Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Vorbereitungen für den Dawes-Plan 4
3. Das Dawes-Gutachten 6
4. Zustandekommen des Dawes-Plans 7
4.1 Wahlergebnisse 1924 in Deutschland und Frankreich - und ihre
Konsequenzen 7
4.2 Die Londoner Konferenz 9
4.3 Auswirkungen des Dawes-Plans auf die Innenpolitik Deutschlands 10
5. Substitution des Dawes-Gutachtens durch den Young-Plan. 12
6.Literaturverzeichnis............................................................................................. 13
1. Einleitung
Die Regelung der Reparationszahlungen nahm nach dem Ersten W eltkrieg eine zentrale Stellung in der deutschen Außenpolitik ein. Der Begriff der „Reparationen“ bezeichnet die finanzielle Wiedergutmachung an die Alliierten, die Deutschland zu leisten hat, um für die angerichteten Schäden in Belgien und Frankreich aufzukommen. Im Versailler Vertrag war keine Summe über die Zahlungen festgesetzt. Es wurde lediglich bestimmt, dass Deutschland bis zum Mai 1921 einen Teilbetrag von 20 Milliarden Goldmark in bar und in Sachleistungen an die Westmächte zu entrichten habe. (vgl. Bracher 1987, S.328)
Im Januar 1921 legten die Alliierten zum ersten Mal eine Endsumme von 226 Milliarden Goldmark fest, die Deutschland in 42 Annuitäten, beginnend mit 2 Milliarden und steigend auf 6 Milliarden Goldmark, zu zahlen hatte. Diese immens h ohe Summe löste in Deutschland Entrüstung aus, da sich die deutsche Wirtschaft außerstande sah, diesen Betrag aufzubringen. Am 27.04.1921 stellte die Reparationskommission, deren Aufgabe es war über eine potentielle Höhe der Zahlungen zu entscheiden, einen neuen Betrag von 132 Milliarden Goldmark auf. (vgl. Bracher 1987, S.332f) Im folgenden Londoner Ultimatum, welches der damaligen Reichsregierung unter Reichskanzler Wirth am 05.05.1921 unterbreitet wurde, musste Deutschland die geforderte Reparationsschuld innerhalb von 6 Tagen anerkennen, da ihnen ansonsten bei Nichterfüllung die militärische Besetzung des Ruhrgebietes drohte. Infolgedessen nahm die Reichsregierung das Ultimatum an.
Doch bereits im Februar 1923 sah sich Deutschland nicht mehr in der Lage die nächsten Raten zu zahlen, zudem der Kurs der Mark immer schneller verfiel. Die daraus resultierenden Folgen bestanden in der Ruhrgebietsbesetzung durch die Franzosen und Belgier, dem dadurch hervorgerufenen „Passiven Widerstand“ von Deutschland und e inem weiteren Verfall der deutschen Wirtschaft.
Eine zunächst endgültige Regelung der Reparationszahlungen wurde erst durch den Dawes-Plan erreicht, der in dieser Arbeit thematisiert werden soll.
Zu Beginn der Ausführungen sollen die Vorbereitungen und d ie damit verbundene Einberufung der Sachverständigenausschüsse erläutert werden. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird das Dawes-Gutachten dargestellt und somit aufgezeigt wie sich die Mitglieder des Dawes-Komitees eine neue Regelung der Reparationszahlungen vorgestellt haben. Im Abschluss soll aufgezeigt werden wie der Dawes-Plan zustande kam und wie er sich auf die Innenpolitik des Deutschen Reiches auswirkte.
2. Vorbereitungen für den Dawes-Plan
Den entscheidenden Anstoß zu einer endgültigen Regelung der Reparationszahlungen schuf der amerikanische Staatssekretär Charles Hughes in seiner berühmt gewordenen Rede, die er im Dezember 1922 in New Haven hielt. Hier unterbreitete er den Vorschlag, dass erfahrene und ehrenwerte Männer sich mit der Reparationsfrage auseinandersetzen sollten, um dann die denkbare Höhe der Reparationssummen zu ermitteln. Auf dieser Basis sollte dann ein Finanzplan aufgestellt werden, der aufzeigt, mit welchen Mitteln die Zahlungen aufgetrieben werden können. (vgl. Dawes 1926, S.9ff) Aufgrund dieser Anregungen kam die Reparationskommission schließlich zu dem Entschluss, dass zwei Ausschüsse von Sachverständigen geschaffen werden mussten, die sich aus Angehörigen der alliierten und der assoziierten Mächte zusammensetzen sollten.
Der erste Ausschuss beschäftigte sich dabei mit der Aufgabe „... die Mittel zur Abgleichung des Budgets und die zur Stabilisierung der Währung erforderlichen Maßnahmen zu prüfen.“ (zit.n. Dawes 1926, S.9f) Konkret hieß dies, welche Beträge kann Deutschland aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Steuerzahlungen und Überschüsse aus den reichseigenen Betrieben aufbringen?
Der andere Ausschuss hingegen sollte beurteilen, was Deutschland von diesen aufgebrachten Beträgen an seine Gläubiger überweisen kann unter der Prämisse, den Wechselkurs und die Währung nicht erneut zu erschüttern. (vgl. Dawes 1926, S.10)
Arbeit zitieren:
Henning Gädeken, 2001, Der Dawes-Plan: Entstehung und Auswirkungen auf die Innenpolitik des Deutschen Reiches, München, GRIN Verlag GmbH
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Unterrichtseinheit: Bewusster Umgang mit Fremdwörtern
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Dawes-Plan und Londoner Konferenz
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