- König Preußens war auch Deutscher Kaiser
- Bundeskanzler erhielt Bezeichnung Reichskanzler, Rechtsstellung unverändert
- 28.10.1918 Regelung der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gegenüber Parlament im sog. Parlamentarisierungsgesetz
- Art.15 : Vertrauen d. Reichstages zur Amtsführung + für Amtsführung außer für Bundesrat auch noch Reichstag verantwortlich
- 12.5.1871 Bundeskanzleramt zu Reichskanzleramt, weiter Delbrück Präsident
- Reichskanzleramt erst nur zentrales Verwaltungsbüro, jetzt Entwicklung in Richtung Ministerium, neue Abteilungen
- alle Aufgabengebiete außer Außenpolitik u. Marine
- schon 1870 Auswärtiges Amt, daraus ging ferner das Reichskolonialamt hervor
- Übertragung der Aufgaben d. Oberkommandos d. Marine und d. Marineverwaltung auf kaiserliche Admiralität (1872) und AUF Reichsmarineamt (1889)
- für alle anderen Angelegenheiten d. Bundes Reichskanzleramt zuständig
- nach und nach ausgegliedert:
- 1873 das Reichseisenbahnamt
- 1876 der Generalpostmeister (ab 1880 Reichspostamt)
- 1877 das Reichsjustizamt
- 1879 das Reichsschatzamt
- auch Behörden der Reichsbank, aber Reichskanzler untergeordnet u. Reichskanzleramt gleichgestellt
- Behörden keine eigenständigen Ressorts, dem Reichskanzler als eigentlicher Reichsminister untergeordnet
- Leiter d. Ämter Staatssekretäre
- Ab 17.3.1878 Reichsvizekanzler (Entlastung d. Reichskanzlers), sog. Stellvertretergesetz
- Reichskanzleramt : Änderung der inhaltlichen Struktur, mehr und mehr Behörde für innere Angelegenheiten
- Reichskanzleramt in „Reichsamt d. Inneren“ umgewandelt (Vorschlag Reichskanzler, Erlaß König) am 24.12.1879
- Persönliches Büro für Reichskanzler notwendig, Reichskanzlei (erster Leiter ehem. Landrat Tiedemann aus Mettmann)
- Aufgaben: Verkehr d. Reichskanzlers mit dem ihm unterstehenden Chefs d. Reichsbehörden zu vermitteln, seine Aufträge auszurichten, Reichskanzler zu informieren, ihn bei der persönlichen Wahrnehmung seiner eigenen Funktion zu unterstützen
- 1907 : Leiter Reichskanzlei hatte Rang von Unterstaatssekretär
3. Weimarer Republik
- 11.8.1919 erstmals Republik
- relativ starke Stellung d. Staatsoberhauptes, d. Reichspräsidenten, aber auch d. Reichstag
- Reichsregierung abhängig nach beiden Seiten: Art.53 Reichskanzler u. auf seinen Vorschlag Reichminister von Reichspräsidenten ernannt/erlassen, Art.54 Reichskanzler u. Reichsminister brauchen d. Reichstages
- destruktives Mißtrauensvotum
- länger angelegte konsistente Politik erschwert: bis 1933 21 Kabinette
- bereits am 10.1.1919 beschloß Weimarer Nationalversammlung: Reichspräsident muß Reichskanzler berufen, brauchen Vertrauen der Volksvertretung
- 21.3.1919 Reichsamt des Inneren – Reichsministerium des Inneren
- Art.56 Reichskanzler Richtlinienkompetenz, räumte aber zugleich jedem Reichsminister innerhalb dieser Richtlinien die Kompetenz ein, „den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig unter eigener Verantwortung gegenüber dem Reichstag“ zu leiten eigene Ressortsverantwortung selbständiger Ministerien war neu
- seit Bildung von Reichsregierungen – Reichskanzlei erhielt jetzt auch noch koordinierende Aufgaben gegenüber Regierung, früher nur Büro d. Reichskanzlers
- Zusammenarbeit in Geschäftsordnung d. Reichsregierung geregelt
- Reichsministerien untereinander: Gemeinsame Geschäftsordnung d. Reichsministerien
- Nach neuen Regeln: Reichskanzlei oblag Vorbereitung Kabinettssitzungen/ Ministerbesprechungen
- Reichskanzleichef Sitz, nicht Stimme in allen Sitzungen, seit 1924 Rang Staatssekretär
- Zusammenbruch der WR
- WWK, Handlungsunfähigkeit des Parlamentarismus
- Entlassung d. Reichskanzlers Brüning, danach 1932 keine Mehrheit
- Reichspräsident Hindenburg: Notverordnungsrecht
- Parlamentarisches System in präsidiales System
- 30.1.1933 Ernennung Hitlers zum Reichskanzlers
- WR nie außer Kraft getreten, aber: „Verordnung d. Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, Notverordnungsrecht am 28.2.1933
- Reichstagwahl am 5.3.1933 Nazis Mehrheit
- ab 23.3.1933 Ermächtigungsgesetz: Reichsgesetze auch durch Reichsregierung beschlossen, konnten Reichsverfassung abweichen
- damit Reichsregierung absolute Macht
- Stellung d. Reichskanzlei
- jetzt Hilfsorgan d. Reichskanzlers Hitler (fragte oft nicht seine Fachminister, allenfalls seine Untergebenen in Reichskanzlei)
- damit Reichskanzlei stärkere Stellung als Fachminister
- Chef d. Reichskanzlei Lammers 1937 zum Staatsminister ernannt
- immer mehr Partei Hilfsorgan, nicht Reichskanzlei (diese beendete Existenz im Frühjahr 1945)
- Flucht von verbliebenen Beamten, Gefangennahme von fr. Truppen
- Anfang 1948: am./eng. haben Verwaltungsrat einberufen = Regierung
- Vorsitz Hermann Pünder
- ihm 6 Verwaltungen nachgeordnet (Wirtschaft; Ernährung, Landwirtschaft, Forsten; Verkehr; Post-u. Fernmeldewesen; Finanzen; etwas später Arbeit), an Spitze Persönlichkeiten
- außerdem noch Vorsitz gesamter Personalrat, Rechtsamt u. Statistisches Amt nachgeordnet
- 15.4.1948 Direktorialkanzlei (Vorbild Reichskanzlei)
- war Verwaltungsorgan d. Vorsitzendes/gesamten Verwaltungsapparates
- Chef Dr. Krautwig
- 23.6.1948 Pressechef d. Direktorialkanzlei
- nach ersten Bundestagswahlen u. Bundesregierungsbildung Ende Verwaltungsrat
- Direktorialkanzlei bis 1950
4.Neubeginn unter GG
- Parlamentarischer Rat in weniger als 9 Monaten GG erarbeitet (vorher Verfassungskonvent von Herrenchiemsee)
- 6.5.1949 Arbeit beendet
- 23.5.1949 in Kraft getreten
- wollte WR verbessern
- sprachlich und gedanklich prägnant, aufs Wesentliche konzentriert
- sollte eigentlich nur Grundlage sein, nicht geahnt, daß Wiedervereinigung so lange dauern würde
- große Zustimmung des Volkes: hohe Wahlbeteiligung, extremistische Parteien deutlich abgesagt
- 7.9.1949 erster gewählter Bundestag zusammengetreten
- 12.9.1949 Theodor Heuss erster Bundespräsident
- 15.9.1949 Konrad Adenauer erster Bundeskanzler
- 20.9.1949 Zusammentreten d. neuen Bundesregierung u. Reichserklärung von Adenauer
- schon Juni 1949 Organisationsausschuß, soll Aufbau d. Bundesregierung ausarbeiten
- verfaßte Schlangenbader Empfehlungen
- 8 gewissermaßen klassische Bundesministerien neben Bundeskanzler
- nach Sitzungen beschlossen: noch Spezialministerien
Adenauer und 13 Minister bildeten das Kabinett der ersten Bundesregierung.
3. Aufbau und Funktion
Arbeitsweise verläuft nach 3 Prinzipien
1. Kanzlerprinzip (GG Art.65)
- spricht Bundeskanzler Richtlinienkompetenz zu (er darf Richtlinien setzen) à führende Persönlichkeit
Aufg.: *Verantwortung für Regierungspolitik
*sorgt für Ausrichtg. der Politik der jeweiligen Regierung nach einheitl. Leitlinien
- Richtlinienkompetenz festgelegt in Weimarer Verfassung (-> keine so hohe Bedeutg./wichtigste Entscheidg. In Koalitionsvereinbarungen vorweggenommen, oder werden in Koal.ausschüssen verabredet)
- Prinzip ist von Bedeutung weil es klarlegt, wer die eigentl. Führg. In der Regierg. hat
- RICHTLINIENKOMPETENZ bed.: Kanzler hat Recht+Pflicht notfalls gegen einen Minister auf Durchführg. seiner Richtlinien zu achten
B-kanler nehmen selten von Richtlinienkompetenz Gebrauch, weil ein Kanzler, der einer Koal.regierg. unter Berufg. Auf dieses „Instrument“ häufiger „einsame Entscheidungen“ verordnen würde, wäre bald gescheitert (Bsp.: Helmut Schmidt hat in den ersten 4 ½ Jahren seiner Amtszeit nie auf dieses „Instrument“ zurückgegriffen)
2. Kabinettsprinzip/Kollegialprinzip (näher beschrieben in §15 d.
Geschäftsordnung)
- wöchentl. Kabinettssitzg. unter Leitg. des B-kanzlers
- (alle Angelegenheiten von allgem., innen- oder außenpolit., wirtschaftl., sozialer, finanzieller, kultur. Bedeutg. Werden beraten u. beschlossen
- zusätzl.: Gesetzentwürfe, Entwürfe von Verordnungen d. B-regierg., Meinungsverschiedenheiten zw. Regiergs.mitgliedrn, Ernenng. d. Spitzenbeamten d. Ministers
- Kabinett entscheidet normalerweise mit einfacher Mehrheit
3. Ressortprinzip (Ressort= Geschäfts-/Aufgabenbereich)
- hat hohe Bedeutung
- B-minister muss seinen Ressort selbständig führen (innerhalb d. Richtlinien d. Kanzlers u. d. Entscheidg. D. Kabinetts)
- er hat polit. Führg, Weisungs- u. Organisationsrecht in seinem Ministerium
- Kanzler kann nicht in ein Ministerium über den Kopf d. zuständigen Ministers hineinregieren (Bsp.: 1. sozial-liberale Koalition wollte B- kanzleramt stärkere Beteilig. an polit. Plang. verschaffenàscheiterte an einzelnen Ministern)
- (für das Gewicht eines Ministers im Entscheidungsprozess der B- regierg. ist es darüber hinaus von Bedeutung, auf welche Hausmacht er in der Regierungsmehrheit bauen kann und welche Rückendeckung er bei den Interessenverbänden, die durch den Geschäftsbereich seines Ministeriums betroffen sind, genießt)
- Minister haben Leute ihres Vertrauens an Spitzenposition ihres Ministeriums (damit sie ihre Führungsposition innerhalb diesem wahrnehmen können und nicht völlig ihrer Ministerbürokratie ausgesetzt sind)
- beamtete Staatssekretäre+Ministerdirektoren können jederzeit ohne Begründung in vorläufigen Ruhezustand versetzt werden (nützlich bei Regierungswechsel :Neuer Minister kann sich die Führungsmannschaft seines Ministeriums nach seinen eigenen Vorstellungen zus.stellen)
- Verantwortlichkeit d. Minister erfordert genaue Abgrenzg. d. Ressort (nicht immer mögl.: Bsp.: B-ministerium für wirtschftl. Zus.arbeit für Entwicklgshilfe zuständig, berührt aber auch Angelegenheiten d. auswärtg. Amtes u. d. Wirtschaftsministeriums)
- Minister regeln Einrichtg. der ihnen unterstellten Behörden , überwachen in ihrem Geschäftsbereich die Bundesauftragsverwaltung+Vollzug d. B-gesetze durch die Länder
Der parlamentarische Staatssekretär (STAATSMINISTER, nur bis 1998 parl. Staatssekretär)
• bei ihrer Schaffung während der Großen Koalition ging man davon aus, dass die parl. Staatssekr., die Bundestag angehören müssen auch als „Schule für Minister“ fungieren
• sollten Verbindung zw. Mehrheitsfraktion(en) + Regierung verbessern
• hatten als Ministernachfolger nur in 70er Jahren Erfolg, jetzt geringere Chancen
• sind teilweise von Ministern in ihre Führungsmannschaft eingebaut
• Aufpasser des Koal.partners in den Ministerien
• nicht allzu wichtige Aufgaben
Regierung stellt zwar mächtigste Institution der obersten B-organe dar,
Bundeskanzleramt
- wurde am 16. Sept. 1949 von Konrad Adenauer als „Geschäftsstelle der Bundesregierung“ eingerichtet (ein Tag nachdem Adenauer zum Bundeskanzler gewählt worden war)
- steht in Kontakt mit den Ministerien und den Bundesbehörden
- Hilfe des Bundeskanzlers zur Durchführung seiner Aufgaben :
- Rolle eines Sekretariats der Bundesregierung
- dient als Koordinationsstelle für Regierungspolitik und für Arbeit der Bundesminister
- unterrichtet Kanzler über umlaufende Fragen der allgemeinen Politik und Arbeit der Bundesministerien
- Kabinettsberatung : bereitet Sitzungen, Beschlüsse und Entscheidungen des Kanzlers vor und achtet auf ihre Durchführung
- wird von einem Bundesminister als Chef des Bundeskanzleramtes geleitet ( Bundesminister wechseln sich nach bestimmten Zeitabschnitten ab )
Bundespresseamt ( Presse- und Informationsamt )
- beim Aufbau des BPA orientierte man sich an den Organisationsformen der Weimarer Republik
- 1919-1933 gab es bereits die „Vereinigte Pressestelle der Regierung“
- Reichspressechef war gleichzeitig Sprecher der Regierung
- für Konrad Adenauer stand 1949 fest :
- er wollte nicht nur eine „Pressestelle im Kanzleramt“, sondern eine Selbständige Behörde
- Gründungstag des Presse- und Informationsamtes der Regierung – auch 16. Sept. 1949 à wurde also getrennt geführ t
- Selbständigkeit am 30. Juli 1958 mit Ernennung des Regierungssprechers Felix Eckardt zum Staatssekretär formell abgeschlossen ( Eckardt war 1952-1955 und 1956-1962 Chef des BPA )
- im Laufe von mehr als 50 Jahren wurde das BPA ein moderner Dienstleistungs- betrieb und Informationsdrehscheibe für Regierung, Medien und Bürgertum
Allgemeines
- untersteht dem Bundeskanzler
- Chef des BPA ist ein Staatssekretär, der gleichzeitig Regierungssprecher ist
- heute ist das Uwe-Karsten Heye (Bild); stellvertretender Chef ist Peter Ruhenstroth- Bauer; stellvertretende Regierungssprecher sind Charima Reinhardt und Be`le Anda
- Regierungssprecher tritt regelmäßig vor Bundespressekonferenz auf (Vereinigung der Korrespondenten in Berlin) à gibt amtliche Stellungnahme der Bundesregierung ab und beantwortet Fragen
- nach Artikel 5 und 20 des Grundgesetzes – Meinungs- und Pressefreiheit und Demo- kratieprinzip
Aufgaben
- Informierung der Öffentlichkeit über Politik der Bundesregierung (u.a. auch bei Wahl en)
- unterrichtet die Bundesregierung, den Bundespräsidenten und den Bundestag rund um die Uhr über Nachrichtungen und Meinungen, die in den unterschiedlichen Medien verbreitet werden
- informiert gezielt und regelmäßig ausländische Journalisten über Deutschland und dessen Politik
4. Ministerien
- jeder BM leitet ein Ministerium (Verwaltungskörper der ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung steht)
- Zahl der Ministerien nicht gesetzlich vorgeschrieben, entscheidet BK
- allerdings müssen manche immer bestehen: BM der Justiz, BM der Finanzen,
BM der Verteidigung
- BK muss einen BM als Stellvertreter ernennen = Vizekanzler (meist Außenminister)
- BM trägt für alle Angelegenheiten seines Geschäftsbereiches Ressortverantwortung
- Aufbau eines Ministeriums: Minister + ein oder mehrere Staatssekretäre (Abgeordnete, die Verbindung zwischen Ministerium und Bundestag halten sollen, vertreten Minister bei Ausschüssen in Fragestunden, in Kabinettssitzungen und auch in der Öffentlichkeit)
- Ministerium ist in mehrere Abteilungen gegliedert ° Unterabteilungen mit mehreren Referaten (große Ministerien haben bis zu 100 Referaten)
- Arten der Ministerien + zugehörige Minister: Auswärtiges Amt: vertritt unsren Saat, währt seine Interessen,
schützt dt. Bürger und Bürgerinnen im jeweiligen
- geb. 1948 in Baden-Württemberg
- seit 1982 Mitglied der Grünen
- 1983 bis 1985 Mitglied des dt. B-tages
- 1985 bis 1987 Staatsminister für Umwelt und Energie des Landes Hessen und stellvertretendes
- 1987-1991 Vorsitzender/Mitglied der Fraktion der Grünen im hessischen Landtag
- 1991-1994 Staatsminister für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten Hessens
- ab 1994 Sprecher der Fraktion Bündnis 90/die Grünen im dt. B-tag
- seit 1998 Außenminister
BM des Inneren: Otto Schily (SPD)
BM der Justiz: zentrale Aufgabe ist Sicherung und Fortentwicklung
unseres Rechtstaates, diesem Ziel entspricht Gesetz- geberische Arbeit des Ministeriums, umfasst Vorbereitung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD)
BM der Finanzen: Hans Eichel (SPD)
Fraktion
- seit 1995 Vorsitzender der Sozialdemokratischen
dingungen, Förderung der
Entwicklungspolitischen Zusammen-
sationen, Erfolgskontrolle und Kon-
Trolle der Mittelverwendung, Un-
Das Bundeskabinett
- im Bundeskabinett sitzen alle genannten BM und BK
- Bundeskabinettmitglieder treten wöchentlich zur Kabinettsitzung zusammen
Kabinettssitzungen
- Sitzung der Bundesregierung als Kollegialorgan
- Nach §15 sind in diesem Kollegialorgan zur Beratung und Beschlußverfassung zu unterbreiten alle Angelegenheiten von allgemeiner, innen-u.
außenpolitischer, wirtschaftlicher, sozialer, finanzieller oder kultureller Bedeutung, dazu gehören insbesondere:
° alle Gesetzesentwürfe ° alle Entwürfe von Verordnungen der Bundesregierung ° sonstige Verordnungsentwürfe, wenn sie von besonderer pol. Bedeutung sind ° die Stellungnahme des Bundesrates zu den Vorlagen der Bundesregierung ° alle Angelegenheiten, für welche GG oder Gesetz dies vorschreiben ° Meinungsverschiedenheiten zw. Verschiedenen Bundesministern ° Unterbreitung von bestimmten Bundesministern
- was auf Tagesordnung gesetzt wird, ist Entscheidung des Regierungschefs
- üblicherweise Behandlung einer Angelegenheit auf Grundlage einer Kabinettvorlage des federführenden Ministers
- unerläßlich ist Kabinettvorlage bei Entwürfen von Gesetzen oder einer Verordnung der Bundesregierung
- Kabinettsitzungen leitet BK, wenn der verhindert, Vizekanzler als Stellvertreter
- Teilnehmer der Sitzung:
° Bundesminister ° Bundeskanzler ° Chef des Bundeskanzleramtes ° der oder die Staatsminister beim BK ° Chef des Bundespräsidialamtes ° Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ° persönlicher Referent des Kanzlers ° der Schriftführer
- Personen können sich durch Staatssekretäre vertreten lassen, diese haben aber kein Stimmrecht
- Chef des Bundespräsidialamtes ist einziger Teilnehmer, der nicht der Bundesregierung zugeordnet ist, informiert Bundespräsidenten über Arbeit der Bundesregierung
- BK hat Möglichkeit, auch noch Gäste einzuladen, z.B. Vorsitzende bestimmter Fraktionen
- Tagesordnung beginnt mit sog. TOP-1-Punkten ( Gesetzesentwürfe, Verordnungen, Stellungnahmen + Berichten der Bundesregierung,...)
- Bedürfen nur Beschlußfassung, nicht aber mündlicher Aussprache im Kabinett
- Danach folgen einzelne Tagesordnungspunkte, zur mündlichen Erörterung (Personalangelegenheiten, „Internationale Lage“, „Bundesrat/Bundestag“)
- Abstimmungsverhalten: normalerweise einfache Mehrheit
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Friederike Hüttig, 2000, Bundesregierung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Die Struktur der Bundesregierung: Verfassungsrechtliche Vorgaben und p...
Politics - Political Systems - Germany
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Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung
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