I
INHALTSVERZEICHNIS
1. PROBLEMSTELLUNG. 1
2. GRUNDLAGEN DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG. 1
2.1 ANLÄSSE FÜR UNTERNEHMENSBEWERTUNGEN 1
2.2 ARTEN DES UNTERNEHMENSWERTES 2
2.2.1 objektiver versus subjektiver Unternehmenswert 2
2.2.2 Funktionaler Unternehmenswert 3
2.2.2.1 Hauptfunktionen 3
2.2.2.2 Nebenfunktionen 4
3. BEWERTUNGSVERFAHREN IM EINZELNEN. 4
3.1 EINZEL- UND MISCHWERTVERFAHREN. 4
3.1.1 Liquidationswertverfahren 4
3.1.2 Substanzwertverfahren. 5
3.1.3 Sonstige Verfahren 6
3.2 GESAMTWERTVERFAHREN 7
3.2.1 Ertragswertverfahren 7
3.2.1.1 Ermittlung der Erfolgsgröße 7
3.2.1.2 Kapitalisierungszinssatz 9
3.2.2 Discounted Cash- Flow Methode 10
3.2.2.1 Entity- Ansatz 10
3.2.2.2 Equity- Ansatz 13
3.2.2.3 Adjusted- Present- Value Ansatz 13
3.2.3 Economic Profit Methode 14
4. KRITIK AN TRADITIONELLEN VERFAHREN 15
1. PROBLEMSTELLUNG
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über traditionelle Verfahren der Unternehmensbewertung geben. Ausgehend von den Grundlagen werden dazu die Verfahren, angefangen bei den Einzel- über die Misch- bis zu den Gesamtwertverfahren in verschieden Detaillierungsgraden vorgestellt. Dabei wird versucht einen kurzen Einblick in den Verwendungszweck und die Bedeutung der einzelnen Verfahren zu geben. Hauptaugenmerk liegt auf der Discounted Cash Flow- Methode, die in der heutigen Unternehmensbewertung eine große Rolle spielt. Nicht vernachlässigt werden soll aber in diesem Zusammenhang auch die Kritik, die an den Verfahren geübt wird. Denn sie bildet die Grundlage für die Entwicklung vieler neuer Ansätze in der Unernehmensbewertungslehre.
2. GRUNDLAGEN DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG
2.1 ANLÄSSE FÜR UNTERNEHMENSBEWERTUNGEN
Die Anlässe für Unternehmensbewertungen sind sehr vielseitig. Um eine sinnvolle Einordnung der Bewertungsverfahren vornehmen zu können, ist eine Klassifizierung dieser Anlässe unumgänglich. In der ersten Stufe wird zwischen entscheidungsunabhängigen und entscheidungsabhängigen Bewertungsanlässen unterschieden.
Entscheidungsunabhängige Anlässe stehen nicht mit einer potentiellen oder realen Eigentumsänderung in Verbindung und ermöglichen keine Wahl des entsprechenden Bewertungsverfahrens, da dieses durch das Gesetz vorgegeben ist. Ein Anwendungsfall ist das Errechnen von Substanzsteuern 1 . Bei den entscheidungsabhängigen Anlässen ist dagegen auf einer zweiten Stufe weiterhin noch in dominiert und nicht dominiert zu unterscheiden. Dominiert heißt, daß eine Partei den Eigentümerwechsel, der charakteristisch für entscheidungsabhängige Anlässe ist, auch gegen den Willen der anderen Partei durchsetzen kann. Es liegt also bei einem der beiden Partner keine Entscheidungsfreiheit vor. Ein Beispiel hierfür ist das Verstaatlichen von Unternehmen nach Art. 15 des Grundgesetzes. Nicht dominierte
1 Vgl. Börner, D., 1980, S. 112- 113.
Anlässe sind damit solche, bei denen keine der beiden Parteien, weder der potentielle Käufer noch der Verkäufer die andere Partei zum Kauf oder Verkauf zwingen kann. Beide Parteien sind also auf das Suchen derjenigen vertraglichen Bedingungen und des Wertes angewiesen, bei dem die Transaktion für beide sinnvoll ist und zustande kommen kann. Hier kommen weiterhin der Eintritt eines neuen Gesellschafters oder die Unternehmensverschmelzung in Betracht 2 . Von den jeweiligen Partnern ist also ein geeignetes Bewertungsverfahren selbst auszuwählen.
Bei den meisten Abhandlungen in der Literatur wird der nicht dominierte Bewertungsanlaß zugrunde gelegt. Die Erkenntnisse sind jedoch auch auf dominierte anwendbar.
2.2 ARTEN DES UNTERNEHMENSWERTES
2.2.1 objektiver versus subjektiver Unternehmenswert
Ein allgemeingültiger Maßstab für die Bewertung eines Unternehmens ist nicht verfügbar. Auch und gerade die bilanziellen Wertmaßstäbe sind aufgrund der handelsrechtlichen Spielräume ein nur unzureichendes Hilfsmittel zur Bestimmung des richtigen Bewertungsverfahrens. Ein gewählter Ansatz ist deshalb der Wert eines Gutes, der auf dem Nutzen beruht, welchen dieses stiftet. Nutzen wird, als die Fähigkeit bestimmte Bedürfnisse zu befriedigen definiert. Da diese Bedürfnisse personenabhängig sind und darüber hinaus eine einheitliche Bewertungsmethode zur Feststellung des Wertes dieses Nutzens nicht existiert, kommt es zu einem Streit zwischen den Anhängern des objektiven und des subjektiven Unternehmenswertes. Die Vertreter des objektiven Wertes wollen den objektiven Nutzen eines Betriebes unabhängig von den Interessenlagen des Käufers oder Verkäufers ermitteln. Sie vertreten die Ansicht, daß es einen für alle Individuen gültigen Unternehmenswert gibt. Wenn dieser bestimmt wurde, kann es aufgrund von besonderen Finanzausstattungen der Verhandlungspartner zur Bestimmung des eventuell vom Wert abweichenden Kauf- bzw. Verkaufpreises kommen 3 . Die subjektive Bewertungslehre geht dagegen von den Erkenntnissen der
2 Vgl. Ballwieser, W./ Leuthier, R., 1986, S. 547.
3 Vgl. Mellerowicz, K., 1952, S. 12.
entscheidungsorientierten Investitionstheorie aus. Dabei wird die Unternehmenswertbestimmung als die Ermittlung des Grenzpreises verstanden. Dieser ist gerade dann erreicht, wenn sich der Investor gegenüber einer für ihn besten Vergleichsinvestition indifferent verhält 4 . Der Widerspruch zwischen diesen beiden Wertansichten stellt sich jedoch nicht wirklich, da lediglich eine Unterscheidung zwischen dem Arbitriumwert (Schiedswert) und dem Entscheidungswert (zur Kauf- oder Verkaufspreisfindung) vorgenommen werden sollte 5 .
2.2.2 Funktionaler Unternehmenswert
2.2.2.1 Hauptfunktionen
Die funktionale Unternehmensbewertung stellt einen Ausweg aus der Problematik des objektiven oder subjektiven Wertes und eine Ausweitung der Unterscheidung in Schieds- und Entscheidungswert dar. Danach wird der Wert in Abhängigkeit von der Zwecksetzung seiner Ermittlung bestimmt 6 . Drei Hauptfunktionen der Unternehmensbewertung werden unterschieden. Der neutrale Bewertungsgutachter ermittelt in seiner Vermittlungs- und Konfliktlösungsfunktion einen Ausgangswert für Preisverhandlungen (den sogenannten Arbitriumwert). Diese Ermittlung findet bei dominierten entscheidungsabhängigen Bewertungsanlässen Anwendung, z.B. bei der Erstellung eines Gutachtens für ein gerichtliches Verfahren oder zur Ermittlung eines Ausgleichswertes bei einer Zwangsverstaatlichung. Dagegen stellt der fachkundige Berater in der Beratungsfunktion unter Berücksichtigung der spezifischen Situation des Investors maximale Preisobergrenzen für den Käufer oder minimale Preisuntergrenze für den Verkäufer zur Verfügung (Ermittlung des Entscheidungswertes). Als Beispiel sei hier die Überlegung eines Aktionärs genannt, der wissen möchte, wieviel ihm das Unternehmen wert ist und bei welchem Preis er zum Verkauf bereit wäre. Die dritte Hauptfunktion ist die Argumentationsfunktion. Ermittelte Argumentationswerte werden im Gegensatz zu den Entscheidungswerten der Gegen-
4 Vgl.
5 Vgl. Helbling, C., 1995, S. 43.
6 Vgl. Matschke, M. J., 1975, S. 23-27; zitiert nach Serfling, K./ Pape, U., S. 811.
partei zur Kenntnis gebracht und sollen diese von den eigenen Wertvorstellungen überzeugen. Diese Funktion der Unternehmensbewertung kann wegen Manipulationsmöglichkeiten zugunsten des Mandanten nicht die Aufgabe von Wirtschaftsprüfern und Gutachtern sein, da durch die Parteiergreifung der Berufsstand an Ansehen verliert 7 .
2.2.2.2 Nebenfunktionen
Zu erwähnen sind an dieser Stelle noch die unter den Nebenfunktionen zusammengefaßten Funktionen. Sie fallen nicht zwangsläufig mit einem Eigentümerwechsel an und unterliegen somit keiner entscheidungsabhängigen Bewertungssituation.
Es zählen dazu die Informationsfunktion (stellt Informationen aufgrund rechtlicher Vorschriften, z. B. Bilanz bereit), die Steuerbemessungsfunktion (zur Ermittlung des Steuerwertes) und die Vertragsgestaltungsfunktion 8 (Festlegen der Grundlage für eventuell spätere Abfindungen bei Vertragsschluß) 9 .
3. BEWERTUNGSVERFAHREN IM EINZELNEN
3.1 EINZEL- UND MISCHWERTVERFAHREN
3.1.1 Liquidationswertverfahren
Durch die Bestimmung des Liquidationswertes (auch Break- up- Value genannt) und der anschließenden Gegenüberstellung mit dem Ertragswert der Unternehmung 10 , kann durch einen Vergleich, der für das Unternehmen maßgebliche Wert bestimmt und eine Entscheidung über die weitere Verfahrensweise mit dem Unternehmen abgeleitet werden. Der Liquidationswert geht von der Prämisse der Unternehmensauflösung aus. Er berechnet sich aus der Summe der einzelnen Veräußerungserlöse bzw. Schrottwerte, abzüglich der zu Ablösebeträgen bewerteten noch offenen Verbindlichkeiten und den entstehenden Auflösungskosten. Im Vorfeld ist dabei zu prüfen, ob
7 Vgl. zum Abschnitt Helbling, C., 1995, S. 43- 51.
8 Vgl. Helbling, C., 1995, S. 52.
9 Vgl. zum Abschnitt Serfling, K./ Pape, U., 1995a, S. 812.
10 Vgl. Ballwieser, W., 1995, S. 1878.
einzelne Betriebseinheiten veräußert werden können, die einen Preis erzielen, der über dem Einzelverkaufs- oder Schrottpreis liegt 11 . In der Zukunft erzielbare Liquidationserlöse einzelner Gegenstände sind auf den Bewertungsstichtag abzudiskontieren.
Aufgrund der zu schätzenden Faktoren Zerschlagungsintensität (Grad, inwieweit Kombinationen von Gegenständen ungeteilt verkauft werden können) und Zerschlagungsgeschwindigkeit, kann der Liquidationswert erheblich differieren. Er stellt grundsätzlich einen Mindestwert einer jeden Unternehmung dar, da dieser Preis auf jeden Fall erzielbar ist, unabhängig von wirtschaftlichen Erfolgen oder Mißerfolgen bei der Fortführung.
3.1.2 Substanzwertverfahren
Das Substanzwertverfahren ist zwar genauso wie das Liquidationswertverfahren ein Einzelwertverfahren; es geht allerdings von der „Going Concern“ Prämisse aus und verdichtet somit Fortführungswerte zu einem Unternehmensgesamtwert, vorausgesetzt das Unternehmen ist lebensfähig. Die Vermögensgegenstände werden in betriebsnotwendig und nicht betriebsnotwendig unterteilt. Zu den betriebsnotwendigen gehören die Teile, die zur Erwirtschaftung des Betriebsergebnisses laufend oder eventuell auch nur periodisch benötigt werden 12 . Die Bewertung erfolgt bei den betriebsnotwendigen mit den Wiederbeschaffungswerten und bei den nicht betriebsnotwendigen mit den Veräußerungserlösen. Von der so errechneten Summe (Bruttorekonstruktionswert) ist der Wert der Schulden abzuziehen (Nettorekonstruktionswert) 13 . Es wird damit der Frage nachgegangen, was für einen Nachbau des Unternehmens aufzuwenden wäre, so daß dieselben Rückflüsse erzielt werden würden 14 . Um Erfassungsprobleme zu vermeiden, werden in der Praxis dabei lediglich materielle und verkehrsfähige immaterielle Vermögensgegenstände bewertet. Deshalb wird meist nur ein Teilreproduktionswert ermittelt, der, im Gegensatz zum Vollreproduktionswert, die nicht verkehrsfähigen immateriellen Gegenstände unberücksichtigt läßt.
11 Vgl. Helbling, C., 1995, S. 191.
12 Vgl. Mellerowicz, K., 1952, S. 31.
13 Vgl. Sieben, G., 1993, S. 4328.
14 Vgl. Ballwieser, W., 1993, S. 169.
Der Substanzwert findet aus zweierlei Gründen bei der Unternehmensbewertung Anwendung. Zum Einen hat er einen hohen Objektivitätsgrad und zum anderen wird das bei den Gesamtwertverfahren noch zu behandelnde Prognoseproblem durch die Verwendung von Vergangenheitsgrößen umgangen. Damit wird jedoch der fundamentale Grundsatz der Zukunftbezogenheit bei der Unternehmensbewertung verletzt 15 . Das Substanzwertverfahren berücksichtigt keine subjektiven Faktoren und orientiert sich somit nicht am Entscheidungsfeld des Investors. Deshalb scheidet es als alleiniges Verfahren zur Entscheidungswertermittlung aus 16 . Seine Daseinsberechtigung hat der Substanzwert aber nach wie vor im Zusammenhang der Argumentationsfunktion und der Nebenfunktionen der Unternehmensbewertung.
3.1.3 Sonstige Verfahren
Unter diesem Punkt sind eine Reihe weiterer objektiver Verfahren, die sogenannten Mischverfahren, zu nennen. Sie lassen sich durch eine gemeinsame Grundformel ausdrücken 17 :
Es bedeuten: R- Substanzwert G- Gewinn a- variabler Faktor (abhängig vom i- Kapitalisierungszinssatz Verfahren)
Nach einem häufig genannten Klassifizierungsmerkmal bezüglich des Unternehmenswertes kann eine Unterteilung in unmittelbar und mittelbar den Wert bestimmende Verfahren vorgenommen werden. Wenn es dagegen um die Bestimmung des Geschäftswertes (Goodwill - Mehr- oder Minderwert, des zu bestimmenden Unternehmens- gegenüber des Substanzwertes aufgrund von nicht monetären Parametern, wie z.B. Kundenstamm) geht, wird zwischen direkten und indirekten Verfahren unterschieden 18 . Zu den
15 Vgl. Serfling, K./ Pape, U., 1995a, S. 816.
16 Vgl. Moxter, A., 1983, S. 51- 54, zitiert nach Serfling, K./ Pape, U., 1995a, S. 816.
17 Vgl. Jacob, H., 1960, S. 134.
18 Vgl. Börner, D., 1980, S. 117.
unmittelbaren bzw. indirekten Verfahren gehören das unten beschriebene Ertragswertverfahren (a=1), das Mittelwertverfahren (a=0,5) und die Methode der laufenden Geschäftswertabschreibung (a=i/(i+j), j= Abschreibungssatz). Bei den mittelbaren bzw. direkten Verfahren ist die Methode der Übergewinnabgeltung (a=i/r, mit r= Zinssatz für Übergewinne) und die Methode der Übergewinnverrentung (a= m*i, mit m= Anzahl der Jahre für die ein Übergewinn abgegolten werden soll) einzuordnen.
Zur näheren Erläuterung der neben dem Ertragswertverfahren erwähnten und darüber hinausgehenden Verfahren sei auf die einschlägige Literatur verwiesen.
Es kann gesagt werden, daß die erwähnten Verfahren sicherlich ihre Daseinsberechtigung haben oder hatten, sie aber eine Orientierung am Entscheidungswert im Rahmen der Beratungsfunktion bei entscheidungsabhängigen nicht dominierten Bewertungsanlässen vermissen lassen. Sie sind lediglich auf den objektiven Unternehmenswert abgestellt. Bei den genannten Anlässen sieht sich der Investor aber mehreren Handlungsalternativen gegenüber, so daß seine Entscheidungsmöglichkeit bezüglich alternativer Kapitalverwendungsmöglichkeiten sowie der subjektiven Gestaltungsmöglichkeiten in die Bewertung mit einbezogen werden muß 19 . Diese Möglichkeit bieten die folgenden Verfahren.
3.2 GESAMTWERTVERFAHREN
3.2.1 Ertragswertverfahren
3.2.1.1 Ermittlung der Erfolgsgröße
Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Verfahren geht es jetzt um die Wertermittlung des Unternehmens als Ganzes. Darüber hinaus wird der Grundsatz der Zukunftsbezogenheit bei entscheidungsorientierten Verfahren explizit berücksichtigt. Die Grundlage des Ertragswertverfahrens bildet die Annahme, daß das Bewertungssubjekt ausschließlich die Maximierung der finanziellen Ergebnisse anstrebt 20 . Der Strom der zukünftigen finanziellen
19 Vgl. Serfling, K./ Pape, U., 1995b, S. 941.
20 Vgl. Sieben, G. 1993, S. 4323.
Ergebnisse (Periodenerfolge) wird mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Das wird mit folgender Formel abgebildet: T ∑ − + = EW = T t alternativ i RW i R EW ) 1 ( * ) 1 ( *
T t i = i 1 EW- Ertragswert RW T - Restwert im Zeitpunkt T R t - Periodenerfolg in Periode t T- Ende des Planungshorizontes R- konstanter Periodenerfolg i- Kapitalisierungszinssatz
Unter der Prämisse der unendlichen Lebensdauer des Unternehmens, wird im allgemeinen auf die explizite Schätzung der Periodenerfolge verzichtet und dieser als konstant angenommen. Ausdruck findet dieser Ansatz in der angegebenen alternativen Formel. Einen gangbaren Mittelweg zwischen dem komplexen Verfahren der expliziten Berücksichtigung aller Periodenerfolge und der sehr einfachen Annahme der dauerhaften konstanten Erfolgsgröße bildet das Phasenmodell des IdW 21 . Es unterteilt die Lebensdauer des Unternehmens in drei Phasen (3 Jahre, 5 Jahre, Restlebensdauer) für die ein unterschiedlich hoher Aufwand zur Schätzung der Periodenerfolge betrieben wird.
Als theoretisch korrekte Erfolgsgröße (Periodenerfolg) gelten in allen Varianten die Nettoeinnahmen des Investors 22 , da diese statt auf das Bewertungsobjekt richtigerweise auf das Bewertungssubjekt abstellen. Die für die Bewertung relevanten Größen sind allerdings nur ungenügend genau bestimmbar. Weitere Erfolgsgrößen können deshalb sein: die Ausschüttungen des Unternehmens, mit dem Nachteil der schwer zu prognostizierenden zukünftigen Gewinnverwendungs- bzw. Kapitalstrukturpolitik, die Nettoeinnahmen des Unternehmens (stellen die Basis für Entnahmen durch den Investor dar), welche sich aus der Differenz sämtlicher periodenbezogener Einnahmen und Ausgaben errechnen 23 und der im Rechnungswesen ermittelte Gewinn, unter der Annahme der Vollausschüttung. Zur Ermittlung wird ausgehend von den vergangenheitsbezogenen Aufwands- und Ertragsdaten aus der GuV- Rechnung eine Prognose der zukünftigen Erfolgsent-
21 Vgl.
22 Vgl. Helbling, C., 1995, S. 93.
23 Vgl. Mellerowicz, K., 1952, S. 3.
wicklung vorgenommen. Dies erfolgt auf Basis von Bandbreiten (positive und negative Schätzung), da eine einwertige Abschätzung der Unsicherheit nicht gerecht werden würde. Fundamentale Daten zur Erstellung von Prognosen stellen die Marktstellung des Unternehmens, der Beschaffungsmarkt, der Absatzmarkt und der Arbeitsmarkt dar 24 .
Alternativ dazu können die mehrwertigen Erfolgsprojektionen auch als Sicherheitsäquivalent (SÄ) in die Bewertung einbezogen werden. Ein SÄ ist der um einen, der persönlichen Risikopräferenz entsprechenden Betrag geminderte Erwartungswert der Erfolgsgröße. Es werden also SÄ abgezinst und damit deren Barwert als Ertragswert veröffentlicht 25 . Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Risiko im unten angeführten Zuschlag zum Kapitalisierungszinssatz zu berücksichtigen.
3.2.1.2 Kapitalisierungszinssatz
Durch Wahl des „richtigen“ Kapitalisierungszinssatzes wird der Vergleich mit einer Handlungsalternative des Investors implizit berücksichtigt. Er wird aus der Rendite der günstigsten Alternativanlage abgeleitet. Die Ertragserwartungen des Vergleichsobjektes müssen den Beträgen des zu bewertenden Unternehmen gleichwertig sein. In der Praxis werden allerdings oft die Verzinsungen von Finanzanlagen als Kapitalisierungszinssatz gewählt, da selten vergleichbare Unternehmen mit entsprechenden Rückflüssen existieren, deren Wert bekannt ist. Auf diese Art und Weise werden suboptimal Realinvestitionen mit Finanzanlagen verglichen. Der Bewertende greift auf den transparenten Kapitalmarkt zurück und verwendet den Zins für langfristige Kapitalanlagen als Basiswert für den Kapitalisierungszinssatz (beispielhaft sei hier der Zins für 30- jährige Bundesanleihen genannt). Das erhöhte Risiko der Geldanlage ins Unternehmen als Realinvestition und die damit verbundene, im Gegensatz zur Kapitalmarktanlage, fehlende Fungibilität, wird in der Rechnung mit einem Zuschlag zum Basiszinssatz berücksichtigt. Darin ist weiterhin das generelle Unternehmerrisiko, welches von einer Menge von Einzelpunkten beeinflußt wird, enthalten 26 .
24 Vgl. WP- Handbuch, 1985/ 86, S. 1097- 1098.
25 Vgl. zum Abschnitt Serfling, K./ Pape, U., 1995b, S. 942- 944.
26 Vgl. Helbling, C., 1995, S. 402- 407.
Weiterhin kommt ein Abschlag wegen der Geldentwertungsrate in Betracht. Dafür gibt es in der Literatur die verschiedenen Erklärungs- und Begründungsbemühungen 27 . Nach dem IdW bleibt der Ansatz solch eines Abschlages die Angelegenheit des gutachterlichen Ermessens auf der Grundlage der jeweiligen Sachlage 28 .
3.2.2 Discounted Cash- Flow Methode
3.2.2.1 Entity- Ansatz
Wie bereits beim Ertragswertverfahren erwähnt, stellen die Einzahlungsüberschüsse (Cash Flows - CF) die theoretisch richtige Erfolgsgröße dar. Im Rahmen des Ertragswertes wurde aber aus Vereinfachungsgründen auf modifizierte Ertragsüberschüsse ausgewichen. Den nun folgenden Verfahren ist jedoch allen die zahlungs- und zukunftsorientierte Ermittlung der zu diskontierenden Erfolgsgröße, sowie die kapitalmarktbezogene Ableitung des risikoadjustierten Diskontierungsfaktors gemein.
In der ersten Variante, dem Entity- Ansatz (Komponentenansatz) erfolgt die Unternehmenswertermittlung unabhängig von der Struktur Eigen- zu Fremdkapital indirekt (auch Bruttoverfahren genannt) 29 nach folgendem Schema 30,31 :
Barwert der freien CF für den Planungszeitraum + Barwert des Restwertes nach Ablauf des Planungshorizontes + Barwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens = Bruttounternehmenswert (Marktwert Gesamtkapital)
- Marktwert des Fremdkapitals = Nettounternehmenswert (Marktwert des Eigenkapitals) Die Ermittlung des Restwertbarwertes trägt dem Problem der unbestimmten Lebensdauer eines Unternehmens Rechnung. Detailliert geplant wird nur für den Planungszeitraum. Der danach angesetzte Fortführungswert (Restwert) kann entweder ein verrenteter, jährlich gleicher freier CF oder der Veräuße-
27 Vgl.
28 Vgl. IdW, 1983, S. 472.
29 Vgl. Börsig, C., 1993, S. 85. 30 Vgl. Serfling, K./ Pape, U., 1996, S. 58- 59. 31 Vgl. Copeland, T./ Koller, T./ Murrin, J., 1998, S. 157.
rungserlös des Unternehmens, errechnet aus dem Gewinn des Unternehmens multipliziert mit dem hypothetischen Kurs-/ Gewinnverhältnis, sein 32 . Die Definition der freien CF (sie erfassen das Finanzmittelpotential, das für Zins-, Tilgungs- und Dividendenzahlungen zur Bedienung der Fremd- und Eigenkapitalgeber zur Verfügung steht) kann dann z. B. auf folgende Art und Weise erfolgen 33 (indirekte Ermittlung als Korrektur des bilanziellen Jahresüberschusses):
Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
- fiktive Ertragssteuern (wegen Doppelbesteuerung der Gewinne in den USA) + Abschreibungen und andere zahlungsunwirksame Aufwendungen = Brutto CF
- Zunahme Working Capital
- Investitionen
- Veränderung sonstiger Vermögensgegenstände = Operativer freier CF
Zur Ermittlung der Barwerte werden die CF mit den risikoadjustierten gewogenen Kapitalkosten (Weighted average cost of capital - WACC) des Unternehmens auf den Bewertungsstichtag abdiskontiert. Sie spiegeln die Opportunitätskosten aller Kapitalgeber wider, die entsprechend ihrem Anteil gewichtet werden. Opportunitätskosten meinen hier die Rendite, die ein Anleger bei einer alternativen Anlage mit ähnlichem Risiko erreicht hätte. Der Schätzwert der Kapitalkosten muß mehrere Anforderungen erfüllen. Dazu gehört u.a. die Ermittlung nach Steuern, die Verwendung von Nominalzinsen, die Anpassung an das von jedem Kapitalgeber getragene systematische Risiko und das Ansetzen von Marktwerten für jede einzelne Finanzierungsart 34 . Die Formel für die WACC lautet dann 35 :
FK- Marktwert Fremdkapital r FK - Zinssatz Fremdkapital EK- Marktwert Eigenkapital t- Steuersatz des Unternehmens
32 Vgl. Börsig, C., 1993, S. 87.
33 Vgl. Jonas, M., 1995, S. 87.
34 Vgl. Copeland, T./ Koller, T./ Murrin, J., 1998, S. 260.
35 Vgl. Ballwieser, W., 1993, S. 165.
36 Vgl. Copeland, T./ Koller, T./ Murrin, J., 1998, S. 262.
37 Vgl. Jonas, M., 1995, S. 95.
38 Vgl. Peridon, L./ Steiner, M., 1997, S. 258- 266.
Der Entity- Ansatz hat einen sehr hohen Informationsgehalt und stellt das in der Bewertungspraxis am häufigsten angewandte Verfahren dar.
3.2.2.2 Equity- Ansatz
Der Equity- Ansatz berechnet den Marktwert des Eigenkapitals direkt und wird deshalb auch Nettoverfahren genannt. Innerhalb dieses Verfahrens werden die freien CF erst nach Bedienung der Fremdkapitalgeber abdiskontiert. Sind die angesetzten CF gleich den Nettoausschüttungen an die Eigentümer (Vollausschüttungshypothese) entspricht der Equity- Ansatz dem Ertragswertverfahren 39 . Die Eigenkapitalkosten als Kapitalisierungszinssatz werden auch hier nach dem CAPM bestimmt. Sie spiegeln sowohl das operative Risiko als auch das durch die Kapitalstruktur entstehende Finanzierungsrisiko wider 40 .
Nachteilig wirkt sich bei diesem Ansatz die mangelnde Informationsbereitstellung über die Quellen der Wertsteigerung und die daraus resultierende fehlende Identifikation von Wertsteigerungsmöglichkeiten aus. Außerdem sind sorgfältige Anpassungen nötig, um Verfälschungen des Unternehmenswertes aufgrund von Änderungen in der geplanten Finanzierung zu verhindern. So kommt es z. B. zu Inkonsistenzen zwischen der Dividendenpolitik des Unternehmens und des verwendeten Diskontierungssatzes 41 .
3.2.2.3 Adjusted- Present- Value Ansatz
Nicht unerwähnt bleiben soll das Konzept des angepaßten Barwertes (Adjusted- Present- Value Ansatz). Der Gesamtkapitalwert wird hier etappenweise bestimmt. Ausgangspunkt ist der „Base- Case“- Barwert 42 . Dabei wird zunächst ein rein eigenfinanziertes Unternehmen angenommen und der Barwert der CF berechnet. Als Kapitalisierungszinssatz zur Diskontierung werden die Eigenkapitalkosten eines unverschuldeten Unternehmens verwandt. Im zweiten Schritt erfolgt die Addition der Barwerte der Finanzierungseffekte (negativ wirkende Effekte werden durch negative Vorzeichen
39 Vgl. Ballwieser, W., 1995, S. 1877.
40 Vgl. IdW, 1999, S. 213.
41 Vgl. zum Abschnitt Copeland, T./ Koller, T./ Murrin, J., 1998, S. 175.
42 Vgl. Brealey, A./ Myers, S., 2000, S. 555.
subtrahiert). In der Literatur unterscheidet man in diesem Zusammenhang vier Arten von Finanzierungseffekten: 43
Jeder dieser Effekte hat erheblichen Einfluß, das größte Wertsteigerungspotential bietet aber die Steuerreduzierung durch Fremdfinanzierung. Die Summe aus diesen Komponenten entspricht dem Gesamtkapitalwert des zu beurteilenden Unternehmens. Nach Abzug der Fremdkapitalgeberansprüche entsteht schließlich der Wert des Eigenkapitals und damit der vom Bewertenden gesuchte, da dieser für den Investor den ausschließlich relevanten darstellt 44 . Dieser Ansatz hat wiederum einen hohen Informationsgehalt. Als Beispiel sei hier die Möglichkeit eines Verkäufers genannt, der bei einem für ihn unbefriedigenden Unternehmenswert die Stelle identifizieren kann, an der er Veränderungen vornehmen kann, um den Wert zu erhöhen.
3.2.3 Economic Profit Methode
Als weiteren Ansatz zur Unternehmensbewertung sei hier das Economic-Profit- Modell der Unternehmensberatung McKinsey & Company dargestellt. Ein großer Vorteil dieser Methode liegt darin, daß der Economic Profit einen guten Maßstab für die Jahresleistung eines Unternehmens darstellt. Das ist bei den DCF- Verfahren nicht der Fall, da sich die Verbesserungen des Unternehmens nicht durch den Vergleich von heutigen und zukünftigen freien CF erkennen lassen (CF sind abhängig von den Investitionsentscheidungen des Managements). Der Economic Profit kann nach folgendem Zusammenhang berechnet werden:
Economic Profit = invested capital * (ROIC - WACC)
43 Vgl. Buckley, A. et al., 2000, S. 417.
Es werden hier die Barwerte, statt Kapitalwerte errechnet, da es sich nicht um die Bewertung von einzelnen Investitionsvorhaben handelt und die Anschaffungs- bzw. Investitionsausgabe erst im Rahmen dieses Verfahrens als Unternehmenswert bestimmt werden soll.
44 Vgl. zum Abschnitt IdW, 1999, S. 212.
4. KRITIK AN TRADITIONELLEN VERFAHREN
45 Vgl. zum Abschnitt Copeland, T./ Koller, T./ Murrin, J., 1998, S. 171- 175.
(ebenfalls auf das Ertragswertverfahren zutreffend). Das Bruttoverfahren steht vor allem wegen der von Copeland/ Koller/ Murrin vorgeschlagenen Verwendung der Zielkapitalstruktur bei Ermittlung der WACC in der Kritik. Diese führt im allgemeinen im Rahmen von Unternehmensbewertungen zu unzulässigen Verzerrungen 46 , da jede Änderung in der Kapitalstruktur Auswirkungen auf die Höhe der CF hat. Gegen die Anwendung des CAPM in Deutschland werden eine Reihe von Gründen vorgebracht. Dazu zählen unter anderem die fehlende Veröffentlichung der Kapitalmarktrendite, das Fehlen eines risikoeffizienten Marktportefeuilles auf Seiten der potentiellen Unternehmenskäufer und die Anwendungsmöglichkeit des DAX nur für börsennotierte Unternehmen. Für alle anderen Gesellschaften existiert keine Vergleichsgröße 47 .
Die angeführten Gründe haben zur Entwicklung weiterer richtungsweisender Bewertungsverfahren geführt, über die noch viel zu diskutieren sein wird und welche sich im Bewertungsalltag noch zu bewähren haben.
LITERATURVERZEICHNIS
Ballwieser, W., Unternehmensbewertung, in: Handwörterbuch des Finanzmanagements 1995, S. 1867- 1882
Ballwieser, W./ Leuthier, R., Betriebswirtschaftliche Steuerberatung: Grundprinzipien, Verfahren und Probleme der Unternehmensbewertung, in: DStR, 24. Jg. 1986, S. 545- 551 und S. 604- 610
Ballwieser, W., Methoden der Unternehmensbewertung, in: Handbuch des Finanzmanagements 1993, S. 152- 176
Börner, D., Unternehmensbewertung, in: Handbuch der Wirtschaftswissenschaften 1980, Bd. 8, S. 111- 123
Börsig, C., Unternehmenswert und Unternehmensbewertung, in: ZfBF 45 1993, S. 79- 91
Brealey, R./ Myers, S., Principles of Corporate Finance, 6 th edition, New York 2000 Buckley, A./ Ross, S./ Westerfield, R./ Jaffe, J., Finanzmanagement europäischer Unternehmen, Frankfurt/ M. 2000
Copeland, T./ Koller, T./ Murrin, J., Unternehmenswert, Frankfurt/ M. 1998 Helbling, C., Unternehmensbewertung und Steuern, 8. Aufl., Düsseldorf 1995 Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW), HFA- Stellungnahme 2/1983, 1983 Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW), Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, in: Die Wirtschaftsprüfung 5/99, 1999, S. 200- 216, Jacob, H., Die Methoden zur Ermittlung des Gesamtwertes einer Unternehmung, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft 1960, S. 132- 147 und S. 209- 222 Jonas, M., Unternehmensbewertung: Zur Anwendung der Discounted- Cash- Flow-Methode in Deutschland, in: BFuP 1/95, 1995, S. 83- 99
46 Vgl. Sieben, G., 1995, S. 733.
47 Vgl. Maul, K.-H., 1992, S. 1259.
Maul, K.- H., Offene Probleme der Bewertung von Unternehmen durch Wirtschaftsprüfer, in: Der Betrieb, 45. Jg. 1992, S. 1253- 1259 Mellerowicz, K., Der Wert der Unternehmung als Ganzes, Essen 1952 Peridon, L./ Steiner, M., Finanzwirtschaft der Unternehmung, Augsburg 1997 Serfling, K./ Pape, U., Das Ertragswertverfahren als entscheidungsorientiertes Verfahren der Unternehmensbewertung, in: WISU 11/ 95, 1995b S. 940- 946 Serfling, K./ Pape, U., Strategische Unternehmensbewertung und Discounted Cash Flow- Methode, in: WISU 1/96, 1996, S. 57- 64
Serfling, K./ Pape, U., Theoretische Grundlagen und traditionelle Verfahren der Unternehmensbewertung, in: WISU 10/ 95, 1995a, S. 808 - 819 Sieben, G./ Dierich, R., Aspekte der Wertfindung bei strategisch motivierten Unternehmensbewertungen, in: ZfBF 42 1990, S. 794- 809
Sieben, G., Unternehmensbewertung, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 5. Aufl., Stuttgart 1993, S. 4315- 4331
Sieben, G., Unternehmensbewertung: Discounted Cash Flow- Verfahren und Ertragswertverfahren - Zwei völlig verschiedene Ansätze?, in: Internationale Wirtschaftsprüfung: Festschrift zum 65. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Havermann, Düsseldorf 1995, S. 713- 737 Wirtschaftsprüfer- Handbuch, 1985/ 86
Arbeit zitieren:
Gerhard Freitag, 2001, Unternehmensbewertung nach traditionellen Verfahren, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Verfahren der Unternehmensbewertung im Überblick
BWL - Investition und Finanzierung
Hausarbeit, 26 Seiten
Probleme des Discounted Cash Flow Verfahrens in der Unternehmensbewert...
BWL - Investition und Finanzierung
Seminararbeit, 18 Seiten
Unternehmensbewertung mittels Ertragswertverfahren
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Seminararbeit, 18 Seiten
Praxissemesterbericht (Steuerberater)
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Praktikumsbericht / -arbeit, 20 Seiten
Steuerhinterziehung und Durchsuchung beim Steuerberater
Seminararbeit, 17 Seiten
Das Phillips-Modell: Konjunkturpolitische Ansätze zur Stabilisierung d...
Hausarbeit (Hauptseminar), 17 Seiten
Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen
Operations audit of small and ...
Bachelorarbeit, 37 Seiten
Gründung einer Organschaft - Voraussetzungen und Auswirkungen
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 27 Seiten
Subventionen zur Förderung der sektoralen Strukturpolitik - Pro und co...
Hausarbeit, 15 Seiten
Bewertung von Krisenunternehmen (insbesondere die DCF-Methode und Risi...
Seminararbeit, 47 Seiten
Die Rolle der Unternehmensbewertung bei der Übergabe von Klein- und Mi...
Diplomarbeit, 96 Seiten
Was ist mein Unternehmen wert? Unternehmensbewertungsverfahren
Seminararbeit, 83 Seiten
Die Rechtsstellung des Steuerpflichtigen in der Außenprüfung und Recht...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Studienarbeit, 33 Seiten
Erstellung eines Unternehmensgründungskonzeptes am Beispiel einer Bäck...
BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne
Studienarbeit, 57 Seiten
Gerhard Freitag hat den Text Unternehmensbewertung nach traditionellen Verfahren veröffentlicht
Gerhard Freitag hat einen neuen Text hochgeladen
Der Ansatz der Realoptionen zur Investitionsbewertung im Vergleich zu ...
Andreas Schwitalla
Die Prognose von Ertragsteuern im Discounted Cash Flow-Verfahren
Eine Analyse der Decision Usef...
Wilhelm Schmundt
Rechnungswesenbasierte Verfahren der Aktienbewertung
Theoretische und empirische Un...
Joachim Koch
Unternehmensbewertungen im Rahmen von Fairness Opinions
Eine adressatenbezogene Unters...
Lucian Schönefelder
IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen
IDW S 1 i.d.F. 2008
IDW Standard
Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen
Dietmar Ernst, Sonja Schneider, Bjoern Thielen
Pferdebehandlung mit Traditioneller Chinesischer Medizin (TCVM)
Der Pferdeklassiker
Michael Heerde
0 Kommentare