Ein Heranziehung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vom Jahre 1998 5 bekräftigt das deutliche Übergewicht von männlichen Tatverdächtigen:
Diese Diskrepanz in Häufigkeit, Erscheinungsbild und Beweggrund zwischen weiblichen und männlichen Straftätern soll in den weiteren Ausführungen dargestellt und erklärt werden, Jugendkriminalität den äußeren Rahmen bilden.
2. Begriffsbestimmung von „Jugendkriminalität“
2.1. Begriff ‘Kriminalität’
Unter Kriminalität wird menschliches Verhalten verstanden, das einen anderen oder die Gemeinschaft verletzt und deshalb unter Strafe gestellt ist. 6
Inhaltliches Kriterium des Kriminalitätsbegriffs ist also, daß ein anderer oder die Gemeinschaft verletzt oder mindestens ernstlich gefährdet wird (materieller Kriminalitätsbegriff). Hierbei ist jedoch nicht erforderlich, daß das Verhalten „abweichend“ ist, d.h. von einer - wohl umstrittenen, jedoch mit aller Vorsicht zu bejahenden - sozialen Norm differiert. So gibt es abweichendes Verhalten, das nicht kriminell ist (z.B. Selbstmord, Homosexualität u.a.) und umgekehrt kriminelles Verhalten, das nicht abweichend ist (sog. ‘Kavaliersdelikte’, d.h. z.B. Wirtshausschlägerei, Fundunterschlagung, kleinere Diebstähle,
4 Vgl. Anlage 1: Holzhaider, in Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 11.11.99, S.3.
5 Alle folgenden Zahlen bzw. Daten stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 1998, hrsg. vom Bundeskriminalamt in
Wiesbaden. Auf die neueste Statistik von 1999 konnte noch nicht zurückgegriffen werden.
6 So Brückner, Die Jugendkriminalität, S. 15.
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‘Schwarzfahren’ etc.). Ebensowenig ist Kriminalität mit „Verwahrlosung“ identisch, da es Formen der Verwahrlosung gibt, die nicht kriminell sind (z.B. Trunksucht, Herumstreunen u.ä.). Das inhaltliche Kriterium der Verletzung genügt aber nicht zur genauen Umgrenzung des Kriminalitätsbegriffs; vielmehr muß hinzukommen, daß das Verhalten ausdrücklich unter Strafe gestellt ist (formeller Kriminalitätsbegriff). Allein auf diese Weise kann eine gewisse Rechtssicherheit erreicht werden. Hierbei müssen die Grenzen den Strafbarkeit von jedermann klar erkennbar sein. Jedoch hat sich bei der Strafbarkeitsbestimmung der Gesetzgeber Zurückhaltung aufzuerlegen; hierüber stellt Hellmer 7 fest, daß er einen möglichst großen Raum für echtes sittliches Handeln freilassen muß. Wenn er jegliches Verhalten, das einen anderen verletzen könnte, unter Strafe stellen würde, so gäbe es kein sittliches, sondern nur noch legales Verhalten; so würde nicht mehr die freie Entscheidung bestimmen, wie man sich zu verhalten hat, sondern nur noch staatlicher Zwang und Angst vor Strafe. Insofern würde das Gewissen als ‘persönliche Instanz’ ausgeschaltet werden; wo das Gesetz dann einmal kein bestimmtes Verhalten vorschreibt, würde Orientierungslosigkeit als Folge zu betrauern sein. Insofern kann Hellmer 8 gefolgt werden, der - in Anlehnung an H.Mayer - das Strafrecht, folglich auch den Kriminalitätsbegriff, als notwendig fragmentischer Natur betrachtet.
Im Ergebnis stellt sich der Kriminalitätsbegriff folgendermaßen dar:
Kriminalität läßt sich nach der Art der Tat wie des Täters gliedern; je nach dem eingenommenen Standpunkt wird etwa nur die Kriminalität eines bestimmten Zeitraums oder Landes, eines bestimmten Volkes, der Angehörigen bestimmter wirtschaftlicher oder beruflicher Gruppen usw. betrachtet. In den weiteren Ausführungen soll der Begriff der Kriminalität in persönlicher Hinsicht auf eine bestimmte Altersgruppe, die Jugendlichen, eingegrenzt werden.
2.2. Der in der Jugendkriminalität verwendete Begriff ‘Jugend’
7 Hellmer: Jugendkriminalität, S. 1.
8 Hellmer, Jugendkriminalität, S. 2.
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Der herkömmliche, im Alltag verwendete Begriff der Jugend scheint unproblematisch und ausreichend geklärt. Man verbindet mit ihm häufig Vorstellungen von körperlichem und psychischen Jungsein, von Unfertigkeit, Unerfahrenheit von Sorglosigkeit oder Optimismus. Jedoch fällt eine abschließende Bestimmung der die Jugend kennzeichnenden Aspekte und Momente schwer. 9 So wird man in diesem Zusammenhang fragen, ob Kinder, die in Gärten eindringen und von dort Obst entwenden, schon der „Jugend“ zuzurechnen sind. Nicht weniger ist zu klären, ob 25-jährige Drogenkonsumenten, die sich bei einer polizeilichen Kontrolle der Festnahme gewaltsam widersetzen, noch als „Jugendliche“ angesehen werden können. Somit stellen sich diese Aspekte als eine Frage der genauen Altersgrenzen dar.
Diese Frage ist deshalb nicht leicht zu beantworten, da je nach wissenschaftlicher Position und Ausgangslage unterschiedliche Anschauungen vertreten werden. 10 Die biologisch-medizinische Sichtweise betrachtet primär die körperlichen Entwicklungsphasen. Hierbei geht sie von anderen Überlegungen aus als z.B. der soziologische Ansatz, der anhand von sozialkulturellen Faktoren Aspekte wie Statusunsicherheiten, Rollenwechsel und Übergangsverhalten als jugendtypisch untersucht. 11 Zudem findet sich auch in der Rechtsordnung kein einheitlicher Jugendbegriff. Während z.B. mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Volljährigkeit im Zivilrecht (§ 2 BGB) erreicht ist, sind hingegen nach dem Jugendgerichtsgesetz die 18- bis unter 21jährigen noch Heranwachsende (§ 1 II JGG), für die nicht in jedem Fall das allgemeine Strafrecht gilt (§ 105 JGG). Darüber hinaus gibt es keine international verbindliche Definition für den Jugendzeitraum, die Rechtsordnungen kennen die unterschiedlichsten Altersgrenzen. 12
Die kriminologische Forschung vertritt einen erweiterten Jugendbegriff, der hierbei Untergruppierungen und Vergleiche größerer Altersgruppen ermöglicht; hierbei hat sie den Jugendbegriff des Jugendgerichtsgesetz (§ 1 II: Jugendlicher ist, wer ... vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist) meist vernachlässigt. Darüber hinaus muß Beachtung finden, daß es sich beim Phänomen der Jugendkriminalität um Verhaltensweisen aller Personen handelt, welche die „Reifeschwelle“ 13 noch nicht überschritten haben. Deshalb werden nicht nur die 14-17jährigen, sondern auch die Heranwachsenden und Jungerwachsenen (21-25 Jahre) einbezogen, so daß ein Alters- und Entwicklungsabschnitt von etwa 12 Jahren erblickt werden kann. 14
9 Vgl. Walter, Jugendkriminalität, S. 45, RdNr. 46.
10 Vgl. Kaiser: Gesellschaft, Jugend und Recht, S. 33f.
11 So Neidhardt: Die junge Generation, S. 45.
12 So Göppinger, Kriminologie, S. 504.
13 So Hellmer, Jugendkriminalität, S. 2 a.E.
14 Vgl. Villmow, B.: Umfang und Struktur der Jugendkriminalität; in Wollenweber, Horst (Hrsg.), Kinderdelinquenz und
Jugendkriminalität, S. 49 f.
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Um jedoch Fragen und Antworten nicht im Vorwissenschaftlichen zu belassen, soll - entgegen der Legaldefinition des § 1 II JGG - die Altersgruppe zwischen 14 und 25 Jahren als Jugendalter im weiteren Sinne Grundlage der folgenden Darstellung sein.
Jedoch muß zum Vergleich zuweilen auf auffällige Verhaltensweisen der Kinder, also der unter 14jährigen, sowie der Vollerwachsenen, der über 25jährigen, zurückgegriffen werden
Damit altersbezogene Verwechslungen vermieden werden, wird im folgenden der Begriff ‘Jugendkriminelle’ für die Personen verwendet, welche in den von der Jugendkriminalität umfaßten Altersbereich fallen.
3. Bedeutung der Jugendkriminalität
Wesentliche Bedeutung der Jugendkriminalität ist eine Offenbarungsfunktion, d.h. sie stellt - eher als die Kriminalität der Erwachsenen - ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Verhältnisse dar. Grund hierfür ist die Tatsache, daß Jugendliche in erhöhtem Maße den verschiedensten Umwelteinflüssen ausgesetzt sind. Somit deutet eine umfangreiche Jugendkriminalität auf ein ‘wertdünnes Klima’ und eine Mangelhaftigkeit kultureller und sozialer Maßstäbe bzw. Kontrollen hin.
Darüber hinaus kann die Art der Delikte als bestimmendes Kennzeichen betrachtet werden. So ist eine höhere Bereicherungskriminalität ein Zeichen für übermäßig materielles Streben, nicht nur im Einzelfall, sondern auch bei der Kriminalität als sozialer Erscheinung. So muß die daraus resultierende Folge beachtet werden, daß Jugendkriminalität umso mehr als Bereicherungskriminalität in Erscheinung tritt, als der materielle Wohlstand zunimmt.
Die negative Bedeutung der Jugendkriminalität liegt darin, daß sie die ‘Wurzel des Rückfallverbrechertums’ ist. So beginnt das “Gewohnheits- und Berufsverbrechertum“, d.h. die chronische Kriminalität, zu etwa 85% im Entwicklungsalter. 15 Je früher somit Kriminalität einsetzt, umso größer ist die Gefahr späterer
15 Vgl. Hellmer: Der Gewohnheitsverbrecher und die Sicherungsverwahrung, S. 212.
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dauernder Rückfälligkeit. So neigt man in diesem Alter bei ‘ständiger Übung’ zu Gewohnheit und Abgestumpftheit. Nicht zu vergessen ist, daß das Entwicklungsalter als ‘Weichenstellung für das ganze Leben’ einen besonderen Stellenwert in der menschlichen Entwicklung einnimmt. Jedoch muß Beachtung finden, daß nur ein kleiner Teil minderjähriger Täter chronisch kriminell wird, nach Frey 16 etwa nur 1/5 bis 1/6 der ernstlich straffällig gewordenen Jugendlichen. Auch andere Untersuchungen 17 zeigen, daß Kinderdelinquenz keinesfalls zu Jugendkriminalität, diese wiederum zur Erwachsenenkriminalität führen muß.
Sichere Prognosen diesbezüglich sind nicht möglich, jedoch Tendenzen bzw. Warnsignale klar zu erkennen und folglich zu beachten.
Somit stellt es eine besondere Verpflichtung für die Gesellschaft dar, soziale Gefahren für die Jugend zu mindern. Dies kann durch die Vermeidung von Kriminalität (úPrävention), sowie anhand schonender bzw. effektiver Behandlung straffällig gewordener Jugendlicher (úeffektive Repression) erreicht werden. So muß bzgl. dieser Zielsetzung besondere Beachtung finden, daß neben Strafverfahren und Bestrafung oft eine Abstempelung als ‘Krimineller’ einhergeht, die nur schwer wieder loszuwerden ist und besonders dem Jugendlichen auf dem Weg seiner Entwicklung große Hindernisse bereiten kann.
4. Umfang, Struktur und Erscheinungsformen der registrierten Jugendkriminalität (Phänomenologie) - Frage nach ‘geschlechtsspezifischen Delikten’
4.1. Begriff und Möglichkeiten kriminalstatistischer Analyse
Unter Kriminalstatistik versteht man die Zahl der Rechtsbrecher und Rechtsbrüche, die im Tätigkeitsfeld der zuständigen Träger der Verbrechenskontrolle (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht etc.) anhand schriftlicher Unterlagen und mit der Absicht zur Mitteilung in regelmäßigen Zeitabständen zusammengestellt werden. 18
Zur kriminalstatistischen Analyse können folgende statistische Quellen herangezogen werden: •Polizeiliche Kriminalstatistik; seit 1953 jährliche Veröffentlichung vom Bundeskriminalamt
16 Frey: Der frühkriminelle Rückfallverbrecher S. 57.
17 Vgl. u.a. Wolfgang Marvin E., u.a.: Delinquency in a Birth Cohort, S. 114.
18 Vgl. Kaiser, Jugendkriminalität, S. 67.
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•Strafverfolgungs- oder Rechtspflegestatistik; seit 1950 herausgegeben vom Statistischen
Bundesamt in Wiesbaden.
•Statistik der Öffentlichen Jugendhilfe; sie wird, ebenso wie die drei folgenden statistischen
Hilfsmittel, vom Statistischen Bundesamt geführt. •Statistik der Verkehrsunfälle •Statistik des Strafvollzuges •Statistik der Bewährungshilfe
•Statistische Mitteilungen des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg
Die wichtigsten derartigen Materialien sind die Polizeiliche Kriminalstatistik und die Rechtspflegestatistik. 19 Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik liegen auch dem folgenden Überblick zugrunde.
4.2. Problem des Dunkelfeldes bzw. der Dunkelziffer
Das große Problem jeder Kriminalstatistik liegt darin, daß nicht alle Straftaten den Strafverfolgungsorganen bekannt werden; hinzu kommen Straftaten, die zwar bekannt, jedoch intern geregelt worden sind (z.B. Schwarzfahrten, einfache Diebstähle, Vergehen am Arbeitsplatz). Dieser Bereich der nicht in den Kriminalstatistiken geführten Straftaten wird Dunkelfeld bzw. Dunkelziffer genannt. Folglich muß bei der Auswertung der Daten stets dieses Problem berücksichtigt werden.
4.3. Kriminelle Belastung der ‘Jugendkriminellen’
Im Jahre 1998 wurden für das Bundesgebiet insgesamt 794 589 tatverdächtige ‘Jugendkriminelle’ registriert. Von diesen stellten
- die Jugendlichen 302 413 (=38,1%)
- die Heranwachsenden 237 073 (=29,8%)
- die Jungerwachsenen 255 103 (=32,1%)
Besonders interessant ist hierbei der Anteil der ‘Jugendkriminellen’ an der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen insgesamt. Er ist in den letzten fünf Jahrzehnten konstant angestiegen und beträgt heute im Bundesdurchschnitt 34,2%.
Darstellung 2: Anteil der Altersgruppen an den ermittelten Tatverdächtigen (gesamte Kriminalität)
19 So Villmow, B.: Umfang und Struktur der Jugendkriminalität, S. 50.
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Welchen Anteil haben jugendliche Straftäter aber an der Gesamtzahl ihrer Altersgenossen? Aufschluß hierüber soll die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ), d.h. die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen errechnet auf 100 000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils geben. Diese betrug bei Jugendlichen 7288 (≈7,29%), bei Heranwachsenden 7271 (≈7,27%) sowie bei Jungerwachsenen 5118 (≈5,11%). Da sich diese Zahlen aber nur auf knapp die Hälfte der entdeckten Straftaten beziehen (Dunkelfeld nicht eingerechnet), haben die Straftäter in Wirklichkeit einen wesentlich höheren Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe. Traulsen 20 schätzt für die BRD, daß bereits 30% der männlichen Bevölkerung (zwischen 15 und 26 Jahren) bereits Berührung mit der Strafverfolgung gehabt haben, nach G.Kaiser soll er bei allen 24jährigen Männern bei mindestens 40% liegen.
Jedoch ist das Phänomen einer hohen Jugendkriminalität nicht neu; schon 1909 wurde von Liepmann 21 auf das Überwiegen jugendlicher Täter und auf die starke Zunahme der Jugendkriminalität seit dem letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts hingewiesen..
4.4. Jugendkriminalität im Vergleich der Bundesländer
20 Traulsen: Die Bedeutung der Kinderdelinquenz für die Kriminalität der Strafunmündigen, NJW 1974, S. 598.
21 Liepmann: Die Kriminalität der Jugendlichen und ihre Bekämpfung, S. 77.
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Die Bundesländer mit der meisten Jugendkriminalität sind hierbei Hamburg (1749), Brandenburg (1649), Berlin (1614) und Mecklenburg-Vorpommern (1420). Die wenigste Jugendkriminalität können Baden-Württemberg (745), das Saarland (750), Hessen (799) und Rheinland-Pfalz (807) aufweisen. Auffallend ist, daß in nahezu allen ‘neuen Bundesländern’ der Anteil der männlichen Personen an der Jugendkriminalität die 80%-Marke übersteigt und sie zudem komplett bei den Ländern mit der meisten Jugendkriminalität vertreten sind.
4.5. Geschlechtsunterschiede
Von den 1998 ermittelten tatverdächtigen 794 589 ‘Jugendkriminellen’ waren 78,6% männlich und 21,4% weiblich. Die weibliche Kriminalität ist also - wie oben bereits erwähnt - wesentlich geringer als die männliche.
Besonders aufschlußreich ist die altersmäßige Abstufung des Unterschieds zwischen der männlichen und weiblichen Jugendkriminalität:
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Der weibliche Anteil an der Gesamttäterzahl ist in der Altersgruppe der Jugendlichen verhältnismäßig hoch (25,6%). Auffallend geht sie dann im Alter zwischen 14 und 25 Jahren zurück (18%), um schließlich vom 25. Lebensjahr an wieder kontinuierlich anzusteigen, bis sie im späteren Alter dem männlichen Anteil am nächsten kommt (60 und älter: 35,6 %). Grund hierfür ist die besonders hohe kriminelle Aktivität der männlichen Bevölkerung vom Jugendlichen- bis zum Jungerwachsenenalter hin. Zu beachten ist weiterhin, daß der zu beobachtende Anstieg nicht wegen vermehrter weiblicher, sondern aufgrund nachlassender männlicher krimineller Aktivität erfolgt. 22
Allerdings bestehen Zweifel, ob die weibliche (Jugend-)Kriminalität wirklich so viel niedriger ist als die des Mannes; die Annahme liegt nahe, daß sich hierbei Einflüsse einer verschieden strengen Strafverfolgung geltend machen. So haben Schwind/Eger 23 bei ihren Untersuchungen den Schluß gewagt, daß die Frau zwar geringer belastet ist als der Mann, jedoch dieser Unterschied nicht derart groß ist, wie die Statistik vermuten läßt; so soll das Verhältnis von männlicher zu weiblicher Kriminalität lediglich 1,5 zu 1 sein. Als weiterer Grund für die in Wirklichkeit höhere weibliche Kriminalität könnte die Vermutung sprechen, daß Frauen insbesondere an solchen Delikten stark beteiligt sind, die eine hohe Dunkelziffer haben (etwa Kindesmißhandlung, Abtreibung, Warenhausdiebstahl etc.). 24
4.6. Erscheinungsformen/ Struktur der Jugendkriminalität
Grundsätzlich gibt es keine spezifischen Jugenddelikte in dem Sinne, daß sie nur von Jugendkriminellen begangen werden oder bei ihnen strafbar sind. Jedoch sind durchaus Delikte zu erkennen, die von Jugendlichen häufiger begangen werden als von Erwachsenen.
22 Vgl. Hellmer: Jugendkriminalität, S. 15.
23 Schwind; Eger: Untersuchungen zur Dunkelziffer, MschKrim 1973, 154.
24 Vgl. Gipser: Mädchenkriminalität, München 1975.
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Hierbei fallen vor allem drei Bereiche auf: Bereicherungsdelikte, Rauschgiftdelikte und Gewaltkriminalität. Am Raub sind die ‘Jugendkriminellen’ mit 61,8% am meisten beteiligt. Für den Raub ist vor allem ein ‘Zusammenspiel’ von Bereicherungs- und Gewaltkriminalität wesentlich. Bereicherung und Gewalt sind wohl zwei Aspekte, die der Jugendkriminalität ein wesentliches Gepräge geben.
Wie zu erwarten ist, folgen an zweiter Stelle die Rauschgiftdelikte (61,5%). Sie sind wohl die aktuellste Straftatengruppe, deren Zahl in den letzten Jahren rapide zugenommen hat:
Zu beachten hierbei ist, daß die Entwicklung der registrierten Rauschgiftdelikte in starkem Maße auch vom Kontrollverhalten der Polizei und somit der Ausschöpfung des sehr großen Dunkelfeldes abhängt. Der weitere Anstieg bei den Rauschgiftdelikten wurde vor allem durch Cannabisfälle bewirkt. 25 Hier dürfte sich insbesondere eine verstärkte polizeiliche Bekämpfungsintensität widerspiegeln. Dies ist auch insofern von Nöten, da bedauerlicherweise ein Anstieg der Drogenkonsumenten meist mit einer Zunahme der Drogentoten einhergeht.
Die Kriminalität Jugendlicher ist zudem mehr Gewaltkriminalität als die der Erwachsenen. Hierbei zeigt sich, daß Gewalt ein Mittel ist, derer sich der Jugendliche zur Durchsetzung seiner Strebungen und Ziele bedient. Darüber hinaus spielt die körperliche Aktivität eine große Rolle. Der körperlich Kräftige hat es auch schwerer, sich zurückzuhalten; er muß dazu mehr Energie und Hemmungsfähigkeit aufbringen. Gerade
25 So PKS Berichtsjahr 1998, S. 217 a.E..
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daran fehlt es aber vielen Jugendlichen, für die in ihrer Entwicklungsphase ein Bedürfnis ist, ihre körperlichen Kräfte anzuwenden und den Überschuß abzubauen (à’Abreagieren’).
Delikte Jugendlicher sind zudem dadurch gekennzeichnet, daß sie größtenteils gemeinschaftlich begangen werden, 26 z.B. Gruppennotzuchtsdelikte, Straßenraub und ‘Rockeraktionen’ (Körperverletzung und Sachbeschädigung). So findet die Mentalität Jugendlicher in besonderer Weise durch die gemeinschaftliche Begehungsweise ihren Ausdruck. So steht bei Gemeinschaftsaktionen mehr das Bedürfnis nach Kommunikation und Selbstbestätigung im Vordergrund, als eine kriminelle Absicht. Im Umkehrschluß hierzu hält Brauneck 27 alleinbegangene Delikte bei Jugendlichen prognostisch besonders bedenklich.
Bei weiblichen Jugendlichen steht nicht die Gewaltanwendung, sondern mehr die heimliche Begehungsweise im Vordergrund. So besteht sie vor allem in Bereicherungsdelikten. Frauen sind bei Veruntreuung zu 33,6%, bei Diebstahl ohne erschwerende Umstände zu 32,1% und bei Betrug zu 28,2% an der gesamten Jugendkriminalität beteiligt.
5. Ursachen bzw. kriminogene Einflüsse der Jugendkriminalität (Ätiologie)
Um das Problem der Jugendkriminalität zu vermeiden und effektiv zu behandeln, muß nach ihren Ursachen geforscht werden. Jedoch sind dies nicht Ursachen im naturwissenschaftlichen Sinne. So ist der Mensch keine Maschine, bei dem bestimmte Inputs einen vorgegebenen Output auslösen. Zudem wird Kriminalität auch nicht durch einen Virus hervorgerufen, gegen den Immunität erzielt werden könnte. Sie ist keine Krankheit, sondern soziales Fehlverhalten.
Hingegen lassen sich die vielfältigsten kriminogenen Einflüssen erkennen, die der Jugendkriminalität ein wesentliches Bild geben bzw. geben können. 5.1. Biosozialer Bereich
Hierbei stellt sich die Frage, ob es individuelle Eigenschaften gibt, die von Geburt an existieren und somit schon früh den Weg zur Kriminalität vorbestimmen. 5.1.1. Körperliche Eigenschaften
Lange Zeit wurde die körperliche Eigenschaft einer Person als ‘Schlüssel zur Kriminalität’ angesehen. So wollte Birnbaum 28 mit seiner Lehre von den „kleinen Entartungszeichen“ erhöhte kriminelle Bereitschaft an
26 Vgl. Phillip: Über kriminelle Jugendgruppen, MschKrim 1964, S. 218.
27 Brauneck: Die Entwicklung jugendlicher Straftäter, S. 77.
28 Birnbaum: Die psychopathischen Verbrecher, S. 521f.
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Merkmalen wie Gaumen- und Lippenspalte, Riesen- oder Zwergenwuchs, Albinismus, abnorme Kopfform, gespaltenes Ohrläppchen u.a. erkennen. Eine andere Auffassung 29 etwa war der Meinung, Kriminelle seien Nichtkriminellen an Größe und Gewicht unterlegen.
Jedoch spielen körperliche Besonderheiten als kriminogene Faktoren keine Rolle. Allenfalls haben sie Einfluß auf die Art der Kriminalität. So neigen Athletiker eher zur Anwendung körperlicher Kraft; zudem haben Angriffe und Hänseleien wegen körperlicher Gebrechen oder Auffälligkeiten oft expansives körperliches Verhalten des ‘Opfers’ zur Folge.
Allerdings könnte man zur Überzeugung kommen, daß es unter ‘Jugendkriminellen’ mehr Personen mit athletischen Typus als unter den Nichtkriminellen gibt; hiermit wäre auch ein Erklärungsversuch für die erhöhte männliche Jugendkriminalität - Männer sind Frauen kräftemäßig größtenteils überlegen - zu erkennen. Jedoch muß beachtet werden, daß sich dieser Unterschied erst auf dem Umweg über Temperament und Psyche, die jeweils verschieden sind, ergibt.
So verneinen selbst medizinisch v orgebildete Kriminologen 30 , daß es einen sicheren Hinweis auf den Zusammenhang zwischen körperlichen Besonderheiten und Kriminalität gibt. 5.1.2. Geisteskrankheit
Früher wurde der Kriminelle oft als Geisteskranker angesehen; offenbar konnte man sich nicht vorstellen, daß ein Gesunder kriminell werden könnte. So sprach man neben den bekannten Geisteskrankheiten (schizophrener oder manisch-depressiver Kreis) auch vom „moralischen Irresein“ (moral insanity). Auf das Phänomen der erhöhten Jugendkriminalität im Jugendlichenalter übertragen, müßte man zum (befremdenden) Ergebnis gelangen, daß Jugendliche ab 14 Jahren geistig krank werden bzw. deren geistige Krankheit zunimmt, wohingegen mit 25 Jahren eine ‘Heilung’ eintritt.
Jedoch ist nach heutigem Stand der Wissenschaft Kriminalität keine Geisteskrankheit und besteht zwischen Geisteskrankheit und Kriminalität kein statistischer Zusammenhang. 31 Zwar erschwert Geisteskrankheit die Orientierung in der sozialen Welt, setzt darüber hinaus zeitweise die kriminelle Hemmungsfähigkeit herab; jedoch muß dies nicht der zwingende Fall sein.
Darüber hinaus spielt Geisteskrankheit innerhalb der Jugendkriminalität eine noch kleinere Rolle als bei der Kriminalität allgemein. Nach einer Untersuchung von A. Schmidt 32 waren an der Zahl der Geisteskranken Jugendliche nur mit 6%, Heranwachsenden mit 7% und die Jungerwachsenen mit 14% beteiligt. 5.1.3. Entwicklungsstörungen bzw. Berücksichtigung der Pubertät
29 So Glueck: Jugendliche Rechtsbrecher, Wege zur Vorbeugung, S. 90 ff..
30 so etwa Göppinger, Kriminologie, S. 213 ff..
31 Vgl. Göppinger, Kriminologie, S. 222 ff..; auch H.Kaufmann, A. Schmidt.
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Erwiesenermaßen sind Mädchen Frühentwickler, den Jungen also in ihrer Entwicklung zum Erwachsenen voraus. Dies legt die Annahme nahe, daß aus diesem Grunde der Anteil der männlichen Täter an der Jugendkriminalität vom Jugendlichen- zum Heranwachsendenalter zunimmt.
Hierüber haben u.a. Stutte und Muchow festgestellt, daß Mädchen ihre körperliche und sexuelle Reifung um eineinhalb bis zwei Jahre eher (15. Lebensjahr) abschließen als Jungen.
Es kann nicht verneint werden, daß im körperlichen Ausgewachsenensein und in verfrühter Sexualität ein kriminogener Faktor liegt, sobald die geistig-seelische Reife, die allein fähig ist, jene zu binden und zu sublimieren, nicht Schritt halten kann. 33 So weisen Jugendliche in der Pubertät psychische Spannungen, Reizbarkeit und Ablehnung der Erwachsenenwelt auf, wodurch oft Kriminalität als Trotzreaktion, Stärkebeweis oder Orientierungssuche erzeugt wird.
Somit ist der Anstieg der männlichen bzw. die Abnahme der weiblichen Täter an der Jugendkriminalität mit dem unterschiedlichen Zeitpunkt des Pubertätsabschlusses zu erklären.
Am Rande soll Erwähnung finden, daß einige Mediziner einen großen Teil der Jugendkriminalität auf das Gebiet der Encephalopathien, d.h. der Charakterveränderung aufgrund frühkindlicher Hirnschädigungen (durch Verletzung oder Krankheit), zurückführen. Anhaltspunkte können z.B. eine als Säugling durchgemachte Gehirnentzündungen oder Schädeltraumen während der Kindheit sein. So vertritt Lempp 34 die Meinung, daß frühkindliche Hirnschädigungen wegen der dadurch herbeigeführten Reifeverzögerung nur die Jugendkriminalität beeinflussen.
Jedoch müssen diese Aussagen mit Vorsicht behandelt werden, da das Gebiet der Encephalopathien nicht genügend erforscht ist.
32 Schmidt: Probleme der Kriminalität geisteskranker Täter, S. 73.
33 Vgl. Munkwitz: Psychiatrische Untersuchungen über die Lebensbewährung krimineller Jugendlicher, Recht der Jugend
1964, S. 164.
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5.2. Familiäre Faktoren
Der Mensch ist von Natur aus in der Regel weder eindeutig mit guten, noch lediglich mit schlechten Anlagen ausgestattet; vielmehr erfährt er seine Prägung durch die besonderen Milieuverhältnisse, durch sein soziales Umfeld. Bei dem Kind oder Jugendlichen, die beide besonders abhängig von dem sie umgebenden Milieu sind, kommt dessen Wirkung sogar ganz besondere Bedeutung zu.
Hierbei ist die Familie nicht nur erstes Identifikationsobjekt des jungen Menschen, sondern auch Brücke zu allen weiteren Identifikationen und damit zur Bildung eines Identitätsbewusstseins überhaupt. 5.2.1. Funktionsverlust der ‘Institution’ Familie
Eine Entwicklung der Neuzeit ist die Schrumpfung der Familie von der Groß- zur Kleinfamilie. Die soziale Funktion der Familie besteht gerade darin, den jungen Menschen durch Anbieten von Identifikationsmöglichkeiten in die soziale Gesellschaft einzuführen, ihm Schutz und Geborgenheit zu gewähren und einen Rückhalt in der schwierigen Zeit des ‘Erwachsenwerdens’ darzustellen. Jedoch bietet die moderne Kern- oder Kleinfamilie nicht mehr so viel Identifikationsmöglichkeiten wie die Großfamilie der vorindustriellen Zeit. Ihre Eigenart bestand gerade darin, daß nicht nur Eltern und abhängige Kinder, sondern auch Großeltern und z.T. Geschwister der Eltern zusammenlebten; so fand der größte Teil der gesellschaftlichen Erlebnisse in der Familie selber stattfand, einschließlich Berufs- und Arbeitswelt. In der Kleinfamilie jedoch bleiben nun sämtliche sachbezogenen Identifikationspartner außerhalb der Familie und erwarten den jungen Menschen erst in der Schule, Ausbildung oder der Arbeitswelt. 35 So hat die Verkleinerung des Sozialbereichs zur Folge, daß sich Erlebnis und Erfahrung mehr nach außerhalb verlagern, vor allem auf die Straße. In der Folge werden auch soziale Kontakte und Schutz durch die Familie geringer, was sich in Anbetracht des ‘Dschungelcharakters’ der modernen Großstadt besonders nachteilig auswirkt.
Die kriminogene Auswirkung des Funktionsverlustes besteht vor allem darin, daß der Übergang vom rein privaten Bereich der Familie in den Sozialbereich der anderen Institutionen unsicherer und brüchiger geworden ist, und der junge Mensch ohne die fehlenden Leitbilder und Richtlinien, die ihm die Familie eigentlich mitgeben sollte, mehr oder weniger - je nach Individuum und Charakter - orientierungslos in die Gesellschaft eintritt. Außerdem kann der Jugendliche durch den Schwund der Kontroll- und Schutzfunktion der Familie leichter ein Eigen-, unter Umständen sogar ein Doppelleben führen, das ihm z.B. gestattet, Straftaten zu begehen, ohne daß die Eltern davon wissen. 5.2.2. Unvollständigkeit der ‘modernen Familie’
34 Vgl. Lempp, Somatische Ursachen der Frühkriminalität und ihre forensich-psychiatrische Beurteilung, NJW 1959, 799.
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Zudem wird in vielen Fällen die Identifikation dadurch behindert, daß die Familie in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten oft an Unvollständigkeit leidet. Diese kann mehrere Ursachen haben. So steigt die Zahl der nichteheliche Geborenen immer mehr; zudem geht der Trend wegen der zunehmenden Scheidungen hin zu alleinerziehenden Elternteilen. Oft sind Folge hiervon Überforderung des Erziehungsberechtigten und darüber hinaus mangelnde Liebe und Geborgenheit. Zudem sind bei Scheidungsvorgängen meist die Kinder die vernachlässigten Leidtragenden; nach der Scheidung werden sie häufig als ‘Spielball’ benutzt, indem zeitweise das Umgangsrecht zwischen den geschiedenen Eltern wechselt und das Kind somit weiter an Orientierung verliert. So kann man in diesen Fällen von einer „sozialen Verwaisung“ sprechen.
Ein weiterer Trend der letzten Jahrzehnte ist die zunehmende Berufstätigkeit der Frau. In vielen Fällen wird, teilweise aus freiwilliger Veranlassung, jedoch auch wegen gestiegenen finanziellen Ansprüchen und Belastungen, auch die Mutter berufstätig. Oft verbringen so die Kinder auch den Nachmittag oder Abend ohne Elternteil; jedenfalls kann dies eine mögliche Behinderung des Identifikationsprozesses, mangelnde soziale Kontrolle und fehlende Unterstützung des Kindes in der Aufnahme der Bildungsinhalte zur Folge haben. Jedoch muß hier der Einzelfall einer differentierten Betrachtung nach sozialer Schicht, Bildungsniveau der Mutter, Einstellung der Familie zu ihrer Berufstätigkeit und Ersatzbetreuung des Kindes unterzogen werden, bevor die Berufstätigkeit der Mutter als kriminogener Faktor bezeichnet werden kann. 36
5.2.3. Wirtschaftliche und soziale Lage - schichtspezifischer Bezug
Innerhalb der Jugendkriminalität spielt die Bereicherungskriminalität die beherrschende Rolle (Vgl. Darstellung 6). So könnte man - auch unter diesem Hintergrund - zur Annahme kommen, daß Jugendkriminalität überwiegend in der Unterschicht lokalisiert sei, also als Notkriminalität angesehen werden muß. 37
Jedoch kann dem nicht gefolgt werden; so hat sich im Laufe der Zeit die Beziehung der sozialen Schicht zur Kriminalität grundlegend gewandelt. Früher stammten Kriminelle überwiegend aus schlechten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen, da Kriminalität eine Begleiterscheinung von Armut war. Heute jedoch sind die Schichten der Bevölkerung enger zusammengerückt und es sind Kriminalitätsarten entstanden, die mit Armut nichts zu tun haben, wie z.B. Verkehrs-, Wirtschafts- und Rauschkriminalität.
35 Vgl. Wurzbacher-Cyprian, Großfamilie-Kleinfamilie, in: „Ehe“, Zentralblatt für Ehe- und Familienkunde 1971, S. 112.
36 So Lehr: Die Bedeutung der Familie im Sozialisationsprozeß, S. 65.
37 Vgl. Moser: Jugendkriminalität und Gesellschaftsstruktur, S. 112.
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Demnach ist die Bereicherungskriminalität heute nicht mehr Notkriminalität, sondern Begehrlichkeitskriminalität.
Unter Jugendlichen sind in den letzten Jahren ‘materielle Normen o der Standards’ (Statussymbole) entstanden, deren Erfüllung zum ‘In-Sein’, Nichterfüllung jedoch zu einer Außenseiterrolle führt. Diese reichen von Markenbekleidung 38 über teure Freizeitgestaltung inkl. aller Folgeerscheinungen (teure Ausrüstung) bis in neuester Zeit hin zu Mobiltelefonen. Unter diesem Gesichtspunkt hat es der Jugendliche aus guten Verhältnissen auch heute noch leichter, nicht kriminell bzw. stigmatisiert zu werden. Er kann seine
- oft übertriebenen - Ansprüche eher befriedigen.
Hinzu kommt, daß die Strafverfolgungsbehörden ihm gegenüber oft milder gesonnen sind als gegenüber dem aus „ungeordneten Verhältnissen“ stammenden Jugendlichen; darüber hinaus hat er aufgrund des finanziellen Rückhalts seiner Eltern die besseren Verteidigungsmöglichkeiten. Wird er trotzdem mit stationären Maßnahmen belegt, kehrt er in eine günstigere Atmosphäre zurück, so daß die Rückfallgefahr nicht so groß ist.
Zusammenfassend muß gesagt werden, daß Jugendkriminalität keinesfalls eine schichtspezifische Erscheinung ist, daß aber Jugendliche aus schlechten Verhältnissen in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind.
5.2.4. Bedeutung der Geschwisterzahl
Bei Göppinger 39 stammen die Angehörigen der Häftlingsgruppe zu einem wesentlich höheren Prozentsatz aus kinderreichen Familien als die der Vergleichsgruppe. Dies hat nicht nur wirtschaftliche Ursachen, wenngleich Kinder auch ein Kostenfaktor sind. Darüber hinaus kann häufig auch von einer stärkeren Leistungsmotivation von Familien mit geringerer Kinderzahl und von restriktiven und autoritären Tendenzen in der Erziehung bei kinderreichen Familien gesprochen werden. 40 Zudem dürfte jedoch ein Kontrollproblem im Vordergrund stehen. Bei vielen Kindern kann das einzelne nicht so gut beaufsichtigt werden, zumal es sich wegen der durch die Familiengröße bedingten ungenügenden Wohnverhältnisse häufiger außerhalb der Wohnung aufhält. Am
38 Vgl. Anlage 2, Umfrage: Gewalt an Schulen, Interview Nr. 4, LZ vom 15. Januar 2000.
39 So Göppinger, Kriminologie, S. 258ff.
40 Vgl. Lehr, Die Bedeutung der Familie im Sozialisationsprozeß, S. 145.
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sorgfältigsten wird in der Regel das Einzelkind beaufsichtigt. Jedoch kann übertriebene Aufsicht auch unerwünschte Wirkungen haben. Der junge Mensch durchbricht plötzlich die Mauern bzw. Umklammerung durch die Eltern, und es kommt mitunter zu besonders schweren Taten. Jedoch sind dies Ausnahmen. Auch die Stellung in der Geschwisterreihe wird häufig als kriminogener Faktor betrachtet; jedoch widersprechen sich hier die Ergebnisse. Insofern muß Göppinger gefolgt werden, der bei seinen Jungtätern keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Stellung in der Geschwisterreihe fand. 41
5.3. Weitere soziale Umgebung 5.3.1. Schulische Einflüsse
Der Wandel in den Schulzeiten läßt die Vermutung aufkommen, daß die soziale schulische Kontrolle, d.h. Überwachung des jungen Menschen und Absperrung unkontrollierter Einflüsse, darunter gelitten hat. Einst galten sechs Stunden Schule und drei bis vier Stunden Schularbeit als normal, so daß schon äußerlich dafür gesorgt war, daß der junge Mensch nicht auf „dumme Gedanken“ kam. 42
Jedoch muß hierbei beachtet werden, daß ein großer Teil der Jugendlichen die Schule bereits verlassen hat, wenn die Strafmündigkeit beginnt.
Darüber hinaus kommt der Schule als gesellschaftlicher Veranstaltung (Kommunikationszentrum, Identifikation mit Gleichaltrigen) besondere Bedeutung zu. Hier stellt sich die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen schulischem Versagen und Kriminalität besteht bzw. bestehen kann. So wurde festgestellt, daß unter ‘Jugendkriminellen’ mehr Schulschwänzer, Sitzenbleiber und Sonderschüler sind als in der allgemeinen Population. 43 Dies wurde zum Teil mit geringer Intelligenz erklärt, zudem die schulischen Fähigkeiten als kriminogene Faktoren bezeichnet.
Jedoch besteht der Zusammenhang nicht zwischen geringer schulischer Fähigkeit und Kriminalität, sondern zwischen der Schulreaktion auf geringere schulische Fähigkeiten, nämlich Selektion und Kriminalität. Ähnlich wie bei der Nichterfüllung ‘materielle Standards’ (Vgl. oben S.17), kann der Schüler zum Außenseiter der Klassengemeinschaft werden. Diese Reaktion führt zu
41 So Göppinger, Kriminologie, S. 464ff.
42 So Muchow: Flegeljahre-Halbstarke-Jugendkriminalität, Zeitschrift für praktische Psychologie 1965, S. 28.
43 So Ferguson: Schule und Jugendkriminalität, in: Soziologie in der Schule, S. 161.
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Mißerfolgserlebnissen, Entmutigung und Resignation und ruft noch mehr schulisches Versagen und Schulschwänzen hervor, das seinerseits mit noch größerer Ablehnung nicht nur seitens der Lehrer, sondern schließlich auch der Schüler beantwortet wird. 44
Folge dieser Außenseiterrolle ist der Verlust der Kommunikation. Dadurch kann vorkommen, daß der ausgegrenzte Schüler zu - oft kriminellen - Handlungen und Trotzreaktionen greift, durch die er erhofft, die Anerkennung seiner Schulkameraden bzw. der Gesellschaft wieder zurückzugewinnen. Hierin muß wohl der Nährboden von Gewalt an Schulen gesehen werden, wobei Jungen für körperliche Gewalt anfälliger als Mädchen sind; diese neigen hingegen mehr zu indirekten, verbalen Formen von Gewalt. 45 Opfer des „Bullyings“, wie die Tyrannei durch Klassenkameraden an Schulen genannt wird, sind meist schwächere Schüler, die sich schlecht wehren können, wenig selbstbewusst oder ängstlich sind oder von der Klasse abgelehnt werden.
5.3.2. Einflüsse durch Ausbildung und Beruf
Ähnliche Folgen bzw. Reaktionen ergeben sich im Hinblick auf Mängel in der Ausbildung und Berufstätigkeit. Zahlreiche Untersuchungen über die berufliche Ausbildung Straffälliger weisen darauf hin, daß ein auffallend hoher Anteil eine Lehre gar nicht erst begonnen oder aber vorzeitig wieder abgebrochen hat. 46 Ebenso bestätigte die Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung, daß Berufe mit geringer Qualifikation und niedrigem sozialen Status bei den tatverdächtigen ‘Jugendkriminellen’ überrepräsentiert sind. 47 Insofern fehlt es dann an Identifikationsmöglichkeiten, ein wesentlicher Faktor im Sozialisationsprozeß geht verloren.
Somit kann hierbei auf die obigen Ausführungen verwiesen werden; jedoch äußert sich die Resignation und Frustration seltener intern, als vielmehr außerhalb des Arbeitsplatzes. Zudem nimmt die Arbeitslosigkeit eine wesentliche Stellung ein. Bei der Darstellung des Umfangs
44 Vgl. auch Höhn: Der schlechte Schüler, S. 75.
45 Vgl. auch Anlage 2, „Bully“ schlägt am liebsten die Schwachen, LZ vom 15. Januar 2000.
46 So Stenger, Berufliche Sozialisation in der Biographie straffälliger Jugendlicher.
47 So Göppinger, Kriminologie, S. 279.
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(junge) Menschen eine Herabsetzung ihrer Person, sie beginnen, sich ‘minderwertig’ zu fühlen und zu resignieren. Man versucht, die Arbeitslosigkeit gegenüber den Mitmenschen zu verbergen; dazu gehört auch, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, obgleich die finanziellen Mittel hierzu fehlen; so wird es für junge Menschen schwieriger, die Statussymbole, ohne die man weiter an Anerkennung unter Gleichaltrigen verliert (Vgl. Punkt 5.2.3, S. 17), zu erwerben bzw. aufrechtzuhalten; diese fehlenden - aber aus ihrer Sicht notwendigen - Geldmittel verschaffen sie sich dann auf illegalem Wege. Darüber hinaus sehen sich junge Menschen schon mit ihrem Schicksal als Arbeitsloser konfrontiert, bevor man überhaupt ins Berufsleben eingetreten ist. Hierdurch geht die nötige Motivation verloren, die anfänglichen Hürden als Berufsanfänger zu meistern. Zudem wird eine weitere Möglichkeit zur personalen Selbstentfaltung verwehrt. Die dadurch angestaute Frustration bzw. berufliche Enttäuschung werden so häufig durch aggressives Verhalten kompensiert und abgebaut. 5.3.3. Wohnverhältnisse
Wesentliche Weichenstellung im Leben eines jungen Menschen sind seine Wohnverhältnisse, denen er seine Identifikationsobjekte und -partner entnimmt. Besonderes Problem hierbei ist das der Hochhäuser. Soziologische Untersuchungen haben ergeben, daß die Qualität der Kontakte zwischen Menschen um so schlechter sind, je enger sich der Wohnraum darstellt bzw. je enger die Wohnungen aneinander liegen. So geht der eigene Besinnungs- und -rückzugsraum (auch gegenüber Familienmitgliedern) verloren. Außerdem fördert die Ansammlung vieler Menschen auf kleinem Raum die Anonymisierung des Einzelnen, zudem die Fluktuation in solchen Ansammlungen stärker ist als in anderen Wohngegenden. Die Frage der kriminogenen Bedeutung von ‘Trabantenstädten’ hängt eng mit dem Problem des Kriminalitätsunterschiedes zwischen Stadt- und Landbewohnern zusammen.
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Darstellung 10: Kriminalitätsbelastungsziffer (Tatverdächtige auf 100 000 der Bevölkerung) nach Altersgruppen
So ist die Jugendkriminalität in Stadtgebieten (z.B. Berlin) wesentlich höher als in Landgebieten (z.B. Bayern). 48 Besonderes Erscheinungsbild hierbei ist die Bandenkriminalität, die sich z.B. in den USA überhaupt nur in größeren Städten abspielt. 49
Die Ursachen hierfür dürften darin liegen, daß der ‘Jugendkriminelle’ in der Stadt einer lockeren sozialen Kontrolle unterliegt und somit leichter in der Anonymität untertauchen kann. Zudem wird er durch die materiellen Einflüsse der Stadt mehr angeregt, seinen Wünschen und Verlockungen der Gesellschaft nachzugeben; so hat er die Luxusartikeln und Vergnügungen unmittelbar vor Augen. Im Gegenzug hierzu hat der Jugendliche außerhalb Großstädten bessere Möglichkeiten, eine unbeschwerte Jugend zu genießen; hierbei kommt ihm sicherlich die landschaftliche Freizügigkeit mehr zu Gute als die Beengtheit der Großstadt. Außerdem muß er sich nicht einer solchen Denaturierung der Umgebung gegenübersehen, wie es in Großstädten der Fall ist, kann also den Identifikationsprozeß ungehemmt erleben.
5.4. Kultureller Bereich - Freizeitgestaltung bzw. -möglichkeiten
Besonders im Freizeitsektor zeigt sich die kulturelle Orientierungslosigkeit besonders deutlich. Angetrieben durch die Unterhaltungsindustrie hat ein zunehmender Wandel von Freizeitgestaltung und -möglichkeiten stattgefunden. So haben Jugendgruppen, Sportvereine oder Kunstkreise an Bedeutung verloren; die ‘neuen Medien’ wie Video, Computer oder Fernsehen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. So sind etwa bei Göppinger 50 die Jungtäter erheblich seltener als die Angehörigen der Vergleichsgruppe Mitglieder von Sportvereinen und ähnlichen Organisationen. Befand man sich einst bei seiner Freizeitgestaltung in gesellschaftlichen Kontakt, so geht heute der Trend hin zu einer Vereinsamung bzw. Isolation; immer häufiger hört man von Kindern bzw. Jugendlichen, die tagelang vor Computer oder Fernseher sitzen, ohne jedoch zwischenmenschliche Kommunikation zu betreiben.
48 Vgl. auch Anlage 3, Umfrage: Gewalt an Schulen, Interview Nr. 1, LZ vom 15. Januar 2000.
49 So Salisbury: Die zerrüttete Generation, S 21.
50 So Göppinger, Kriminologie, S. 283 ff..
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Zudem wird hierbei gerne auf Gewaltspiele bzw. -videos zurückgegriffen, wodurch eine Art Abstumpfung oder Bagatellisierung der Gewalttaten bzw. allgemeinen Kriminalität eintritt. Die Grenzen der Hemmschwellen werden so nach oben verschoben, wodurch das gewalttätige und kriminelle Verhalten der ‘Film- und Computerhelden’ auch in den Alltag und die Realität projiziert wird. Darüber hinaus begehren Jugendliche immer neue und aufregendere Aktivitäten, deren ständiger Versorgung nicht mehr nachgekommen werden kann. So tritt bei den ‘klassischen Freizeitgestaltungen’ zu schnell Langeweile ein, man begibt sich auf die Suche nach etwas Neuem. Häufig schlägt sich Langeweile dann um in kriminelle Aktivitäten, man findet dann hierin den ‘Kick’, der eine immer wichtigere Rolle für viele Jugendliche spielt.
5.5. Erklärungsversuche der niedrigeren weiblichen Jugendkriminalität 51
Da die weibliche Jugendkriminalität weniger in Erscheinung tritt als die männlichen, scheinen sie nicht sehr so sehr durch die oben genannten kriminogenen Faktoren beeinflußbar zu sein. Weitere Ursachen dürften in der größeren Anpassungsfähigkeit und weniger aggressiven Mentalität der Frau liegen; zudem muß die besondere soziale Situation, vor allem der größeren Geborgenheit im häuslichen Leben, Berücksichtigung finden, da sich Kriminalität überwiegend außerhalb des Hauses bildet.
6. Maßnahmen zur Bewältigung der Jugendkriminalität
Wie in den Ausführungen klar wurde, steht man bei der Erforschung der Jugendkriminalität vor einer großer ‘Hürde’: der Individualität eines jeden Menschen.
Genauso wie bei der Ursachenfrage, muß auch bei der Bewältigung der Jugendkriminalität stets der einzelne Fall, die jeweilige Person und die sich dadurch ergebenen besonderen Konstellationen berücksichtigt werden; Verallgemeinerungen sind kaum möglich und führen meist zu falschen Ergebnissen. Bei der Kriminalitätsbewältigung müssen demnach zunächst bestimmte kriminalitätsgefährdende Bedingungszusammenhänge aufgedeckt werden, die überwiegend bei wiederholt Straffälligen vorliegen, nicht (oder kaum einmal) jedoch bei der sozial nicht auffälligen Population. Daraufhin muß der konkrete Fall analysiert werden, um die bei der jeweiligen Person besonders wirkungsvollen Faktoren im sozialen und psychischen Bereich festzustellen; mit diesen Richtlinien können dann gezielte therapeutische
51 Um Überschneidungen mit anderen Seminarthemen zu vermeiden, wird dieser Abschnitt nur in aller Kürze ausgeführt.
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Maßnahmen angeordnet werden. Zusätzlich müßte eine - allein schon wegen der unterschiedlichen Persönlichkeitsstruktur der Menschen schwierig zu erfassende - Prophylaxe durchgeführt werden. Ein derartiges Vorgehen ist zudem stets eingebettet in das Wertgefüge, die ethischen Maximen und das relevante Lebensgefühl der jeweiligen Zeit. Insofern muß stets die Realität und ihre Verhältnisse im Auge behalten werden; eine Ausrichtung an einem ideologischen (und damit wirklichkeitsfremden) Welt- oder Menschenbild ist demnach nicht geeignet. 52
Unter diesen Gesichtspunkten ist es besondere Aufgabe der Gesellschaft, gerade beim jungen Menschen, der sich im biologischen Umbruch befindet, besonders sorgfältig und individuell Untersuchung anzustellen und Maßnahmen zu treffen, um eine sinnvolle Hilfestellung leisten zu können. Mit dieser Zielsetzung kann ein wesentlicher Schritt auf dem - noch langen - Weg vollzogen werden; so wird bei konsequenter Fortführung eines Tages erreicht werden, daß aufgrund eines individuell gestalteten Wandels das in der Einleitung genannte Zitat nicht nur unter historischen und zeitlichen, sondern auch inhaltlichen Gesichtspunkten zur Vergangenheit wird.
Regensburg, den 18. Februar 2000 ___________________________
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52 Vgl.
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Arbeit zitieren:
Ulrich Stemmler, 2000, Jugendkriminalität - insb. deliktsspezifische Aspekte, München, GRIN Verlag GmbH
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