2.3. Kinderarbeit in der Teppichindustrie
Im nordindischem Teppichgürtel - aus dem rund 90 % aller Teppichexporte Indiens stammen - arbeiten zur Zeit mehr als 150.000 Kinder in der Teppichfabrikation. Hinzu kommen noch die Kinder, die dem Knüpfen vor- und nachgelagerte Tätigkeiten (wie Wolle sortieren oder Teppiche waschen) ausüben - nach einer Schätzung ca. 60.000 Kinder. Damit sind in keinem anderem Gewerbe so viele Kinderbeschäftigt wie in der Teppichindustrie. Meist sind es die Kinder aus armen, kinderreichen Familien, die vor allem durch die Schuldknechtschaft, die „bonded labour“, dazu gezwungen sind. Obwohl das indische Gesetz diese Arbeit für Kinder verbietet werden die meisten Indienteppiche von 10jährigen geknüpft. Die indische Teppichindustrie hat ihre Profite in den letzten zehn Jahren verdreifacht. Ebenso verdreifachte sich die Zahl der angestellten Kinder in diesem Gewerbe. Die Arbeitsbedingungen sind unvorstellbar: Selten endet ein Arbeitstag für die Kinder vor zehn Stunden. Meistens arbeiten schon 7jährige 14 - 16 Stunden ununterbrochen. Die Kinder leiden unter seelischen Qualen, werden geschlagen und gefoltert. Einige Berichte erzählen von Kindern die von den Webstuhlbesitzern zu Tode geschlagen wurden weil sie Fehler machten. Durch den Wollstaub kommt es zu Atemwegsbeschwerden und Hautkrankheiten (z.B. Ekzeme oder Allergien). Das mangelnde Licht löst Augenkrankheiten aus. Wenn sich ein Kind beim Weben in den Finger schneiden, bröseln die Webstuhlbesitzer Schwefel von Streichhölzern auf die Wunde und zünden sie dann an, um die Blutung zu stoppen. Doch das geschieht nicht aus medizinischen Gründen, sondern damit kein Blut auf den Teppich tropft.
Ein Interview mit Kindern in einer Teppichfabrik in Rajasthan deckte die primitive und grausame Behandlung von Unfällen auf: „Unsere Finger werden abgeschnitten. Wir machen etwas Gelbwurzsalbe oder Mehandipaste auf die Wunde und gehen wieder an die Arbeit. Unsere Finger sind blutlos - es blutet nicht. Wir wachsen nicht, unsere Brustkörbe wachsen nicht, unsere Beine verlieren ihre Kraft. Wir sind unfähig, eine andere Arbeit zu tun.“ 3. Das Warenzeichen RUGMARK
Das Warenzeichen RUGMARK wird von unabhängigen RUGMARK - Organisationen in Indien, Nepal und Pakistan in Lizenz an solche Teppichhersteller vergeben, die sich vertraglich verpflichten, auf ungesetzliche Kinderarbeit zu verzichten, an die Knüpfer wenigstens die staatlichen Mindestlöhne zu zahlen und jederzeit unangemeldete Kontrollen zuzulassen. RUGMARK bietet so den Verbrauchern die Möglichkeit, Teppiche zu erkennen, die ohne illegale Kinderarbeit hergestellt wurden.
Arbeit zitieren:
Teresa Göbel, 2001, Kinderarbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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