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Die (nicht sehr) repräsentative Demokratie (reine Form der repräsentativen Demokratie)
-
Parlament nie vollständig repräsentativ wegen unterschiedlichen Engagements verschiedener Bevölkerungsschichten
Verbot des imperativen Mandats wegen Wertepluralismus jedoch sinnlos
Erwägung einer neuen Mischform Forderungen
- Einführung der Wahlpflicht
- Nachwahl zum BT, Verlängerung der Legislaturperiode
- Absetzbarkeit des BT durch das Volk
- Recht des Bürgers auf Gesetzesinitiative
- Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht
Der Bundespräsident
Nur wenig Zuständigkeiten nach eigenem Ermessen starke Auslegungsmöglichkeiten Umrisse hätten klarer gezeichnet werden müssen stärkere Betonung seiner Funktion durch neues Wahlverfahren
Verfassungsschutz
- Bundesverfassungsgericht
Große Machtbefugnisse, weil Verfassungsgericht in Weimar versagt hat
- Sicherungen im GG (Art. 79 GG): Gefahr der Erstarrung verfassungsmäßiger Zustände GG im Widerspruch zu sich selbst (Präambel: "Provisorium") Forderungen
- Schaffung eines Ombudsman (einen je Land und einen für den Bund)
- Schaffung des im GG vorgesehenen Obersten Bundesgerichts
- Schaffung eines einheitlichen Rechtspflegeministeriums Vereinheitlichung der Rechtsprechung
- Richterwahl des BVG durch einen Wahlausschuß anstatt durch das Parlament
- Verfassungsänderungen mit 3/4 Mehrheit in BT und BR
Parteien
- Parteien agieren nicht mehr im Auftrag des Volkes, sondern als Teil des Staates
- Innere Ordnung: Vermeidung innerparteilich-oligarchischer Führungsgremien und Herabsetzung der Mitglieder zu Gefolgsleuten Präzisierung der Formulierung "muß demokratischen Grundsätzen entsprechen" (Art. 21 GG) Neuregelung der Parteienfinanzierung
- 5%-Klausel verhindert Splitterparteien und Integration aller Meinungen ins Parteiensystem
Bundeswehr
- Gefahr der Machtverschiebung in Richtung Militär
- Widersprüchlichkeit der Institution: Armee in einem Territorialstaat, Trägerin nationalstaatlicher Tradition, übernationales Kommando Verachtung des Militär in der Gesellschaft
Stärkung des Wehrbeauftragten, stärkere Information des BT über die Lage der Bundeswehr
Interessenverbände werden trotz ihrer real starken Stellung in der Verfassung zu wenig berücksichtigt
Vorschlag: offizielle Anhörung von Verbandsmitgliedern im Parlament, Schaffung eines Verbandsgesetzes mit Rechten und Pflichten, Möglichkeit der Einberufung von Mitgliedern unter Angabe der Verbandszugehörigkeit etc.
Zu wenig Kontrolle über Massenmedien (Kontrolle notwendig zur Sicherung der Meinungsfreiheit)
Vorschlag: Einrichtung öffentlicher Aufsichtsorgane, aber keine Berücksichtigung in der Verfassung
3
II. 1966/1967: Karl Jaspers
(Psychiater und Philosoph, geboren 1883)
Grundannahmen
- Bundesrepublik ist nicht durch den kämpferischen Akt der Selbstgründung entstanden Volk nicht demokratisch gesinnt
Politik nur noch Bürokratie und juristisches Denken Nährboden für Fanatiker
- Mängel am GG durch Fehleinschätzung der Ursachen für das Scheitern der Weimarer Republik (Menschen verantwortlich, nicht Institutionen)
- Primäres Ziel bei Staatsgründung: Sicherheit, aber totale Sicherheit tötet das politische Leben
- Nazis wieder in hohen Stellungen
- Volk hat zu wenig Mitbestimmungsrecht (Wahl alle 4 Jahre)
Kritik an den Parteien
- Parteien nicht "Organe des Volkes", sondern Organe des Staates, sie sind der Staat selbst
- Parteien verfügen über zu große politische Macht (kein Gegengewicht vorhanden)
- 5%-Klausel verhindert Parteienneubildung und sichert die Herrschaft der bestehenden Parteien
- Parteienfinanzierung ist Selbstfinanzierung
-
Gefahr der Koalitionsbildung
Aristokratie
- Drang nach Geheimhaltung vor dem Volk Forderung
- Verstärkung der Kontrolle durch das Volk
- Möglichkeit der Parteienmitgliedschaft ohne Parteiarbeit und Geldbeitrag, nur Wahlteilnahme
- Abschaffung der 5%-Klausel
Kritik am Parlament
- unrechte Mitwirkung bei Personalfragen, Ämterpatronage
- mangelnde Kontrollfunktion
-
Opposition will an die Macht, paßt sich an
keine fruchtbare Opposition
Gefahr der Nichteignung
- Konstruktives Mißtrauensvotum bringt Stabilität, aber Gefahr eines leblosen Regierungsbetriebs Forderung
- Verstärkung der Kontrolle durch Volk und Presse (Petitionen)
- Abschaffung des konstruktiven Mißtrauensvotums
- Einsatz eines Ombudsman zur Sicherung der Grundrechte
Kritik an der Notstandsgesetzgebung
- Sie schafft falsches Bewußtsein, denn die Formel muß lauten: nie wieder Krieg (Atomwaffenzeitalter)
- soll verhindern, daß das Volk gegen den Krieg revoltiert
- Gefahr des Mißbrauchs (z.B. Schaffung des Notstandes durch die Regierung)
- Innerer Notstand wäre das Zeugnis einer falschen Regierung verschließt dem Volk die
Möglichkeit, in direkter Aktion seinen Willen und seinen Widerstand kund zu tun Forderung
Uneingeschränkte Ablehnung der Notstandsgesetzgebung
Bundeskanzler und Regierung
Forderungen
- Ernennung auch parteiloser zu Ministern Elite an der Spitze
- Verstärkung der Kontrolle durch das Parlament (Enquête-Kommissionen, Sachverständige)
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Kritik am Bundespräsidenten
kein Gegengewicht zu den Parteien Forderung
- politische Unparteilichkeit
- Möglichkeit, Minister, Beamte etc. nicht zu ernennen Zensor mit politisch-sittlichem Urteil
Kritik an der Bundeswehr
- Bundeswehr aus Offizieren der Hitler-Armee aufgebaut
- Forderung nach vollständiger Souveränität Forderung
- Autorität/Gehorsam nur im Dienst, niemals darüber hinaus
- Offiziere keine bevorzugte Klasse
- Stärkere Kontrolle durch das Parlament
- Die Bundeswehr darf niemals gegen Deutsche eingesetzt werden
III. 1970: Hans Dichgans
(Manager und Politiker, CSU Bundestagsabgeordneter)
Kritik: zu viele Verfassungsänderungen, zu detaillierte Bestimmungen
Inhalt des GG muß bestimmt sein durch die Frage: "Welche Bestimmungen sind für unsere Grundvorstellungen vom Staat so wesentlich, daß wir berechtigt sind, ihre Änderung für eine kommende Generation massiv zu erschweren?"
Kritik: Verfassung zu leicht änderbar
Drei-Stufen-Plan
- Mehrheit in Volksabstimmung + 2/3 Mehrheit vom BT und BR ODER
- Mehrheit in Volksabstimmung + einfache Mehrheit vom BT und BR in zwei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden
Vorschlag zu den Grundrechten
- Präzisierung der Grundrechte in Anlehnung an den Katalog der Menschenrechte des EU-Rates
- Eventuell Übernahme einiger Grundrechte der ehemaligen DDR
Kritik: Mangelnder Einfluß des Volkes
- Wahl des Bundespräsidenten durch das Volk mehr Aktivität und Partizipation Aufwertung der moralischen Stellung des BP
- Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid: keine Abstimmung bei speziellen Sachfragen
Bestätigung von Verfassungsänderungen durch das Volk Bremswirkung, weil schwerfälliges Verfahren Förderung von Volksabstimmungen auf lokaler Ebene
- Stimmen zählen nur in umstrittenen Wahlkreisen/anders gesetzte Sperrgrenze würde völlig mangelhaftes Wahlverfahren
Vorschlag: Dreier-Wahlkreis und d'Hondt'sches Verfahren größere Partizipation des Volkes
Kritik: Vermischung von Exekutive, Legislative und Judikative
kein Spielraum mehr für Exekutive
- Änderung der Philosophie, Erkennen der Verantwortlichkeiten
- Steigerung des Ermessensspielraums der Beamten bessere Wissens- und Persönlichkeitsbildung, bessere Bezahlung besseres Bild des Bürgers vom Staat
- Wiederherstellung der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative Vermeiden der Rechtsförmlichkeit
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Kritik: Mangel an Verantwortlichkeit der Minister
- Möglichkeit des Bundestags, einzelne Minister abzuberufen, sofortige Neuwahl wie beim konstruktiven Mißtrauensvotum nicht nötig, da keine Gefahr bei Ausfall Minister unter parlamentarischer Kontrolle
- gleichzeitig: Erweiterung des Handlungsspielraums der Minister
Kritik: Scheinparlamentarismus durch Überlastung der Abgeordneten
- Vereinheitlichung sämtlicher Informationen, Aufbereitung des Materials durch Assistenten
- Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre
Verlängerung des produktiven Zeitraums zwischen arbeitsreichem Amtsantritt und -ende
- Ermächtigung der Exekutive Regierung darf Verordnungen fassen, falls kein Einwand des Parlaments
bessere Beobachtung der Wirklichkeit, verstärkte Kontrolle
Kritik: Parlament ist gezwungen, Entscheidungen zu treffen, die über seine Entscheidungsfähigkeit hinausgehen
- Parlament kann: Bundeskanzler wählen
Haushalt beschließen (grobe Einteilung; weiteres liegt beim Haushaltsausschuß) Große Gesetzgebung (Strafrecht, Aktiengesetz etc.)
- Parlament kann nicht:
Spezialgesetze beschließen Schaffung einer Fachgesetzgebung durch Spezialausschüsse
- Einrichtung eines Wirtschafts- und Sozialrates
Fachberatung, Meinungsbildung, Aufbereiten des Materials nach Minderheits- und Mehrheitsmeinung
Überführung des Sachverständigenrates (5 Professoren) und der wissenschaftlichen Beiräte
- Schaffung von Enquête-Kommissionen für Einzelfälle (aus Fachleuten und Abgeordneten)
Kritik: viele Laufbahnbeamte, Mangel an Qualifikation
- nicht Laufbahnen, sondern berufliche Erfolge als Voraussetzung für die Übernahme in den Staatsdienst
- Angleichung des Rentensystems von Beamten an freie Wirtschaft
- Angleichung der Gehälter zwischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes aktiver Austausch qualifizierter Leuten zwischen freier Wirtschaft und Staatsdienst
Kritik: Fragen haben zunehmend überregionale Bedeutung, Bund-/Länderkompetenzen
- Abkommen der Länder untereinander, koordinierende Beschlüsse auf Fachministerkonferenzen Probleme: Einstimmigkeit von 11 Ländern schwer zu erreichen, Gefahr des "Veto-Handels"
- jene Angelegenheiten sind bundeseinheitlich zu regeln, bei denen die Länder einstimmig über die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung abstimmen (mit aufschiebendem Veto)
Kritik: Unklarheiten in der Finanzierung durch Sonderzuweisungen und Gemeinschaftsaufgaben Verantwortungsabschiebung, käuflicher Einfluß
- nur noch vertikaler und horizontaler Finanzausgleich
- Veränderung des Verteilungsschlüssels, falls der Haushalt der Länder zu knapp bemessen ist
- Gemeinschaftsaktionen der Länder untereinander
- Möglichkeit des Bundes, Einrichtungen zu stiften
Kritik: unsinnige Landesgrenzen
Neugliederung durch einfaches Gesetz nach Art. 29 GG:
- Bayern und Berlin unverändert
- Neues Rheinland-Pfalz aus: Kern von Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- Grenzverschiebungen Baden-Württembergs
- Nordstaat aus beiden Hansestädten und Norden Deutschlands Problem: veränderte Zusammensetzung des Bundesrats
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Kritik: kompliziertes Sozialsystem
Neuordnung, maximal zwei Sachbearbeiter:
- einmalige Zahlungen: Ortskrankenkasse für alle Gelder zuständig, Weiterberechnung an andere Institutionen
- laufende Zahlungen: Zentralstelle, gleichzeitig sofortiger Einzug öffentlicher Zahlungen der Unternehmer
mehr Staatsbewußtsein, Mitverantwortung
Kritik: Möglichkeit, im BVG durch zielgerichtete Formulierung einer Klage Rechtsspruch in "roter" oder "schwarzer" Kammer zu erzielen
- Einheitsgericht?
Kritik: Politisierung des Verfassungsgerichts, Richterwahl durch Wahlausschuß problematisch wegen
- keine Information/Vorbereitung
- Entscheidung politisch beeinflußt
- Entscheidung beeinflußt durch einen aktuellen Fall
- Landsmannschaftliche Erwägungen restliche Richter wählen einen Nachfolger ODER
Wahl durch Vierer-Kollegium aus BP, BK, Bundesjustizminister, Sprecher der Opposition
Kritik: Überlastung der Gerichte
- Einschränkung der Fälle durch positives Verfahren: Auswahl der Fälle, die zur Entscheidung kommen sollen, durch Richterabstimmung
- Vorlagen oberster Bundesgerichte sind immer zu behandeln
- Kurzfassung der Urteilsbegründung, keine Begründungen mehr für unterlegene Parteien
Kritik: weitreichende Machtbefugnisse des BVG
- Aufhebung der Rückwirkung aufgehobener Gesetze (aber: Hemmschwelle nicht mehr so groß)
- Tatsachenfeststellung durch Regierung/Parlament kompetentere Entscheidung, bessere Informationsmöglichkeiten (aber: Recht des BVG, Tatsachenfeststellung der Regierung anzuzweifeln)
- Keine Einmischung des BVG in Politik durch Auslegung des Ermessensspielraums (z.B. Urteile zur Parteienfinanzierung) nur Eingreifen des BVG wenn ausdrücklicher Verstoß gegen GG
- Bei Aufhebung eines Gesetzes durch das BVG Einführung höherer Anforderungen an BVG-Beschluß
Mehrheit der Richter muß ebenso groß sein wie die Mehrheit des BT, dessen Beschluß aufgehoben werden soll
Literatur:
- Dichgans,Hans: Vom Grundgesetz zur Verfassung. Überlegungen zu einer Gesamtrevision. - Düsseldorf: Econ 1970
- Jaspers,Karl: Wohin treibt die Bundesrepublik? Tatsachen - Gefahren - Chancen. - München: Piper 1966
- Jaspers,Karl: Antwort. Zur Kritik meiner Schrift "Wohin treibt die Bundesrepublik?" - München: Piper 1967
- Lindemann, Helmut: Das antiquierte Grundgesetz. Plädoyer für eine zeitgemäße Verfassung. - Hamburg: Wegner 1966
Arbeit zitieren:
Isabel Lamotte, 1999, Jaspers, Lindemann, Dichgans - drei Kritiker des Grundgesetzes, München, GRIN Verlag GmbH
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