• Empfehlung, daß alle Mitgliedstaaten sich bis zum Jahr 2000 der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs unterwerfen Aufruf, den IGH stärker in Anspruch zu nehmen
• Entschärfung des Konflikts durch Beseitigung der Ursachen Forderung geeigneter Maßnahmen und Finanzierungsquellen zur friedlichen Beilegung auf diesem Weg
• Im Falle der Notwendigkeit von Sanktionen, die mit wirtschaftlichen Problemen einhergehen, Schaffung von unterstützenden Maßnahmen
• bei Versagen friedlicher Beilegungsversuche Einsatz milit. Gewalt (Kapitel VII) Forderung ständiger Streitkräfte um kleine Militärmächte abzuschrecken Vorschlag, Truppen zur Friedensdurchsetzung zu schaffen
V. Friedenssicherung
• systematische Verbesserung der gängigen Methode der Friedenssicherung: Blauhelm-Einsätze
• erhöhte Zahl von Friedenseinsätzen
→ Forderung nach Abschluß eines Verfügungsbereitschaftsabkommens → Verbesserung von Ausrüstung, Personal, Logistik → Notwendigkeit der Bereitstellung von Mitteln durch die Mitgliedstaaten
VI. Friedenskonsolidierung in der Folgezeit
• Entwaffnung der Kriegsparteien
• Entmilitarisierung und Entsorgung von Minen
• Rückführung von Flüchtlingen
• politische Neuordnung, Stärkung neuer demokratischer Institutionen
• wirtschaftlicher Wiederaufbau
• (Wieder-) Annäherung der verfeindeten Parteien
VII. Zusammenarbeit mit regionalen Abmachungen und Organisationen
• Forderung größerer regionaler Aktivitäten und konfliktspezifischer Arbeitsteilung zwischen dem Sicherheitsrat und den Regionalorganisationen → Dezentralisierung → Entlastung des Sicherheitsrats → Förderung demokrat. Strukturen auf allen Ebenen
VIII. Sicherheit des Personals
• Suche nach innovativen Möglichkeiten, die Sicherheit des Personals zu erhöhen
IX. Finanzierung
• mangelhafte finanzielle Ausstattung → Gefahr beschränkter Handlungsfähigkeit → Vorschlag der Einrichtung verschiedener Fonds (z.B. Stiftungsfonds über 1 Milliarde US-Dollar für Friedensaufgaben) → Forderung des Rechts, auf dem Markt Kredite aufnehmen zu dürfen → Abgaben auf Waffenverkäufe/int. Luftreiseverkehr etc.
X. Agenda für den Frieden (Organisatorische Überlegungen)
• Straffung der jeweils regional betroffenen UN-Programme und -Organisationen
• Forderung stärkerer Beteiligung nicht-staatlicher Organisationen
• Forderung intensiver Zusammenarbeit aller Teile
• Forderung inter- und intranationaler Demokratie
Arbeit zitieren:
Isabel Lamotte, 1997, Agenda für den Frieden - Empfehlungen des UN-Generalsekretärs, München, GRIN Verlag GmbH
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