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In nomine sancte et induividue trinitatis feliceter amen. Karolus quartus divina favente
Einleitung
Die goldene Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 ist die Festschreibung eines Reichsgrundgesetzes des Spätmittelalters, das in den Teilen, die die Königswahl betreffen, bis zum Ende des heiligen römischen Reiches deutscher Nation 1806 Bestand hatte. Auch Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832) berichtet in Dichtung und Wahrheit sowohl von der goldenen Bulle, als auch von der nach deren Vorschriften durchgeführte Königswahl Josephs II., die er in Frankfurt miterlebte. 2
Auch wenn die Zeitgenossen den Wert der goldenen Bulle nicht sehr hoch schätzten, erschienen die ersten Drucke 1474 3 . Etwa hundert Jahre nach der ersten Fassung in lateinischer Sprache wurde im Vorfeld der Königswahl Maximilians I. 1485 ein deutschsprachiger Druck der goldenen Bulle veröffentlicht 4 . Karl Zeumer weist in seiner Arbeit darauf hin, daß seit dem 15. Jahrhundert die Wertschätzung dieses Rechtstextes stark zugenommen habe. 5 Das läßt sich unter anderem daraus ablesen, daß allein die Münchner Staatsbibliothek zehn Abschriften aus dieser Ze it verwahrt. 6 Die vorliegende Arbeit gliedert sich in zwei Teile. Ein erster Teil ordnet den lateinischen Originaltext und die verwendeten frühneuhochdeutschen Übersetzungen in ihren allgemein- und sprachgeschichtlichen Kontext ein. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den auffälligen Veränderungen des frühneuhochdeutschen Sprachsystems im Vergleich zum des Mittelhochdeutschen und vergleicht die beiden Übersetzungen. Als Grundlage für die Textinterpretation dient die im wesentlichen auf der Basis einer Frankfurter Handschrift vom Ende des 14. Jahrhunderts erstellte Edition von W. D. Fritz im 11. Band der Monumenta germaniae historica 7 und der oben genannte Straßburger Buchdruck bei Prüß dem Älteren von 1485.
1 Vergl.: MGH, Band 11, S. 562.
2 Vergl.: Goethe, J. W.: Werke, S. 20: “... Auch Karl der Vierte zog unsere Aufmerksamkeit an sich. Wir
hatten schon von der Goldnen Bulle und der peinlichen Halsgerichtsordnung gehört”, S. 178: “...Kaum
war ich zu Hause angekommen, als mein Vater mich berufen ließ und mir die Eröffnung tat, es sei nun
ganz gewiß, daß der Erzherzog Joseph zum Römischen König gewählt und gekrönt werden solle.”.
3 Vergl.: MGH, Band 11, S. 553.
4 In Straßburg bei Prüß dem Älteren.
5 Vergl.: Zeumer, K.: Goldene Bulle, S. 3.
6 Vergl.: MGH, Band 11, S. 540.
7 Zu den Editionsprinzipien vergl.: Ebda., S. 550f.
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Kapitel 1: Die goldenen Bulle Kaiser Karls IV. in ihrem historischen Kontext
1.1 Der lateinische Originaltext von 1356
Kaiser Karl IV. (1316 - 1378) war der erste deutsche Kaiser seit 118 Jahren, der vom Papst (Innozenz VI.) in Rom anerkannt wurde. 8 Die Jahre zuvor war das heilige römische Reich deutscher Nation, ausgehend von der kaiserlosen Zeit des Interregnums (1254 - 1273) und dem sich anschließenden Wahlkönigtum (bis 1356) zahllosen Wirren ausgesetzt, die nach dem Tod Ludwigs des Bayern und der Machtergreifung Karls IV. zu Ende gingen.
Aufgrund der rücksichtslosen Hausmachtvergrößerung Ludwigs des Bayern und dem Bestreben des Hauses Luxemburg, einen Thronanwärter zu l ancieren, wurde in einer Gegenwahl der Luxemburger Karl von Mähren 1346 zum König gewählt und nach dem Tod Ludwigs 1347 allgemein anerkannt. 9
Karl IV. wurde am französischen Hof erzogen und erhielt eine für Laien außergewöhnlich hohe Bildung. 1334 wurde ihm von seinem Vater, Johann von Böhmen die Markgrafschaft Mähren übertragen. Im Jahre 1342 übernahm er faktisch die böhmische Regierung. Karl IV. erreichte einerseits durch Erbe und Heirat andererseits durch Kauf, Tausch, Arrondisierung und unter Außerachtlassung des Leihezwangs eine erfolgreiche Hausmachtpolitik und macht Böhmen zu dem Kernland seiner Regierung. 10 Dadurch erlangte Prag eine hohe kulturelle Blüte. Unter anderem legte Karl IV. den Grundstein für den Veitsdom und den Hradschin und gründete 1348 die erste Universität nördlich der Alpen. In der Prager Kanzelei unter Johann von Neumarkt (ca. 1310 -1380) entstand, wie in den Städten Nürnberg, Eger und Regensburg eine Schreibtradit ion die Entwicklung der Schriftsprache dadurch beeinflußte, daß Schöffensprüche, Gesetze und Verordnungen in deutscher Sprache schriftlich festgehalten und gesammelt wurden. Alle diese Kanzleisprachen waren bairisch-ostfränkisch geprägt. 11 Durch seine große Hausmacht gelang es Karl IV. wieder stärkeren Einfluß auf die bis dato nahezu unabhängigen Fürstentümer zu nehmen und hatte damit auch die Möglich-
8 Lexikondes Mittelalters: Moraw, P.: Karl IV.
9 dtv-Atlas Weltgeschichte 1.
10 Lexikon des Mittelalters, Moraw, P. Karl IV.
11 Vergl.: Hartweg F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 51.
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keit ein Gesetz wie die goldene Bulle, zur Stärkung des Königtums verabschieden zu lassen.
1355 wurde Karl IV. zum Römischen Kaiser gekrönt und 1356 gelang es ihm durch Verhandlungen mit der Kurie und den sieben Kurfürsten 12 das “kaiserliche Reichsgesetz” auf zwei Reichstagen in Nürnberg am 10. Januar 1356 (Kapitel 1 - 23) und in Metz am 25. Dezember 1356 (Kapitel 24 - 31) zu verabschieden. 13 Hauptsächlich beschreibt die goldene Bulle das Verfahren für die deutsche Königswahl. Dieses wird in dem Gesetz nicht völlig neu strukturiert, sondern orientiert sich im wesentlichen an früheren Verordnunge n. Entscheidend neu ist aber die Abwehr der päpstlichen Einflußnahme auf die Legalisierung der Wahl und die Veränderung der Vikariatsansprüche zu Gunsten des Pfalzgrafen bei Rhein und des Herzogs von Sachsen. 14 Der Einfluß der Kurfürsten auf den Text der goldenen Bulle ist trotz der gewachsenen Macht des Königs gut zu erkennen. Ein Bericht der Straßburger Ratsboten zeigt, was Karl IV. ursprünglich für den Reichstag plante: eine Entscheidung darüber, welchen Laienfürsten das Kurrecht zusteht, die Regelung des Münzwesens, die Verminderung der Rheinzölle und der Geleite auf dem Land, die Herstellung des Friedens auf dem Land und dem Wasser und die Ordnung der Königswahl nach dem Mehrheitsprinzip. Nur der erste und der letzte Punkt wurden in der goldenen Bulle zufriedenstellend gelöst. Die anderen Punkte blieben, wahrscheinlich weil die Kurfürsten ihre Rechte nicht schmälern lassen wollten, mehr oder weniger offen. 15
Seit dem 15. Jahrhundert wird das kaiserliche Reichsgesetz als goldenen Bulle bezeichnet, was sich auf die Besiegelung mit Goldblech zurückführen läßt. 16 Es sind sieben Handschriften des lateinischen Textes aus der Zeit der Gesetzgebung überliefert. Fünf davon aus Kurfürstlichen Bibliotheken, die anderen zwei stammen aus Nürnberg (der Stadt des ersten Reichstages von 1356) und Frankfurt (die Stadt der Königswahl). 17
Nach Einführung des Buchdruckes (ca. 1450) erschien sehr rasch ein lateinischer Text der goldenen Bulle (1474 in Nürnberg) und auch mehrere frühneuhochdeutsche Übersetzungen als Druck.
12 Die Kurfürsten waren: Die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, Der König von Böhmen, Markgraf
von Brandenburg, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Sachsen.
13 Vergl.: Zeumer, K.: Goldene Bulle, S. 1.
14 Vergl.: MGH, Band 11, S. 538.
15 Vergl.: Ebda., S. 538.
16 Vergl.: Zeumer, K.: Goldene Bulle, S. 6.
17 Vergl.: MGH, Band 11, S. 540f.
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1.2 Die frühneuhochdeutsche Übersetzungen
Der Straßburger Druck von 1485, der neben der goldenen Bulle Kaiser Karls IV. zusätzlich die Texte der goldenen Bulle König Sigmunds von 1431, die Reformation König Friedrichs des III. von 1442 und eine Quaternionentafel enthält, wurde im Vorfeld zu der Wahl König Maximilian I. von 1486 veröffentlicht. Als Grundlage für diesen Druck gilt die Frankfurter Übersetzung aus den siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts. 18 Es sind jedoch zahlreiche Unterschiede in der Orthographie und der Syntax festzustellen, die einerseits auf regionale Unterscheide, andererseits auf Eigenheiten der Druckersprache zurückzuführen sind. 19 Es ist zu vermuten, daß dieser Druck nochmals die Kurfürstenprivilegien hervorheben sollte.
Maximilian I., der mit dieser Wahl unter Einflußnahme seines Vaters Friedrich III. den deutschen Thron bestieg, nahm als Herrscher - ähnlich wie Karl IV. - eine besondere Stellung als Kulturförderer ein. Seine Wiener Hofakademie beschäftigte führende Humanisten, die der Entwicklung der neuhochdeutschen Schriftsprache wesentliche Impulse gaben, seine Ho fmaler waren von bedeutendem Rang (u.a. Albrecht Dürer), und er ließ mittelalterliche Heldensagen sammeln, die im Ambraser Heldenbuch erschienen sind. 20
Der unter anderem durch den Kanzler Karls IV., Johann von Neumarkt, in Deutschland bekanntgewordene Humanismus führte nicht nur zu einer Aufdeckung antiker Vorbilder wie das in Italien der Fall war, sondern auch zu einem neuen Nationalbewußtsein. Conrad Celtis (1459 - 1508), der der Hofakademie Maximilians I. angehörte, und andere führende deutsche Humanisten stellten sich gegen den Vorwurf der germanischen Barbarei, der noch bis in das späte Mittelalter Bestand hatte und verfaßten erste deutsche Geschichtswerke in Volkssprache. Zusätzlich forderte die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern dazu heraus, Informationen, die zuvor nicht “verschriftet” waren, in Schrift zu fassen. Dadurch wurden neue soziale Schichten als potentielle Leser erfaßt und begannen sich zu alphabetisieren. 21
In dieser geistesgeschichtlichen Wendezeit am Ende des 15. Jahrhunderts wurden durch die Kanzleien immer mehr Rechtstexte auf Deutsch verfaßt oder aus dem Lateinischen
18 Vergl. Ebda., S. 550.
19 Vergl.: Kapitel 3.
20 Vergl.: Lexikon des Mittelalters, Wiesflecker, H.: Maximilian I.
21 Ve rgl.: Giesecke M.: Der Buchdruck, S. 64.
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übersetzt 22 . Außerdem begannen auch Privatleute sich für derartige Fachtexte zu interessieren und das Druckerhandwerk nutzte diesen neuen Markt.
Kapitel 2 Der sprachgeschichtliche Kontext
2.1 Frühneuhochdeutsch, soziokulturelle Grundlagen
Um die sprachgeschichtlichen Entwicklungen zu verstehen, die es möglich und nötig machten, die goldene Bulle in die Volkssprache zu übertragen, ist es unumgänglich, die soziokulturellen Entwicklungen zu betrachten, die die Sprachperiode des Frühneuhochdeutschen prägten.
Seit Mitte des 13. Jahrhunderts traten im deutschen Sprachraum Texte auf, die stärker von regionalen Dialekten geprägt sind 23 , als es in der uns überlieferten mittelhochdeutschen Schriftsprache, der Ritter- und Heldenepen, üblich war. Sogar die Texte aus der Kanzlei Ludwigs des Bayern nutzten regional geprägte Sprache, wobei festzustellen ist, daß die Schreiben, die an bairische Empfänger gerichtet sind stärker geprägt sind. 24 Man kann aufgrund der vorliegenden Unterschiede das frühneuhochdeutsche Sprachgebiet auf vier oder fünf große Schreiblandschaften des Hochdeut schen aufteilen. Bei der Fünfteilung wird dem Nordbairischen und dem Ostfränkischen ein eigener Raum zugeteilt, um die Mittlerposition zwischen Mitteldeutschem und Oberdeutschem hervorzuheben. 25
Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts ist eine Veränderung in der sozialen Struktur im deutschen Sprachgebiet zu beobachten. Es entstand durch die Erschließung des östlichen Raums und die daraus folgende Ausweitung des Sprachraums, aber auch durch die immer stärker an Bedeutung gewinnenden Städte, in denen Handwerker- und Händlerstände zunehmend Einfluß erlangten, ein völlig neuer Bedarf an schriftsprachlichen Äußerungen.
Durch die Ausweitung nach Osten, die Mitte des 14. Jahrhunderts weitgehend abgeschlossen war, mischten sich die Mundarten der Siedler. Gleichzeitig entstanden in den neuerschlossenen Ostgebieten zahlreiche blühende Städte. Die Großflächigkeit dieser
22 In das Urkundenwesen hat die deutsche Sprache schon seit dem 13. Jahrhundert Einzug gehalten.
Vergl.: HSK II.2, S. 1399.
23 Vergl.: Schirokauer, A.: Frühneuhochdeutsch, S. 859f.
24 Vergl.: HSK II.2: S.1400.
7
Staaten und die relative Menge an Städten bewirkte, daß der Einfluß auf das Altreich schnell wuchs. Das kann allein dadurch bewiesen werden, daß drei der vier weltlichen Kurfürsten, die in der goldenen Bulle genannt werden, aus den Ostgebieten stammten. Immer mehr, zuvor als Schatz gehütetes, Praxiswissen wurde im frühen 16. Jahrhundert im neuen Medium Buch veröffentlicht. Dadurch kam es einerseits zu einem Innovationsschub im Bereich des Handwerks und der Wissenschaften, andererseits wurde vorübergehend die universitäre Bildung zweitrangig und das Berufstudium trat in den Vor-dergrund, das die Kenntnis des Lateins nicht mehr unbedingt erforderte. 26 Zwei wesentliche Neuerungen erleichterten zusätzlich die Ausbreitung der Schriftsprache: die Einführung des kostengünstigen Papiers (1390 erste Papiermühle in Nürnberg) und die Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern durch Johannes Gutenberg (gegen 1445 in Mainz).
Die höfische Literatur, die das Standbein der mittelhochdeutschen Schriftsprache war, wurde in dieser Zeit von der Handels- und Rechtssprache, der es nicht auf schöne Re ime und spannende Handlung, sondern auf informative Prosa ankam, verdrängt. 27 Ebenso entstand durch eine größere Alphabetisierungsrate bei gleichzeitig gestiegener Mobilität der Texte eine Ausgleichsbestrebung der Sprache 28 , die sich durch den Buchdruck und dessen ökonomischen Bedarf einer “Einheitssprache ” noch verstärkte. 29
25 Vergl.: Stopp, 1976, hier zitiert nach: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 25.
26 Vergl.: Döring, B., Eichler, B.: Sprache und Begriffsbildung, S. 3.
27 Vergl.: Schirokauer, A.: Frühneuhochdeutsch, S. 860.
28 Vergl.: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 44.
29 Genaueres dazu siehe auch Kapitel 2.4
8
2.2 Die Entwicklung der Textsorte “Rechtstext”
Recht ist immer an das Medium Sprache gebunden. Bis in die Neuzeit waren mündliche Strukturen wie Reime und Formeln, die sich aus der vorliterarischen Epoche gehalten hatten, in Rechtstexten sehr stark verbreitet. 30
Im 13. Jahrhundert entstanden im Zusammenhang mit der Verschriftung des Rechtslebens zahlreiche Rechtstexte. 31 Bis dahin war abgesehen von einigen Teilsätzen und Glossen, die in den germanischen Rechtstexten auftraten, die Sprache von gelehrten Rechtstexten das Latein. Erst im 13. Jahrhundert erschienen verschiedene deutschsprachige Rechtstexte, wovon der Sachsenspiegel (ab 1224) von Eicke von Repgowe der erste ist 32 . Außerdem erschienen im selben Jahrhundert noch mehrere deutsche Rechtstexte wie der Mainzer Landfriede (1235) 33 , der Schwaben- und der Deutschenspiegel (um 1275). 34
Es liegt auf der Hand, daß durch die explosionsartige Verbreitung von deutschen Rechtstexten, die überregional das Alltagsleben regeln sollten, Ausgleichsvorgänge zwischen den Regiolekten und den Soziolekten in Gang gesetzt wurden und dadurch die neuhochdeutsche Schriftsprache prägten. 35
Die goldene Bulle ist das älteste Gesetz, das auf die Vielsprachichkeit des heiligen Römischen Reiches deutscher Nation eingeht. So enthält das 31. Kapitel Vorschriften über die Ausbildungen der Kurfürstensöhne, in der unter anderem festgelegt wird, daß diese ab dem siebten Lebensjahr in Latein, Italienisch und Slawisch unterrichtet werden sollen. 36
Noch weit über den in dieser Arbeit betrachteten Zeitraum hinaus blieb das Lateinische als Gelehrtensprache und als Sprache der katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum erhalten. So prägte sie auch weiterhin mit Entlehnungen aus der Syntax und Temini technici die Entwicklung der deutschen Sprache.
30 Vergl.: HSK II.1, S. 73.
31 Ebda. S. 81f.
32 Auch wenn dieser ursprünglich auf Latein verfaßt war. Vergl.: Hattenhauer, H.: Zur Geschichte, S.5.
33 Der “Mainzer Landfriede” ist das erste Gesetz, daß in deutscher Sprache veröffentlicht wurde. Vergl.:
Eggers, H.: Sprachgeschichte, S. 26.
34 Vergl.: Jacoby, M.: Germanisches Recht, S.29.
35 HSK II.1, S. 83.
36 “Quapropter statuimus, ut illustrim principum, puta regis Boemie, comitis palatiniReni, ducis saxoniae
et marchionis Brandenburgensis electorum filii vel heredes et successores, cum veriis milites Theuticum
ydioma sibi naturaliter inditum scire persumantur et ab infancia didicisse, incipiendo a septimo etatis sue
anno in gramatica, Italica ac Slavica lingwis instruantur, ista quod infra quartum decimum statis annum
existant in talibus iuxta datam sibi a deo graciam eruditi.” Zit. nach: MGH, Band 11, S. 537f.
9
2.3 Die Kanzleisprache
Unter Kanzleisprache versteht man in der Sprachgeschichtsschreibung die äußere Form der Geschäftsprache der großen, vor allem der kaiserlichen Kanzleien des 14. - 16. Jahrhunderts. 37
Durch die Produktion von Te xten die für das Alltagsleben verbindlich waren beeinflußten die Kanzleien durch ihren Sprachstil die Entwicklung der frühneuhochdeutschen Schriftsprache. In der Regierungszeit Kaiser Karls IV. kann der Sprachstil der Prager Kanzlei keineswegs als Normsprache gelten, dafür sind die individuellen Eigenheiten der jeweiligen Schreiber zu klar in den Texten zu erkennen. 38 Trotzdem hatten die Kanzleien durch eine großes Geltungsareal und eine hohe Geltungshöhe 39 entscheidende Einflüsse auf die Herausbildung der normierten neuhochdeutschen Schriftsprache. Hans Moser betont, daß die Kanzleien im relativ traditionsarmen Osten schon um 1500 zu einem nahe an ein ideales Schreibsystem herangekommen seien, das sowohl die ne uen Monophthonge und Diphthonge, wie auch die Digraphen, die Vokalkürzen undlängen und das Flexionssystem mit einbeziehe. 40
Die Rolle als Vorreiter zur Entwicklung einer einheitlichen deutschen Schriftsprache geben die Kanzleien aber schon bald nach 1500 an die Druckersprachen und die Grammatiker ab.
2.4 Die Rolle des Buchdrucks
Seit den dreißiger Jahren des 15. Jahrhunderts beschäftigte sich Johannes Gutenberg mit der Drucktechnik. In den Jahren 1455/56 bewies er mit der Herausgabe seiner zweiundvierzigzeiligen Bibel nicht nur, daß die Druckkunst der Handschriftlichkeit in der Vervielfältigung überlegen, sondern auch in der künstlerischen Textgestaltung ebenbürtig war. 41 Schon um 1500 gab es im deutschsprachigen Raum dreiundzwanzig Städte in
37 Vergl.: HSK II.2, S. 1398.
38 Vergl.: Eggers, H. Sprachgeschichte, S. 63.
39 Vergl.: HSK II.2, S. 1404.
40 Vergl.: Ebda. 1406.
41 Vergl.: Giesecke, M.: Der Buchdruck, S. 63.
10
denen Druckereien angesiedelt waren 42 . Die Zahl der deutschsprachigen Drucke aus der Zeit zwischen 1473 - 1500 beziffert Fritz Tschirsch mit 374. 43 Die neue Technik des Druckens beschleunigte nicht nur die Produktion von Texten und die Erschließung von neuen Textsorten, sondern sie beeinflußte auch die Vereinheitlichung der Regiolekte. So war es für den Drucker wirtschaftlich notwendig, die Mundarten-Grenzen zu überwinden, um seine Erzeugnisse auf einem größeren Markt anbieten zu können. 44
A. Schirokauer bestreitet im Gegensatz zu zahlreichen Sprachhistorikern diese These indem er anführt, daß zu Beginn im wesentlichen lateinische Texte gedruckt wurden und die Exportinteressen eines Druckers nicht so groß waren wie angenommen. Außerdem wurden in den frühen Drucken immer wieder sprachgeschichtliche Entwicklungen nicht nachvollzogen, die in ihrer Umgebung längst durchgeführt worden sind. K.-P. Hartweg und F. Wegera versuchen zwischen den beiden Thesen zu vermitteln. Sie sehen den wesentlichen Einfluß der Drucker auf die Normierung der Schriftsprache in zwei Punkten: Einerseits machten sie ihren Regiolekt einem entfernteren Lesepublikum bekannt, andererseits fügten sie häufig einem Druck Verständnishilfen bei, wenn dieser in einen anderen Sprachraum exportiert wurde. 45
Kapitel 3: Textanalyse
Die frühneuhochdeutsche Sprachstufe ist von einer großen Bandbreite lokaler Varietäten geprägt. Man kann jedoch gemeinsame frühneuhochdeutsche Entwicklungstendenzen sowohl im Graphem- als auch im Phonemsystem feststellen, die sich in verschiedenen Schriftsprachen manifestierten. 46
Da die Entwicklungen so vielgestaltig sind, beschränke ich mich auf die in der Textanalyse relevanten Veränderungen zum mittelhochdeutschen Sprachsystem und solchen, die zwischen den beiden Übersetzungen bestehen.
42 Vergl.:: Moser, H.: Kanzleisprachen, in: Deutsche Philologie im Aufriß, S. 854.
43 Hier zit. nach: HSK II.2, S. 1421.
44 Vergl.: Schirokauer, A.: Frühneuhochdeutsch, S. 894.
45 Vergl.: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 74.
46 Vergl.: HSK II.2, S. 1306.
11
In der Darstellung der frühneuhochdeutschen Entwicklungen orientiere ich mich im wesentlichen an dem Artikel von N. R. Wolf im Handbuc h für Sprach- und Kommunikationswissenschaften 47 und der Einführung von F. Hartweg und K.-P. Wegera. 48 Im folgenden führe ich zwei verschiedene Analysen durch. Zuerst werden anhand der beiden vorliegenden Übersetzungen die wesentlichen Veränderungen zum mittelhochdeutschen Sprachsystem dargestellt, anschließend werden die Unterschiede zwischen der Handschrift und dem etwa hundert Jahre jüngeren Straßburger Druck untersucht. Da die Handschrift aus dem westmitteldeutschen und der Druck aus dem westoberdeutschen Sprachgebiet stammen sind auch regionale Unterschiede zu erwarten. Beispielhaft für den gesamten Text stehen das zweite und dritte Kapitel aus dem Nür nberger Gesetzbuch. Im zweiten Kapitel, das im Originaltext mit De electione Romanorum regis überschrieben ist, werden die Vereidigung der Kurfürsten und die Formalitäten zu der Wahl festgehalten 49 . Im dritten Kapitel, das De sessione Treverensis, Colonensis et Maguntiensis archiepiscorum überschrieben ist, wird die Sitzordnung der geistlichen Kurfürsten geregelt. 50
Der lateinische Originaltext und die frühe Handschrift ähneln sich in Syntax und Struktur sehr. Im zweiten Kapitel fällt auf, daß der Erzbischof von Mainz den Wahleid vulgariter 51 , also in deutscher Sprache vorsprechen soll, Der Eid jedoch in lateinischer Sprache abgefaßt ist. Die verwendeten Übersetzungen 52 geben auch den Eid in deutscher Sprache wieder.
Beide Quellen zeigen Veränderungen zu dem mittelhochdeutschen Sprachsystem. Insbesondere der Druck läßt zahlreiche Entwicklungen der frühneuhochdeutschen Schriftsprache erkennen.
47 Vergl.: Ebda., S. 1305 - 1313.
48 Vergl.: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch.
49 Vergl.: Zeumer, K.: Goldene Bulle, S. 16f.
50 Vergl.: Ebda., S.25.
51 Vergl.: MGH, S. 576
52 Im weiteren Verlauf wird die Handschrift mit HS der Druck mit PR bezeichnet.
12
3.1 Veränderungen in der Graphemik 53
3.1.1 vokalische Länge
Seit dem 14. Jahrhundert wird die vokalische Länge besonders im Oberdeutschen durch Vokalverdopplung realisiert.
Die Doppelkonsonanz bezeichnet im Frühneuhochdeutschen nicht mehr die konsonant ische Länge, sondern die relative Länge des vorange henden Vokals. Allerdings ist das noch nicht konsequent umgesetzt. Die Doppelkonsonanz tritt auch in anderer Umgebung auf, wie in PR: hülff (S. 2, Zeile 7).
Man muß in der Betrachtung von Umlauten die lautliche Realisierung und die konsequente Bezeichnung durch eigene Schriftzeichen unterscheiden. Letzteres erfolgt nur im Falle des Primärumlauts in althochdeutscher Zeit. Die übrigen Umlaute werden durch Überschreibung mit Vokalen oder durch Diakritika gekennzeichnet. Vor allem in PR ist eine große Variation an Umlautbezeichnungen zu beobachten, wobei <ú> meist als Umlaut für den Diphthong
53 Wenn nicht anders gekennzeichnet folge ich: Wegera, F., Hartweg, K.-P.: Frühneuhochdeutsch.
Im Laufe der frühneuhochdeutschen Sprachperiode wird die Distrubution für i/j/y, die zuvor sowohl als Konsonanten, wie auch als Vokale verwendet wurden zunehmend festgelegt. Seit dem 15. Jahrhundert steht
Seit dem 15. Jahrhundert wird die Majuskel zunehmend für den Satzbeginn verwendet. In der Zeit, in der die Interpunktion noch nicht klar geregelt ist erhält die Majuskel damit auch die Funktion eines Satzzeichens. Daneben dient sie auch der Hervorhebung einzelner Wörter wie Eigennamen, Titel und Kollektivbegriffen, als auch von Adjektiven die von solchen abgeleitet sind.
Im Druck finden sich zahlreich verwendete Kürzelzeichen, die es erlaubten, mehr Ze ichen auf einer Seite unterzubringen. Das am häufigsten verwendete ist der Nasalstrich <->, der für ein
14
3.2 Veränderungen in der Phonemik
3.2.1 Diphthongierung
Die mittelhochdeutschen Langvokale <î>, <û>;
Die mittelhochdeutschen Diphthonge
3.3 Vergleich von HS und PR
Zwischen HS und PR läßt sich trotz des zeitlichen Unterschiedes von etwa 100 Jahren keine kontinuierliche Entwicklung in der Sprachentwicklung feststellen. So ist in der früheren HS die Diphthongierung durchgeführt und die Monophthongierung ist zum Teil ebenso weit durchgeführt wie in PR.
Dennoch lassen sich einige wesentliche Unterscheidungen auf die Sprachentwicklung zurückführen.
In PR werden sehr viel häufiger Majuskeln zur Gliederung des Textes verwendet, das bedeutet als Satzanfänge weniger dagegen zur Hervorhebung einzelner Namen oder Kollektivbegriffe. Das erhöht die Übersichtlichkeit des Textes. Die HS erhält sich noch zahlreiche mittelhochdeutsche Lautstände wie bei “sulln” die in PR gesenkt wurden.
54 Vergl.: Hartweg, F., Wegera, K.-P.: Frühneuhochdeutsch, S. 73.
PR realisiert die Abschwächung in den Nebensilben viel stärker als HS, so daß die Endsilben fast gänzlich zu
Die Syntax ist zum Teil in PR von der Vorlage abgewichen und konkretisiert manche Sätze, die Rahmenbildung ist in beiden Quellen nur teilweise durchgeführt.
Das proklitische en- bzw in- tritt nur einmal in der HS auf. In PR ist es vollständig getilgt worden. Die doppelte Negation tritt in keiner der Vorlagen auf.
55 MGH, S. 577, Zeile 8.
56 MGH, S. 577, Zeile 11.
57 MGH, Seite 577, Zeile 34.
58 Lesebuch S. 2, Zeile 14/15.
59 Lesebuch, S.3, Zeile 18.
60 Lesebuch, Seite 3, Zeile 41.
61 MGH, S. 577, Zeile 21.
62 Lesebuch, S. 3, Zeile 29.
Auch wenn es inzwischen überholt ist wie Schirokauer vom “mangelnden Formsinn” 63 in der frühneuhochdeutschen Epoche zu sprechen, zeigt die Analyse zweier nahezu hundert Jahre auseinanderliegender Texte, die die gleiche lateinische Quelle besitzen, keine eindeutige, stringente Sprachentwicklung. Gleichfalls enthalten HS und PR rückwärts- wie vorwärtsgewandte Strukturen in Syntax und Orthographie. Auch wenn zahlreiche Aspekte in dieser Analyse im dunkeln bleiben, so wäre es hilfreich das soziale Umfeld und die Herkunft des Druckers zu erfahren um genauer auf die Besonderheiten des Regiolekts eingehen zu können, ist sie ein erster Schritt die sprachgeschichtliche Dimension der goldenen Bulle auszuloten.
Erstaunlich ist, daß ein derartig historisch wichtiger, sozial bindender Text, wie die go ldene Bulle bisher der Aufmerksamkeit der Sprachgeschichtler fast völlig entgangen ist.
63 Schirokauer, A: Frühneuhochdeutsch, S. 894f.
17
Verwendete Literatur:
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Daraus:
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Jahrhunderts, Wiesbaden, 1996. zit: Döring, B., Eichler, B.: Sprache und Begriffsbil-
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Daraus:
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18
Sprachgeschichte, Ein Handbuch zur Geschichte der deutschen Sprache und Ihrer Er-
forschung, hrsg. von Werner Besch, Anne Betten, Oskar Reichmann, Stefan Sondereg-
ger, in: Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft, hrsg. von Hugo
Steger, Herbert Ernst Wiegand, Band 2.1, Berlin New York ²1998. zit: HSK II. 1. Dar-
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Goldene Bulle.
Arbeit zitieren:
Alexander von Nell, 2001, Die goldene Bulle Kaiser Karls IV, München, GRIN Verlag GmbH
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