Dieses Gesetz soll Auswüchse im Wettbewerb verhindern. Wer dieses Gesetz überschreitet, kann auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden. Verboten sind:
Marken dienen dazu, gleichartige Waren oder Dienstleistungen verschiedener Unternehmer voneinander zu unterscheiden. Das Alleinrecht zum Gebrauch einer Marke kann man sich durch Eintragung in das Markenregister (beim Patentamt in Wien) sichern. Eingetragen wird:
- die Marke
- der Inhaber der Marke
- die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke bestimmt ist
- Beginn der Schutzdauer
Ausgenommen sind Hoheitszeichen, amtliche Prüfzeichen, Zeichen internationaler Organisationen, sowie Zeichen, die Ärgernis erregen, bzw. Täuschung des Publikums hervorrufen würden. Das Markenregister ist ein öffentliches Buch, in das jedermann Einsicht nehmen kann, und davon beglaubigte Abschriften verlangen kann.
Der Markenschutz dauert 10 Jahre (international 20 Jahre), kann jedoch jederzeit bei rechtzeitiger Einbringung eines Antrages verlängert werden.
Werden Marken von nicht berechtigten Firmen verwendet, kann man dagegen gerichtlich vorgehen, wobei das Markenrecht nicht ausschließt, dass andere Unternehmer das gleiche Zeichen zur Kennzeichnung nicht gleichartiger Waren gebrauchen dürfen. Es gibt:
Unter einem Muster versteht man ein Vorbild für das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses, wie z.B. Tapetenmuster, Form von E-Geräten,...
Anspruch auf Musterschutz hat grundsätzlich der Schöpfer des Musters bzw. sein Arbeit- oder Auftraggeber. Durch die Hinterlegung eines Musters bei der Handelskammer oder beim Patentamt erwirbt man das alleinige Benützungsrecht, sofern dieses Muster nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt und kein Ärgernis erregen wird. In das Musterregister werden eingetragen:
- Abbildung des Musters
- Der Musterinhaber
- Evtl. der Schöpfer
- Die Erzeugnisse, für die das Muster bestimmt ist Das Musterregister steht jedermann zur Einsicht offen, wobei auf Wunsch beglaubigte Registerauszüge verlangt werden können. Laut Musterschutzgesetz beträgt der Musterschutz 5 Jahre und kann zwei mal um je 5 Jahre verlängert werden. Sollten Muster nachgeahmt werden, kann der Geschädigte Schadenersatz verlangen.
Patent - Lizenz:
Durch ein Patent wird eine neue Erfindung vor Nachahmung geschützt, sofern diese Erfindung gewerblich genutzt werden kann. Der Patentschutz wird durch die Anmeldung und Eintragung beim Patentamt in Wien durch den Erfinder selbst oder seinen Rechtsnachfolger erreicht. Nicht patentiert werden:
- Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder Sittenwidrig sind
- Verfahren zur chirurgischen und therapeutischen Behandlung von Menschen und deren Diagnose
- Neue Pflanzensorten oder Tierarten, sowie Biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren Der Patentinhaber hat das alleinige Recht, die von ihm gemachte Erfindung zu erzeugen, zu vervielfältigen und in Verkehr zu bringen.
Die Dauer des Patentschutzes beträgt 18 Jahre, längstens jedoch 20 Jahre (ist die Regel), und kann danach nicht verlängert werden. Wird das Recht auf die Nutzung eines Patentes oder den Teil eines Patentes verkauft, so liegt eine Lizenz vor. Ist die Erteilung einer Lizenz im öffentliche Interesse, kann jedermann für seinen Betrieb eine Zwangslizenz erwirken. C 2001 by Wolfgang Bachmayer
C 2001 by Wolfgang Bachmayer
Bei Verletzungen des Patentrechtes kann der Geschädigte auf Schadenersatz klagen.
C 2001 by Wolfgang Bachmayer
Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz.
Werke sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten
- der Literatur (auch Bühnenwerke, Computerprogramme)
- der Tonkunst (Noten, CD´s,...)
- der bildenden Kunst
- der Filmkunst
Auf die Urheberschaft eines Werkes kann nicht verzichtet werden. Urheber eines Werkes ist der, der es geschaffen hat, wobei seine Rechte auf die Erben übergehen können. Miturheber sind jene Personen, die ein Werk gemeinsam geschaffen haben, wobei jeder Miturheber die gleichen Rechte besitzt.
Der Urheber hat das alleinige Recht, das Werk zu verwerten, zu verarbeiten und zu vervielfältigen. Ohne seine Einwilligung dürfen Werkstücke nicht angeboten, gesendet, vorgetragen, geändert oder in Verkehr gebracht werden.
Das Urheberrecht endet siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. des letztlebenden Miturhebers.
Wird das Urheberrecht verletzt, kann der Urheber Schadenersatz einklagen, wobei alle illegalen Vervielfältigungsstücke und die dazu notwendig gewesenen Formen und Vorrichtungen vernichtet oder unbrauchbar gemacht werden müssen.
Der Urheberrechtsverletzer hat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu rechen.
Herkunfts-, Güte- und Umweltschutzzeichen:
Diese Zeichen helfen dem Konsumenten, die Herkunft, die Qualität bzw. die Umweltfreundlichkeit zu beurteilen. Der Hersteller darf seine Waren nur dann mit diesen Zeichen kennzeichnen, wenn er nach Einreichung eines Antrages bei der dafür zuständigen Institution die dafür erforderliche Erlaubnis erteilt bekommen hat.
C 2001 by Wolfgang Bachmayer
Arbeit zitieren:
Bachmayer, Wolfgang, 2001, Gewerblicher Rechtschutz in Österreich, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Überblick und Vergleich relevanter Führungsstile
BWL - Personal und Organisation
Seminararbeit, 21 Seiten
Management von Veränderungsprozessen unter Berücksichtigung von Widers...
Einführung einer Datenbank
Informationswissenschaften, Informationsmanagement
Seminararbeit, 14 Seiten
Veränderungen in Organisationen
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 6 Seiten
Kommunikationsstrukturen in Controllingnetzwerken dargestellt anhand 4...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Hausarbeit, 16 Seiten
Was versteht man unter Change Management und wie wirkt es auf die Unte...
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Seminararbeit, 18 Seiten
Gemischte Zinsrechnung (mit Verwendung des Tabellenkalkulationsprogram...
Mathematik - Angewandte Mathematik
Facharbeit (Schule), 21 Seiten
Projektmanagement, eine Organisationsform auf Zeit
BWL - Personal und Organisation
Seminararbeit, 25 Seiten
Marketing-Controlling - GAP-Analyse und Auswertung bei Dienstleistung
Seminararbeit, 26 Seiten
Die Implementierung von Projektarbeit in klassische Organisationsforme...
Studienarbeit, 19 Seiten
Marketingcontrolling - Instrumente und Organisation im Überblick
Seminararbeit, 26 Seiten
Bachmayer, Wolfgang hat den Text Gewerblicher Rechtschutz in Österreich veröffentlicht
Bachmayer, Wolfgang hat einen neuen Text hochgeladen
NS-Justiz und politische Verfolgung in Österreich 1938-1945 / National...
Analysen zu den Verfahren vor ...
Wolfgang Form, Wolfgang Neugebauer, Theo Schiller
0 Kommentare