiedenmann/Ackermann 1992: 135ff
16 Das gilt besonders für die Frauen aus Thailand und Philippinen
8
4.2 Verschiedenen Konfliktmerkmale
Die Frauen, die so eine Ehe einsgehen, leben in einer bi-kulturellen Beziehung. Oft hört sich das sehr schön und exotisch an, aber in Wirklichkeit tauchen in vielen Fällen verschiedene Probleme auf.
4.2.1 Altersunterschied
Zwischen den Partnern besteht häufig ein großer Altersunterschied. Die meisten Männer h aben den Wunsch nach einer jüngeren Partnerin. Diese Möglichkeit bietet ihnen der Katalog 17 . In diesen Fällen, wo man sich über Heiratsvermittlung kennenlernt, ist der Altersunterschied sehr hoch. Die Männer profitieren von ihrer Staatszugehörigkeit, weil sie dadurch den Frauen wirtschaftliche Besserstellung und Aufenthaltsrechte signalisieren und versprechen. Für Frauen sind das die Sachen, wodurch sie den Altersunterschied kompensieren 18 .
4.2.2 Kennenlernenphase
Ausländerrechtliche Regelungen haben einen entscheidenden Einfluß auf die Lebensbedingungen der Frauen, insbesondere auf ihre eheliche Beziehung 19 . Sie bestimmen unter anderen auch d ie Kennenlernzeiten der Paare. Die Partner haben wenig Zeit, sich vor der Eheschließung wirklich kennenzulernen. Dieser Zeitraum geht schon von ein paar wenigen Wochen bis zu drei Monaten. Wieso gerade drei Monate? Ganz einfach. Wenn die Frau nach Deutschland kommt, hat sie das Visum nur für drei Monate und nur so lange kann sie sich hier aufhalten. Innerhalb dieser Zeit muß die Eheschließung beantragt werden bzw. die Ehe geschlossen werden. Der gleiche Zeitraum gilt für ein Visum zur Eheschließung, für dessen Erhalt bereits die Voraussetzungen zur Eheschließung vorliegen müssen 20 . Es ist auch festzustellen, daß sich viele Frauen erst in der Bundesrepublik einen Ehemann suchen und zur Eheschließung entscheiden. Es handelt sich wahrscheinlich um die Frauen, die sich von Freunden und Ver-wandten vermitteln lassen 21 . Aber seit der Novellierung des Ausländergesetzes 22 ist es nicht mehr möglich, auf der Basis eines Touristenvisums zu heiraten und danach eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
17 Die Heiratsagenturen haben einen Katalog, wo man sich die Frauen anschauen und „bestellen“ kann. Im Kata-
log sind „die wichtigsten“ Informationen über Frauen vorhanden.
18 Vgl. Niesner 2000: 169ff
19 Niesner 1997: 96
20 Hier muß das Aufgebot zur Eheschließung schon bestellt sein. Grundlage für die Erteilung sind die §§ 7 und
84 des AuslG. Nach denen ist abzusichern, daß die Einreisewillige dem deutschen Staat finanziell nicht zur
Last fallen wird.
21 Niesner 1997: 98
22 Im Januar 1991
9
Die Frauen müssen sich schon vor Einreise zur Eheschließung entscheiden und ein entsprechendes Visum beantragen. Dadurch haben sie wenig Zeit um ihren zukünftigen Ehemann richtig kennenzulernen.
4.2.3 Kulturelle und sprachliche Differenzen
Diese Differenzen sind eines von vielen Beziehungsproblemen, die sich im Alltag festmachen. Bei vielen binationalen Ehen ist er durch sprachliche und kulturelle Hürde erschwert. Über die kulturellen Verschiedenheiten wird meistens nicht gesprochen. Das bedeutet die Unkenntnis oder Ablehnung der Kultur der oder des anderen. Wegen sprachlicher Barrieren und kultureller Mißverständnissen sind die Kommunikation und der Austausch kaum möglich. Und diese zwei Sachen sind in der Ehe, besonders wo die Partner aus Ländern mit unterschiedlicher Kultur und Sprache kommen, sehr wichtig um den anderen zu verstehen und so akzeptieren, wie er oder sie ist. Die Männer sind hier wenig tolerant und offen und wenn sie sich interessieren, dann ist dies am meisten nur oberflächlich. „Deutsche Sprache, schwere Sprache“ - diesen Spruch kann die Mehrheit der Heiratsmigrantinnen bestätigen. Sie haben Probleme mit der Sprache und die Verständigungsprobleme sind zu Beginn der Beziehung besonders groß. In der Regel ist die gemeinsame Sprache die Sprache des Mannes mit Hilfe einer dritten Sprache (am Anfang, wenn die Frauen noch nicht so gut Deutsch sprechen). Einige von denen lernen nie richtig Deutsch. Warum, fragen sich viele Bürger Deutschlands? Es liegt nicht nur daran, daß man nicht genug begabt ist, um die Sprache zu lernen. Sonder sie haben vielmehr Angst „verdeutscht“ zu werden und betrachten den Aufenthalts in der BRD als Übergangslösung. Ein Problem, das auch die Sprache betrifft, ist die Verständigung mit den eigenen deutschsprachigen Kindern. Es entstehen massive Kommunikationsprobleme mit den eigene Kindern, die in Deutschland geboren und ausschließlich mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind.
4.2.4 Erziehungsvorstellungen
Viele Heiratsmigrantinnen haben Kinder. Sie leben entweder in Deutschland oder im Her-kunftsland. Großer Teil der Frauen versucht die Kinder nach Deutschland zu holen und ihre Zukunftsperspektive zu verbessern aber auch die Trennung von ihrer Familie teilweise zu überwinden 23 . Die Kinder haben eine große Bedeutung für die Migration.
23 Niesner 1997: 110
10
Die unterschiedliche Erziehungsvorstellungen in der binationalen Ehen sind oft die Grundlage für ernstzunehmende Konflikte. Die Frauen möchten an ihre Kinder die Werte der eigenen Kultur weitergeben - Respekt vor dem Alter, zusammen mit materieller Hilfe und der finanziellen Versorgung und höfliche Umgangsformen 24 . Sie möchten aber auch nicht, daß sich ihre Kinder deutsche Wertvorstellungen unkritisch zu eigen machen. Darunter wird Bildung, Wissen, Ausbildung und verantwortungsvolle Verhalten als sehr positiv gesehen. Ein w eiteres Problem, welches ich schon oben erklärt habe, ist die Verständigungsprobleme mit den eigenen Kindern. Die manche Frauen sind streng und mit frühzeitigen Verpflichtungen erzogen worden und so möchten sie auch ihre Kinder erziehen. Ihre deutschen Männer sind eher auf eine liberale Erziehungsmethode orientiert. Aus diesen zwei Tatsachen entstehen dann die Probleme.
4.2.5 Kontrolle über das Geld und seine Verwendung
In den Ländern wie Thailand und Philippinen hat die Frau die Oberhoheit über gemeinsam erwirtschaftete Gelder der Familie 25 . In der westlichen Gesellschaft, wie in Deutschland, liegt die Verwaltungsbefugnis für das Geld meistens bei dem Mann. Manche Frauen haben keinen Zugriff auf das Bankkonto, besonders die Frauen, die nicht berufstätig sind. Die berufstätigen Frauen haben entweder Zugang oder die Ehepartner lassen ihre Einkommen getrennt auf eigenen Konten laufen.
Manche von den Frauen gewöhnen sich an die monetäre Vorherrschaft des Mannes. Sie passen sich an, solange sie sich auch mit eigenen Wünschen nach dem Verwendungszweck der Gelder durchsetzen können. Sie akzeptieren die Kontrolle der Männer über die Geldverteilung. Aber das akzeptieren nicht alle Frauen. Viele haben Probleme damit und möchten ihr eigenes Geld haben. Das ist sehr wichtig f ür sie. Dabei muß es sich nicht zwangsläufig um selbstverdientes Geld handeln, sondern es kann auch eine vom Mann überlassene feste Summe sein. Damit wollen sie sich vor unvorhersehbaren Ereignissen schützen, insbesondere für den Fall der negativen Entwicklung der Beziehung zum Ehemann. Die monatliche Überweisungen an Familienangehörige in der Heimat können zu großen Konflikten in der Ehe führen. Manche Ehemänner akzeptieren meistens die Zahlungen an die Eltern, bei den Geschwistern hört diese Akzeptanz auf.
24 Niesner 1997: 110ff - besonders die thailändische Frauen
25 Niesner 1997: 113
11
4.2.6. Verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen
Die Einbindung in ein vertrauensvolles, solides und emotional ansprechendes soziales Umfeld ist für die Integrität und Stabilität eines jeden Individuums von großer Bedeutung. Das ist manchmal nicht so leicht. Die Frauen haben oft Schwierigkeiten in ihrem sozialen Kontext, vor allem mit Bekannten, Freunden und Verwandten. Sie sind teilweise sozial isoliert. Die Beziehung zur deutschen Familie des Ehemannes ist auch oft belastet. Die Integration in den Verwandtenkreis des deutschen Mannes fällt den Frauen schwer, weil sie häufig Ablehnung durch deutsche Familienangehörige erfahren. Häufig wird die Verteilung und die Verfügung über Geld zum Thema der Auseinandersetzung. Manchmal wird der Frau die Ausnutzung „des Sohnes oder Bruders“ vorgeworfen, damit sie ihre Verwandten materiell unterstützen kann. Es kommt nicht selten vor, daß die Angehörigen der Familie des Mannes Vorurteile gegenüber der ausländischen Schwägerin oder Schwiegertochter haben. Mit der Zeit bauen sich jedoch manche Vorbehalte ab und eine Integration kann doch noch stattfinden. Für viele Frauen lassen sich verwandtschaftliche Berührungsängste mit freundschaftlichen Beziehungen zu Landsfrauen ausgleichen. Sie haben eine wichtige stabilisierende Funktion und der Kontakt ist sehr wichtig, vor allem dann wenn die Distanz zu deutschen Verwandten vorkommt. Auf der anderen Seite wird die Solidarität der Landsfrauen von materiellen E rfolgsdruck beeinflußt.
Manchmal beeinflussen die Männer die f reundschaftliche Beziehungen ihrer Frauen. Diese massiven Einschränkungen gehen von sozialen Kontakten bis zur sozialen Isolation. Insbesondere die Männer, deren Frauen sich partnerschaftlich und individualistisch orientieren, setzen deutliche Grenzen im s ozialen Umgang mit Landsleuten. Die Ehefrauen werden eher wie pubertierende Mädchen behandelt, anstatt wie verantwortungsbewußte Erwachsene. Aber nicht jede Einschränkung ist gegen den Willen der Frau. Zum Teil ziehen sich die Frauen selbst zurück.
Und was ist mit dem Kontakt zu den deutschen Frauen? In den meisten Fällen ist das auf oberflächliche „Begrüßungsverhältnisse“ reduziert. Der geringe Kontakt ist sicherlich eine Konsequenz von sprachlichen Verständigungsproblemen aber auch von Vorbehalten, A bwertungen und Ausgrenzung deutscher Bevölkerungsgruppen gegenüber ausländischen Mitbürgerinnen.
12
5. ERWERBSARBEIT
Ein großer Teil der Migrantinnen, ob verheiratet oder nicht, ist in der Bundesrepublik e rwerbstätig. Die Erwerbsarbeit der Frauen läßt sich in 3 Kategorien einordnen: a) legale
b) illegale
c) Prostitution (legal/illegal)
Verheiratete Frauen können legal arbeiten und sind damit die Privilegiertesten. Das ist leider aber nur Augenschein. Die meisten Frauen arbeiten in Arbeitsbereichen, die schlecht und u nterbezahlt sind und denen kein großer gesellschaftlicher Wert 26 beigemessen wird. Eine große Anzahl steht in keinem festen Arbeitsverhältnis, sondern arbeitet auf Stundenlohnbasis oder Aushilfe in ungeschützten Arbeitsverhältnissen. Ein weiteres Problem ist, daß Migration b erufliche Qualifikation abwertet, wenn Zertifikate und Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt werden. Das heißt, die Migrantinnen mit einer Berufsausbildung können diese meist nicht für ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland nutzen 27 .
Die Zahl der Migrantinnen, die ohne Aufenthalts- und Arbeitsrechte in Deutschland leben und arbeiten kann man nur schätzen. Die Situation der illegal erwerbstätigen Frauen ist von A rbeitsverhältnissen gekennzeichnet, die auf der Grundlage von Ausbeutung funktionieren. Sie sind in Bereichen tätig, die die geringste gesellschaftliche Anerkennung erfahren und schlecht oder gar nicht bezahlt werden. In der Regel arbeiten sie als Putzfrau; Haushaltshilfe, Kindermädchen, Köchin der Familie und verdienen besonders wenig. Manchmal werden sie entwürdigt und sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Hier sind vertrauensvolle Landsfrauennetze sehr wichtig, besonders dann wenn die Frau soziale oder materielle Unterstützung benötigt. Häufig werden dadurch die Arbeitsplätze vermittelt.
Um zu überleben, verhält sich die Frau „unauffällig“ und dadurch ist sie für die Gesellschaft unsichtbar. Aus Sicherheitsgründen werden sie schon von den Verwandten, Freunden und Schleppern darauf aufmerksam gemacht. Die Gesellschaft registriert diese Frauen nur latent, solange sie funktionieren und nicht öffentlich auffallen, denn sie leisten kostengünstige Arbeit und tragen damit zum Wohlstand in Deutschland bei 28 .
Wegen ihres illegalen Aufenthaltsstatus stehen den Frauen keine Rechtsmittel zur Verfügung, um sich gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu wehren. Sie leben in ständiger Angst, aufgegriffen und abgeschoben zu werden.
26 Hier ist eine qualifizierte Berufsarbeit gemeint
27 Niesner 1997: 137
13
Migrantinnen in der Prostitution können legal und illegal tätig sein. Auch hier entscheidet das Bestehen der Ehe über den Aufenthalt, ohne den sie leichter ausbeutbar sind. Meist reisen die Frauen über Menschenhandels- und Vermittlernetze in Deutschland ein. Dabei verschulden sie sich sehr stark. Um das abzuzahlen, ohne legalen Aufenthalt, müssen sie als Prostituierte arbeiten. Häufig werden den Frauen falsche Versprechungen gemacht. Sie wußten nicht, daß sie als Prostituierte arbeiten sollen, sondern waren auf einen Job als Folkloretänzerin oder Bedienung vorbereitet. In meisten Fällen werden Pässe entwendet, mit der Polizei und Ausländerbehörde gedroht, Gelder nicht zugestanden, die Unkenntnis der Sprache zum Nachteil der Frau genutzt und vieles mehr. Den Frauen bleiben kaum Möglichkeiten sich zu wehren.
6. RECHTSLAGE DER MIGRANTINNEN
6.1. Aufenthaltsrecht der ausländischen Ehefrau in Deutschland
Die Gesetze verfestigen diese Abhängigkeit von Männern, denn den Frauen kommt mit der Eheschließung kein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu. Nach dem neuen Ausländergesetz von 1991 muß eine Ausländerin mindestens vier Jahre mit ihrem d eutschen Ehepartner z usammengelebt haben, um im Scheidungsfall einen eigenständigen Aufenthaltsstatus zugesprochen zu bekommen. In Härtefällen genügen drei Ehejahre. Eine Trennung bedeutet für die ausländischen Ehefrauen von deutschen Männern zugleich die Rückkehr in ihre Heimat Durch die Ausstellung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde Kontakt zu den Aufenthaltssuchenden und kann dabei feststellen, ob die Ehe noch existiert. Von einer Trennung würde sie andernfalls nur durch Zufall erfahren. Wird die Ehe durch den Tod des deutschen Partners oder durch eine Trennung bzw. eine Scheidung nach Ablauf dieser Drei- bzw. Vierjahresfrist aufgelöst, so wird die Aufenthaltserlaubnis der Ausländerin um ein Jahr verlängert, eine Inanspruchnahme von Sozialhilfe steht dem nicht im Wege.. Das ehe abhängige Aufenthaltsrecht schafft eine Ungleichheit in den binationalen Beziehungen. Dies äußert sich darin, daß die Ehemänner wissentlich ihre Machtposition ausnutzen. Das bedeutet, daß die Frauen zumindest 3 Jahre „durchhalten“ müssen, um eventuell einen eigenständigen Aufenthalt zu erreichen. Die Folge dieser ausländerrechtlichen Regelung ist die verstärkte Abhängigkeit von ihrem Ehemann. Oft wird diese Zwangssituation ausgenützt und Frauen müssen physische, sexuelle und psychische Gewalt ertragen, um nicht in die Illegalisierung gedrängt zu werden. Die Frau hat nicht die Möglichkeit, aus einer schwierigen oder
28 Niesner 1997: 147
14
von Gewalt geprägten Ehe auszubrechen, ohne gleichzeitig den Entscheid über die Rückkehr ins Heimatland fällen zu müssen.
Die Schwangerschaft stellt keinen Aufenthaltsgrund dar, auch wenn die Vaterschaft eines Deutschen nachgewiesen wird, bevor eine Eheschließung stattgefunden hat. Die Frauen müssen ausreisen. Die Einforderung der Unterhaltszahlung nach Ausweisung ist meistens erfolglos. Neu ist, seit 01.07.1993., daß die Kinder nichtverheirateter ausländischer Frauen mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn die Vaterschaft eines Deutschen feststeht - damit wird auch den Müttern ein Aufenthaltsrecht zuerkannt 29 . Der Sozialhilfebezug wird auch als Grund zur Ausweisung angegeben. Diese Regelung ist auch gültig, wenn Sozialhilfe nur erforderlich wurde, weil der deutsche Eheteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist.
6.2. Die befristete und unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
Die Aufenthaltsgenehmigung wird nach der Eheschließung in der Regel für 1 Jahr erteilt. Danach wird sie bei Fortbestand der ehelichen Gemeinschaft je nach Vorliegen der Voraussetzungen, befristet oder unbefristet verlängert.
Ein Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besteht unter folgenden Voraussetzungen:
• Nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland, wenn die eheliche Gemeinschaft fortbesteht • Einfache mündliche Deutschkenntnisse • Es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen
Vorteile sind:
• Sie kann nachträglich nicht mehr befristet werden
• Das Aufenthaltsrecht wird zu einem eigenständigen von der Ehe unabhängigen Recht
6.3. Von Frauenhandel betroffene Frau als Zeugin in Strafverfahren Die Lebenssituation von Frauenhandel betroffenen, die im Rahmen eines Strafverfahrens auch Zeuginnen sind, wird durch verschiedene Faktoren sehr belastet. Dabei spielen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, von denen diese Frauen betroffen sind, eine große Rolle. Hinzu kommt die mögliche Gefährdung durch eine Zeuginaussage aufgrund der Bedrohung durch die Täter. Frauen, die in die Sexindustrie gehandelt wurden und sich in der Lage sehen,
29 Bisher besteht noch keine Vollzugsvorschrift und der Aufenthalt der Frauen ist noch immer bis zum Abschluß
des Vatershaftsfeststellungsverfahrens ungesichert (Deutscher Bundestag, Ausschuß für Frauen und Jugend
01.12.1993: 110f)
15
gegen Schlepper und/oder Händler auszusagen, werden - sofern die Staatsanwaltschaft ihre Aussage als wichtig erachtet- folgende Rechte gewährt:
- sie können sich in der Regel in dem jeweiligen Bundesland aufhalten, solange sie als Zeugin benötigt werden. Sie erhalten für diese Zeit eine Duldung, welche in der Regel auf Bitten der Staatsanwaltschaft von der Ausländerbehörde erteilt wird - sie können, wenn sie dies wünschen, in einer Zufluchtswohnung aufgenommen werden
- in dieser Zeit eingeschränkte Sozialhilfe beantragen, um ihren Lebensunterhalt a bzusichern
- sie haben Anspruch auf einen Rechtsbeistand, also eine Nebenklagevertretung. Dies gilt allerdings nur für Anklagen bei schwerem Menschenhandel. Die A nwaltskosten werden in der Regel vom Staat übernommen. Folgende Rechte werden ihnen verwehrt: - sie dürfen keine Arbeit aufnehmen - sie dürfen keine Ausbildung machen
- sie dürfen, falls sie Kinder und/oder enge Beziehungspartner im Herkunftsland h aben, diese nicht - bspw. im Rahmen der Familienzusammenführung- nach Deutschland holen
- sie dürfen das Bundesland, in dem der Prozeß stattfindet, n icht verlassen, da die ihnen erteilte Duldung ihre Bewegungsfreiheit auf dieses Gebiet beschränkt All dies trifft für den Zeitraum vor und während des Prozesses zu. Nach der Beendigung des Prozesses müssen die Frauen die BRD verlassen. Zahlreiche Zeuginnen kehren nicht mehr in ihren Heimatort zurück, weil sie Angst vor Verfolgung von Seiten der Schlepper/ Händler haben.
Von der ersten Aussage der Frau bis zur Urteilsverkündung können mehrere Jahre vergehen. Während dieses Zeitraums können die Frauen, weder ihre Kinder noch andere Angehörige aus ihrem Herkunftsland sehen. Auch die Tatsache, daß die Frauen in dieser Zeit nicht arbeiten bzw. keine Ausbildung machen dürfen, ist für Zeuginnen sehr belastend. Zum einen bedeutet dies, daß sie zur Untätigkeit gezwungen werden. Zum anderen, daß sie in dieser Zeit kein Geld verdienen können. Der finanzielle Druck, unter dem die Frauen stehen, ist deshalb auch in dieser Situation enorm. Die Länge der Wartezeit auf den Prozeß bedeutet außerdem, daß sie wichtige Zeit verlieren, die sie dringend benötigen, um ihre Zukunftsperspektive auszuarbeiten. Anspruch auf psychologischen Beistand haben die Frauen in dieser Zeit nicht.
Um die Aussagebereitschaft von Zeuginnen in Menschenhandelsverfahren zu erhöhen und somit eine höhere Verurteilungsquote der Täter zu erreichen, wäre eine "Bedenkzeit" sinnvoll. Denn nach der ersten Vernehmung von Seiten der Kripo wird in der Regel entschieden, ob diese Frau als Zeugin in Frage kommt oder nicht. Häufig stehen die Frauen unter Schock und sind noch nicht in der Lage einzuschätzen, ob sie aussagen wollen oder überhaupt können, da sie sie gerade aus einer sehr traumatischen Situation entkommen sind. Dies zu begreifen, braucht Zeit. Daher ist eine sehr wichtige Forderung 30 - Frauen, die potentiell Betroffene von Menschenhandel sein könnten, eine automatische Duldung zu erteilen, damit sie zur Ruhe kommen und eine Beratungsstelle aufsuchen können, um Zeit zum Überlegen zu haben, ob sie Anzeige erstatten wollen oder nicht.
7. FAZIT
Es ist eine bekannte Tatsache, daß Frauen auf dem Heirats- und Frauenmarkt angeboten werden und "austauschbar" sind. Der Heiratshandel manifestiert sich dabei als eine legalisierte Form des Frauenhandels, die einerseits durch die Ausnutzung der schwierigen Lebenslage der Frauen und andererseits durch eine ausgeprägt sexistische und rassistische Ausbeutung g ekennzeichnet ist. Frauenhandel und erzwungene Prostitution sind Menschenrechtsverletzungen. Eine unübersehbare Zahl von Konventionen verpflichten die nationalen Staaten, gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. In der Realität aber wird Frauen aus den Armutsgebieten dieser Welt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper, das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Zwang verweigert. Frauen, die sich zusätzlich verantwortlich fühlen für ihre Kinder oder ihre Eltern in den Herkunftsländern, sind doppelt verletzbar. Viele sind bereit, alles zu tun, wenn nur ihre Familien nicht erfahren, womit sie ihr Geld verdienen, das sie nach Hause schicken. Diese Situation macht sie erpressbar. Die rechtliche Situation arbeitet ungewollt den Zuhältern und international agierenden Menschenhändlerringen in die Hände. Denn ausländische Frauen, die als Prostituierte aufgegriffen werden, gelten als Kriminelle. Nur wenn sie g erichtsverwertbare Aussagen zu machen haben, erhalten sie ein Minimum an Schutz. Die anderen Frauen werden ausgewiesen.
Auch internationale Kooperation zwischen Regierungseinrichtungen und zwischen Nicht-Regierungsorganisationen ist unbedingt notwendig, um sicherzustellen, daß am grenzüber-
30 wiein Belgien praktiziert
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schreitenden Frauenhandel beteiligte BeschafferInnen, AgentInnen und BordellbesitzerInnen verhaftet und verurteilt werden und daß gehandelten Frauen Unterstützung zuteil wird 31 . Das bittere Fazit lautet also: So lange sich die wirtschaftliche Situation in Osteuropa und Asien nicht bessert, so lange es dort für die Frauen keine Chancen gibt, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, wird sich am Verbrechen Frauenhandel nicht grundsätzlich etwas ändern. Ohne großzügige Zeugenschutzprogramme, ohne Rückkehrhilfen für die Frauen in ihre Herkunftsländer wird es bei der deprimierenden Zustandsbeschreibung bleiben: Verweigerter Opferschutz ist Täterschutz. Die Frauen leben in Angst, die Zuhälterringe in relativer Sicherheit.
31 „NEWSLETTER“ - Zeitschrift für internationale Kommunikation, Nr.27, Hannover Juli 1996.
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8. LITERATURVERZEICHNIS:
1. Elvira Niesner, Estrella Anonuevo, Marta Aparicio, Petchara Sonsiengchai-Fenzl: Ein Traum vom besseren Leben. Migrantinnenerfahrung, soziale Unterstützung und neue Strategien gegen Frauenhandel. Opladen 1997
2. Dagmar Heine-Wiedemann / Lea Ackermann: Umfeld und Ausmaß des Menschenhandels mit ausländischen Mädchen und Frauen. Schriftenriehe des Bundesministers für Frauen und Jugend. Band 8; Kapitel 1 und 3. Stuttgart 1992.
3. Elvira Niesner: Mythos und Wirklichkeit auf einem bikulturellen Heiratsmarkt. In: Ellen Frieben-Blum u.a. (Hg): Wer ist fremd? Opladen 2000
4. www.frauenhandel.de
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Arbeit zitieren:
Tanja Weitz, 2001, Organisierter Heiratshandel, München, GRIN Verlag GmbH
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