In den darauffolgenden Jahren diskutierten die Abgesandten der einzelnen Ländern über die genauen Geltungsbereiche ihrer getroffenen Abkommen bis am 18. Oktober 1907 die 2. offizielle Haager Friedenskonferenz einberufen wurde. Ergebnisse der 2. Haager Friedenskonferenz:
1. Abermals ein Abkommen über die friedliche Erledigung int. Streitfälle 2. Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden
3. Die Frage nach dem Beginn der Feindseligkeiten (Rechtfertigung eines Kriegs) 4. Neues Abkommen in bezug auf die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs 5. Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs
6. Umgang mit feindlichen Kauffahrtschiffen beim Ausbruch von Feindseligkeiten
7. Umwandlung von Kauffahrtschiffen in Kriegsschiffe 8. Abkommen über das Auslegen von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen 9. Beschuss durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten 10. Überarbeitung der Übertragung der Genfer Konvention auf den Seekrieg 11. Beschränkung des Beuterechts im Seekrieg
12. Definition der Rechte und Pflichten der neutralen Mächte betreffend des Seekriegs
Die Tendenz einer Spezialisierung der internationalen Streitbeilegung auf die unterschiedlichen Arten der Kriegsführung (derzeit: Land- und Seekrieg) ist erkennbar gewesen. Auf Grund eines Seerechtübereinkommens der Vereinten Nationen, entstand 1982 ein internationaler Seegerichtshof mit Sitz in Hamburg. Anfang 1973 traten die einzelnen Vertreter der Länder in der entscheidenden 3. Seerechtskonferenz zusammen und berieten sich bezüglich der Völkerrechtslage. Es dauerte 5 Jahre, bis man in insgesamt 94 Sitzungs- und Verhandlungswochen auf einen gemeinsamen Nenner kam. Diskussionspunkte waren unter anderem begriffliche Klärungen, wie z.B. „friedliche Streitbeilegung“, „Friedenspflicht“, „Internationale
Schiedsgerichtsbarkeit“, „Internationale Gerichtsbarkeit“ und die unterschiedlichen
Bedeutungen von „Streitbeilegung“ und „Streiterledigung“. Diese 3. Konferenz führte erst 1982 zu dem genannten Ergebnis.
Der Internationale Seegerichtshof, als eigenständiges Organ gesehen wird, besteht aus 21 Mitgliedern. Die Sitzverteilung in diesem Gremium erfolgt durch die jeweilige zu repräsentierende Größe eines Landes. Asien/Afrika: je 5 Sitze Lateinamerika/Westeuropa: je 4 Sitze Osteuropa: 3 Sitze
Haager Agenda
Mehr denn je beschäftigen sich Politiker mit außen- und innenpolitischen Problemen. Doch heutzutage treten immer mehr Bürger Organisationen bei, die Veränderungen hinsichtlich dieser Probleme bewirken möchten. Die Haager Agenda ist aus diesen Bewegungen entstanden. Mit dem Vorbild der Haager Friedenskonferenzen steuert diese Organisation in das 21. Jahrhundert. Ein Komitee aus 72 Mitgliedern und hundert kleineren „Unterorganisationen“ und Einzelpersonen (Bürger) hat sich zum Ziel gemacht, „ die nachfolgenden Generationen vor der Geißel des Kriegs zu bewahren“. Ihre insenierten Bewegungen durch Demonstration aktiver Gewaltfreiheit, sollen unter anderem eine Abschaffung autoritärer Staatsformen bewirken, die dann durch demokratische Regierungsformen ersetzt werden.
Die Agenda kann als eine Art „Hilfsorganisation“ für Regierungen angesehen werden, die es aus unterschiedlichen Gründen nicht geschafft haben, Völkermord, Verkauf von Massenvernichtungswaffen und ganzen Kriegen zu verhindern. Sie suchen nach Lösungsvorschlägen, um diese den Betroffenen zu unterbreiten.
Ihre initiierten Kampagnen haben ein großes Ansehen erlangt, da eben die Initiative von den Bürgern ausgeht. Sie schalten sich ein, sobald es sich um Verstöße der Menschenrechte handelt und auch in Umwelt- und Abrüstungsangelegenheiten. Besonders auffällig sind sie mit Aktionen wie den Aufrufen zur Abschaffung von Landminen, zur Reduzierung des Handels mit Kleinfeuerwaffen, zur Schuldenverringerung für Staaten der Dritten Welt, zur Beendigung von Gewalt gegenüber Frauen, zur Abschaffung von Atomwaffen und zur Einberufung eines internationalen Strafgerichtshofs. Ebenfalls setzen sie sich für die Rechte von Kindern ein im Bezug auf ihren Schutz und deren Ausbeutung ( Kindersoldaten, Arbeiten unter Tage ).
Um eine geordnete und zielgerichtete Arbeit leisten zu können, haben sich Teilnehmergruppen gebildet, die sich jeweils auf ein Thema spezialisiert haben. Was sie anprangern
Wie die Ereignisse in der Vergangenheit gezeigt haben, ist es nicht gelungen, dauerhaften Frieden weltweit zu schaffen. Aus den Fehlern vergangener Generationen wurde nicht gelernt. Die Agenda bezeichnet diese Situation als „traditionelle Misserfolge“. Anzeichen hierfür sind die ständigen Unruheherde beispielsweise im Kongo und Kosovo. Die wachsende Brutalität der Kriegsführung und die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung ( ethnische Säuberung ) sprechen für sich. Die Mittel „Erpressungen“ und „Sanktionen“ beseitigen nicht die Konfliktsituationen. Ihre Forderungen Sicherheit für die Menschen
Menschenrechte für alle Menschen
Initiativen mit Mitspracherecht
Globalisierung von Unten
Bereitstellung finanzieller Mittel
Zusammenfassend sind das die folgenden Punkte
1. Erziehung zum Frieden, für Menschenrechte und Demokratie 2. Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Globalisierung 3. Verbesserung des gerechten Gebrauchs natürlicher Ressourcen 4. Ausrottung von Kolonialismus
5. Beseitigung rassistischer, ethnischer, religiöser und geschlechtsbezogener Intoleranz 6. Förderung der Gleichberechtigung 7. Schutz und Respektierung von Kindern und Jugendlichen 8. Internationale Demokratie 9. Aktive Gewaltfreiheit
10. Weltreligionen bei der Schaffung von Frieden zu beteiligen 11. Weltweite Gerichtsbarkeit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Arbeit zitieren:
Manu Zeri, 2001, Kriegsrechtskonvention - Haager Friedenskonferenz + Haager Agenda, München, GRIN Verlag GmbH
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