3. Inhalt und dessen Bedeutung
3.1 Präambel
- 1. Teil: Begründung der Bedeutung der Menschenrechte durch sieben Argumente
- 2. Teil: Ziele der Proklamation dieser Rechte; Aufforderung, verschiedene Maßnahmen zu ihrer Umsetzung zu ergreifen
3.2 Die 29 Artikel
- Artikel 1 und 2: Abklären des Geltungsbereiches: Gültig für alle Menschen, unabhängig von äußerlichen Bestimmungen wie Herkunft, Geschlecht, Überzeugungen,...
- Artikel 3 bis 28: Festlegung der einzelnen Menschenrechte in verschiedenen Gruppen
• persönliche Freiheitsrechte
• Bürgerrechte, Rechte vor der Judikative
• Politische Rechte
• Soziale Rechte
• Wirtschaftliche Rechte
• Kult urelle Rechte
- Artikel 28 und 29: Recht auf Gemeinschaften, die diese Rechte verwirklichen und die diese Rechte ausschließlich zu dem Zwecke beschneidet, die Rechte und Freiheiten der anderen zu beschützen
3.3 Die Schlussbestimmung
keine Bestimmung der Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus Rechte ergeben, die Handlungen legitimieren, die auf die Vernichtung der Rechte für die anderen abzielen
3.4 Zusammenfassung
sehr umfangreicher Absichtserklärungen ohne Gewichtung der einzelnen Rechtsgruppen praktisch bei Menschenrechtsarbeit meist Konzentration auf die bürgerlichen und politischen Rechte, Vernachlässigung der sozialen und kulturellen
4. Instanzen des Menschenrechtsschutzes
4.1 Die UN und andere internationale Gremien
- Aufgaben des internationalen Menschenrechtsschutzes
• Formulierung eines Programms
• Definition und Kodifizierung verbindlicher Regeln
• Durchsetzung der Menschenrechte
- Zur Durchsetzung der drei Aufgaben wird der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) dazu verpflichtet, eine eigene Menschenrechtskommission einzusetzen; Anwendung von drei Verfahren:
• In Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen zunächst Verhandlungen mit dem Staaten zur friedlichen Klärung
• Bei gescheiterten Bemühungen gründliche Untersuchung der Situation in dem Staat, meist durch einen Sonderberichterstatter
• Seit den 80er Jahren werden Untersuchungen über länderübergreifende Verletzungssyndrome im sogenannten Sonderverfahren veranlasst
- Das wichtigste Verfahren zur Durchsetzung der Menschenrechte ist ein interna tionales Berichtssystem (verpflichtende regelmäßige Berichterstattung der Staaten über die innerstaatliche Umsetzung der Menschenrechte)
4.2 Internationale Maßnahmen
- Zur Durchsetzung der Menschenrechte werden seit den 70er Jahren z.T. staatliche Kooperationen von der Beachtung grundlegender Menschenrechte abhängig gemacht
- Westliche Industriestaaten binden Vergabe von Entwicklungshilfe an die Achtung grundlegender Menschenrechte durch den Empfängerstaat
4.3 Regionale Instanzen
- Zum Erreichen einer stärkeren Schutzwirkung für den Einzelnen wurden regionale Instrumente entwickelt, an die sich jeder wenden kann, der ein in der UN-Charta festgeschriebenes Gesetze verletzt sieht
• 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
• 22.11.1969 Amerikanischen Menschenrechtskonvention
• 26.6.1981 Banjul-Charta: regionales abgeschwächtes Instrument des Menschenrechtsschutzes in Afrika
4.4 Menschenrechtsorganisationen
- Nicht-Regierungsorganisationen bilden bei der Durchsetzung der Menschenrechte eine treibende Kraft
Ø Häufig von Privatleuten in dem Bewusstsein gegründet, den Menschenrechtsschutz nicht allein dem Staat zu überlassen, sondern Verwirklichung und Weiterentwicklung selbst fordern zu wollen
- Menschenrechtsorganisationen z.B.: amnesty international, Terre des hommes, Terre des Femmes, Human Rights Watch, Peace Brigades International, PRO ASYL
5. Probleme der Menschenrechtspolitik
- Die Menschenrechte werden aufgrund ihrer historischen Entwicklung von anderen Staaten oft als typisch europäische Rechte betrachtet
- Staaten wie China, Myanmar, Kuba und insbesondere islamische Staaten vertreten Auffassung, es handle sich bei der Menschenrechtspolitik der UN um eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten
- Besonderes Problem: Minderheitenschutz Ø lange Zeit in der internationalen Politik ausgeklammert Ø Zwei neue Deklarationen der Generalversammlung, Einsetzung eines hohen Kom- missars für Minderheiten
- Kürzung von Entwicklungshilfe: Probleme der Legitimation und des Maßstabes, an welchem der Menschenrechtsstandart in dem betroffenen Empfängerstaat gemessen werden soll
Literaturverzeichnis
- Brockhaus: Menschenrechte. In: Brockhaus Enzyklopädie. 19., völlig neu bearbeitete Auflage. Band 14. Mannheim 1991. S.466-469
Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik. 8., aktualisierte Auflage. - Bonn2000. S.240-247
FIAN (Hrsg.): Food First. Mit Menschenrechten gegen den Hunger. Bonn 1998. - UrsM. Fiechtner (Hrsg.): Frei und gleich geboren. Ein Menschenrechte - Lesebuch. Mün- - chen 1997.
Arbeit zitieren:
Cornelia Oed, 2001, Menschenrechte, München, GRIN Verlag GmbH
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