3. Was für verschiedene Tarifverträge gibt es? Es gibt 4 verschiedene Tarifvertragsarten: 1. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag Er regelt Mindestlöhne und -gehälter 2. Der Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag
Er regelt die Art der Entlohnung und die Anforderungen in den einzelnen Lohngruppen 3. Der Manteltarifvertrag
Er regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie z.B. die Zahl der Urlaubstage oder die wöchentliche Arbeitszeit 4. Sondertarifvertrag
Er regelt besondere Fragen wie z.B. Rationalisierungsschutz oder die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen
Tarifverträge regeln Mindestbedingungen. Das heißt die Gewährung von höheren Löhnen usw., also übertariflicher Löhne ist zulässig.
4. Wie lange läuft ein Tarifvertrag?
Die Mindestlaufzeit eines Tarifvertrages beträgt meist 1 Jahr. Für diese Zeit müssen sich die beiden Tarifpartner an die vereinbarten Bedingungen halten. In dieser Zeit besteht also Friedenspflicht. Das heißt das keiner der Vertragsparteien Kampfmittel wie Streik (Arbeitnehmer) oder Aussperrung der Arbeitnehmer (Arbeitgeber) ausführen darf. Nach Ablauf der vereinbarten Frist kann der Vertrag weiterlaufen oder von jeder der beiden Seiten gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung müssen in neuen Verhandlungen neue Bedingungen vereinbart werden.
5. Wie kommt es zu einem Tarifvertrag?
Tarifverträge werden in Tarifverhandlungen ausgehandelt. Dabei geht es den Gewerkschaften darum, möglichst große Vorteile für den Arbeitnehmer herauszuschlagen. Die Arbeitgeber wollen dagegen die Lohnkosten möglichst niedrig halten um mit niedrigen Preisen wettbewerbsfähig zu bleiben und den Gewinn zu erhöhen.
Scheitern die Tarifverhandlungen bestehen zwischen den Tarifpartnern Schlichtungsvereinbarungen. In der Regel eine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch ( zu gleichen Teilen) besetzte Schlichtungskomission die von einer unabhängigen und von beiden Seiten anerkannten Person geleitet wird.
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Scheitern auch diese Schlichtungsverfahren kann auch noch ein unabhängiger Vermittler (z.B. ein hoher Regierungsbeamter) gerufen werden. Sein Spruch ist jedoch nicht verbindlich. Wenn diese Schlichtungsbemühen alle scheitern, kann die Gewerkschaft in einer Urabstimmung die Arbeiter fragen, ob sie zum Streik bereit sind. Wenn 75% der Arbeitnehmer zustimmen kommt es zur Arbeitsniederlegung. Durch den Produktionsausfall sollen die Arbeitgeber dazu gezwungen werden den Forderungen der Arbeitnehmer nachzugeben. Für die Dauer des Streiks zahlen die Gewerkschaften den Mitgliedern Streikgeld. Als Gegenmittel kann der Arbeitgeber die streikenden Arbeiter aussperren. Der Arbeitgeber sperrt allen oder einer größeren Anzahl den Arbeitsplatz. Für die Zeit der Aussperrung ruhen alle Arbeitgeberpflichten wie Lohnzahlung oder Beiträge zur Sozialversicherung. Der Staat darf in die Verhandlungen der Tarifparteien nicht eingreifen, das nennt man Tarifautonomie. Der Staat stellt nur bestimmte Mindestanforderungen für die Arbeitgeber fest, falls sie keiner Gewerkschaft angehören. Der beitritt von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in eine Gewerkschaft ist keine Pflicht. 6. Die Folgen eines Streiks!
Die Folgen eines Streiks können die gesamte Volkswirtschaft treffen. Durch den Produktionsausfall entsteht Warenknappheit wodurch Preise steigen. Durch einen Streik in einem bestimmten Wirtschaftszweig können auch andere Wirtschaftszweige gefährdet werden. Wenn z.B. ein Streik in der Metallindustrie entsteht und keine Lieferung an die Autoindustrie erfolgt. Die Produktion steht automatisch auch dort still. Durch Verlust von Exportaufträgen kann hoher volkswirtschaftlicher Schaden entstehen. Darum sollten sich auch beide Vertragsparteien gut überlegen ob es zu einem Streik kommen muß.
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Arbeit zitieren:
Michael Brenner, 2001, Tarifverträge, München, GRIN Verlag GmbH
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