1 Einleitung 1
2 Sozialstaat als sekundäre Institution 1
2.1 Geschichtliche Betrachtung 1
2.2 Definition Individualisierung 2
2.2.1 Der Wandel von primären zu sekundären Institutionen. 3
2.3 Neue Wege in der Armutsforschung 4
2.3.2 Individualisierung und „sekundäre Institution“ - der Sozialstaat als
Voraussetzung des modernen Individuums 5
2.3.3 Institutionenabhängigkeit und Ambivalenz individualisierter Soziallagen 5
2.4 Die Sozialhilfe als sekundäre Institution 7
2.5 Die Ambivalenz der Sozialhilfe 9
2.6 Fazit für Leisering 10
2.7 Kritische Betrachtung der Armuts- und Sozialpolitik des Staates. 10
2.8 Eine neue Sozialstaatlichkeit - Lösungsansätze: 12
3 Schlußfolgerungen und Ausblick. 13
4 Literaturverzeichnis 15
Vor ca. 15 Jahren verfaßte Ulrich Beck die Thesen zur Individualisierung. Der Namensgeber dieser Untersuchungslinie der Nachkriegssoziologie war jedoch recht oberflächlich, weil er einen meist undifferenzierten und pauschalisierenden Umgang mit dem titelgebenden Begriff pflegte. Im weiteren Verlauf entstanden viele Projekte, die in seine Fußstapfen traten, um die intuitiv aufgestellten Thesen näher auszuarbeiten.
Die Intention der Hausarbeit ist die Verdeutlichung und Diskussion der These: „Sozialhilfe trägt zur Individualisierung bei.“, die Lutz Leisering in einem Artikel veröffentlichte, der im Buch „Individualisierung und Integration“ von Ulrich Beck und P. Sopp erschienen ist. Ausgehend von einem geschichtlichen Rückgriff, warum sich die Gesellschaft nach Ulrich Beck in einem Individualisierungsschub befindet, soll geklärt werden, daß der Sozialstaat als Voraussetzung des modernen Individuums dient. Dafür ist zu erörtern, was man unter Individualisierung, primären und sekundären Institutionen versteht.
Des weiteren ergibt sich die Frage, ob und wo im deutschen Wohlfahrtssystem Strukturprobleme sozialstaatlicher Institutionen erkennbar sind. Abschließend ziehe ich Schlußfolgerungen und stelle die neuen Befunde zur Armut in Zusammenhang mit einem sozialpolitischen Strukturwandel und gebe Ausblick, wie eine sekundäre Institutionalisierung der Lebensläufe in Zukunft aussehen könnte.
Die sozialpolitische Wende beginnt mit der ‚Neuen Sozialen Frage‘ in den siebziger Jahren. Früher war Armut ein individuelles Schicksal am Rande der Erwerbsgesellschaft. Rainer Geißler stellte fest, daß die wirklichen Armen nicht zum Mainstream der Sozialpolitik gehören, die sich mehr an der Erwerbsarbeit und daraus resultierenden Risiken orientiere. Die Individualisierung der Sozialpolitik ist
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Thema der Sozialpolitiktheorie. Sie stellt nicht mehr die Arbeiterfrage in den Mittelpunkt, sondern wirkt gestalterisch auf alle Gruppen und Glieder der Gesellschaft im modernen Wohlfahrtsstaat ein. Die Verrechtlichung und Ökonomisierung der Sozialpolitik setzt Individualisierungsprozesse in Gang, die ein Herauslösen sozialer Notlagen aus regionalen und gemeinschaftlichen Bindungen zuläßt. „Der Ort Sozialamt ist für neue Armutsgruppen, die aus Individualisierungsprozessen entstehen, im Unterschied zu den alten Armutsgruppen nicht allein mit Erfahrungen von Ohnmacht und Abhängigkeit verbunden, sondern auch Ergebnis selbständiger Lebensführung mit Kindern im Bewußtsein eines Anspruchs auf staatliche Hilfe.“ (Riedmüller 1994:81).
2.2 Definition Individualisierung
Die Schwierigkeit im Umgang mit Individualisierung liegt nicht nur in dem Hauptmißverständnis, daß Individualisierung als "Individuation gleich Personwerdung gleich Einmaligkeit gleich Emanzipation" (Beck 1986:207) verstanden wird. Es liegt vor allem darin, daß die Verwendung des Begriffs auflösende wie strukturierende, subjektive wie objektive, strukturelle wie individuelle Veränderungen bezeichnet. Dabei lassen sich einige Unklarheiten über genaue Begrifflichkeiten aus dem Weg räumen. Zunächst ist in dem von Ulrich Beck angesprochenen Hauptmißverständnis Individualisierung eine subjektive Kategorie: Sie beschreibt Individuation und sollte auch so bezeichnet werden. Für die weitere Begriffsklärung ist es dienlich, davon auszugehen, daß Individualisierung im Kontext von Modernisierung zu sehen ist. Sie ist neben Rationalisierung und Differenzierung die dritte große Entwicklungslinie, wird aber immer wieder als Überbegriff angewandt. Individualisierung kann in einem aussagekräftigen Sinn das Erkennen des Einzelnen und die Zuschreibung von Rechten und Pflichten für jeden selbst bezeichnen. Es ist ein Vorgang, der alle Bereiche der Modernisierung durchzieht und sie auf Individuen hin auslegt. Besser als von einer Tendenz zur Individualisierung oder einem Individualisierungsprozeß zu sprechen und dabei mit der Schwierigkeit konfrontiert zu sein, den Bezugspunkt, die behandelte Dimension und den eingenommenen Blickwinkel zu übergehen, ist es deshalb, Individualisierung nicht als selbstehenden Vorgang, sondern als Adjektiv für unterschiedlichste Ebenen zu
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verwenden. Untersucht werden kann individualisierende Differenzierung, individualisierende Vergesellschaftung, individualisierende De-Institutionalisierung des Lebenslaufes oder individualisierende Rationalisierung. Ganz zum Schluß von einer fortschreitenden Individualisierung zu sprechen wäre dann eine abstrahierende Zusammenfassung und nicht vorweggenommenes Verwischen bestehender Konturen. Mit Hilfe dieser Vorannahmen kann der Beckschen Individualisierungsthese, der immer wieder nachgesagt wird, begrifflich ungenau zu argumentieren, vielleicht näher gekommen werden. Zunächst soll ausgeführt werden, wie Beck zu seiner Analyse einer individualisierten Gesellschaft kommt.
2.2.1 Der Wandel von primären zu sekundären Institutionen.
Vorab eine Erklärung des Begriffs Institution: „Es ist darin ein Komplex von gesamtgesellschaftlichen Handlungs- und Beziehungsmustern zu verstehen, der vor allem durch die Verankerung der zentralen Ordnungswerte in der Antriebsstruktur der Gesellschaftsmitglieder gekennzeichnet ist. Sie hat die Aufgabe menschliches Verhalten zu stabilisieren“ (Fuchs-Heinritz 1995:302). Um diesen Prozeß des Wandels zu verdeutlichen, gehe ich anhand der von Ulrich Beck dargestellten Modernisierungsetappen vor. Die erste Etappe kennzeichnet sich durch die Industrialisierung der Wirtschaft. Es entsteht eine duale Gesellschaft, die sich in Produktionsmittel- und Arbeitskraftbesitzer einteilt. Kollektive Institutionen, wie die Kleinfamilie, Region und Geschlecht haben eine kollektive Moralvorstellung, die bei jedem einzelnen direkte Abhängigkeitsverhältnisse erkennbar werden läßt. „Die Abhängigkeit von diesen primären Institutionen beruht auf relativ festgefügten Nahbeziehungen und Vergemeinschaften und äußert sich unter anderem in Form von persönlicher Herrschaft.“ (Leisering 1997:144). Die zweite Modernisierungsphase wird in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts eingeläutet: Die festgefügten Strukturen brechen auf, der Markt als Regelinstanz gewinnt zunehmend an Bedeutung; es entsteht eine Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft. Die tragenden, sogenannten sekundären Institutio-
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nen der modernen Gesellschaft sind Konsummärkte, Massenmedien, Arbeitsmärkte, Bildung, Werbung und auch der Sozialstaat, der sich von der Ideologisierung der Politik befreit. Dies geschieht vor allem wegen der aufkommenden Massenarbeitslosigkeit in den achtziger Jahren und später wegen der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. Die Herauslösung des Menschen aus den alten Institutionen, wie Familie oder Klassen, führt nicht zur Individuation, wie man annehmen könnte, sondern zur Reintegration in sekundäre Institutionen. Beck spricht von Individualisierung als einem "historisch widerspruchsvollen Prozeß der Vergesellschaftung von Individuen" (Beck 1995:189). Es geht hierbei um die Frage, wie sich individualisierte Personen zu Gemeinschaften zusammenschließen können. Wie oben beschrieben, treten Institutionen nicht mehr als vermittelnde Instanzen auf, sondern diese Instanzen werden übersprungen und die Gesellschaft konstituiert sich direkt zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Bei Fragen der Arbeitslosigkeit werden beispielsweise nicht mehr Benachteiligungen der angehörenden Klasse beschworen, sondern die Einzelnen suchen nach persönlichen Versäumnissen, die den als Schicksal empfundenen Zustand ausgelöst haben könnten und bekommen direkte Zuweisungen als Ausgleich. Modernes soziales Handeln unterscheidet sich im Beckschen Verständnis insofern vom altem, weil es früher an vorgegebenen Strukturen ausgerichtet sein mußte. Heute hingegen bedeutet es vor allem Kreativität, da die Strukturen selbst "erfunden, ausgehandelt, entschieden, gerechtfertigt" (Beck 1995: 194) werden müssen. Gesellschaft konstituiert sich in der Risikogesellschaft durch von unten gewonnene Gemeinsamkeiten: "Die Gesellschaft wird für ihn [Beck] zu einer sozialen Bewegung der Individuen" (Ebers 1995:279). Einzelne versuchen, sichder vorherrschenden Risikorationalität folgend -, in gemeinsam erkannten Risikolagen, vor kollektiven Risiken zu bewahren und verlassen damit die institutionellen Strukturen.
2.3 Neue Wege in der Armutsforschung
Geschichtlich gesehen setzt sich die moderne Armutsforschung aus Teilen der Randgruppenforschung zusammen, die sich vor allem um die besonders ausweg-
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losen Fälle konzentrierte und die unauffälligere und weniger ausgegrenzte Armut vernachlässigte. Zum anderen Teil stammt sie aus der Weiterentwicklung der Un-gleichheitsforschung, die sich hauptsächlich der erwerbstätigen Kernbevölkerung zuwandte und dabei Nichterwerbstätige, wie Kinder und Jugendliche, Hausfrauen und Alte ausklammerte oder nur als Anhängsel behandelte. „Die Mängel der deutschen Forschung machten sich in den achtziger Jahren nicht zuletzt darin bemerkbar, daß sie Armutsverläufe nicht angemessen erfaßte“
(Leibfried1995:14). „Die geläufigen Armutsbilder beleuchten nur einen bestimmten Ausschnitt aus der Vielfalt der Erscheinungsformen von Armut. Der Schlüssel zur neuen Sicht liegt im Übergang von der statischen zu einer dynamischen Betrachtung. Armut ist nicht nur ein Zustand von Personengruppen, sondern zunächst ein Ereignis oder eine Phase im individuellen Lebenslauf. Armutserfahrungen haben eine bestimmte Dauer, einen bestimmten Verlauf und häufig auch ein Ende.“ (Leibfried 1995:9).
2.3.2 Individualisierung und „sekundäre Institution“ - der Sozialstaat als Voraussetzung des modernen Individuums
Ulrich Beck hat bereits in der Risikogesellschaft die These formuliert, daß der Sozialstaat eine sekundäre Institution ist, und daß Individuallagen wesentlich sozialstaatlich konstituiert sind. Doch diese These wurde von ihm nie näher ausgearbeitet und bedarf deshalb einer fundierten Untersuchung, die Lutz Leisering in seinem Beitrag in mehreren Schritten vollzieht.
2.3.3 Institutionenabhängigkeit und Ambivalenz individualisierter Soziallagen
Im ersten Abschnitt wird die Abhängigkeit und Doppeldeutigkeit individualisierter Soziallagen behandelt. Lutz Leisering unterstreicht die Aussage von Beck, daß individualisierte Lebenslagen institutionell konstituiert sind, denn Individualisierung ist keine Freisetzung der Individuen aus strukturellen und institutionellen Vorgaben, sondern eine Ersetzung und Überlagerung älterer, kollektiver Instituti-
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onen durch neue, individualisierende Institutionen. Früher wurden die Handlungen der Menschen direkt durch primäre Institutionen, wie traditionelle Kleinfamilie, kollektive Moralen, Religion und Geschlecht gesteuert. So steuern die sekundären Institutionen das Handeln indirekt. Dies ist keine unmittelbare Steuerung, sondern geschieht auf anonyme Weise. Als sekundäre Institutionen lassen sich Märkte, Massenmedien Recht, sowie der Sozialstaat bezeichnen. Sekundäre Institutionen bieten dem Einzelnen mehr Möglichkeiten zur Auswahl. Die Individuen müssen nach sozialstaatlichen Vorgaben ihre Lebensformen selbst herstellen, inszenieren und zusammenbasteln. Staatliche Hilfen sind für den Betroffenen immer zugleich Chance und Zumutung. Daraus resultiert die Ambivalenz individualisierter Soziallagen. Die sogenannte Zumutungs-Individualisierung ist mehr marktorientiert und vor allem im amerikanischen System vorherrschend. Im deutschen, sogar im europäischen Raum dominiert überwiegend die Chancen-Individualisierung. Die Bundesrepublik Deutschland hat ein tiefgreifendes Sozialsystem, das mehr als existentielle Grundsicherung bietet.
Im zweiten Abschnitt findet der Sozialstaat als sekundäre Institution eingehende Untersuchung. In gesellschaftspolitischen Diskussionen gilt der Sozialstaat vielfach nicht als Quelle von Individualismus, sondern als kollektivierend. Tatsächlich beinhaltet der Sozialstaat Zwangselemente wie Schulpflicht für Kinder, Sozialversicherungspflicht für abhängig Erwerbstätige. Zudem übt der Sozialstaat in einigen Bereichen, wie Anstalten für psychisch Kranke und Heimen, ganz massiv direktive und totale soziale Kontrolle aus. Dennoch sind diese Bereiche marginal, was der tendenziellen Beurteilung, der Sozialstaat wirke individualisierungsfördernd, nicht im Weg steht. In Analogie zur modernen Marktwirtschaft, die das staatliche Gewaltmonopol und die administrativ verbürgte Rechtssicherheit voraussetzt, muß auch der Wohlfahrtsstaat Mittel zur Leistungserfüllung haben. Im Gegensatz zu den USA, wo marktzentrierter Individualismus vorherrscht, zielt bei uns staatliche Sozialpolitik in non-direktiver Form auf individuelle Lebenslagen ab. Der Sozialstaat gibt nur einen Rahmen für die Individuen vor, die die Handlungsmöglichkeiten des einzelnen nicht einschränken, sondern erweitern. Diese Wohlfahrtsstaatlichkeit teilt sich in vier verschiedenen Dimensionen ein: Geldzahlungen stellen dem Einzelnen Ressourcen zur Verfügung, mit denen er frei disponie- ren kann; medizinische Versorgung schafft individuelle Kompetenzen; Arbeits-
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recht und Mieterschutz begründen individuelle Rechte; soziale Infrastruktureinrichtungen bieten Gelegenheiten zur Freizeitgestaltung und vieles mehr. Auch andere Autoren sehen im Prozeß der Modernisierung die Individualisierung als wichtige Voraussetzung (vgl. Zapf 1987). Zum Individualisierungsprozeß trägt, wie ich eruiert habe, der Sozialstaat als sekundäre Institution bei. Insbesonders soll im folgenden nachgewiesen werden, daß auch die Sozialhilfe als Teilbereich der staatlichen Wohlfahrt eine sekundäre Institution darstellt.
2.4 Die Sozialhilfe als sekundäre Institution
Sozialhilfe erweist sich als marginaler Bereich im Sozialstaat. Dennoch dient sie den Beziehern als wichtige Unterstützung, um soziale Notlagen abzufedern. Sie ist sozusagen der Kitt, der bei den Individualisierungstendenzen auftritt und als ein Indikator für die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft gesehen werden kann. In früheren wissenschaftlichen Betrachtungen 1 wurden Vorräume der stigmatisierenden und chancenhemmenden Aspekte der Sozialhilfe betont. Individualisierung war als Phänomen der Mittel- und Oberschicht beschrieben worden (vgl. Burkart 1993:159-177).
Nun ist aber auf Seite der Institution als auch auf Seite der Empfänger ein Wandel eingetreten. Die im Jahre 1962 reformierte Sozialgesetzgebung sichert dem Betroffenen ein Recht auf existenzsichernde Sozialhilfe zu. Damit ist es möglich, mit Beckschen Worten gesprochen, daß die Sozialhilfeempfänger „im Fahrstuhl in höhere Stockwerke mitfahren“ (Beck 1986:124). „Auch die Sozialhilfeempfänger sind heute stärker als früher aktive und selbstbewußte Bürger und nicht mehr Randständige“ (Leisering 1997:151). Neue wissenschaftliche Langzeitstudien ge-
1 ImStreit mit Ulrich Beck und Elisabeth Beck-Gernsheim um die Individualisierungsthese hat Günter Burkart die Feststellung getroffen, daß die Lebenssituation der schwarzen Unterschicht in
den USA keinen Raum für Individualisierungsprozesse zulasse. Anhand von Familien schwarzer
Bürger in den USA weist Burkart nach, daß die Elternschaft nicht aus freier Entscheidung gefällt
wird, und daß auch kein Bildungsschub, der die Geburtenrate senkt, erkennbar ist.
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ben deutlich Aufschluß darüber, daß eine Individualisierung sozialer Ungleichheit in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet. 2
Ein weiterer Punkt ist der verzeitlichte Charakter von Sozialhilfebedürftigkeit, der über traditionelle Randschichten hinaus bis zur Mittelschicht beobachtet werden kann. Sozialhilfe dient als Überbrückung temporärer Notlagen und gibt somit dem Bedürftigen die Möglichkeit zur Integration. Dies wird im weiteren Verlauf der Arbeit anhand einer Fallstudie besonders hervorgehoben. Somit erfüllt die Sozialhilfe tatsächlich die vom Gesetzgeber geforderte Funktion, ein unabhängiges Leben unter eigener Mitwirkung des Betroffenen zu führen. Sozialhilfe ist als sekundäre Institution zu betrachten.
Der folgende Abschnitt widmet sich den Ergebnissen der Bremer Langzeitstudie, die in einem Feldversuch qualitative Analysen über den Sozialhilfebezug macht. Die bis dato vorherrschende Meinung, daß die staatliche Sozialhilfe den Empfänger abhängig und passiv macht, kann so nicht im Raum stehen bleiben. Sie bringt den Menschen nicht dazu, das Handeln darauf auszurichten, sein eigenständiges Leben aufzugeben und darauf bedacht zu sein, maximalen Bezug staatlicher Leistungen herauszuschlagen, sondern der überwiegende Anteil der Bezieher überbrückt nur eine kritische Lebensphase in einem ansonsten ‚normalen‘ Lebenslauf. Die Sozialhilfe dient dem Bedürftigen als Handlungsressource und kann also bewußt bei der Lebensplanung eingesetzt werden und eine Autonomie herstellende Funktion haben. Auch die Empfänger sehen den Bezug nur als vorübergehend an.
Empirisch findet Lutz Leisering fünf Typen subjektiven Überbrückens, die den Aspekt der Verzeitlichung von Unterstützung bekräftigen: a) Sicherung bis vorrangige sozialstaatliche Leistungen, wie Rentenversicherung oder Arbeitslosenhilfe einsetzen
b) Sicherung bis ein zeitlich feststehendes Ereignis, wie ein Studium oder eine andere Ausbildung eintritt
2 Insbesondere sind die Studien von Monika Ludwig, P. Buhr, Leibfried/Leisering und Hagen/Hock zu beachten. Sie zeigen in mehreren deutschen Städten auf, daß die Individualisierung auch in
den unteren Schichten der Gesellschaft Einzug erhält.
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c) Sicherung bis ein zwar absehbares, aber zeitlich nicht genau feststehendes Ereignis eintritt.
d) Sicherung während einer Zeit biographischer Neuorientierung, beispielsweise Alleinerziehende, die nach einer Scheidung oder Trennung neu anfangen e) Sicherung für die Zeit der Kindererziehung.
Gerade beim Unterscheidungsmerkmal e) wird deutlich, daß die Sozialhilfe die Lebensplanung von alleinerziehenden Frauen beeinflußt. Sie können ein Leben ohne auf ihren Mann angewiesen zu sein, führen. Werner Hübinger stellt in bezug auf geschiedene und getrennt lebende Frauen fest: „Leistung der Sozialhilfe [haben] den Frauen eine notwendige und subjektiv gewünschte Umgestaltung ihrer Lebenslage ermöglicht. Die Sozialhilfe hatte bei diesen Frauen zunächst eine Autonomie herstellende Funktion“ (Hübinger 1991:84).
Eva Mädje und Claudia Neusüß kommen in bezug auf alleinerziehende Sozialhilfeempfängerinnen zu dem Ergebnis: „...daß die Frauen eigene Lebensvorstellungen verwirklichen können, indem sie dem Staat die arbeitsteilige Rolle des Ernährers bewußt zuweisen und damit die Kinderfrage ‚entprivatisieren‘. Diese Mütter stellen so betrachtet eine sozialpolitische Avantgarde dar, die bestehende Familien- und Arbeitsstrukturen in Frage stellt und Leistungsansprüche gegenüber der Gesellschaft formuliert, indem sie den Bezug von Sozialhilfe als soziale Grundsicherung wahrnimmt“ (vgl. Mädje/Neusüß1996).
2.5 Die Ambivalenz der Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine wichtige Ressource für den Einzelnen, dennoch darf man nicht vergessen, daß das Leben mit Sozialhilfe durch geringe Zahlungen und stigmatisierende Amtskontakte sehr belastend ist. Sie ist dem einzelnen doch Ultimo Ratio. Lutz Leisering schreibt: „Für die Betroffenen gehen unfreiwillige Antragstellung und negative Begleiterscheinungen des Bezugs einerseits und die positive biographische Überbrückungsfunktion von Sozialhilfe andererseits durchaus zusammen. Beide Seiten spiegeln sich in den subjektiven Handlungsorientierungen wider. Ihr Erleben ist nicht, wie ältere Studien suggerieren, auf die negative Seite beschränkt“ (Leisering 1997:155-156)
Leisering hat nachgewiesen, „daß individualisierte Soziallagen institutionell konstituiert sind, und daß Individualisierung Chancen und Zumutungen beinhaltet“ (Leisering 1997:157). Darüber hinaus ist ein sozialstaatlich bedingter Individualisierungsschub nach dem 2. Weltkrieg erkennbar, bei dem ehemals ausgeschlossene Gruppen wie alte Menschen und Frauen erfaßt wurden. „Der Sozialstaat hat also vor allem die Individualisierung nicht-erwerbstätiger Gesellschaftsmitglieder gefördert“ (Leisering 1997:157).
Auch ist eine Verzeitlichung der Armut eingetreten, wie Ulrich Beck bereits 1986 als These formulierte. Sozialhilfe ist heute für viele Menschen in vorübergehenden Lebenskrisen zu einer Quelle von Statussicherung und Individualisierung ge-worden. „Armut und Sozialhilfebezug sind heute überwiegend vorübergehende Phasen im Lebenslauf, reichen als solche aber über traditionelle Randschichten hinaus bin in die Mittelschicht.“ (ebd.).
2.7 Kritische Betrachtung der Armuts- und Sozialpolitik des Staates.
a) Der Wohlfahrtsstaat als Armutserzeuger
Im Allgemeinen vermutet man als Armutserzeuger, meist wirtschaftliche und soziale Ursachen, wie niedrige Löhne, Arbeitslosigkeit und familiale Konstellationen wie Alleinerziehung und Scheidung. „Überraschend stellt sich (durch die Bremer Langzeitstudie) heraus, daß Sozialhilfebezug häufig sozialstaatlich erzeugt ist. Insgesamt liegt bei 53% der untersuchten 586 Haushalte friktionelle, Transfer- oder Statusarmut vor.“ (Leibfried 1995:274). Der Wohlfahrtsstaat bekämpft nicht nur vorgegebene Armut, sondern erzeugt sie auch. Unter friktionell Armen versteht man Sozialhilfeempfänger, die andere, vorrangige Leistungen beantragt haben, aber noch auf deren Auszahlung warten. Solche Wartefälle sind vor allem bei Bedürftigen vorzufinden, die Arbeitslosenunterstützung oder Altersrente beantragt haben (nach Leibfried 1995:273). Transferarme sind Personen, die wegen unzureichender Leistungen vorrangi- ger monetärer Transfersysteme auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind.
Beispielsweise arbeitsunfähige Personen, die nur geringen Rentenanspruch geltend machen können (ebd.).
Unter Statusarmut versteht man Einkommensschwache, wie Flüchtlinge, denen ein Arbeitsverbot auferlegt wurde.
„Die tiefere Ursache sozialstaatlich erzeugter Armut liegt in der dualistischen Struktur des deutschen Sozialstaates“ (ebd. 277), weil der Kernbereich des Sozialsystems (Renten-, Kranken-, usw., Versicherung) streng von dem Randbereich Sozialhilfe abgekoppelt ist. Diese sekundäre Armut ist deshalb durch die institutionelle Struktur des deutschen Sozialstaates angelegt und wird auch durch die politischen Akteure untermauert, die diese Struktur ordnungspolitisch zum Ideal erheben.
Um den prekären sozialhilfeorientierten Randbereich zu eliminieren, bedarf es der Integration von Armuts- und Sozialpolitik. b) Der Mangel an Evaluation von Sozialpolitik in Deutschland Armut im Jahre 2000 ist eine vielschichtige und komplexe Erscheinung, die man nicht mehr mit statischen Reglement in den Griff bekommt. Sie ist sozial entgrenzt, verzeitlicht und individualisiert. In diesem Maße muß auch ein sozialstaatliches Regelsystem entworfen werden, das die vielfältigen Armutslagen bewältigt. Der Gedanke einer Evaluation und Wirkungskontrolle von Maßnahmen und Einrichtungen ist in Deutschland, im Vergleich zur USA, wenig ausgeprägt. Einmal eingeführte Regelungen haben in der BRD eine starke Beharrungskraft.
Anhand der Verlaufsanalysen der Bremer Sozialstudie lassen sich drei Bereiche ausmachen, wo vorgeordnete Sozialsysteme versagen: • Administrative Verzögerungen und Ineffizienz bei der Erbringung von Leis-
tungen für Arbeitslose und Alte, die auf beantragte Gelder warten müssen
• Systematische Ineffektivität wegen unzureichender Leistungen bei Indivi-dueller Abweichung von der normalen Biographie, etwa bei der Rentenversicherung von den Beitragsjahren und der Beitragshöhe des Eckrentners
• Fehlkoordination zwischen Systemen sozialer Sicherung untereinander
und mit anderen Politikbereichen bzw. Rechtsgebieten
Wie wir bereits festgestellt haben, gibt es ein neues Bild von Armut, das mehr den Blick auf zeitliche Prozesse legt. Vorübergehende Armut wird ausgelöst durch Übergänge wie Scheidung, Auszug aus dem Elternhaus oder Arbeitsplatzverlust. Ein klar gegliederter Lebenslauf ist passé; deshalb spricht man auch von einer Biographisierung der Armut. Da die Sozialhilfeempfänger keine heterogene Gruppe mehr bilden, bedarf die staatliche Wohlfahrtspolitik einer Änderung. Sie muß der individuellen Lebensplanung mehr Möglichkeiten zur Entfaltung geben. Das Problem der Sozialpolitik gestaltet sich bei der Differenzierung der unterschiedlichen Leistungen hinsichtlich der individuellen Lage und der quer dazu liegenden zeitlichen Achse. Verzeitlichte und biographisierte Armut stellt hohe Anforderung an die politischen Akteure. Aus diesem Grund fordert Stephan Leibfried folgende drei Punkte:
a) Eine integrierte Armuts- und Sozialpolitik, die die Trennung zwischen diesen beiden Bereichen aufhebt, weil Armut keine marginale und festgefahrene Erscheinung der Gesellschaft ist. Das herrschende Gesellschaftsbild geht von einer vernachlässigbaren Restkategorie aus, die man gesondert mit Sozialhilfe alimentiert. Die Bremer Langzeitstudie kam aber zu dem Ergebnis, daß das Risiko sozialer Notlagen mannigfaltig sei. Das Sozialsystem der BRD kennt nur Mindestleistung im Erwerbs- und Ehebereich, aber zum Beispiel nicht für alleinerziehende Frauen, die geschieden sind. „Wenn Armut immer deutlicher sozial entgrenzt wird, ist auch die Klientel von Sozialhilfe und Sozialversicherung sozial weniger verschieden, als es bei der ordnungspolitisch begründeten Abschottung beider Bereiche voneinander unterstellt wird“ (Leibfried 1995:317).
Als Schritt in Richtung Integration gelang es beispielsweise Teilen der Hilfeempfänger im Bereich Pflege zurück zu kehren ins reguläre soziale Sicherungssystem. Ein Teil wird zwar trotz Pflegeversicherung weiterhin auf Sozialhilfebezug angewiesen sein, weil die Pflegesätze die hohen Unterbringungskosten nicht erstattet.
Eine vernünftige Sozialpolitik sollte auch reibungsfrei mit der Steuerpolitik ver- knüpft sein, um den Bürgern nicht nur augenscheinlich ein Existenzminimum
vorzugeben. In der Vergangenheit mußte das Bundesverfassungsgericht mehrmals in die Sozialpolitik regulierend zur Wahrung der Grundrechte eingreifen. So stellte ein Urteil sicher, daß das Existenzminimum auf jeden Fall steuerfrei zu bleiben hat.
b) Eine reflexive Armutspolitik, die vor allem eine neue Armuts- und Sozialberichterstattung beinhaltet, damit die politischen Akteure gezielt auf die Erfordernisse einer modernen Sozialpolitik mit neu entwickelten Reformkonzepten reagieren können.
c) Eine Armutspolitik, die als Lebenszeitpolitik fungiert. Die Biographien der Bürger setzen sich zunehmend aus „Lebensphasen-Schnitzeln“ (Beck 1986:147) zusammen. Ein vorübergehender Lebensabschnitt, wie Kindererziehung, bei dem kein Erwerbseinkommen zur Verfügung steht, kann schnell zum Armutsrisiko werden. Solche Episoden treten bei weiterreichenden Individualisierungsschüben im Lauf des Lebens häufiger auf. Es muß ein gesellschaftspolitischer Diskurs darüber geführt werden, welche Lebenslaufmuster man Frauen und Männern, Familien und Alleinerziehenden, Kindern und Alten ermöglicht oder zumutet und es stellt sich auch die Frage, wie Einkommen und Leistungsansprüche aus Erwerbsarbeit mit der Anerkennung derartiger Formen nichterwerbsmäßiger Tätigkeit abzustimmen sind.
3 Schlußfolgerungen und Ausblick
Von besonderem Interesse sind die verschiedenen Betrachtungsschwerpunkte bei den Ursachen und Verlaufsformen von Einkommensarmut. Die Bremer Langzeitstudie weißt eine sehr dynamische Betrachtung des Problems auf. Sie kommt zu der Erkenntnis, es finde Verzeitlichung und Entgrenzung von Sozialhilfeverläufen stattfindet. Im Gegenzug kommt Hans-Jürgen Andreß zum Ergebnis: „...daß die Thesen einer Verzeitlichung und sozialen Entgrenzung von Armut... in ihrer Pauschalität nicht bestätigt werden konnten“ (Andreß 1999:228). Andreß weist aber auf das Problem hin, man könne mit herkömmlichen Erhebungsmethoden
keine präzisen Aussagen treffen, weil die Personengruppen unterrepräsentiert sind. „Grundsätzlich zeigen jedoch Beispiele wie die US-amerikanische Panel Study of Income Dynamics, daß bei Verfügbarkeit entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen auch standardisierte Erhebungen in den Randbereichen der Gesellschaft, hier etwa dem unteren Einkommensbereich, möglich sind“ (Andreß 1999:331).
Viel wird über Auflösungserscheinungen im privaten, wie im öffentlichen Bereich diskutiert. Leistungen der staatlichen Wohlfahrt werden zum Teil auf ein Minimum reduziert, wodurch Familien auseinander bröckeln. Dennoch befindet sich das soziale Leben nicht im Vakuum, weil zugleich eine Wiedereinbettung des Lebens durch neue Institutionen vonstatten geht. „Neue Rechte und Pflichten, neue Begründungen, wem was zusteht und wer verantwortlich zu machen sei, erfordern Institutionen, die sie garantieren und auf Dauer stellen können.“ (Leisering 1995:362). Deshalb sind Institutionen nicht abzubauen, sondern neue zu entwickeln. Vielfältigere, risikobehaftete Lebensläufe und Lebenspläne erfordern verstärkte, differenzierte und flexiblere Formen von Institutionalisierung. (ebd.364). Kreativität ist gefragt, um bei allgemeiner Verknappung der Ressourcen effizient das Lebenslaufrisiko abzusichern. Der Staat hat wegen den politischen Folgen der Globalisierung weniger Handlungsspielraum und muß sich darum mehr den Institutionen der Weltwirtschaftsordnung beugen. Auf europäischer Ebene ist es denkbar, daß ein spill-over die Sozialpolitik analog der Währungspolitik entwickelt. Eine Tendenz zur marktorientierten Versicherungspolitik kristallisiert sich heraus, wie das derzeit im Bundestag um ein neues Rentenmodell mit einer Säule priva- ter Absicherung erörtert wird.
Riedmüller, Barbara(1994): Sozialpolitik und Armut. Ein Thema zwischen Ost und West. In: Beck U./Beck-Gernsheim E. (Hg.): Riskante Freiheiten: Suhrkamp Frankfurt am Main
Beck, Ulrich (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main
Ebers, Nicola (1995): Individualisierung. Georg Simmel - Norbert Elias - Ulrich Beck. Königshausen und Neumann Würzburg
Beck, Ulrich/Beck-Gernheim, Elisabeth (k. A.): Riskante Freiheiten. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main
Leisering, Lutz (1997): Individualisierung und „sekundäre Institutionen“ - der Sozialstaat als Voraussetzung des modernen Individuums. In: Beck, U./Sopp, P. (Hg.): Individualisierung und Integration. Neue Konfliktlinien und neuer Integrationsmodus? Opladen
Leibfried, Stephan/Leisering, Lutz u.a.(1995): Zeit der Armut. Lebensläufe im Sozialstaat. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main
Fuchs-Heinritz, Werner (Hg.) (1995): Lexikon zur Soziologie. Westdeutscher Verlag. Opladen
Andreß, Hans-Jürgen (1999): Leben in Armut. Analysen und Verhaltensweisen armer Haushalte mit Umfragedaten. Westdeutscher Verlag, Opladen, Wiesbaden Geißler, Rainer (1996): Die Sozialstruktur Deutschlands. Westdeutscher Verlag. Opladen
Burkart, Günter (1993): Individualisierung und Elternschaft - Das Beispiel USA. In Zeitschrift für Soziologie, Jg. 22
Hübinger W. (1991): Zur Lebenslage und Lebensqualität von Sozialhilfeempfängern. Eine theoretische und empirische Armutsuntersuchung. Frankfurt am Main Mädje, Eva/Neusüß, Claudia (1996): Frauen im Sozialstaat. Zur Lebenssituation alleinerziehender Sozialhilfeempfängerinnen. Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York
Zapf, Wolfgang u. a.(1987): Individualisierung und Sicherheit. Untersuchungen zur Lebensqualität in der Bundesrepublik Deutschland. Verlag C.H. Beck, München
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R. Sixt, 2000, Individualisierung und sekundäre Institutionen - der Sozialstaat als Voraussetzung des moderen Individuums, München, GRIN Verlag GmbH
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