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Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 2
VORWORT 3
DIE AGENDA FÜR DEN FRIEDEN 4
1. Das sich wandelnde Umfeld. 4
2. Vorbeugende Diplomatie 5
3. Friedensschaffung 8
4. Friedenssicherung 11
5. Friedenskonsolidierung in der Folgezeit 12
6. Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen. 14
7. Sicherheit des Personals. 15
8. Finanzierung 15
9. Agenda für den Frieden 16
NACHWORT 17
LITERATUR 20
Seite 3 von 20 Vorwort
Bereits im 2. Weltkrieg hatten die gegen die Achsenmächte, also Deutschland, Italien, sowie osteuropäische und asiatische Staaten, kämpfenden Alliierten begonnen, ein Programm für eine neu zu schaffende internationale Staatenorganisation zu entwerfen. Das Bekenntnis zum Prinzip der Selbstbestimmung der Völker und freiem Welthandel, sowie die Zielsetzung, ein allgemeines Sicherheitssystem zu errichten, waren Inhalte der 1941 verfaßten Atlantik-Charta.
Ein Jahr später erklärten die 26 damals gegen die Achsenmächte verbündeten Staaten in der „Erklärung der Vereinten Nationen“, daß sie sich den gemeinsamen Zielen und Prinzipien der Atlantikcharta verpflichteten. So bildete die Charta alsbald die Grundlage einer breiten Kriegskoalition, denn bis zum 1. März 1945 schlossen sich 21 weitere Staaten an.
Im April/Juni 1945 wurden in San Francisco die Vereinten Nationen gegründet, auf die zu diesem Zeitpunkt auch die Aufgaben des ehemaligen Völkerbundes übertragen wurden, dessen Ziele schon nach dem Ersten Weltkrieg die gewesen waren, eine Institution zur Wahrung des Weltfriedens zu schaffen.
Über die Charta berieten China, Großbritannien, die UdSSR und die USA vom 21. April bis zum 7. Oktober 1944 in Dumbarton Oaks in der Nähe von Washington D.C. Auf der Konferenz von Jalta vom 4. bis 11. Februar 1945 wurde über letzte Feinheiten Einigkeit erzielt, so etwa über das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat. Die „United Nations Conference On International Organization“, die am 25. April 1945 in San Francisco zusammengetreten war, verabschiedete am 26. Juni desselben Jahres die Charta der Vereinten Nationen.
„Die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluß souveräner Staaten, und was sie tun können, hängt von dem Grad der Übereinstimmung ab, den die Staaten unterein-ander erzielen.“ 1 Sehr treffend beschreibt Boutros-Ghali mit diesem Satz die lange währende Problematik der Vereinten Nationen durch Bestehen des Kalten Kriegs, der ein Einvernehmen zwischen Ost und West ausschloß.
Mit Ende des Ost-West-Konflikts seit dem 30. Mai 1990 jedoch beginnt eine neue Ära der UNO, sie sieht sich vor einer Reihe neuer Aufgaben und Probleme, denen die Vereinten Nationen in der noch bestehenden Form kaum beikommen können. Im Januar 1992 wurde Boutros-Ghali gebeten, eine zur Verteilung an die Mitglieder der Vereinten Nationen bestimmte „Analyse sowie Empfehlungen zu der Frage aus-
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zuarbeiten, wie die Kapazität der Vereinten Nationen zur vorbeugenden Diplomatie, zur Friedensschaffung und zur Friedenssicherung im Rahmen der Charta und ihrer
Bestimmungen gestärkt und effizienter gestaltet werden kann.“ 2 Die Reformvorschläge, zusammengefaßt in der „Agenda für den Frieden“ seien im folgenden zu beleuchten, unterteilt in die Schaffensbereiche der UNO, nämlich der vorbeugenden Diplomatie, der Friedensschaffung, -sicherung und -konsolidierung, ohne dabei die gültigen Bestimmungen der Charta als Rahmen aus den Augen zu verlieren.
Die Agenda für den Frieden
1. Das sich wandelnde Umfeld
„Die Vereinten Nationen setzen sich die folgenden Ziele:
1. Den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des
Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“ 3
Nach dem Ende des Kalten Kriegs, eingeleitet durch die beim Gipfeltreffen abgegebene Erklärung der Staatsmänner Gorbatschow und Bush, sich nicht mehr als Gegner zu betrachten, und durch das damit geschaffene Ende des gegenseitigen Mißtrauens sieht sich die UNO in der Situation, ihr Ziel, nämlich die Wahrung des Weltfriedens, verwirklichen zu können. Auf der anderen Seite nehmen die Spannungen im Hinblick auf den mit dem Schlagwort Nord-Süd-Konflikt bezeichneten Gegensatz zwischen Industrie-und Entwicklungsländern in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Militär und Kultur zu, die ebenfalls einer Behandlung durch die UNO bedürfen.
Eine weitere erfreuliche und zugleich zukunftsweisende Entwicklung ist die hin zur demokratischen Staatsform. Politische Umwälzungen, Aufstände und Bewegungen demokratischer Vertreter deuten auf eine globale Veränderung des politischen Verständnisses hin. Weiterhin das Bemühen der Staaten um eine offenere Wirtschaftspolitik, die
1 Boutros-Ghali 1993, S. 21, Art. 2
2 Boutros-Ghali 1993, S. 21, Art. 1
3 Simma 1991, S. XIC
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zunehmende Entkolonialisierung und damit Gründung neuer selbständiger Staaten schaffen weltweit ein Gefühl der Dynamik und Bewegung.
„Wir sind in eine globale Übergangszeit eingetreten, die von höchst widersprüchlichen
Während sich große Staaten zusammenschließen und viele Grenzen an Bedeutung verlieren, entsteht eine neue Art des Nationalismus, der die Form ethnischer, religiöser, sozialer, kultureller und sprachbezogener Auseinandersetzungen annimmt. Während international Rüstungreduzierungsverhandlungen aufgenommen werden, blüht weiterhin der Waffenhandel.
Während des Kampfes gegen Apartheid und Rassismus kommt es immer wieder zu rassistischen Spannungen.
Doch in diesen Gegensätzen wird die Notwendigkeit einer internationalen friedensschaffenden Organisation deutlich und die Bedeutung der Ziele der Vereinten Nationen bewußt.
Zur Durchsetzung der Ziele bedarf es jedoch mehr als der guten Absicht. Die aktive Teilnahme aller Staaten, das Wahrnehmen der Richtlinien der Charta und allseitiges Vertrauen sind gefordert.
Um die Zersplitterung der UN zu verhindern, können nicht alle Staaten Mitglieder werden. Als Grundvoraussetzung muß die Wahrung der Menschenrechte im souveränen Staat unbedingt erfüllt sein.
„Mitglied der Vereinten Nationen können alle friedliebenden Staaten werden, welche die Verpflichtung aus dieser Charta übernehmen und nach dem Urteil der Organisation
fähig und willens sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen“ 5 ,
heißt es in der Charta der Vereinten Nationen.
2. Vorbeugende Diplomatie
„Vorbeugende Diplomatie bezeichnet Maßnahmen mit dem Ziel, das Entstehen von Streitigkeiten zwischen einzelnen Parteien zu verhüten, die Eskalation bestehender Streitigkeiten zu Konflikten zu verhindern und, sofern es dazu kommen sollte, diese
einzugrenzen.“ 6
Mit diesen Worten definiert Boutros-Ghali einen wichtigen Arbeitsbereich der UNO.
4 Boutros-Ghali 1993, S. 24, Art. 11
5 Simma 1991, S. XC
6 Boutros-Ghali 1993, S. 29, Art. 20
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Eine wichtige Rolle kommt dabei den vertrauensbildenden Maßnahmen zu, da zwischenstaatliches Vertrauen die Voraussetzung für Frieden ist und die Wahrscheinlichkeit eines Konflikts herabsetzt.
Boutros-Ghali schlägt politisch-militärische Maßnahmen vor wie den Austausch von Militärdelegationen oder den Aufbau regionaler und subregionaler Zentren. Freier In-formationsaustausch soll gewährleistet werden, Risiko vermindert und regionale Rüstungsübereinkommen überwacht.
Daneben kann man sich auch kulturelle Vorkehrungen vorstellen wie den Austausch im schulischen Bereich oder multikulturelle Aktionen um ein freudschaftliches Verhältnis zwischen den Völkern zu schaffen.
Gegenseitiges Vertrauen ist aber auch die Prämisse dafür, daß Streitigkeiten oder sogar nur Unzufriedenheit frühzeitig erkannt werden können.
Zu eben diesem Zweck dient auch die Tatsachenermittlung. Rechtzeitig muß erkannt werden, daß ein Konflikt droht, und wo die Konfliktursachen zu suchen sind, damit schnell und den Bedingungen entsprechend spezifisch reagiert werden kann. Neben einer genauen Kenntnis der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Tendenzen des jeweiligen Landes, kann es auch von Nöten sein, eine konkrete Tatsachenermittlung durch Generalsekretär, Generalversammlung oder Sicherheitsrat zu veranlassen. Als sehr positive Maßnahme empfiehlt der Generalsekretär Boutros-Ghali, häufiger auf diese Möglichkeit zurückzugreifen und in regelmäßigem Kontakt zu den Regierungen der Mitgliedstaaten Zugang zu sämtlichen notwendigen Informationen zu erhalten. So können Missionen zur Konsultation entsandt werden, die auch durch ihre einfache Präsenz konfliktlösend auftreten; in besonderen Ausnahmefällen kann der Rat selbst an Ort und Stelle zusammentreten.
Antrieb für eine Ermittlung kann auch der jeweilige Staat sein, der in einen Konflikt verwickelt ist, oder eine Verwicklung befürchtet. In diesem Fall soll eine Ermittlungskommission ohne weitere Verzögerungen entsandt werden.
Zur Wahrung des Friedens und der Menschenrechte genügt es nicht, nur menschlichen Fehlleistungen gegenüberzutreten. Auch naturgegebene Probleme können der Eintracht ein jähes Ende bereiten. Unkontrolliertes Bevölkerungswachstum, Armut, Krankheit und Hunger sowie das Ozonloch oder Naturgewalten wie Stürme oder Fluten schaffen bedrohliche Umstände oder lassen lebenswichtige Ressourcen erknappen. Umweltproblematik und die Errichtung entsprechender Frühwarnsysteme sind demnach ein weiteres Kapitel der Charta. Zwar besteht bereits ein „wertvolles Netz von Frühwarnsystemen
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(...), das sich auf Umweltgefahren, das Risiko eines nuklearen Unfalls, Naturkatastrophen, massenhafte Bevölkerungsverschiebungen, drohende Hungersnöte und die Aus-
breitung von Krankheiten erstreckt.“
7
Dieses gilt es aber auszubauen, und mit politischen Analysen zu verbinden, so daß ein Gesamtbild entstehen kann zur Situation des jeweiligen Landes und entschieden werden kann, ob und welche Vorbeugung notwendig wird.
Wie für alle Aktionen der Vereinten Nationen ist hier die Hilfe seitens regionaler Organisationen von größter Wichtigkeit. An dieser Stelle fordert Boutros-Ghali diese auf, Beobachterstatus bei den UN zu beantragen.
Der Generalsekretär befürwortet in der „Agenda für den Frieden“ weiterhin den vorbeugenden Einsatz der UNO in Krisengebieten, ohne natürlich die Grundsätze des Völkerrechts und der staatlichen Souveränität zu verletzen. Dies kann der Fall sein, wenn sich bei einer innerstaatlichen Krise die Regierung an die UNO wendet, bzw. die beiden gegenüberstehenden Parteien einwilligen. Eine vorläufige Eindämmung kann erreicht, oder zumindest humanitäre Hilfe geleistet werden. Durch Einsatz von Militär- und Zivilbeamten soll zudem ein Verhandlungsklima geschaffen werden oder ein freundschaftliches Verhältnis durch Bereitstellung spezieller Fähigkeiten und Ressourcen. Handelt es sich um eine zwischenstaatliche Streitigkeit, kann ein vorbeugender Einsatz nur mit Einwilligung beider Länder erfolgen. Die Charta sieht dabei als Rechte bzw. Pflichten der Eingreifenden an, das Handeln nach den Prinzipien der Souveränität des Staates, der territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit. Humanitäre Hilfe ist im Einklang zu Humanität, Neutralität und Unparteilichkeit zu leisten. Dieselben Grundsätze gelten auch, wenn ein Staat sich von einem anderen bedroht fühlt und sich allein an die Vereinten Nationen wendet. In diesem Fall kann die UNO nur dann in lediglich einem Land präsent sein, wenn sie glaubt, daß so ein Konflikt verhindert würde. Von keinem dieser Vorschläge oder Möglichkeiten wurde bisher Gebrauch gemacht, es ist dennoch wünschenswert, daß jedwede Möglichkeit genutzt wird, wenn es darum geht, den Frieden in der Welt zu erhalten.
Eine dagegen bereits erfolgreich angewandte Methode der Konfliktverhinderung ist die Schaffung entmilitarisierter Zonen, entweder nach Beendigung eines Konflikts, oderwie Boutros-Ghali es für die Zukunft anstrebt - als vorbeugende Maßnahme auf beiden Grenzseiten mit Einwilligung beider Parteien oder einseitig auf Ersuchen nur einer Partei.
7 Boutros-Ghali 1993, S. 34, Art 26
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In diesen Punkten hofft die UNO auf intensive Mitarbeit aller Länder, und nichts zeigt wohl mehr den Friedenswillen, als die Bitte um Einrichtung einer entmilitarisierten Zone.
3. Friedensschaffung
„Friedensschaffung bezeichnet Maßnahmen mit dem Ziel, feindliche Parteien zu einer Einigung zu bringen, im wesentlichen durch solche friedlichen Mittel, wie sie in Kapitel
VI der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen sind.“ 8
Die Beilegung der Streitigkeit erfolgt laut Charta durch „Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Entscheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eige-
ner Wahl.“ 9 Boutros-Ghali setzt voraus, daß diese Mittel ausreichend sind, Frieden wiederherzustellen. Sollten die aufgeführten Mittel versagen und der Konflikt ungelöst bleiben, so liegt das am mangelnden politischen Willen der Parteien, an der Gleichgültigkeit der internationalen Gemeinschaft aufgrund der zu gering beigemessenen Bedeutung. Mangelnde Einflußnahme dritter, also der UNO, ist dabei nicht ausgeschlossen. Als Löwe ohne Klauen werden die Vereinten Nationen oftmals bezeichnet; ob das an mangelnder Einflußnahme liegt, aus Mangel an Sanktionen, oder am Vetorecht in der Generalversammlung, darauf sei später noch einmal detaillierter einzugehen. Um den Weg zu bereiten für die Wiederherstellung des Friedens in Krisenzeiten, spricht Boutros-Ghali die Bitte an den Sicherheitsrat aus, von den Bestimmungen und Empfehlungen der Charta vollen Gebrauch zu machen um eine stärkere Einflußnahme und maximale Überzeugungskraft zu gewährleisten. Um zu überzeugen, spielt die Wahl des Verhandlungsführers eine entscheidende Rolle. Angesehene Staatsmänner in Zusammenarbeit mit Sicherheitsrat, Generalversammlung und den Mitgliedstaaten scheinen für diese schwierige Rolle geeignet; außerdem kann, unabhängig von den beratenden Organen, nicht jedoch über deren Kopf hinweg, der amtierende Generalsekretär selbst die Verhandlungen leiten.
Die Generalversammlung bleibt rechtlich befugt, sowohl zur Prüfung vorgeschlagener Maßnahmen, als auch selbst Empfehlungen auszusprechen; dabei ist eine intensive Inanspruchnahme durch die Mitgliedstaaten erforderlich.
8 Boutros-Ghali 1993, S. 29, Art. 20
9 Simma 1991, S. XCVI
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Stärkere Inanspruchnahme erhofft man sich auch des Internationalen Gerichtshofs (IGH), das „Hauptrechtsprechungsorgan“ der UNO. Er entscheidet nach dem Völkerrecht, erarbeitet Rechtsgutachten und arbeitet seinem Statut als Teil der Charta folgend eng mit den UN zusammen. So ist beispielsweise der Sicherheitsrat befugt, die Empfehlung auszusprechen, daß „Rechtsstreitigkeiten im allgemeinen von den Parteien dem
Internationalen Gerichtshof im Einklang mit dessen Statut zu unterbreiten sind.“ 10 Zwar wird vom IGH selten als Schiedssprecher Gebrauch gemacht, es sei jedoch wünschenswert, wenn die gutachterliche Kompetenz mehr genutzt werde. Die weiteren Reformvorschläge beziehen sich demnach nur indirekt auf die UNO, sie widmen sich der Stärkung des IGH durch folgende Maßnahmen: bis zum Jahr 2000 sollen sich sämtliche Mitgliedstaaten der Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen haben; andernfalls werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Liste derjenigen Angelegenheiten zu verfassen und zu unterbreiten, die sie bereit wären, dem IGH anzuvertrauen, und alle vertraglichen Vorbehalte zurückzuziehen. Um eine Chancengleichheit zu ermöglichen, wird außerdem gebeten, den Treuhandfonds zu unterstützen, um finanziell benachteiligten Staaten die Möglichkeit zu geben, sich im Streitfall ebenfalls an den IGH zu wenden.
Neben den formalen Aktivitäten zur Friedensschaffung ist zur Entschärfung eines Konflikts aktive Hilfeleistung unentbehrlich. Dabei soll die Hilfe dort ansetzen, wo man die Ursachen des Konflikts vermutet. Es kann sich dabei um Hilfemaßnahmen für Vertriebene handeln oder um die Lösung anderer sozialer Probleme. In jedem Fall ist aber auch hier die Verbesserung der Mechanismen, der Ressourcen und die weitere Ausarbeitung der Programme zur Beilegung auf diesem Weg erforderlich.
In einigen Fällen ist eine friedliche und gütliche Einigung nicht herbeizuführen und Sanktionen müssen ausgesprochen werden.
„Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Bezie-
hungen einschließen." (Artikel 41) 11 .
Das hat in der Regel wirtschaftliche Probleme für das betroffene Land zur Folge. Da die getroffenen Sanktionen für den jeweiligen Staat nicht als Strafe zu verstehen sind, sieht es die UNO als ihre Aufgabe an, nach Konsultation des Sicherheitsrats, Abhilfe zu schaffen, in finanzieller als auch personeller Form. Dabei wäre es möglich, daß diese
10 Simma 1991, S. XCVI
11 Simma 1991, S. XCVII
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Art der Hilfestellung ein Anreiz auch für andere Nationen sein könnte, sich zur Friedensschaffung an die Vereinten Nationen zu wenden.
Die letzte Stufe auf dem Weg zur Beseitigung des Konflikts ist die Anwendung militärischer Gewalt. Es ist die stärkste der friedensschaffenden Zwangsmaßnahmen und gilt selbstverständlich zu vermeiden. Stellt eine Streitigkeit jedoch eine Bedrohung für den Weltfrieden dar, und läßt sie sich durch friedliche Mittel oder durch ausdrücklichen Appell an die betroffenen Nationen nicht bereinigen,
„so kann er (der Sicherheitsrat; Anmerkung der Autorin) mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der interna-
tionalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen.“ (Artikel 42) 12
Der Einsatz von Streitkräften kann insbesondere erfolgen bei Angriffshandlungen eines Staaten. Bisher wurde diese Handlungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen; lediglich im Krieg zwischen Irak und Kuwait, als 1990 irakische Truppen in Kuwait einmarschierten und in kurzer Zeit das gesamte Land besetzten, wurden die Mitgliedstaaten ermächtigt, im Namen der UNO Maßnahmen zu ergreifen. Eine Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates gipfelten in einem Ultimatum, das der Irak sich zu erfüllen weigerte. Eine Koalition unter Führung der Vereinigten Staaten startete eine militärische Aktion. Im folgenden Golfkrieg erlitt der Irak eine schwere Niederlage. Anschließende Maßnahmen waren der Einsatz von UN-Friedenstruppen, die Einrichtung einer Schutzzone durch die Vereinten Nationen für die verfolgte kurdische Bevölkerung sowie die Beseitigung der dem Irak verbleibenden Massenvernichtungswaffen. Der UN-Einsatz in Osteuropa war beispielhaft und verdeutlicht die Wichtigkeit und Notwendigkeit, militärische Maßnahmen einzuräumen. Zum einen kann nur so die Glaubwürdigkeit der UN hergestellt werden, zum anderen stellt sie so ein Abschreckungsmittel, zumindest für kleinere Staaten, dar. Bei diesem Einsatz konnte die UNO beweisen, daß sie eben doch kein Löwe ohne Klauen ist.
Boutros-Ghali schlägt außerdem vor, „Truppen zur Friedensdurchsetzung“ neben den bereits geschaffenen Friedenstruppen einzusetzen. Diese seien notwendig, da für manche Aufgaben, so z.B. eine vereinbarte Waffenruhe wiederherzustellen, die Friedenstruppen überfordert, und nicht schnell genug verfügbar sind. Die Truppen zur Friedensdurchsetzung sollten von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, und unter klar abgegrenzten Umständen mit einer vorher genau festgelegten Aufgabenstellung agieren. Der Einsatz dieser Truppe, bestehend aus gut ausgebildeten und schwer be-
12 Simma1991, S. XCVII
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waffneten Freiwilligen erfolgt als eine vorläufige Maßnahme im Einklang mit Artikel 40 der Charta und ersetzt keinesfalls den Einsatz von Streitkräften nach Artikel 43. Die langjährige Erfahrung der Vereinten Nationen hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Friedensschaffung hervorgebracht, der hoffentlich weit genug gefächert ist, für jede Krisensituation einen Ausweg zu finden, dennoch ist die UNO offen für weitere Vorschläge und bittet um aktive Hilfe seitens aller eingegliederten Organisationen. Ist der Frieden im Land wiederhergestellt, stellen sich der UNO neue Aufgaben. Nun setzt das System der Friedenssicherung ein, das verhindern soll, daß Kampfhandlungen wieder aufgenommen werden und der Konflikt erneut ausbricht.
4. Friedenssicherung
„Friedenssicherung bezeichnet die Errichtung einer Präsenz der Vereinten Nationen vor Ort, was bisher mit Zustimmung aller beteiligten Parteien geschah, im Regelfall unter Beteiligung von Militär- und/oder Polizeikräften der Vereinten Nationen und häufig auch von Zivilpersonal. Die Friedenssicherung ist eine Technik, welche die Möglichkei-ten für eine Konfliktverhütung wie auch eine Friedensschaffung noch erweitert.“ 13
Das System der Friedenssicherung basiert auf dem Prinzip des peace-keeping, das 1956 das Prinzip des peace-making ersetzte. Nach Ausbruch des Ost-West-Konflikts sah sich der Sicherheitsrat vor dem Problem der Handlungsunfähigkeit, da zwischen den Großmächten, also den westlichen gegenüber der Sowjetunion, kein Konsens mehr herrschte. Zu oft setzte die SU das Vetorecht ein. Die „Uniting for peace“-Resolution sollte dem Abhilfe verschaffen, indem die Möglichkeit eingeräumt wurde, in einer Krisensituation und bei Unstimmigkeit, das sowjetische Veto oder das anderer Nationen zu umgehen. Der Sicherheitsrat wurde so wieder handlungsfähig und setzte auf der Grundlage dieser Resolution während der Suez-Krise eine internationale Notstandtruppe zur Sicherung des Friedens ein. Den Blauhelmen fiel von nun an die Aufgabe des peace-keeping zu, und damit die Überwachung von Waffenstillständen, die Trennung feindlicher Parteien und das Verhindern eines Wiederauflebens des Konflikts mit der Anordnung, Waffen nur zur Selbstverteidigung einzusetzen.
Bis heute fällt den Blauhelmen eben diese Aufgabe zu und diese Art der Friedenssicherung hat in Zahlreichen Spannungsgebieten der ganzen Welt ein gewisses Maß an Stabilität herbeigeführt. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist jedoch nicht nur der
13 Boutros-Ghali 1993, S. 30, Art. 20
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Handlungsspielraum durch optimierten Konsens zwischen den Großmächten gewachsen, sondern auch die Zahl der Friedensoperationen.
„Zwischen 1945 und 1987 sind dreizehn Friedensoperationen durchgeführt worden; seitdem (bis 1992; Anmerkung der Autorin) weitere dreizehn. Bis Januar 1992 hatten schätzungsweise 528.000 Personen - Militär, Polizei und Zivilisten - unter der Flagge der Vereinten Nationen gedient. Davon haben mehr als 800 Menschen aus 43 Ländern im Dienste der Organisation den Tod gefunden. Die Kosten dieser Einsätze beliefen
sich bis 1992 auf insgesamt 8,3 Milliarden Dollar.“ 14
teilt Boutros-Ghali mit. Trotz der bereits sehr hohen Kosten soll das Instrument der Friedenserhaltung systematisch verbessert werden, was die Notwendigkeit nach sich zieht, daß die einzelnen Mitgliedstaaten rechtzeitig genügend Mittel zur Verfügung stellen. Zwar ist die UNO mit Infanterie und Militärbeobachtern ausreichend ausgestattet, an Versorgungseinheiten mangelt es doch stark.
Von einem Abschluß von Verfügungsbereitschaftsabkommen mit den Mitgliedstaaten erwartet man eine deutlich bessere finanzielle und logistische Absicherung der Einsätze. Alle Länder werden gebeten, zivile Polizeibeamte, Menschenrechts- und Wahlbeobachter sowie Spezialisten für Flüchtlings- und humanitäre Hilfe gezielt und sprachlich auszubilden und diese in den Dienst der Organisation zu stellen. Im Bereich der Logistik sei ein ständiger Vorrat an Gerätschaften wie Fahrzeugen, Fernmeldegeräten, Generatoren, bei der UNO und einer in den einzelnen Ländern vonnöten, der bei Bedarf der UNO verkauft oder überlassen werden kann. Dasselbe gilt für Luft- und Seekapazitäten. Zwar können nicht alle Länder Mittel bereitstellen, Boutros-Ghali fordert aber auf, die Alternative Krieg nicht aus den Augen zu verlieren und das Bestmögliche zu geben. Als nächste Phase beginnt nach Abzug der Truppen die der Friedenskonsolidierung in der Folgezeit, die dauerhaften Frieden und Einigkeit zwischen den zuvor verfeindeten Parteien und insbesondere innerhalb der Bevölkerung gewährleisten soll.
5. Friedenskonsolidierung in der Folgezeit
Das Konzept der Friedenskonsolidierung umfaßt „Maßnahmen zur Bestimmung und Förderung von Strukturen, die geeignet sind, den Frieden zu festigen und zu konsolidie-
ren, um das Wiederaufleben eines Konflikts zu verhindern.“ 15 Dauerhafte Friedenssicherung ist mit einem Waffenstillstand oder einer anderen Beilegung gewaltsamer Auseinandersetzungen noch nicht erreicht. Zur endgültigen friedli-
14 Boutros-Ghali1993, S. 45, Art. 47
15 Boutros-Ghali, S. 30, Art. 21
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chen Beilegung sind noch eine Reihe anderer Anstrengungen zu bewältigen. Dazu gehört im allgemeinen die Förderung des Vertrauens zwischen den verfeindeten Gruppen. Die Entwaffnung der Kriegsparteien, die Entsorgung von Minen und anderem Vernichtungsmaterial stellen den ersten Schritt dar, denn wo Waffen und Angst sind, kann kein Vertrauen aufgebaut werden. Der nächste Schritt ist die Rückführung von Flüchtlingen, die Vereinigung getrennter Familien und Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte, um soziale Lebensbedingungen herzustellen. Sodann gilt die Aufmerksamkeit der politischen Neuordnung. Menschenwürdige, gerechte Verhältnisse sollen geschaffen, die Demokratie gefördert werden. Dazu gehören die Überwachung der Wahlen ebenso wie die Reform und Stärkung der staatlichen Institutionen. Auch der wirtschaftliche Wiederaufbau, insbesondere aber auch die (Wieder-) Annäherung zwischen den verfeindeten Parteien spielt eine wichtige Rolle. Beides kann verbunden werden durch Schaffung von Gemeinschaftsprojekten. Kooperation bei der Entwicklung von Landwirtschaft, Verbesserung der Verkehrswesens, bei der Nutzung gemeinsamer Ressourcen ist gefordert. Auch im sozialen Bereich ist eine aktive Zusammenarbeit gefragt. Kulturaustausch in Form von Jugend- und Bildungsprojekten, der Austausch von Lehrern und Schülern und reformierte Lehrpläne sind besonders förderungswürdig, mit dem Ziel, langfristig Feindbilder abzubauen.
Auf diesem Feld, das für dauerhaften Frieden das wichtigste ist und das Gegenstück der vorbeugenden Diplomatie darstellt, stehen die Vereinten Nationen noch ganz am Anfang.
Mit diesen vier Bereichen, der vorbeugenden Diplomatie, der Friedensschaffung, Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung ist ein Programm entstanden, das grundsätzlich in der Lage ist, den Weltfrieden zu sichern oder aber wiederherzustellen, ohne dabei die Prinzipien der Souveränität des Staates oder des Völkerrechts zu verletzen. Mit dieser Aufgabe hat sich die UNO das Ziel sehr hoch gesteckt, so daß es nahezu unmöglich ist, es alleine zu erreichen. Seit Ende des Ost-West-Konflikts sind der UNO zahlreiche Staaten beigetreten, was einerseits sehr erfreulich ist und den internationalen Wunsch nach Frieden und den Willen, etwas dafür zu tun widerspiegelt, andererseits die Organisation aber stetig vergrößert und damit unbeweglich macht. In zunehmendem Maß ist also die Dezentralisierung der Vereinten Nationen notwendig, und die Zusam- menarbeit mit regionalen Organisationen unentbehrlich.
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6. Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen
Nach Kapitel VIII der UN-Charta werden regionale Abmachungen und Einrichtungen aufgefordert, einen Beitrag zur Friedenssicherung zu leisten. Ihnen obliegt die Aufgabe, jene Angelegenheiten zu behandeln, die die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffen und bei denen Maßnahmen regionaler Art angebracht sind. Dabei ist die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen und der Charta der Vereinten Nationen Voraussetzung. Die regionalen Organisationen möchten versuchen, vor Ort Streitigkeiten zu lösen, und erst nach dem Scheitern die Angelegenheit dem Sicherheitsrat zu übergeben. Damit sollen sie zum einen den Sicherheitsrat entlasten, zum anderen, falls der Sicherheitsrat notwendige Aktionen auf sie überträgt, die rechte Hand des SR sein, um ihm auf diesem Wege einen Teil der Arbeit abzunehmen. Demokratische Strukturen innerhalb der UNO, beziehungsweise selbständiges Handeln in den einzelnen Staaten ohne Eingreifen der UNO sollen erreicht werden.
Bisher wurde die Ausübung der Aufgaben durch regionale Organisationen behindert durch den Kalten Krieg, doch heute sehen sich die Vereinten Nationen erneut in der Lage, die Untergliederung in und Eingliederung der regionalen Verbände vorzunehmen. Boutros-Ghali fordert zum Erfolgreichen Ausbau dieses Systems mehr Flexibilität. Die Gruppen müssen in sich keiner vorgegebenen Struktur folgen, sie sollen sich bestimmten Themen oder Problemen widmen. So könnten z.B. Gruppen gebildet werden, die sich mit der Gewährleistung gegenseitiger Sicherheit und Verteidigung befassen, oder aber mit der allgemeinen regionalen Entwicklung. Fragenkomplexe aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Soziales sind ebenfalls der Behandlung wert. Vorbildlich arbeiteten bis 1994 beispielsweise die Organisation der afrikanischen Einheit, die Liga der arabischen Staaten und die Organisation der Islamischen Konferenz gemeinsam mit den Vereinten Nationen am Somalia-Konflikt. Die Einrichtung „Freunde des Generalsekretärs“ entstand durch Zusammenarbeit im Fall von El Salvador, wo unter UN-Schirmherrschaft Verhandlungen zwischen Regierung und Guerillas stattfanden.
Als besondere Institutionen sollen daneben die KSZE als Organisation zur Förderung des Friedens in Europa, die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), die Liga der Arabischen Staaten und den ASEAN- Staatenbund fungieren. Boutros-Ghali plädiert für eine konfliktspezifische Arbeitstei-
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lung zwischen dem Sicherheitsrat und den Regionalorganisationen, um eine maximale Partizipation zu ermöglichen.
7. Sicherheit des Personals
Ein eigenes Kapitel seiner Agenda für den Frieden widmet Boutros-Ghali der Sicherheit des Personals und betont im Hinblick auf verschiedene Todesfälle die Notwendigkeit, innovative Möglichkeiten zu finden, die geeignet sind die Sicherheit des Personals zu erhöhen. Er fordert sämtliche Staaten auf, an diesem Problem zu arbeiten, und über Wege nachzudenken, die begangen werden können, falls das Personal in Gefahr gebracht wird. Sanktion für das systematische Durchkreuzen eines UN-Einsatzes könnte das sofortige Abziehen der Vereinten Nationen sein.
Trotz aller Maßregeln werden gefährliche Situationen und Todesfälle jedoch nicht zu vermeiden sein und so liegt es am Einzelnen, den Mut, die Einsatzfreude und den Idealismus aller Mitglieder zu respektieren und derer zu gedenken, die für die gute Sache ihr Leben geben mußten. Besonderer Schutz und Unterstützung kommt den Familien zu.
8. Finanzierung
Insbesondere seit Ende des Kalten Krieges ist die Art der Aufgaben verändert und die Anzahl der Einsätze der Vereinten Nationen vermehrt. Analog dazu sind auch die Ausgaben der UNO erheblich gestiegen, die Kosten für einen Zwölfmonatszeitraum belaufen sich auf ca. drei Milliarden Dollar. Nun ist es aber zu einem Mißverhältnis zwischen Aufgaben der UNO und deren Mittel gekommen; die Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten gehen untragbar langsam ein, was eine Gefährdung der sicherheits- und friedenspolitischen Funktionsfähigkeit der Vereinten Nationen nach sich ziehen kann. Zur Verbesserung der völlig mangelhaften finanziellen Ausstattung hatte bereits Perez de Cuellar der UN-Generalversammlung eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die auch Boutros-Ghali gutheißt und in seine Agenda für den Frieden aufgenommen hat. De Cuellar fordert eine Erhebung von Zinsen auf zu spät eingezahlte Beträge der Mitglieder und, um die verspäteten Beträge vorläufig zu decken, die Einrichtung eines 50 Millionen Dollar Reservefonds. Um in Notsituationen liquide zu sein, verlangt er weiterhin das Recht, auf dem freien Markt Kredite aufnehmen zu dürfen. Die Einbehaltung von Haushaltsüberschüssen sowie die Erhöhung des Betriebsmittelfonds auf 250 Millionen US-Dollar würden ebenfalls zur Erleichterung des Liquiditätsproblems beitragen.
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Für humanitäre Notsituationen sei es angebracht, einen Revolvierenden Fonds zu schaffen; dieser Vorschlag ist bereits umgesetzt worden. Von zentraler Bedeutung wäre die Schaffung eines UN-Stiftungsfonds für Friedensaufgaben in einer Höhe von zunächst einer Milliarde Dollar, gespeist aus freiwilligen Beiträgen seitens der Regierungen, des Privatsektors und Einzelpersonen.
Im Lauf der Diskussion um den Etat der Vereinten Nationen sind weitere Vorschläge hinzugetreten, darunter Abgaben auf Waffenverkäufe und auf den internationalen Luftreiseverkehr, Steuerbefreiung für Beiträge an die UN von Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen, und die Änderung der Berechnungsformel für die Beitragstabelle zugunsten ärmerer Länder.
Nicht alle Vorschläge können und werden durchgesetzt werden, dennoch ist es unabdingbar, die UNO finanziell zu stärken, denn auch der politische Wille und die Motivation hängen von der ausreichenden Deckung der Ausgaben ab. Besondere Bedeutung mißt Boutros-Ghali selbst den zwei folgenden Maßnahmen zu: der Schaffung eines 50 Millionen Dollar Reservefonds, und die sofortige Bewilligung von einem Drittel der geschätzten Kosten einer bevorstehenden Operation. Nur so kann schnell und damit effektiv gehandelt werden. Der Rest wird wie bisher erst nach der Prüfung durch die Generalversammlung bewilligt.
„Vertrauen entsteht auch aus dem sicheren Gefühl heraus, daß die Weltorganisation rasch, entschieden und unparteilich reagieren wird und sich nicht durch politischen Op-portunismus oder durch administrative oder finanzielle Unzulänglichkeiten schwächen läßt. Dies setzt einen starken, leistungsfähigen und unabhängigen internationalen öffentlichen Dienst voraus, dessen Integrität außer Zweifel steht, sowie eine gesicherte finanzielle Grundlage, die die Organisation ein für alle Mal der Bettelei enthebt, zu der sie
sich jetzt noch herablassen muß.“ 16
9. Agenda für den Frieden
Die Vereinten Nationen haben sich große Ziele gesetzt, und im Gegensatz zum Völker-bund hat sie nach Ende des Ost-West-Konflikts auch die Chance, diese zu erreichen. Dazu sind aber die Kräfte aller notwendig, der Generalversammlung, des Sicherheitsrates, der einzelnen Organisationen und Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit, Kollegialität und intensivem Einvernehmen bei Beschlüssen.
Boutros-Ghali geht im folgenden auf die besondere Verantwortlichkeit des Mächtigen ein, warnt sowohl vor Unilateralismus als auch vor Isolationismus, zwei gegensätzli-
16 Boutros-Ghali 1993, S. 64, Art. 83
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chen Tendenzen, die, wenn sie im Gleichgewicht gehalten werden, inneren und äußeren Frieden garantieren.
Unentbehrlich ist auch die Demokratie, das Prinzip der Volkssouveränität. Sie zeigt sich nicht nur innerhalb eines Staates durch Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung von Minderheiten und exponierten Gruppen und das Recht, seinen freien Willen auszudrücken, sondern auch in der Organisation nach außen und den Grundsätzen zwischen den Völkern. Dazu gehört ein Höchstmaß an Konsultation, Teilhabe und eine konsequente, nicht-selektive Anwendung der Charta. Vor allem aber müssen sich alle Mitglieder der Gesellschaft bewußt sein, daß Friede nicht von einer Organisation allein getragen werden kann, sondern daß Frieden mit Vertrauen beginnt und Anstrengungen aller Seiten erfordert, von nichtstaatlichen Organisationen, Bildungseinrichtungen, Berufsorganisationen, sowie von der Presse, die eine direkte Verbindung zur breiten Öffentlichkeit darstellt.
Nachwort
„Wenn die Vereinten Nationen in den ersten vier Jahrzehnten ihres Bestehens nicht die Erwartungen erfüllten, die viele Menschen in sie gesetzt hatten, sondern in dieser Zeit mehr als 160 größere Kriege geführt wurden, die weltweit über 20 Mio. Menschen das Leben kosteten, Hunderte Millionen Menschen zu Krüppeln, Waisen und Flüchtlingen machten, so lagen dem vor allem zwei Ursachen zugrunde: Schwächen des in der UN-Charta niedergelegten Konzepts „kollektiver Sicherheit“ sowie die Weltentwicklung
nach dem 2. Weltkrieg.“ 17
Über Schwächen in der Charta und damit zusammenhängend ihre Handlungsunfähigkeit war man sich bei Gründung der UNO zwar durchaus bewußt, es lag aber vorwiegend im Interesse der Großmächte, sich selbst einen größtmöglichen Handlungsspielraum einzuräumen. Eine Folge war die Übertragung aller Entscheidungsrechte auf den Sicherheitsrat, in dem nur die USA, die Sowjetunion, Rußland, Großbritannien, Frankreich und China als ständige Mitglieder fungierten. Der Generalversammlung kam hingegen nur die Aufgabe zu, Empfehlungen auszusprechen. Doch damit nicht genug: den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates (SR) wurde zudem das Privileg eingeräumt, sämtliche Beschlüsse des SR durch Veto blockieren zu können. Dieses Veto erwies sich als besonders hinderlich in der Beweglichkeit der UNO, da die Interessen insbesondere zwischen westlichen und östlichen Mächten stark auseinandergingen.
17 Opitz, Peter J.: „Die UNO-zwischen kollektiver Sicherheit und humanitärer Intervention“; in: Ferdowsi 1994, S. 273
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Mit Ende des Ost-West-Konflikts erwartete man sich eine neue Weltordnung, eine baldige Beendigung aller Kriege, deren Ursache in der Uneinigkeit zwischen Ost und West gesucht wurde. Die UNO konnte diese Erwartungen nicht erfüllen. Ursache der vielen weiterhin andauernden Konflikte waren ethnische, kulturelle und religiöse Differenzen; die erwartete Eintracht zwischen den ständigen Ratsmitgliedern stellte sich als Illusion heraus, da die Kompromißbereitschaft der Sowjetunion nur bedingt war durch finanzielle Angewiesenheit auf die westlichen Mächte; Rußland sah, eben erst in den Sicherheitsrat aufgenommen, in ihm ein Instrument globaler Einflußnahme, während China die angebliche Kooperationsbereitschaft vortäuschte, um das in der Niederschlagung der chinesischen Demokratiebewegung verlorene Ansehen wiederherzustellen. Nicht zuletzt war auch die UN-Charta dieselbe geblieben.
Viele Erwartungen wurden enttäuscht, doch darf das nicht als endgültiger Verlust der Schlacht gegen Ungerechtigkeit und Krieg gewertet werden. Trotz der Schwierigkeiten, die sich ihr noch in den Weg stellen und stellen werden, hat die UNO die Chance, gemeinsam mit den Ostmächten Frieden herzustellen.
Die Zahl laufender Einsätze, ca. 17 bis Anfang 1998, zeigt, daß die Vereinten Nationen ihr bestes geben. Von 1991 bis 1992 z.B. währte die vorbildliche UNAMIC-Mission in Kambodscha, die sich als größter, teuerster und kompliziertester Einsatz der UNO herausstellte und die neben Schlichtung und Förderung der Menschenrechte auch freie Wahlen organisierte, Flüchtlinge repatriierte und half, die Infrastruktur des Landes wiederaufzubauen.
Der längste und bis heute währende Einsatz der Vereinten Nationen ist die UNTSO, der es sich seit 1948 zur Aufgabe macht, in Palästina das Waffenstillstandsübereinkommen zu überwachen. Zu den aktuellsten Missionen zählen die UNSMIH, eine Unterstützungsmission in Haiti, und die UNOMA, der Beobachtermission in Angola, wo seit 1975 nach der Entlassung in die Unabhängigkeit ein erbitterter Bürgerkrieg tobt. Nicht zuletzt der erfolgreiche Einsatz gegen Saddam Hussein, der als irakischer Staatschef 1980 den Nachbarstaat Iran, und 1990 Kuwait angriff, und dessen Militärbewegungen immer wieder für Aufruhr sorgten, überzeugt uns von der Notwendigkeit einer friedensschaffenden Organisation. Kofi Annan, Generalsekretär der Vereinten Nationen seit Januar 1997, hatte die Verhandlungen geführt und gefordert, die Überwachung und Überprüfung sämtlicher militärischer Stützpunkte einschließlich des Wohnsitzes Hus- seins auf Massenvernichtungswaffen zuzulassen.
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Obwohl die „Agenda für den Frieden“ nur Maßregeln im Rahmen der Charta treffen konnte, stellt sie einen wichtigen Beitrag dar zur Verbesserung und Reform der Vereinten Nationen und zu ihrer Anpassung an die neuen Anforderungen. „Den Vereinten Nationen wurde bei ihrer Gründung eine große, kühne Zielsetzung mit auf den Weg gegeben. Jetzt ist es an der Zeit, daß die ihnen angehörenden Länder und Völker und die ihnen dienenden Männer und Frauen den Augenblick nutzen - der Zu-
18 Boutros-Ghali 1993, S. 65, Art. 86
Seite 20 von 20 Literatur
BERTRAND, MAURICE: UNO - Geschichte und Bilanz, Frankfurt am Main 1995
BOUTROS-GHALI, BOUTROS: Die Agenda für den Frieden - Analysen und Empfehlungen des UN-Generalsekretärs, Stiftung Entwicklung und Frieden (Hrsg.), Bonn 1993
FERDOWSI, MIR A.: Sicherheit und Frieden nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, Bayerische Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), München 1994
KIEL, PROF. DR. RÜDIGER WOLFRUM (Hrsg.): Handbuch Vereinte Nationen, München 1991
OPITZ, PETER J.: Die Vereinten Nationen - Geschichte, Struktur, Perspektiven, München 1996
SCHAEFER, MICHAEL: Die Funktionsfähigkeit des Sicherheitsmechanismus der
Vereinten Nationen, Berlin, Heidelberg, New York 1981
SIMMA, BRUNO (Hrsg.): Charta der Vereinten Nationen. Kommentar, München 1991
UNSER, GÜNTHER: Die UNO - Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen, München 1992
Arbeit zitieren:
Isabel Lamotte, 1997, Die Agenda für den Frieden - Reformvorschläge von Boutros-Ghali, München, GRIN Verlag GmbH
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