durchgeführt. Die zielgruppenorientierten Aufklärungsveranstaltungen bei Multiplikatoren, Eltern, Lehrern und Polizeibeamten beinhalten insbesondere Aussagen zu aktuellen Lagebildern, einschließlich Entwicklungstendenzen, informieren über die Bestimmungen des Betäubungsmitt elgesetzes, geben Hinweise zu Arten, Wirkungen und Applikationsformen illegaler Drogen sowie zu möglichen Einstiegs-, Verführungs- und Verst rickungssituationen.
" Aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen ergeben sich Schwerpunkte künftiger Maßnahmen der polizeilichen Drogenprävent ion :
!die Entwicklung flexibler und an den tatsächlichen Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen ausgerichteter Präventionsangebote,
!die Aus- und Weiterbildung von Präventionssachbearbeitern unter besonderer Berücksichtigung subjektiver Persönlichkeitsanforderungen und Beteiligung anderer Ressorts, beispielsweise Lehrerfortbildungsinstitute o. ä., !die Fortführung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit verschiedenen Instanzen öffentlicher oder privater Drogenprävention,
!die enge Koo perat ion mit kommunalpräventiven Gremien zur zeitnahen regionalen Intervention,
!die k ons equ ent e Repre ssio n als u nver zicht barer B est andteil umfassender Präventionsmaßnahmen und die Bündelung ressortübergreifender Initiativen.
ihre Kinder vor Gewalttaten zu bewahren - sei es als Opfer oder auch als Tät er. Das Vorbildverhalten der Eltern -schon lange vor der Einschulung - und die pädagogische Vermittlung von sozialen Verhaltensnormen in der Schule sind wichtige Vo rausset zungen dafür, daß und wie Kinder lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. !Fördern Sie aktiv den Kontakt mit den Lehrern Ihres Kindes. Ein Eltern-Schule-Arbeitskreis kann sich der konkreten Probleme besser annehmen als ein herkömmlicher Elternabend. !Sprechen Sie mit Ihrem Kind viel über die Schule. Fragen Sie nach, wenn es von Gewalttaten erzählt oder mit Verletzungen nach Hause kommt. Erkundigen Sie sich in der S chule Ihres Kindes, wie man d ort au f Gewalthandlungen von Schülern reagiert. ! Sorgen Sie dafür, daß Gewalthandlungen zwischen Schülern nicht länger tabuisiert und verschwiegen
werden - gegebenenfalls auch durch eine Anzeige bei de r Po lizei.
!Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Gefahren von Gewalt und die Folgen für die Opfer. Erklären Sie ihm, daß es nichts mit Feigheit zu tun hat, wenn man weg läuft , we il man sich bedro ht fü hlt - oder mit Mut, wenn man andere bedroht oder schlägt. !Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Fernsehsendungen oder Videofilme, die sich Ihr Kind angesehen hat. Überprüfen Sie aber auch Ihr eigenes Fernsehverhalten. !Geben Sie Ihrem Kind durch eine akt ive Freizeitgestaltung die Möglichkeit, sich richtig auszutoben und seinen Erlebnishunger zu stillen. !Achten Sie darauf, mit wem Ihr Kind seine Freizeit verbringt. Laden Sie Freunde und Klassenkameraden Ihres Kindes zu sich nach Hause ein, damit Sie sie kennenlernen. !Achten Sie darauf, daß Ihr Kind rechtzeitig lernt, mit Geld umzugehen. So wird Ihnen sofort auffallen, wenn Ihr Kind plötzlich Geldprobleme hat - sei es, daß Ihnen regelmäßig Geldbeträge fehlen oder Ihr Kind plötzlich über Dinge verfügt, die es sich von seinem Taschengeld nicht kaufen kann. Beides kann auf Diebstahl oder Erpressung hindeuten; Ihr Kind kann Opfer, aber auch Täter sein. !Sorgen Sie dafür, daß Ihr Kind weder größere Geldbeträge noch wertvolle Sachen mit in die Schule nimmt-es könnte dadurch ungewollt Anreiz für Diebstahl oder Erpressung bieten.
Nach wie vor besteht besonderer Handlungsbedarf bei der Kontrolle von Diskotheken, da Jugendliche und Heranwachsende immer wieder Opfer von Verkehrsunfällen sind, die sich entweder auf dem Weg zur bzw. von der Veranstaltung ereignen.
" Jugendmedienschutz :
Der or dnungsrechtliche Jugendmedienschutz bei digitalen Medien und internet-Anbietern gestaltet sich an einer Vielzahl von Gründen schwieriger. Während Softwareanbieter ihre Produkte (Disketten, CD-Roms) in einem gewissen Umfang entsprechenden Prüfungsgremien vorlegen , kennt das Internet kaum derartige Kontrollinstanzen. Es ist der Inbegriff für einen sich in rasantem Tempo vollziehenden , internationalen Datenaustausch. Die weite Welt erschließt sich im, privaten Kämmerlein' über Telefonleitungen.
Fachleute schätzen , daß inzwischen 1 Prozent und
5 Prozent der eingespeisten Daten Strafrechtsrelevanz besitzen.
Ein Teil dieser Informationen ist auch Kindern und Jugendlichen zugänglich. Daraus ergeben sich eine Vielzahl jugendgefährdender Einflüsse. Deshalb ist es Aufgabe aller Institutionen, die im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes tätig sind, Gefährdungen gegenüber Minderjährigen zu vermindern. Gleichzeitig sind Elternhaus und Schule gefordert, bei Minderjährigen die not wendigen Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien auszubilden.
Arbeit zitieren:
Christian Weiß, 2000, Kriminalität, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Referat / Aufsatz (Schule), 6 Seiten
Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation
Hausarbeit, 15 Seiten
Wie kann Jugendschutz im Internet gewährleistet werden?
Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
Seminararbeit, 30 Seiten
Schutz oder Zensur
Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation
Hausarbeit, 14 Seiten
Christian Weiß hat den Text Kriminalität veröffentlicht
Christian Weiß hat einen neuen Text hochgeladen
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