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3.1 Die Regierungsbildung 5
3.1.1 Die Wahlen 5
3.1.2 Erste Reaktionen im Ausland 5
3.2 Der Beginn der Sanktionen. 6
3.3 Die Präambel 8
4.1 Die rechtliche Position. 11
4.2 Bemühungen um eine Verbesserung der Beziehungen 13
4.2.1 Der Gipfel in Lissabon 13
4.2.2 Abseits der politischen Bühne 14
4.2.3 Eine Volksabstimmung gegen die Sanktionen? 15
4.2.3.1 Der Aktionsplan. 15
4.2.3.2 Analyse des Aktionsplanes 17
4.2.3.3 Die peinliche Befragung. 17
4.2.3.3.1 Die Stimmen zur Volksbefragung 18
4.2.3.3.2 Der konkrete Inhalt der Befragung 19
4.2.3.3.3 Analyse der Volksbefragung 20
5.1 Ein Monitoring-Verfahren als Ausweg 22
5.2 Der EVP-Bericht als Vorbild. 23
5.3 Kurze Vorstellung der drei Weisen 24
5.3.1 Martti Ahtisaari. 24
5.3.2 Jochen Frowein. 24
5.3.3 Marcelino Oreja 25
5.4 Tätigkeit der Weisen. 25
5.4.1 Analyse der Position der drei Weisen. 26
5.5 Der Bericht der Weisen 27
5.5.1 Inhaltliches. 27
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5.5.1.1 Das Eintreten der österreichischen Regierung für die gemeinsamen
europ äischen Werte, insbesondere für die Rechte von Minderheiten,
Fl üchtlingen und Einwanderern. 28
5.5.1.2 Die Entwicklung der politischen Natur der FPÖ. 29
5.5.1.3 Allgemeine Schlussfolgerungen 30
5.5.2 Kritische Äußerung zum Bericht 30
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7.1 Offizielle Dokumente 35
7.2 Zeitungen und Zeitschriften. 35
7.2.1 Tages und Wochenzeitschriften (chronologisch geordnet) 35
7.2.2 Artikel aus weiteren Periodika 36
7.3 Sonstiges 37
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Die Sanktionen der XIV bedeuteten für Österreich wohl eine der schwersten außenpolitischen Krisen seit dem zweiten Weltkrieg. In jedem Fall stellen sie für mich persönlich das bedeutendste außenpolitische Ereignis dar, das ich selbst miterleben durfte.
Was lag also näher, als mich auch im Rahmen meiner Seminararbeit aus „Internationale Beziehungen“ mit diesem Thema zu beschäftigen und somit die Ereignisse des vergangenen Jahres nochmals Revue passieren zu lassen, zusammenzufassen und zu analysieren. Womit auch schon die thematische Abgrenzung der Arbeit ansatzweise dargestellt wäre. Die Arbeit soll die EU-Sanktionen und ihre Entwicklung, begonnen bei der Bildung der FPÖ/ÖVP-Regierung bis zum Weisenbericht und der Beendigung der Sanktionen darstellen. Darüber hinaus sollen auch die Folgen der Sanktionen für Österreich aber auch für die gesamte Europäische Union untersucht werden.
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Am 3. Oktober 1999 fanden in Österreich die letzten Nationalratswahlen statt, deren Ergebnis wie folgt aussah: SPÖ: 33,4% (-4,7%), ÖVP: 26,9% (-1,4%), FPÖ: 27,2% (+5,3%), G: 7,1% (+2,3%) LF: 3,4% (-2,1%). Das Ergebnis dieser Wahl schlägt sich auch ganz erheblich in der Sitzverteilung im Parlament nieder. Einzig die ÖVP bleibt bei ihrem Status von 52 Mandaten. Die SPÖ verliert 6 Plätze und hält nun nur mehr 65 Sitze, die FPÖ verbessert sich um 8 Sitze auf 53, und hat somit die Volkspartei überflügelt. 1 Auch die Grünen können 4 Sitze gutmachen und erreichen nunmehr 13 Mandate. Kein einziges Mandat erreicht das Liberale Forum, kann es doch die geforderte „4% Hürde“ nicht überspringen. 2
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Bereits dieses Wahlergebnis hatte heftige Reaktionen im Ausland sowohl von medialer als auch von politischer Seite zur Folge. Allen voran kritisierten Israels Politiker die Vorgänge in Österreich: Israels Ministerpräsident Ehud Barak warnte vor einer „Ausbreitung der Pest des Neonazismus, Außenminister David Levy nannte das Wahlergebnis ein „Nachbeben der Nazi-Zeit“ 3 und drohte mit einem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich und Israel und Staatspräsident Eser Weizman forderte die österreichischen Juden auf das Land zu verlassen. 4 Neben der Empörung von jüdischer Seite wurden auch negative Stimmen aus verschiedenen anderen Ländern laut.
Der spätere Bundeskanzler Wolfgang Schüssel soll bereits zu dieser Zeit über eventuell drohende Sanktionen im Fall einer Regierungsbeteiligung der FPÖ informiert worden
1 vgl. „Wende nach Rechts“ Format 40/99, S. 12 - 18
Rechtsruck ist völlig unverständlich, DER STANDARD, 6.10.1999
2 gemäß § 100(1) NRWO
Nationalrats-Wahlordnung ´92 mir Anmerkungen und Nebengesetzten; Hrsg: FISCHER, Heinz; BERGER
Manfred, STEIN Robert, Wien 1993
3 vgl. Schattenkanzler Haider, Der Spiegel, 5/00, S 140-150
4 vgl. Backhendl und Wildreis, Der Spiegel, 41/99, S 226
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sein. 5 Die Schweizer befürchteten nun auch in ihrem eigenen Land einen Aufstieg der Kräfte von rechtsaußen, konkret von Christoph Blocher dem Führer der SVP. 6 Eine Ausnahme stellte hier Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber dar, der der ÖVP empfahl mit der FPÖ in die Koalition zu gehen. 7
In den darauf folgenden Wochen fanden die Sondierungsgespräche zwischen den einzelnen Parteien statt. Am Fr, 21.01.2000 um 3:17 Uhr wurde das entgültige Scheitern der Verhandlungen zwischen ÖVP und SPÖ von Viktor Klima bekannt gegeben. 8 Gleich darauf begannen die Verhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ. 9
Auch hier folgten erneute erboste Reaktionen aus dem Ausland. So sprach man in Berlin bereits von einer Teilquarantäne gegen Österreich auch wenn Haider nicht in die Regierung käme. Der deutsche Bundeskanzler Gerd Schröder, der französische Ministerpräsident Lionel Jospin sowie auch der spanische Ministerpräsident José Maria Aznar äußerten Beunruhigung und Bedenken. Neben den sozialdemokratischen Regierungschefs kam sehr starke Kritik auch vom französischen Staatspräsidenten Chirac sowie auch vom EU-Kommissionspräsidenten Romano Prodi. Auch andere christlich demokratische Granden äußerten sich negativ. So etwa Siegfried Brugger, Obmann der Südtiroler VP, Italiens Ex-Präsident Francesco Cossiga, EU-Parlamentspräsidentin Nicole Fontaine. Die stärkste Kritik wurde aus Belgien laut. Premierminister Guy Verhofstadt und allen voran Außenminister Lois Michel äußerten sich zu den Regierungsverhandlungen in Österreich. 10
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Die tatsächliche Angelobung der ÖVP/FPÖ Regierung durch Bundespräsident Thomas Klestil fand am 4. Februar 2000 statt. Diese vom Staatsoberhaupt mit offensichtlich geringer Begeisterung vorgenommene Amtshandlung erregte weltweite
Aufmerksamkeit. 11 . Israel etwa zog sofort nach der Angelobung seinen Botschafter aus Wien ab. "Israel kann angesichts des Aufstiegs von rechtsextremen Parteien nicht
5 vgl. ROTTER, Manfred: Analyse der Sanktionen der 14, in Europäische Rundschau 3/2000, S. 21-37
vgl. SCHULMEISTER. Paul: Berliner Sackgasse, in Europäische Rundschau 2/2000, S. 3-12
6 vgl. Rechte Wahlverwandtschaften, Die Weltwoche,
7 vgl. Sind wir alle Nazis?, Format 41/99, S 40-46
8 vgl. Protokoll eines Nervenkrieges, Format 4/00, S 38-39
9 vgl. Fahrt ins Blaue, Format 5/00, S 24-32
10 vgl. „Wir werden Österreich unter Teilquarantäne stellen“, Format 5/00, S. 38-40
11 vgl. Die Pein des Frostes beim Schwur, DerStandard, 5./6.2.2000 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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schweigen", ließ das Außenministeriums in Jerusalem verlauten, "besonders in Ländern die eine Rolle in den Ereignissen spielten, die zur Vernichtung eines Drittels des jüdischen Volkes im Holocaust geführt haben". Besonders problematisch sei es wenn "Parteien, so wie jene, die von Jörg Haider geführt wird", an Regierungen beteiligt würden. Auch Wesley Clark, Oberkommandierender der Nato in Europa sagte seinen Termin für ein Treffen mit Vertretern des Verteidigungsministeriums kurzfristig ab, offiziell aus zeitlichen Gründen. 12
Auch von Seiten der USA, im speziellen von deren Außenministerin Albright wurde verlautet „man werde hart und entschieden reagieren“. Albrigth versuchte noch vor der Angelobung Schüssel von seinem Vorhaben einer blau-schwarzen Regierung abzubringen.
Bereits im Vorfeld der Angelobung, wurden seitens der EU die entsprechenden Reaktionen darauf vorbereitet. 13 In der Erklärung der portugiesischen EU-Präsidentschaft vom 31. Jänner heißt es:
"Die Regierungen der 14 Mitgliedsstaaten werden keinerlei offizielle bilaterale Kontakte auf politischer Ebene mit einer österreichischen Regierung unter Einbindung der FPÖ betreiben oder akzeptieren. Es wird keine Unterstützung für österreichische Kandidaten geben, die Positionen in internationalen Organisationen anstreben. Österreichische Botschafter werden in den EU-Hauptstädten nur noch auf technischer Ebene empfangen." Weiters werde es auf bilateraler Ebene mit einer Regierung unter Einbeziehung der FPÖ "kein business as usual" geben". Die Maßnahmen wurden noch am 4. Februar in Kraft gesetzt. 14
Von der Inkraftsetzung der Maßnahmen war selbst die Kommission überrascht. Lediglich Kommissionspräsident Prodi war informiert worden. Ein weiteres Indiz dafür, dass die EU die Maßnahmen als rein bilateralen Akt der einzelnen Mitgliedsstaaten verstanden wissen will. 15
12 vgl. Israels Botschafter wurde offiziell abberufen, Der Standard, 5./6.2.2000
13 vgl. Portugal macht Ernst, Der Standard, 4.2.2000
14 "Kein business as usual", Der Standard, 12.5.2000
15 vgl. Sperrfeuer auf den Alpenbunker, Der Spiegel, 6/00, S 140-146 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Ein spezieller Aspekt der Regierungsbildung und im speziellen der Regierungserklärung ist die Präambel (Titel: Deklaration Verantwortung für Österreich - Zukunft im Herzen Europas) welche der Regierungserklärung vorangestellt ist, und die von den beiden Parteichefs bereits einen Tag vor der Angelobung im Beisein von Bundespräsident Klestil unterschrieben wurde. 16 Die Präambel wurde von Klestil verfasst um der starken internationalen Kritik an der zukünftigen österreichischen Regierung zu begegnen. Jedoch auch seitens ÖVP und FPÖ bestand der Wunsch nach dieser Präambel, vermutlich in der Hoffnung dem international bereits angedrohten Sanktionen doch noch zu entgehen. 17
Zum Inhalt der Präambel ist zu sagen, dass sie ein Signal an die internationale Gemeinschaft von Kritikern darstellte, und vor allem die Befürchtungen, die seitens dieser Kritiker gegenüber der FPÖ gehegt wurden und noch immer werden, zerstreuen hätte sollen.
Nach meinem persönlichen Dafürhalten lässt sich die Präambel in 4 große Themenbereiche gliedern. Zu Beginn stehen vor allem die Menschenrechte und das Bekenntnis der Bundesregierung zu diesen Rechten im Mittelpunkt (Haider hatte diese ja in früherer Zeit in Frage gestellt).
Danach folgt ein starkes Bekenntnis zu Europa, wohl ein sehr wichtiges Signal an die 14 Partnerstaaten der EU.
Ein weiterer großer Themenblock beschäftigt sich mit anderen politischen Fragestellungen, hier ist vor allem das Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft bemerkenswert, was wohl als reine innenpolitische Aussage zu werten ist.
Der letzte Teil der Präambel hat schließlich die Österreichische Geschichte, und hier natürlich im speziellen die Rolle Österreichs im Dritten Reich zum Thema. Ebenfalls eine Themenstellung zu der Haiders Position oft internationales Aufsehen erregt hat. 18
16 vgl. ÖVP und FPÖ: Präambel für Toleranz Parteichefs unterschreiben, Der Standard, 4.2.2000
17 vgl. Die Kurswende im internationalen Scheinwerferlicht, Der Standard, 2.2.2000
18 vgl. Präambel: Deklaration Verantwortung für Österreich - Zukunft im Herzen Europas 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Grundsätzlich, so meine ich, beinhaltet die Präambel, all jene Themenstellungen, zu denen Haider bereits österreichisches aber vor allem internationales Missfallen ausgelöst hat. Die Situation ließ Haider kaum eine andere Möglichkeit, als das Schriftstück zu unterschreiben, andernfalls hätte er sich und seine Partei als absolut nicht regierungstauglich deklariert. In ihrer Formulierung steht die Präambel teilweise naturgemäß im starken Gegensatz zu bisherigen Äußerungen der FPÖ. Wie passt etwa ein Bekenntnis „zum Friedensprojekt Europa“ oder ein „Bekenntnis zur Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union“ 19 mit einer Forderung zum Austritt aus der Union zusammen, wie Haider in etwa, die Vereinbarung der Präambel brechend, in einem Zib2 Interview fordert. 20 Wie lässt sich eine Verurteilung von Diskriminierung, Intoleranz und Verhetzung mit den Wiener Wahlplakaten „Stopp der Überfremdung“ vereinbaren.
All diese krassen Gegensätze ergeben sich klarerweise aus der Natur der Sache. Hätte die FPÖ nicht in früherer Zeit, derartiges Verhalten an den Tag gelegt, so wäre die Präambel nicht notwendig gewesen, ja dann wäre die FPÖ immer noch eine liberale Partei, und niemand hätte eine Regierungsbeteiligung als anstößig erachtet, war doch die FPÖ bereist einmal an der Regierung beteiligt.
Die Frage die allerdings zu stellen ist, ist woher der plötzliche Sinneswandel kommen soll. Warum ist auf einmal alles anders? Als Obmann einer Oppositionspartei spricht man von der „ordentlichen Beschäftigungspolitik im 3. Reich“ 21 (Zugegebenermaßen hat dieses Zitat ob seiner häufigen Verwendung im Diskurs über die FPÖ bereits eine gewisse Inflation erfahren, da es aber ein sehr eindringliches und auch folgenschweres Beispiel darstellt, kann auch ich der Versuchung es zu verwenden nicht widerstehen.) als Obmann einer Regierungspartei „stellt man sich der Verantwortung aus der verhängnisvollen Geschichte des 20. Jahrhunderts und den ungeheuerlichen Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes.“ 22
Insofern lässt sich wohl berechtigter Zweifel gegenüber der Glaubwürdigkeit der in der Präambel abgegebenen Bekenntnisse anmelden und besteht doch Grund zur Annahme, dass es sich dabei nicht lediglich um Lippenbekenntnisse handelt. Vor allem stellt sich
19 ebd.
20 vgl. Interview zib2, 19.4.2000
21 13.6.1991, Kärntner Landtag (Quelle: http://hinfo.brinkster.net/neu/default.asp)
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die Frage, was bei Zuwiderhandeln als Konsequenz folgen würde. Vermutlich wollte Klestil sich hier eine Handhabe schaffen, um die Regierung im eventuellen Falle entlassen zu können und dies nicht als Willkürakt erscheinen zu lassen, sondern mit der Verletzung der Präambel argumentieren zu können. 23
Diese Ansicht herrschte zweifellos auch international vor, erregte die Präambel doch relativ wenig Aufsehen und war auch nicht dazu geeignet Österreich vor den Sanktionen zu bewahren. Hier wurde die FPÖ wohl an ihren Taten gemessen, und nicht an Haiders Unterschrift unter der Präambel.
22 vgl. Präambel: Deklaration Verantwortung für Österreich - Zukunft im Herzen Europas
23 gemäß Art 70 (1) B-VG 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Eine Frage, die sich im Laufe der Sanktionen immer wieder stellte, war die nach der rechtlichen Deckung des politischen Vorgehend der EU Staaten. Ist es doch so, dass der EU-Vertrag rechtlich die Möglichkeit eines Ausschlusses nicht kennt. Es wurde allerdings im Vertrag von Amsterdam im Jahr 1999 eine Sanktionsklausel eingeführt die es ermöglicht einzelne Länder zur Räson zu zwingen.
Konkret heißt es im Artikel 6 (1): Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.“ 24 Jenes
Land das diese Regeln „schwerwiegend und anhaltend“ verletze, über den können nach Anhörung der Regierung dieses Landes vom Rat mit qualifizierter Mehrheit Sanktionen verhängt werden. Eine solche Verletzung muss also schwerwiegend und andauernd, sein, was nach Rotter bedeutet, „dass sie durch eine einzelstaatliche Rechtsschutzeinrichtung nicht verhindert bzw. beseitigt werden, bzw. dass diese mit anderen Worten versagt oder ausgeschaltet ist.“ 25 Die Sanktionen können bis zur Aussetzung der Stimmrechte im Rat reichen. (Artikel 7) 26 Bei den Sanktionen der Europäischen Union gegen Österreich handelte es sich nicht um derartige Maßnahmen, war doch zur damaligen Zeit niemand, mit Ausnahme Belgiens, der Meinung, dass Österreich Verstöße in der notwendigen Schwere geleistet hatte. Grün Abgeordneter Daniel Cohn-Bendit dazu in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Format auf die Frage zur Anwendung des Artikel 7 „Um den anzuwenden, muss die Haider-Regierung zwei KZ errichten“ 27
Was aber soll die in Abschnitt 2.2. zitierte Sanktionserklärung nun konkret bedeuten? Grundsätzlich legte die Europäische Union, wie oben bereits dargelegt, die
24 Konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union (Quelle: http://europa.eu.int/eur-
lex/de/treaties/index.html)
25 ROTTER, Manfred: Analyse der Sanktionen der 14, in Europäische Rundschau 3/2000, S. 27
26 vgl. Ratspräsident Haider, Format, 6/00, S. 40
27 vgl. „Haider soll mit mir ins TV...“, Format, 6/00, S. 50 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Sanktionsmaßnahmen als „bilaterale Privatsache der Europäischen Regierungschefs“ 28 an.
Es tat sich aber auch in diesem Fall eine breite Palette von verschiedensten Möglichkeiten auf, wie die EU Mitglieder planten den Österreichern „die kalte Schulter zu zeigen“: Das Aussetzen von Staats und Ministerbesuchen, die Beschränkung politischer Konsultationen auf die unterste Beamtenebene, das Verweigern einer Unterstützung österreichischer Kandidaten für internationale Organisationen.
Einer der weitaus wichtigsten Aspekte war die Tatsache, dass man Österreich zwar von den offiziellen EU-Veranstaltungen wie den Gipfeltreffen nicht ausschließen wollte, (und aus rechtlichen Gründen dies auch nicht konnte) aber sehr wohl von den informellen Treffen. Nun werden diese informellen Ministertreffen meist vor größeren Gipfeln auf Einladung eines Landes durchgeführt. Dort werden viele Dinge ausverhandelt, die dann bei den folgenden formellen Treffen nur mehr offiziell abgesegnet werden. Durch die Abwesenheit bei derlei informellen Zusammenkünften erleidet Österreich also ein enormes Informationsdefizit sowie verliert auch weitgehende Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union. 29
Die rechtliche Frage wurde auch von den Herrn Pelinka und Unterberg in zwei Artikeln in der Europäischen Rundschau sehr kontrovers diskutiert. Nach Pelinka sind die Sanktionen aufgrund ihres Ablaufens auf der bilateralen Ebene gerechtfertigt, hat doch jedes Land das Recht, die Qualität der Beziehungen zu einem anderen auf eine beliebige Ebene zu stellen. 30
Unterberger hält dem entgegen, dass es sich in Anbetracht des Zustandekommens der Entscheidung über die Sanktionen hier in Wahrheit um keine bilaterale Aktion handelt, und somit sehr wohl rechtliche Probleme aufgeworfen werden. 31
Hier stellt sich mir also die Frage ob man tatsächlich die bilaterale Ebene der Sanktionen sieht und die Portugiesische Präsidentschaft nur als Sprecher der XIV
28 Sperrfeuer auf den Alpenbunker, Der Spiegel, 6/00, S 140-146
29 vgl. ebd
30 vgl. PELINKA, Anton: Österreich und Europa, in Europäische Rundschau, 1/2000, S. 3-8
31 vgl. UNTERBERGER, Andreas: Intoleranz und Heuchelei, in Europäische Rundschau 2/2000, S. 21-33 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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darstellt, oder ob man im Sinne von „Substance over form“ von einer gemeinschaftlichen Aktion ausgeht.
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Das erste große offizielle Ereignis in der EU das Österreich in seiner gebrandmarkten Position über sich ergehen lassen musste war der EU-Gipfel in Lissabon am 23. März 2000, in dem eigentlich die Themen Beschäftigung und Wirtschaftswachstum am Tapet standen. 32
Im Rahmen dieser Veranstaltung legte Bundeskanzler Schüssel den Amtskollegen aus den EU-Staaten seinen Standpunkt dar und warb um Verständnis für seine Position. Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Gipfels war, würde ich meinen, sicher auch die Klärung des Verhaltens Österreichs innerhalb der Union in Hinblick auf die Reaktionen bezüglich der Sanktionen.
Die EU forderte in diesem Punkt konstruktives Verhalten seitens Österreich um die EU-Arbeit nicht zu gefährden. Solange Österreich diesen Forderungen nachkomme, würde es keine Verschärfungen der Sanktionen geben. Befürchtungen dahingehend hegen neben den Portugiesen, die zur besagten Zeit die Ratspräsidentschaft innehatten, vor allem die Franzosen. Frankreich übernahm die Präsidentschaft in der zweiten Hälfte des Vorjahres und wollte die für eine spätere Osterweiterung notwendige Institutionenreform zu einem Ende bringen. 33
Von österreichischer Seite wurde konstruktive Zusammenarbeit zugesagt und dies von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel Portugals Premierminister António Guterres sogar schriftlich bestätigt.
Von Aufhebung der Sanktionen wollte man zum damaligen Zeitpunkt allerdings noch nichts wissen. „Von Aufhebungen kann keine Rede sein“, so der portugiesische
32 vgl. Aufholjagd mit Pannen, Profil, 13/00, S 26
33 vgl. Charmantes Drohen, Profil, 24/00, S 34-35 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Europaminister da Costa. 34 Eine eventuelle Aufhebung der Sanktionen schloss auch Ratspräsident Guterres in Hinblick auf die FPÖ aus: „Solange sich an deren Natur nichts ändere, gibt es keinen Grund für die Aufhebung der Sanktionen.“ Ebenso Jacques Chirac. „Solange eine extremistische und fremdenfeindliche Partei in der Regierung sitzt, gibt es keine Änderung.“ 35
Ein wichtiger Aspekt konnte allerdings auf dem Gipfel in Lissabon (zumindest offiziell) geklärt werden. Nämlich, dass es sich bei den Sanktionen lediglich um Maßnahmen gegen die Regierung und nicht gegen die Bevölkerung Österreichs handelte. Ob nicht mancher Österreicher anderes zu spüren bekam soll im Abschnitt 3.3.1. näher dargestellt werden. 36
Die Demonstrationen in Wien hätten gezeigt, dass es auch ein anderes Österreich gebe, das man unterstützen müsse, so Belgiens Außenminister Louis Michel.
Dabei stellt sich mir allerdings die Frage, ob die Aussage, Schifahren in Österreich sei unmoralisch nicht eher der Bevölkerung, denn der Regierung schadet. Außerdem. ließe sich in Anbetracht des plötzlichen Gewahrwerdens, der in Österreich vorhandenen FPÖ-Antipathien die Frage stellen ob das nicht bereits das Wahlergebnis am 3. Oktober 1999 (nämlich die 72,8 % Nicht-FPÖ-Wähler) gezeigt hätten. Hat es wirklich erst der Demonstrationen am Heldenplatz bedurft um Herrn Michel klar zu machen, dass es auch Österreicher gibt die nicht FPÖ gewählt haben. Des weiteren wird es, so meine ich wohl auch eine Menge Österreicher geben, die die FPÖ (und damals noch vornehmlich Haider) sehr wohl gewählt haben aber nicht unbedingt diesen (bzw. seine Partei) auch gerne in der Regierung gesehen hätten.
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Nicht nur österreichische Politiker, Diplomaten und Beamten bekamen die Sanktionen der EU XIV am eigenen Leib zu spüren. Auch abseits der politischen Bühne trieben die EU-weite Ablehnung gegenüber Österreich teilweise absonderliche Blüten, von denen einige hier zur Illustration der österreichischen Situation dargestellt werden sollen.
34 vgl. Vor dem Ländermatch Frankreich gegen Österreich, Format, 12/00, S. 32-34
35 vgl. Ein Besuch aus Quarantanien, Format, 13/00, S. 22-25
36 vgl. Der ganz normale Wahnsinn, profil, 13/00, S 20-27 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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So wurde etwa von einem niederländischen Knabenchor das Lied „Kauft nicht von Österreichern“ einstudiert und auch auf CD veröffentlicht. Das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ meinte es lägen Assoziationen zu „Kauft nicht bei Juden“, einem Slogan zu Beginn der Judenverfolgung im 3. Reich, nahe. 37 Eine ausländische Universität sagte ein Österreich-Seminar ab, in Oslo entfielen Handke und Musil-Abende. Soldaten aus Belgien sagten ihre Teilnahme an der militärischen Skiweltmeisterschaften in Österreich ab. Die Franzosen etwa verzichteten auf kulinarische Genüsse aus Österreich und verhängten ein Importstop über österreichisches Wild.
Auch im Bildungs- und Kulturbereich ließen sich Ressentiments gegenüber den Österreichern erkennen. So wurde die spanische Teilnahme an einer Grazer Architekturausstellung abgesagt, in Belgien verzichtete man auf die Ausstellung der Werke von Klimt und Schiele, oder ein europäisches Rabbiner Treffen wird von Wien nach Bratislava verlegt. Allein in den ersten sieben Wochen der Sanktionen bis zum Lissabon-Gipfel am 23. März wurden 25 Kulturprojekte, zehn Schüleraustauschpläne, und drei Bildungsprogramme abgesagt bzw. gestrichen.
Auch vor persönlichen Angriffen schreckte man nicht zurück. So wurde etwa eine Gruppe Wiener Gymnasiasten im Rahmen einer Euroscola Veranstaltung als Rassisten und Nationalsozialisten beschimpft und in den dort stattfindenden Diskussionen ausgebuht. 38
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Am Freitag, 5. Mai 2000 beschloss die österreichische Bundesregierung im Rahmen eines Sonderministerrates einen Aktionsplan gegen die Sanktionen der EU XIV.
Der Aktionsplan der Regierung sieht folgende Maßnahmen vor:
37 vgl. Armada der Aufrechten, Der Spiegel, 22/00, S 210
38 vgl. Armada der Aufrechten, Der Spiegel, 22/00, S 210 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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1. Unter dem Motto "Was sagen die Bürger Europas?" sollen bis zum
2. "Diplomatische Offensive": Meinungsbildner und "die europäischen
3. "Bundesländer für Österreich": Landeshauptleute starten Nachbarschaftsinitiativen.
4. Österreich-Aktionstage in den EU-Staaten im Herbst. 5. Auslandsösterreicher für Österreich: Sie werden informiert und um Unterstützung ersucht. 6. Internationaler Medientag im Herbst. 7. Einrichtung einer "Austria Website" zu den Sanktionen. 8. Anfrageinitiative im EU-Rat und an die Europäische Kommission zum Thema Österreich.
9. "Friends of Austria": Parlamentarische und andere bilaterale Freundschaftsgesellschaften werden aktiviert. 10. Österreich soll in den EU-Ministerräten thematisiert werden. Im Außenministerium wird ein Memorandum ausgearbeitet. 11. Besuch des Bundeskanzlers bei der Europäischen Kommission in Brüssel.
12. Neuer Vorschlag Österreichs zur Reform des Artikels 7 des EU-
13. Durchführung eines EU-Rechtstags im Mai durch das Außenministerium.
14. Einrichtung einer "Aktionsgruppe Rechtsschutz", die die juristischen Optionen Österreichs prüft.
15. Juristenkongress im Herbst zur Weiterentwicklung des EU-Rechts. 16. Bericht über Maßnahmen Österreichs gegen Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit.
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17. Vorschläge für eine gesamteuropäische Strategie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 18. "Vorbereitung" einer Volksbefragung. 39
Als letzter Schritt dieses Maßnahmenplans hätte schließlich auch eine Volksbefragung zu den Sanktionen stehen sollen. 40 Mit dieser Maßnahmen und der damit verbunden Kritik werde ich mich im übernächsten Abschnitt beschäftigen.
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Zuerst möchte ich aber noch die anderen Schritte des Maßnahmenplanes kurz beleuchten. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass bei all diesen Punkten die stille Hoffnung (oder vielleicht auch die Gewissheit) mitspielte, dass die EU XIV ohnehin den Wunsch hegten die Sanktionen so schnell wie möglich zu beenden.
Der gesamte Katalog, abgesehen von der letzten Maßnahme, nämlich der Volksbefragung, scheint zum großen Teil lediglich der EU den Ausstieg ohne Gesichtsverlust leichter machen zu wollen.
Anders könnte man meiner Meinung nach diese Ansammlung von „netten Werbegags“ wohl nich interpretieren. Es erscheint kaum vorstellbar, dass die XIV beeindruckt durch professionelles Web-Design(Maßnahme 7) sich zu einer Beendigung der Sanktionen überreden hätten lassen. Weiters lässt sich stark bezweifeln, dass die Europäische Union an den österreichischen Vorschlägen zur Verbesserung des EU-Rechts in diesem Falle besonders interessiert gewesen wäre. (Maßnahme 14)
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Der nun folgende Abschnitt soll sich nun detailliert mit der letzten Maßnahme zur Beendigung der Sanktionen nämlich einer Volksbefragung beschäftigen.
Der Vorschlag einer Volksbefragung zu den EU-Sanktionen stammt ursprünglich von Kärntens Landeshauptmann Haider, der diese Idee erstmals Mitte April äußerte:
39 18 Schritte gegen die Sanktionen der EU-14, Der Standard, 8.5.2000
40 vgl. 18 Schritte gegen die Sanktionen der EU-14, Der Standard, 8.5.2000 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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“Notfalls soll die Regierung eine Volksbefragung machen, ob Österreich dafür ist, die Sanktionen aufzuheben.“ 41
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Vor allem von Seiten der ÖVP Regierungsmitglieder wurde der Vorschlag einer Volksbefragung äußerst distanziert betrachtet, allerdings nicht kategorisch abgelehnt. 42 Erst später wurde der Vorschlag auch von der Regierung aufgegriffen und wie oben bereits dargestellt als letzter Schritt in den am 5. Mai 2000 beschlossenen Aktionsplan für die Aufhebung der Sanktionen übernommen. 43
Außerhalb der Regierungsmannschaft wurden auch innerhalb der ÖVP zahlreiche Stimmen laut, die eine Volksbefragung strikt ablehnten. So etwa EU-Landwirtschaftskommissar Franz Fischler, der laut eigener Aussage von der Volksabstimmung nichts hält. 44 In Oppositionsparteien war die Stimmung klarerweise besonders negativ gegen die Volksbefragung eingestellt. 45
Auch in der österreichischen Bevölkerung stand man der Idee einer Volksbefragung eher reserviert gegenüber. So beurteilten in einer vom Nachrichtenmagazin „profil“ Anfang Juli durchgeführten Umfrage 40% der Befragten eine Volksbefragung als überhaupt nicht sinnvoll, 20% als eher nicht sinnvoll, 25% als eher sinnvoll und lediglich 3% als sehr sinnvoll. 46
Vor allem im Ausland wurde der Plan eine Volksbefragung gegen die Sanktionen der XIV durchzuführen mit sehr viel Skepsis beobachtet. In Frankreich würde die Volksbefragung als Erpressung angesehen, so Kommissar Fischler. Auch seitens der portugiesischen EU-Präsidentschaft kam das eindeutige Signal, dass die Volksbefragung nichts an den Sanktionen ändern könne. Die FPÖ müsse "entweder ihr Wesen ändern" oder "die Regierung verlassen", so Fernando Neves, Sprecher, der Portugiesen 47 Hier öffnet man sich offensichtlich bereits ein gewisses Hintertürchen,
41 Haider am 19. April, nach Der Standard, WAHR IST..., 21. April 2000
42 vgl. Ausweg oder Volk befragen, Der Standard, 4. Mai 2000
43 vgl. Suche nach offenen Türen, Profil, 25/00, S. 24-29
44 vgl. „Veto-Keule funktioniert nicht“, Der Standard
45 vgl. Sechs Fragen, profil, 28/00, S 18-24
46 vgl. profil 28/00, S. 19
47 vgl. Österreich im Azorentief, Der Standard, 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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denn ein „geändertes Wesen“ kann ja bei Bedarf konstatiert werden. Dazu aber im Abschnitt zu den EU-Weisen mehr.
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Der im Hauptausschuss des Parlaments von den Klubobleuten der Regierungsparteien, Andreas Kohl und Peter Westenthalereingebrachte Antrag 211/A enthält unter anderem den gewünschten Text des Volksbegehrens. Dieser soll hier nun als Ergänzung und auch als Grundlage der folgenden Analyse des Volksbegehrens eingefügt werden: Der Text lautet also wie folgt.
„Soll der Bundesgesetzgeber im Zuge der bevorstehenden Reform des EU-Vertrages mit allen geeigneten Mitteln sicherstellen, dass die folgenden Zielsetzungen erreicht werden:
- sofortige Aufhebung der von den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen Österreich verhängten Sanktionen;
- Ausbau der Europäischen Union als umfassende Gemeinschaft gleichberechtigter Staaten, die allen Mitgliedstaaten gleiche Rechte und Pflichten garantiert und nicht die Vorherrschaft einiger weniger großer Staaten über die anderen ermöglicht;
- Sicherstellung, dass die Europäische Union das Grundrecht jedes Landes, seine Regierung auf Basis freier demokratischer Wahlen selbst zu bestimmen, den freien Wettbewerb und die Rechte aller demokratischen Parteien sowie die Einrichtungen der direkten Demokratie achtet;
- klare Aufgabenteilung zwischen der europäischen Ebene und den Mitgliedstaaten sowie Aufwertung der Regionen;
- Verpflichtung aller Einrichtungen der Europäischen Union zur Einhaltung der Grundregeln des Rechtsstaates und der Menschenrechte;
- Aufnahme eines rechtsstaatlichen Verfahrens bei behaupteter Verletzung von Grundwerten der Union mit richterlicher Kontrolle in den EU-Vertrag?
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O JA O NEIN “ 48
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Nicht umsonst, so meine ich, hat die Idee einer Volksbefragung sowohl im Inland als auch auf der internationalen politischen Bühne für heftige Kritik gesorgt. Neben der juristischen Kritik, die etwa von Univ. Prof. Dr. Manfried Welan, Professor am Institut für Politik, Wirtschaft und Recht der Universität für Bodenkultur, in Hinblick auf Eindeutigkeit bzw. Suggestivität der Fragen geäußert wurde, sind meiner Meinung nach vor allem außenpolitische Argumente zu finden, die ganz eindeutig gegen eine Volksbefragung sprechen.
Ganz grundsätzlich so meine ich, stellt sich die Frage was die konkreten Zielsetzungen der Volksabstimmung überhaupt sein hätten sollen. Betrachtet man die einzelnen Fragen, so scheint es sich dabei inhaltlich wohl eher um eine Befragung zu einer eventuellen Reform der Europäischen Union zu handeln. Lediglich die erste Frage betrifft direkt die Sanktionen. Nun besteht meiner Meinung nach der berechtigte Verdacht, dass die Europäische Union sowohl an den Reformideen der österreichischen Regierung, als auch an der Meinung der Bevölkerung dazu, zu diesem Zeitpunkt relativ wenig Interesse gezeigt hätte.
Abgesehen davon, scheint auch die erste Frage, die direkt auf die Sanktionen Bezug nimmt, wenig geeignet die Regierungen der EU Partner zu beeindrucken. Nachdem die österreichische Regierung bereits mehrere Monate ohne Ergebnis gegen die Sanktionen angekämpft hat, kann ich mir nicht Vorstellung, dass eine, durch eine erfolgreiche Volksabstimmung unterstützte, Kampagne hier zu geänderten Ergebnissen geführt hätte. So hätte die Volksabstimmung auch im Falle einer breiten Zustimmung wohl kaum ein sinnvolles Mittel dargestellt, die Sanktionen abzustellen. Würde ein Einlenken doch gerade dann, im speziellen in Anbetracht der ebenfalls seitens Österreichs angedrohten Blockadepolitik einen Gesichtsverlust der XIV darstellen.
Allerdings bin ich der Meinung, dass die Volksbefragung ohnehin wenig Bedeutung erlangt hätte. Wie im vorigen Abschnitt bereits dargelegt, wäre die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung eine geringe gewesen. Also hätte ein tatsächliches Durchführen der
48 268 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP, (www.parlament.gv.at) 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Volksabstimmung für die österreichische Regierung eher einen Misserfolg denn einen Erfolg dargestellt.
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Bereits im April hatten Österreichs Außenministerin Ferrero-Waldner und Bundespräsident Klestil die Durchführung eines Überprüfungsverfahrens zur Beendigung der Sanktionen vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde zur damaligen Zeit mit wenig Gegenliebe empfangen.
Erst Anfang Juni kam auch seitens der portugiesischen EU Präsidentschaft die Idee eines Beobachtergremiums zur Sprache, das, bestückt mit honorigen Persönlichkeiten aus der EU im Auftrage der EU-Kommission Österreichs neue Regierung überwachen, und schließlich einen Abschlussbericht verfassen sollte, der es ermöglicht, die Sanktionen schnell und ohne Gesichtsverlust zu beenden 49 Als Vorbild diente in diesem Falle ein Untersuchungsgremium, wie es bereits von der Europäischen Volkspartei zur Untersuchung der österreichischen Vorfälle eingesetzt wurde.
Konkretisiert wurde der Plan des Überprüfungsverfahrens schließlich zu Beginn des Monats Juli. Dabei wurde von der portugiesischen Ratspräsidentschaft der Auftrag an Luzius Wildhaber, den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg 50 erteilt, drei unabhängige Personen zu nominieren, deren Aufgabe es sein soll, allem voran „die Entwicklung der politischen Natur der FPÖ“ zu untersuchen. 51
Am 12.7.2000 nominierte Wildhaber den Deutschen Völkerrechtler Jochen Frowein, den Finnen Martti Ahtissari, und den Spanier Marcelino Oreja. 52 Nähere biografische Daten zu diesen drei Personen folgen im Abschnitt 5.3.
49 vgl. Die Sterne stehen schlecht, Format 23/00, S 28-30
50 vgl. „Wildhaber ist Richter, nicht Politiker“, Format 27/00, S. 28
51 vgl. Tribunal über Österreich, Format 27/00, S 24-30
52 Press release issued by the Registrar President of the European Court of Human Rights appoints three "wise
persons" (Quelle: http://www.echr.coe.int/Eng/Press/PressReleases.htm) 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Die Idee eines Monitoring-Verfahrens zur Rehabilitierung Österreichs innerhalb der EU wurde auch von der Europäischen Volkspartei(EVP) angewandt. Dieses Verfahren kann quasi als Modell für die späteren Untersuchungen der drei Weisen bezeichnet werden.
Wie kam es aber zu dieser Untersuchung in der EVP?
Bereits zur Regierungsübernahme hatten konservative Parteien aus Belgien, Frankreich und Italien den Ausschluss der ÖVP aus der EVP gefordert. Daraufhin wurde eine Expertengruppe bestehend aus dem niederländischen EVP Vizepräsidenten Win Van Velzen, dem deutschen CDU-Abgeordneten Hartmut Nassauer und dem Spanier Gerardo Galeote Quecedo gebildet, die die Regierungstätigkeit in Österreich untersuchen sollte.
Im Zuge ihrer Untersuchungen sprachen die drei Konservativen sowohl mit ÖVP Regierungsmitgliedern und Spitzenfunktionären als auch mit Vertretern der Oppositionsparteien oder NGOs.
In ihrem sechsseitigen Abschlussbericht wird der österreichischen Regierung ein gutes Zeugnis ausgestellt. Es hätten „keine Beeinträchtigungen des österreichischen demokratischen Systems gegeben hat.“, lediglich „dass FPÖ Minister sich "abweichend" zu der Regierungspolitik geäußert haben“ 53 , wurde bemerkt. Es folge in dem Bericht auch die Empfehlung die ÖVP wieder voll in allen Gremien mitarbeiten zu lassen. Weiters wurden auch konkrete Maßnahmen, wie etwa ein „Maßnahmenpaket zur Integration von Immigranten in Österreich“, ein „Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation der anerkannten Minderheiten in Österreich“ oder die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter besonders lobend erwähnt. 54
Für die österreichische Regierungsmannschaft stellte der Bericht nicht nur ein gutes Führungszeugnis in der Bewerbung um Rehabilitation seitens der XIV dar, sondern sicherte auch die Unterstützung der christdemokratischen Partein in Europa. 55
53 Bericht: Europäische Volkspartei, Beobachtungskommitee, (Quelle: www.evppe.be)
54 vgl. „Anzeichen für positive Entwicklung“, Format 27/00, S 27
55 vgl. „ÖVP-Ausschuß vom Tisch“, Format 23/00, S 31 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Im folgenden Abschnitt sollen nun kurz die Mitglieder des von Luzius Wildhaber nominierten Dreierkomitees vorgestellt werden.
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Martti Oiva Kalevi Ahtisaari, geboren 1937, der Vorsitzende der Weisenkommission, absolvierte die Universität von Oulu, Finnland in 1959. Er trat 1965 in das Finnische Außenministerium ein und bekleidetet dort verschiedene Positionen. Von 1973 bis 1976 war er Botschafter in diversen afrikanischen Staaten. Bis 1981 war Ahtisaari als UN Kommissar für Namibia tätig. 1984-86 war Ahtisaari wieder im Finnischen Außenamt für Entwicklungsstaaten zuständig. 1987 bis 91 kehrte Ahtisaari wieder in die UNO zurück, war ab 1992 in diversen Positionen am Balkan tätig und wurde im Februar 1994 zum Finnischen Präsident gewählt. Er hielt dieses Amt von 1. März 1994 bis zum 29. Februar 2000 inne.
Seit dem Ende seines Amtes als Finnischer Präsident ist Athissari Mitglied in diversen internationalen Gremien und unterhält in Finnland ein Büro für Beratung und Krisenmanagement. 56
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Jochen Abraham Frowein, geboren 1934 als Sohn des deutschen Generalkonsuls in Graz, war von 1973 bis 1993 Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission und von 1981 an Vizepräsident derselben.
Frowein studierte in Deutschland und den Vereinigten Staaten. Seine Habilitationsschrift „Das de facto-Regime im Völkerrecht“ erlangte politische Bedeutung. Im Alter von 33 erhielt er den ersten Lehrstuhl und wurde mit Mitte Dreißig wichtiger Berater Willy Brandts in seiner Ostpolitik.
Sein 1981 ist Frowein Direktor des Max Plank Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und ordentlicher Universitätsprofessor an der Universität in Heidelberg. 57
56 Homepage: www.ahtisaari.fi 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Marcelino Oreja, geboren 1935, ehemaliger spanischer Außenminister, war bereits zweimal Mitglied der EU-Kommission.
Oreja wurde 1976 spanischer Außenamtschef und behielt diesen Posten bis September des Jahres 1980. 1994 übernahm er den Posten des künftigen spanischen Außenministers Abel Matutes als EU-Kommissar für Verkehr und Energie. Ein Jahr später wurde Oreja Kommissar für Internationale Beziehungen und Kultur. Er bekleidete dieses Amt bis zum vergangenen Jahr.
Derzeit sitzt der 65-jährige Oreja im Vorstand des größten spanischen Bauunternehmens. 58
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Die drei im letzten Kapitel näher beschriebenen Herren hatten nun also die Aufgabe „über das Eintreten der österreichischen Regierung für die gemeinsamen europäischen Werte, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern“ sowie über „die Entwicklung der politischen Natur der FPÖ“ 59 zu Urteilen und mit ihrem Urteil auch das weiter außenpolitische Schicksal Österreichs zu besiegeln. 60
Dabei wurden Sie auch von diversen Österreichischen Organisationen heftigst und zum größten Teil unaufgefordert mit Informationen versorgt. So schickte etwa die FPÖ Pakete mit Informationsmaterial vom Jörgi-Bär, dem kuschelweichen Maskottchen des FPÖ Wahlkampfes von 1999 über diverse Broschüren, das Parteiprogramm auch Publikationen diverser Zeitungen, die allesamt das Bild der Freiheitlichen in die „richtige“ Richtung rücken sollten. Auch die Regierung bemühte sich redlich und
57 vgl. Im Profil, Süddeutsche Zeitung, 14. Juli 2000, S. 4
vgl. Lebenslauf (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de)
58 vgl. Spanier und Europäer: Marcelino Oreja, Tagesspiegel online, vgl.
http://195.170.124.152/archiv/2000/09/08/ak-po-eu-16.html
vgl. Profil von Marcelino Oreja (Quelle: http://europa.eu.int/comm/archives/1995-99/commissioners/de/oreja.htm)
59 vgl. Bericht von Martti Ahtisaari, Jochen Frowein, Marcelino Oreja, angenommen am 8. September 2000, (Quelle:
www.mpiv-hd.mpg.de)
60 vgl. Das blaue Wesen, Profil, 29/00, S 22-24 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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sammelte Informationsmaterial, um den drei Weisen die Meinungsbildung zu erleichtern. 61
Nach ihrer ersten Arbeitssitzung am 20.7.2000 in Helsinki gaben die Weisen ihren Vorgehensplan bekannt. 62
Do bis So, den 27. bis 30.7.2000 besuchten sie Österreich und befragten dort diverse Regierungsmitglieder. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die österreichische Justiz und den dafür verantwortlichen Justizminister und ehemaligen Rechtsanwalt Jörg Haiders, Dieter Böhmdorfer gelegt. Dazu wurde auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Ludwig Adamaovich befragt.
Weiters wurden auch Mitglieder der Oppositionsparteien, und Personen aus diversen anderen Organisationen befragt. 63
Darüberhinaus beschäftigen sich die Weisen mit der Rolle und dem Wesen der FPÖ und ihrer politischen Ausrichtung.
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Hier möchte ich mich kurz mit der politischen Position in der sich die drei Weisen während ihrer Untersuchung und der Verfassung ihres Berichtes befanden beschäftigen. Es war wohl von Beginn an klar und wurde auch bereits in dieser Arbeit erwähnt, dass es das eigentliche Ziel des Monitoring-Verfahrens war, der EU einen möglichst reibungslosen Ausstieg aus den Sanktionen zu ermöglichen, ohne dabei ihr Gesicht zu verlieren.
Die drei Weisen hatten also lediglich die Möglichkeit, Österreich ein gutes Zeugnis auszustellen und damit die Empfehlung einer Beendigung der Sanktionen zu verbinden, andernfalls hätten sie wohl die gesamte Europäischen Union in einer der größten politischen Krisen ihrer Geschichte gestürzt.
61 vgl. Drei Weise und ein Jörgi-Bär. Format 30/00, S 30-31
62 vgl. press-release 20.7.2000 (Quelle www.ahtisaari.fi)
63 vgl. press-releases 28. bis 30.7.2000 (Quelle: www.ahtisaari.fi) 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Andererseits durfte der Bericht die Situation in Österreich keinesfalls zu positiv darstellen, könnten dann doch die Sanktionen als ungerechtfertigt erscheinen und die EU ihr Gesicht verlieren.
Hier war man allerdings bereits mit dem Auftrag an das Dreierkomitee sehr klug vorgegangen, sollten die Herren doch „die Entwicklung der politischen Natur der FPÖ“ untersuchen. Hier war also eine Menge Argumentationsspielraum offen um auf der einen Seite die Verhängung der Sanktionen (durch eine damals noch inakzeptable politische Natur) aber auch ihre Aufhebung (wegen einer Wandlung zum Positiven) zu argumentieren.
Aber auch bei der Bewertung der FPÖ mussten die Weisen sehr vorsichtig vorgehen und konnten keinesfalls ein Unbedenklichkeitszeugnis ausstellen. Hätte dies doch als Persilschein für andere rechtsextreme Parteien in Europa angesehen werden können und die Position der Union gegenüber diesen Gruppierungen noch schwächer machen können. Die konkreten Befürchtungen waren, dass eine zu positive Bewertungen in Belgien als „Wahlempfehlung“ für die Rechtspartei Vlaams Blok für die Regionalwahlen am 15. Oktober angesehen werden hätte können.
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Im nun folgenden Abschnitt soll ein kurzer Überblick über den am 8.9.2000 fertiggestellten Bericht der drei Weisen geboten werden und die wichtigsten Aussagen exemplarisch herausgehoben werden.
Zu Beginn des Berichts wird auf die Form und den Inhalt des Mandates der XIV eingegangen und die inhaltlichen Ziele des Berichtes dargestellt.
Der eigentliche darauffolgende Bericht ist entsprechend des Mandates dreigeteilt. Teil I behandelt „Das Eintreten der österreichischen Regierung für die gemeinsamen europäischen Werte, insbesondere für die Rechte von Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern“ Teil II behandelt „Die Entwicklung der politischen Natur der FPÖ“.
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Wobei der Bericht betont, dass die beiden Teile miteinander verbunden sind. 64 Teil III schließlich beinhaltet die Schlussfolgerungen sowie eine Handlungsempfehlung für die XIV.
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Zuerst zu Teil I, der die Absätze 1 bis 64 umfasst. Darin werden zu Beginn die gesetzlichen bzw. allgemein akzeptierten Regelungen zu Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern dargestellt, anhand derer die Politik der Österreichischen Regierung zu messen ist. Dabei kamen die Weisen zu dem Schluss, „der den in Österreich lebenden Minderheiten durch das österreichische Rechtssystem gewährte Minderheitenschutz reicht weiter als der, der in vielen anderen europäischen Staaten gewährt wird.“ 65
In Hinblick auf die Asylpolitik wird bemerkt, dass die gegenwärtige Regierung die traditionell offene Flüchtlingspolitik fortsetze und keine Anzeichen erkannt werden konnten, dass die neue österreichische Regierung von den Grundsätzen ihrer Vorgängerregierung abgewichen wäre. 66 Weiters zeige die österreichische Einwanderungspolitik, dass die Österreichische Regierung, für die gemeinsamen Europäischen Werte eintrete. 67
Kritisiert wurden allerdings die österreichischen Bedingungen in Bezug auf mangelnde Bundesbetreuung der Asylwerber und Bedingungen in der Schubhaft. 68
Am Ende des ersten Teils wird der österreichischen Regierung bescheinigt, dass sie für die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung, und Fremdenfeindlichkeit in Österreich eintrete. 69
64 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absatz 65
65 Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absatz 29
66 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absatz 40
67 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absatz 51
68 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absätze 37-39
69 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absätze 63 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Der zweite Teil, die Absätze 65 bis 119, analysiert nun die FPÖ. Hier werden zu Beginn die allgemeinen Grundsätze zur Parteifreiheit dargelegt. In weiterer Folge werden auch die Grundsätze in Österreich behandelt und damit in Zusammenhang auch das Verbotsgesetz und dessen Anwendung erläutert. Folglich könne im österreichischen Verfassungssystem keine nationalsozialistische Partei rechtmäßig bestehen, 70 und somit die FPÖ auch keine solche sein, würde sie doch sofort ihren Status als Partei verlieren. 71
In weiterer Folge wird die geschichtliche Entwicklung der FPÖ und im Anschluss daran die Regierungsbildung dokumentiert.
Besonders kritisch bemerkt wird der Umgang führender Mitglieder der FPÖ mit zweideutigen Formulierungen. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass auf eine Regierungspartei hier besonders strenge Maßstäbe anzuwenden seien, allerdings seit Bildung der Regierung die Mitglieder derselben eine solche Ausdrucksweise nicht verwendet hätten. Allerdings sei die FPÖ immer noch als „rechtspopulistische Partei mit extremistischer Ausdrucksweise“ zu qualifizieren. 72
Weiters wird der Umgang mit Kritik auf die Regierung als sehr besorgniserregend dargestellt. So etwa die Idee der strafgesetzlichen Verfolgung von Abgeordneten die die Regierung kritisieren. 73 Hier wird Justizminister Böhmdorfer, der diesen Vorschlag unterstützt hatte, persönlich kritisiert, stelle eine solche Gesetzesänderung doch eine Verletzung des Artikel 6 des Unionsvertrages in dem das Bekenntnis der EU zu den Grundrechten festgeschrieben ist 74 dar. In diesem Zusammenhang sehen die Weisen auch die häufige Verwendung von Beleidigungsklagen gegen politische Kritiker als eine Gefahr für die Meinungsfreiheit in Österreich. 75
Grundsätzlich so der Bericht, könne des Verhalten der Minister der FPÖ seit Februar 2000 in Allgemeinen nicht kritisiert werden. 76 „Die Entwicklung der politischen Natur
70 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absätze 74, 75
71 vgl. ROTTER, Manfred: Analyse der Sanktionen der 14, in Europäische Rundschau 3/2000, S. 21-37
72 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absätze 88-92
73 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absatz 94
74 Konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union, (Quelle: http://europa.eu.int/eur-
lex/de/treaties/index.html)
75 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absätze 97-102
76 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absatz 104 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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der FPÖ von einer rechtspopulistischen Partei mit extremistischer Ausdrucksweise zu einer verantwortungsvollen Regierungspartei ist nicht ausgeschlossen. Allerdings ist eine solche Entwicklung aufgrund der relativ kurzen bisherigen Erfahrungen nicht klar erkennbar.“ so die Weisen. 77
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Im relativ kurzen Teil III (er umfasst die Absätze 108 bis 119) ziehen die Weisen ihre Schlussfolgerungen aus den beiden ersten großteils dokumentarisch gestalteten Teilen. In Bezug auf den ersten Teil des Mandats sind hier durchaus positive Bewertungen zu finden. Die Natur der FPÖ wird wie bereits oben dargelegt als durchaus bedenklich eingestuft.
Nichtsdestotrotz schlagen die drei Weisen ein Ende der Sanktionen vor 78 und empfehlen für die Zukunft die Entwicklung eines Verfahrens in der EU um die Beachtung der gemeinsamen europäischen Werte zu überwachen und zu bewerten. 79
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Der Bericht stellt meiner Meinung nach eine einigermaßen kompakte aber trotzdem nicht an konkreten Details und „hard facts“ sparende Darstellungsform der österreichischen Situation entsprechend dem Mandat dar.
Die Einstellung Österreichs zu Rassismus und Diskriminierung und auch die dahingehenden Geschehnisse und Vorgehensweisen im Land werden als äußerst positiv bewertet. Im Besonderen wird auch auf das Bekenntnis der Regierung zu den europäischen Werten hingewiesen. Hier bauen die drei Herren den XIV bereist eine Brücke zur Beendigung der Sanktionen, ist es doch kaum zu argumentieren eine Regierung zu sanktionieren, von der keinerlei Bedrohung für die europäischen Werte ausgehen.
Teil II hingegen zeichnet ein relativ ambivalentes Bild von der FPÖ. Einerseits die Regierungsmannschaft, die sich nichts habe zu schulden kommen lassen, auf der andern
77 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Abatz 106
78 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Abatz 116
79 vgl. Bericht von M. Ahtisaari, J. Frowein, M. Oreja, (Quelle: www.mpiv-hd.mpg.de), Absätze 117-119 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Seite die FPÖ als Partei, die immer noch „eine rechtspopulistische Partei mit extremistischer Ausdrucksweise“ darstellt.
Die von den XIV als Bedingung immer wieder geforderte Änderung im „Wesen der FPÖ“ hat also nach Aussage der Weisen nicht stattgefunden. Nichtsdestotrotz wird am Ende des Berichts ein Ende der Sanktionen empfohlen. Hier so meine ich ist doch ein gewisser Widerspruch zu erkennen.
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Nachdem nun also am 8.9.2000 der Bericht der drei Weisen erschienen war, wurden nur wenig später auch die Sanktionen der XIV beendet, nicht ohne jedoch zu betonen, man werde Österreich und vor allem die ÖVP auch in Zukunft sehr intensiv beobachten. Am Dienstag, den 12.9.2000 konnte Schüssel offiziell das Ende der Sanktionen bekannt geben. 80
Wie sind nun die Sanktionen retrospektiv zu bewerten. Grundsätzlich ist dabei im Auge zu behalten, dass die Europäische Union als Friedensprojekt konzipiert ist. Und so formuliert es Pelinka „Frieden ist [...] für die Union nicht bloß die Abwesenheit von Krieg. Frieden ist auch das Freisein von Gewaltpotentialen, wie sie sich in Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit konkretisieren.“ 81 Hiergegen einzuschreiten sieht die Europäische Union als eine Ihrer wichtigsten Aufgaben.
So auch in Falle der Regierungsbildung in Österreich. War es doch das Ziel der XIV durch der Verhängung der Sanktionen ein Exempel zu statuieren und ein Zeichen zu setzen, dass all jene mit schweren Konsequenzen zu rechnen haben, die das Konstrukt der Europäischen Wertegemeinschaft bedrohen könnten. 82
Bloß stellt sich die Frage, wer sollte der Adressat dieses Signals sein. Hierauf kann es wohl nur eine Antwort geben: Der Europäische Wähler. Gibt es doch in Europa mehrere wahlwerbende Gruppen, wie etwa die Lega Nord und den belgischen Vlaams Blok, die ähnliche ideologische Positionen wie die FPÖ vertreten.
Man wollte hier wohl ein eindeutiges Signal an alle potentiellen Wähler jener Parteien setzen. Zugegeben, bei eingeschworenen Vertretern einer rechten Gesinnung wird dies eher eine „jetzt erst recht“ Reaktion hervorrufen, aber gerade jener, auch bei der FPÖ nicht unbedeutende Posten an Protest-Wähler könnte sich von derartigen internationalen Reaktionen und negativen Folgen wohl durchaus abschrecken lassen. Insofern haben die Sanktionen der Europäischen Politik einen Dienst erwiesen.
80 vgl. SchüsselsTusch, Format 37/00
81 PELINKA, Anton: Antifaschistisches Grundbekenntnis und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
in der EU, in Die Union 1/00, S. 83-96
82 SCHNEIDER, Heinrich: Die Europäische Union als Wertegemeinschaft auf der Suche nach sich selbst, in Die
Union 1/00, S. 11-48 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
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Eine weiter Zielsetzung der Sanktionen könnte es gewesen sein, die Regierung in Österreich zum Rücktritt zu bewegen. Für diese Variante spricht die schnelle, ja man könnte fast sagen überhastete Verhängung der Sanktionen ohne eine mögliche Exit-Strategie in Erwägung zu ziehen (die wäre dann ja ohnehin durch den Regierungsrücktritt in Österreich gegeben gewesen). Gegen diese Vermutung spricht allerdings, dass die Regierungen der XIV wohl kaum ernsthaft davon aus gehen würden die Regierung eines anderen Landes zum Rücktritt zwingen zu können. Und dass das „Wesen der FPÖ“ sich so einfach ändern lasse, wird doch wohl auch niemand geglaubt haben.
Es ist also insofern eher anzunehmen, dass die Sanktionen bzw. ihre Androhung vor der Regierungsbildung den Zweck haben hätten sollen, die Österreichische Regierung gar nicht erst ins Amt kommen zu lassen. Die Sanktionsdrohungen stellten quasi eine Rute ins Fenster der ÖVP dar und hätte diese wohl doch noch von dem Vorhaben mit der FPÖ zu koalieren, abbringen sollen. Die Rute war allerdings vergebens, kam die Regierung doch trotz allem zustande.
Ab diesem Punkt gab es keinen Weg zurück mehr. Es steckten alle Beteiligten in einem „face saving problem“ wie Ex-Le Monde-Chefredakteur Bernard Guetta es formuliert hatte. 83 Um die Sanktionen zu beenden wäre irgendeine Seite gezwungen gewesen ihren Standpunkt zu verlassen, was für die jeweilige Partei einen Gesichtsverlust bedeutet hätte.
Es war also der einzige Ausweg eine unabhängig dritte Macht, im konkreten Fall in Form dreier honoriger Herren, über die Lage richten und auch entscheiden zu lassen, wobei das Ergebnis ja schon im Vorhinein feststand.
Die Union hat aus der misslichen Lage in die sie sich durch die nicht institutionalisierte Vorgehensweise gegenüber Österreich gebracht hatte gelernt. Man erkannte die Notwendigkeit auch entsprechend der Empfehlungen der Absätze 117-119 des Berichtes der Weisen ein Frühwarn- und Beobachtungsverfahren zu institutionalisieren, entsprechend dem in Hinkunft vorgegangen werden könnte.
83 vgl. Endstation Volksbefragung, Format 26/00, S 22-27 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
36,QWHUQDWLRQDOH%H]LHKXQJHQ 66
Im Vertrag von Nizza vom 10.3.2001 findet sich im Ersten Teil „Sachliche Änderungen“ eine Änderung des in dieser Arbeit bereits besprochenen Artikels 7. Dadurch ist es nun möglich bereits bei der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundsätze des Artikels 6 Absatz1 Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen reichen von der Abgabe von Empfehlungen, über ein Beobachtungsverfahren, ähnlich dem der drei Weisen, bis zum dem Aussetzen bestimmter Rechte. 84
Dieser Vertrag ist allerdings noch nicht geltendes EU-Recht, dazu bedarf es noch der Ratifizierung in den einzelnen Mitgliedsstaaten.
84 Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (Quelle:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/index.html), S 6 3,&+/(550DULR6.= 6HLWHH
36,QWHUQDWLRQDOH%H]LHKXQJHQ 66
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Arbeit zitieren:
Pichler Mario, 2001, Die Sanktionen der XIV gegen Österreich, München, GRIN Verlag GmbH
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