Absatzwege im Export
1. Direkter Export a. Ergänzungen zu den Absatzwegen: Direkter Export ohne Niederlassung im Ausland Direkter Export mit Niederlassung im Ausland b. Kooperation beim Export
Jointventures: Unternehmensneugründungen im Importland unter Beteiligung von Partnern aus dem Export- und aus dem Importland.
2. Indirekter Export
Der Ausfuhrhändler ist entweder auf bestimmte Länder oder Ländergruppen spezialiesiert oder auf bestimmte Produkte. a. Vorteile für den Produzenten Einsparen der Kosten für eine eigene Absatzorganisation Nutzung der Spezialkenntnisse des Exporthändlers Risikoabwälzung b. b. Nachteile für den Produzenten Abhängigkeit von den Qualifikationen des Exporthändlers
kein oder nur geringer einfluss des Produzenten auf die Preisgestaltung und die übrige Vorgangsweise bei der Marktbearbeitung. Beschaffungswege beim Import
1. Direkter Import
Wege:
2. Indirekter Import
Je breiter das eigene Sortiment, desto schwieriger wird der direkte Import.
Informationsfördernde Maßnahmen und Institutionen
Voraussetzungen sind Informationen über die ausländischen Märkte zu erhalten und Informationen über die eigenen Güter und Dienstleistungen an die Abnehmer heranzubringen.
1. Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen
Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich (WIFI) organisiert offizielle Beteiligungen an wichtigen internationalen Messen und fördert Einzelbeteiligungen.
2. Außenhandelstagungen und Interessentenmeetings
3. Handelsdeligierte und Ausßenhandelsstellen
In über 140 Ländern gibt es Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich. Diese stehen den österr. Firmen kostenlos zur Verfügung. Die Außenhandelsdeligierten in-formieren über Zollprobleme, Fragen der Bonität, Absatzmöglichkeiten und Konkurenzsituation. Sie helfen bei der Suche nach geeigneten Vertretern und der Forderungseintreibung.
4. Informationen durch Kreditinstitute
Besonderheit beim Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen im Außenhandel Form des Kaufvertrags
1. Formen des Kaufvertrags Briefform Schlussbrief Schlussschein (Schlussnote) Kontrakt
2. Die Vertragssprache
Ahnbahnung in der Sprache des Käufers, bei Streitigkeiten aber ungünstig, deshalb ist es besser wenn der Vertrag in eigener Sprache abgefasst ist oder iner dritten Sprache, der Welthandelsprache abgefasst weren.
3. Versanddokumente Zollfaktura Konsulatsfaktura
Ursprungsnachweise: Ursprungszeugnisse und Ursprungsbestätigungen auf Fakturen und Warenverkehrsbescheinigung
Zeugnisse über qualitative und quantitative Inspektion Tierärztliche Zeugnisse Lieferbedingungen Incoterms
In der internationalen Handelskammer in Paris veröffentlicht. hauptziel ist die Regelung ist es Pflichten und Rechte von Verkäufer und käufer eindeutig festzulegen. Gruppe E (Abholklauseln) Einpunktklauseln
Gruppe F (Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt) Einpunktklauseln
Gruppe C (Haupttransport vom Verkäufer bezahlt) Zweipunktklauseln Gruppe D (Ankunftsklauseln) Zweipunktklauseln
Zahlungsbedingungen Dokumentenakkreditiv Ohne Abnahme- und Dubiosenrisiko.
Ein Kreditinstitut sagt im Auftrag des Käufers zu den Rechnungsbetrag gegen Übergabe der Dokumente an den Verkäufer auszuzahlen. Begriff:
Ein Akkreditiv ist ein Auftrag des Käufers an sein Kreditinstitut gegen Nachweis der Lieferung einen bestimmten Betrag auszuzahlen oder durch eine andere Bank auszahlen zu lassen. Der Verkäufer erhält den Rechnungsbetrag, wenn er rechtzeitig und vertragsgerecht liefert. die Zahlung erfolgt „Zug-um-Zug“.
Der Käufer braucht nur zu bezahlen, wenn die Ware rechtzeitig eintrifft und die Dokumente den Vertragsbestimmungen entsprechen. Merkmale:
Akkreditive sind immer unwiderruflich und befristet.
Sie können sich in der Bestätigung, in der Übertragbarkeit und in der Teilbarkeit unterscheiden.
Bei jedem Akkreditiv sind einige Fristen zu beachten: Verfallfrist, Vorlagefrist der Dokumente ab Ausstelldatum und die Verladefrist Abwicklung:
Der Importeur gibt seiner Bank ein Akkreditiveröffnungsauftrag, diese macht eine Akkredti- veröffnung mit der Bank des Exporteurs. Diese wiederum bestätigt diese dem Exporteur. Der
Exporteur versendet die Ware und gibt seiner Bank die Dokumente, diese Bank gibt ihm sein Geld und gibt der Bank des Importeurs die Dokumente und die Belastung. Die Bank des Im-porteurs gibt die Dokumente und die Belastung an dem Importeur. Kaufvertrag zwischen Ex-porteur und Importeur.
Übliche Dokumente:
Verladedokumente (Frachtbriefdoppel, Konnossement) Versicherungsdokumente Handelsrechnungen
Sonstige Dokumente (Ursprungszeugnisse, ect.) Vorteile und Probleme:
Dokumenteninkasso
Begriff:
Der Exporteur beauftragt seine Bank die dokumente über die versandte Ware an den Importeur nur auszufolgen, wenn bar bezahlt wird (D/P) oder wenn der Importeur einen Wechsel akzeptiert (D/A). D/P (Documents against Payment) mit Abnahme-, ohne Dubiosenrisiko.
Die Dokumente werden nur gegen Barzahlung ausgefolgt. Es handelt sich um ein Zug-um-Zug-Geschäft. D/A (Documents against Acceptance) mit Abnahme- und dubiosenrisiko
Die Dokumente werden ausgefolgt, wenn der Importeur einen auf ihn gezogenen Wechsel akzeptiert. Der Exporteur gewährt dem Importeur ein Zahlungsziel gegen Wechselakzept. Im Gegensatz zum Akkreditiv hat der Exporteur bei der Versendung der Ware keine Sicherheit, dass der Importeur abnehmen wird.
Die Vereinbarung ist daher für den Käufer bedeutend günstiger als für den Verkäufer. Exportförderung
Die Förderung bezieht sich auf die Übernahme von Risiken, die Finanzierung der Produktion von Exportgütern und die Finanzierung von längeren Zahlungszielen. Auskünfte erteilen: die Österreichische Kontrollbank
Exportrisikogarantie
Die Österr. Kontrollbank übernimmt als Bevollmächtigter des Bundes eine Vielzahl von wirtschaftlichen und politischen Risiken im Export. Exportfinanzierung 1. Exportumsatzabhängige Wechselkredite:
* Kredite der Österreichischen Exportfondsgesellschaft mbH (Jahresexportumsatz bis S100 Mill., Höchstausmaß 25%, Höchstlaufzeit 18 Monate) * Exportwechselkredite mit Bürgschaft der Republik Österreich und mit Rediskontmöglichkeit der Österr. Kontrollbank (Jahresexportumsatz von 100 bis 700 Mill., Obergrenze 15%, Laufzeit 6 Monate, Produktionszeitraum und/oder Zahlungsziel) * Exportwechselkredite mit Bürgschaft der Republik Österreich und mit Refinanzierungszusage der Österr. Kontrollbank ( Jahresexportumsatz über 700 Mill., max. 15%, max. jedoch 700 Mill., Produktionszeitraum und/oder Zahlungsziel) 2. Exportfinanzierungsverfahrenskredite:
Nach dem Ausmaß der Förderung unterscheidet man: Allgemeine Geschäfte, Sondergeschäfte, Beteiligungskredite, Starthilfekredite, Starthilfekredite, Vertriebseinrichtungskredite
Österreich und die internationalen Wirtschaftsräume Was bedeuten die 4 Grundfreiheiten des Binnenmarktes? + freier Warenferkehr (ohne Grenzkontrollen und Zollverfahren) + freier Personenverkehr (keine Niederlassungs- oder Arbeitsbewilligung erforderlich) + freier Dienstleistungsverkehr + freier Kapitalverkehr Was sind Drittländer?
Drittländer sind alle nicht EU-Länder. Beim Import aus diesen Ländern kommt es auf jedem Fall zu einem Zollverfahren, da der Ursprungsnachweis geprüft werden muss. UID
Umsatzsteueridentifikationsnummer, diese bekommt jeder Importeur und Exporteur in der EU. Damit kann er seine Unternehmereigenschaft innerhalb der EU nachweisen. Die UID ist auf allen Vertragsdokumenten anzuführen, vorallem auf Rechnungen. Umsatzsteuerprinzipien Zoll Arten von Zöllen
+ Regelzölle: Zölle gegenüber Drittländern ohne Rücksicht auf das Ursprungsland. + Präferenzzölle: bevorzugte Zölle gegenüber bestimmten Ländern oder Ländergruppen + Schutzzölle wie Antidumpingzölle und Ausgleichszölle + Zollbegünstigungen in Form von Zollaussetzungen und Zollkontingenten + Abgaben im Agrarbereich: Bei der Einfuhr von Marktordnungswaren werden anstelle vom oder auch zusätzlich zum Zoll „Ausgleichsabgaben“, „Zusatzzölle“ oder „Agrarteilbeträge“ eingehoben.
Import von Waren
Zollfreie Zonen und Freilager
Hier können ausländische Waren ohne Einfuhrabgaben gelagert, ein-, aus- und umgeladen, verpackt, be- und verarbeitet werden. Für Waren, die aus den Zollfreizonen in das Inland gebracht werden, wird der Zollwert auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises abzüglich der Kosten für Lagerung und Erhaltung der Waren in der Freizone ermittelt. Zolllager
Im Zolllager können Waren unter zollamtlicher Überwachung ohne Entrichtung der Eingangsabgaben gelagert werden. Der Vorteil dieser Lager ist die geringe Kapitalbindung. Arten von Zolllagern:
+ Öffentliche Zolllager stehen jedem für die Lagerung von waren zur Verfügung + Private Zolllager, hier wird auf die Lagerung von Waren auf den Lagerhalter beschränkt. Zollbestimmungen im Reiseverkehr Bei der Einreise aus Mitgliedsstaaten der EU
Es werden keine Zölle oder Abgaben eingehoben, aber die Waren müßen für den persönlichen Gebrauch sein und für die Umsatzsteuer gilt das Ursprungslandprinzip. Ausgenommen sind verbrauchspflichtige Waren, wie Tabakwaren und Alkohol Reiseverkehr mit Drittländern
+ Personen über 17 Jahre können unverzollt und abgabenfrei 200 Zigaretten, 1 Liter hochprozentige Spirtuosen oder 2 Liter niedrigprozentige Spirituosen inklusive Sekt und 2 Liter „nichtschäumende“ Weine einführen. Weitere Beschränkungen gelten für Kaffee, Tee, Parfums und für Lebensmittel.
+ jeder Reisende kann zusätzlich Waren bis zu einem Gesamtwert von ca S 2.400 einführen. + Sonderbestimmungen für die Einreise aus Tschechien, Ungarn, Slowakei und Slowenien auf dem Land- oder Wasserweg.
Arbeit zitieren:
Martina Laaber, 2001, Internationale Geschäftstätigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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