1. Was ist der Euro?
Der Euro ist eine Währung, d. h. ein Zahlungsmittel, welches für mehrere Länder Europas gilt. Die Länder, die an dieser Währungsumstellung teilnehmen, sind, Deutschland, Belgien, Finnland, Griechenland, Frankreich, Italien, Irland, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien. Jedoch werden vier Staaten nicht von Anfang an, an der Währungsreform teilnehmen.
• Griechenland: Es erfüllt derzeit die Konvergenzkriterien nicht. Schuld daran sind die
hohe Staatsverschuldung, die Inflation und das damit verbundene Zinsniveau, welches zu riskant für die anderen Staaten wäre.
• Schweden: Das Land möchte erst sehen, wie sich der Euro entwickelt und bestimmt
dann selbst, wann es beitritt.
• Großbritannien: Das Land hat beim Maastricht - Vertrag gesagt, es wolle erst später
darüber entscheiden, ob es am Euro teilnimmt, die Engländer sind jedoch nicht abgeneigt.
• Dänemark: Dänemark handelt wie Großbritannien, unter Vorbehalt.
2. Die Chronik des Euro
1957 Unterzeichnung der römischen Verträge (EWG - Vertrag) von Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Italien und Deutschland
1970 Der Werner - Plan bringt ein erstes Konzept einer europäischen Währungsunion, dieser wird jedoch vorerst nicht verwirklicht
1972 Gründung des Wechselkursverbunds; Festlegung von Schwankungsbreiten der Währungen im Raum
1979 Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS) mit Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Italien, Dänemark, Irland und Deutschland 1985 Das „Weißbuch“ zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes erscheint 1989 Der „Delors - Report“ über die ökonomische und monetäre Vereinigung Europas erscheint; Vision einer Union in drei Schritten (Koordination der monetären Politik, stärkere Fixierung der Wechselkurse der beteiligten Länder, Übergang zu einer einheitlichen Währung).
1990 Im ersten Schritt der Union wird der Kapitalverkehr liberalisiert 1992 Großbritannien und Italien treten nach Währungsturbulenzen aus dem Wechselkursverbund aus 1993 Erweiterung der Bandbreiten auf +/- 15 %.
1994 Gründung des „European Monetary Institute“ als Vorläufer der europäischen Zentralbank
1995 Beitritt Schwedens, Finnlands und Österreich zur EU. Kurze Zeit Später Beitritt zum Wechselkursmechanismus des EWS; im Dezember Festlegung der Grundzüge des Übergangs inkl. der Konvergenzkriterien, Einigung auf „Euro“ als Währungsbezeichnung
1996 Festlegung des Namens für die geplante einheitliche Währung auf Euro, Wiedereintritt Italiens in das EWS.
1998 Mai: Festlegung der Teilnehmerstaaten des Euroraums, die EZB nimmt ihre Arbeit auf 1999 Am 01.01.1999 beginnt die dritte und letzte Einführung des Euros. 2002 Der Euro wird alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.
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3. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) 1. Stufe
Sie begann bereits am 01.07.1990. Zu dem Zeitpunkt gab es freien Kapitalverkehr in Europa. Die einzelnen Staaten sollten ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker aufeinander abstimmen um eine größere Annäherung ihrer wirtschaftlichen Ergebnisse zu erreichen (Konvergenz). Folgende Maßnahmen waren bis Ende 1993 vorgesehen: Im wirtschaftlichen Bereich
• Beseitigung innerhalb der Gemeinschaft noch bestehenden materiellen, technischen
sowie steuerlichen Hemmnisse zur Verwirklichung des Binnenmarktes zum 01.01.1993. Dazu gehört unter anderem die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer.
• Aufstockung der finanziellen Unterstützung strukturschwacher Regionen in den
jeweiligen Ländern, um bessere Arbeitsergebnisse zu erzielen und um es den anderen Regionen anzugleichen.
• Verstärkte Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik.
Im monetären Bereich
• Liberalisierung des Kapitalverkehrs für alle Mitgliedsländer • Freizügigkeit für alle Dienstleistungen im Bank, Finanz, Versicherungsbereich • Teilnahme alle Mitgliedswährungen am Wechselkursmechanismus des EWS
2. Stufe
Sie begann am 01.01. 1994. Sie dient als Vorbereitungsphase zur Währungsunion. In dieser Zeit müssen sich alle EU - Staaten darum bemühen die strengen Auflagen der Währungsunion zu erfüllen. Dafür wurden 4 Konvergenzkriterien festgelegt (siehe Seite ).
3. Stufe
Sie begann am 01.01.1999. Der Euro wird als offizielle Währung eingeführt. Die Wechselkurse der Teilnehmer untereinander wird unwiderruflich festgelegt.
Nachfolgend gelten folgende Wechselkurse:
5. Das europäische System der Zentralbanken Das europäische Währungsinstitut (EWI)
Das europäische Währungsinstitut (EWI) ist ein sogenannter Vorläufer vom europäischen System der Zentralbanken. Es hat folgende Aufgaben:
• Die Koordinierung der Geldpolitik zwischen den Mitgliedsstaaten mit dem Ziel
Preisstabilität zu sichern.
• Die erforderlichen Vorarbeiten zur Errichtung des ESZB zur Verfolgung einer
einheitlichen Währungspolitik sowie zur Schaffung einer einheitlichen Währung zu erledigen.
• Überwachung des Euro
• Kontrolle über die technischen Vorarbeiten über die Banknoten • Förderung des Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs
Mit Beginn der dritten Stufe der EWWU beendet das EWI seine Aufgabe. An seine Stelle tritt nun die europäische Zentralbank (EZB). Die europäische Zentralbank (EZB)
Sie ist für die Geldpolitik zuständig und agiert dabei unabhängig und ist nicht an Weisungen nationaler Instanzen gebunden. Die EZB hat folgende Aufgaben:
• Sicherung der Preisstabilität des Euro
• Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft • Festlegung und Durchführung der Geldpolitik der Gemeinschaft • Durchführung von Devisengeschäften
• Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten • Förderung eines reibungslosen Funktionieren des Zahlungsverkehrs
Die Ausgabe der Banknoten und Münzen unterliegt der Genehmigung der EZB.
6. Konvergenzkriterien (Aufnahmekriterien)
Die Teilnahme an der Europäischen Wirtschafts- & Währungsunion (EWWU) hängt von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, den sogenannten Konvergenzkriterien, ab. Im ersten Halbjahr 1998 wurde festgestellt, welche Staaten diese Kriterien im Jahr 1997 erreicht haben. Nur diese Staaten dürfen ab dem 1. Januar 1999 an der EWWU teilnehmen. Die Kriterien wurden festgesetzt, da eine Annäherung ("Konvergenz") der wirtschaftlichen Entwicklung der verschiedenen Mitgliedsstaaten nötig ist, wenn die Umstellung auf eine gemeinsame Währung problemlos verlaufen soll.
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7. Vorteile des Euro
• Grenzüberschreitende Waren, Dienstleistungs- & Kapitaltransaktionen sind frei von
Wechselkursunsicherheiten. Die Kosten der Kurssicherung würden entfallen.
• Die Aufwendungen für den Umtausch von Währungen würden entfallen. Die jetzigen
Transaktionskosten in Europa belaufen sich auf etwa 26-38 Mrd. DM.
• Es gibt keine Zinsdifferenzen mehr, auf Grund unterschiedlicher Wertschätzung der
einzelnen nationalen Währungen.
• Die gemeinsame Währung hätte auf den internationalen Finanzmärkten im Verhältnis
zum Dollar und zum Yen ein größeres Eigengewicht und wäre weniger anfällig gegenüber Währungsunsicherheiten.
Auf Grund dieser Vorteile erwartet man sich verbesserte Investitionsbedingungen, eine Intensivierung der Arbeitsteilung und eine Ausweitung des Wachstumspotentials. Was sich für jeden einzelnen Bürger konkret ändert, wird er bei einer Reise in ein anderes EU-Land merken: kein Geldwechsel mehr, keine Kursverluste beim Umtausch, keine Bankgebühren.
1995 gaben deutsche Bundesbürger 45 Mrd. DM bei Reisen in EU-Länder aus. Setzt man bei dem Umtausch 5% an Kursverlusten und Gebühren an, so entsteht ein Betrag von 2,25 Mrd. DM.
Für alle europäischen Mitgliedsländer zusammen beziffert die EU-Kommission die Kosten für Währungsumtausch und Kurssicherung auf jährlich ca. 30 Mrd. DM, das sind bis zu 0,5% des Bruttoinlandsprodukts der EU. Durch den Wegfall dieser Summe bei Eintritt des Euro ließen
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sich etwa 150.000 Arbeitsplätze schaffen. Jedoch ist es verglichen mit den 23 Mio. Arbeitslosen in der EU ein Tropfen auf den heißen Stein. Durch den Euro würde man eine Verbilligung der Binnenmarktindustrie erzielen, und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Der Wegfall von Transaktionskosten - wie z.B. für Zuliefererprodukte aus dem Ausland - kann die Aufwendungen für die Produktion senken. Dadurch kommt es zu einer kostenoptimierenden Arbeitsteilung, bei der sich die einzelnen Länder auf Bereiche spezialisieren können, in denen sie einen relativen Vorteil (Löhne, Standort, Maschinen) haben. Dadurch könnten Produktkosten gesenkt werden. Eine europäische Einheitswährung würde einen gewaltigen, einheitlichen Markt darstellen. Die Schwächen und Anfälligkeiten einzelner Volkswirtschaften würden in Europa nicht so stark zum Vorschein kommen.
Das klar definierte Ziel einer stabilen Währung, die auch zu einer allgemeinen Preisstabilität führt, wird das Vertrauen in die Märkte stärken und damit langfristig niedrige Zinsen und konjunkturellen Aufschwung bedingen.
Aufgrund der wegfallenden Wechselkursrisiken sind auch keine Währungsspekulationen mehr möglich. Durch den Euro würden sich die Weltdevisenmärkte stabilisieren. Die Währung mit ihrem BruttoSozialProdukten würde neben den Volkswirtschaften USA und Japan zu einer der wichtigsten Währungen der Welt werden.
Zum Vergleich:
• Der US-Dollar ist derzeit Bezugswährung für 50 bis 60 % des Welthandels • Das Bruttoinlandsprodukt (Wirtschaftsleistung der USA) beträgt aber nur 23 % der Weltwirtschaftsleistung
8. Risiken einer Währungsunion
Die angestrebte Währungsunion birgt Risiken. Viele Finanzexperten sind der Meinung, dass die Währungsunion sehr viele Risiken und Gefahren für die BRD mit sich bringen könnte. Dahinter steckt die Befürchtung, dass der Euro nicht so stabil sein wird wie die D-Mark. Zu unterschiedlich seien die wirtschaftlichen Kräfte und Interessen in Europa, als dass:
• Die Mitglieder eine aufeinander abgestimmte Wirtschafts- & Finanzpolitik betreiben
würden.
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• Die Angleichung der Wirtschaftsstrukturen auf absehbare Zeit hergestellt werden
könnte und
• Die EZB tatsächlich eine vollkommen unabhängige, rein stabilitätsorientierte Geld- &
Währungspolitik betreiben würde.
Diese Bedingungen müssen allerdings erfüllt sein, um diese gemeinsame Währung gegenüber den anderen Währungen der Welt ($US, YEN) stabil zu halten.
Viele EU-Länder insbesondere die südlichen Staaten Griechenland, Spanien, Portugal und Italien neigen dazu, eine gewisse Inflation als Preis für Wachstums- & Beschäftigungsförderung in Kauf zu nehmen, jedoch zeigen viele EU-Staaten eine stabile Inflationsrate ähnlich der deutschen auf.
Außerdem wird befürchtet, dass die EZB so unabhängig sein wird, wie die Deutsche Bundesbank. Der Grund dafür ist, dass man diese Bank nicht mit Sanktionen belegen kann. Darüber hinaus geben Kritiker zu bedenken, dass nationale Regierungen durch die Währungsreform dazu verführt werden könnten, dass sie sich höher als sonst verschulden. Grund dafür wäre, dass Inflation und steigende Zinsen den gesamten Währungsraum betreffen würden. Des weiteren wird befürchtet, dass die Konvergenzkriterien so niedrig angesetzt werden, dass sie von allen Ländern 1999 erreicht werden.
Die Währungsunion schränkt das haushalts- und finanzpolitische Handeln erheblich ein. Dieser Souveränitätsverlust hat zur Folge, dass die einzelnen nationalen Zentralbanken weder mit Zinsvariationen, noch mit Wechselkursanpassungen auf wirtschaftliche Schwankungen und langfristige Veränderungen reagieren kann. Dieses könnte sich negativ in einer konjunkturellen Flaute auswirken. Wird beispielsweise eine Währung abgewertet, d.h. ihr Wechselkurs gegenüber anderen Währungen abgesenkt, so dient das dazu die heimische Exportwirtschaft zu fördern.
Durch die gemeinsame Währung der Länder würden sich Lohnniveaus besser untereinander vergleichen lassen und Gewerkschaften in den schlechter verdienenden Ländern würden eine erhebliche Lohnsteigerung provozieren, ohne das hierbei die Produktivität gestiegen wäre. Dies hätte Inflationsdruck sowie Anpassungsarbeitslosigkeit zur Folge.
Andere Befürchtungen lauten, dass die Niedriglohnländer durch künstlich niedrige Sozialstandards und überdurchschnittliche Lohnzurückhaltungen Wettbewerbsvorteile gegenüber den Hochlohnländern innerhalb der EWU erzielen könnten, was zu steigender Arbeitslosigkeit in den letzteren führen würde. Es wird außerdem ein Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt zulasten des deutschen Arbeitnehmers geben.
9. Stichworterklärungen
Binnenmarkt:
Einheitlicher Markt, in dem der freie Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie der freie Verkehr von Personen und die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen gewährleistet sind. Binnenmärkte sind immer innerhalb eines Landes vorhanden. In der Europäischen Union wurde der Binnenmarkt zum 31. Dezember 1992 verwirklicht. Durch den Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde der europäische Binnenmarkt auf die EFTA-Staaten (European Free Trade Association) mit Ausnahme der Schweiz ausgedehnt (Norwegen, Island und Liechtenstein). Europäischer Binnenmarkt:
Am 1.1. 1993 in Kraft getretene Vereinbarung auf dem Weg zur wirtsch. Integration in der Europ. Gemeinschaft mit dem Ziel der Schaffung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Danach ist die EG ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (»Vier Freiheiten«) gewährleistet ist. Die Bestimmungen sollen u.a. sicherstellen, daß 1) beim Warenaustausch grundsätzlich keine Grenzkontrollen mehr stattfinden, 2) ein freier Geld-, Kapital- und Zahlungsverkehr gewährleistet ist, 3) der Dienstleistungsbereich liberalisiert wird (Öffnung der Märkte für nat. Banken und Versicherungen oder Kommunikationswege) und 4) zugunsten der Freizügigkeit der Personen die Grenzkontrollen entfallen (Schengener Abkommen). Außerdem dürfen Staatsangehörige von EG-Staaten in anderen EG-Staaten freien Aufenthalt und freie Niederlassung wählen, sie haben die freie Wahl des Arbeitsplatzes und können die wechselseitige Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse verlangen.
Bruttoinlandsprodukt (BIP):
Zusammenfassendes Maß der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft. Das BIP ist die Summe der in einer Periode im Inland geschaffenen Produktionswerte zuzügl. der nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer und der Einfuhrabgaben, vermindert um den Verbrauch von Vorleistungen.
Bruttosozialprodukt (BSP):
Maß für die wirtschaftliche Leistung der Wirtschaftseinheiten einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr). Das BSP umfaßt den Geldwert aller in einem Zeitraum
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erstellten Güter (Waren und Dienstleistungen) nach Abzug der als Vorleistung verbrauchten Güter und dient u.a. für internationale Vergleiche. Rechnerisch wird das BSP aus dem Bruttoinlandsprodukt ermittelt, indem man das Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögensbesitz, das an Ausländer geflossen ist, abzieht und andererseits das Einkommen, das von Inländern aus dem Ausland bezogen wurde, hinzufügt.
Buchgeld:
(Giralgeld, Bankengeld), Guthaben (Sichteinlagen) bei Kreditinstituten, über die jederzeit mit Scheck oder Überweisung verfügt werden kann. Buchgeld dient dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Es entsteht durch Bargeldeinzahlung, Überweisung oder Kreditgewährung. Europäisches Währungssystem (EWS):
Wechselkurssystem der EG-Länder, das am 13.3. 1979 in Kraft getreten ist. Ziel: größere wirtschaftliche Stabilität, besonders von Preisen und Wechselkursen, Erleichterung des Güter-und Kapitalverkehrs, gemeinsame Währungspolitik, Stabilisierung des internationalen Währungs- und Wirtschaftssystems. Dem EWS gehören die Zentralbanken aller Mitgliedsländer der EU an. Allerdings nehmen Griechenland, Großbritannien und Schweden nicht am Wechselkurs- bzw. Interventionssystem teil.
Kernstück des EWS bildet die Europäische Währungseinheit, engl. European Currency Unit (Abk. ECU), die innerhalb des EWS als Rechen- und Bezugsgröße der Wechselkurse sowie von den Zentralbanken als Zahlungsmittel und Reservewährung verwendet wird. Das EWS beinhaltet einen Wechselkurs und Interventionsmechanismus: Die Teilnehmerländer legen Leitkurse, ausgedrückt in ECU, fest, aus denen sich die bilateralen Leitkurse (»Kreuzparitäten«) ermitteln lassen. Um die bilateralen Leitkurse sind Bandbreiten (obere und untere Interventionspunkte) von ±15% (bis Juli 1993 ±2,25%) festgelegt. Die jeweiligen Notenbanken müssen sicherstellen, dass die Bandbreiten eingehalten werden (ggf. durch An-und Verkauf von Devisen). Bis Ende 1993 war der Europäische Fonds für währungspolit. Zusammenarbeit (EFWZ) Teil des EWS, dessen Aufgaben (Zusammenfassung der EWS-Kreditmechanismen, Saldenausgleich) 1994 vom Europäischen Währungsinstitut übernommen wurden. Das EWS wird stufenweise von der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ergänzt.
Fiskalpolitik:
(engl. Fiscal Policy), finanzpolitische Maßnahmen des Staates im Dienste der Konjunktur- und Wachstumspolitik. Die auf die Wirtschaftstheorie von J.M. Keynes zurückgehende Fiskalpolitik im Sinne einer bewußten Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage (antizykl. Finanzpolitik) ist häufig verbunden mit Verschuldungspolitik zur Erreichung der für die Nachfragebeeinflussung notwendigen Einnahmen. In Deutschland wurde die Fiskalpolitik im Stabilitätsgesetz gesetzlich verankert. Die zunehmende Kritik an der Fiskalpolitik führte zum Konzept einer mittelfristig angelegten angebotsorientierten Wirtschaftspolitik.
Geldmarkt: Im wirtschaftlichen Sinne ist der Geldmarkt der, der Markt für die Gesamtheit aller kurzfristigen Kredite im Unterschied zum Kapitalmarkt; i.e.S. der Markt, auf dem zwischen Kreditinstituten oder zwischen Kreditinstuten und der Zentralbank Finanzmittel kurzer Fristigkeiten gehandelt werden. Am nationalen Geldmarkt werden Zentralbankguthaben in Form von Geldmarktkrediten (Tagesgeld, tägl. Geld, Termingeld) sowie Geldmarktpapieren (Bankakzepte, Schatzwechsel, unverzinsl. Schatzanweisungen u.a.) gehandelt. Am
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internationalen Geldmarkt treten Kreditinstitute verschiedener Währungsgebiete auf und handeln Giroguthaben bei Geschäftsbanken und Geldmarktpapiere ausländ. Aussteller. Die Geldmarktsätze liegen i.d.R. unter den Kapitalmarktsätzen. Man spricht von einer Versteifung (Anspannung) des Geldmarkt, wenn die Zinssätze steigen, und umgekehrt von einer Verflüssigung (Entspannung), wenn die Zinssätze aufgrund veränderter Angebots-Nachfrage-Bedingungen sinken. Die Situation am Geldmarkt wird maßgeblich durch die Geldpolitik der Zentralbank beeinflußt.
Kapitalmarkt:
Markt für langfristige Kredite und Kapitalanlagen, i.e.S. für langfristige Wertpapiere, der in Rentenmarkt (für festverzinsl. Wertpapiere) und Aktienmarkt (für Beteiligungspapiere) unterteilt wird. Gegensatz: Geldmarkt
Konvergenz:
Annäherung der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsstaaten. Konvergenz ist die Voraussetzung für den reibungslosen Übergang von den nationalen Währungen zum Euro. Deshalb wurden im Vertrag von Maastricht strenge, genau umrissene Konvergenzkriterien festgelegt. Nur die Staaten, die 1997 diese Kriterien erfüllen, dürfen ab 1999 an der EWWU teilnehmen (Teilnehmerstaaten). Leitkurs:
Besondere Parität, 1971 aufgrund eines Beschlusses der Direktoren des Internationalen Währungsfonds (IWF) in das internationale Währungssystem eingeführt, um die Anpassung der Wechselkurse untereinander zu erleichtern.... Im Europäischen Währungssystem werden die Paritäten als Leitkurs bezeichnet. Für jede Währung sind ein Leitkurs gegenüber der Europäischen Währungseinheit sowie bilaterale Leitkurse gegenüber den anderen Mitglieds-Währungen festgelegt worden. Parität:
Als Währungsparität (direkte Parität) das von den Währungsbehörden in einem System fester Wechselkurse festgelegte Austauschverhältnis zwischen inländischer Währung und einem anderen Wertträger wie dem Sonderziehungsrecht (SZR-Parität), dem Gold (Goldparität) oder einer anderen Währungseinheit (z.B. US-Dollar; Dollarparität). Die Kursparität (indirekte Parität) ist das Wertverhältnis zweier Währungen aufgrund von Angebot und Nachfrage an Devisenbörsen. Wechselkurs:
(Devisenkurs), Preis für eine Währungseinheit, angegeben als Preis einer ausländischen Währungseinheit in heim. Währung (Preisnotierung) oder als Preis einer heim. Währung in ausländischer Währung (Mengennotierung). Der Wechselkurs bildet sich an Devisenmärkten (z.B. Devisenbörse) aus Devisenangebot (u.a. aus Exportgeschäften und Kapitalimporten) undnachfrage (Bezahlung von Güterimporten; Kapitalexporte). In einem System flexibler Wechselkurse (freier Wechselkurs) führen Änderungen von Devisenangebot und -nachfrage zu Wechselkursänderungen ohne staatliche Eingriffe (Floating). Übersteigt das Devisenangebot die Devisennachfrage, sinkt der Wechselkurs (Abwertung der fremden, Aufwertung der heim. Währung). Im System fester Wechselkurse geben die Regierungen der beteiligten Länder einen bestimmten Wechselkurs vor (Parität) und die Zentralbanken halten diesen durch Interventionen (Devisenan- oder -verkäufe) konstant.
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Änderungen von Devisenangebot und -nachfrage lösen bei flexiblen Wechselkursen Kursschwankungen, bei festen Wechselkursen Schwankungen der Währungsreserven aus. Wechselkursänderungen beruhen u.a. auf internationalen Inflations-, Wachstums- und Zinsunterschieden sowie auf Währungsspekulation. Da die Notenbanken bei festen Wechselkursen zu Interventionen gezwungen sind und deren Umfang nicht selbst bestimmen können, ist ihre Handlungsautonomie im Gegensatz zum System flexibler Wechselkurse eingeschränkt. Für die Ausweitung von Handel und Kapitalverkehr sind feste Wechselkurse günstiger, da sie nicht durch unkalkulierbare Wechselkursschwankungen beeinträchtigt sind.
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Kai Ludwig, 2001, Der Euro als neue Währung für Europa, München, GRIN Verlag GmbH
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