Die Verfassung in den Augen von Jaspers, Lindemann und Dichgans
Isabel Lamotte
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS.............................................................................................................. 2
A) DIE GESCHICHTE DER DEUTSCHEN VERFASSUNG 3
B) DAS GRUNDGESETZ IN DEN AUGEN VON JASPERS, LINDEMANN UND
DICHGANS - EINE DISKUSSION. 5
1.) DER DEMOKRATIEGEDANKE ODER: DAS VOLK UND SEINE EIGENSCHAFTEN ALS
TR ÄGER DER VERFASSUNG. 5
2.) DIE GRUNDRECHTE. 8
3.) DER FÖDERALISMUS 9
4.) DAS PARLAMENT: BUNDESTAG UND BUNDESRAT 12
5.) DER BUNDESPRÄSIDENT 15
6.) DIE BUNDESREGIERUNG 17
7.) DIE PARTEIEN. 20
)C RESUMÉ. 24
ANHANG 27
ANHANG I.) DOKUMENT I. DER FRANKFURTER DOKUMENTE 27
ANHANG II.) PRÄAMBEL DES GRUNDGESETZES. 29
ANHANG III.) VERKÜNDUNG DES GRUNDGESETZES DURCH KONRAD ADENAUER. 30
LITERATURVERZEICHNIS 31
1.) PRIMÄRLITERATUR. 31
2.) SEKUNDÄRLITERATUR/NACHSCHLAGEWERKE 31
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A) Die Geschichte der deutschen Verfassung
Die deutsche Verfassung ist unter besonderen Umständen entstanden. Sie ist nicht, wie die Verfassung anderer europäischer Staaten, gewachsen und ein Resultat weitreichender historischer Erfahrungen, ein Resultat mannigfaltiger Entwicklungen in der Bevölkerung. Vor allem ist sie nicht, was sie nach der Theorie der Verfassungslehre sein sollte: der Inbegriff des Wertgefüges, das zu verwirklichen und zu schützen der Staatsbürger ebenso aufgerufen ist, wie der Staat verpflichtet. Denn das Wertgefüge, das in der Verfassung konstruiert wurde findet keinerlei Resonanz in der zu diesem Zeitpunkt demoralisierten und orientierungslosen Bevölkerung. Es ist nicht Träger der im Volk herrschenden Werte, sondern oktroyiert Moralvorstellungen, von denen man erhofft, sie werden auf das Volk übergehen. Das deutsche Grundgesetz ist geboren unter Anleitung der Alliierten. Es ist das Ergebnis eines präzisen Briefings, das Vorgaben und Verbote beinhaltete, die notwendig waren, in Deutschland eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die Vorkommnisse wie den so widerstandslosen Zusammenbruch der Weimarer Republik zu vermeiden fähig ist. Es wurde viel diskutiert, auf welche Bestandteile der Weimarer Verfassung das Scheitern der ersten deutschen Republik zurückgeführt werden kann. Tatsache ist, daß sie gescheitert ist und daß das Ermächtigungsgesetz Hitler die uneingeschränkte Macht geben konnte. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, innerdeutsch eine Zeit der "Gleichschaltung", des Terrors und des moralischen Verfalls weiter Bevölkerungskreise, und dem Einmarsch der Alliierten brach das Dritte Reich zusammen, Deutschland kapitulierte am 07. Mai 1945. Die vier Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich übernahmen die Regierungsgewalt und teilten Deutschland in vier Besatzungszonen auf. Es galt eine neue Ordnung aufzubauen; man entschied sich für eine "wirtschaftliche Einheit" Deutschlands ohne Zentralregierung mit den Schlagworten Demokratisierung und Dezentralisierung. Das politische Leben in Deutschland erwachte - in den drei Westzonenmit der Genehmigung der Westmächte im August 1945, Parteien gründen zu dürfen. Die Ansichten über das weitere Vorgehen entwickelten sich im Westen und Osten Deutschlands sehr unterschiedlich. Als klar wurde, daß zwischen beiden Zonenverwaltungen keine Einigung erzielt werden konnte, entschied sich die Frage der Deutschlandpolitik auf der letzten Viermächtekonferenz in London Ende 1947 mit der Aufforderung der Westmächte an die westdeutschen Länderchefs, einen deutschen Weststaat zu bilden (Dokument I. der Frankfurter Dokumente siehe Anhang I., S. 27) . Mit
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Zusammentreten des Parlamentarischen Rats zur Ausarbeitung einer deutschen Verfassung am 01. September 1948 war der Versuch einer gemeinsamen Deutschlandpolitik mit West und Ost endgültig gescheitert. Nach knapp neun Monaten waren die Arbeiten an der Verfassung abgeschlossen, am 23. Mai 1949 trat das "Grundgesetz" in Kraft (Verkündung des Grundgesetzes durch Konrad Adenauer siehe im Anhang III., Seite 30). Das Volk, dem man die Eignung, klar zu denken und seine Entscheidungsfähigkeit ohnehin schon abgesprochen hatte, wurde nicht zur Abstimmung über das neu verfaßte Grundgesetz aufgefordert. "Grundgesetz" übrigens deshalb, weil man den provisorischen Charakter unterstreichen wollte, den die Bundesrepublik beibehalten wollte (und sollte?) bis zur Wiedervereinigung beider deutscher Staaten.
Es wäre wohl zu erwarten gewesen, daß eine auf diese Art und Weise entstandene Verfassung für Aufruhr sorgt, jedoch neigt das deutsche Volk ohnehin nicht zu übermäßigen Gefühlsausbrüchen und heroischem Einsatz für seine Ideale, zudem war die Stimmung in der Bevölkerung bestens zu beschreiben mit den Worten "kleinlaut" und "zermürbt". Erst Mitte der 60er Jahre traten die ersten Kritiker auf den Plan, die ersten jedenfalls, die für Aufmerksamkeit sorgten: 1966 veröffentlichte der deutsche Journalist und Publizist Helmut Lindemann sein Buch "Das antiquierte Grundgesetz - Plädoyer für eine zeitgemäße Verfassung" mit dem Ziel, "eine seit einiger Zeit in Gang gekommene Diskussion zu fördern und weiter anzuregen." 1 Zur selben Zeit erscheint Karl Jaspers', Psychiater und Philosoph, Werk "Wohin treibt die Bundesrepublik?", das so viel Aufsehen erregte, daß er ein Jahr später in "Antwort - Zur Kritik meiner Schrift 'Wohin treibt die Bundesrepublik?'" seinen Kritikern Rede und Antwort stand. 1970 meldet sich Hans Dichgans, Bundestagsabgeordneter der CDU, zu Wort in seiner Veröffentlichung "Vom Grundgesetz zur Verfassung - Überlegungen zu einer Gesamtrevision". Diesen dreien sei die vorliegende Arbeit gewidmet. Zentrale Themen werden herausgegriffen und auf ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Behandlung durch die drei Kritiker untersucht. Da Wert gelegt wird auf eine lebendige Darstellung der Argumentationen, trägt diese Arbeit den Untertitel "Eine Diskussion".
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B) Das Grundgesetz in den Augen von Jaspers, Lindemann und
Dichgans - eine Diskussion
1.) Der Demokratiegedanke oder: Das Volk und seine Eigenschaften als Träger der Verfassung
Der Begriff Demokratie setzt sich zusammen aus den griechischen Worten demos (= das Volk) und kratein (= regieren) und meint die Volksherrschaft. Gleichgültig, ob es sich um eine repräsentative oder unmittelbare Form handelt, geht die Macht direkt oder indirekt vom Volk aus. Eine erste Form der Demokratie entwickelte sich in Deutschland erst, weit später als in vergleichbaren europäischen Staaten, nach dem Scheitern der unter konstitutionellem Vorzeichen stehenden Versuche von 1848 mit der Verfassungsänderung vom 28.10.1918, die eine parlamentarische Verantwortung der Regierung einführte und das Gegenzeichnungsrecht auf alle militärischen Akte des Kaisers ausdehnte. Mit der Verfassung vom 11.08.1919 wurde nach der Niederlage Deutschlands erstmals ein demokratischer Staat konstituiert, die Weimarer Republik. Helmut Lindemann spricht von "Demokratie aus der Retorte" 3 , da in Deutschland eine demokratische Tradition nicht bestand und die Weimarer Verfassung ein Puzzle war aus Elementen anderer demokratischer Verfassungen. Sie wies plebiszitäre Züge auf, das Volk wählte den
1 Lindemann 1966, S. 10
2 Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Hrsg.) 1993, S. 123
3 Lindemann 1966, S. 15
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Reichspräsidenten und konnte von ihm und aus sich durch den Volksentscheid zur unmittelbaren Gesetzgebung herangezogen werden. Gerade das aber wird als eine wichtige Ursache des Scheiterns der ersten deutschen Republik gesehen: "...obwohl doch gerade das Bürgertum am stärksten zur Zerstörung der Weimarer Republik beigetragen hatte." 4 Mit der deutschen Verfassung von 1948 wurde erneut ein demokratisches Staatswesen errichtet, über die Notwendigkeit dieser Staatsform war man sich einig als der zwar nicht perfekten, doch aber geeignetsten Staatsform. Unter Berücksichtigung der Mängel der Weimarer Verfassung entschied man sich für die Form der repräsentativen Demokratie; bis auf Fragen die Neugliederung des Staates betreffend sind Volksabstimmungen ausgeschlossen. Laut Lindemann zeigt sich in diesem Sachverhalt die Neigung der Deutschen zum Perfektionismus. In der Weimarer Verfassung wurden sehr viele plebiszitäre Elemente implementiert, ohne die Grenzen der plebiszitären Möglichkeiten zu erkennen. Denn "in Ihrer reinsten Form besteht die plebiszitäre Demokratie in der Identität von Regierenden und Regierten - eine Möglichkeit, die nur in kleinen Gemeinwesen gegeben war, heute angesichts der zunehmenden Kompliziertheit des Lebens auch dort
nicht mehr praktikabel ist." 5 Die Weimarer Verfassungsväter erkannten auch nicht, welche Gefahr die rein plebiszitäre Demokratie bei einem Volk darstellen kann, das aufgrund seiner Vergangenheit noch vom Obrigkeitsgehorsam geprägt ist. 6 Die Väter des Grundgesetzes ließen sich umgekehrt zu stark leiten durch die schlechten Erfahrungen der plebiszitären Demokratie, erkannten ihre Gefahren und wählten das andere Extrem: "Wenn man überspitzt sagen kann, daß die Weimarer Nationalversammlung sich bei ihrer Arbeit so verhielt, als ob sie die Demokratie zum erstenmal entdeckt hätte, so kann man dem Parlamentarischen Rat ebenso überspitzt nachsagen, er habe sich bei der Abfassung des Grundgesetzes so verhalten, als ob er die repräsentative Form der Demokratie zum erstenmal wahrgenommen und sich Hals über Kopf in sie verliebt habe." 7 Das Ergebnis ist, daß die Möglichkeiten des Volkes, seinen Willen kundzutun, beschränkt ist auf die alle vier Jahre fällige Neuwahl des Bundestages. Dies bestätigt auch Dichgans: Stimmen sind nur in umstrittenen Wahlkreisen erfolgreich, der Bundespräsident ist nicht vom Volk gewählt, Möglichkeiten des Volksbegehrens und Volksentscheids bleiben aus. Allerdings sei, laut Dichgans, die Möglichkeit, Einfluß auszuüben groß durch aktive Mitgliedschaft in
4 Lindemann 1966, S. 17
5 Lindemann 1966, S. 83
6 Lindemann 1966, S. 86
7 Lindemann 1966, S. 87
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Parteien. Diese sind demokratisch organisiert, und man behauptet sich hier unter relativ wenig Mitgliedern, was die Chance auf Mitbestimmung wesentlich erhöht. Das Problem liegt demnach nicht an den mangelnden Beteiligungsmöglichkeiten sondern am Desinteresse des Einzelnen: "Vorerst hat sich kein wirksames Mittel gefunden, die Mitgliederzahlen in den Parteien in die Höhe zu treiben. Erst eine langfristige politische
Bildung wird das erreichen können" 8 . Auch Jaspers sucht die Schuld zunächst im Volk selbst: "'Alle Deutschen Träger des Staates?'", fragt er spöttisch und verneint: "Sie sind zumeist Untertanen, nicht Träger des Staates. Sie wählen alle vier Jahre eine ihnen vorgelegte Liste, aber wissen nicht eigentlich was. Denn sie haben sich zu fügen. Zunächst den Vorschlägen der Parteien, dann der Obrigkeit, die sich für ihre Autorität auf das Volk
beruft, das sie gewählt habe."
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Diese Aussage beinhaltet einen Hinweis auf Methoden des Nationalsozialismus, der keinen Hehl aus seiner Abneigung gegen demokratische Prinzipien machte, sich aber gleichzeitig der Volksabstimmung bediente um den Gleichklang zwischen Staatsführung und Volksmeinung darzutun. Ursachen für den ausgeprägten Gehorsam der Deutschen weiß Jaspers nicht zu nennen. Gesinnungen wie Respekt vor der Regierung als solcher und das Vertrauen, die Regierung werde es schon richtig machen herrschen aber noch vor. Als Beispiel nennt Jaspers die Tatsache, daß Politiker den besonderen Schutz gegen Beleidigung und Verleumdung genießen, und das, obwohl gerade Politiker der uneingeschränkten Kritik ausgesetzt werden sollten, da ihr Tun das Wohl des ganzen Volkes betrifft. Jaspers geht noch weiter und stellt die These auf, daß gerade der Gehorsam, die Weigerung, Verantwortung zu übernehmen, der Wunsch, jemanden über sich zu haben und mangelnde Einsatzbereitschaft den Weg ebnen für Fanatiker, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und die Staatsmacht in sich zu
Wenn auch die Ansichten von Jaspers, Lindemann und Dichgans in einigen Punkten divergieren und verschieden weit reichen, einig ist man sich darin, daß zwar das Mitbestimmungsrecht in der repräsentativen Demokratie Deutschlands nicht sehr ausgeprägt ist, daß aber auch das Engagement jedes Einzelnen gefragt ist, seinen Willen kund zu tun. Eine funktionierende Demokratie, eine funktionierende Volksherrschaft bedarf aktiver, einsatzbereiter und verantwortungsvoller Bürger.
8 Dichgans 1970, S. 58
9 Jaspers 1966, S. 128
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2.) Die Grundrechte
Als Grundrechte bezeichnet man die unantastbaren, unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des einzelnen gegenüber dem Staat. Der naturrechtliche Gedanke von Menschen- und Bürgerrechten herrschte schon in der Antike. Niederschlag fanden solche Überlegungen erstmals in der Habeas-Corpus-Akte, einem Schutzprinzip gegen willkürliche Verhaftungen und für ein rasches Verhör des Beschuldigten, später in der englischen Bill of Rights. In Frankreich erkämpfte sich das Volk seine "droits de l'homme" im Jahr 1789, im 19. Jahrhundert wurden Grundrechtskataloge fast in allen europäischen Verfassungen verankert. Nach modernen Theorien des Völkerrechts sind die Grundrechte auch völkerrechtlich unantastbar und unverletzlich. Unter dem Eindruck der Menschenrechtsverletzungen während des Zweiten Weltkriegs entstand die Europäische Menschenrechtskonvention, der die Bundesrepublik Deutschland am 07. August 1952 beitrat.
10 Jaspers 1966, S. 150 ff.
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Der Grundrechtskatalog der Bundesrepublik Deutschland entspricht weitgehend dem Katalog, der in der Menschenrechtskonvention festgelegt wurde. Hier setzt Dichgans' Kritik an: zwar entspricht der Katalog dem der Konvention, allerdings sind die Formulierungen wesentlich unklarer und schaffen somit eine Rechtsunsicherheit. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen, die eine Einschränkung der Grundrechte regeln. Die Menschenrechtskonvention nennt detailliert die Umstände, unter denen Einschränkungen vorgenommen werden dürfen. "In diesen Fällen wäre zu erwägen, den Grundrechtskatalog durch entsprechende Bestimmungen der Konvention zu ersetzen. Das würde zugleich den internationalen Charakter dieser Rechtsgarantien unterstreichen und damit ihre moralische
Dichgans geht auch auf den Grundrechtskatalog der DDR ein, der zwar größtenteils nur propagandistischen Charakter hat, doch aber Grundrechte beinhaltet, die im Katalog der BRD fehlen. So z.B. das Recht auf den Schutz seiner Gesundheit und Arbeitskraft oder das Recht auf gleiche Ausbildungschancen. "Deshalb sollten wir prüfen, ob nicht einiges von dem, was in der Zwischenzeit unbestrittener Bestandteil unserer sozialen Rechtsordnung geworden ist, auch als Grundrecht in das Grundgesetz zu übernehmen wäre, allerdings in Formulierungen, die uns vor einer neuen Welle von Verfassungsklagen schützen." 12 Jaspers und Lindemann enthalten sich der Diskussion um die Grundrechte, vielleicht -und glücklicherweise - haben die Menschenrechte eben bereits einen unangefochtenen Platz in der Verfassung und haben sich derart konstituiert, daß es nichts anzufechten, sondern lediglich hinzuzufügen gibt.
3.) Der Föderalismus
Die Staatsform der Bundesrepublik Deutschland ist der Föderalismus. Dies beruht auf zwei Aspekten: Einerseits hat diese Form der Staatsführung Tradition, denn trotz der übermäßigen Bedeutung Preußens nach 1871 war Deutschland sowohl während des
11 Dichgans 1970, S. 50
12 Dichgans 1970, S. 54
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Kaiserreichs als auch während der Weimarer Republik der Form nach ein Bundesstaat. Andererseits entsprach die föderale Struktur den Wünschen der Alliierten, die Deutschland zwar als wirtschaftliche Einheit erhalten, jedoch dezentral regiert sehen wollten. Als dritter Aspekt kommt nach Lindemann die "Renaissance des weltanschaulichen Föderalismus" hinzu. Er meint damit, daß in gewissen Kreisen der Bevölkerung der Föderalismus nach dem Scheitern Hitlers zu einer Weltanschauung und Ideologie geworden war, die auch mit der bereits erwähnten Neigung der Deutschen zu extrem einseitiger Interpretation
geschichtlicher Vorgänge zu erklären sei. 13 Die maßgeblichen politischen Kräfte Westdeutschlands (CDU/CSU, SPD und FDP) einigten sich also in den Beratungen über das Grundgesetz auf eine bundesstaatliche Lösung. Das deutsche Parlament besteht demzufolge aus zwei Kammern, dem Bundestag, dessen Mitglieder direkt vom Volk gewählt werden, und dem Bundesrat, in dem die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Zusätzlich haben die Regierungen der Bundesländer umfassende eigene Kompetenzen, darunter das Recht, Steuern zu erheben, die Bildungs-und Kulturpolitik und die Aufsicht über die Polizei. In gerade dieser Aufgabenverteilung, insbesondere den Kulturföderalismus betreffend, sieht Helmut Lindemann ein Problem: dieser sei nämlich nur gewollt, weil das Bildungssystem im Dritten Reich durch die Nationalsozialisten zentralisiert wurde. Und eben hier liege die Kausalitätsverwechslung vor, denn nicht die Zentralität des Bildungswesens habe die Nazis an die Macht gebracht, sondern umgekehrt, erst sei der Nationalsozialismus stark geworden, und dann konnte das Bildungswesen gleichgeschaltet werden. Die Folge dieser Verwechslung ist eine Verfälschung des Subsidiaritätsprinzips, das vorsieht, daß kleinere Verwaltungseinheiten jene Aufgaben erledigen, zu denen sie imstande sind, und alle weiteren der nächst höheren Verwaltungseinheit abgeben. Dieses Prinzip findet laut Lindemann im Kulturbereich keine Anwendung, da es auch hier Aufgaben gibt, die die Kraft der Länder übersteigen, dennoch aber die Länder allein für das Bildungswesen zuständig sind. Die Institution der Kultusministerkonferenz sei bereits ein Hinweis, daß eine Fehlverteilung der Kompetenzen vorliege und Bildungsfragen Aufgabe des Bundes seien. Dichgans stimmt dem zu: "Das
leidige Schulproblem ist nur einer der Schmerzpunkte" 14 , befürwortet aber Abkommen der Länderregierungen untereinander als ein Mittel, das verhindert, daß die zunehmende Zahl
13 Lindemann 1966, S. 43 f.
14 Dichgans 1970, S. 123
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von Fragen überregionaler Bedeutung auf den Bund abgeschoben wird
15
; in diesem Zusammenhang erwähnt Dichgans auch die Problematik der ständigen Reibungen zwischen Bund und Ländern.
Ein Verstoß gegen das föderalistische Verständnis stellt nach Lindemann auch die bestehende Bundesratslösung dar; da die Stimmenverhältnisse dieses Organs abhängig sind von der Zusammensetzung der Landtage, werden Wahlen der Länderparlamente zu Ereignissen der Bundesrepublik, was dazu führt, daß sich die ohnehin überlasteten Politiker zusätzlich in den Ländern engagieren müssen. 16 Und obwohl der Parlamentarische Rate sich in erster Linie für den Föderalismus entschied, weil eine erneute Machtkonzentration unwahrscheinlicher erschien, stellt Lindemann die These auf, die Bundesstaatslösung habe den Aufstieg der Nationalsozialisten überhaupt ermöglicht: Die Eroberung der Macht durch Hitler war ihm "nicht zuletzt mit Hilfe der bundesstaatlichen Struktur der Weimarer Republik gelungen: das von den Nationalsozialisten bereits 1928 eroberte Thüringen wurde zu ihrem wichtigsten Stützpunkt, und Hitlers Einbürgerung in Deutschland erfolgte durch seine Ernennung zum Regierungsrat in Braunschweig." 17
Beide Autoren führen noch andere Kritikpunkte auf, die vom Problem des Finanzausgleichs bis zum Thema der Kosten für die 16 Länderparlamente reichen. Dichgans formuliert selbst Vorschläge für Grundgesetzartikel und schlägt die Schaffung neuer Organe vor. Man ist sich aber trotz der zahlreichen Mängel einig, daß zwar der "1948 oktroyierte Föderalismus noch nicht die bestmögliche Form eines Bundesstaates geschaffen hat" 18 , er doch aber "den landsmannschaftlichen Besonderheiten besser gerecht" 19 wird und eine für Deutschland geeignete Staatsform darstellt.
15 Dichgans 1970, S. 126 ff.
16 Lindemann 1966, S. 53
17 Lindemann 1966, S. 51
18 Lindemann 1966, S. 56
19 Dichgans 1970, S. 123
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4.) Das Parlament: Bundestag und Bundesrat
Das Parlament ist in demokratischen Regierungssystemen die verfassungsmäßig legitimierte Volksvertretung. Dem Parlament kommt die Funktion des Gesetzgebers, die Legislative, zu, und ist damit neben Exekutive und Judikative eine der drei Gewalten im gewaltenteiligen Staat. Die Volksvertretung in Deutschland besteht aus zwei Kammern, dem Bundesrat und Bundestag, wobei die Abgeordneten einer Kammer, des Bundestags, für eine Amtszeit von bis zu vier Jahren direkt gewählt werden. In Deutschland gab es Parlamente seit 1815 in Süddeutschland und seit 1848 in Preußen. Die Frankfurter Nationalversammlung trat als nationales deutsches Repräsentativorgan ebenfalls 1848 zusammen. Seit 1871 gab es mit dem Reichstag in Deutschland ein auf allgemeinem Wahlrecht beruhendes, nationales Parlament. Dieses war jedoch in seinen Kompetenzen auf die Gesetzgebung und das Haushaltsrecht beschränkt. Den für ein demokratisch-parlamentarisches Regierungssystem kennzeichnenden Einfluß auf die Regierungsbildung hatte das deutsche Parlament erst unter der Weimarer Verfassung seit 1918.
Das Parlament ist durch die drei Kritiker Jaspers, Lindemann und Dichgans sehr unterschiedlicher Kritik ausgesetzt. Während Helmut Lindemann das deutsche Parlament als "schwach" bezeichnet - unter dem Titel "Das schwache Parlament" widmet er diesem Verfassungsorgan in seinem Buch ein ganzes Kapitel -, sieht Karl Jaspers die Problematik in der in seiner Argumentation immer wiederkehrenden Übermacht der Parteien und ihrem permanenten Machtstreben. Hans Dichgans benutzt hingegen den Begriff "Scheinparlamentarismus" und sieht die Hauptprobleme in der gefährlichen Vermischung von Exekutive und Legislative im Parlament und damit verbunden in der Überlastung der Abgeordneten. Die vielfältigen Aufgaben, sie reichen von der Anwesenheit im Plenum und der Mitarbeit in den Ausschüssen bis hin zu Besprechungen mit Fachleuten und der Arbeit im Wahlkreis, können von einer einzelnen Person nicht ausreichend bewältigt werden. Das Ergebnis ist eine "Arbeitsweise, die die Vorgänge nur möglichst rasch vom Tisch bringen will. Was der Bundestag beschließt, findet sich im Bundesgesetzblatt gedruckt. Im Jahresdurchschnitt etwa 2500 Seiten in Großformat. In einer Sitzung vom 10. und 11. Juli
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1969 fand der Bundesrat 144 Vorlagen vor, darunter 95 Gesetze."
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Die Zeit, die jeder Vorlage zur Besprechung eingeräumt werden kann, ist gering, die Qualität der Entscheidungen nimmt ab. Abhilfe kann nach Dichgans nur geschaffen werden, indem dem einzelnen Abgeordneten ein Assistent zur Seite gestellt wird, der die Fülle an Informationen, die der Abgeordnete für seine Arbeit benötigt, aufbereitet. Aus Jaspers Sicht resultiert aus der Fülle an Aufgaben eines Abgeordneten und in Folge dessen seiner großen Verantwortung ein anderes Problem und formuliert, den Worten Eschenburgs folgend, die Realität dieses Berufs: "Übermenschliches wird von ihm
[dem
Parlamentarier; Anmerkung der Autorin] verlangt
[...].
Aber der Parlamentarier ist keiner Weisung
unterworfen. Er ist völlig frei in der Wahl seiner Tätigkeit, in dem, was er jeweils für das Wesentliche hält. Ein herrlicher Beruf für den, der ihm gewachsen ist, ein zerstörender für
den, der ihm nicht Genüge leistet!"
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Zurück zu Dichgans' Sorge um die Vermischung von Exekutive und Legislative. Der Theorie der Gewaltenteilung zufolge ist es Aufgabe des Parlaments, Gesetze zu erlassen, und Aufgabe der ausführenden Gewalt, der Exekutive, diese Bestimmungen auszuführen. Bei der Ausführung verfügt die Exekutive über einen gewissen Entscheidungsspielraum, ihr obliegt es, im Einzelfall zu entscheiden, da es kein Gesetz geben kann, das für alle Situationen und Individuen zugeschnitten und anwendbar ist. Der Trend geht jedoch aktuell in die Richtung, daß das Parlament zunehmend "Maßnahmengesetze" erläßt, die zu detailliert ausgearbeitet sind und der Exekutive den notwendigen Handlungsspielraum verwehrt. Von einer "echten" Exekutive kann dann nicht mehr gesprochen werden. Vor allem aber maßt sich das Parlament auf diese Weise an, über Dinge zu entscheiden, die über seine Entscheidungsfähigkeit hinausgehen, so z.B. über Gesetze das Schornsteinfegerwesen betreffend. Umgekehrt wälzt die Regierung Entscheidungen ihres Kompetenzbereichs auf das Parlament ab und schaltet damit die Kontrollfunktion desselben aus. Würde dies reguliert, könnten sich auch die Parlamentarier wichtigeren Dingen effektiver zuwenden.
Lindemanns Argumente für sein "schwaches Parlament" richten sich eher an die einzelnen Bestimmungen im Grundgesetz. So ist die Ursache der Schwäche zurückzuführen auf die Bestrebung des Parlamentarischen Rates, den Parlamentarismus in der BRD besser zu verankern als in der Weimarer Republik. Dementsprechend wurde das
20 Dichgans 1970, S. 69
21 Jaspers 1966, S. 131
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Parlament zwar gestärkt dadurch, daß es durch das Staatsoberhaupt nicht aufgelöst werden kann, zugleich wurde aber die Stellung des Kanzlers dem Parlament gegenüber sehr gefestigt. Gefestigt durch das konstruktive Mißtrauensvotum, das die Absetzung der Regierung erschwert und gefestigt durch die Beseitigung der individuellen Ministerverantwortlichkeit. Durch die gegebenen Möglichkeiten des konstruktiven Mißtrauensvotums und umgekehrt des Stellens der Vertrauensfrage kann es zu Konstellationen kommen, in denen die Zusammensetzung des Bundestages nicht mehr dem Volkswillen entspricht. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Bundeskanzler nicht mehr das Vertrauen des Bundestags genießt, zugleich aber keine Mehrheit auf einen neuen Kanzler zu vereinen ist. Dann wäre nämlich der Kanzler nur stürzbar, wenn dieser die Vertrauensfrage stellt. Tut er dies nicht, gilt es die nächste Legislaturperiode des Bundestags abzuwarten, die im schlechtesten Fall erst wieder in vier Jahren beginnt. Auch ein anderer Fall wäre denkbar: Verändern sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag derart, daß seine Zusammensetzung nicht mehr dem Volkswillen entspricht, kann dieser ohne Vertrauensfrage des Bundeskanzlers ebenfalls nicht neu gewählt werden. Eine Form des bedingten Mißtrauensvotums und einer gewissen Ministerverantwortlichkeit wären als Lösung denkbar. Auch Jaspers widmet sich dem Thema des konstruktiven Mißtrauensvotums. Man entschied sich dafür, weil man glaubte, dadurch eine Sicherheitslücke der Weimarer Republik gefunden und geschlossen zu haben. "Damals wurde dieser Zustand [das Ausbleiben des konstruktiven Mißtrauensvotums; Anmerkung
der Autorin] eine, nicht die einzige Bedingung für die Möglichkeit der NS-Diktatur, aber nur deswegen, weil die Politiker versagten, nicht weil die Institution an sich falsch
gewesen wäre."
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Jaspers betont immer wieder, daß die Politiker ebenso wie das Volk eigentlich Schuld waren an der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Heute findet sich dieses Machtstreben wieder in den Parteien, also auch im Parlament, wo es sich z.B. durch unrechte Mitwirkung bei Personalfragen und Ämterpatronage bemerkbar macht. Das Streben nach Macht nämlich ist die Ursache dafür, daß sich die Oppositionspartei immer mehr der Regierungspartei anpaßt und damit nicht in der Lage ist, eine fruchtbare Opposition und effektive Kontrolle auszuüben. Volk und Presse seien aufgerufen, z.B. in Form von Petitionen, die Kontrollen zu verstärken. Bei dem Versuch, in den teils sehr unterschiedlichen Argumentationen einen gemeinsamen Nenner zu finden, kristallisieren sich folgende Punkte heraus: Erstens: Das
22 Jaspers 1966, S. 134 Seite 14 von 14
konstruktive Mißtrauensvotum sichert der Regierung zwar Stabilität, birgt aber die Gefahr eines leblosen Regierungsbetriebs. Eine Form des bedingten Mißtrauensvotums wäre denkbar. Zweitens: Kompetenzüberschreitungen, aus Streben nach Macht oder unbewußt durch Einflußnahme auf die Kompetenzen der Exekutive, vermindern die gegenseitigen Kontrollen und stören das Prinzip der Gewaltenteilung. Drittens: Die Überlastung der Abgeordneten führt zu einer wenig effektiven und wenig qualitativen Arbeitsweise des Einzelnen.
5.) Der Bundespräsident
In der föderalen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident das formelle Staatsoberhaupt. Er erfüllt im wesentlichen formelle und repräsentative Aufgaben und übt so nur einen mittelbaren politischen Einfluß aus. Eine solch schwache Stellung des Bundespräsidenten kann als eine direkte Folge der starken politischen Gewichtung des Reichspräsidenten in der Weimarer Verfassung gesehen werden. Diesem Grundgedanken entspricht seine Wahl durch die Bundesversammlung, die eine direkte Volkswahl und eine damit verbundene Legitimationsgrundlage ersetzt hat. Der Bundespräsident wird auf fünf Jahre gewählt; eine einmalige Wiederwahl ist erlaubt. Er genießt wie die Abgeordneten Immunität, kann aber bei Gesetzesverstößen seines Amtes enthoben werden. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung. Gerade diese äußerst schwache Stellung des Bundespräsidenten gibt Anlaß zur Kritik. Dabei scheint klar, warum dieses Amt mit so wenig Macht ausgestattet worden war: "Da Hindenburg in den letzten Jahren seiner Amtsführung als Reichspräsident sich unverkennbar unter die Totengräber der Republik eingereiht hatte, ist es begreiflich, daß die Väter des Grundgesetzes der Institution des Staatsoberhauptes mit äußerstem Mißtrauen gegenüberstanden." 23 , erkennt Lindemann; "In der Weimarer Zeit wurde der Reichspräsident vom Volk gewählt. Die Väter des Grundgesetzes haben dieses Verfahren
23 Lindemann 1966, S. 95
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nicht übernommen. Wenn im Jahre 1925 nicht das Volk, sondern der Reichstag den Nachfolger des ersten Reichspräsidenten Ebert zu wählen gehabt hätte, wäre vielleicht, so meint man, nicht Generalfeldmarschall von Hindenburg, sondern eine andere Persönlichkeit gewählt worden, die dem nationalsozialistischen Angriff stärkeren
Widerstand hätte leisten können."
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Hindenburg war Monarchist und Ablehner des republikanisch-demokratischen Staates. Er war es gewesen, der, nach seiner Wahl zum Reichspräsidenten, schrittweise den Weg zum Präsidialregime geebnet und von Papen, Schleicher und zuletzt Hitler zum Kanzler ernannt hatte.
"Solche historischen Eventualbetrachtungen sind in jedem Falle problematisch" 25 , kritisiert Dichgans und schließt sich damit der Meinung Lindemanns an, der nicht ohne Ironie berichtet, der Parlamentarische Rat habe ernstlich in Erwägung gezogen, nicht eine Einzelperson, sondern ein Kollegium mit den Funktionen des Staatsoberhauptes zu betrauen.
Fazit: Keiner der drei Betrachter des Grundgesetzes ist mit der aktuellen Ausgestaltung des Präsidentenamtes zufrieden ist. Hans Dichgans spricht sich ohne Zögern für die Volkswahl des Bundespräsidenten aus. Diese hätte eine Aufwertung der moralischen Stellung des Bundespräsidenten zufolge und durch einen zusätzlichen Wahlgang auch mehr Aktivität und Partizipation der Bevölkerung. Risiken seien auszuschließen, da die Macht des Präsidenten ohnehin schwindend gering sei. Dem schließt sich Jaspers an und sieht in der Volkswahl des Bundespräsidenten eine Chance, daß dieser ein Gegengewicht zu den übermächtigen Parteien darstellt.
Lindemann kritisiert die unschlüssige Haltung des Parlamentarischen Rates, der dadurch eine Zwitterlösung für das Amt des Bundespräsidenten geschaffen habe. Das Staatsoberhaupt verfügt über einige Zuständigkeiten, die er jedoch nur ausnahmsweise nach eigenem Ermessen ausüben dürfe, was eine starke Interpretation der Rechte und Pflichten des Amtes zulasse. Als Beispiele führt Lindemann die beiden in ihrer Amtsführung sehr divergierenden Bundespräsidenten Theodor Heuss und Heinrich Lübke an.
Wenn auch das Amt des Bundespräsidenten kein machtvolles ist, verfügt es dochjedenfalls heute - über ein hohes Ansehen. Jaspers beschreibt sehr treffend: "Wohl aber könnte er auch in seiner gegenwärtigen Position eine mächtige Figur sein durch die
24 Dichgans 1970, S. 60
25 Dichgans 1970, S. 60
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geistige Macht eines repräsentativen Denkens und Sprechens aus dem Ursprung der hohen deutschen überlieferten Geistigkeit und Denkungsart, dann durch die Würde und die persönliche Erscheinung vor der Welt bei Wahrnehmung seiner
6.) Die Bundesregierung
Die Bundesregierung ist das oberste Organ der Exekutive des föderalistischen Staates Bundesrepublik Deutschland. Gemäß Artikel 62 des Grundgesetzes besteht diese aus Bundeskanzler und Bundesministern, dem Bundeskabinett. Der Bundesregierung obliegen alle Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung. Sie ist vom Vertrauen des Bundestages abhängig. Verfügt die Regierung im Bundestag über keine Mehrheit mehr, kann sie durch ein konstruktives Mißtrauensvotum, also die Wahl eines neuen Bundeskanzlers durch den Bundestag, zum Rücktritt gezwungen werden. Einzelnen Ministern kann der Bundestag sein Vertrauen nicht entziehen. Bundesrat und Bundestag haben gegenüber den Ministern ein sogenanntes Interpellationsrecht. Das heißt, jeder Minister muß auf Verlangen jeder der beiden parlamentarischen Kammern des Zweikammersystems Rede und Antwort stehen. Umgekehrt haben die Minister der Bundesregierung jederzeit Zutritt zu sämtlichen Ausschüssen beider Kammern. Eine besondere Stellung innerhalb der Regierung hat der Bundeskanzler. Er entscheidet über die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Bundesregierung gemäß einer vom Ministerkollegium beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Innerhalb seines Ressorts leitet jeder Minister die Amtsgeschäfte seines Geschäftsbereichs in eigener Verantwortung, aber gemäß der Geschäftsordnung des Kabinetts.
Karl Jaspers äußert sich zur Institution der Bundesregierung nur wenig, da - wie zu zeigen ist - seine Kritik in erster Linie den Parteien und ihrem Herrschaftsanspruch gilt. Nur zwei Punkte erwähnt er am Rande: zum einen sollte es ermöglicht werden, daß der
26 Jaspers 1966, S. 135
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Bundeskanzler auch parteilose Persönlichkeiten zu Ministern ernennen kann. Nur dadurch kann gewährleistet werden, daß die besten Männer im Staat die wichtigen Aufgaben in den Ministerium erfüllen. Durch die Voraussetzung der Parteienmitgliedschaft wird die Zahl der Kandidaten im Vorfeld eingeschränkt. "Der Sinn ist, die besten Männer an die Regierung zu bringen, auch hier die Parteienoligarchie zu durchbrechen." 27 Ein weiterer Vorschlag lautet: "Erweiterung und Verstärkung aller Kontrollen" 28 . Für die Regierung bedeutet das verstärkte Kontrollen durch das Parlament, was zu realisieren wäre durch Enquête-Kommissionen, die mit dem Recht und der Pflicht ausgestattet sind, "auch parteilose Sachkundige, angesehene, ethisch-politisch zuverlässige Nichtparlamentarier
zuzuziehen."
29
Die daraus hervorgehenden Erkenntnisse und Vorschläge sollen im Anschluß veröffentlicht werden, was wiederum den Drang der Regierung nach Geheimhaltung bremsen könnte. Dieser Drang nach Geheimhaltung habe sich deutlich in der Spiegelaffäre geäußert.
Lindemann betrachtet die Rolle der Regierung, insbesondere des Bundeskanzlers erneut aus historischer Perspektive. Der Rückblick auf die Weimarer Republik führte den Parlamentarischen Rat zu dem Schluß, eine Mitursache ihres Scheiterns sei die Instabilität der Regierung und ihrer parlamentarischen Mehrheiten gewesen. Die Suche nach einer Form der Regierung, die mehr Stabilität versprach, bestimmte also das Handeln des Parlamentarischen Rates. Um dies zu erreichen, baute man die Rolle des Kanzlers auf zwei Elementen auf, die in sich logisch zusammenspielen: die Richtlinienkompetenz des Kanzlers ist gegenüber der der Weimarer Republik stark, und dies weil der Kanzler infolge des konstruktiven Mißtrauensvotums schwer absetzbar ist. Diese Lösung hat jedoch laut Lindemann eine sehr zwiespältige und personenabhängige Stellung des Kanzlers zufolge: "Die Richtlinienkompetenz ist nur dann wirklich stark, wenn der Bundeskanzler entweder über die absolute Mehrheit im Bundestag verfügt, die in sich harmonisch ist, oder mindestens von ihm fest zusammengehalten wird. Der Bundeskanzler einer Minderheitsregierung [...] kann zwar, solange sich die Mehrheit nicht auf einen anderen
Kanzler einigt, nicht aus dem Amt entfernt werden. Dagegen kann ihm der Bundestag seine Mitwirkung bei der Gesetzgebung versagen und sich den Bundeskanzler auf diese Weise soweit gefügig machen, daß dadurch die Richtlinienkompetenz illusorisch wird." 30
27 Jaspers 1966, S. 194
28 Jaspers 1966, S. 196
29 Jaspers 1966, S. 196
30 Lindemann 1966, S. 62 f.
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Damit erklärt sich auch die sehr unterschiedliche Amtsführung von Konrad Adenauer und Ludwig Erhard. Bei Ausgestaltung des Grundgesetzes gaben also zwei historische Gegebenheiten Anstoß zu Überlegungen: die schwache Rolle des Kanzlers in der Weimarer Republik und die anschließende autoritäre Ausgestaltung des Amtes durch Adolf Hitler. Im Ergebnis blieb also die Stärke und Schwäche des Amtes dem jeweiligen Kanzler und seinem Parlament überlassen.
Zusätzlich gestärkt wird das Kanzleramt durch die eingeschränkte parlamentarische Verantwortlichkeit der Minister. Zwar sind die Bundesminister dem Bundestag Rechenschaft schuldig, ernannt und entlassen werden sie allerdings allein durch den Kanzler. Ein effektives und kontrolliertes Arbeiten der einzelnen Minister ist also nur gewährleistet, wenn der Kanzler seine starke Stellung den Ministern gegenüber bezeugt. Fazit: das Amt des Bundeskanzlers im Zusammenspiel mit seinen Ministern kann nur dann effektiv ausgeführt werden, wenn es einer starken Persönlichkeit zufällt. "Geschieht das nicht - und das ist kaum weniger wahrscheinlich als das Gegenteil -, so treten Funktionsstörungen auf, die sich bei längerer Dauer sehr zum Schaden des Gemeinwohls auswirken können." 31 Und eben hier setzt Lindemann seine Kritik an: das Grundgesetz kennt nämlich keinerlei Faktoren, die in der Lage wären, ein Vakuum auszufüllen, das entsteht, wenn ein schwacher Kanzler im Amt ist. Es ist schwer bzw. unmöglich das dadurch entstehende Ungleichgewicht auszubalancieren. Einziger Ausweg wäre der Sturz der gesamten Regierung, was seinerseits durch das konstruktive Mißtrauensvotum erschwert ist.
"Der starke Bundeskanzler des Grundgesetzes verlangt eine starke Persönlichkeit. Da auch mit schwachen Inhabern des Amtes gerechnet werden muß, erweist sich die im Grundgesetz getroffene Regelung als fragwürdig." 32
Hans Dichgans spricht ebenfalls das Thema der Ministerverantwortlichkeit an. Anstatt nur durch den Kanzler ernannt und entlassen zu werden, was die Minister zu Zuarbeitern des Kanzlers macht, sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, daß der Bundestag einzelnen Ministern das Mißtrauen ausspricht. So würde das Ministerkollegium eine Zwischenstellung zwischen Kanzler und Bundestag einnehmen und die Rechenschaftspflicht der Minister gegenüber dem Bundestag sei wieder mit Sinn erfüllt. In der Umsetzung wäre eine sofortige Neuwahl für den vakanten Ministerposten nicht
31 Lindemann 1966, S. 68
32 Lindemann 1966, S. 69
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notwendig, wie es beim konstruktivem Mißtrauensvotum gegen den Kanzler der Fall ist, da bei Ausfall eines einzelnen Ministers dem Staat keine Gefahr droht. Umgekehrt wäre dann auch eine Ausweitung des ministerlichen Handlungsspielräume zu überdenken, die eben durch die neu erteilte Eigenverantwortlichkeit gerechtfertigt werden könne. Hinter dieser Idee steht die Frage: "Soll der Minister bestimmte Ergebnisse erreichen (und dafür verantwortlich gemacht werden), oder hat er nur den Nachweis zu führen, daß er die Richtlinien, die ihm das Parlament in einer wachsenden Zahl von Ordnungsvorschriften in immer stärkerer Detaillierung erteilt, genau durchgeführt hat? Soll der Gesetzgeber in allen Bereichen möglichst viel vorweg ordnen, oder soll er sich darauf ausrichten, Mißstände zu
Dichgans' zweiter Kritikpunkt an der Regierung wurde bereits im Kapitel "Das Parlament: Bundesrat und Bundestag" (siehe Seite 12) abgehandelt. Es geht hierbei um die Problematik der Vermischung von Exekutive und Legislative.
7.) Die Parteien
Eine Partei ist ein Zusammenschluß politisch Gleichgesinnter.
Hauptcharakteristikum einer politischen Partei ist ihre Organisation, welche die sozialen und politischen Ideen ihrer Mitglieder zielführend bündelt, um wirtschaftliche,
33 Dichgans 1970, S. 90
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soziale und staatliche Ordnungsprinzipien durch die Übernahme von Regierungsverantwortung zu realisieren. Die Ziele einer Partei werden in ihrem Programm, die Strategie zur Durchsetzung in sogenannten Wahlplattformen formuliert. Mitglieder bzw. die von ihnen gewählten Funktionäre einer Partei sind generell bereit, Funktionen im Staatsapparat auf jeder Ebene (Kommune, Kreis, Bezirk, Provinz, Bundesland oder Landes- bzw. Staatsregierung) zu übernehmen. Die staatsrechtliche Stellung der Parteien wird im Grundgesetz in Artikel 21 geregelt. Es heißt hier, daß die Parteien an der „politischen Willensbildung des Volkes“ mitwirken. Es sind nur solche Parteien zugelassen, die sich zu demokratischen Grundsätzen bekennen. "Welcher Wandel vollzieht sich in der Struktur der Bundesrepublik? Es scheint: von der Demokratie zur Parteienoligarchie, von der Parteienoligarchie zur Diktatur." 34 Anknüpfend an diese Frage trägt auch das erste Kapitel von Karl Jaspers' "Wohin treibt die Bundesrepublik?" den Titel "Von der Demokratie zur Parteienoligarchie". Damit wird deutlich, welche Haltung er dem deutschen Parteienstaat entgegenbringt und welche Gefahr er in der starken Position dieser Verfassungsorgane sieht. Die starke Rolle der Parteien resultiert zunächst aus den geringen Mitwirkungsmöglichkeiten des Volkes. Die einzige Chance für den Bürger, sich am politischen Leben zu beteiligen liegt in der Parteienmitgliedschaft, die jedoch ebenfalls kein großes Mitspracherecht garantiert. In exaktem Gegensatz hierzu steht übrigens Dichgans mit seiner Auffassung eines sehr großen Einflusses, der durch aktive Parteienmitgliedschaft erworben werden kann. Auch die Neugründung einer Partei ist laut Jaspers erschwert, da "in der Tat das Übergewicht der bestehenden Parteien durch ihre Organisation und ihre Geldmittel so groß ist, daß neue Parteigründungen kaum eine Chance haben. Die großen Parteien sind
selbständige Mächte geworden."
35
Ursprung dieses Wandels im Sinn und in der ursprünglichen Bestimmung der Parteien liegt in dem Streben nach Stabilität und Sicherheit, das die Arbeit des Parlamentarischen Rates bestimmte. Das "gefährliche" Volk sollte ausgeschaltet werden, und auf diese Weise, "entzogen dem Volksleben" 36 , machten sich die Parteien selber zum Staat. "Der Staat, das sind die Parteien. Die Staatsführung liegt in den Händen der Parteienoligarchie. Sie usurpiert den Staat." 37 Als Beweise oder Merkmale der bestehenden Parteienoligarchie
34 Jaspers 1966, S. 127
35 Jaspers 1966, S. 130 f.
36 Jaspers 1966, S. 133
37 Jaspers 1966, S. 133
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führt Jaspers die 5%-Klausel an, die besagt, daß nur Parteien in den Bundestag einziehen dürfen, die mehr als 5% der Stimmen auf sich vereinigen können. Die Klausel verhindere, daß sich neue Parteien entwickeln können und dient damit der Sicherung der herrschenden gegenüber neuen Parteien. Ein weiteres Merkmal der Parteienübermacht ist das Phänomen der Parteienfinanzierung. Die Geschichte zeigt, daß der Zugriff auf die Staatskasse durch die Parteien sich ständig erweitert hat. Parteienfinanzierung ist zu einer Art Selbstfinanzierung oder Selbstbedienung geworden, die dem Lehnswesen ähnlich ist. Die herrschenden Parteien schließen bei ihrer Finanzierungsstrategie neue Parteien aus und dienen wiederum nur ihrem eigenen Wohl und Bestand. Ob sie, wie es im Grundgesetz heißt, Rechenschaft über ihre Mittel abgeben, sei ebenfalls zweifelhaft. Und so dreht sich die Spirale weiter: Koalitionen werden gebildet, die einen Allparteienstaat zur Folge haben können, eine Opposition oder gegenseitige Kontrolle würden aufhören zu existieren. Die zunehmende Ämterpatronage tut den Rest: "Wer kein Parteibuch hat, wird benachteiligt. [...] Am Ende stünde die Parteienmitgliedschaft aller Staatsangehörigen." 38
Fazit: nur durch Einführung der Parteienmitgliedschaft ohne die Notwendigkeit, am Parteileben teilzuhaben oder Beiträge zu leisten, also durch die bloße Möglichkeit der Wahlteilnahme, außerdem durch Abschaffung der 5%-Klausel, des konstruktiven Mißtrauensvotums, das einen leblosen Regierungsbetrieb zur Folge haben kann, und durch Beseitigung der Parteifinanzierung aus Staatskasse kann die Parteienoligarchie durchbrochen werden.
In eine ähnliche Richtung, wenn auch weniger extrem, geht Helmut Lindemanns Argumentation: er spricht von einem "Parteienmonopol". Das Monopol liege in der Aufgabe, die Willensbildung des Volkes zu fördern. Zwar spricht man im Grundgesetz von einer "Mitwirkung" an der Willensbildung, jedoch ist an keiner Stelle der Verfassung präzisiert, wer außerdem noch mitwirkt. Daraus ergibt sich, verfassungsreal formuliert, die zentrale Aufgabe der Parteien, eine "politische Aktivbürgerschaft zu organisieren". Tatsache jedoch ist, daß gerade in der Bundesrepublik Deutschland nur ein kleiner Teil der Bevölkerung willens ist, sich politisch zu engagieren. Zieht man zu diesen Überlegungen noch den Tatbestand hinzu, daß ein freies Mandat der Abgeordneten praktisch kaum mehr existiert, bleibt nur noch festzustellen, daß der Willen des nicht-engagierten Bürgertums im bestehenden System keine Berücksichtigung findet. Damit arbeitet die Partei nicht mehr aktiv im Auftrag des Volkes, sondern die Abgeordneten agieren nur noch als Teil ihrer
38 Jaspers 1966, S. 139 Seite 22 von 22
Partei, als Teil des Staates. Um diese Entwicklung zu bremsen, ist es notwendig, daß die Parteimitgliedschaft sich seiner Mitspracherechte bewußt wird und Initiative ergreift. "Aufgabe ist es also, alles zu tun, um zu vermeiden, daß die zahlenmäßig kleinen, innerparteilich-oligarchischen Führungsgremien mit Hilfe des Parteiapparates und der Parteibürokratie ... ihren Willen dem Willen der Parteibürger entgegensetzen und ihn den
letzteren und schließlich dem ganzen Volke auferlegen." 39 Lindemann widmet sich wie Jaspers auch dem Problem der Splitterparteien. Während Jaspers für ihre Förderung eintritt und ihre Existenz durch die Abschaffung der 5%-Klausel als gesichert ansieht, stellt Lindemann fest, daß die Existenz unabhängiger Parteien ohnehin kaum gesichert werden kann. Nicht nur die 5%-Hürde erschwert ihre Fortdauer, sondern auch die modernen Wahlkampfmethoden und materiellen Voraussetzungen ermöglichen eine Parteineugründung nur wohlhabenden Bürgern. "Soweit man in der Bundesrepublik auf die parlamentarische Mitarbeit politisch aktiver Bürger oberhalb der kommunalen Ebene nicht überhaupt verzichten will," - anbei: Jaspers würde wohl behaupten, daß die Parteien eben gerade darauf verzichten wollten - "bleibt nur die Möglichkeit, diesen innerhalb der Parteien ein Wirkungsfeld zu eröffnen. Das setzt freilich mehr Toleranz voraus, als mindestens die beiden großen Parteien in der Bundesrepublik
bisher an den Tag gelegt haben." 40
Lindemanns Kritik gilt weiterhin mangelhaften Definitionen. Die Forderung "Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen" wirft zum Beispiel die Frage auf, was genau mit "demokratischen Grundsätzen" gemeint ist; da die Parteien - hier schließt sich Lindemann Jaspers an - es tunlichst vermeiden, die im Grundgesetz geforderte Rechenschaft über die Mittel abzulegen, sollte Klarheit geschaffen werden im Bereich der Parteienfinanzierung. Zuletzt hätte das Wahlverfahren im Bundestag genauer festgelegt werden müssen, um ein Taktieren zum eigenen Vorteil der herrschenden Parteien zu vermeiden.
Hans Dichgans äußert sich zur Rolle der Parteien als Verfassungsorgan nicht. Dies mag daran liegen, daß er als CDU-Abgeordneter selbst einer Partei angehört - oder untersteht?
39 zitiert nach Jaspers 1966, S. 125
40 Lindemann 1966, S. 132
Seite 23 von 23
C) Resumé
Karl Jaspers - deutscher Philosoph, geboren 1883; Helmut Lindemann - Journalist und Publizist, geboren 1912; Hans Dichgans - Manager und Politiker, geboren 1907. In der vorliegenden Arbeit wurde der Versuch unternommen, die Auffassung über das deutsche Grundgesetz anhand festgelegter Themenpunkte - orientiert an den Institutionen und der Gliederung des Grundgesetzes - gegenüberzustellen, eine zuweilen nicht ganz einfache Aufgabe, da sich hinter einzelnen Kritikpunkten teils eine umfangreiche "Weltanschauung" oder die Beschreibung eines Idealzustandes verbarg. Dies trifft vor allem auf Karl Jaspers zu, der sich der Thematik auf philosophischem Wege zu nähern versucht. Um Jaspers' Argumentationsweise zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf seine Biographie: zunächst studierte Jaspers Medizin in Berlin und Göttingen, arbeitete ab 1916
Lehrstuhl, wechselte jedoch 1948 aus Enttäuschung über die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland an die Universität Basel. Karl Jaspers ist insbesondere bekannt geworden als Hauptvertreter der deutschen Existenzphilosophie, der er durch seine Beschäftigung mit der Transzendenz und den Grenzen der menschlichen Erfahrung eine christliche Strömung verlieh und auf die Theologie des 20. Jahrhunderts Einfluß ausübte. "Kaum ein Jahr nach ihrem ersten Erscheinen hat die Schrift "Wohin treibt die Bundesrepublik?" von Karl Jaspers bereits eine Auflage von 90.000 Exemplaren erreicht." 41 Und ebenso immens war das Aufsehen in der Bevölkerung, die teils begeistert, teils kritisch seine kompromißlosen Anklagen und düsteren Sorgen verfolgte. Vehement bekundete er seine Gegnerschaft zur Notstandsgesetzgebung in Formulierungen wie "Wenn die geplanten Notstandsgesetze im Kriegsfall verwirklicht werden, so verwandeln
41 Buchrückseite: Jaspers 1966
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sie das Volk in eine zur Schlachtbank getriebene Schafherde, geführt von den letzten Politikern der nationalen, absolutistischen Denkungsart, ebenso machtwillig wie dumm." 42 Immer wieder zeigt und schildert er sein unüberwindliches Mißtrauen in seine Landsleute, die allein er für die Verbrechen des Zweiten Weltkrieges verantwortlich macht, die wohlwollende Berufung auf "Mitläufertum" abstreitend. Wie ein Donnerschlag wirkte auf die Bevölkerung auch seine Theorie über die globale Machtverteilung und in diesem Zusammenhang seine Empfehlung, die BRD solle ihre Wiedervereinigungsforderung aufgeben, da diese Forderung Friedensfeindlichkeit bekunde. In seinen Abhandlungen formuliert Jaspers meist in einem Ton scharfer Kritik oder unbedingter Forderung, und ignoriert bei seinen Überlegungen auch hin und wieder die Existenz von realen Gegebenheiten wie z.B. dem Völkerrecht, was ihm den Vorwurf der Ahnungslosigkeit einbrachte. Tatsache ist, daß Jaspers eines in jedem Fall gelungen ist: die politische Diskussion anzuregen, die Achtung vieler Studenten zu erlangen und einige wahrheitsträchtige Prognosen anzustellen, so z.B. über die Thematik der Parteienfinanzierung, die in den 90er Jahren zur breiten Diskussion gelangte. Und letztendlich schreibt er selbst: "Da der Sinn meines Buches ist, ein politisches Bewußtsein im Ganzen zu entwerfen, ist es unumgänglich, daß ich auch Gebiete berühre, die mir nicht genügend bekannt sind. [...] Kritiker, die nicht das Ganze ins Auge fassen, korrigieren im
Grunde belanglose Irrtümer." 43
Helmut Lindemann, Sohn eines Kieler Oberbürgermeisters, studierte Rechtswissenschaften und promovierte 1937 zum Dr. jur., entschied sich dann jedoch für den Beruf des Journalisten, absolvierte ein Volontariat bei der Deutschen Allgemeinen Zeitung und arbeitete seit 1957 als freier Journalist und Publizist. Sein Beruf findet deutlich Niederschlag in seiner Schrift "Das antiquierte Grundgesetz - Plädoyer für eine zeitgemäße Verfassung". Anhand der deutschen Historie erörtert er die Entstehung des Grundgesetzes und versucht, seine aktuelle Ausprägung als Folge von Eventualbetrachtungen des Parlamentarischen Rates zu erklären. Dabei kehrt er immer wieder darauf zurück, daß die Verfassungsväter zu stark versucht hatten, die Fehler der Weimarer Verfassung zu vermeiden, und dabei wiederholt über das Ziel hinausgeschossen waren. Er setzte sich mit der Tatsache auseinander, daß das Grundgesetz erklärtermaßen für eine Übergangszeit geschaffen wurde und viele Merkmale einer Übergangsverfassung
42 Jaspers 1966, S. 162
43 Jaspers 1967, S. 9
Seite 25 von 25
trägt. Er spricht sich deshalb für eine vollständige und zeitgemäße Neufassung des Grundgesetzes aus und begründet seine Empfehlung, indem er die Kluft zwischen Theorie und Wirklichkeit der Staatsverfassung aufzeigt. Zugleich skizziert er die Konturen einer neuen Verfassung nach seinen Vorstellungen.
Eine - im krassen Gegensatz zu Japers - stark in reale Gegebenheiten eingebettete Kritik liefert Hans Dichgans. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. arbeitete Dichgans zunächst als Kreditreferent, später leitete er verschiedene Firmen und gehörte schließlich von 1961 bis 1972 dem Bundestag an. Er zeichnete sich als Abgeordneter dadurch aus, daß er nur seinen Sachverstand, niemals seine Branchenzugehörigkeit spielen ließ. Seit 1968 setzte er sich verstärkt für die Revision des Grundgesetzes ein. Es müsse den heutigen Bedürfnissen angepaßt werden, und die Anpassung kann durch einzelne Grundgesetzänderungen nicht mehr bewältigt werden. Außerdem werde durch eine Gesamtrevision der politische Diskurs neu in Gang gesetzt. Seine zentralen Forderungen sind eine aktivere Rolle des Staatsbürgers, eine Abschwächung oder Revision der föderalistischen Strukturen, die Stärkung der Exekutiven und die Straffung der parlamentarischen Arbeit. Die meisten seiner Einzelvorschläge sind im Rahmen der gegebenen Strukturen relativ leicht umsetzbar. Teilweise liefert er ausformulierte Gesetzesvorlagen und diskutiert die Forderungen auf ihre Umsetzbarkeit und Zielrichtung. Als einziger unter den drei Kritikern beschäftigt er sich auch mit der Rechtsfrage einer Gesamtrevision: "Der Weg des Artikel 79 steht in jedem Falle offen: die übereinstimmende 2/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat kann, mit wenigen Ausnahmen, alle Bestimmungen des Grundgesetzes ändern, die Bezeichnung Grundgesetz
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Anhang
Anhang I.) Dokument I. der Frankfurter Dokumente
Frankfurter Dokumente 1948
Dokument Nr. I:
In Übereinstimmung mit den Beschlüssen ihrer Regierungen autorisieren die Militärgouverneure der amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone in Deutschland die Ministerpräsidenten der Länder ihrer Zonen, eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten sollte. Die Abgeordneten zu dieser Versammlung werden in jedem der bestehenden Länder nach den Verfahren und Richtlinien ausgewählt, die durch die gesetzgebende Körperschaft in jedem dieser Länder angenommen werden. Die Gesamtzahl der Abgeordneten zur Verfassunggebenden Versammlung wird bestimmt, indem die Gesamtzahl der Bevölkerung nach der letzten Volkszählung durch 750 000 oder eine ähnliche von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene und von den Militärgouverneuren gebilligte Zahl geteilt wird. Die Anzahl der Abgeordneten von jedem Land wird im selben Verhältnis zur Gesamtzahl der Mitglieder der Verfassunggebenden Versammlung stehen, wie seine Bevölkerung zur Gesamtbevölkerung der beteiligten Länder.
Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält.
44 Dichgans 1970, S. 199
Seite 27 von 27
Wenn die Verfassung in der von der Verfassunggebenden Versammlung ausgearbeiteten Form mit diesen allgemeinen Grundsätzen nicht in Widerspruch steht, werden die Militärgouverneure ihre Vorlage zur Ratifizierung genehmigen. Die Verfassunggebende Versammlung wird daraufhin aufgelöst. Die Ratifizierung in jedem beteiligten Land erfolgt durch ein Referendum, das eine einfache Mehrheit der Abstimmenden in jedem Land erfordert, nach von jedem Land jeweils anzunehmenden Regeln und Verfahren. Sobald die Verfassung von zwei Dritteln der Länder ratifiziert ist, tritt sie in Kraft und ist für alle Länder bindend. Jede Abänderung der Verfassung muß künftig von einer gleichen Mehrheit der Länder ratifiziert werden. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Inkrafttreten der Verfassung sollen die darin vorgesehenen Einrichtungen geschaffen sein. 45
45 Weber 1979, S. 102-104
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Anhang II.) Präambel des Grundgesetzes
Präambel des Grundgesetzes
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. 46
46 Blank 1996, S. 19
Seite 29 von 29
Anhang III.) Verkündung des Grundgesetzes durch Konrad Adenauer
Verkündung des Grundgesetzes
durch Konrad Adenauer
Am 23. Mai 1949 verkündete Konrad Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
"Gemäß Artikel 145 verkündige ich im Namen und im Auftrage des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, vom Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren, und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk dieses Grundgesetz beschlossen. Möge alle Zeit der Geist und der Wille, der aus diesen Sätzen spricht, lebendig sein im deutschen Volke."
Seite 30 von 30
Literaturverzeichnis
1.) Primärliteratur
DICHGANS, HANS: Vom Grundgesetz zur Verfassung. Überlegungen zu einer Gesamtrevision. - Düsseldorf: Econ 1970
JASPERS, KARL: Wohin treibt die Bundesrepublik? Tatsachen - Gefahren - Chancen. -München: Piper 1966
JASPERS, KARL: Antwort. Zur Kritik meiner Schrift "Wohin treibt die Bundesrepublik?" - München: Piper 1967
LINDEMANN, HELMUT: Das antiquierte Grundgesetz. Plädoyer für eine zeitgemäße Verfassung. - Hamburg: Wegner 1966
2.) Sekundärliteratur/Nachschlagewerke
BERTELSMANN LEXIKON-INSTITUT (Hrsg.): Das neue Taschenlexikon in 20 Bänden. - Gütersloh 1992
BLANK, MICHAEL: Grundgesetz. - Köln 1996
MICROSOFT CORPORATION: Microsoft Encarta Enzyklopädie 2000 (1993-1999)
MUNZINGER ARCHIV: Personenverzeichnis
RUDZIO, WOLFGANG: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. -Opladen: Leske + Budrich 1996, 4. Auflage.
WEBER, JÜRGEN (Hg.): 30 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Band II: Entscheidungsjahr 1948. - München 1979
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Arbeit zitieren:
Isabel Lamotte, 1999, Die deutsche Verfassung in den Augen von Jaspers, Lindemann und Dichgans, München, GRIN Verlag GmbH
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Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
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