Gouverneur auf, die Hinrichtung abzubrechen, was dieser ablehnte. Ein dritter Stromstoß folgte
und Evans starb nach 17 Minuten.
n Bei einer der grausamsten Hinrichtungen der amerikanischen Geschichte wurde Jesse Tefaro am 4.5.1990 auf de elektrischen Stuhl im Florida State Prison bei lebendigem Leib gebraten, da die
Gefängniswärter ein falsche Stromstärke eingestellt hatten.
n 1992 benötigte ein Exekutionsteam in Texas 47 Minuten, um einem Todeskandidaten einen intravenösen Zugang zu legen.
n Auch bei Gasexekutionen z.B. in Missouri kam es zu grauenhaften Zwischenfällen: Die Todeskandidaten hatten über 11 Minuten lang Zuckungen und schnappten nach Luft. Zeugen und
Mitglieder von Exekutionsteams erlitten bereits schwere Vergiftungen durch undichte
Gasleitungen und Kammern.
n "Sehen Sie, egal welchen Grund Sie dafür anführen, daß Sie das Recht hätten, einen Verbrecher zu töten, wenn Sie dabeigewesen und es mit eigenen Augen gesehen und auch noch dabei
mitgemacht hätten, würden Sie sich dreckig fühlen. Sie hätten dann einen Mann getötet, der sich
nicht wehren konnte, und das ist genauso falsch, wie das, was er getan hat." (Zitat von Major
Coody, einem ehemaligen Exekutionsteam-Chef im Todeshaus Angola/Lousisana)
In den USA, die neben der Türkei als einziges NATO-Mitglied die Todesstrafe noch praktizieren, warten
zur Zeit über 3000 Häftlinge, mehrheitlich Farbige, in den Todestrakten der Bundes- und
Staatsgefängnisse auf ihre Hinrichtung. Die Anzahl der Frauen beträgt ca. 50. Die Todeskandidaten
warten im Durchschnitt 7 Jahre auf ihre Exekution, der mehrere "Fehlalarme" vorausgehen.
Pro Jahr werden in den USA ca. 200 Hinrichtungen durchgeführt, davon die meisten durch eine tödliche
Injektion oder den elektrischen Stuhl. Nur 5 der Bundesstaaten praktizieren die Hinrichtung durch
Erschießen oder Erhängen.
39 US-Bundesstaaten haben seit 1976 die Todesstrafe wieder eingeführt, die seit dem 2. Weltkrieg
abgeschafft worden war, weil sie verfassungsrechtlich als inakzeptabel galt, da sie als Strafe zu
willkürlich und zu unangemessen verhängt worden war.
Die überwiegende Mehrheit der Amerikaner befürwortet die Todesstrafe bei Mord ersten Grades.
Eine Jury von 12 Geschworenen befindet über Schuld oder Unschuld des/der Angeklagten, ebenso auch
häufig über das Strafmaß. Diese Jury wird willkürlich aus Telefonbüchern ausgesucht und in einer langen
Befragung über Voreingenommenheit, Kenntnisse über das Verbrechen, etc. Ausgewählt. Der Wahl kann
sich ein Geschworener nur wegen persönlicher Krankheit oder Pflege eines Angehörigen entziehen.
Während des Prozesses wird die Jury oft isoliert in einem Hotel untergebracht, vor allem dann, wenn ein
öffentliches Interesse an dem Prozeß besteht (O.J. Simpson). Der Richter in einem amerikanischen
Strafprozeß hat "nur" die Aufgabe, den Prozeßverlauf auf sein Rechtmäßigkeit zu überprüfen:
Beweismittel, Zeugenbefragung, usw...
Ein Jurymitglied ist nur ‘tauglich’, einem Prozeß anzugehören, bei dem eventuell die Todesstrafe als
Verurteilung ausgesprochen wird, wenn er vor dem Prozeß bekundet hat, daß er die Todesstrafe nicht
ablehnt. Dies bedeutet, daß Menschen, die gegen die Todesstrafe als Strafe gar nicht erst in die Jury
gelangen. Hintergrund ist der, daß das Urteil einstimmig sein muß, und um einer möglichen
Boykottierung zu entgehen, da einer der Jurymitglieder grundsätzlich gegen die Todesstrafe ist, wurde
dieses Gesetz verabschiedet.
Um einen Angeklagten zum Tode zu verurteilen, müssen drei Anforderungen erfüllt sein:
1. Der Täter tötete mit Absicht
2. Es ist warscheinlich, daß der Täter weitere Morde begehen wird.
3. Der Täter begang die Tat nicht als eine Reaktion zu einer Provokation.
Die ausgesprochene Todesstrafe kann nur ein Begnadigungsausschuß und/oder der jeweilige Gouverneur,
bzw. der Oberste Gerichtshof der USA aufschieben oder in lebenslängliche Haftstrafe umwandeln.
Die Südstaaten der USA gelten als sogenannter Todesgürtel, da dort die meisten Todesurteile
ausgesprochen und durchgeführt werden. Todesstrafen werden immer dann überproportional oft verhängt,
wenn der Täter ein Farbiger und das Opfer ein Weißer, oder farbiger Polizist, Wachmann etc. War. Es
wurden bisher erst 7 Weiße zum Tode verurteilt, weil sie einen Farbigen umgebracht hatten, aber 115
Farbige starben, weil sie einen Weißen umbegracht hatten. Bis vor wenigen Jahren konnte ein Farbiger
sogar noch wegen Vergewaltigung einer weißen Frau zum Tod verurteilt werden.
In Florida kostet jede Hinrichtung ca. 3,18 Mio. $ (Mehraufwand an Experten-Gutachten, Ermitteln,
längere Verfahren, Unterbringung der Jury, zwei getrennte Verhandlungen, Berufungsverfahren,
Isolierung der Verurteilten in Hochsicherheits-Todestrakten, zusätzliches Wachpersonal, keine
Möglichkeit zu arbeiten), während die kosten für eine lebenslängliche Haft (40 Jahre) ca. $ 516.000 betragen.
Die Häftlinge in den Todestrakten von Louisiana halten sich 23 Stunden am Tag in einer 1,80 mal 2,50 Meter großen Zelle auf. Die Beleuchtung ist unzureichend, das Licht kommt nur aus dem Gang. Es darf nur ein persönliches Telefonat von 5 Minuten pro Monat geführt werden. Beheizung und Belüftung sind unzureichend. Im Sommer wird ein einzelner Ventilator am Ende eines 100 Meter langen Ganges ohne Durchzug aufgestellt. Die Temperaturen können während der Sommermonate auf bis zu 50 ° C steigen. Wenn ein Todeskandidat seinen letzten Gang von seiner Zelle zum Hinrichtungsraum beginnt, pflegen die Wärter zu rufen: "dead man walking - toter Mann kommt".
Nach allgemeiner Meinung verliert eine Person durch einen Stromstoß von 2000 Volt sofort das Bewußtsein. Dr. H. Hillmann, Leiter eines medizinischen Institutes in England, ist da anderer Meinung. Er befaßte sich 7 Jahre lang mit den Autopsien von Hingerichteten in den USA und kam zu dem Schluß, daß die Hinrichtung äußerst schmerzhaft seien und die Todeskandidaten einige Zeit bei Bewußtsein seien, da die gesamte Kraft des Stromstoßes nicht das Gehirn trifft, sondern teilweise zu der Beinelektrode abgeleitet wird. Bei der Autopsie nach der Hinrichtung ist dir Leber oft noch so heiß, daß sie von den Ärzten nicht berührt werden kann. Die Kraft des Stromschlages ist so stark, daß manchmal die Augäpfel des Todeskandidaten aus den Höhlen platzen. Die Todeskandidaten scheiden Kot und Urin aus, deshalb erden ihnen vor der Hinrichtung Windeln angelegt. Sie erbrechen Blut und speichel und die Körper fangen manchmal Feuer.
Doch auch bei der Todesspritze, die mehrere verschiedene Gifte zur Atemlähmung, Betäubung und Herzstillstand enthält, gibt es häufig Pannen. Oft ist der Infusionsschlauch undicht und die Techniker und Henker werden mit dem giftigen Inhalt bespritzt. Der Katheter muß dann neu eingesetzt werden und es dauert im Schnitt 24 Minuten, bis das Opfer stirbt. 1989 führte eine fehlerhafte Mischung tödlicher Drogen dazu, daß der Deliquent stundenlang mit seinem Tod kämpfte.
Aber trotzdem, auch wenn es nicht zu Komplikationen kommt, es bleibt eine Dimension des grausamen Leidens bestehen, daß nämlich einem Menschen bewußt wird und dies oft jahrelang, daß er gegen seinen Willen sterben wird. Als würde man den Schrecken des Todes weniger spüren, wenn man mit ausgestrecktem Armen auf die Liege geschnallt ist und auf das tödlich fließende Gift wartet. Der amerikanisch Hinrichtungsspezialist Fred Leuchter (Spitzname: Dr. Death) betreibt in Boston eine Firma, die Exekutionsgeräte jeder Art herstellt. Trotz seiner Beteuerungen, 100% humane Hinrichtungsmaschinen zu produzieren, geschehen auch mit seinen Exekutionsgeräten die oben angeführten Pannen grausamster Art. Fred Leuchter wird in der BRD steckbrieflich gesucht und hat in mehreren Ländern Einreiseverbot, so z.B. in Kanada, weil er mit einem dubiosen Gutachten im Auftrag einer Schweizer Neo-Nazi-Partei nachweisen wollte, daß keine Juden in Ausschwitz vergast worden seien.
1.3. Die Todesstrafe ist in vielen Ländern die schwerste Kriminalstrafe. Sie besteht in der Hinrichtung
des Angeklagten durch z.B. Erhängen, Erschießen, Steinigen, Gaskammer, durch die Todesspritze oder Tod auf dem elektrischen Stuhl. Sie wird bei besonders schweren Verbrechen - vor allem im militärischen und politischen Bereich - verhängt. Über ihre Berechtigung werden immer wieder Diskussionen geführt. Argumente der Befürworter sind zumeist Abschreckungsgedanken, während ihre Gegner moralische Bedenken geltend machen [Menschenwürde, Gefahr von Fehlurteilen].
73,3% der Katholiken und 71,4% der Protestanten sind in den USA vehement für die Beibehaltung der Todesstrafe (Gesamt: 1990: 71,2%). Obwohl immer mehr Führungsorgane christlicher Konfessionen formelle Erklärungen gegen die Todesstrafe herausgeben, so auch die amerikanische Bischofskonferenz ("die Todesstrafe wird aufs strengst verworfen wegen der ungerechten und diskriminierenden Art, in der sie verhängt wird, und weil, sie grundsätzlich nicht mit dem Wert und der Würde des Menschen zu vereinbaren ist."), befürworten gerade viele Pastoren und Priester das Recht des Staates, zu töten. Wenn wir allerdings in einer Gesellschaft leben wollen, die ihre Bürger vor Mord und Folter schützt, dann darf Mord und Folter für niemanden ein Mittel zum Zweck sein, das schließt auch den Staat ein.
Es ist an sich deutlich, daß die Bibel Mord als ein Verbrechen bewertet, für das Tod die angemessene Strafe ist (5. Gebot: "Du sollst nicht töten"). Man tut sich schwer, im AT/NT einen Beweistext zu finden, der die Todesstrafe ablehnt. Das gleiche gilt für die Aussage "Auge um Auge...", das die Befürworter so gerne zitieren, obwohl damit gemeint ist, daß der Täter dem Opfer einen Ausgleich für den angerichteten Schaden bezahlt.
Gandhi sagte einmal: "Wenn jeder ein Auge für ein Auge nimmt, wäre die ganze Welt blind."
Es muß aber bedacht werden, daß die Gesetze der biblischen Zeit von Moses in einer halbnomadischen Kultur verordnet wurden, die ihre zerbrechliche Gesellschaft schützen mußte, ohne auf die Hilfe durch Gefängnisse oder anderer Institutionen bauen zu können.
1.4. Die Todesstrafe ist eine der ältesten und grausamsten Arten einen Menschen zu bestrafen. Sie gab es
schon lange bevor es Haft- oder Geldstrafen gab. Schon im germanischen wie auch im römischen Recht war die Todesstrafe fest verankert. Während des 12. und 13. Jahrhunderts wurde sie als Sanktionsmaßnahme auf viele Verbrechen ausgedehnt und sollte in erster Linie abschrecken. Deshalb fanden die Hinrichtungen auch meistens vor der Öffentlichkeit statt. Gegen Ende des Spätmittelalters war es möglich, dass auch Kinder und Geisteskranke hingerichtet werden konnten.
Erst Ende des 18. Jahrhunderts zeigten sich bei Bemühungen die Todesstrafe abzuschaffen erste Erfolge, und viele Vollstreckungsarten wurden ,,humanisiert" [Rädern wurde gänzlich verboten]. Doch erst im 19. Jahrhundert wurde die Todesstrafe wirklich in vielen Staaten abgeschafft. In Deutschland wurde die Todesstrafe 1949 durch Artikel 102 des Grundgesetzes verboten. In über 100 Staaten der Welt wird sie jedoch heute noch angewandt.
1.5. Bei den unzähligen Diskussionen um die Todesstrafe wird immer wieder argumentiert, wenn
absolute Gewissheit besteht, dass die angeklagte Person ein schweres Verbrechen verübt habe, diese auch zum Tode verurteilt werden kann bzw. sollte.
Doch eine solche absolute Gewissheit kann von einem ,,menschlichen Gericht" niemals gegeben werden und es wird diese auch niemals geben können. Die Befürworter der Todesstrafe machen es sich mit einer solchen Argumentation sehr leicht, denn sie ignorieren die Gefahr des Justizirrtums. Sie gehen davon aus, dass die Richter und Geschworenen stets objektiv und richtig entscheiden, ob jemand tatsächlich schuldig ist oder nicht.
Die Todesstrafe ist unwiderruflich und kann selbst unschuldigen Menschen das Leben kosten. Im Zeitraum von 1900 bis 1987 wurden in den USA mindestens 23 Unschuldige hingerichtet.
,,Der farbige Edward Earl Johnson wurde schuldig befunden, einen weißen Polizisten ermordet zu haben. Johnson, der zur Tatzeit 18 Jahre alt und nicht vorbestraft war, wurde der einzigen Zeugin gegenübergestellt, die ihn schon von Geburt her kannte. Sie sagte aus, dass Johnson nicht der Mörder sei; auch die Täterbeschreibung passte überhaupt nicht auf Johnson. Daraufhin wurde er freigelassen, später aber erneut verhaftet. Nach seiner Schilderung war er gezwungen worden, ein ,,Geständnis" zu unterschreiben, das ihm von zwei Polizisten mit der Drohung diktiert wurde, ihn während eines Fluchtversuches zu erschießen, falls er das Geständnis nicht unterschreibe. Dieses Geständnis hat Johnson bei der ersten Gelegenheit widerrufen. Es wurde dennoch während des Gerichtsverfahrens gegen ihn verwendet. Nachdem die Augenzeugin von Johnsons ,,Geständnis" erfuhr, identifizierte sie ihn nun doch als Täter. Am 20. Mai wurde Edward Earl Johnson in Mississippi hingerichtet. Bis zum Schluss beteuerte er seine Unschuld."
2. Die Todesstrafe ist auch heute noch in über 100 Ländern der Welt als schwerste Kapitalstrafe möglich.
Ich möchte beispielhaft auf die Todesstrafe in Deutschland, den USA und Indonesien eingehen.
2.1. Der Hexenwahn, der um 1484 in Deutschland einsetzte, war eine der ersten Massenmordaktionen,
die man ziemlich genau nachvollziehen kann. Während dieser Zeit konnte jede Frau nur auf Grund von Zeugenaussagen beschuldigt und verurteilt werden. In Würzburg z.B. gab es in der Zeit von 1625 bis 1631 insgesamt 900 Verbrennungen von ,,Hexen". Da es immer Unglücke gab und man immer einen Sündenbock brauchte, hielt dieser Hexenwahn sehr lange an.
Während des 17. Jahrhunderts gab es in Deutschland viele verschiedene Hinrichtungsarten, u.a. Enthaupten, Ertränken, lebendig begraben, Verbrennen, Vierteile sowie Rädern [dies war eine reine Männerstrafe].
Seit der französischen Revolution [gegen Ende des 18. Jahrhunderts] war die Guillotine [Fallbeil] auch in Deutschland als offizielles Hinrichtungsinstrument zu finden. In der Zeit, als Hitler regierte, starben 1943 in Berlin-Plötzensee in einer Nacht 186 (!) Menschen durch das Fallbeil. In der Weimarer Republik stimmten 128 Abgeordnete gegen und 153 für die Todesstrafe. Im Herbst 1948 tagten die Abgeordneten über die neue Verfassung und die Mehrheit der Abgeordneten stimmten gegen die Todesstrafe.
Ausgehend vom grausamen Umgang mit menschlichem Leben zur Zeit des Nationalsozialismus (1933- 1945), in der 16.000 Menschen hingerichtet wurden, wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland 1949 durch Artikel 102 des Grundgesetzes abgeschafft. In der DDR war es juristisch bis 1987 möglich, sie zu vollstrecken.
2.2. Nachdem Joseph II. die Todesstrafe abgeschafft hatte, wurde sie 1803 wieder eingeführt. In der Zeit
von 1867 bis 1919 wurde ein Drittel der Urteile auch vollstreckt. Als todeswürdige Verbrechen galten Mord und Totschlag, Aufruhr und Hochverrat, Brandlegung und boshafte Sachbeschädigung mit Todesfolge und Handlungen und Unterlassungen, die unbeabsichtigt zum Tod eines Menschen führten. In der ersten Republik wurde die Todesstrafe aufgehoben, 1934 aber wieder eingeführt. Nie wurden so viele Todesurteile vollstreckt wie in der Zeit des Nationalsozialismus. In diesen Jahren wurden in Österreich viele Menschen aus weltanschaulichen und politischen Gründen hingerichtet. Eine der großen Widerstandskämpferinnen gegen das Hitlerregime war Schwester Restituta Kafka, die vor eineinhalb Jahren von Papst Johannes Paul II. auf dem Wiener Heldenplatz seliggesprochen wurde - vielleicht eine späte Sühne für den 1938 von verblendeten Massen entehrten Platz!
In den ersten Jahren der Zweiten Republik wurden 46 Todesurteile gefällt, wobei es sich meist um Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus handelte. 1950 wurde die Todestrafe in ordentlichen Gerichtsverfahren, 1968 durch einen Beschluss des Nationalrates abgeschafft.
2.3. Die Todesstrafe hat in den USA eine lange Geschichte. Besonders in den Südstaaten, dem sog.
Todesgürtel, werden anteilsmäßig die meisten Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. Wurden in den nördlichen Staaten zwischen 1930 und 1967 insgesamt 403 Menschen hingerichtet, so waren es in den Südstaaten 2307. Nicht nur Mord, sondern auch Vergewaltigung werden dort mit dem Tode bestraft. Todesurteile wurden besonders oft dann ausgesprochen, wenn es sich um einen schwarzen Täter und ein weißes Opfer handelte. So wurden zwischen 1924 und 1964 in Georgia 82 Weiße und 304 Schwarze hingerichtet.
Schon Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in den USA Gruppen und Organisationen, die für die Abschaffung der Todesstrafe kämpften. In den sechziger Jahren dieses Jahrhunderts wurden viele Studien über rassische Diskriminierung und Willkür bei der Verhängung der Todesstrafe veröffentlicht. Mit der Hilfe von Anwälten und der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung legten immer mehr Todeskandidaten bei den amerikanischen Bundesgerichten Berufung ein und stellten so die Todesstrafe in Frage. 1972 entschied der Oberste Gerichtshof der USA mit 5 zu 4 Stimmen die Todesstrafe sei ,,grausam und ungewöhnlich" und verstößt gegen den 8. und 14. Zusatz der Verfassung [der 8. Zusatz verbietet grausame und ungewöhnliche Strafen, der 14. Zusatz verpflichtet den Staat zu einem fairen Prozess]. Somit war die Todesstrafe vorerst außer Kraft. Nach dieser Entscheidung wurden in den einzelnen Staaten die Gesetzestexte überarbeitet und der Spielraum der Richter eingeschränkt. Man schrieb in einigen Staaten die Todesstrafe für bestimmte Verbrechen vor. Zwischen 1976 und 1978 gab es Urteile des Obersten Gerichtshofs zur Wiedereinführung der Todesstrafe. Mit 7 zu 2 Stimmen entschied er, dass die überarbeiteten Gesetze verfassungskonform seien. Nach und nach führten viele Staaten die Todesstrafe wieder ein. Zu diesen Staaten gehören u.a. Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Delware, Florida, Georgia, Idaho, Ilinois, Indiana Kalifornien, Kentucky, Louisiana, Maryland, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, North Carolina, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, South Carolina, Texas, Utah, Virginia, Washington, Wyoming.
In diesen Staaten kann man mit dem Tode bestraft werden, wenn man ein Kapitalverbrechen begeht. Zu diesen Verbrechen zählen Mord, Tötung im Duell, lynchen, Abtreibung mit Todesfolge, Tötung oder ernste Körperverletzung, begangen von einem Strafgefangenen, Notzucht, Entführung eines Minderjährigen zwecks Erpressung von Lösegeld, Eisenbahnraub und Entgleisenlassen eines Zuges, Sprengstoffattentate mit Todesfolge oder Lebensgefährdung, schwerer Raub, bewaffneter Raub, Landesverrat, Totschlag bei Unruhen, Anschläge auf den Präsidenten der USA, auf den Gouverneur eines Bundesstaates oder dessen Stellvertreter.
In den meisten amerikanischen Staaten ist eine automatische Berufung beim höchsten Gericht des Staates vorgesehen. Berufungsgründe sind verfahrens- oder verfassungsrechtliche Verstöße. In vielen der Staaten wird das Urteil mit ähnlichen Fällen verglichen. Hält der Oberste Gerichtshof das Urteil aufrecht, kann sich der Verurteilte in der nächsten Instanz an den Obersten Gerichtshof wenden. Voraussetzung ist, dass
die Berufung mindestens einen verfassungswidrigen Aspekt enthält. 9 der höchsten Richter des Landes entscheiden dann nach eigenem Ermessen. Fast jeder Angeklagte stellt einen solchen Antrag, doch die meisten werden abgelehnt.
Zwischen 1975 bis 1984 gab es in den USA 204000 Tötungsdelikte und ca. 198000 Festnahmen. Davon bekamen 2384 Angeklagte die Todesstrafe und 32 Urteile wurden vollstreckt. Die Wahrscheinlichkeit eines Todesurteils ist also relativ gering. Sie hängt von Faktoren ab, die mit dem Verbrechen nichts zu tun haben, u.a.:
· politischer und öffentlicher Druck auf den Staatsanwalt
· finanzielle Mittel des Angeklagten
· Kompetenz des Verteidigers
· Hautfarbe + sozialer Status von Täter und Opfer
· Tatort Kann der Angeklagte keinen kompetenten Anwalt bezahlen, ist er von Anfang an benachteiligt. Das ist der Grund, warum zum größten Teil arme Menschen mit geringem Sozialstatus in den Todeszellen landen.
In den meisten Bundesstaaten ermöglichen bestimmte Verfahrensregeln außerdem, dass Geschworene, die die Todesstrafe ablehnen, von dem Prozess ausgeschlossen werden. Oft ist es sogar möglich, Geschworene auszuschließen, nur weil sie Bedenken gegenüber der Todesstrafe geäußert haben. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass der Angeklagte einer voreingenommenen Jury gegenübersteht. Es ist auch schon vorgekommen, dass der Staatsanwalt versucht hat, über die ,,peremptory challenges" [Ablehnung von Geschworenen ohne Grund] schwarze Geschworene abzulehnen, wenn ein Schwarzer angeklagt ist. Im letzten Jahr (1998) fanden in den USA die meisten Hinrichtungen seit der Wiederaufnahme der Todesstrafe statt. Für diesen extremen Anstieg ist vor allem Texas verantwortlich. 37 der insgesamt
74 Hinrichtungen wurden dort vollzogen.
In den USA wird folgendes Verfahren angewendet:
Vier Wochen vor der Hinrichtung wird dem Verurteilten der Hinrichtungsbefehl vorgelesen, danach beginnt der 1. Teil der Todeswache. Der Gefangene wird in einen Raum mit direktem Zugang zum Hinrichtungsraum gebracht. Fast alle persönlichen Dinge werden ihm abgenommen und er darf keinen Kontakt mehr mit anderen Gefangenen, Freunden und Angehörigen haben. Besuche von Anwälten sind noch erlaubt. Der Gefangene darf die Zelle nicht verlassen und er steht unter verschärfter Bewachung. 4 Tage vor der Hinrichtung beginnt die Bewachung rund um die Uhr. Es wird für die Hinrichtungskleidung Maß genommen, und der Verurteilte muss sein Begräbnis organisieren. Am Tag der Hinrichtung darf der Verurteilte um 1:00 Uhr ein letztes Mal Angehörige empfangen, um 4:30 Uhr bekommt er seine Henkersmahlzeit und um 7:00 Uhr wird er in den Hinrichtungsraum geführt. Während der Hinrichtung sind 10 Personen anwesend, darunter 2 Elektriker, der Vollstreckungsbeamte, der Gefängniswärter, ein Arzt und sein Assistent.
2.4. · Der verurteilten Person muss die Hinrichtung mindestens 72 Stunden vorher bekannt gemacht
werden.
· Der Rechtsanwalt des Todeskandidaten darf der Hinrichtung beiwohnen.
· Die Hinrichtungen werden niemals öffentlich ausgeführt.
· Der verurteilten Person werden die Augen verbunden.
· Ein Arzt soll den Tod bestätigen.
· Der/die Verurteilte darf stehend, sitzend oder kniend hingerichtet werden, wobei Hände und Füße gefesselt werden dürfen.
In den letzten Jahren hat es in der Republik Indonesien eine deutliche Zunahme der gerichtlich angeordneten Hinrichtungen gegeben. Während es zwischen 1975 und 1979 nur eine und zwischen 1980 und 1984 drei Hinrichtungen gab, waren es zwischen 1985 und 1988 bereits 18 Hinrichtungen. Die gegenwärtige Regierung zeigt somit, dass sie der Todesstrafe nicht abgelehnt gegenübersteht. Nach 1970 gab es in Indonesien für mehrere Jahre keine Hinrichtungen mehr, was den hochgeschätzten Rechtsgelehrten Dr. J.E. Sahetapy dazu veranlasste, 1978 den Schluss zu ziehen, dass die Todesstrafe in Indonesien praktisch abgeschafft sei. In demselben Jahr wurde jedoch eine weitere Hinrichtung vorgenommen. Seit 1980 hat es dann - insbesondere bei politischen Gefangenen - wieder regelmäßig Hinrichtungen gegeben.
Am häufigsten wird in Indonesien die Todesstrafe für Subversion und Todesstrafe verhängt. Nach dem bestehenden Strafgesetzbuch in Indonesien können folgende Straftaten mit dem Tod bestraft werden:
· Angriff auf den Präsidenten oder Vizepräsidenten
· ein anderes Land bewegen, in Feindseligkeiten oder Krieg einzutreten
· den Feind im Krieg zu unterstützen
· Aufruhr verursachen, anstiften oder fördern
· vorsätzlicher Angriff auf das Staatsoberhaupt eines befreundeten Landes, der den Tod zur Folge hat.
· Mord
· Raub mit unmittelbarer Anwendung von Gewalt, die zu ernsthaften Verletzungen oder Tod führt
· Piraterie auf See, die zum Tode führt
· Flugzeugentführung
· Geheimnisse bezüglich des Atomenergieprogramms verraten
· Import oder illegalen Erwerb von Waffen, Munition, Sprengstoff sowie Rauschgift Ein Todesurteil, das durch ein Bezirksgericht gefällt wurde, kann zur Revision vor dem Oberen Gerichtshof gebracht werden. Ein Gefangener darf den Präsidenten in jedem Stadium seiner Verurteilung um Gnade ersuchen. Die meisten Gefangenen jedoch warten mit dem Gnadengesuch, bis alle Berufungsverfahren erschöpft sind.
Die Todesurteile werden in Indonesien durch Erschießungskommandos vollstreckt. Die Verfügungen des Gesetzes NR. 5/1969, das die Todesstrafe regelt, beinhaltet u.a. folgendes:
3. a) Der elektrische Stuhl
Geschichte:
Früher wurde Dr. Albert Southwick Zeuge eines Unfalls, als ein betrunkener Mann einen Stromgenerator berührte. Der Mann starb sofort. Er erzählte diesen Vorfall seinem Freund Senator David McMillan, dieser sprach sofort mit Gouverneur David B. Hill, dass man mit der Elektrizität das grausame Erhängen ersetzen könnte. Schließlich wurde 1888 diese Hinrichtungsart mit der Begründung, sie sei humaner als der Tod durch den Strang, eingeführt.
Verfahrensweisen:
Die Methode ist folgende: nach dem das Opfer auf einen eigens gebauten Stuhl gefesselt wurde, werden an Kopf und Beinen des Delinquenten auf zuvor rasierten Stellen Elektroden befestigt. Dann werden kurz Stromstöße mit ca. 2000 Volt durchgeführt. Der Tod sollte durch einen Herzstillstand eintreten. Obwohl bereits nach dem ersten Stromstoß Bewusstlosigkeit eintreten sollte, geschieht es immer wieder, dass dies nicht der Fall ist.
Pannen:
1890: die erste Hinrichtung war eine grausame Folter, der Strom war zu gering, somit waren es qualvolle lange 70 Sekunden, bis William Kemler endgültig tot war.
1893: Während des ersten Stromstoßes der Hinrichtung von William Taylor brach die Rückenlehne des Stuhelas ab, der bewusstlose Taylor musste 1 Stunde im Nebenzimmer warten, bis der Stuhl wieder repariert war.
1946: Willie Francies sollte hingerichtet werden, doch der Strom reichte nicht aus, er wurde gequält, überlebte es aber und wurde somit ein Jahr später erneut (!) hingerichtet, da dies nicht gegen das Gesetz spreche. usw. ...
Kosten:
Stuhl 35 000 $, benötigte Strom für die Hinrichtung 30 Cent
b) Die Gaskammer Geschichte:
8. Februar 1924: Der Chinese Gee John wurde als erster Mensch der Welt in einer Gaskammer
hingerichtet.
Die Gaskammer wurde in Deutschland vor allem im 2.Weltkrieg als Hinrichtungsmethode für die Ausrottung der Juden benutzt. Die Nazis versuchten sie mittels Zyklon B hinzurichten. Verfahrensweise:
Dabei wird der Delinquent in einer luftdichten Kammer auf einen Stuhl geschnallt. Durch ein auf der Brust befestigtes Stethoskop, das in einen benachbarten Raum geleitet ist, kann ein anwesender Mediziner den Tod feststellen. Während der Exekution wird Zyanid -Gas in die Kammer geleitet, das sofort beim Einatmen die Bildung von Atemenzymen hemmt und dadurch die Sauerstoffzufuhr unterbricht. Unter Umständen tritt sofortige Bewusstlosigkeit ein. Versucht der Verurteilte jedoch durch Anhalten der Luft
sein Leben zu verlängern können lebenswichtige Organe weiterfunktionieren und der Verurteilte muss unsagbare Qualen durchleiden.
Pannen:
1960: Hinrichtung von Carly Chessman, als das Gas in der Kammer aufstieg, klingelte das Telefon und es war die Nachricht von seiner Begnadigung. Der leitende Beamte entschied sich dafür weiterzumachen da die Hinrichtung schon zu weit fortgeschritten sei.
Kosten:
Gaskammer kostet 200.000 $, das Gas für die Hinrichtung 300 $.
c) Die Gift- Injektion Geschichte:
In Nazideutschland experimentierte Dr. Eisele in Buchenwald mit vielen Chemikalien und sammelte seinen Erfahrungen im "abspritzen". Tausenden von Menschen wurden die verschiedensten Substanzen gespritzt, die meißten starben.
Verfahrensweise:
Bei der Exekution mit der Giftspritze wird dem Verurteiltem eine Überdosis eines schnell wirkendem Betäubungsmittels, kombiniert mit einem chemischen Lösungsmittel, intravenös injiziert. Wehrt sich das Opfer während der Hinrichtung, so besteht die Möglichkeit, dass das Gift in die Arterie oder in die Muskeln gelangt, was sehr schmerzvoll sein kann. Werden die Mengen falsch berechnet, kann die Lösung dickflüssig werden und die Nadel verstopfen, so dass das Gift nur sehr langsam eintritt, was den Sterbevorgang verlängert. Das Opfer ist möglicherweise bei vollem Bewusstsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt.
Pannen:
1987: erhielt ein Delinquent eine falsche Medikamentenmischung. 1/2 Stunde lang hustete und würgte er, bis er starb.
1997: wurde in Oklahoma Scott Carpenter hingerichtet, zwei Minuten nachdem das Gift in seinen Adern zu fließen begonnen hatte, wurde er 11Minuten lang von Krämpfen geschüttelt. Insgesamt hatte er somit einen viertelstündigen qualvollen, schmerzhaften Tod.
Kosten:
Injektionsspritze (inkl. Liegebahre) 35 000 $, Chemikalien 700 $
d) Der Galgen Geschichte:
Ursprünglich wurde gehängt, indem man dem Delinquenten eine Schlinge um den Körper band und ihn dann den Naturgewalten auslieferte. Und es wurde nur an Eichen gehängt, da sie die heiligen Bäume des Wotans, der Sturmgott, sind.(Germanen) Verfahrensweise:
Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt. Es stirbt infolge des Drucks, den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewusstlosigkeit und Tod treten entweder durch Bruch der Wirbelsäule oder durch Ersticken, das mehrere Minuten dauern kann, ein. In manchen Ländern wird der Tod durch Ersticken provoziert, indem der Verurteilte langsam hochgezogen wird oder die Fallhöhe zu gering bemessen wird. In England führte man nach eineigen Pannen den ,,langen Fall" ein. Der Verurteilte fiel dabei durch eine Falltür. Durch den Fall brach dieser sich entweder das Genick oder er wurde nach Sekunden bewusstlos, da die Blutversorgung schlagartig unterbrochen wurde. Pannen:
1705: hing ein Mann schon 15 Minuten am Galgen, als ein Bote mit seinem Begnadigungsschreiben eintraf. Der Mann wurde befreit un erholte sich wieder vollständig. 1650: kam eine gehängte Mörderin wieder zu Bewusstsein als man sie nach einer halben Stunde abnahm um sie zu sezieren.
1585: hing ein Mann 3 Tage am Gelagen und unterhielt sich Währenddessen mit Seiner Frau und mit seinen Kindern.
Kosten:
Der Galgen kostet 80.000 $.
e) Garotte Geschichte:
Anfangs war die Garotte nicht mer als ein aufrechter Pfosten mit einem Loch in der Höhe des Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurde um seinen Hals gelegt. Die
Enden des Seiles wurden durch das Loch im Pfosten gezogen. Der Henker zog nun langsam an beiden Enden des Seiles und erdrosselte so ein Opfer. Später wurde der Stick dann durch ein Metallband ersetzt, und der Henker führte seiner Arbeit damit fort, dass er seinem Opfer einen Keil in den Wirbel drehte und so das Rückrat durchtrennte.
Verfahrensweise:
Bei dieser Hinrichtungsart wird der Delinquent an einem Pfahl gebunden. Der Henker legt ihm eine Eisenklammer, die Garotte, an und zieht die Schraube zu, bis sein Opfer erstickt. Diese qualvolle Methode wurde u.a. in Spanien ist Anfang der 70er Jahre angewandt. Überlebende bezeichnen diese Tötungsart als besondere grausam, sie erlitten Todesangst und Erstickungsnot.
f) Erschießen Verfahrensweise:
Erschießen ist die weltweit am meisten verbreitete Hinrichtungsart. Vor allem in asiatischen und arabischen Staaten. Eine Lösung ist der Kopfschuss. Dabei werden keine inneren Organe verletzt, so dass man diese verkaufen kann. Man unterscheidet zwischen Einzelerschießungen (Ostblock) und Erschießungskommandos (USA). Dabei wird meist auf das Herz geschossen. Pannen:
Es passiert häufig, dass die Schützen vorbeizielen, und so ein sofortiger tod nicht eintritt. In manchen afrikanischen Ländern wird diese Technik des ,, langsamne Erschießung" bewusst angewandt. In Ostblockstaaten ist der Genickschuss Üblich. Dabei wird das Rückenmark durchtrennt und es kommt zum sofortigen Tod.
g)Enthaupten Bei dieser Art der Tötung wird dem Opfer mit einem scharfen Schwert oder Fallbeil der Kopf vom Körper abgetrennt. Es ist vorgesehen, daß die Klinge beim ersten Schlag den Kopf vom Körper abtrennt. Beim Schwert kann dies jedoch länger dauern, da es eine leichte Waffe darstellt und die Kraft des Schlages von der Kraft und Statur des Henkers abhängig ist.
h) Steinigen Beim Vollzug durch Steinigen wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf ein. Da es durchaus üblich ist, dass ein Mensch mehrere Steinwürfe aushält ohne das Bewusstsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken.
i) Der Mazzatello Der Gefangene wurde von einem Priester auf den Platz des Geschehens geführt. Dort mußte er sich gegenüber eines offenen Sarges aufstellen. Dann kam der in schwarz gekleidete Henker. Sein
Handwerkszeug steckte in seinem Gürtel, die "Mazza", der Hammer und ein scharfes Messer. Der
Gefangene oder besser gesagt das Opfer wurde mit dem Gesicht zum Publikum gedreht. Dann gab der Priester dem Opfer seinen letzten Segen. Der Henker schlug nun mit dem Hammer, der Mazza, mit
ganzer Kraft auf den Kopf des Delinquenten, dieser fiel dann vorne über und im Fall schnitt ihm der
Henker die Kehle durch. Diese sehr blutige Art der Exekution war im Italien des Mittelalters eine sehr beliebte Hinrichtungsart. Sie erfreute sich bei den öffentlichen Hinrichtungen einem starkem Zulauf.
4. Argumente für die Todesstrafe Argumente gegen die Todesstrafe
- gerechte und angemessene Antwort auf - entzieht Menschenrechten jede Grundlage besonders (Bsp.: Recht auf Leben, Menschenwürde schwere Straftaten unantastbar)
- geeignetes Instrument, um Schwerstkriminalität - Wert des Lebens den Verurteilten aberkannt erfolgreich zu bekämpfen
- Kosten eines langen Gefängnisaufenthaltes - Kosten durch lange Prozesse und teurere entfallen Todeszellen (Staatshaushalt entla stet) ebenfalls hoch
- abschreckende Wirkung auf potentielle Täter - nicht abschreckender als Freiheitsstrafe (keine Beweise bzw. Belege für das Gegenteil)
- 4. Buch Mose 35,30 : "Wer einen Menschen - Altes Testament (5. Gebot) tötet, den soll man töten auf den Mund zweier "Du sollst nicht töten" Zeugen hin. (...)" A auch christl. Sichtweise
A christl. Sichtweise : durchaus legitime
Bestrafung
- Gerechtigkeit gegenüber Opfer und Familie - Ursachen der Schwerstkriminalität durch (Genugtuung, Vergeltung) Todesstrafe nicht beseitigt (Armut, soziale Umstände)
- Täter soll gleiches erleiden wie Opfer - Gefahr des Justizirrtums (nie absolute Gewißheit durch "menschliches Gericht gegeben)
- Tod des Täters löscht Gedanken an Tat aus - Objektivität der Richter und Geschworenen fraglich
- Gefängnisse entlastet - Mordrate nach Abschaffung der Todesstrafe gesunken (Bsp.: Kanada)
- Wiederholungstäter ausgeschlossen - einige Untersuchungen zeigen, daß Mordrate bei Anwendung der Todesstrafe erhöht wurde
- grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form der Bestrafung
- psychischer Druck auf Todeskanditaten ist Akt der Barberei
- teilweise lange, schmerzvolle Zeit bis zum Eintreten des Todes (elektrischer Stuhl oftmals mehrere Anläufe)
- Todesstrafe ist unwiderruflich (bei Unschuld)
- Willkürlichkeit in Verhängung der Todesstrafe (länderbedingt)
- Verringert nicht den Verlust der Familie vom Opfer
- Familie des Todeskandidaten hat ähnliche Schmerzen und Leiden (psychisch), wie Familie des Opfers
- Verletzung der ärztlichen Ethik (Bsp.: tödliche Dosen für Hinrichtung vorbereiten und verabreichen)
- oft Hinrichtung von Geisteskranken (durch Psychiater bestätigt), die für ihre Tat eigentlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden können
- Hinrichtung jugendlicher Täter (USA), denen so die Möglichkeit genommen wird sich eine eigene und straftatenfreie Zukunft aufzubauen
- Todesstrafe als Deckmantel für Rache und Vergeltung
- scheinbare Auswahl der Todeskandidaten nach Rasse, Stand, Bildung und Vermögen (Diskriminierung)
- trägt zur Verrohung der Sitte bei
5. Ich glaube nicht, daß es noch notwendig ist, meine Gedanken nach diesem Referat noch einmal zu
formulieren. Ich bin der Meinung, daß die Abschaffung der Todesstrafe damit begründet werden sollte, daß das Töten durch den Staat viel zu teuer, sowohl finanziell als auch moralisch, ist. Die Todesstrafe kostet zu viel und sie ist die einzige Strafe, die die Tat imitie rt. Wenn dem Staat erlaubt wird, Bürger zu töten, werden damit die höchsten moralischen Werte einer Verfassung verraten: die unantastbare
Würde des Menschen! Ist die Todesstrafe nicht auch nur die Befriedigung von Rachsucht, besonders der
Wunsch nach Rache seitens der Opfer (s. Recht auf Anwesenheit bei der Hinrichtung)?
Trotz der Wiedereinführung der Todesstrafe stieg in den USA die Mordquote zwischen 1988 und 1992
um 14% an. Für farbige Männer in Großstadtvierteln ist Ermordung die zweithäufigste Todesursache.
Die Todesstrafe ist tatsächlich nichts anderes als eine Verschwendung von Mitteln, die für Programme
zur Verbrechensbekämpfung zur Verfügung stehen sollten. In New York sank 1992 die Mordquote um
12% durch verstärkten Mehreinsatz von Polizeikräften.
Zum Schluß noch zwei Zitate, auf die ich während meiner Informationssuche gestoßen bin und die mir
sehr gut gefallen haben:
Die gerechteste Strafe ist die, welche die umfassenste Fürsorge für den Täter und die
Gesellschaft bringt. (Karl Barth) Eine Gesellschaft sollte nicht danach beurteilt werden, wie sie mit ihren besten Mitgliedern
umgeht, sondern wie sie ihre schlechtesten Mitglieder behandelt. (Lew Tolstoi)
6.
Literatur
Geiger, Max u.a. Nein zur Todesstrafe
Reinhardt Verlag, Basel 1978
Höfer, Werne r Knast oder Galgen?
Verlag R.S. Schulz, Percha 1975
Microsoft Corporation Todesstrafe
MS-Encarta´98 © , Redmond, USA 1997 Müller, Frank Streitfall Todesstrafe
Patmos Verlag, Düsseldorf 1998
Rauter, E.A. Folter in Geschichte und Gegenwart,
Eichborn Verlag, Frankfurt 1988
Rossa, Kurt Todesstrafen,
Stalling Verlag, Oldenburg 1966
Trombley, Stephen Todesstrafe,
Rowohlt Verlag, Hamburg 1993
Quellen:
Wochenzeitung, Die Zeit, 54. Jahrgang, Nr. 10, 4. März 1999, Seite 1,
Tageszeitung, Neue Presse, 9. Woche, 4. März 1999, Seite 23
Tageszeitung, Neue Presse, 9. Woche, 5. März 1999, Seite 1
Zeitschrift, Stern, 49. Jahrgang, Heft 47, 1996, S. 20 - 30
Zeitschrift, Stern, 52. Jahrgang, Heft 10, 1999, S.182-188
Zeitschrift, Der Spiegel, 52. Jahrgang, Nr. 4, 19.1.98, S. 150 - 153
Zeitschrift, Der Spiegel, 53. Jahrgang, Nr. 8, 22.2.99, S. 160-167
http://www.deathpenalty.de
http://www.schule.berg.net/hepel/sch:todes2.htm
http://www.freunde.imperium.de
http://www.amnesty.org
http://www.home.t-online.de/home/petra.E/dp.htm:
http://www.amnesty.de
http://www.todesstrafe-usa.de
Arbeit zitieren:
Philipp Meßerschmidt, 2001, Die Todesstrafe, München, GRIN Verlag GmbH
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Michael P. Hensle
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Die Todestrafe.
Ich wollte nur mal sagen, dass sich meine Meinung über die Todesstrafe geändert hat, denn nacdem ich da hier gelesen hatte, habe ich mir erst einmal richtig darüber Gedanken gemacht. Ein grosses Lob an den Autor!
am Monday, March 18, 2002-
Isch
Du.
Nicht schlecht Herr Specht ich finde andere Menschen zu töten ist primitiv. Alle die andere Menschen töten müsse ins Gefängnis oder selbst umgebracht werden. Aber von den Angehörigen!!!!! Wenn mann das dürfte NATÜRLICH. Also hau rein und wenn dir noch mehr einfällt dann schrieb es einfach noch dazu würde mich echt freuen gucke dann spater noch mal rein also!!!!!!"Tschüss und noch viele besucher"
am Wednesday, September 07, 2005-
Caroline
Frage.
von wo hast du die angaben zu 2.4 für welche verbrechen die todesstrafe verhängt wird?
gute arbeit¨
gruss
am Friday, November 07, 2008-