I. INHALTSVERZEICHNIS
2 I. Inhaltsverzeichnis
3 II. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
4 1. Einleitung
2. Alternative Formen der Unternehmensfinanzierung
2.1 Finanzierungssurrogate 6
2.2 Kreditsubstitute 9
3. Unternehmens-Rating
3.1 Definition und Begriffsbestimmung 11
3.2 Rating-Agenturen und Rating-Verfahren 14
3.3 Funktionen des Rating und Wirkung auf den Finanzmärkten 17
4. Bedeutung des Unternehmens-Ratings als weitere Form der
Finanzierungssurrogate
4.1 Beschreibung und Herleitung 22
4.2 Beispiel am Unternehmen Deutsche Telekom 25
27 5. Schlussbetrachtung
29 III. Literaturverzeichnis
30 IV. Eidesstattliche Versicherung
2
II. ABBILDUNGS- UND TABELLENVERZEICHNIS
Abb. 1: Symbole und Definitionen beim Bond-Rating 12
Abb. 2: Anzahl deutscher Unternehmen mit einem Rating von Standard & Poor´s 13
Abb. 3: Überrenditereaktionen 21
Tab. 1: Rating-Aufschlag pro Kategorie in Basispunkten 19
3
1. Einleitung
In den letzten Jahren haben Unternehmens-Ratings in der Finanzbranche stark an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung sind sie für Kreditinstitute ein unverzichtbarer Bestandteil zur Begrenzung von Risiken bei der Kreditvergabe geworden. Aber auch andere Investoren, wie Vermögensverwalter oder private Anleger, legen zunehmend Wert auf das Urteil der Rating-Agenturen bezüglich der Unternehmen, in die investiert werden soll. Auf diese Weise versuchen sie, ein größtmögliches Maß an Sicherheit für ihre Kapitalanlagen zu erhalten. Für die Unternehmen selbst stellen Ratings deshalb eine wichtige Voraussetzung dar, um Zugang zu den Kapitalmärkten zu erlangen.
Immer mehr Unternehmen aus allen Branchen gehen dazu über, sich nicht mehr nur klassisch über Bankkredite oder Schuldverschreibungen mit Liquidität zu versorgen, sondern suchen andere Finanzierungsmöglichkeiten. In Zeiten angespannter Wirtschaftslagen ist es für die Unternehmen dabei besonders wichtig, neue Liquiditätsquellen zu erschließen, die einerseits kostengünstig sind und andererseits die Bilanz und die Kreditlinien nicht weiter belasten.
Die vorliegende Arbeit versucht, einen Weg zu finden, wie das dargestellte Problem der Unternehmen mittels eines Ratings gelöst werden kann. Dazu werden zunächst die alternativen Formen der Unternehmensfinanzierung, die Finanzierungssurrogate und Kreditsubstitute, näher erläutert. Es erfolgt hier eine Abgrenzung zwischen den beiden Begriffen, da in der Literatur oftmals keine eindeutige Trennung vorgenommen wird.
Das darauf folgende Kapitel beschäftigt sich mit dem Rating-Begriff und stellt die verschiedenen Rating-Agenturen vor. Anschließend erfolgt eine Beschreibung des Rating-Verfahrens. Der Schwerpunkt des Kapitels liegt auf den Funktionen des Ratings und dessen Wirkung auf den Finanzmärkten, die wichtig für den weiteren Verlauf der Arbeit auf der Suche nach einer Lösung sind.
Welche Bedeutung das Unternehmens-Rating als Finanzierungssurrogat hat, wird schließlich im 4. Kapitel erarbeitet. Dazu werden die einzelnen Funktionen des Ratings dahingehend untersucht, ob sie theoretisch die Wirkung eines Finanzierungssurrogates erzielen können, oder ob sie für eine weitere Untersuchung ausgeschlossen werden können.
4
Abschließend wird am aktuellen Beispiel des Telekommunikationsunternehmens Deutsche Telekom der Versuch unternommen, die praktische Wirkung von Ratings als Finanzierungssurrogat darzustellen.
5
2. Alternative Formen der Unternehmensfinanzierung
2.1 Finanzierungssurrogate
Neben den klassischen Formen der Unternehmensfinanzierung, z.B. die kurz- und langfristigen Bankkredite als Fremdfinanzierung und der Aktienemission als Eigenfinanzierung, haben sich in den letzten Jahrzehnten Finanzierungsinstrumente entwickelt, die Kredite ersetzen können. Unter diesen so genannten Finanzierungssurrogaten versteht man Instrumente, die die Liquidität eines Unternehmens schonen oder verbessern, ohne dass neues Eigen- oder Fremdkapital zugeführt werden muss. Sie erweitern in ihrer Funktion die Mittelbeschaffungsmöglichkeiten eines Unternehmens, führen aber, anders als bei einer Kreditfinanzierung, zu keiner Bilanzverlängerung. Die Sicherstellung der Liquidität genießt in jedem Unternehmen oberste Priorität, denn kann ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, sind auch andere Ziele, wie Rentabilität oder Bilanzstabilität nicht mehr realisierbar 1 . Der im Zuge der Globalisierung härter werdende Wettbewerb fordert deshalb die Finanzmanager der Unternehmen auf, sich nach alternativen Formen der Finanzierung umzusehen, die die Unabhängigkeit von Kreditinstituten gewährleisten und die Kreditlinien entlasten, um größeren finanziellen Spielraum zu besitzen.
Zu den wichtigsten institutionalisierten Finanzierungssurrogaten zählen das Leasing, das Factoring und die Forfaitierung, die im Folgenden genauer beschrieben werden sollen. Es handelt sich bei allen drei Ausprägungen um Finanzdienstleistungen, die überwiegend von Kreditinstituten oder eigens zu diesem Zweck gegründeten Gesellschaften angeboten werden 2 . Für die Anbieter dieser Dienstleistungen stellen die Finanzierungssurrogate neben der Einnahmequelle von Provisionen und Gebühren auch ein Instrument zur Absatzförderung dar, was besonders am Beispiel des Leasing deutlich werden wird.
„Unter Leasing versteht man die Vermietung von Anlagegegenständen durch Finanzierungsinstitute und andere Unternehmen, die das Vermietungsgeschäft gewerbsmäßig betreiben.“ 3 Abgeleitet von dem englischen Verb to lease (= mieten), werden unter dem Begriff Leasing Vertragsgestaltungen zusammengefasst, die vom normalen Mietvertrag bis zum verdeckten Raten-Kaufvertrag reichen. Charakteristisch ist für die meisten Leasing-Verträge,
1 vgl. Larek/Steins, S. 11
2 vgl. Perridon/Steiner, S. 434
3 Perridon/Steiner, S. 438
6
dass zwischen dem Hersteller des Leasing-Gutes und dessen Verwender meistens eine Leasing-Gesellschaft als Käufer und Vermieter eingeschaltet wird 4 .
Das Management eines Unternehmens muss bei der Beschaffung von Investitionsgütern entscheiden, ob es die Güter unter zusätzlicher Bindung von Kapital kauft, oder ob es vorteilhafter ist, die Güter zu mieten und die finanzielle Flexibilität beizubehalten 5 . Da die Verträge vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zulassen, hat sich bislang noch keine eindeutige und abschließende Interpretation des Begriffs Leasing herausgebildet. Zur Systematisierung bieten sich verschiedene Kriterien an. Nach der Art des Leasing-Gegenstandes kann man unterscheiden in Konsumgüter-Leasing, Investitionsgüter-Leasing und Immobilien-Leasing. Nach der Stellung des Leasing-Gebers ist zwischen dem direkten und dem indirekten Leasing zu unterscheiden. Beim direkten Leasing wird der Leasing-Vertrag unmittelbar mit dem Hersteller des Gutes abgeschlossen, während beim indirekten Leasing zwischen Hersteller und Leasing-Nehmer eine Finanzierungsgesellschaft eingeschaltet wird, die das Gut zunächst erwirbt und dann vermietet 6 . Schließlich sind Leasing-Verträge noch nach ihrem Verpflichtungscharakter zu trennen. Beim so genannten Operate-Leasing handelt es sich um herkömmliche Mietverträge im Sinne des § 535 BGB. Sie sind von beiden Seiten unter Beachtung gewisser Fristen jederzeit kündbar. Die Leasing-Objekte sind beim Leasing-Geber zu aktivieren und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Der Leasing-Geber übernimmt somit das Investitionsrisiko, während für den Leasing-Nehmer nur der Aufwand in Form der Leasing-Raten anfällt 7 . Das Financial-Leasing ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass eine feste Grundmietzeit vereinbart wird, während der der Vertrag von keiner Seite gekündigt werden kann. Dabei können die während der Laufzeit zu zahlenden Raten alle Kosten, einschließlich des Gewinns, des Leasing-Gebers decken (Vollarmortisations-Leasing) oder nicht
(Teilarmortisations-Leasing). Der Leasing-Nehmer trägt hier das Investitionsrisiko, die Frage nach der Bilanzierung richtet nach der jeweiligen Vertragsgestaltung 8 . Eine weitere Möglichkeit der Kapitalfreisetzung bietet die Variante Sale-and-Lease-back, bei der das Unternehmen ein Anlagegut zunächst an eine Leasing-Gesellschaft veräußert, um es dann von dieser Gesellschaft zu mieten 9 .
4 vgl. Perridon/Steiner, S. 438
5 vgl. Wöhe/Bilstein, S. 216
6 vgl. Wöhe/Bilstein, S. 217
7 vgl. Perridon/Steiner, S. 439
8 vgl. Wöhe/Bilstein, S. 219
9 vgl. Perridon/Steiner, S. 440
7
Beim Factoring handelt es sich um eine verschiedene Funktionen erfüllende Dienstleistung für Unternehmen, die beim Verkauf ihrer waren ein Zahlungsziel gewähren. Es ist eine Sonderform der kurzfristigen Finanzierung, die bilanzentlastend wirkt. Dabei Kauft eine Factoring-Gesellschaft die Forderungen der Unternehmen abgezinst zum Gegenwartswert an und bevorschusst diese bis zur Fälligkeit (Finanzierungsfunktion). Sie verwaltet den Forderungsbestand und führt das Mahnwesen (Dienstleistungsfunktion), und sie übernimmt das Risiko des Forderungsausfalls (Delkrederefunktion) 10 . Übernimmt der Factor die Delkrederefunktion und kauft die Forderung ohne Rückgriffsrecht an, spricht man von echtem Factoring. Unechtes Factoring liegt vor, wenn das Kreditrisiko beim Veräußerer der Forderung verbleibt 11 .
Dem Factoring sehr ähnlich ist die Forfaitierung. Es handelt sich dabei um den Verkauf von kurz-, mittel- und langfristigen Exportforderungen der Unternehmen an spezielle Finanzierungsinstitute (Forfaiteure). Im Unterschied zum Factoring kann die Rückgriffsmöglichkeit nicht ausgeschlossen werden. Es ist aber möglich, einzelne Forderungen zu verkaufen, die beim Factoring üblichen Dienstleistungen werden jedoch nicht angeboten 12 . Die Forfaitierung wirkt einerseits bilanzentlastend und schont andererseits die Kreditlinien der Unternehmen.
10 vgl. Wöhe/Bilstein, S. 237
11 vgl. Perridon/Steiner, S. 435
12 vgl. Larek/Steins, S. 103
8
Arbeit zitieren:
Holger Peckmann, 2002, Unternehmensrating als Finanzierungssurrogat, München, GRIN Verlag GmbH
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