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Das Thema dieser Hausarbeit trägt den Titel „Reichstagsbrand und Ermächtigungsgesetz - eine Schulbuchanalyse.“ In dieser Arbeit sollen die Gegenstände „Reichstagsbrand“ und „Ermächtigungsgesetz“ wissenschaftlich dargestellt werden, um jeweils im Anschluss daran überprüfen zu können, wie die Inhalte in deutschen Schulgeschichtsbüchern ihren Niederschlag finden. Es soll dabei Fragestellungen nachgegangen werden ob beispielsweise historische Daten und Fakten korrekt übermittelt wurden und inwiefern einzelne geschichtliche Zusammenhänge für die Schüler nachvollziehbar beziehungsweise schlüssig sind. Desweiteren soll untersucht werden, inwieweit ein historischer Themenkomplex hinsichtlich seiner Vollständigkeit in Schulgeschichtsbüchern vermittelt wird, oder aber ob Schulbuchverfasser wichtige Informationen, die dem Schüler zum weiteren Verständnis dienen, ausgespart haben.
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In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brannte in Berlin das Reichstagsgebäude nieder. Gegen 21.00 Uhr war der Brand bemerkt worden und wenig später wurde der holländische Kommunist Marinus van der Lubbe im Bismarcksaal des brennenden Gebäudes festgenommen. Neben ihm wurden noch die Kommunisten Torgler, Dimitrow, Popoff und Taneff inhaftiert. In seiner Vernehmung benutzte van der Lubbe Wörter wie „Signal“ und „Fanal“ und deutete außerdem an, „die Zeit zum ‚Losschlagen‘ sei gekommen, um das arbeiterfeindliche System zu beseitigen.“ (zit.n.Jasper 1968, S.451) Dies wurde von den anwesenden Beobachtern, darunter auch Polizeipräsident von Levetzow, als kommunistischer Umsturzversuch gedeutet. Für die Nationalsozialisten stand bereits in der Brandnacht fest, dass es sich bei dem Feuer um eine kommunistische Verschwörung handeln müsse, die sich gegen das nationalsozialistische Regime richtete. Die These wurde dadurch aufrechterhalten, da ein Augenzeuge unmittelbar vor dem Brand noch
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kommunistische Abgeordnete im Reichstag gesehen haben wollte. (vgl. Jasper 1968, S.448)
Außerdem hatten die Nationalsozialisten am 26. Februar 1933 das Karl-Liebknecht- Haus durchsucht und dort marxistisches Material beschlagnahmt, sodass eine Täterschaft der Kommunisten wahrscheinlich erschien. (vgl. Jasper 1968, S. 455)
Hermann Göring war der erste der führenden Nationalsozialisten, der am brennenden Reichstag eintraf. Er mobilisierte umgehend die gesamte Polizei und ließ alle öffentlichen Gebäude unter Polizeischutz stellen, da noch weitere potentielle Anschläge angenommen werden mussten. (vgl. Jasper 1968, S.448) Desweiteren ordnete er Massenverhaftungen von Kommunisten und Sozialdemokraten an. Dieser Befehl wurde an sämtliche Polizeifunkstationen weitergegeben, „wonach sämtliche kommunistischen Abgeordneten des Reichstags, der Länderparlamente und der Stadtverordnetenversammlungen sowie alle kommunistischen Funktionäre zu verhaften und alle kommunistischen Zeitungen zu verbieten seien.“ (zit.n. Jasper 1968, S.450) Hitler, Goebbels und weitere Nationalsozialisten trafen gegen 22.20 Uhr am Brandort ein. Hitler war so sehr erregt und unbeherrscht, dass seiner Meinung nach, alle kommunistischen Abgeordneten hingerichtet werden müssten. Auch im Vorgehen gegen die Sozialdemokraten, so hatte er postuliert, sollte härter vorgegangen werden. (vgl. Jasper 1968,S. 448f)
Wenig später äußerte der „Führer“ gegenüber Vizekanzler von Papen: „Dies ist ein von Gott gegebenes Signal, Herr Vizekanzler. Wenn dies Feuer, wie ich glaube, das Werk der Kommunisten ist, dann müssen wir die Mörderpest mit eiserner Faust zerschlagen.“ (zit.n. Jasper 1968, S. 449) Noch in derselben Nacht fand eine Unterredung im Zimmer des Reichstagspräsidenten statt, an der Hitler, Göring, Goebbels, Innenminister Frick und Polizeipräsident von Levetzow teilnahmen. Hitler postulierte Terror-und Gewaltmaßnahmen gegen die Marxisten und wies noch einmal explizit daraufhin, dass die Reichstagswahlen, die für den 05. März 1933 angesetzt waren, unbedingt stattfinden mussten. (vgl. Jasper 1968, S. 450)
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Arbeit zitieren:
Henning Gädeken, 2001, Reichstagsbrand und Ermächtigungsgesetz - eine Schulbuchanalyse, München, GRIN Verlag GmbH
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