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Drinnen haben fünfzehn Staatenvertreter fünfundzwanzig Meinungen und finden den Strang nicht, an dem sich gemeinsam ziehen lässt. Und was da draußen einträchtig an Polizeiautos rüttelt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine wirre Mischung aus spanischen Kommunisten, italienischen Anarchisten, dazu Separatisten aus dem Baskenland. Die französischen Bauern sind eigentlich sowieso i mmer überall dabei, ebenso die deutschen Atomkraftgegner, und dann gibt es noch die Fraktion der flächendeckend demonstrationstauglichen Globalisierungsgegner, die inzwischen erstaunlich professionell global organisiert sind.
Die EU, das wäre die Diagnose, ist in sich dermaßen widersprüc hlich, dass sie es noch nicht mal zu einer homogenen Gruppe gewaltbereiter Gegendemonstranten bringt.
ANKE UND ANTIKE
DAS SEI JA SEHR SCHARFSINNIG, bemerkt meine neben mir auf die Fernsehcouch gelagerte Mitbewohnerin Anke, aber nicht sonderlich überraschend. Widersprüche in Europa - ja was denn sonst?
- Schon seit der Antike, fährt sie fort, zeichnet sich der europäische Kontinent durch die dialektische Entwicklung seiner Kultur in zwei g ege nsätzlichen, einander beeinflussenden und bedingenden Strömungen aus: Zum einen beobachtet man die Herausbildung einer hohen Anzahl unterschiedlicher Gesellschaften mit eigenen sozialen und politischen Strukturen auf relativ begrenztem Raum. Zum anderen bestand immer schon eine Te ndenz zur Erschaffung gemeinsamer Ideen und Werte in einem "supra-kulturellen" System. Auch das heutige Europa schöpft seine Gestalt aus jener Wechselwirkung zwischen Vie l-
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falt und Einheit, und der Integrationsprozess innerhalb der Europäischen Union ist nichts anderes als die aktuellste Ausfo rmung dieses Phänomens.
- Du meinst, frage ich, indem man nach Vereinigung strebt, gleichzeitig aber eine zu weitgehende Vereinheitlichung der Besonderheiten der Mitglieder vermeiden will?
- Genau, sagt sie, Widersprüche sind dabei vorprogrammiert, ja sogar erwünscht.
Anke ist Historikerin und hat immer eine beruhigend organische Vorstellung vom Gewordensein der Dinge.
- Im Fall der EU, wende ich ein, finden sich Gegensätze auf ganz unterschiedlichen Systemebenen. Es gibt sie auf horizontaler Ebene zwischen den Mitgliedstaaten. Es gibt, vertikal, den von dir beschriebenen Widerspruch zwischen dynamisch voranschreitender Vergemeinschaftung auf supranationalem Niveau und dem Bemühen, nationa le Eigenständigkeit zu ve rteidigen. Und nicht zuletzt ist das Konzept der Europäischen Gemeinschaften selbst, von seiner Geburtsstunde an, ein in sich widersprüchliches.
Vor allem letzteres findet Anke interessant, aber mit der Antike hat es nichts mehr zu tun, weshalb sie es sich schlecht vorstellen kann, und ich soll doch mal konkret werden, aus gegebenem Anlass am besten mit Bezug auf die aktuellen Probleme mit der Osterweiterung.
WEIT UND TIEF
"DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH UNTERSTÜTZT die Erweiterung i n der Hoffnung, dadurch das Integrationstempo zu verlangsamen und die Europäischen Gemeinschaften in eine lockere Freihan- delszone zu wandeln", zitiere ich.
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Dieser Satz, der durchaus im Rahmen einer Diskussion über die Osterweiterung gefallen sein könnte, stammt bereits aus dem Jahr 1977 und von der britischen Regierung selbst. Er betrifft die sogenannten Süderweiterungen, also den Beitritt Griechen-lands, Portugals und Spaniens, und zeigt, wie stark schon immer die Vorstellungen darüber voneinander abwichen, was die Europäischen Gemeinschaften sind, sein sollen oder werden könnten. Im Tiefenrausch denkt man bis zu den Vereinigten Staaten von Europa; wer das Weite sucht, träumt eher von einem flächendeckenden Wirtschaftsraum bei größtmöglicher Eigenständigkeit der teilnehmenden Staaten.
Betrachtet man eine Weile den Atlantik, stellt man bald fest, dass die Attribute "tief" und "weit" sich nicht notwendig gegenseitig ausschließen. Allerdings muss sich der Atlantik, anders als die EU, auch keine Sorgen über seine Homogenität machen. Nur wenn sich Rechts- und Verwaltungssysteme, auch soziale und kulturelle Voraussetzungen in den einzelnen Staaten weitestmöglich gleichen, kann die Akzeptanz und damit die Effektivität einer Regel, die von einem übergeordneten Organ zur Geltung und einheitlichen Anwendung im gesamten Gemeinschaftsgebiet erlassen wird, mö glichst groß sein. Und weil jeder neue Teilnehmer an einer solchen Ordnung mit all seinen historischen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Eigenhe iten eine Fülle von Abweichungen und Unterschieden in das System einbringt, gilt der Merksatz: Je mehr neue Mitglieder, desto größer die Heterogenität, desto weniger Integration. Deshalb hat die Europäische Union Schwierigkeiten, wie der A tlantik zu sein: Weit und tief zur gleichen Zeit. - Oder wie das, sagt Anke, was hinter dem Atlantik kommt: Die USA.
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- That's out of the question, sage ich.
- Wenn ich richtig zähle, sagt Anke, waren das jetzt Be ispiele für zwei deiner Konfliktebenen. Erstens, auf zwischenstaatlicher Ebene: Das agoraphobische Frankreich hat es gern très intime mit den deutschen Nachbarn und ist damit potentie ller Erweiterungsgegner, während England, latent klaustrophob und mit Sicherheit nicht schwindelfrei, enlargement geradezu als Erleichterung empfindet. Anke, fällt mir ein, hatte im Nebenfach Psychologie.
- Zweitens, sagt sie, sehen wir am Gang der Verhandlungen mit den Kandidaten, wie die Gemeinschaftsebene durch die conditio sine qua non- Verpflichtung neuer Mitglieder zur Übernahme des gesamten acquis communautaire den künftigen Beitritt ohne jeden Verlust von Homogenität zu überstehen ve rsucht, während die Bewerber, nicht zuletzt durch die demokratische Bindung an Vorstellungen und Wünsche ihrer Bevölkerungen, schon im Vorfeld um den Erhalt nationaler Eigenheiten kämpfen.
- Formidable, lobe ich, sanae mentis est.
- Wer?
- Na, du.
- Ach sie, grinst Anke. Ja und drittens?
- Drittens, sage ich und ziehe schwungvoll ein imaginäres Kaninchen aus dem nichtvorhandenen Zylinder. Das "Drittens" besteht darin, dass die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften eben diese Quadratur des Kreises verlangen: Gleichzeitig weit und tief zu sein. Anke applaudiert nicht. Anke wartet.
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WIRTSCHAFT UND WERTE
EXKURS, TROMPETE ICH. DIE INTEGRATION im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften basiert ihrer Entstehungsgeschichte nach und bis heute auf einem einzelnen Sektor des kulturellen Spektrums: Dem ökonomischen. Die EU in ihrem derzeitigen Z uschnitt geht aus Wirtschaftsabkommen zw ischen einer kleinen Anzahl von Staaten hervor. In Paris und Rom beschlossen Frankreich, Deutschland, die Benelux-Staaten und Italien, durch die Gründung der drei Gemeinschaften eine Liberalisierung des Handels in Europa zum gegenseitigen Nutzen aller Beteiligten zu erreichen. Entsprechend lesen sich die in Art. 2 EGV verankerten Gemeinschaftsaufgaben im Wesentlichen als Wirtschaftsprogramm: Errichtung eines Binnenmarkts durch Beseitigung sämtlicher Hindernisse für den Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalve rkehr; Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion; Etablierung gemeinsamer Handels- und Wir tschaftspolitiken. Dennoch erschöpft sich die Bestimmung der Gemeinschaften nicht in ihrer ökonomischen Komponente. Vereinfachend gesprochen will die Wirtschaft nach unserem globalen Verständnis immer die größtmögliche Freiheit. Werte, wie sie aus anderen Lebensbereichen entstehen, müssen ihr als abwägungsfähige, widerstreitende Interessen entgegengesetzt werden, zum Beispiel im Sinne des Schutzes von Umwelt und Verbrauchern, von sozial schwachen Mitbürgern oder von benachteiligten Ökonomien entwicklungsbedürftiger Länder. Schutzziele dieser Art haben ebenfalls Eingang in den Aufgabenkatalog der Gemeinschaft gefunden, da sie der Mentalität und dem Wertbewusstsein aller europäischen Gesellschaften gleichermaßen immanent sind.
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Antagonismen werden dabei nicht als solche gekennzeichnet. Art. 2 EGV nennt beispielsweise die Herstellung eines hohen Grades von Wettbewerbsfähigkeit einerseits und die Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedern andererseits als gleichberechtigte Aufgaben, ohne das Zusammen- und Gegeneinanderwirken der beiden Komplexe g enauer zu untersuchen. Die Auflösung von Widersprüchen durch das Ineinandergreifen von wirtschaftlichen und ideellen Zielen im Sinne einer gegenseitigen Unterstützung und Begrenzung wird manchmal als Regel-Ausnahme-Verhältnis vom Vertrag selbst normiert (wie im Fall des Art. 30 EGV, der die grundsätzlich verbotenen Beschränkungen im Warenverkehr zugunsten bestimmter Schutzzwecke zulässt). Sehr häufig aber bleibt dies der Praxis, den handelnden Gemeinschaftsorganen und der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs überlassen.
- Hier liegt das Paradoxon also darin, wirft Anke ein, dass die EG einerseits und in erster Linie als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde. Obwohl davon auszugehen ist, dass die Wirtschaft selbst sich grundsätzlich wertindifferent verhält, sind in den Gründungsverträgen andererseits auch ideelle Ziele ve rankert, zwar gleichberechtigt, aber auf einem erheblich niedrigeren Institutionalisierungsniveau. Damit bewegt sich die Gemeinschaft in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Funktionen hauptsächlich auf supranationaler Ebene, während das Bewahren nichtökonomischer Ziele und damit der EG als Wertegemeinscha ft eher der mitgliedschaftlichen Sphäre zukommt.
- So in etwa, sage ich, aber du bringst meine vertikalen und horizontalen Konfliktschichten durcheinander.
- Das Genie beherrscht das Chaos, meint Anke.
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- Der Clou ist jedenfalls, sage ich, dass die Verfo lgung wirtschaftlicher Ziele ganz von selbst manchen ideellen Werten dient und vice versa. Ohne dass dieses Verhältnis im Ra hmen einer normativen Ordnung erzeugt werden müsste.
- Diese Behauptung verlangt ein bisschen Empirie, sagt Anke.
Mir fällt ein, dass Anke im zweiten Nebenfach Soziologie belegt hatte.
- Exkurs Ende, verkünde ich, wir kommen planmäßig wieder zur Osterweiterung. Und damit zur Quadratur des Kreises.
WUNSCH UND WIRKLICHKEIT
AUSGERECHNET DIE ERSTE ERWÄGUNG der Präambel des EGV liest sich auf den ersten Blick fast wie eine contradictio in re. Sie lässt sich als eine Grundaussage zur Erweiterungsfähigkeit und Erweiterungsbedürftigkeit der Gemeinschaften verstehen und betrifft damit das Verhältnis von "weit" und "tief". Die Europäische Gemeinschaft wird gegründet "in dem festen Willen", so liest man, "die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen". " Europäische Völker" bezeichnet nicht nur die Bevölkerungen der Gründungsmitglieder. Vielmehr werden hier sämtliche Völker Europas als mögliche künftige Mitglieder mitgedacht. Im selben Satz bezieht sich der "immer engere Zusammenschluss" auf das dynamische Potential der Gemeinschaft, ihr Integrationsniveau immer weiter zu vertiefen. Was ich oben die Quadratur des Kreises genannt habe, betrachtet der EG-Vertrag also ganz selbstverständlich als eine parallel zu verfolgende Entwicklung: Gleichzeitig immer weiter und immer tiefer zu werden.
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- Präambeln, sagt Anke, sind wie Wunschzettel vor Weihnachten. Man kann froh sein, wenn man ein Zehntel des Gewünschten bekommt.
- Und eben in der Vorweihnachtszeit, sage ich, bemühen sich die ho lden Heerscharen in Nizza mal wieder, gleich zwei Wünsche auf einmal zu erfüllen.
- Natürlich sind sie, wie die Presse schon seit Wochen weiß, zum Scheitern verurteilt, sagt Anke.
- Scheitern ist freilich ein relativer Begriff. Jetzt der empirische Blick: Meine Mutter, damals Studentin der Romanistik, flog Anfang der Sechziger Jahre in der französischen Provinz ab und zu aus einer Kneipe, weil man ihren Akzent als deutsch identifiziert hatte. Heute sind die Deutschen in Frankreich, genau wie umgekehrt, jederzeit willkommen - zum Studieren, zum Leben und Arbeiten. Ich selbst lernte noch im Politikunterricht am Gymnasium, wie man sich einen mit Backpulver bestreuten Waschlappen vor das Gesicht drückt, um die erste Wirkung von C-Waffen nach einem Aktivwerden des Warschauer Paktes abzumildern. Aber nur ein paar Jahre später verbringe ich einen achtmonatigen Studienaufenthalt in Warschau, genieße Förderung aus Töpfen der EU und lerne, dass die Deutschen in Polen in den Charts der Sympathien immerhin an dritter Stelle hinter den Amerikanern und den Franzosen rangieren. Zuweilen mag der Eindruck entstehen, dass - verglichen mit den warmen Versöhnungsbemühungen innerhalb Westeuropas in den Folgejahrzehnten des "heißen" Zweiten Weltkriegs - die Leidenschaft für den Osten sich nach Ende des Kalten Krieges nicht gerade kochend, sondern eher etwas kühl gestalte.
- Die EU, sagt Anke, ziert sich bisweilen wie eine Frau, die einem zudringlichen Bewerber keinen unmissverständlichen
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Korb geben will, sondern lieber darauf verweist, "sie habe doch solche Probleme mit sich selbst".
- Man vergisst leicht, sage ich lachend, dass auch Westeuropas Rückkehr nach Europa wesentlich länger gedauert hat als ein Jahrzehnt. Um den gegenwärtigen Entwicklungen nicht mit u ngerechtfertigter Skepsis zu begegnen, sollte über die Schranken des selektiv-beschönigenden Erinnerungsvermögens hinweg gelegentlich ein Blick darauf geworfen werden, wie viele Widerstände, wie viel Eiseskälte von Anfang an im Verlauf des europäischen Integrationsprozesses überwunden werden mussten. Was nicht heißen soll, dass irgendeine Lorbeere Platz zum Ausruhen bereithielte. Jetzt applaudiert Anke endlich mal.
- Hurra, sagt sie, ein Plädoyer für die gnädige Perspektive. Und jetzt weiter mit der Pseudofeldforschung.
- "Empirisch" lässt sich beobachten, dass demokratische Staaten häufig über ein einigermaßen gesundes Wirtschaftssystem verfügen, und dass umgekehrt Staaten, deren Bürger in relativ gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, auch stabile demokratische Strukturen aufweisen. Auch kann erfahrungsgemäß ein aggressiv-kriegerisches Verhalten zwischen zwei funktionierenden Demokratien als unwahrscheinlich gelten. Das Nicht-Bestehen von Existenzangst, kann man schlussfolgern, harmonisiert und befriedet eine Gesellschaft und lässt damit Raum für die Konzentration auf andere, ideelle Ziele. Entsprechend finden wir in der achten Erwägung der Präambel des EGV den "Wunsch, durch den Zusammenschluss [der] Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen". Die ökonomische Zusammenarbeit soll hier als ein In- strument eingesetzt werden, als Mittel zum Zweck einer höhe r-
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rangigen Idee, nämlich der Verfolgung einer pazifistischen, freiheitlichen Idealvorstellung.
- Als Psychologin und Soziologin weiß man, sagt Anke, dass im Normalfall die Hand, die eine Ware reicht oder entgegennimmt, nicht abgebissen wird.
- Und folglich müssen ethische Überlegungen nicht unmittelbarer Bestandteil einer konkreten ökonomischen Kalkulation sein, um von dieser zu profitieren. Umgekehrt wird die Wirtschaft trotz ihrer utilitären Veranlagung den Zielen der achten Erwägung dienen, wenn sie erkennt, dass nur ein freier Konsument ein guter Konsument ist und dass in Kriegszeiten die Produktion und Verteilung von Gütern ausgesprochen schwierig ist. Außer in einzelnen, ganz speziellen Sektoren.
- Backpulver, sagt Anke.
- Zum Beispiel, sage ich. Im demokratischen System gibt es also ein komplexes Verhältnis gegenseitiger Begünstigung zwischen politisch-moralischen Wertvorstellungen und wirtschaftlichem Interesse, und wo es zugunsten der einen oder anderen Seite versagt, lässt es sich durch relativ milde Re gulierungen wieder ins Gleichgewicht bringen.
- Was zunächst wie ein Widerspruch zwischen Werten und Wirtschaft aussieht, sagt Anke, entpuppt sich als eine Symbiose von Friede, Freude und Eierkuchen.
- Und deshalb stehen gerade stabilisierungsbedürftige europäische Systeme trotz vieler mit der Integration verbundener Probleme und zu Lasten der erstrebten Homogenität weiter auf der Kandidatenliste: Weil man sich von ihrer Aufnahme eine Sicherung der friedlichen wirtschaftlichen und freiheitlich- demokratischen Verhältnisse erhofft.
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- Komisch nur, sagt Anke, dass man ausgerechnet von einer angeblich unzureichend demokratisch ausgestalteten Körperschaft wie der EU erwartet, sie werde im Rahmen einer rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Homogenisierung der neu aufgenommenen Systeme deren demokratische Funktionsfähigkeit stärken.
- Na gut, sage ich, aber das ist der letzte Widerspruch für heute.
MEHR UND WENIGER
ZUNÄCHST EINMAL: DIE DEMOKRATIE ist eine Staatsform, und die Europäische Union noch lange kein Staat. Diese einfache Feststellung mag geeignet sein, übersteigerte Erwartungen in Bezug auf die Beschaffenheit der Unionsorgane und -verfahren für den Moment zu dämpfen. Natürlich kann ein demokratisches Procedere auch zur Entscheidungsfindung innerhalb von Körperscha ften angewendet werden, die keine Staatsqualität besitzen, sei es im gern zitierten Kaninchenzüchterverein oder in einer Internationalen Organisation.
- Kann, sagt Anke. Muss es auch?
- Die Gemeinschaft wurde vor allem durch Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten, aber auch von Rechtssprechungs- und - in geringerem Umfang - Verwaltungskompetenzen zur Trägerin autonomer Hoheitsgewalt, welche die Behö rden, Organe und Bürger der Mitgliedstaaten unterwirft und im Konfliktfall die mitgliedstaatliche Hoheitsgewalt verdrängt. Dabei liegen die Entscheidungszuständigkeiten in erster Linie beim Rat der Europäischen Union, der die Vertreter der Mitgliedstaaten auf ministerieller Ebene in sich vereint und somit keiner direkten Anbindung an die nationalen Parlamente unterliegt.
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Dieser Mangel an demokratischer Legitimation wird von den seit Amsterdam verstärkten Mitwirkungsbefugnissen des Europäischen Parlaments nach wie vor nur unzureichend ausgeglichen.
Die im Rahmen der Gemeinschaft stattfindenden Angleichungsprozesse der Rechtsordnungen - sowohl auf vertikaler Ebene, also im Verhältnis der Mitglieder zum übergeordneten europäischen Recht, wie auch infolgedessen horizontal im Verhältnis der Staaten zueinander - stehen zwar nicht unmittelbar im Verdacht, die demokratische Qualität der nationalen Systeme Stück für Stück "wegzuharmonisieren". Die auf europäischer Ebene erlassenen Normen bleiben größtenteils den Mitgliedern zur selbständigen Umsetzung und Durchführung innerhalb ihrer demokratisch organisierten Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren überlassen. Dennoch sollten mit fortschreitendem Übergang von Legislativkompetenzen diese auch demokratisch ausgeübt werden, wenn man vermeiden will, dass die graduell zune hmende Tendenz zur "Staatlichkeit" Europas langsam aber sicher die demokratisch ausgeübte Souveränität der Mitglieder auf undemokratischem Weg überholt.
- Mehr Demokratie, sagt Anke, wäre also nett.
- Das, sage ich, kommt überraschenderweise darauf an. Die Forderungen, die im Bereich der Verfahrensfragen an die Union gerichtet werden, sind häufig in sich widersprüchlich. Man will Flexibilität und schnelle Reaktionsmöglichkeiten, wenig Bürokratie und nicht so viel redselige Unentschlossenheit und verlangt gleichzeitig eine stärkere demokratische Legitimation der Gemeinschaftsentscheidungen, vor allem durch Beteiligung des Europäischen Parlaments. Hierin steckt ein Wahrneh- mungsproblem der öffentlichen Meinung, wie man es auch auf
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nationaler Ebene kennt. "Nicht so viel reden, handeln!" i st eine beliebte Stammtischforderung, aber keineswegs eine demokratische Maxime. Was häufig als bürokratische Umständlichkeit oder mangelnde Entscheidungsfreudigkeit empfunden wird, kann ganz einfach der regelmäßige Gang des parlamentarischen Rechtssetzungsverfahren sein, in dem die Anliegen von Interessengruppen gegen- und miteinander ausgeglichen und abgewogen werden, bis eine Kräfteverteilung e rreicht ist, die eine Mehrheitsentscheidung möglich macht. Ein solches Verfahren ist in relativ hohem Maße durchlässig für Impulse von unten, von Seiten des originären Trägers aller staatlicher Gewalt: Dem Volk. Auf der anderen Seite aber ist es behäbig in seiner Arbeitsweise und hat retardierenden Effekt. Das hochdynamische Tempo, mit dem die europäische Integration auf dringende wirtschaftliche, aber auch politische und soziale Wandlungsbedür fnisse in Europa reagiert hat, wäre nicht zu halten gewesen, wenn jede einzelne Entscheidung von einem repräsentativen parlamentarischen Legislativorgan zu treffen gewesen wäre.
- Mehr Demokratie, sagt Anke, wäre also nur mehr oder weniger nett.
- Vergleicht man jedenfalls den gesamten bürokratischen Apparat in Brüssel, sage ich ausweichend, mit der Verwaltung des La ndesparlaments eines einzigen deutschen Bundesstaats, so verschieben sich ganz plötzlich die Maßstäbe des verwaltungstechnischen Schlankheitsideals.
- Mit einem Mal, sagt Anke, erscheint Brüssel als die Kate Moss unter den europäischen Verwaltungen.
- Auch wenn ich Brüssel trotz allem nicht gerade Magersucht bescheinigen würde, sage ich. Übrigens habe ich Hunger und löse deshalb unseren letzten Widerspruch auf: Die Fragen,
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wie viel Demokratie der Gemeinschaft abverlangt werden kann, und wie viel Demokratie die Gemeinschaft ihren Mitgliedern abverlangt, sind voneina nder zu trennen. Die EU kann ihre Mitglieder auf die Einhaltung demokratischer Grundsätze sogar unter Androhung von Sanktionsmaßnahmen verpflichten (Art. 6 i.V.m. Art. 7 des Vertrags über die Europäische Union), und sie kann weiter ein funktionierendes demokratisches System zur zwingenden Voraussetzung der Aufna hme neuer Mitgliedstaaten machen (Art. 49 I i.V.m. Art. 6 I EUV); ihre Befugnis hierzu ergibt sich direkt aus den Verträgen. Ein Auftrag hingegen, etwas zugunsten der eigenen Demokratisierung zu unternehmen, findet sich ganz unabhängig davon in der fünften Erwägung der Präambel des EU-Vertrags, nämlich in dem "Wunsch, die Demokratie [...] in der Arbeit der Organe weiter zu stärken". Der erhoffte stabilisierende Effekt einer EU-Mitgliedschaft auf die politischen Systeme der Teilnehmerstaaten ergibt sich also nicht als vertikales Harmonisierungsphänomen aus einer etwaigen demokratischen Verfasstheit der EU selbst, sondern aus dem beschriebenen begünstigenden Zusammenwirken von florierender Marktwirtschaft und gelingender Demokratie.
- Es schadet also nichts, sagt Anke, dass die EU, würde sie einen Be itrittsantrag an sich selber richten, diesen ablehnen müsste: Freie Marktwirtschaft voll befriedigend; Funktionieren demokratischer Institutionen und Verfahren, mangelhaft.
- Dieser Beitrittsantrag, sage ich, würde bereits unabhä ngig von allen politischen und wirtschaftlichen Kriterien an der fehlenden Staatsqualität scheitern, die nach Art. 49 EUV ebenfalls zwingende Vo raussetzung ist.
- Ich fasse zusammen, sagt Anke, während sie sich von der Couch erhebt. Die EU produziert, ohne sich selbst beitreten
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zu müssen, eine aufgehende Mischung von Freude und Eierkuchen bei ausschließlich zweckgemäßer und friedlicher Verwendung von Backpulver, wobei sie selbst nicht wesentlich dicker werden will als Kate Moss, sondern lieber weit und tief wie der Atlantik. Wunschzettel schreibt sie nicht nur in der Vorweihnachtszeit, und darüber freuen sich ihre steinewerfenden Gegner, die untereinander eigentlich nichts miteinander zu tun haben, sich aber trotzdem ganz gut verstehen, so dass nach alledem kein Anlass zum Weinen besteht, es sei denn aufgrund einer akuten Bindehautreizung.
- Äh ja genau, sage ich. Und was kochen wir heute zum Abendessen?
- Am besten einen Eierkuchen, sagt Anke schlau, den man zugleich essen und behalten kann. Wie ich dich kenne, weißt du das Rezept.
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Juli Zeh, 2000, Der Eierkuchen, oder: Leitbilder der Europäischen Union im Widerspruch, München, GRIN Verlag GmbH
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