1. Einleitung
Im Zuge der Europäisierung und Globalisierung, welche in den letzten Jahren bis heute bedeutende politische und w irtschaftliche Veränderungen hervorbrachte und auch weiterhin bringt, sind nun Bestrebungen im Gange auch das deutsche Hochschulsystem dem internationalen Markt anzupassen: “[...]Zukunft kann sich schon längst nicht mehr in nationalen Grenzen definiert und gestaltet werden. Dies gilt für die Hochschule genauso wie für andere gesellschaftliche Bereiche. Wenn wir also von der notwendigen Internationalisierung unserer Hochschulausbildung reden, dann sind insbesondere die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge bedeutsam.” 1
“[...]Dabei bildet sich ein neues Konzept der Hochschule in Deutschland heraus, in dem Internationalisierung, Wettbewerb und Leistungsorientierung zu wesentlichen Faktoren bei der Steuerung und Finanzierung der Hochschulen werden. Das Verhältnis Staat/Hochschule ist zunehmend geprägt durch Vereinbarungen über Zielvorgaben und Leistungsanforderungen, wachsende Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei der Realisierung der Ziele und Evaluation. Systemen der Leistungsbemessung kommt eine immer wichtigere Funktion zu.” 2
Diese angestrebte Reform der Hochschule und des Studiums zum Zwecke der Internationalisierung besteht aus der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, sogenannten gestuften Studiengängen, nach (zum großen Teil) anglo-amerikanischem Modell. Dies beinhaltet eine stärkere Strukturierung durch hierarchisch aufgebaute Module in Verbindung mit einem Leistungspunktsystem (Credit Point System).
Im Folgenden wird diese Reform im Sinne der Verantwortlichen begründet und anschließend ihre Struktur dargelegt. Zum Abschluß soll auf der Grundlage des Bildungs- und Universitätsbegriffes von Humboldt versucht werden, eine Stellungnahme zu den geplanten Reformen zu entwickeln.
1 Bundeskanzler Gerhard Schröder vor der Hochschulrektorenkonferenz / Jahresversammlung 2000 am 4. Mai 2000 in Wiesbaden:
http://www.wiso.uni-augsburg.de/master/fmec/Frame/Warum_Master/Warum_Master.htm
2 Kultusministerkonferenz: http://www.kmk.org/hschule/home.htm
1
2. Gründe für eine Hochschulreform
Die deutschen Universitäten werden (gerne) als “Massenuniversitäten” b ezeichnet. Ca. 40% eines Altersjahrganges besuchen das Gymnasium. Die Übergangsrate von dort auf die Hochschulen liegt bei ca. 75% 3 . Im Wintersemester 00/01 studierten insgesamt 1.792.000 Studenten an deutschen Hochschulen. Nun stellt sich die Frage inwieweit unser derzeitiges Hochschulsystem bei dieser Entwicklung noch Bildung (und Ausbildung) gewährleisten kann. Es entstehen immer mehr “Konkurrenzinstitutionen” zur universitären Bildung und Lehre, von der Wirtschaft entwickelte Fort- und Weiterbildungsstätten.
Die geplante, und auch schon punktuell verwirklichte, Hochschul- und Studien-reform wird aus drei verschiedenen Richtungen begründet: der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, der deutschen Wirtschafts- und Bildungspolitik und den Vorteilen für die Studierenden.
2.1 Internationale Wettbewerbsfähigkeit
Eines der Hauptziele der Einführung gestufter Studiengänge ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Hoch-schulstandorts Deutschland sollen erhöht und gestärkt und die internationale Anerkennung und Kompatibilität der deutschen Abschlüsse gewährleistet werden. Dadurch sollen auch mehr ausländische Studierende motiviert werden, ihr Studium in Deutschland zu absolvieren oder zu ergänzen. Im Gegenzug soll durch die strukturelle und inhaltliche Vorbereitung auf internationalisierte Arbeitsmärkte während des Studiums, sowie durch das Kurzstudium und das damit verbundene niedrigere Berufseintrittsalter die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Absolventen erhöht werden. Die Unterschiede zwischen Universitäten und Fachhochschulen wurden auf dem internationalen Arbeitsmarkt als Problem angesehen.
Durch die Reform sollen Durchlässigkeit und Vergleichbarkeit der Abschlüsse erhöht werden. Dies bedeutet, daß das vorhandene Studienangebot an beiden Institutionen sich annähern respektive vergleichbar werden muß.
3 OECD-Seminar: “Higher Education and the Flow of Foreign Students” 4/1990; Grundsatzreferat Hinrich Seidel
2
2.2 Wirtschafts- und Bildungspolitik
Durch die immer größer werdende Zahl der Studierenden werden auch die Kosten der Hochschulfinanzierung immer höher. Dem soll unter anderem durch eine Verkürzung des Studiums Abhilfe geschaffen werden. Die angeblich “hohe” Rate der Studienabbrecher (Deutschland lag 1998 mit 28% auf Platz 6 von 7 untersuchten Ländern... 4 ) ohne berufsqualifizierenden Abschluß soll durch eine stärkere Strukturierung und größeren Anwendungsbezug des Studiums gesenkt werden. Auch wird eine Entlastung der Hochschulen und eine bessere Ressourcennutzung durch Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universitäten angestrebt.
Dies soll durch das Angebot von Bachelor- und Master- Studiengängen an beiden Institutionen erreicht werden. Aber auch der Wettbewerb zwischen den Hochschulen soll durch Ausbildung verschiedener Angebots- und Anforderungsprofile angeregt werden.
2.3 Studium
In der Begründung der Studienreform werden immer wieder die Vorteile der neuen Studiengänge für die Studierenden ins Feld geführt: Es soll eine stärkere Unterscheidung zwischen praxis- und theorieorientierten Studiengängen g emacht werden um den (Berufs-) Interessen der Studierenden entgegen zu kommen. “[...] die meisten Studenten suchen eine kurze, praxisorientierte wissenschaftsbasierte Berufsausbildung und keine Ausbildung zum Nachwuchswissenschaftler” 5 .
Durch die stärkere Strukturierung und Modularisierung soll mehr Transparenz der Anforderungen und damit auch mehr Sicherheit für die Studierenden g eschaffen werden. Dies soll mehr Flexibilität und Vielfalt in der Studienorganisation schaffen. Das damit verbundene Credit Point System soll wiederum die punktuellen Belastungen durch Zwischen- und Abschlußprüfungen abmildern. Es wird studienbegleitend geprüft (Kreditakkumulation), laufende Beurteilungen ersetzen die punktuellen Prüfungen. Dies soll auch den Übergang zu anderen Studiengängen, Hochschulen und Hochschularten erleichtern (Kredittransfer).
4 http://www.statistik-bund.de/download/hoch/bild8_3sw.xls (Untersuchte Länder nach pro-
zentualer Abbruchquote: Italien Frankreich, Niederlande, USA, Schweiz, Deutschland, Ja-
pan)
5 HIS Kurzinformation A3 / 99, Christoph Heine, S. 9
3
3. Struktureller Aufbau von Bachelor und Masterstudiengängen Es findet eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen den neuen Bachelor-und Masterstudiengängen und den herkömmlichen Diplom- und Magisterstudiengängen statt. Beide sollen gleichgestellt nebeneinander existieren und teilweise gleiche Studienangebote nutzen. Beide Studiengänge können sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen eingerichtet werden. Die Regelstudienzeiten sollen entsprechend den internationalen Gepflogenheiten in ganzjährigen Zyklen anstelle von Semestern festgelegt werden. Übergänge zwischen den verschiedenen Studiengängen sollen möglich sein. Die Einführung der neuen Studiengänge darf jedoch laut KMK-Beschluß vom 5.3.1999 nicht die Bemühungen um eine Regelstudienzeitverkürzung unterlaufen und darf nicht zu einer Regelstudienzeiterhöhung für vergleichbare Diplom-und Magisterstudiengänge führen.
3.1 Bachelor
Der Bachelor ist ein eigenständiger berufsqualifizierender Abschluß. Daher kann der Studiengang auch eingerichtet werden, wenn an der Hochschule kein entsprechender Masterstudiengang angeboten wird. Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang beträgt mindestens drei und höchstens vier Jahre.
3.2 Master
Um einen Master-Abschluß erreichen zu können, muß bereits ein erster b erufsqualifizierender Abschluß vorliegen, da der Master als weiterer berufsqualifizierender Abschluß gilt. Des weiteren können weitere Zulassungs-voraussetzungen erhoben werden (z.B.: Zulassungsprüfungen). Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt mindestens ein und höchstens zwei Jahre. Master-Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen berechtigen grundsätzlich zur Promotion.
3.3 Konsekutive Studiengänge
Bei Aufnahme eines konsekutiven Studienganges studiert man von vornherein auf einen Master-Abschluß, durchläuft aber auch das Bachelorstudium. Die Regelstudienzeit darf hierbei fünf Jahre nicht überschreiten. Diese Studiengänge müssen im Vergleich zu den herkömmlichen Studiengängen “[...] dadurch
6 KMK-Beschluß vom 5.3.1999, S.2
4
3.4 Modularisierung
Bei der Genehmigung neuer BA- und MA-Studiengänge ist “grundsätzlich nachzuweisen, daß der jeweilige Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist.” 7
Aufgrund der vorgesehenen Durchlässigkeit der gesamten Studiengänge soll die Modularisierung auch auf alle traditionellen Studiengänge angewendet werden.
Modularisierung meint die Zusammenfassung von thematischen Stoffeinheiten zu abgeschlossenen Studienpaketen, welche man durch Prüfungen abschließt. Diese Module z.B.: Grundzüge der Soziologie oder empirische Soziologie sind hierarchisch aufgebaut. Hier wird die geplante stärkere Strukturierung des Studiums durchgesetzt. Die erfolgreiche Teilnahme an bestimmten Modulen ist Voraussetzung für die Belegung anderer Module. In den ersten ein bis zwei Jahren ist somit das Studium zum großen Teil inhaltlich festgelegt. Später werden dann die Wahl- und Spezialisierungsmöglichkeiten größer. So soll eine solide Grundausbildung gewährleistet werden. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden.
3.5 Credit Point System
Die Leistungspunkte sollen ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung der Studierenden darstellen. Sie werden auf der Grundlage der unmittelbaren U n-terrichtsstunden, als auch der benötigten Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Präsenz- und Selbststudium) vergeben. Dazu zählen auch der Prüfungsaufwand einschließlich Abschluß- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika. Als Maß gelten 60 Punkte pro Jahr. Ein Punkt entspricht dabei einer Arbeitsbelastung von 30 Stunden. Die gesamte Arbeitsbelastung darf dabei im Jahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Stunden nicht überschreiten. Dies entspricht im Übrigen einer 37,5 Stunden Woche.
3.6 Abschlüsse / Vergleichbarkeit
Die Einführung des neuen Graduierungssystems darf nicht zu einer Abwertung der herkömmlichen Abschlüsse führen. Diplom- und Magister-Abschlüsse entsprechen dem Master, Das FH-Diplom entspricht dem internationalen vierjährigen Bachelor honours. Die Abschlüsse sind an die Studienform gebunden und nicht übertragbar.
7 KMK-Beschluß vom 15.09.2000, S.1
5
Die Abschlußbezeichnungen müssen einerseits der ihnen zugrunde liegenden inhaltlichen Ausrichtung Rechnung tragen, aber andererseits auch durch eine möglichst geringe Zahl von Abschlußbezeichnugen transparent und übersichtlich gestaltet sein, um auf dem internationalen Arbeitsmarkt akzeptiert zu werden und vergleichbar zu bleiben. Deshalb wird keine Differenzierung der Abschlüsse nach Dauer des Studiums vorgesehen.
Die stärker theorieorientierten Studiengänge erhalten die Abschlußbezeichnungen Bachelor / Master of Arts und Bachelor / Master of Science ohne weitere Fachzusätze. Stärker anwendungsorientierte Studiengänge erhalten Abschlußbezeichnungen mit Fachzusätzen entsprechend der jeweiligen Fächergruppen, z.B. Bachelor/Master of Business Administration.
4. Akkreditierung
Um die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium zu garantieren, und um den Studierenden, den Arbeitgebern und den Hochschulen eine verläßliche Orientierung bei verbesserter Transparenz zu bieten, wurde von der Kultusministerkonferenz die Einführung eines Akkreditierungsverfahrens zur Beurteilung der neu einzurichtenden Studiengänge beschlossen. Dabei müssen die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Hochschule und Staat berücksichtigt werden. Die staatliche Genehmigung ist unabhängig von der Akkreditierung und bezieht sich auf die Gewährleistung der finanziellen Ressourcen, die Einbindung des Studienganges in die Hochschulplanung des jeweiligen Landes, sowie die Einhaltung von Strukturvorgaben. Die Kultusministerkonferenz hat daher weitere länderübergreifende Struktur-vorgaben für die Einführung der neuen Studiengänge festgelegt 8 . Die Akkreditierung hat demgegenüber die Gewährleistung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards und die Berufsrelevanz der Abschlüsse zu prüfen. Sie richtet sich nach den Kriterien der inhaltlichen Qualität, der Studierbarkeit, der ermöglichten Vielfalt und der Transparenz der neuen Studiengänge. Darüber hinaus soll den Hochschulen ein möglichst großer Gestaltungsspielraum bei der Einführung der neuen Studiengänge eingeräumt werden. Ziel ist das Erreichen einer großen Vielfalt der Studienmöglichkeiten und die Schaffung unterschiedlicher Hochschulprofile. Einer Vereinheitlichung der Hochschullandschaft soll entgegengewirkt werden.
8 KMK-Beschluß vom 5.3.1999
6
4.1 Der Akkreditierungsrat
Um die Erfüllung dieser Kriterien zu gewährleisten hat die Kultusministerkonferenz den Akkreditierungsrat, zunächst probeweise auf drei Jahre, eingerichtet 9 . Dieser Rat besteht aus 14 Mitgliedern: 4 Wissenschaftler, 2 Studierende, je 1 Rektor / Präsident einer Fachhochschule und einer Universität, die jeweils von der Hochschulrektorenkonferenz vorgeschlagen werden, 4 Vertreter der B erufspraxis, vorgeschlagen von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Gewerkschaften, sowie 2 von der KMK vorgeschlagene Ländervertreter. Die Aufgaben des Akkreditierungsrates bestehen darin, die Akkreditierungsagenturen zeitlich befristet zu ernennen, den Ablauf der Prüfung der Studiengänge zu koordinieren und zu überwachen, daß die Verfahren der Prüfung nach nachvollziehbaren, fairen Regeln ablaufen. Bei der Einsetzung der Agenturen wird der Akkreditierungsrat so weit wie möglich auf regionale und internationale, in der Fachwelt und bei den Berufspraktikern anerkannte, Akkreditierungsagenturen zurückgreifen.
4.2 Akkreditierungsagenturen
Die Akkreditierungsagenturen begutachten die von den Hochschulen vorgeschlagenen Studiengänge nach den oben bereits genannten Kriterien. Um vom Akkreditierungsrat anerkannt und eingesetzt zu werden, müssen die Agenturen folgenden Grundsätzen und Mindeststandards genügen: Sie müssen institutionell unabhängig von Hochschulen und Wirtschafts- und Berufsverbänden sein und in diesem Sinn Akkreditierungsverfahren durchführen. Sie arbeiten nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und nicht gewinnorientiert. Sie müssen hochschularten-, studiengang- und fächerübergreifend akkreditieren und dabei nationale und internationale Kompetenz zusammenführen. Die Agenturen müssen ein nachvollziehbares und durch Transparenz gekennzeichnetes Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen nachweisen. Dazu dienen interne Qualitätssicherungsmaßnahmen und geeignete Dokumentations- und Auskunftsverfahren. Sie sind dem Akkreditierungsrat berichtspflichtig und sind verpflichtet, den Rat unverzüglich über die von ihnen vorgenommenen Akkreditierungen zu unterrichten und jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen.
5. Diskussion
Im Folgenden sollen nun die Reformvorschläge unter verschiedenen Gesichts-
7
punkten diskutiert werden.
5.1 Zum Hochschulstandort Deutschland
Im Hinblick auf die Internationalisierungsbestrebungen in der deutschen Hoch-schullandschaft muß man sich fragen, wie begründet und notwendig eine Studien- und Hochschulreform in der vorgeschlagenen Weise wirklich ist. Wenn man das Argument der Vergleichbarkeit der Abschlüsse näher betrachtet, drängen sich notgedrungen Zweifel auf. Die Bachelorgrade verschiedener US-amerikanischer Hochschulen lassen sich untereinander schon kaum vergleichen - unter "Bachelor" wird in Großbritannien etwas völlig anderes ver-standen als in den USA. Mit welchem Bachelor soll der deutsche verglichen werden? Und warum ist dies überhaupt nötig? Das universitäre Diplom ist i nternational als hochwertiger Abschluß anerkannt. Zur Problematik der Vergleichbarkeit des FH-Diploms kann man auch ohne neues Graduierungssystem den Vergleich zum internationalen Bachelor honour ziehen. Durch das Nebeneinander der alten und neuen Abschlüsse werden die Verständnis- und Übersichtsprobleme eher vergrößert als verkleinert.
5.2 Wettbewerb Arbeitsmarkt
Die Frage nach der realen Gleichwertigkeit der Abschlüsse ist eine weitere wichtige Frage: Wenn es tatsächlich gelingt den Bachelor in der Wirtschaft zu etablieren, kann es aufgrund der längeren Studiendauer zu einer Abwertung der traditionellen Studienabschlüsse kommen. Es ist doch schizophren den Bachelor mit der besseren Wettbewerbsfähigkeit zu begründen und andererseits auf einer Gleichwertigkeit der Abschlüsse zu bestehen. Der Bachelor ist aber bisher keine akzeptierte Eintrittsqualifikation in das Berufsleben. Es werden in der Universität in schulähnlicher Weise Grundkenntnisse vermittelt, auf welche dann eine weitere betriebliche Ausbildung aufbaut. Das läuft wiederum mit dem Internationalisierungsgedanken auf eine amerikanisch orientierte Ausbildung hinaus, bei der die Absolventen im Betrieb nach internen Maßstäben aus- und weitergebildet werden, aber im Falle eines Betriebswechsels unter Umständen vor großen Qualifikationsproblemen stehen. Dieses System ist jedoch in Deutschland bisher nicht sehr verbreitet.
Somit ist ein Bachelor-Studiengang insbesondere für Studierende sinnvoll, die
9 KMK-Beschluß vom 3.12.1998
8
mit 22 einen Abschluß wollen, der eine Stellung verspricht, die mit viel Engagement zu einer steilen Karriere in einem Großbetrieb im amerikanischen Stil führen kann.
Interessant ist dabei, daß in den Geisteswissenschaften oftmals kein festes und anzustrebendes Berufsprofil existiert. Diese werden nun bei einem Antrag auf Akkreditierung eines neuen konsekutiven Studiengangs mit Gewalt geschaffen.Wie sinnvoll jedoch kann eine solche Reduzierung in unserer Flexibilität betonenden Gesellschaft sein?
Anders sieht es natürlich bei den technischen und betriebswirtschaftlichen Studiengängen aus. Hier kann ein kurzer, klar gegliederter Studiengang tatsächlich Vorteile für die Absolventen schaffen, indem z.B. in der Informatik Grundwissen vermittelt wird, welches für die Entwicklung neuer Programme in der Wirtschaft nötig ist. Der “Ballast” des klassischen Informatikstudiengangs fällt weg, d ie Studierenden haben viel Freiraum für eigene Ideen auf einer soliden Wissensbasis. Die inhaltliche Ausgestaltung der Strukturen bleibt natürlich den Hochschulen überlassen. Auf sie kommt es dann bei der Chancennutzung an.
5.3 Bessere Studienbedingungen?
Durch die Einführung der Modulation und des Credit Point Systems wird den Studierenden zwar der punktuelle Prüfungsdruck genommen, jedoch er wird durch einen dauerhaften Leistungsdruck ersetzt. Dieses führt unter Umständen wieder zu einer Verlängerung des Studiums durch das Wiederholen von Modulen. Auch fördert ein ständiger Leistungsdruck nicht unbedingt die Motivation zum Studium und der Auseinandersetzung mit dem gelernten Stoff.
5.4 Chancengleichheit
Eine weitere Frage ist die Angleichung der Regelungen des Bafög und der Studiengebühren. Wenn weiterhin ein Studium nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß gefördert wird und frei von Gebühren ist, führt dies zu einer finanziellen Diskriminierung auf dem Bildungsssektor, wie wir sie seit den 70‘er Jahren überwunden glaubten.
6. Der Universitätsbegriff bei Humboldt im Vergleich Interessant ist ein Vergleich der hinter der Reform des Hochschulsystems stehenden Ideologie mit dem Bildungs- und Universitätsbegriff von Humboldt, auf dem unser derzeitiges Hochschulsystem aufbaut. Wilhelm von Humboldts Denken galt der Frage nach dem Wesen des Men-
9
schen und besonders nach den Möglichkeiten, die im Menschen liegenden geistigen und psychischen Kräfte am Besten zu entfalten und zu fördern. Die Lösung liegt für ihn in der Bildung eines jeden Menschen. Bildung ist hier jedoch nicht als einfache Ansammlung von Wissen zu verstehen, sondern als Selbstbildung, als “innere Veredelung” des Menschen. Allerdings, und hier muß man einschränken, arbeitet er mit zwei verschiedenen Bildungsbegriffen: dem der allgemeinen und dem der speziellen Bildung. Mit der speziellen Bildung meint er die berufliche Ausbildung des Menschen. Diese ist aber an den Universitäten vollkommen fehl am Platze. Mit der Einführung des Bachelor und Master als erstem und zweitem berufsqualifizierendem Abschluß entfernen wir uns sehr weit von der Selbstbildung. Die Universitäten haben in ihrer Bildung des Menschen mit dem Bachelor als erstes den späteren Beruf im Blick, und werden somit zu Ausbildungsstätten. Im weiteren ist nun der allgemeine Bildungsbegriff von Wichtigkeit. Hier aber war Humboldt (1767-1835) kein Kind der französischen Revolution. Er strebt keine allgemeine Gleichheit aller Menschen an. Die humboldtsche Bildung, welche durch die Wissenschaft erreicht werden kann, ist nur wenigen Menschen vorbehalten, den genievollen Individuen, insbesondere den Männern. Nebenher läuft die spezielle Berufsausbildung für die Massen. Natürlich waren damals die finanziellen und ständischen Hintergründe entscheidend für die Möglichkeit des höheren Schul- und Universitätsbesuchs. Humboldt jedoch will keine Beschränkung des Zuganges zur Bildung aufgrund des materiellen Hintergrundes, sondern des Intellekts und des Wissens- und Forschungsdrangs. Er sagt, der Mensch müsse sich komplett von der Gesellschaft emanzipieren.
Je nach dem wie die Regelungen für Bafög und Studiengebühren sich weiter entwickeln, wird aber genau dies passieren, eine neue Bildungselite auf dem Hintergrund finanzieller Ungleichheit wird entstehen. Bildung ist aber nicht nur innere Bildung, sondern auch objektives Forschen und Schaffen, das dann wieder der Menschheit zugute kommt. In der Universität läßt sich Humboldts Begriff vom Menschen und seiner Bildung am reinsten Verwirklichen. “Was man daher höhere wissenschaftliche Anstalten nennt, ist [...] nichts anderes als das geistige Leben der Menschen, die äußere Muße
10
oder inneres Streben zur Wissenschaft und Forschung hinführt” 10 . Die Aufgabe des Staates ist dabei nun, diese Art der Wissenschaft, insbesondere auch finanziell, zu ermöglichen und die Vielfalt zu gewährleisten. Er darf aber nicht durch Vorgaben und Verordnungen in ihre Inhalte eingreifen oder gar Forderungen stellen. Er muß der Wissenschaft in dem Wissen, daß sie einen höheren Zweck erfüllt, der schließlich auch ihm zugute kommt, alle Freiheit gewähren.
Dieses widerspricht vollkommen einer Orientierung der Inhalte auf die Bedürfnisse und Wünsche der Wirtschaft. Auch eine Leistungssteigerung in diesem Sinne und eine festgelegte Strukturierung des Studiums ist somit nicht gewollt. Humboldt warnt von einem V erfall der Wissenschaft wenn die Universität den Menschen nicht mehr fordert und zu einer Ansammlung von archiviertem Wissen wird. Je nachdem wie die Strukturvorgaben durch die Universitäten gefüllt werden kann einem solchen Trend entgegengewirkt werden. Humboldt propagiert dabei die Einheit von Forschung und Lehre. Die bloße Vermittlung von Wissen ist dabei aber hauptsächlich Aufgabe der Schulen, welche den Menschen auf das selbständige Studium vorbereiten sollen. An den Universitäten wird dann gelehrt und geforscht gleichzeitig. Dabei steht der Lehrende nicht über dem Studierenden, sondern beide sind gleichermaßen der Forschung verpflichtet. Die Lehre wird damit zur Grundlage der Forschung und ist immer eng mit ihr verknüpft.
Dies trifft vielleicht noch auf den Master-Abschluß zu, aber der Bachelor ist auf Wissensvermittlung mit Ansätzen des wissenschaftlichen Arbeitens ausgelegt. Manche sprechen von einem verschulten System. Dies widerspricht Humboldt und auch unserer immer wieder propagierten Einheit von Forschung und Lehre, in der wir uns direkt noch immer auf ihn beziehen.
10 Humboldt, GS X, S. 251
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Claudia Bitterberg, 2001, Internationalisierung der Hochschule, gestufte Studiengänge, München, GRIN Verlag GmbH
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