FILZLÄUSE
Sitzen in den Scham-, Brust- und Achselhaaren oder an den Wimpern und werden durch intensiven direkten Körperkontakt übertragen. Es kommt zu Juckreiz, ekzemartigen Veränderungen und kleinen blauen Flecken an den Einstichstellen. Die Stiche jucken jedoch nicht in jedem Falle. KOPFLÄUSE
Sitzen in den Kopfhaaren und kleben ihre weißlichen Nissen am Haaransatz nahe der Kopfhaut fest. Die Nissen lassen sich kaum abstreifen. Es kommt zu starkem Juckreiz auf der Kopfhaut.
Läuse können nicht springen. Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch direkten Kontakt oder durch gemeinsamen Gebrauch von Kämmen, Mützen etc.. Kopfläuse haben nicht unbedingt etwas mit schlechten hygienischen Bedingungen zu tun. Der beim Blutsaugen in die Kopfhaut gelangende Speichel der Laus verursacht den heftigen Juckreiz. Dieser führt zu Kratzen und Kratzwunden, die durch Eitererreger und Hautpilze infiziert werden können.
Das Läuseweibchen ist nach 3 Larvenstadien, in denen es ständig Blut saugt, nach 10 Tagen geschlechtsreif und legt pro Tag 4 Eier ab, bis zu 90 insgesamt. Das heißt 8-10 Tage ist der längste Zeitraum zwischen Eiablage und Ausschlüpfen. Es ist daher notwendig die folgende Behandlung in dieser Zeitspanne zu wiederholen. Es stehen zur Behandlung shampooähnliche Mittel zur Verfügung, deren Anwendung weder schmerzhaft noch aufwendig ist.
Diese Mittel haben sich in den letzten Jahren im Kampf gegen die Läuse bewährt. Als vorbeugende Maßnahmen, um einen Lä usebefall zu verhindern sind die Verhinderung von direktem Kontakt zu infizierten Personen und die Vermeidung von gemeinsamen Gebrauch von Mützen, Haarbürsten.
Würmer
Der Mensch ist, was Würmer betrifft, ein sogenannter Fehlwirt, d.h. es können sich aus den Eiern keine erwachsenen, im Darm lebende Würmer entwickeln. Die aus den Eiern schlüpfenden Larven wandern jedoch in ihrer Entwicklung im Körper des Menschen um her und können dabei Schäden in verschiedenen Organen (z.b. Netzhaut, Leber, Haut) hervorrufen.
Auch der Mensch kann von Würmern infiziert werden (diese Infektionsübertragung nennt man Zonoose).
Dies betrifft besonders Kinder, die in engem Kontakt mit dem Tier leben.
Wie verläuft die Infektion beim Menschen?(Beispiel: Fuchsbandwurm)
Infektion:
Durch den Genuss ungewaschener Waldfrüchte und Pilze oder den Kontakt mit infizierten Haustieren gelangt der Parasit in den menschlichen Organismus. Krankheitsverlauf:
Im Darm des Menschen schlüpft aus dem Ei eine Larve. Sie durchdringt die Darmwand und gelangt mit dem Blutstrom in die Leber. Ähnlich einem Krebsgeschwür wächst sie zu einem schwammartigen Gebilde heran. Im Laufe von 5-10 Jahren wird die Leber durchsetzt.
Im Verlauf der Erkrankung kommt es zu Fettunverträglichkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen und Gelbsucht.
Behandlung:
Zur Behandlung stehen seit den 70iger Jahren zwei verschiedene Medikamente zur Verfügung, mit denen es gelingt das Wachstum des Parasiten zum Stillstand zu bringen. Vorbeugung:
Um nicht infiziert zu werden sollte ma n seine Haustiere mit Mitteln vor einer Infektion schützen und keine Beeren bzw. Pilze aus Bodennähe essen, in Gebieten mit starker Fuchsbandwurmverbreitung. Flöhe
Der in Wohnungen am häufigst vertretene Floh ist der sogenannte Katzenfloh. Auch wenn er Katzenfloh heißt, er befällt auch Hunde und den Menschen. Der Floh ist 2-5mm groß, ohne Flügel und hat ein sehr großes Sprungvermögen. Die meisten Flöhe gelangen im Fell der Haustiere in die Wohnung. Flöhe fühlen sich in Teppichen und Polstermöbeln wohl.
Nur zum Blutsaugen suchen sie Menschen auf. Ihr Stich hinterlässt meist eine kleine, juckende Wunde.
Es kann auch zu schmerzhaften Schwellungen kommen. Flöhe können Beulenpest und fiebrige Erkrankungen übertragen.
Charakteristisch ist, dass Flohstiche meist in einer Reihe liegen, weil die Flöhe Probestiche vornehmen.
Vorbeugende Maßnahmen sind Hygiene und Schädlingsbekämpfungsmittel. Der Befall von Flöhen ist nach dem Bundesseuchengesetz nicht meldepflichtig.
Krätzemilben
Die Krätze ist eine ansteckende Hautkrankheit, die durch Milben hervorgerufen wird. Die Weibchen bohren Gänge in die oberen Hautschichten und legen dort ihre Eier ab. Es kommt zu starkem Juckreiz und zu kleinen geröteten Knötchen auf der Haut. Der Juckreiz wird durch Wärme(z.b. im Bett) verstärkt. Bevorzugt siedeln sich Milben zwischen den Fingern, an Hand- und Fußgelenken, Achselfalten und im Anal- und Genitalbereich an.
Krätze ist durch intensiven Hautkontakt übertragbar, seltener über Kleidung und Bettwäsche, und befällt meist die ganze Familie. Die Milben können nur auf dem menschlichen Körper überleben während sie auf Gegenständen meist nach kurzer Zeit absterben. Die Beschwerden beginnen erst 3-4 Wochen nach der Ansteckung.
Entgegen der weltverbreiteten Meinung kann Krätze auch in den “besten Familien“ und unter besten hygienischen Bedingungen vorkommen. Behandlung:
Seit einigen Jahren gibt es zur Behandlung von Krätzebefall spezielle Präparate mit denen der Körper eingecremt wird. Vorbeugung: Ist nicht möglich
Meldepflichtige Erkrankungen nach dem Bundesseuchengesetz Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen:
§ 1 Übertragbare Krankheiten im Sinne des Gesetzes sind durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden können.
§ 2 Im Sinne dieses Gesetz ist
1. krank eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist,
2. Krankheitsverdächtig, eine Person, bei der Erscheinungen bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen,
3. ansteckungsverdächtig eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Erreger
4. Ausscheider eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein,
5. ausscheidungverdächtig eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger ausscheidet ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein.
§ 48 Beim Auftreten folgender übertragbarer Krankheiten in oben genannter Form ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren: Diphtherie, Kinderlähmung, infektiöse Gelbsucht, übertragbare Hirnhautentzündung, Wundstarrkrampf, Tuberkulose, Typhus, Ruhr. Bei Kinderlähmung, Ruhr, Tuberkulose und Salmonellenerkrankungen ist bereits der krankheitsverdacht meldepflichtig.
Nach § 45, § 48 des Bundesseuchengesetz ist es Kindern und Schülern erst dann gestattet die Schule, den Kindergarten oder andere Gemeinschaftsräume zu besuchen, wenn nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Verlausung durch diese Person nicht mehr zu befürchten ist.
Arbeit zitieren:
Schmidt Steffi, 2001, Parasiten des menschlichen Körpers, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
Die Konzeption einer Werkstatt für behinderte Menschen
Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik
Zwischenprüfungsarbeit, 16 Seiten
Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation und Wirtschaft
Referat (Ausarbeitung), 12 Seiten
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Seminararbeit, 19 Seiten
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